thueringer-landtag.de ↗

Dorothea Marx

SPD 14.09.2023 Sitzungen 7/117

Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte gehofft, dass wir so am Ende des Tages vielleicht noch mal zu einer Sachdebatte kommen, aber meine Hoffnung hat getrogen. Es tut mir sehr leid. Das sind Grundprinzipien des Staatsaufbaus, und dass natürlich Beamte, ob sie politische Beamte oder sonstige Beamte sind, sich immer an Recht und Gesetz zu halten haben, das nennt man Legalitätsgrundsatz. Also soll ich das jetzt alles noch zu später Stunde erklären? Nein, denn wer es nicht verstehen will, der versteht es auch nicht, obwohl ich immer ganz gut im Erklären bin. Da bin ich jetzt auch ein bisschen enttäuscht gewesen von Ihnen, Kollege Walk, weil ich bei Ihnen gehofft hatte, jetzt kommt jemand, der ein bisschen zur Sachdebatte beiträgt, aber es geht immer nicht, ohne dass hier der Quirl wieder gerührt wird, wie schlimm das alles ist und dass wir politische Beamte und dass Politik und Neutralität – also alles wird durcheinandergeworfen. Man kann das alles machen und die demokratischen Grundsätze und auch die Mitwirkung von Leuten, die in demokratischen Parteien aktiv sind, in Grund und Boden reden. Aber was dabei rauskommt, ist nicht so lustig. Die Diskussion um Existenz und Zahl der politischen Beamten beschäftigt uns in diesem Hohen Haus bekanntlich schon länger und der Rechnungshof – Frau Butzke hat jetzt auch schon Feierabend – hatte etwa vor rund zehn Jahren gefordert, die Zahl der politischen Beamten zu reduzieren. Im damaligen Landtag – Kollege Blechschmidt ist schon mal anfangs darauf eingegangen – hat ein heterogenes Meinungsbild geherrscht. Die Linken haben damals tatsächlich noch gesagt, am besten politische Beamte komplett abzuschaffen. Aber eine andere Seite sah das ganz anders, das war die CDU. Herr Geibert sagte – im Parlamentsprotokoll der 5. Wahlperiode 5/128, Seite 12259, nachlesbar –, politische Beamte seien den beamtenrechtlichen Pflichten im vollen Umfang unterworfen – das, was ich auch gerade versucht habe, Frau Bergner, zu erklären – „und [bilden] damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften“. Also die politischen Beamten machen es gerade nicht so, dass sie die politische Spitze in ihren Irren und Wirrungen verstärken, sondern sie nehmen sie durch ihre Pflichtbindung vielmehr noch ein bisschen an die Hand, wenn Sie sich das vorstellen können. Der CDU-Innenminister Geibert war es auch, der die damalige Kritik an einer Politisierung der Personalauswahl für ein wenig überzogen hielt und eine Reduzierung der politischen Beamten zwar prüfen wollte, aber gesagt hat, diese Prüfung müsste man ganz sorgfältig machen und da müsste der Grundsatz „Qualität vor Eile“ gelten, also bei der Prüfung der Frage, ob man politische Beamte diskutieren sollte – in dem gleichen Parlamentsprotokoll auf Seite 12559 f. Diese Ankündigung von Herrn Geibert hat allerdings nicht zu irgendeinem Ergebnis geführt, denn es geschah nichts – gar nichts. Das heißt, die Zahl der politischen Beamten blieb damals gleich, obwohl wir diese Debatte damals schon hatten. Meine Fraktion war schon damals sehr offen dafür, dass wir da Anpassungen machen und dass es nur noch so viele politische Beamte in Thüringen wie wirklich notwendig geben sollte. Heute gibt es vielleicht einen größeren Konsens, der das auch sachlich diskutieren will. Der Gesetzentwurf kann sich neben dem Rechnungshof auf eine zweite unabhängige Instanz stützen, nämlich das Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe haben zwar gesagt, es müsse ein Ausnahmecharakter sein, dass Beamte politische Beamte sind, aber sie haben auch festgestellt – die Richter –, es ist völlig richtig, dass es politische Beamte gibt, die die notwendige Aufgabe wahrnehmen, politische Vorgaben in gesetzeskonformes und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln umzuwandeln, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen Band 149, Seite 1. Aber für diesen eigenen Typus des Beamten, der eben maßgeblich daran beteiligt ist, Anliegen der demokratisch legitimierten Staatsorgane rechtstreu und ordentlich umzusetzen, hat das Verfassungsgericht 2018 abermals gesagt, der Kreis dieser Beamten soll nicht beliebig weit zu ziehen sein. Genau in diesem Entscheidungsrahmen bewegen wir uns hier. Die Landesregierung hat jetzt erstmals vor – wie gesagt, vor zehn Jahren hatte das noch keine Liebhaber gefunden –, die Zahl der politischen Beamten auf vier wirklich vertrauensbedürftige Bereiche zu begrenzen. Das sind die Staatssekretäre – politische Beamte im Bund und 14 Bundesländern –, der Regierungssprecher – der ist politischer Beamter im Bund und neun Bundesländern –, der Präsident des Verfassungsschutzes – der ist politischer Beamter im Bund und in acht Bundesländern – und der Präsident der Landespolizeidirektion – vergleichbar politischer Beamte im Bund und zumindest sechs Ländern. So. Dann fallen bestimmte Leute weg. Dann haben wir eben noch eine Debatte angefangen über den § 27 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes. Diese Argumente dagegen, dass da nur wieder welche entsorgt werden in das unbefristete Beschäftigungsverhältnis, den Status des Beamten, das überzeugt nicht. Denn die Regel zielt ja gerade darauf ab, für Staatssekretärsämter auch Menschen gewinnen zu können, die die fachliche Arbeit in der Verwaltung bereits kennen und bisher davor zurückgeschreckt sind, ein solches Amt zu übernehmen, weil sie damit ihre Beamtenlaufbahn endgültig aufgeben mussten. Es geht gerade nicht um leistungswidrige Funktionärsbesetzungen zulasten der Beamtenschaft, sondern um qualifizierte Personalgewinnung und die sollte uns doch alle freuen. Verwaltungskundige Menschen aus dem Schoß des unbefristeten Beamtenverhältnisses auszusperren, wirkt eher strafend und ist nicht sachlich motiviert. Die Regelung ist bereits auf Wohlwollen in ersten Stellungnahmen von DGB und Beamtenbund gestoßen und deswegen gucken wir uns in der parlamentarischen Anhörung das alles noch mal genauer an. Vielleicht können wir dann auch mit dem Dreckschleudern aufhören und einfach mal gucken, was das Beste für unser Land ist, was wir früher dazu gesagt haben und was künftig das Beste ist. Das würde mich freuen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗