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Markus Gleichmann

Die Linke 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Schülerbeförderung im Landkreis Saale-HolzlandKreis Der Landkreis Saale-Holzland-Kreis beschloss zum 1. August 2023 eine neue Satzung zur Schülerbeförderung. In § 3 Nr. 6 der Satzung wurde folgende Regelung getroffen: „Bei Schülern, die auf entlegenen Gehöften beziehungsweise in abgelegenen Siedlungen und Ortschaften wohnen, die nicht von Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs angefahren werden können, besteht kein genereller Anspruch auf Einzelbeförderung. In diesen Fällen sind die Schüler vorrangig von den Eltern/Sorgeberechtigten im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht bis zur nächsten im öffentlichen Personennahverkehr eingerichteten Haltestelle zu bringen. Die Erstattung der damit verbundenen Aufwendungen erfolgt gemäß § 7 dieser Satzung.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Entspricht diese Regelung den Grundsätzen zur Schülerbeförderung, die sich aus dem Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen ergeben? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dieser Regelung im Hinblick auf den enormen Aufwand für die Familien und die daraus resultierende Benachteiligung des ländlichen Raums? 3. Sind der Landesregierung ähnliche Regelungen aus anderen Landkreisen bekannt, wenn ja, welche?

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