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Prof. Dr. Hoff

14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Der Lenkungsausschuss E-Government und IT hat am 26. Juni 2023 beschlossen, dass das Landesarchiv dem DIMAG-Verbund beitritt. Der Verbund ist ein Zusammenschluss von nunmehr zwölf Landesarchiven, mehr als 100 Kommunal- und Universitätsarchiven sowie einigen Schweizer Kantonsarchiven und dem Wiener Stadtarchiv. Die Softwarelösung wurde vom Landesarchiv Baden-Württemberg erstentwickelt und ist seit vielen Jahren produktiv. Es handelt sich hierbei um eine etablierte, praxisbegleitend entwickelte und erprobte Software, deren Weiterentwicklung von den Mitgliedern des Verbunds in Kooperation getragen wird, und dem Verbund können nur öffentliche Archive beitreten. Es wird nicht gewinnorientiert gearbeitet. Das seit 2012 von Thüringen konzipierte Projekt „Digitales Magazin“ des Freistaats Thüringen – kurz ThELMA – hat sich aus archivfachlicher Sicht als nicht zukunftssicher erwiesen. Es handelt sich um eine landesinterne Insellösung, mit der man der Aufgabe, dass digital entstandene und künftig entstehende Bestände in ihren historischen Entstehungskontexten rechtssicher überliefert werden, nicht gerecht werden kann. Bis 2022 konnte die Softwarelösung nicht produktiv gesetzt werden. Insofern verstehe ich die Frage auch als eine Frage, die Sie möglicherweise schon als eine potenzielle Nachfrage stellen, warum wir nicht früher zu der Entscheidung gekommen sind, uns von dieser Lösung abzuwenden. Weil über einen längeren Zeitraum der Eindruck vermittelt wurde, als ob man kurz vor der Etablierung steht und es auch tatsächlich eine erhebliche Kontroverse darüber gegeben hat, ob man es sich vor dem Hintergrund der Kosten, die ich Ihnen gleich nenne, Gesamtkosten von fast 800.000 Euro, leisten kann, auszusteigen oder nicht auszusteigen und zu einer DIMAG-Lösung zu wechseln. Ich sage, wir hätten früher den Schritt, den wir jetzt gehen, gehen müssen. Aus meiner Sicht muss man an einem bestimmten Punkt sagen: Selbst wenn und gerade weil schon erhebliche Mittel geflossen sind, will man, dass nicht noch mehr Mittel in eine nicht produktive Lösung gehen. Aus diesem Grunde ist an dem von mir genannten Junidatum dieses Jahres die entsprechende Entscheidung getroffen worden. Der Freistaat wäre, da er nicht Eigentümer, der Besitzer der Rechte am Schlüsselquellcode ist, an eine bestimmte Firma gebunden gewesen. Schon das spricht aus meiner Sicht dafür und, ehrlich gesagt, diese Information habe ich mir auch zu einem wahrscheinlich zu späten Zeitpunkt erst erarbeitet, dass man sagt, diese Offenheit muss man eigentlich haben und man kann sich nicht nur an eine Firma binden. Es wären weitere aktuell nicht abschätzbare, jedoch erwartbar erhebliche Aufwendungen und Kosten für die Weiterentwicklung der Software angefallen. Mit dem Beitritt Thüringens zum Verbund können überdies Lösungen für die Thüringer Kommunal- und Universitätsarchive – auch das Archiv des Thüringer Landtags – ermöglicht werden. Der Quellcode ist für DIMAG-Mitglieder frei zugänglich und kann an öffentliche Archive weitergegeben werden. Zu Ihrer Frage 2 – welche Kosten sind angefallen? –: Ich habe bereits gesagt, es sind rund 800.000 Euro – über den Gesamtprozess seit 2012 – Mittel geflossen. Landeseigene Personalkosten sind aus dem Personalbestand des Landesarchivs geleistet worden und sie konnten in der Kürze der Zeit jetzt nicht im Einzelnen ermittelt werden. Ich glaube, dass aber vor dem Gesamtkontext dann klar ist, dass wir hier über nicht unerhebliche Mittel sprechen. Für die Infrastruktur in Form von Serverhardware und Speichersystemen wurden beim Landesrechenzentrum insgesamt 42.850 Euro aufgewandt. Die Personalkosten im TLRZ sind interne Kosten, sie verteilen sich dann nach Jahresscheiben: 343 im Jahr 2015, 15.786 im Jahr 2016, 8.922 im Jahr 2017, 2018 10.981, 2019 rund 8.000, 2020 wiederum rund 10.000, 2021 20.500, 2022 14.400 und 2023 1.372 Euro. Zu Frage 3: Die Verträge zum DIMAG-Beitritt werden im Oktober unterzeichnet. Im I. Quartal 2024 wird das TLRZ mit der Implementierung von DIMAG beginnen und es wird dann bis Ende 2026 schrittweise die Übernahme der elektronischen Unterlagen erfolgen können. Und zu Frage 4: Für die Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme von DIMAG wird ein tragfähiges Vorgehenskonzept zur rechtssicheren Übernahme und Speicherung von elektronischen Daten und Medien in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten bis zum Jahresende entwickelt. Das ist auch Auftrag der Sitzung des E-Government-Ausschusses vom Juni dieses Jahres gewesen.

Protokoll ↗