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Schenk

14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Nach § 15 Abs. 1a der Thüringer Kommunalordnung soll der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit geben, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, die sogenannte Einwohnerfragestunde. Zum Stand der Umsetzung des § 15 Abs. 1 ThürKO gab es in diesem Jahr bereits die Kleine Anfrage 7/4072 von Ihnen und dem Abgeordneten Bilay. Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage, die Sie in Drucksache 7/7471 finden, geht hervor, dass mit Stand vom 13. Januar 2023 in 301 Städten und Gemeinden Regelungen zur Einwohnerfragestunde in die Hauptsatzung aufgenommen wurden. Darüber hinaus liegen statistische Informationen zu Leitlinien, Satzungsregelungen zur Bürgerbeteiligung dem TMIK nicht vor. Frage 3 beantworte ich gemeinsam mit Frage 4: Auch zum Stand der Umsetzung des § 26a ThürKO, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wurde bereits in diesem Jahr die Kleine Anfrage 7/4354 des Abgeordneten Kowalleck beantwortet. Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage in Drucksache 7/7679 geht hervor, dass mit Stand 22. Februar 2023 in 331 Thüringer Städten und Gemeinden Regelungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in die jeweiligen Hauptsatzungen aufgenommen wurden. Statistische Informationen zur Zahl von eigenständigen Satzungen für Kinder- und Jugendbeteiligungen liegen dem TMIK nicht vor. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗