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Katharina König-Preuss

Die Linke 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Also für diejenigen, ich hatte es auch nicht so im Kopf: Die Landesregierung kann die Beantwortung von Anfragen und die Erteilung von Auskünften verweigern, wenn erstens dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen oder zweitens die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung nicht nur geringfügig beeinträchtigt werden; die Ablehnung ist dem Frage- oder Antragstellenden auf deren Verlangen zu begründen. Wird mir wegen Satz 1 oder Satz 2 die Antwort verweigert? Ich hätte gern eine Begründung, warum man mir die Antworten darauf, dass eine vom Generalbundesanwalt als rechtsterroristische Gruppierung angeklagte Struktur, die vorhatte, Linke zu ermorden, und sich dafür Waffen beschafft hat, verweigert und warum der Antwort auf diese Fragen Staatsgeheimnisse, gesetzliche Vorschriften, schutzwürdige Interessen Einzelner gegebenenfalls entgegenstehen oder inwieweit die Antwort auf die Frage, dass Polizeibeamte einer rechtsterroristischen Struktur zugearbeitet haben sollen, die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung beeinträchtigt. Das möchte ich von der Landesregierung beantwortet haben und gern auch jetzt.

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