Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage möchte ich wie folgt beantworten und zunächst voranstellen: Seit Anfang August 2023 stehen die insgesamt 3 Millionen Euro, welche für die Unterstützung von privatrechtlich organisierten, gemeinnützigen, nicht wirtschaftlich tätigen Vereinen und Organisationen zur Umsetzung des Thüringer Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes eingestellt sind, zum Abruf bereit. Die Fragen 1 und 2 möchte ich wie folgt beantworten: Bisher wurden insgesamt sechs Anträge in einer Gesamthöhe von 8.460,86 Euro bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung, welche die Bewilligung der Mittel übernimmt, eingereicht. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden bereits fünf dieser Anträge als nicht förderfähig im Sinne des genannten Gesetzes und der festgelegten Förderkriterien abgelehnt. Der sechste Antrag wird aktuell geprüft. Zu den Fragen 3 und 4: Keiner der genannten Anträge wurde von einem Tierschutzverein oder gemeinnützig organisierten Tierheim gestellt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
