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Andreas Bühl

CDU 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Wer übernimmt in der Regierung Verantwortung? Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs rügt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Merz, „Aufklärung“ ist ein großes Wort. Ich will im Kontext dessen auch auf das eingehen, was meine Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss in den letzten Sitzungen erlebt haben. Lassen Sie mich kurz vorwegstellen, wie all dies, die Affäre, die hier im Raum steht, begonnen hat und die Ramelow-Regierung in einer Sondersitzung des Landtags am 28. März den Menschen und uns Aufklärung versprochen hat. Hintergrund der Sondersitzung war der am 13. März 2023 durch den Thüringer Rechnungshof veröffentlichte Sonderbericht zur Prüfung der Einstellungspraxis der Landesregierung in den Leitungsbereichen und bei den Staatssekretären. Dieser Bericht wirft schwere Fragen auf, schwere Fragen und Vorwürfe gegen die Landesregierung, die massiven Schaden für dieses Land bedeuten können. Diese Aufklärung verkümmerte im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu einem unwürdigen Hinhalte- und Taktikspiel des Staatskanzleiministers. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wa- ren Sie im Finanzausschuss beteiligt?) Auch deshalb war es nur folgerichtig, dass wir den Untersuchungsausschuss 7/4 – Postenaffäre – ins Leben gerufen haben, insbesondere um das Aufklärungsbewusstsein der Landesregierung zu wecken. Doch der Reihe nach: In der Sondersitzung am 28.03. ging der Abgeordnete Blechschmidt hier ans Rednerpult und begann seine Rede wie folgt – ich darf zitieren –: „Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, liebe Anwesende, der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März hat auch unter den Koalitionsfraktionen Fragen aufgeworfen, die wir zum Gegenstand der heutigen Plenarsitzung machen wollen. Um den Bericht des Rechnungshofs einordnen und bewerten zu können, bedarf es aus unserer Sicht zunächst einer umfassenden Vorlage des gesamten Vorgangs beim Thüringer Landtag.“ Hört, hört! Herr Kollege Blechschmidt hat insbesondere herausgestellt: „umfassende Vorlage des gesamten Vorgangs an den Thüringer Landtag“ – (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was habt ihr mit unseren Fragen gemacht? Die habt ihr im Ausschuss für unzulässig erklärt!) umfassende Vorlage. Alles auf den Tisch legen und dann schauen, wie es im Lichte der Stellungnahme des Rechnungshofs weitergeht – eigentlich nicht schwer, dachten wir, aber es kam zum Schluss dann doch anders und ich darf auch da zitieren, weil es eine öffentliche Sitzung des HuFA war. Die Debatte begann zunächst mit Vorhaltungen und Belehrungen an unsere Fraktion durch den Staatskanzleiminister über eine Pressemitteilung, die in Bezug auf eine geplante Befassung der Materie (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Zu Recht!) im unzuständigen Ausschuss für Kultur, Bundesund Europaangelegenheiten veröffentlicht wurde. Aufklärung in der Sache sieht für uns anders aus. Im weiteren Verlauf der Sitzung verwies der Staatskanzleiminister auf die verschiedenen Unterlagen, die dem Landtag in der Zwischenzeit zugegangen sind. Den Zugang an sich wollen wir an dieser Stelle ausdrücklich loben. Die Art und Weise des Zugangs zeigte jedoch deutlich auf, dass die Landesregierung kein Aufklärungsbewusstsein hatte, sondern einzig und allein mauern wollte, und zwar mauern, was das Zeug hält. Zunächst versuchte die Staatskanzlei die umfassenden Prüfberichte des Rechnungshofs, die dieser zu einem Sonderbericht zusammenfasste, als Verschlusssache zu qualifizieren. Doch ein Blick in die Verschlusssachenanweisung des Freistaats Thüringen hätte auch einen Nichtjuristen wie den Staatskanzleiminister genügen müssen, um zu erkennen, dass hier kein Tatbestand greift, der eine entsprechende Klassifizierung als Verschlusssache rechtfertigt. Als dieses Kartenhaus schlussendlich zusammenbrach, wurde eine neue Mauer hochgezogen: besondere Vertraulichkeit der Unterlagen aufgrund personenbezogener Daten im Sinne des Beschäftigtendatenschutzes. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass wir als CDU-Fraktion den Beschäftigtendatenschutz sehr ernst nehmen und auch achten. Gleichwohl fand sich trotz verschiedener Vorschläge unsererseits kein Weg, die verfassungsrechtlich verankerte Aufklärungsarbeit der die Regierung kontrollierenden Oppositionsfraktionen im HuFA effektiv zu ermöglichen. Gerade den Prüfbericht Teil 1, der die Leitungsbereiche in den Blick nimmt und auf über 100 Seiten eine systematische und schwerwiegende Verletzung der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz der Landesregierung vorwirft, diesen Bericht durften wir nur im Geheimschutzraum einsehen, und das auch nur nach vorheriger Überprüfung. Unterlagen mit herausnehmen war nicht möglich. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was heißt denn Überprüfung?) So sieht keine parlamentarische Kontrolle aus, so kann sie nicht funktionieren. Unser Ziel als Fraktion war es, die Antworten der Landesregierung auf die rechtzeitig übersandten Fragenkataloge zu erörtern. Wir hatten mit Schreiben vom 26. April 28 Fragen übermittelt. Die Antworten der Landesregierung zu diesen Fragen wurden vom Staatskanzleiminister am 25. Mai in den Abendstunden an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses und die Poststelle des Landtags adressiert. Bis zur Sitzung der HuFA, die um 10.00 Uhr begann, lag keine Vorlage für die Abgeordneten vor, die diese hätten zur Kenntnis nehmen können. Und mehr als Kenntnisnahme wäre da auch gar nicht möglich gewesen bei der Umfänglichkeit der Zuarbeit. Es ist parlamentarische Gepflogenheit – und angesichts Ihrer langjährigen parlamentarischen Erfahrung, Herr Hoff, auf die Sie ja sehr oft zu sprechen kommen, glaube ich, dass wir konform gehen –, dass Unterlagen, die in einer Ausschusssitzung erörtert werden können, nicht erst am Vorabend übersandt werden, insbesondere nicht, wenn sie so umfänglich sind, denn dann hat kein Abgeordneter sinnvoll die Möglichkeit, sich damit auseinanderzusetzen. Die Fünftagefrist, die im Ausschuss beschlossen wurde, wurde durch die Staatskanzlei wiederum nicht eingehalten. Die Vorlage 7/5330 hat den Landtag laut Poststempel am 26. Juni um 17.46 Uhr erreicht. Effektiv lag die Vorlage den Abgeordneten am Dienstag, den 27. Juni vor. Das sind keine fünf Tage bis zum Freitag, den 30. Juni 2023. Wir hatten die Frist auch nicht beschlossen, um die Regierung zu ärgern, sondern die Sache hatte eine Vorgeschichte, wie ich Ihnen gerade schon beschrieben habe. Es gehört zu den Grundsätzen der Organtreue, dass sich die Verfassungsorgane gegenseitig entsprechend Achtung und Respekt entgegenbringen. Die Einhaltung einer Frist ist ein Zeichen von Wertschätzung und Respekt. Diese Wertschätzung und diesen Respekt haben sich in diesem ganzen Prozess – ich glaube, das wurde schon deutlich – sehr oft vermissen lassen. Deshalb kann ich die Art und Weise des Umgangs im HuFA auch nur als organwidriges Verhalten klassifizieren, denn unabhängig von der Fristfrage hatte der Staatskanzleiminister auch kein sonderlich großes Interesse an inhaltlicher Debatte, das habe ich selbst in Sitzungen erlebt, wo immer die gleiche Antwort gegeben wurde, insbesondere im Bereich der öffentlichen Sitzung. Vielmehr war er ein Meister des Verweisens auf frühere Aussagen, die er in anderen Ausschüssen oder im Plenum getätigt hatte, bzw. auf die zu spät eingegangenen Unterlagen. Demokratie lebt davon, dass man Argumente fair miteinander austauscht. Ein Austausch findet jedenfalls nicht statt, indem man versucht, die Kunst des Verweisens zu perfektionieren. Damit leisten Sie ebenfalls einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erosion des demokratischen Systems, aber das ist vielleicht aufgrund dessen, was wir hier erlebt haben, auch Ziel des Ganzen. Das Aufklärungsbewusstsein sieht anders aus und deshalb war es auch richtig und wichtig, dass wir in diesem Hohen Haus den Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ eingerichtet haben, der entsprechend für Aufklärung sorgen wird. Wir halten abschließend fest: Noch immer kann von einer Aufklärung nicht im Ansatz gesprochen werden, noch immer liegen die Akten nicht vollumfänglich vor und noch immer gibt es keine digitale Bereitstellung der Unterlagen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, erstens, die Arbeit des Untersuchungsausschusses „Postenaffäre“ mit hoher Priorität zu begleiten und bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört vor allem auch die vollständige, gut aufbereitete und zügige Aktenvorlage. Die haben wir bis jetzt noch nicht erlebt und deswegen konnte die letzte Sitzung auch noch nicht wesentlich vorangetrieben werden. Zweitens, dass bis auf Weiteres alle laufenden und geplanten arbeits-, dienst- und beamtenrechtlichen Maßnahmen, sofern rechtlich möglich, ausgesetzt werden, soweit sie den Empfehlungen des Rechnungshofs widersprechen. Dafür ist hier auch heute dieser Beschluss wichtig. Und drittens, bis zum 31. Oktober 2023 eine umfassende Prüfung dahin gehend einzuleiten, ob und in welchen Fällen die monierte Einstellungspraxis auch außerhalb der Leitungsbereiche seit 2014 praktiziert wurde. Über diese Ergebnisse ist dem Landtag unverzüglich zu berichten. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, Sie sehen, wir kämpfen weiter um Aufklärung, auch über den Bericht des Rechnungshofs hinaus. Ich glaube, das erwarten die Menschen in diesem Land bei der Schwere der Vorwürfe und daran werden wir weiterarbeiten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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