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Torsten Wolf

Die Linke 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Ihre Ausführungen eben, stehen die nicht im Widerspruch zum § 41d des Thüringer Schulgesetzes, nach dem die Schülerbeförderung 35 Minuten für Grundschüler und für Regelschüler 45 Minuten bzw. Gymnasium und Förderzentrum um die 60 Minuten betragen sollte? Und ist es da nicht ausdrücklich geregelt, dass es vom Austritt aus der Haustür bis in die Schule gemeint ist? Das besagt doch die Rechtsprechung. Es ist jetzt egal, was im Schulfinanzierungsgesetz steht, hier stehen doch die Beförderungszeiten.

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