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Heike Werner

14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte die Anfrage wie folgt beantworten: Lassen Sie mich aber voranstellen, weil die Frage auch nach einer möglichen Förderrichtlinie hier noch mal aufgeworfen wurde: Die Förderrichtlinie muss sich natürlich auch an den Bedarfen orientieren, die es tatsächlich gibt, und dem dient unter anderem diese Anfrage bei den Geburtskliniken, um die entsprechenden Bedarfe zu eruieren und dann eben auch daraus Handlungsnotwendigkeiten abzuleiten. Zu Frage 1: Es wurden zwei unterschiedliche Abfragen an die Krankenhäuser mit der Fachrichtung Geburtshilfe versandt. Drei Krankenhäuser haben bereits bestehende Frauenmilchbanken, und 16 Krankenhäuser in Thüringen betreiben eine Geburtshilfe, aber keine Frauenmilchbank. Aus diesem Grund wurden zwei verschiedene Fragebögen versandt. Die Fragen an die Kliniken mit bestehenden Frauenmilchbanken lauten: a) Seit wann verfügt das Krankenhaus über eine Frauenmilchbank? b) Wie viele Früh- und kranke Neugeborene haben jährlich in Ihrem Haus zusätzlichen Bedarf an Spenderinnenmilch? c) Kann der Bedarf mit der eigenen Frauenmilchbank gedeckt werden? Müssen Sie auf eine weitere externe Beschaffung zurückgreifen? d) Haben Sie Kooperationsvereinbarungen mit anderen Frauenmilchbanken oder Krankenhäusern? e) Wie erfolgt die Finanzierung der notwendigen Ausstattung? f) Welche Investitionen sind für die Inbetriebnahme der Frauenmilchbank getätigt worden? g) Wie hoch belaufen sich die jährlichen Kosten für den Betrieb, den Unterhalt der Frauenmilchbank? h) Wie gewinnen Sie Spenderinnen? Die Fragen an die Kliniken ohne bestehende Frauenmilchbanken lauten: a) Sehen Sie Bedarf zur Errichtung einer Frauenmilchbank? b) Haben Sie bereits Kontakt zu bestehenden Frauenmilchbanken? Zu Frage 2: Der erste Versand erfolgte am 6. Juli 2023 mit Schluss 31. August 2023. Eine fristgerechte Rückmeldung erfolgte nur in etwa der Hälfte der Fälle. Aus diesem Grund erfolgte am 1. September 2023 eine Erinnerung mit Fristsetzung zum 8. September 2023. Zu Frage 3: Trotz einer Nachfristsetzung zum 8. September 2023 erfolgte bislang noch kein vollständiger Rücklauf der Abfragen. Telefonische Nachfragen sind geplant, wurden aber noch nicht durchgeführt. Aufgrund des unvollständigen Rücklaufs wurde bislang keine Auswertung durchgeführt. Das ist auch die Antwort zu Frage 4: Zu Frage 4: Da noch kein vollständiger Rücklauf vorliegt und eine intensive Erinnerungsphase läuft, kann die Landesregierung noch keine Bewertung und erst recht keine Schlussfolgerung mitteilen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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