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Raymond Walk

CDU 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie – Mittelverwendung Auf Basis der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie, die am 21. März 2023 in Kraft getreten ist, konnten Wohnungsunternehmen ungenutzten Wohnraum für wohnungssuchende Rechtskreiswechsler und nachrangig – bei drohendem Leerstand – im Einzelfall auch zur Unterbringung von Asylsuchenden bzw. Asylbewerbern herrichten. Antragsberechtigt waren Wohnungsunternehmen als Eigentümer der zu fördernden Wohnungen. Hierfür standen 12,5 Millionen Euro bereit. Antragsschluss war der 31. August 2023. Die Antworten auf die Fragen sollen der Einschätzung des Mittelabflusses und der Mittelverwendung dienen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Gesamthöhe wurden Finanzmittel auf Basis der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie beantragt und ausgereicht? 2. Wie schlüsseln sich die Mittel aus Frage 1 auf die jeweiligen Empfänger auf? 3. Welche konkreten Leistungen wurden mit Mitteln der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie erstattet? 4. Wie alt sind die Gebäude, in denen die hergerichteten Wohnungen liegen, durchschnittlich?

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