Dorothea Marx
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Der Änderungsantrag der CDU, der alle rechtlichen Bedenken beiseite wischen soll – nach den Worten, die wir eben gehört haben –, kam heute Vormittag auf unseren Tisch. Der Bitte, die eben auch noch mal besprochen wurde zwischen den parlamentarischen Geschäftsführenden, dass wir noch mal ausdrücklich verfassungsrechtlich überprüfen können, ob das jetzt eine andere Schlussfolgerung zulässt, als dass es sich hier um einen Steuerfreibetrag handelt, die im Übrigen auch nicht dazu geführt hätte, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 01.01.2024, so, wie es begehrt wird in dem jetzt beschlossenen Gesetz, infrage gestanden hätte –, der Bitte ist nicht entsprochen worden. Da fühle ich mich auch persönlich in meinen Rechten als Abgeordnete begrenzt
(Beifall DIE LINKE, SPD)
und beeinträchtigt, nämlich das nicht noch genauer überprüfen zu dürfen. Im Übrigen: Bei dem abgesetzten Tagesordnungspunkt 29 hätten Sie genau über so was wahrscheinlich gern diskutiert – nur mal am Rande. Deswegen konnte ich dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen und auch dem Änderungsantrag nicht.
