thueringer-landtag.de ↗

Schenk

14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Funktion des Präsidenten der Landespolizeidirektion wurde erstmals im Oktober 2012 besetzt. Anschließend erfolgte eine Neubesetzung dieses Amts im Januar 2015. Zuletzt wurde die Funktion dann im Oktober 2018 neu übertragen. Zu Frage 2: Die hier aufgeworfene Frage scheint nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Besetzung des Dienstpostens der Präsidenten der Landespolizeidirektion zu stehen. Zur Verwendung des heutigen Präsidenten des Thüringer Landeskriminalamts kann ich mit Blick auf den Schutz der Personaldaten folgende Angaben machen: Juli 2012 bis September 2012 Leitung der neugegründeten Landespolizeidirektion, Oktober 2012 bis Dezember 2012 Wahrnahme der Dienstgeschäfte als Vizepräsident der Landespolizeidirektion, Dezember 2012 bis November 2014 Wahrnahme der Dienstgeschäfte als ständiger Vertreter des Landeskriminalamts Thüringen, November 2014 bis 30.09.2018 Übertragung der Aufgaben des Vizepräsidenten der Landespolizeidirektion, seit Oktober 2018 Präsident des Landeskriminalamts Thüringen. Zu Frage 3: Die Funktion des Präsidenten der Landespolizeidirektion wurde seit der Gründung der Landespolizeidirektion bislang insgesamt dreimal nach dem Prinzip der Bestenauslese besetzt. Bei der Besetzung im Oktober 2012 erfolgte ein entsprechendes Auswahlverfahren auf der Basis einer Ausschreibung. In den Jahren 2015 und 2018 wurde auf eine Ausschreibung verzichtet. Die Besetzungen erfolgten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Thüringer Laufbahngesetzes in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Nr. 4 des Thüringer Beamtengesetzes von Amts wegen. Zu Frage 4: Nein, es wurde ein Auswahlverfahren nach den Prinzipien der Bestenauslese durchgeführt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗