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Ringo Mühlmann

AfD 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer! Die Regelungen zur Einstellung von politischen Beamten sind brisant, denn schließlich ernennt der Dienstherr im regulären Fall einen Beamten entsprechend des verfassungsgemäßen Grundsatzes der Bestenauslese. Und im anderen Fall, um den es hier geht, also bei den politischen Beamten, setzt der Dienstherr diese Person einfach allein aufgrund ideologischer Einstellungen mit Handauflegen ohne Eignung, Leistung und Befähigung (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist Ihre Behauptung!). – das spielt dabei keine Rolle, das sehen wir beim Präsidenten des Verfassungsschutzes – auf eine Stelle, auf (Beifall AfD) der derjenige oder diejenige (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist eine Beleidigung!) mehr Steuergeld bekommt als beispielsweise eine Pflegekraft oder ein Friseur jemals sehen werden. Deshalb ist das was ganz Brisantes. Und da hat sich auch diese Landesregierung in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert, sondern hat offenbar – und da beziehe ich mich auf den Bericht des … (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Der behauptet mitnichten, der sagt nämlich, es gilt immer die Bestenauslese!) Ja. Gut. Da beziehe ich mich auf den Bericht des Landesrechnungshofs. Offensichtlich hat auch diese Regierung fleißig Beamte aus rein ideologischen Gründen ernannt und dann – und das werfe ich Ihnen vor, das habe ich Ihnen schon in der ganzen Rede, die wir zum Untersuchungsausschuss und zu anderem hatten, immer wieder gesagt – beispielsweise diese aus politischen Gründen eingestellten Beamten im nachgeordneten Bereich weiterverwendet. Und das geht nicht. Ich komme auch bei diesem Gesetzentwurf gleich noch mal auf genau dieses Problem zurück, am Ende meiner Rede. Eine Bestenauslese hat da nämlich nie stattgefunden – was soll's, ist ja nur Verfassungsrecht und warum soll eine Landesregierung sich an so was halten. Man möchte also meinen, dass diese Landesregierung, wenn sie schon einen eigenen Gesetzentwurf zu dieser Problematik vorlegt, nun endlich ein wenig mehr Verständnis für das Verfassungsrecht aufbringt, also ein bisschen mehr Feingefühl bei der Besetzung künftiger Stellen von politischen Beamten walten lässt. Aber weit gefehlt. Was die Landesregierung über die Besetzung von politischen Beamtenstellen denkt und wie sie mit dem entsprechenden Verfassungsrecht verfährt, sieht man nicht anhand dieses Gesetzentwurfs, der den Eindruck vermitteln soll, es gäbe ein gesteigertes Problembewusstsein. Nein, das sieht man am besten bei aktuell anstehenden Besetzungen von Stellen mit politischen Beamten, so zum Beispiel die Stelle des Präsidenten der Landespolizeidirektion. Wir haben das Thema vorhin bereits in meiner Mündlichen Anfrage gehört und ich kritisiere dieses Verfahren auch weiterhin. Die Stelle dieses politischen Beamten wurde seit 2012 dreimal mit der Durchführung einer Bestenauslese, also eines standardisierten und regulären Bewerberverfahrens neu besetzt. Und auch, wenn das Ministerium dies vorhin anders dargestellt hat, kann man verschiedenen Presseberichten entnehmen, dass bei der aktuell anstehenden Besetzung eben erst mal kein vergleichbares Bewerberverfahren zur Anwendung kam. Dafür spricht auch, dass bei früheren Ausschreibungen diese Stelle sogar bundesweit ausgeschrieben und besetzt wurde. Und auch das scheint in diesem Jahr in der Form nicht stattgefunden zu haben. Man muss sich das mal überlegen, diese Landesregierung sieht sich der öffentlichen und erheblichen Kritik ausgesetzt, dass Minister und möglicherweise sogar der Ministerpräsident im Amt staatliche Gelder veruntreut haben, weil sie nach Gutdünken ihre eigene Klientel mit hochdotierten und teilweise außertariflichen Stellen endversorgen. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: So ein Schwachsinn! So ein Unfug!) Und in dem Fall, den ich gerade angesprochen habe, wurde offenbar – zumindest stellt es sich trotzdem nach wie vor so dar – ein Verfahren angepasst, um einem SPD-Parteigenossen ein politisches Amt zuzuschanzen. (Beifall AfD) Da habe ich noch nicht einmal ausgeführt, was ich davon halte, dass der Präsident der Landespolizeidirektion ein politischer Beamter ist in einer Behördenstruktur, die zur Neutralität verpflichtet ist, einer Behörde, die Polizei, die in besonderem Maße im öffentlichen Fokus steht und daher besonders auf staatliche Neutralität achten müsste. Diese Landesregierung sollte sich daher nicht an diesem Pamphlet messen lassen, sondern an ihren Taten, und wenn ich mir ansehe, was diese Landesregierung tatsächlich macht, was sie hier vorlegt, dann ist dieser Gesetzentwurf offenbar nicht das Papier wert, auf dem er steht. (Beifall AfD) Sie wollen also künftig dem Präsidenten des Landesverwaltungsamts und zwei Beauftragten den Status des politischen Beamten entziehen? Nun, das ist ein Ansatz, über den man tatsächlich reden sollte. Aber den politischen Beamten, der momentan im Land den meisten Bockmist verzapft, haben Sie offenbar schlicht vergessen. Sie müssten nämlich auch den politischen Beamten in Punkt 3 des Paragrafen ersatzlos streichen. Der Thüringer Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren exemplarisch gezeigt, was mit einer Behörde passiert, wenn diese konsequent aus rein politischen und ideologischen Gründen vom Dienstherrn missbraucht wird. (Beifall AfD) Da wird mit voller Absicht durch einen politischen Beamten, der nicht mal den im Gesetz vorgeschriebenen Bildungsabschluss mitbringt, seit geraumer Zeit in einer der größten Errungenschaften unserer heutigen Zeit rumgepfuscht, in der Demokratie. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Intensität, mit der sich diese Behörde mittlerweile in demokratische Entscheidungsfindungen wie beispielsweise Wahlen einmischt, sucht in der jüngeren Geschichte dieses Landes vergeblich eine Entsprechung. (Beifall AfD) Das ist schon so auffällig, dass mittlerweile ein Drittel und bald die Hälfte aller Thüringer Wähler diesen Popanz, den die Landesregierung in diesem Fall aufführt, nicht mehr unwidersprochen hinnimmt. Im Ergebnis steigen die Umfragewerte und mittlerweile auch die Wahlergebnisse der einzigen politischen Kraft hier in Thüringen, die tatsächlich noch an Demokratie interessiert ist und tatsächlich Demokratie täglich lebt. (Beifall AfD) An dieser Stelle könnte die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf also tatsächlich ein Zeichen setzen, dass es ihr ernst ist mit dem, was sie hier vorschlägt. Tut sie aber nicht, weil dieser Gesetzentwurf offenbar nur Augenwischerei ist. (Beifall AfD) Dennoch werden wir der Überweisung in den Ausschuss zustimmen, weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt und man im Ausschuss beispielsweise noch den Abteilungsleiter der sogenannten Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Innenministerium mit auf die Liste der zu streichenden politischen Beamten setzen kann. Ich hatte vorhin schon gesagt, ich komme am Ende noch zu der – in Anführungsstrichen – Weiterverwendung von politischen Beamten im nachgeordneten Bereich, denn auf das Problem bin ich noch gar nicht eingegangen. Wir haben uns im Ausschuss … (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Es geht nicht um den nachgeordneten Bereich!) Ja, es geht um den Bereich innerhalb von Behörden. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf in der Begründung, ich lese es ihnen gern vor: „[…] sofern die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst vorliegen, unmittelbar in dem der normativen Bewertung entsprechenden Amt eingestellt werden.“ Sie haben es auch vorhin gesagt. Ich sage Ihnen gern, was das bedeutet. Sie verstetigen damit die Einstellung von politischen Beamten als sogenannte normale Beamte, die ganz normal mit der Bestenauslese eingestellt wurden. Das ist völlig daneben, weil Sie damit den Grundstein dafür legen, dass entgegen der Überlegung zu politischen Beamten, dass diese eben nicht dauerhaft im Staatsdienst sind, diese dem Staat und späteren Regierungen aufgebürdet werden. (Beifall AfD) Das werden wir uns im Ausschuss genau anschauen und ich bin gespannt, wozu das schlussendlich dann noch führt. (Beifall AfD)

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