Birgit Pommer
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und ebenfalls die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Laudenbach, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Herr Minister Maier zeitweise sowie Herr Minister Stengele entschuldigt. Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung sind wir übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 12 vor dem Tagesordnungspunkt 8 und damit beide Tagesordnungspunkte heute auf jeden Fall aufzurufen. Als erste Punkte werden heute die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b aufgerufen. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 16 eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/6804, zu Tagesordnungspunkt 24 eine zweite Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/7140, zu Tagesordnungspunkt 28 ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8733 und zu Tagesordnungspunkt 29 eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/8363. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6 in den Teilen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8595 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 6 a gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 6 b gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit dem Haushalt grundsätzlich in langer Redezeit. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur grundsätzlichen Halbierung der Redezeit steht für die gemeinsame Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten zweimal die einfache Redezeit zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, das Wort hat Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung. Frau Taubert, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist mein Vorrecht als Finanzministerin, heute vermutlich den letzten Entwurf eines Haushaltsgesetzes in den Thüringer Landtag einzubringen – freilich in dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Keine voreilige Freude auf bestimmten Rängen! – Denn die Landtagswahl findet im kommenden Jahr am 1. September statt und es wird deshalb kaum mehr gelingen, einen Etatentwurf für das Jahr 2025 hier im Landtag einzubringen, denn er würde vermutlich der Diskontinuität anheimfallen. Nichtsdestotrotz hat sich die Landesregierung vorgenommen, auch diesen Haushalt vorzubereiten und einen Entwurf für 2025 zu erarbeiten. Aber kommen wir zurück auf den Haushaltsentwurf 2024. Nach schwierigen Jahren 2020/2021, bedingt durch die Pandemie, nach einem schwierigen Jahr 2022 durch den Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine spüren wir die Auswirkungen beider Krisen deutlich. Sie beeinflussen die globalen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen und sind Grund für eine dauerhaft hohe Zahl an Geflüchteten. Angesichts der stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklungen ist es Zeit, dass auch die Finanzpolitik des Freistaats Thüringen eine Neujustierung erfährt. Lassen Sie mich deshalb kurz auf die Ausgangslage bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2024 schauen. Gemeinsam mit dem Bund ist es uns besser als anderen Staaten in Europa, aber auch besser als so manch anderem Land innerhalb der Bundesrepublik gelungen, durch die Krisen zu kommen. Wir haben unsere in besseren Zeiten angesparten Rücklagen klug eingesetzt. So war Thüringen eines der ersten Länder, das mit dem Instrument des Sondervermögens die Voraussetzungen geschaffen hat, schnell an der Seite der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger zu stehen und dort Unterstützung bereitzuhalten, wo gegebenenfalls Unterstützung notwendig sein könnte. Dieses Sondervermögen war so gut ausgestattet und so gut bewirtschaftet, dass es uns auch noch als Grundstock zur Bewältigung der Energiekrise als Folge des Kriegs in der Ukraine dienen konnte und bis heute dient. Wir konnten dort helfen, wo Hilfe notwendig war und ist. Wichtig dabei ist, dass das nur in dem Umfang getan wurde, der auch aus Sicht des Landeshaushalts und mithin kommender Generationen vertretbar war und ist. Die Zuführungen an das Sondervermögen und der Ausgleich vor allem im Jahr 2020 einbrechender Einnahmen sind uns dabei nur dank unserer Rücklage gelungen. Gleiches gilt für die Kreditaufnahme. Wir hatten aufgrund einer Krisensituation 2020 mit dem Nachtragshaushalt und dem Haushalt 2021 die grundgesetzliche und landesrechtliche Möglichkeit für eine Kreditaufnahme. 1,56 Milliarden Euro hätten wir aufnehmen können, 1,2 Milliarden Euro haben wir schlussendlich aufgenommen – und auch das nur im Jahr 2020. Wir haben also so sparsam wie möglich von der Möglichkeit der Neuverschuldung Gebrauch gemacht. Damit befinden wir uns richtigerweise nicht im Geleitzug mit dem Bund und vielen anderen Ländern, die zum Teil – das sage ich ausdrücklich – überbordende und mit der Krisenbewältigung nicht zu rechtfertigende überjährige Kreditermächtigungen geschaffen haben, die sie in ihren zukünftigen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für viele Jahre einschränken werden. Meine Damen und Herren, wir haben finanzpolitisch nachhaltig agiert und darauf bin ich stolz.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Stolz, weil es mit Blick auf die Zukunft unseres Landes richtig ist. Es darf nicht nur durch übermäßige Schuldenaufnahme belastet werden, sondern im Gegenteil: Es sollte durch kontinuierliche Schuldentilgung entlastet werden – und auch das, meine Damen und Herren, haben wir getan. Lassen Sie mich an zwei Beispielen sagen, wie unser finanzpolitischer Blick in diesen beiden Legislaturperioden unter Rot-Rot-Grün passiert ist. Am 31.12.2014 hatte der Freistaat Thüringen einen haushaltsmäßigen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro. Ende 2024 werden es – so der Haushalt 2024 an dieser Stelle wie eingebracht beschlossen wird – 15,5 Milliarden Euro sein, und das trotz der angesprochenen pandemiebedingten Notkreditaufnahme in 2020 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Als ich Ende 2014 im Finanzministerium eintraf, war praktisch keine Rücklage mehr vorhanden. Erst durch meine Entscheidung, den Griff meines Vorgängers in die Rücklage rückgängig zu machen, entstanden geringe Spielräume. Sie können sich entsinnen. – Ja, ist doch gut. Herr Prof. Voigt, Sie werfen uns immer vor, dass wir nichts übrig lassen.
(Heiterkeit CDU, Gruppe der FDP)
Also insofern sollten wir doch mal in Erinnerung rufen, was damals war, und ich habe es auch – also Entschuldigung mal.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe Sie gar nicht angesprochen. Warum Sie sich so angesprochen fühlen, weiß ich jetzt nicht. Mein Vorgänger ist auch bei Ihnen sehr umstritten gewesen, wenn ich mich entsinne.
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) So viel Gedächtnis sei mir erlaubt. Meine Damen und Herren, wir haben also trotz Krisen mehr Landesschulden getilgt als Kredite aufgenommen, und wir wollen die Pro-Kopf-Verschuldung trotz rückläufiger Einwohnerzahlen bis Ende 2024 weitgehend stabil halten. Die Landesregierung beachtet die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und trägt unter anderem durch die gleichmäßige Rückführung der coronabedingt aufgenommenen Kredite Sorge dafür, dass der verbindliche Tilgungsplan eingehalten wird. Damit, meine Damen und Herren, vermeiden wir zugleich, dass die Haushalte der kommenden Jahre übermäßig und in nicht tragbarer Weise belastet werden. Denn eines steht fest: 2029 müssen die 1,2 Milliarden Euro vollständig getilgt sein. Alles in allem ein durchaus beachtlicher bilanzpolitischer Erfolg, meine ich, der im Ländervergleich mitnichten selbstverständlich ist. Im Gegenteil! Wer dieses Handeln als finanziellen Kontrollverlust bezeichnet, der redet verantwortungslos und hat große Erinnerungslücken bezüglich des eigenen Handelns in der Vergangenheit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Erinnern wir uns, wir haben von der vorherigen Landesregierung zwei schuldenbehaftete Sondervermögen übernommen. Das Versprechen der CDU aus Anlass einer Landtagswahl führte zu einem Sondervermögen, Sie erinnern sich. Wasserver- und Abwasserentsorgung mit einem maximalen Schuldenstand Ende 2017 von 445 Millionen Euro und zweitens das Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ mit einem Stand von 2017 in Höhe von 132 Millionen Euro.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Mil-
lionenbeträge …!) Nun ist nur noch das Wassersondervermögen über – ja, das haben wir so nicht hinbekommen – und weist Ende 2022 einen Schuldenstand von 225 Millionen aus. Insgesamt aber – das müssen Sie anerkennen – sind das 352 Millionen Euro weniger. Auch das ist ein Verdienst der jetzigen rot-rot-grünen Landesregierung und der tragenden Parteien.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ob Sie es hören wollen oder nicht, die finanziellen Spielräume, die uns das ermöglicht hat, die haben wir weitsichtig genutzt, und deswegen ist das absolut kein finanzieller Kontrollverlust. Im Übrigen ist das ja eine geklaute Formulierung. Ich habe mich informiert. Also, ich weiß nicht, ob das jetzt in der CDU immer so gesagt wird. Kontrollverlust ist ein schönes Wort. Aber ich glaube nicht, dass das der Demokratie dient, wenn Sie solche Formulierungen nutzen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ist
so!) Meine Damen und Herren, es ist eine alte und auch hier im Hause schon oft vorgetragene Weisheit: Man kann auf Dauer nur das ausgeben, was man einnimmt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und das sage ich auch ganz ehrlich – zu meinem Leidwesen –, daraus habe ich auch nie einen Hehl gemacht: Wir haben in den letzten Jahren und auch mit dem Haushalt 2024 nicht das erreicht, was ich mir als Finanzministerin gewünscht und auch gefordert habe.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir helfen Ihnen dabei!) Na, das will ich mal sehen. Also mal ein kurzer Einschub: Sparen durch Mehrausgaben hat nie funktioniert. Ich habe es schon öfter gesagt, und momentan erscheint es so, dass Sparen durch Mehrausgaben an vielen Stellen der Vortrag ist, den man uns vorhält, dass wir das nicht täten. Ja, meine Damen und Herren, wir haben im Haushalt 2024 ein strukturelles Defizit. Das heißt, wir geben mehr Geld aus, als wir in den laufenden Einnahmen haben, und da eine Kreditaufnahme sowohl rechtlich nicht möglich, als aber auch von uns nicht gewollt ist, bleibt der Rückgriff in die Rücklage. Und das, meine Damen und Herren, finden wir, ist auch angezeigt. Alle meine Kolleginnen und Kollegen im Kabinett haben bei mir eine Vielzahl an durchaus sinnvollen Projekten und Maßnahmen für 2024 angemeldet. Vieles davon wurde bereits in den Vorjahren auf den Weg gebracht, vieles davon entspringt auch – das will ich an alle sagen – aus diesem Hause. Am Ende lagen mir Bedarfe von oberhalb der für 2024 erwarteten Einnahmen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro vor.
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt-
schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Milliarden!) Milliarden, Entschuldigung. Ja, die 1,8 Millionen hätten wir hinbekommen, Herr Tiefensee, danke schön. 1,8 Milliarden Euro, meine Damen und Herren. Nun sind die Mehrforderungen nicht homogen und auch nicht durchweg von der Hand zu weisen. Sie umfassen zum Beispiel Mehrbedarfe aufgrund bundes- und landesgesetzlicher oder auch vertraglicher Verpflichtungen. Es betrifft massive Verpflichtungen aus Vorbindungen früherer Jahre, es betrifft aber auch politische Projekte, auch solche, die hier im Haus beraten wurden. Das, meine Damen und Herren, war die Ausgangslage. Wir haben dann mit den Kabinettsmitgliedern in zwei, drei und auch mehr Runden um diese Haushaltsanmeldungen gerungen und verhandelt, und am Ende steht ein Kompromiss, wie so häufig, wenn man Wünschenswertes mit dem Möglichen verbinden muss. Und genau das ist der heute einzubringende Landeshaushaltsentwurf 2024. Es ist ein Kompromisshaushalt, von meiner Seite ein durchaus schmerzhafter Kompromiss und – so denke ich – auch von anderer Seite, aber einer, der für das kommende Jahr trägt. Klar ist auch, dass wir nach momentaner Lage nicht wissen, ob wir 2025 wieder so einen Kompromiss hinbekommen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Vielleicht sind
einige nicht mehr dabei!) Wer war denn das? Kann ja sein, dass manche nicht mehr dabei sind, ja, ist gut, aber trotzdem gibt es einen Thüringer Landtag und es wird eine Thüringer Landesregierung geben, also sind wir trotzdem kollektiv im Boot.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es ist so, wenn sich der Einzelne ein bisschen zu wichtig nimmt, dann muss man da einspringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Einen signifikanten Überschuss, wie wir ihn im Jahr 2022 im Vollzug hatten, kann ich 2023 nicht erwarten. Das liegt natürlich daran, dass der Anstieg der Steuereinnahmen auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland an Dynamik verloren hat. Aber, meine Damen und Herren, ich will auch das ganz genau sagen: Deutschland ist nicht der kranke Mann Europas und wir sind es in Thüringen auch nicht. Die gestrige Diskussion zu diesen drei Aktuellen Stunden hat sehr deutlich gemacht, dass man auch Prophezeiungen wahr werden lassen kann, wenn man nur lange genug sagt, dass es wahr wird. Und wir wissen, wie sensibel die Wirtschaft ist, deswegen sollte man da gerade von Parteien, die sich immer nah an der Wirtschaft meinen, ein kleines bisschen vorsichtiger sein und nicht nur auf den kurzen politischen Erfolg setzen.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht wurden in bester Absicht vormals freiwillige Leistungen in gesetzliche verhärtet, es wurden Leistungsversprechen ausgeweitet und es wurden Verpflichtungsermächtigungen in zu großem Umfang ausgebracht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es wurden auch Neueinstellungen beim Personal vorgenommen. – Ja, da waren Sie auch mit dabei. Also es ist nicht so, dass niemand dabei war. Wer jetzt klatscht, der weiß, dass er auch mit dabei war. Aber, meine Damen und Herren, all das führt nun in Summe dazu, dass sich das Ausgabe-Ist dem Ausgabe-Soll annähert und selbst beim besten Willen in den Haushaltsverhandlungen nicht alle Mehrbedarfe durch Einsparung an anderer Stelle ausgeglichen werden konnten. Es ist daher die dringende Aufgabe der Landesregierung und des Landtags, der Verfestigung des Landeshaushalts keinen weiteren Vorschub zu leisten, mögen die politischen Projekte auch noch so wünschenswert sein. Gewinnen wir nicht ein Stück weit Flexibilität in der Gestaltung des Landeshaushalts zurück, wird es in den kommenden Jahren nur noch mit Leistungskürzungen, Einstellungsstopp oder dem Auslaufen von Projekten möglich sein, einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Dieses schmerzhafte Unterfangen, das muss ich ehrlich sagen, sollten wir uns ersparen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, 1 Milliarde Euro waren am Ende notwendig, um den Haushaltsausgleich herzustellen. Im Übrigen könnte man die Haushaltsrede heute auch abkürzen, indem man sagt, wir nehmen den Haushalt 2023, der schon mit einer Rücklageentnahme von 752 Millionen Euro belastet war, und legen die Mehrausgaben im Partnerschaftsgrundsatz und im Kommunalen Finanzausgleich von 270 Millionen Euro drauf. Dann sind wir schon bei dieser Milliarde Euro und das wäre schon die ganze Geschichte dieses Haushalts. Aber es ist natürlich so, mich beunruhigt das schon eingedenk der Tatsache, dass wir natürlich auch für die kommenden Jahre schauen müssen, wie wir den Haushaltausgleich hinbekommen. Wir haben den Haushalt wirklich fristgerecht eingebracht, auch wenn sich mancher zumindest so ausgedrückt hat, dass er zu spät gekommen wäre. Mir ist aber durchaus bekannt, dass die meisten tatsächlich im August noch im Urlaub waren und man das nur unter das Kopfkissen gelegt, aber nicht hineingeschaut hätte, also insofern rechtzeitig eingebracht. Wir hoffen, dass er hier im Landtag jetzt auch rechtzeitig vor Jahresende nach der Beratung verabschiedet werden kann und sich alle, die von diesem Haushalt abhängig sind – und das sind wirklich sehr viele –, auch sicher sein können, dass es im nächsten Jahr geordnet weitergeht. Gestatten Sie mir bitte ein paar inhaltliche Anmerkungen. Im Wesentlichen ist der Haushaltsentwurf – ich habe es gesagt – die Absicherung von Maßnahmen, die schon in früheren Jahren eingeleitet, neu aufgesetzt oder erweitert worden sind und in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 verankert wurden. Es kommen natürlich Ausgabenaufwüchse dazu. Da ist die verpflichtende und aus meiner Sicht auch nicht disponible Wiederaufnahme der Tilgung der Coronakredite in Höhe von 157,7 Millionen Euro im Jahr 2024. Wir haben in erheblichem Umfang Vorsorge für mit hoher Wahrscheinlichkeit wachsende Personalausgaben aufgrund bevorstehender Tarifverhandlungen treffen müssen, und unsere Zahlungen an die kommunale Familie – ich hatte es erwähnt – sind letztlich um mehr als 300 Millionen innerhalb und außerhalb des KFA gestiegen, und das nur im engeren Sinne. Allein diese drei Positionen erklären den weit überwiegenden Teil des Aufwachsens. Da der Kommunale Finanzausgleich ein gewichtiges Volumen in unserem Gesamthaushalt hat, lassen Sie mich noch einige Worte zu dem gleichzeitig mit dem Haushalt 2024 eingebrachten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sagen. Dieser Gesetzentwurf stellt sicher, dass der aktuell geltende Partnerschaftsgrundsatz ausreichende Finanzmittel bereitstellt. Wir haben also den Partnerschaftsgrundsatz nicht neu erfunden, sondern in bewährten Regelungen fortgeschrieben. Dabei fanden die erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Bereich der Energie- und Personalkosten bei der Überprüfung umfassend Berücksichtigung. Die über den Partnerschaftsgrundsatz regelgebundene bestimmte Höhe der Finanzausgleichsmasse I reicht mit den weiteren seitens des Landes zur Verfügung gestellten Finanzmitteln, den sogenannten Anlage-3-Mitteln, aus, um die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises in einem Ausmaß zu finanzieren, das eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung seitens der Gesamtheit der Kommunen sicherstellt. Die von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerte Kritik lässt wirklich außer Acht, dass neben den unbestrittenen Kostensteigerungen vor allem bei Energie und Personal auch erhebliche Steuermehreinnahmen gerade aufgrund der inflationären Entwicklung auf kommunaler Ebene zu verzeichnen sind. Das heißt, den steigenden Kosten stehen auch steigende Steuereinnahmen gegenüber. Die eigenen Steuereinnahmen sind für die Finanzierung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises einzusetzen. Dem Land obliegt in diesem Bereich über den KFA nur die ergänzende Finanzierung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2024 auf insgesamt 2,86 Milliarden Euro und damit um 270 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2023 steigen. Allein 85 Millionen Euro des Anstiegs vollziehen sich dabei in der FAG-Masse II – das ist der sogenannte Mehrbelastungsausgleich für staatliche Aufgaben, die übertragen wurden –, mit der die Mehrbelastungsausgleichspauschalen des übertragenen Wirkungskreises finanziert werden. Meine Damen und Herren, noch bevor der Haushaltsentwurf im Detail vorlag, ist er natürlich – wie das oft so ist – von allen kritisiert worden. Es sind diejenigen, denen
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich habe nichts Schlimmes gesagt! Ich war es nicht!) es für bestimmte Politikbereiche nicht genug Geld ist. Dann gibt es die anderen, die finden, dass wir viel zu viel Geld ausgeben und damit Hürden für die kommenden Jahre aufstellen. Und schlussendlich gibt es diejenigen, die beides wollen, nämlich die Rücklage unangetastet lassen und zugleich mehr Geld ausgeben. Vertreter aller Richtungen finden sich natürlich auch hier bei uns im Hause. Deswegen bin ich auf diese Diskussion im Thüringer Landtag sehr gespannt. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kleine Textaufgabe zum Schluss. Sie können das dann auch nachlesen und vielleicht auch mal berechnen, die jungen Leute, die auf der Galerie sitzen: Im Thüringer Haushaltsentwurf sind ca. 48.000 Stellen ausgebracht, davon sind zum Stichtag 30.06.2023 44.000 mit Beschäftigten besetzt. Das Thüringer Finanzministerium berechnet die Personalkosten, indem die Ist-Kosten aus dem Vorvorjahr zugrunde gelegt und voraussichtliche gesetzliche und tarifliche Steigerungen hinzugerechnet werden. Eine Gruppe im Landtag möchte die Personalkosten massiv senken und im Sinne eines schlanken Staats 20.000 Stellen streichen. Die damit eingesparten Mittel möchte sie für ihre eigenen Projekte in Form neuer Zuschüsse und Steuersenkungen ausgeben.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Für
Mountainbikes!) Die drei stellenstärksten Ministerien haben im Stellenplan folgende Stellen ausgewiesen: Da ist zum einen der Einzelplan 03 – das ist Innere Sicherheit, Polizei – mit 9.289 Stellen, dann sind im Einzelplan 04 – wir nennen ihn Bildungshaushalt – 22.082 Stellen ausgewiesen und im Einzelplan 05 – Justiz, Verbraucherschutz, Migration – sind 4.321 Stellen ausgebracht. Nun meine Fragen, die zu beantworten wären: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Stellen in den Einzelplänen 03, 04 und 05 an der Anzahl der Gesamtstellen im Haushaltsentwurf 2024? Zweitens: Wie hoch ist der absolute Anteil an Stellen in den Einzelplänen 03, 04 und 05 an der Anzahl der Gesamtstellen im Haushaltsentwurf 2024? Frage 3: Wie verteilen sich die 20.000 einzusparenden Stellen auf die Einzelpläne 03, 04 und 05 sowie den restlichen Haushalt 2024, wenn der prozentuale Anteil der jetzigen Verteilung der Stellen im Haushaltsentwurf 2024 zugrunde gelegt wird? Und Frage 4 als Denkaufgabe: Welche Aufgaben des Staats will die Gruppe streichen? Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
