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Denstädt

14.09.2023 Sitzungen 7/117

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Land Thüringen erstattet den kommunalen Gebietskörperschaften nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 2 Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung eine monatliche Pauschale für die Unterbringung von Geflüchteten, die in der Höhe für Landkreise und kreisfreie Städte unterschiedlich ist. Bei den Pauschalzahlungen sind Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterdienste umfasst. Eine gesonderte Abrechnung oder Überprüfung der Höhe der entstandenen Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterdienste findet im Rahmen der Kostenerstattung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und dem Land nicht statt. Zu Frage 2: Die Landkreise und kreisfreien Städte sind im übertragenen Wirkungskreis für die Unterbringung von Personen nach § 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes zuständig. Daher haben sie über die Schaffung und den Betrieb der konkreten Flüchtlingsunterkünfte im jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich zu entscheiden. Maßgeblich ist dabei die Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung einzuhalten. Diese umfasst unter anderem die bedarfsgerechte Reinigung der Gemeinschaftseinrichtung und deren Flure. Was die nachgefragte Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Reinigungs- und Hausmeisterkosten anbelangt, ist davon auszugehen, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit den Haushaltsmitteln von den kommunalen Gebietskörperschaften beachtet wird. Gerade im Hinblick auf die Pauschalerstattung der Kosten sind sie gehalten, den ihnen zur Verfügung stehenden Erstattungsrahmen einzuhalten. Zudem haben die kommunalen Gebietskörperschaften geltendes Vergaberecht zu beachten und im Rahmen von Ausschreibungs- respektive Vergabeverfahren für Hausmeister- und Reinigungsleistungen werden Angemessenheits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angestellt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗