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Raymond Walk

CDU 14.09.2023 Sitzungen 7/117

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, lassen Sie mich doch noch mal zum Tagesordnungspunkt – 6 a und b, die sind zusammengefasst gewesen, Frau Präsidentin, wenn wir formal bleiben wollen – 6 b reden, nämlich zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Der eine oder andere Kollege ist bereits darauf eingegangen, insbesondere Kollege Hey. Deswegen will ich noch einmal kurz zusammenfassen: Zunächst ist eine Erhöhung der FAGMasse um in der Tat 271 Millionen Euro vorgesehen und insgesamt kommt dann der Finanzausgleich auf knapp 2,9 Milliarden Euro im nächsten Jahr. So weit, so gut, aber auch das muss hier gesagt werden, das ist keine reine freundliche Gefälligkeit der Landesregierung, sondern bestehende – wie es auch gesagt wird – Rechts- und Gesetzeslage im Rahmen des sogenannten Partnerschaftsgrundsatzes auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung. (Beifall CDU) Und die größte Stellschraube bei der sogenannten FAG-Masse ist die Schlüsselmasse. Auch die – das erkenne ich an – ist um 166 Millionen Euro auf insgesamt knapp 1,8 Milliarden Euro erhöht worden. Das bedeutet, dass für die gemeindlichen Aufgaben – jetzt geht es ins Detail – eine Erhöhung von 62 Millionen Euro und für kreisliche Aufgaben eine Erhöhung von 104 Millionen Euro vorgesehen ist. Aber – jetzt kommt der Knackpunkt – für die kreisangehörigen Gemeinden sollen laut Gesetzentwurf zwar auch knapp 47 Millionen Euro im Bereich der Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehen, aber Achtung: Unser seit drei Jahren auch in Kraft getretenes, gemeinsam beschlossenes Programm für die kleinen Kommunen, das heißt natürlich etwas anders, ist schlichtweg neu aus dem Entwurf gestrichen worden und das ist natürlich ein großer Nachteil für den ländlichen Bereich, sodass in diesem Bereich für die kreisangehörigen und gemeindeangehörigen Kommunen unterm Strich quasi nichts mehr übrig bleibt. Und das, was wir gemeinsam mit der kommunalen Familie immer gefordert haben, dass genau dieses Kommunenprogramm auch weiter im Bestand bleibt, diese Bitten der kommunalen Familien und Forderung von uns sind leider ins Leere gelaufen. Da müssen wir noch ansetzen; ich komme nachher noch dazu, wie wir von der CDUFraktion uns das vorstellen. Vielleicht noch ein Wort zur FAG-Masse I, das ist vielleicht kompliziert für die, die nicht täglich damit arbeiten. Das sind die allgemeinen Schlüsselzuweisungen, das sind die sogenannten Sonderlasten. Hier sind in Zukunft 23 Millionen an Zuweisungen mehr vorgesehen, aber die sollen aus dem sogenannten Stabilisierungsfonds genommen werden, sodass das unterm Strich also kein frisches Geld ist, was erforderlich wäre, um den Kommunen wirklich zu helfen, sondern eigenes kommunales Geld. Wenn ich das insgesamt zusammenfasse, dann ist festzustellen, dass die erhöhte FAG-Masse I – ich habe gerade beschrieben, was darunter zu verstehen ist – keine adäquate finanzpolitische Antwort ist, denn wir haben Inflationsschock, wir haben Baupreissteigerungen und wir haben – was richtig ist – aber auch im Tarifbereich Rekordabschlüsse, die die Kommunen weiter belasten. Deswegen wissen wir schon heute, dass die eingepreisten Erhöhungen in der Finanzausgleichsmasse unterm Strich nicht ausreichen werden, um die Kosten auch tatsächlich zu decken. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ist das die Rede vom letzten Jahr oder von diesem?) Ich will nur eine Zahl nennen, ein Beispiel geben: Der Revisionsbericht hat ausgesagt, dass allein die Personalausgabenentwicklung für 2024, für das kommende Jahr, um 13 Prozentpunkte steigt. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Übertragener Wirkungskreis – es ist richtig dargestellt worden von den Kollegen Dittes und Hey: Dort haben wir auch eine Anpassung, die auch in Ordnung ist, die nachvollziehbar ist, das ist auch gar nicht zu kritisieren. Wenn wir aber den Blick nach vorn richten, dann ist zum einen ein Punkt wichtig: Der bisher normierte Reformauftrag, der festgeschrieben war in § 37 Thüringer Finanzausgleichsgesetz, ist gestrichen worden und den müssen wir unbedingt wieder ins Gesetz reinbringen, damit wir auch in Zukunft für diese Veränderungen offenbleiben können. Zusammenfassend: Wir erkennen an, dass die Landesregierung sich dort bemüht hat, den Kommunen unter die Arme zu greifen, aber wir wissen – ich wiederhole mich –, dass die realen Kostensteigerungen und vor allen Dingen der Investitionsstau mit diesen Mitteln eben nicht zu bewerkstelligen sind. Damit komme ich zum Schluss. Wenn man alles, was ich gesagt habe, in zwei Punkten zusammenfassen möchte, dann erstens: Die kommunalen Handlungs- und Entscheidungsspielräume bleiben definitiv weiterhin sehr schwierig und eingeengt. Zweitens: Daraus folgt, dass wir uns noch mal gemeinsam Gedanken machen müssen, wie die Finanzausstattung für die Kommunen in Zukunft verbessert werden kann. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Seit 2017 haben wir dreistellige Millionenbeträge Überschüsse!) Herr Dittes, unser Angebot an alle im Haus, die sachlich und konstruktiv mit dem Thema umgehen wollen, sind unsere Vorschläge, die ich noch mal zusammenfasse, über die wir offen und auch konstruktiv reden wollen. Das ist unser Angebot. Über das Kleine-Kommunen-Programm sollten wir reden, über den kommunalen Investitionsfonds – der liegt ja im Unterausschuss KFA. (Beifall CDU) Da habe ich schon gehört, auch vonseiten der Linken, Kollege Hande, dass es da durchaus auch Zustimmung geben könnte. Wir müssen über den Stabilisierungsfonds, über die Schlüsselzuweisungen, letzten Endes über den Reformauftrag, der wieder zwingend in § 37 des Finanzausgleichsgesetzes verankert werden muss, reden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch das noch sagen – mein letzter Satz –: Lassen Sie uns auch ehrlich ausloten, was in diesem Bereich realistisch und was auch tatsächlich umsetzbar ist. Wir erkennen die schwierige Situation an – ich habe versucht, es deutlich zu machen –, und das ist die Basis für die Erörterungen, die Anhörungen und Beratungen im zuständigen Ausschuss. Ich freue mich auf diese Beratungen und hoffe auf eine konstruktive Einigung im Sinne unserer kommunalen Familie. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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