Janine Merz
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ein Gesetzentwurf wird nicht dadurch besser, dass er ein paar Monate liegt, wie ich es jetzt so oft hören konnte, auch schon in der Debatte im Haushaltsausschuss, wenn er nicht sauber bearbeitet wird oder eben auch ein ordentlicher Kompromiss dazu gefunden wird, um demokratische Mehrheiten zu finden. Den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU kann man mit folgenden Worten zusammenfassen – das hat auch Herr Dittes eben schon gemacht –: Er ist verfassungsrechtlich fragwürdig, haushaltstechnisch komplett unvernünftig und ordnungspolitisch verfehlt
(Beifall DIE LINKE, SPD)
und er ist eben nicht besser geworden in den letzten Monaten. Eine Frage aber bleibt bei mir wirklich stehen, liebe Christdemokraten, und das sage ich, lieber Herr Voigt, auch als christliche Sozialdemokratin, wenn Sie darauf so großen Wert legen: Bei welchem Ihrer vielen oft sinnlosen politischen Manöver der letzten Monate ist bitte schön der ordnungspolitische und haushaltspolitische Kompass der CDU dermaßen über Bord geflogen?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Bei dem, was Sie hier veranstalten, muss man sich ehrlich fragen, ob wir nicht besser zukünftig verpflichtende Kurse für Haushaltsrecht ins Abgeordnetengesetz schreiben anstatt Kulturkampfparolen in Ihr Ministergesetz.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie verkaufen hier eine Steuerkürzung, die in erster Linie Immobilien- und Bodenspekulanten, Unternehmen und Hedgefonds zugutekommt, als – in Anführungszeichen – gute Familienpolitik,
(Unruhe CDU)
in einem Bundesland, in dem über 50 Prozent – Herr Dittes ist auch schon darauf eingegangen – der Menschen zur Miete leben und in dem die Grundstücks- und Immobilienpreise deutschlandweit mit am günstigsten sind. Doch Ihre Mär von Familienentlastung verpufft allein schon deshalb, weil Ihr Ansatz unlogisch ist. Wenn Sie tatsächlich Familien die Steuer beim Eigenheimerwerb faktisch erlassen wollen, warum wollen Sie sie dann gleichzeitig senken? Dann kann sie auch bei 6,5 Prozent bleiben, denn die Eigenheime werden ja dann nicht besteuert, weil zum Beispiel über eine Förderung entlastet. Viele Familien zahlen sie zudem nur einmal im Leben, nämlich dann, wenn sie überhaupt ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben können. Viele Menschen zahlen diese Steuer jedoch nie, weil sie sich diesen Schritt aufgrund ihres niedrigen Einkommens überhaupt nicht leisten können.
(Beifall DIE LINKE)
Stattdessen nehmen Sie also im Landeshaushalt Einnahmekürzungen in Höhe von mehr als 48 Millionen Euro in Kauf, was locker einem beitragsfreien Kita-Jahr entspricht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das, liebe CDU, das wäre wirklich jedes Jahr oder sogar jeden Monat eine echte finanzielle Entlastung für Familien und Kinder gewesen und nicht nur eine verdeckte Wirtschaftssubvention in Form von Steuergeschenken. Doch damit nicht genug. Sie packen auf eine pauschale Steuersenkung auch noch verfassungsrechtlich bedenkliche Rückzahlungsversprechen obendrauf, die den Freistaat noch mal roundabout 20 Millionen plus X kosten, jedes Jahr wohlgemerkt. Das macht auch der heute vorgelegte Änderungsantrag per Tischvorlage nicht besser, er ist eher eine weitere Mogelpackung. Ihr Ansinnen, eine gesetzlich verpflichtende Rückerstattung der gezahlten Grunderwerbsteuer in dieses Gesetz zu schreiben, ist die Einführung eines Freibetrags durch die Hintertür. Dieses Recht der Freibetragsregelung steht nach Artikel 105 Abs. 2a Grundgesetz jedoch nur dem Bund zu. Der Thüringer Rechnungshof hat in der Anhörung darauf hingewiesen. Die Steuergewerkschaft hat Sie darauf hingewiesen. Das Thüringer Finanzministerium hat in der Beratung mehrfach darauf hingewiesen und selbst die Finanzministerin hat Ihnen in den letzten Ausschusssitzungen, auch jetzt noch mal mit Anschreiben, diesen Punkt eindeutig vorgehalten. Und, Kollege Voigt, Sie haben erst heute in Ihrer Rede wieder mehrfach den Bürokratieabbau gefordert und wollen ihn hier wieder aufbauen mit einem weiteren Programm. Auch dazu hat Herr Dittes schon mal ganz konkret ausgeführt, was das an Verwaltungsaufwand bedeuten würde – dank der CDU. Aber Sie wollen ihn nun mal haben, diesen politischen Skalp. Das ist alles, aber keine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die Sie sich immer sehr gerne doch eigentlich blumig selber auf die Fahnen schreiben.
(Beifall SPD)
Ich denke nur an jede Mehrforderung im Haushalt 2024, die sich ja mittlerweile laut eigenen Pressebekundungen bei ungefähr mehr als 900 Millionen Euro bewegen. Die Inflation – auch von der hat Prof. Voigt vorhin schon gesprochen – betrifft eben auch den Landeshaushalt. Deswegen benötigen wir auch hier, so ist es nun mal, jeden Cent. Und auch das gehört zur Wahrheit dazu, wenn Sie sich auch wieder auf die Aussagen der Bundesbauministerin Clara Geywitz beziehen: Das, was im Bund gerade lange diskutiert und gefordert wird, ist die verfassungskonforme Einführung einer Freibetragsregelung für den Eigenheimerwerb, wie sie eben nur der Bund machen kann und nicht die Länder. Auch darauf haben wir Sie mehrfach im Verfahren hingewiesen – das hat Sie aber nicht interessiert. Wir müssen uns diese Doppelzüngigkeit von Ihnen tatsächlich nicht vorwerfen lassen, nur, weil Ihre Partei offenkundig von der aktuellen Rechtslage keine Ahnung hat. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Einnahmeverluste und Mehrausgaben, die die 60-Millionen-Marke im Haushalt locker sprengen. Allein schon wegen dieser Dimension hatten wir im Haushaltsausschuss noch mal gesagt: Lasst uns das gemeinsam während des Haushalts bereden, gemeinsam die Landesfinanzen ausloten. Denn diese Mindereinnahme wirkt wie gesagt nicht nur 2024, sondern alle Jahre fort und sie betrifft auch die Schlüsselzuweisungen der Kommunen. Auch die werden dank Partnerschaftsgrundsatz dann weniger bekommen. Allein das hätte jeden ernsthaften Haushaltspolitiker stutzig machen können, haben Sie aber salopp verworfen. Viele andere Themen und Debatten im Haushaltsausschuss haben Sie ignoriert. Und wir hatten bis heute tatsächlich gehofft, dass Sie diesen Antrag noch mal zurückziehen oder zu einem anderen Kompromiss kommen. Wir haben immer gesagt, lassen Sie uns über eine gemeinsame Lösung verhandeln, lassen Sie uns über echte Familienförderung reden. Aber so funktioniert es nicht. Ich beantrage die Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, damit alles zusammen mit dem Haushalt verantwortungsvoll beraten werden kann, auch vor dem Hintergrund des heutigen neuen Änderungsantrags, um weiter noch einmal die verfassungsrechtlichen Bedenken sauber aus dem Weg räumen zu können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
