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Prof. Dr. Schönig

14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Stand 31. August 2023 wurden nach der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie Fördermittel in Höhe von 3.016.718 Euro beantragt. Vom Antragsvolumen wurden zum Stichtag 31. August 2023 2.485.942 Euro ausgezahlt. Die Bearbeitung der noch nicht verbeschiedenen und ausgezahlten Anträge erfolgt gegenwärtig. Zu Frage 2: Die zu Frage 1 angegebenen Mittel wurden mit Stand 31. August 2023 durch 64 Antragsteller beantragt. Eine Auszahlung der Mittel erfolgte zu diesem Stand bisher an 51 Antragsteller. Eine detaillierte Aufstellung nach Antragstellern bzw. Empfängern kann dem Fragesteller gern zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 3: Mit der Richtlinie werden bauliche Investitionen sowie Investitionen in die mit dem Gebäude fest verbundenen Ausstattungen zur schlichten und zweckmäßigen Herrichtung von derzeit ungenutzten Wohnungen pauschal mit bis zu 5.000 Euro pro Wohnung gefördert. Die Herrichtungsleistung stellt hierbei jedoch nicht auf konkrete Einzelmaßnahmen an Fußböden, Wänden, Fenstern, Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallationen usw. ab, sondern ist insgesamt auf die Herrichtung der Wohnung zur dauerhaften Wohnnutzung bezogen. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt dabei bereits nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und somit in der Regel vor Ausführung der konkreten einzelnen Herrichtungsmaßnahmen. Eine Erhebung und Auswertung der durchgeführten Einzelmaßnahmen kann daher erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nach Abschluss der Wohnungsherrichtung erfolgen. Eine Übersicht zur Lage und Anzahl der Wohnungen, welche zur Wohnnutzung hergerichtet werden sollen, kann dem Fragesteller gleichfalls zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 4: Die Angabe des Alters der betreffenden Gebäude ist nicht Gegenstand des Antrags-, Bewilligungs- oder Verwendungsnachweisprüfungsverfahrens nach der Thüringer Wohnraumherrichtungsförderrichtlinie. Somit werden im Verfahren keine diesbezüglichen Daten erhoben oder erfasst und liegen daher nicht vor. Vielen Dank.

Protokoll ↗