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Anja Müller

Die Linke 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Überblick über die Leitlinien und Satzungen zur Bürger- und Einwohnerbeteiligung und zur Kinderund Jugendbeteiligung in Thüringer Kommunen In den Thüringer Gemeinden, Städten und Landkreisen können schon jetzt zahlreiche demokratische Mitgestaltungsinstrumente genutzt werden – wie zum Beispiel Einwohnerversammlung, Bürgerbefragung, Bürgerhaushalt, Einrichtung von Beiräten usw. Eine Reihe von Kommunen soll diese Instrumente mit Beteiligungsrichtlinien oder Beteiligungssatzungen bzw. Aufnahme solcher inhaltlichen Regelungen in schon bestehende kommunale Satzungen auf eine geordnete und verstetigte inhaltliche und rechtliche Grundlage gestellt haben. Durch die Änderung des § 26a der Thüringer Kommunalordnung ist für den Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung eine neue Grundlage geschaffen worden. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Kommunen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Leitlinien zur Bürger- oder Einwohnerbeteiligung? 2. Wie viele Kommunen haben eine Satzung zur Bürger- und Einwohnerbeteiligung erlassen oder entsprechende Regelungen dazu in ihrer Hauptsatzung aufgenommen? 3. Wie viele Kommunen haben entsprechend § 26a der Thüringer Kommunalordnung in ihren Hauptsatzungen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geregelt, wovon wie viele Kommunen die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen genutzt haben? 4. Wie viele Kommunen haben eine (eigenständige) Satzung zur Kinder- und Jugendbeteiligung erlassen?

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