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Volker Emde

CDU 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf die Beschlussempfehlung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6813 vom 7. Dezember 2022, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, vortragen. Wir haben diesen Gesetzentwurf durch den Beschluss des Landtags am 3. Februar zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen bekommen. Wir haben ihn insgesamt viermal beraten und haben dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Zu dem schriftlichen Anhörungsverfahren wurde auch der später eingereichte Änderungsantrag der CDUFraktion mit angehört. Wir haben zahlreiche Zuschriften dazu erhalten, in der Folge gab es vier Befassungen, einmal auch kurz vor der Sommerpause, wo man sich nicht einigen konnte, zuletzt dann in der Sitzung nach der Sommerpause. Es ging letzten Endes um die Frage: Kann und soll man die Förderung des Wohneigentums von Ersterwerbern zusätzlich fördern? Es sollte auch das Inkrafttreten noch mal verändert werden, ursprünglich geplant war das zum 01.01.2023. Jetzt ist der 01.01.2024 geplant. Natürlich gab es auch eine Diskussion um die Frage herum, wie mit den Bedenken, insbesondere des Landesrechnungshofs, auch der Finanzministerin, umzugehen ist, wie man a) mit Mindereinnahmen umgeht und wie man b) die rechtliche Umsetzung der Förderung von Ersterwerbern gestaltet. Nach langer Diskussion gab es dann eine Beschlussempfehlung, die mehrheitlich ausfiel, nämlich sieben zu sechs. Und die Beschlussempfehlung lautet nun, wie Ihnen in der Drucksache 7/8722 vorliegt, den Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent auf 5 Prozent abzusenken und darüber hinaus ein Förderprogramm aufzulegen, das den Ersterwerb einer Wohnimmobilie unterstützt, und das Ganze mit Inkrafttreten zum Januar 2024. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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