Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe das Zeichen aus allen Fraktionen, dass wir beginnen können. Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Beier. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Cotta, Frau Abgeordnete Herold, Herr Abgeordneter Heym, Herr Abgeordneter Höcke, Herr Abgeordneter Kalich, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Dr. König, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Karawanskij und Frau Ministerin Siegesmund.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wir freuen
uns, dass die anderen da sind!) Das sehe ich genauso. Ich freue mich auch, dass alle anderen da sind
(Beifall CDU)
und dass Sie alle schön negativ sind. Vielen herzlichen Dank für die Testung. Wir haben heute Morgen schon gesagt: Die Worte erhalten inzwischen eine völlig neue Bedeutung. Ich gestatte mir an der Stelle noch mal einen Hinweis: Sie können davon ausgehen, dass, wenn Sie zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr zur Testung gehen und Sie dann in der Sonderreihe Platz nehmen, die Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das sehr gut verstehen, damit wir hier auch die Zeit effizient als Abgeordnete nutzen können. Ich denke, das war eine gute Möglichkeit. Ich weiß, dass manche Abgeordnete davon nicht Gebrauch machen wollten, aber an der Stelle – darf ich Ihnen sagen – wird es sicher Verständnis geben, es sei denn, Sie kommen außerhalb dieses Zeitfensters, dann wird es vielleicht etwas schwierig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Tagesordnungspunkt 24 wird heute als zweiter Punkt aufgerufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 15, 16, 21 und 22 werden heute nach der Mittagspause erneut aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt. Frau Abgeordnete Engel hat ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/4371 zurückgezogen. Gibt es von Ihrer Seite noch Bemerkungen, Zusätze, Änderungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Dann kann ich davon ausgehen, dass wir entsprechend der Tagesordnung so verfahren. Ich rufe gemeinsam auf die TagesordnungspunkFDP*) Antrag der Fraktion der - Drucksache 7/3310 FDP*) Antrag der Fraktion der - Drucksache 7/3311 - korrigierte Fassung FDP*) Antrag der Fraktion der - Drucksache 7/3312 Wird das Wort zur Begründung eines oder mehrerer der Anträge gewünscht? Dann bitte ich, das anzuzeigen. Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Montag.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Moment!) Ja, jetzt müssen wir ein bisschen Solidarität üben, weil das mit der Vorbereitung nicht so ganz geklappt hat. Ich bitte um Verständnis. Dann hat zunächst für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Müller das Wort. Bitte schön.
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) pünktlich um halb zehn beginnen wir mit dem letzten Plenartag in dieser Runde und wir haben die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 in gemeinsamer Beratung. Ja, wir zeigen uns an dieser Stelle solidarisch. Es wirft ein bisschen mein Konzept durcheinander. Ich hätte gern auf Sie reagiert, Herr Montag, aber ich mache das schnell, vielleicht habe ich die Chance, anschließend noch in meiner Redezeit nach vorn zu kommen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich beziehe mich hier – weil wir uns diese Tagesordnungspunkte etwas aufgeteilt haben – primär auf den Tagesordnungspunkt 6 „Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen“. Ganz ehrlich: Bei der Vorbereitung bin ich doch ein Stückchen weit überrascht und – ich muss auch sagen – enttäuscht gewesen über den Antrag, den die FDP eingereicht hat und mit dem wir uns heute hier zu beschäftigen haben. Enttäuscht bin ich vor allem deshalb, weil weite Teile dieses Antrags bereits im letzten Plenum mit den Entschließungsanträgen zur verfassungsgemäßen Alimentation bei den Beamtinnen behandelt und abgestimmt worden sind. Ihr Antrag ergibt leider in keinem der fünf Punkte einen wirklichen Sinn, insbesondere wenn man sich gleichzeitig die Papiere vom letzten Plenum dazu anschaut. Lieber Herr Montag, deshalb hätte ich mir auch gewünscht, dass Sie Ihre Anträge noch einmal kritisch überprüfen und dann gegebenenfalls zurückziehen. Ganz ehrlich, als Sie eben vorgingen, habe ich gedacht: Oh, jetzt werden sie doch noch zurückgezogen. Aber gut. Wir machen hier weiter, denn eigentlich haben sich die Sachverhalte, wie ich schon erwähnt hatte, bereits erledigt. Es gibt doch momentan meiner Meinung nach Wichtigeres zu tun, als diese Anträge zu diskutieren, mit denen wir uns bereits thematisch befasst haben und wozu wir gleichzeitig abschließend fraktionsübergreifend einhellig beschieden haben. Gern wiederhole ich da noch mal in diesem Zusammenhang aus der Vergangenheit: Mit einer Reform des Beamtenrechts in Thüringen haben wir die Chance, aber auch die Pflicht, das Thema „Personalentwicklung“ nicht nur in Form der Streichung von Stellen her zu betrachten, sondern eine wirkliche und qualitative Personalentwicklung für die kommenden Jahrzehnte entstehen zu lassen. Die Bestenauslese darf nicht mehr nur ein Wort sein, sondern sie muss wieder in den Thüringer Verwaltungen umgesetzt werden. Dazu ein Beispiel: Bei der Polizei fällt momentan niemand mehr durch den Sporttest durch, und das nicht etwa, weil wir besonders viele Bewerberinnen und Bewerber haben, die zu Supersportlern geworden sind, sondern weil die Anforderungen so abgesenkt wurden, um überhaupt noch genügend Bewerber einstellen zu können. Aber was bedeutet das für die Zukunft? Denn diese weniger sportlichen Beamten sollen auch in Zukunft in 20 Jahren noch so fit sein. Und wie soll das funktionieren, wenn sie bereits bei der Einstellung in den Polizeidienst nur bedingt diese Anforderungen erfüllen und das auch im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Allerdings gibt es einen Aspekt in Ihrem Antrag, den wir bisher nicht behandelt haben. Das ist die Begründung zu Punkt II.3, nämlich eine Auslagerung und Übertragung von Verwaltungshandeln an private Dienstleister. Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sage ich tatsächlich mal – das soll nicht despektierlich sein –: Das ist eine klassische FDP-Idee.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Super Idee!) Ja, da kann man geteilter Meinung sein. Also mit ausgelagerten privaten Dienstleistungen habe ich persönlich auch so meine Erfahrungen gemacht und die waren nicht immer die besten. Häufig genug sind sie teuer geworden.
(Beifall DIE LINKE)
Um diese Idee umzusetzen, müssten Sie in den Einzelplänen mit einer ganzen Menge von Änderungsanträgen aufwarten, damit diese Leistungen an Dritte überhaupt ausgeschrieben werden können. Ich bezweifle allerdings auch, ob Sie damit etwas sparen können. Im Übrigen sieht auch der Rechnungshof – nicht nur in der letzten Stellungnahme, sondern auch in der weiteren Vergangenheit – solche Positionen ausgesprochen kritisch. Denn allein, indem man Verwaltungshandeln outsourct, ist Verwaltungshandeln nicht verschwunden und belastet den Steuerzahler und die Steuerzahlerinnen nicht mehr. Ganz im Gegenteil: Meist wird es dadurch intransparent und für uns als Gemeinschaft teurer. Sie sehen: Nicht immer ist alles wirklich sinnvoll, was vielleicht gut gemeint ist. Deshalb möchte ich zum Schluss auch noch etwas Positives erwähnen. Die von Ihnen vorgeschlagene Kommission zur Evaluierung von Aufgaben und Personal finde ich einen Ansatz, den wir in jedem Fall weiterdiskutieren sollten. Allerdings nicht im Zuge Ihres Antrags, sondern dann, wenn wir insgesamt einen Gesetzentwurf vorliegen haben, mit dem wir den öffentlichen Dienst in Thüringen in Gänze weiterbringen. Und dafür sollten wir dem Thüringer Finanzministerium auch genügend Zeit einräumen, damit es ein vernünftiger Gesetzentwurf und kein Schnellschuss wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Müller, erst mal vielen Dank, dass Sie quasi den Sprung ins kalte Wasser gewagt haben, bevor ich hier einbringen konnte, das ist tatsächlich unter Parlamentariern solidarisch gewesen. Vielen Dank. Dafür aber, wie Sie wahrscheinlich erahnen, muss ich Sie und darf ich Sie auch ein bisschen korrigieren. Der öffentliche Dienst sind natürlich nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern sehr viel mehr. Es sind 100.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst und so ist schon der Kreis der Adressaten unserer Reformvorschläge sehr viel größer als das, was wir hier überhaupt in diesem Plenum bisher besprochen haben. Es kommt auch nicht von irgendwoher, deswegen verstehe ich das auch, jeder hat so seine Rolle, die er spielen muss. Als regierungstragende Fraktion mag man es nicht, wenn die Opposition treibt. Aber es basiert ja nicht alleinig auf unseren Ideen, sondern wir haben uns natürlich mit denjenigen abgestimmt, die tatsächlich Tag für Tag für unser Allgemeinwesen Arbeit leisten. Ich glaube, wir sind uns einig, dass ein moderner und leistungsfähiger öffentlicher Dienst zu den elementaren Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechtsund Sozialstaat gehört und damit auch für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Die Perspektive, die wir hier einnehmen, ist eben nicht nur, wie Sie angedeutet haben, eine, die auf die Wirtschaft fokussiert, sondern auf das Funktionieren des Staates in seinem Kernelement – und das ist nicht nur Verwaltung, aber auch.
(Beifall Gruppe der FDP)
Knapp 100.000 Beschäftigte sind die zentrale Säule bei der Erfüllung der Aufgaben. Sie sind für Menschen und Unternehmen in Thüringen nicht nur während der Pandemie, sondern waren es natürlich auch vorher und werden es hoffentlich auch weiter sein können, ein wichtiger Partner und Dienstleister. An dieser Stelle geht natürlich auch erst einmal der Dank an all diejenigen, die die Herausforderung der Corona-Pandemie im öffentlichen Dienst gemeinsam mit uns allen bewältigen. Ihnen gebührt auch von dieser Stelle noch mal unser Dank und unsere Wertschätzung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber Dank und Wertschätzung alleine reichen nicht. Sondern das zentrale Element unserer Anträge – es sind ja drei grundlegende Anträge, zwei weitere, die dann sicherlich später noch zur Diskussion kommen werden – ist, die Funktionstüchtigkeit des öffentlichen Dienstes auch in Zukunft zu gewährleisten, das heißt, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Wenn man mal schaut, wo denn die Herausforderungen im öffentlichen Dienst sind. Da will ich nur mal auf die demografische Entwicklung aufmerksam machen. 50 Prozent der Beschäftigten in den Ländern und 60 Prozent der Beschäftigten in den Kommunen sind über 45 Jahre alt. In den nächsten zehn Jahren scheiden damit fast 25 Prozent der Beschäftigten im Land sowie knapp 30 Prozent der Beschäftigten in den Kommunen aus dem Dienst aus. Das ist eine Herausforderung. Die gilt nicht nur alleine für den öffentlichen Dienst, aber um den geht es heute und deswegen auch unser vorgeschlagener Instrumentenkasten. Und was muss man dem vorschalten, wenn man tatsächlich eine gute, eine langfristige Lösung erarbeiten will? Richtig: Aufgabenkritik, das ist das Zentrale. Was soll denn eigentlich Verwaltung leisten, welche Aufgaben geben wir ihr und wo können wir uns auch als Gesetzgeber dahin gehend bescheiden, dass wir manches auch in der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger belassen?
(Beifall Gruppe der FDP)
Also Evaluierung der zu erfüllenden Aufgaben, Feststellung des Personalbedarfs, noch verfügbare, gute qualifizierte Fachkräfte sowie kompetente und motivierte Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen und sie dann auch binden zu können. Das ist übrigens nicht nur eine Frage der Entlohnung, sondern es ist auch eine Frage – ganz entscheidend – der Arbeitsbedingungen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir sprechen in vielen Bereichen: weg von der Versäulung, hin zu Teamlösungen. Auch das muss ein modernes Dienstrecht letzten Endes abwägen können. Da stehen wir hier in Thüringen noch ganz am Anfang.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da ist die Digitalisierung eine ganz zentrale Herausforderung. Ein zeitgemäßer Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern die Möglichkeit zum vernetzten – ich habe es angedeutet –, digitalen und damit letztlich flexiblen Arbeiten bieten. Das gilt nicht nur für Unternehmen – die müssen das im privaten Bereich selbst machen –, sondern es gilt auch für unseren öffentlichen Dienst. Und es wird vor allen Dingen auch nachgefragt. Gegenwärtig, wenn man mal die Nachwuchssituation hier in Thüringen betrachtet, beträgt der Anteil der Auszubildenden im Landesbereich an der Gesamtbeschäftigtenzahl 3,8 Prozent. Im Vergleich mit den anderen 15 Bundesländern sind wir damit Schlusslicht. Bremen, Hamburg und Hessen landen dann bei 5,4, 6,5 und 7,4 Prozent. Vom Spitzenreiter Baden-Württemberg, der mit einer 8-Prozent-Quote durch eine Rollierung immer für Nachwuchs sorgt, will ich gar nicht reden. Es bleibt also viel zu tun und das ist auch der Anspruch, den wir hier mit unseren Anträgen an uns selbst und an dieses Haus formulieren. Politik muss eine vorausschauende, ehrliche Betrachtung und Analyse machen, die Voraussetzungen dafür schaffen, damit jede Aufgabe, die dem öffentlichen Dienst letzten Endes aufgrund unserer Entscheidungen übertragen wird, auch professionell erfüllt werden kann. Um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten, müssen wir aus den Herausforderungen entsprechend reagieren. Was sehen wir denn als die dringlichen Aufgaben an, Herr Müller? Da haben Sie sich leider – aus meiner Sicht jedenfalls, das werden Sie verzeihen – ein Stückchen zu wenig mit unseren Anträgen – zumindest hier in der Rede – beschäftigt, denn da ist eine ganze Menge an Ideen drin. Vorausschauende Personalpolitik bedarf Personalbestands- und Personalbedarfsanalysen. Es ist dringend erforderlich, das hier hinsichtlich Strukturaufbau und Aufgaben zu untersuchen. Die Aufgabenkritik – habe ich gesagt – ist eine entsprechende Grundvoraussetzung, um langfristig nicht nur Strukturen weiterzuentwickeln, sondern vor allen Dingen auch den Personalkörper entsprechend weiterentwickeln zu können. Denn ohne das Wissen um die zukünftig wahrzunehmenden Aufgaben und auch die Anforderungen der Aufgaben – ich sage nur: Technologie – ist keine sinnvolle Personalentwicklung möglich. Ich muss wissen, was ich will, damit ich Strukturen und Personal entwickeln kann.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die dann gewonnenen Erkenntnisse – die haben Sie ja angesprochen, dass das etwas ist, wo Sie sagen, da finden Sie sich vielleicht ein Stück weit wieder – wären dann die Basis für eine moderne, effiziente und effektive Personalplanung und auch eine entwicklung. ‑ Insbesondere in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit und Justiz werden zahlreiche Beschäftigte in den Ruhestand gehen. Und es sind gerade diejenigen, die dort Verantwortung tragen, die auch auf uns zugekommen sind und die Hände gehoben und gesagt haben: Kümmert euch bitte jetzt, damit wir in fünf Jahren überhaupt noch arbeitsfähig sind! Es geht auch darum, Thüringen fit zu machen. Ich weiß, jetzt quiekt es wieder hier links in der Seite. Aber wir müssen uns auch im Wettbewerb um die besten Köpfe fit machen, denn wir sind nun mal nicht allein auf der Welt.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
denken die drüben manchmal!) Das behauptet sicherlich auch keiner, aber der Wettbewerb um die Fachkräfte besteht nicht nur hier in Thüringen zwischen der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst – das meine ich gar nicht –, sondern es ist auch unter den Bundesländern selbst so. Wenn wir da zwei Schritte voraus sind, haben wir dann vielleicht auch die Attraktivität, um Menschen für einen Job hier in Thüringen in der Verwaltung zu begeistern. Also der Wettbewerb um Fachkräfte wie etwa IT-Fachleute, Verwaltungsspezialisten und Juristen, der gilt schon lange und hier müssen wir besser sein.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das Thüringer Personalentwicklungskonzept 2025 ist nicht ausreichend, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Gerade wenn wir die Fragen von Personalbedarf und Digitalisierung in Thüringen sehen, muss das Land Thüringen als größter Arbeitgeber entsprechend reagieren, um überhaupt die Kapazitäten zu haben, die selbst gesteckten oder die verpflichteten Ziele durch gesetzliche Vorgaben wie das OZG überhaupt umsetzen zu können. Da werden wir, lieber Herr Müller, wahrscheinlich noch nicht einmal ausreichend Personal finden können, sondern wir werden auf die Kompetenz angewiesen sein, die im privatwirtschaftlichen Wettbewerb vorhanden ist. Ich sehe das gar nicht als Widerspruch, weil beides nur zusammen geht. Wir brauchen die beste Lösung und die hat nicht nur eine Verwaltung, sondern sie entwickelt sie gemeinsam mit den Partnern in der Wirtschaft.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wie schaffen wir das, diese IT-Fachkräfte überhaupt zu uns zu bringen? Entscheidend sind durchlässigere Laufbahnen, verlässliche Personalentwicklungsstrukturen, aber natürlich auch inklusive Beförderung und die Belohnung von Eigeninitiative und Engagement, denn gerade bei den IT-Fachkräften tritt der öffentliche Dienst in einen scharfen Wettbewerb mit der Wirtschaft; ich habe es gesagt. Die Laufbahnverordnung für den höheren und mittleren informationstechnischen Dienst ist beispielsweise noch immer nicht geschrieben, auch wenn das die Selbstverpflichtung der Landesregierung gewesen ist. Das ist nach gut zwei Jahren nicht nur höchstpeinlich, sondern zeigt auch die Grenzen der aktuellen Personalentwicklungsstrategie des Freistaats für diese dringend benötigten IT-Fachkräfte. Dass wir die brauchen, zeigen auch die Chancen, die in der Digitalisierung sind. Sie verstehen, selbst 15 Minuten reichen nicht aus, um die Komplexität der Verwaltungsaufgaben und die dazu notwendigen Ressourcen und Kompetenzen hier darzustellen, deswegen konzentriere ich mich tatsächlich auf die Frage der Digitalisierung. Ich habe eben auch die Attraktivität genannt – das ist in vielen Bereichen übrigens so, dass nicht nur der Lohn entscheidend ist, ob ich mich für eine Laufbahn und für eine Institution entscheide, sondern die Arbeitsbedingungen selbst. Da brauchen wir die erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Letzteres bedeutet auch die Befähigung von Führungskräften, die geleistete Arbeit nicht über die Präsenzzeiten beispielsweise im Büro zu messen – das ist nämlich ziemlich oldschool –, sondern anhand des tatsächlich geleisteten Outputs. Das wäre im Übrigen ziemlich klug.
(Beifall Gruppe der FDP)
Output aber zu generieren ist schwierig außerhalb der Räumlichkeiten, in denen Verwaltung angesiedelt ist, wenn VPN-Zugänge gelegt sind – löblich –, aber kaum Endgeräte bereitstehen. Das ist schlecht. Sechs Laptops für 70 Landesbedienstete – so titelte die TA inmitten des Corona-Lockdowns zum Jahresbeginn 2021. Die Nutzung von Homeoffice-Angeboten und mobilem Arbeiten ist für die Mitarbeiter daher häufig schon allein wegen einer fehlenden Ausstattung nicht möglich. Ich glaube, hier sind wir alle aufgerufen, explizit nachzusteuern. Wir brauchen aber auch neue Arbeitszeit- und Arbeitsmodelle, ein digitales Verständnis und das Selbstverständnis in Bereichen der Fort- und Weiterbildung. Wir brauchen ein klares Prozessmanagement: Bedarfe ermitteln, Fortbildungen an Mitarbeiter verteilen und dann letztlich Ergebnisse evaluieren. Solange die Fortbildungsveranstaltungen nicht Gegenstand tarif- oder beamtenrechtlicher Beurteilungen sind und solange die Beschäftigten sich die Fortbildung aussuchen können, führen bestimmte Fortbildungsmodelle ins Leere. Die Erkenntnis haben wir auch aus anderen Bereichen schon entwickeln können. Wir brauchen auch die externe Ausbildung von Verwaltungsinformatikern. Wir haben ein duales Studium in Gera/Eisenach, das aus unserer Sicht nicht der richtige oder alleinig richtige Ansatz ist. Wenn das Land nicht weiß, wie Digitalisierung geht, dann kann das Land dort nicht als Praxispartner und Ausbilder in der dualen Ausbildung zur Verfügung stehen. 1,5 Jahre Ausbildung auf akademischem Niveau muss man neben der Arbeit erst mal leisten können. Diese Rolle kann das Land aus unserer Sicht allein nicht ausfüllen. Deswegen noch mal: Unser Petitum, unsere Hoffnung ist, dass mit diesen drei Anträgen, die grundlegend sind, wo wir uns auch nicht in jedem einzelnen Punkt einig sein müssen, die aus unserer Sicht eine gute Grundlage sind, wir gemeinsam tatsächlich die Voraussetzungen schaffen, damit nicht das passiert, wovor uns die Betroffenen und in Verantwortung Stehenden warnen, dass nämlich die Arbeitsfähigkeit dieser Landesverwaltung in wenigen Jahren gefährdet ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Das Wort erhält für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Urbach. Herr Kollege Kießling, ich ermahne Sie, die Maske in eine FFP2-Maske umzuwandeln. Gestern habe ich sie Ihnen schon durch Herrn Fritsch bringen lassen. Also bitte nehmen Sie das ernst, wir tragen hier die FFP2-Maske.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Vielen lie-
ben Dank, aber der Abstand mit ca. 20 Metern ist doch groß genug!) Nein! Wir haben im Haus FFP2-Maske. Gut. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort, bitte sehr.
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke der FDP für diese umfangreichen Vorschläge zur Verbesserung der Situation der öffentlichen Verwaltung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber ich möchte mich auch an dieser Stelle – und ich denke, das ist durchaus passend und angemessen – bedanken bei allen Bediensteten des öffentlichen Sektors. Wir alle wissen, dass ohne diese Beschäftigten in diesem Staat nichts funktioniert, nichts laufen würde in mannigfaltigen, verschiedenen Bereichen. Gerade in diesen Tagen, in der Corona-Pandemie ist es, denke ich, wirklich auch noch mal ein Zeichen, dass wir Danke sagen.
(Beifall CDU)
Wir sind sehr froh, dass Sie uns allen das Leben in diesem Staat ermöglichen. Danke dafür. Werte Kollegen von der FDP, Sie schreiben in der Begründung einer Ihrer Anträge, dass sich einiges ändern muss, damit der Freistaat Thüringen ein attraktiver Arbeitgeber sei. Ich glaube, so ganz unattraktiv ist er ja schon jetzt nicht. Die Grundüberlegungen zu diesen drei Anträgen der FDP sind jedoch zu begrüßen. Wenn ich es richtig erfasst habe, geht es den Kollegen darum, sich Gedanken zu machen, wie wir den öffentlichen Dienst zukunftsfest machen und dadurch den Freistaat auf allen Ebenen stärken. Es ist natürlich nicht das erste Mal, dass hier im Hause über diese Thematik gesprochen wird. Und der eine oder andere wird sich erinnern, dass wir als CDU auch in der letzten Legislatur gesagt haben, als es Pläne gab, das Land im Zuge der Gebietsreform umfassend zu ändern: Das können wir so nicht machen, wir möchten bitte eine Struktur- und Verwaltungsreform und auch ein zukunftsfestes Personalentwicklungskonzept, bevor man das Land hier umkrempelt.
(Beifall CDU)
Ihre vorliegenden Anträge aber können meiner Meinung nach dabei helfen, wirklich in diesen Prozess einzusteigen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass viele der Punkte Idealvorstellungen sind, die sich erfahrungsgemäß nicht so einfach umsetzen lassen werden. Als Diskussionsgrundlage halte ich die Mehrzahl der Punkte jedoch für geeignet. Ich würde gern ein wenig ins Detail gehen. Sie schlagen erst einmal vor zu analysieren, wie der Stand der Dinge ist. Ich denke, das ist der erste Schritt einer jeden Reform. Und Kollege Montag hat es auch noch mal gesagt, insbesondere die Aufgabenkritik, die Sie vorschlagen, halte ich hierbei für wirklich wichtig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn natürlich müssen wir, wenn wir den öffentlichen Dienst verbessern wollen, reformieren wollen, erst mal wissen, was wir haben, wer alles bei uns beschäftigt ist. Die Aufgabenkritik muss aber auch zutage fördern: Ist das, was wir tun, auch das, was wir tun sollten? Ausgehend von der – wie soll ich sagen – Überlegung und dem Ergebnis dieser Überlegung muss man sich auch fragen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst dann vonnöten sind. Dann schlagen Sie die Etablierung eines Bewerberpools vor. Insbesondere kleine Verwaltungsstrukturen haben nach meiner Erfahrung oft Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden, besonders wenn diese nicht an der Städtekette entlang der A4 liegen. Ich bin Bürgermeister einer Gemeinde im ländlichen Raum und kann Ihnen sagen: Das ist in der Tat nicht immer einfach.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Daher sollte nach meiner Meinung ein solcher Bewerberpool nicht nur zur Versorgung des Landes mit geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen, sondern auch der Kreise, Städte und Gemeinden. Ein weiterer Punkt der FDP betrifft die Frage, inwieweit private Dienstleister die öffentliche Verwaltung unterstützen können. Ist jemand intensiv beraten – es ist ja nicht so, dass nicht jetzt schon in bestimmten Bereichen auch private Dienstleister mindestens Amtsgeschäfte vorbereiten, wenn man an Beratungsgesellschaften in verschiedenster Form denkt. Ob die dann am Ende auch hoheitliche Aufgaben übernehmen sollen, wenn ich das richtig verstanden habe, bin ich noch nicht –
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das tun Sie schon, zum Beispiel als Vermesser!) Okay, das ist richtig. Aber Sie würden das ja gern ausweiten. Diskutieren wir darüber, ich bin gespannt, was Sie da noch für Vorschläge haben. Dann ist die interkommunale Zusammenarbeit erwähnt worden. Das ist eine gute Sache, die natürlich auch schon vielerorten praktiziert wird. Die kann man – denke ich – noch ausbauen. Natürlich muss es geografisch, strukturell passen. Es kommt auch immer auf die Frage der Aufgabe an. Ich sage mal, im Standesamt, da ist es nicht schlimm, wenn da irgendwie Berge dazwischenliegen. Wenn Sie sich ein Baufahrzeug teilen wollen würden – was auch immer mal eine Überlegung war –, dann ist das schon ein bisschen schwieriger. Grundsätzlich ist es aber nach unserer Sicht ein gutes Werkzeug und es bedarf einer Erweiterung der Möglichkeiten, dass wir hier vielleicht Synergieeffekte noch besser ausschöpfen können. Dann schlagen Sie eine Kommission vor, die die Aufgaben und die Personal- und Sachausstattung der öffentlichen Verwaltung eruieren und evaluieren soll. Sie machen auch konkrete Vorschläge, wie diese besetzt sein soll und welche Aufgaben diese Kommission erfüllen soll. Hier bin ich tatsächlich auf die Realitätstauglichkeit Ihres nicht uninteressanten Vorschlags gespannt, denn mit Kommissionen gibt es hier im Lande – denke ich – einige Erfahrungen und – na ja, ich lasse es mal so stehen – Erfahrungen, die vielleicht nicht immer so einfach waren oder so gut. Ich muss das mal betonen, ich habe da die eine oder andere vor Augen. Kommen wir zum Antrag 7/3311. Hier thematisieren Sie das Dienstrecht. Es geht Ihnen darum, dieses effektiver zu gestalten, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Ich bin der Meinung, dass der öffentliche Dienst schon jetzt ein hohes Maß an Attraktivität besitzt. Aber natürlich gibt es auch hier einige Baustellen und der ständige Wettbewerb um die besten Köpfe geht natürlich nicht am Staat vorbei. Das haben Sie gesagt und das ist, denke ich, auch korrekt. Eine Abkehr vom allzu straffen Dienstrecht könnte da eine Lösung sein. Dann haben Sie vorgeschlagen, dass man das Fernbleiben im Sinne eines Sabbaticals auch für die tariflich Beschäftigten ermöglicht. Gestern gab es dazu auch eine Mündliche Anfrage, wo das auch schon mal thematisiert wurde. Da muss man natürlich schauen, wann, wie und wo; das haben Sie auch so formuliert, ohne Frage. Es würde natürlich nicht unbedingt zur – wie soll ich sagen – größeren Akzeptanz des öffentlichen Dienstes und der staatlichen Verwaltung führen, wenn das dann am Ende auch mit Steuermitteln finanziert wird. Ich habe das gestern auch noch mal gelernt und auch zugehört, dass das dann auch mit Teilzeitlösungen passieren kann. Wenn das für die Beamten möglich ist, dann vielleicht auch für die tariflich Beschäftigten. Aber wie gesagt: Das muss vorsichtig passieren. Den nächsten Vorschlag, eine bessere Durchlässigkeit von Laufbahnen zu ermöglichen, finde ich wirklich gut. Die Aussicht, beim Antritt des Dienstes im Beamtenrecht schon zu wissen, wann und mit welcher Besoldungsgruppe man in die Pension geht, an welchem Tag – kann man theoretisch ausrechnen –, das mag sicherlich für manch einen auch interessant sein. Das hat ein großes Maß an Sicherheit, insbesondere dann, wenn man einen Arbeitsmarkt hat, der schwierig ist, der – wie soll ich sagen – nicht genügend Arbeitsplätze bietet. Andererseits könnte das aber auch als eine zu starke Einschränkung empfunden werden, die nicht so einen riesengroßen Reiz entfaltet, insbesondere dann, wenn die Situation auf dem Arbeitsmarkt so ist wie im Moment, dass gut ausgebildeten Fachkräften eine größere Palette an interessanten Jobs zur Verfügung steht. Natürlich ist auch die Überlegung, dass man mit einer besseren, aktiveren Leistung vielleicht auch eine Aufstiegsmöglichkeit hat, die im Moment nicht ganz so flexibel ist. Vielleicht trägt das auch dazu bei, dass man die Leistungen im öffentlichen Dienst wirklich verbessern kann, ich kann mir das gut vorstellen. Welche konkreten Änderungen dann im Dienstrecht erfolgen müssen und ob dies dann den möglicherweise zu erwartenden Klagen standhält, das muss man im Detail analysieren. Aber ich denke, diskutieren sollte man darüber schon. Und zu ermöglichen, dass auch Beamte in bestimmten Situationen nach dem Eintritt in die Pension zeitweise wieder tätig werden können, halte ich für sinnvoll. Gerade in diesen Tagen sehen wir, dass das in manchen Gebietskörperschaften schon auch praktiziert wird. Im Zuge der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie ist das auch schon Realität. Soweit ich das überblicke, ist das aber im Moment nur von diesen coronabedingten Ausnahmen gesetzlicher Art gedeckt. Vielleicht könnte man das auch verstetigen, denn wir haben auch damit zu kämpfen, Bewerber zu finden. Und wenn der eine oder andere seine Erfahrung immer noch einbringen möchte, finde ich, sollte es auch ermöglicht werden. Dann werben Sie dafür, dass man Stellen im öffentlichen Dienst gleichzeitig intern und extern ausschreibt. Noch wichtiger finde ich eigentlich das, was Sie dann in Ihrer Begründung geschrieben haben. Sie haben das Thema der Konkurrentenklagen angesprochen. Ich denke, hier haben Sie einen wichtigen Punkt getroffen. Ich würde dafür werben, dass es uns gemeinschaftlich gelingt, eine Lösung herbeizuführen, denn die immer wiederkehrende langzeitige Lähmung von Abteilungen, Ämtern und Dienststellen ist nach meiner Auffassung keine Errungenschaft im Beamtenrecht, auf die man wahnsinnig stolz sein müsste. In Ihrem dritten Antrag zeichnen Sie ein Bild von einem digitalisierten, leistungsfähigen Staat. Ich muss sagen, wenn man das so alles liest, geht einem schon ein bisschen das Herz auf.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn es hat natürlich etwas von einer Idealvorstellung, von der wir in der Realität schon noch ziemlich weit entfernt sind. Eine veränderte Ausbildung, auch das haben Sie erwähnt, und – mindestens genauso wichtig – die ständige Fortbildung des Personals im öffentlichen Dienst im Bereich der Digitalisierung halte ich für essenziell. Ich weiß aber auch, dass das wirklich nicht einfach umzusetzen ist. Die Ausbildung anzupassen, ich denke, das kriegt man hin, indem man die Lehrpläne irgendwo anpasst. Aber diese ständige kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, denke ich, schon etwas schwieriger. Denn zum einen bedarf es einer Motivierung, dass man diese Angebote auch wahrnimmt, wenn man das jetzt auf freiwilliger Basis machen würde. Es geht auch darum, diese dann so zu gestalten, dass dann auch ein Erkenntnisgewinn – wie soll ich sagen – hängenbleibt. Wenn man etwas mit Widerwillen macht, ist das nicht immer so, dass einem das ganz viel Freude bringt. Ich denke, das ist noch eine größere Herausforderung. Ein wichtiger Punkt, der implizit, sage ich mal, natürlich auch aus Ihren Vorschlägen hervorgeht, ist der Fakt, dass das alles Geld kostet. Die Fortbildungsangebote, über die ich gerade gesprochen habe, sind natürlich preisintensiv, wenn man mal eine Schulung zu bestimmten speziellen Programmen bucht, aber noch teurer ist die Anschaffung selbiger. Wenn man sich überlegt, dass man eine – so wie Sie das hier formuliert haben – wunderbare, technisch perfekt ausgestattete Verwaltung hat, die dann auch die Synergieeffekte nutzen kann, und dass das alles im Prinzip etwas flüssiger und besser wird mit dem öffentlichen Dienst, dem Arbeiten, dass man vielleicht da verschiedene Bruchstellen – so haben Sie das benannt – nicht mehr hat, dann müssen wir wissen, dass das natürlich auch Geld kostet. Hier muss uns auch klar sein, dass wir nicht nur von einer Landesverwaltung reden, sondern auch von einer kommunalen. Hier sind die Kosten im IT-Bereich oft eine sehr große Belastung. Auch das muss uns als Haushaltsgesetzgeber bewusst sein. Und nein, ich bitte, nicht schon wieder in den Gedanken zu verfallen: Na ja, dann machen wir eben größere Einheiten, vermeintlich leistungsfähiger. Das kann natürlich nicht die Lösung sein.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird einer Überweisung zustimmen. Die Vorschläge der FDP in den drei vorliegenden Anträgen sind in einigen Fällen sicherlich ziemlich idealistisch, aber – ich habe es schon erwähnt – wir sehen das als gute Anregung, um in den Prozess der Strukturund Verwaltungsreform, die wir auch schon länger fordern, einzutreten. Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, vor allem auch liebe Gäste am Livestream – es ist ja immer spannend, bei Digitalisierungsthemen auch den Livestream anzusprechen. Das ist immer eine schöne Sache, dass es dieses Angebot gibt. Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf den Antrag in Drucksache 7/3312 der FDP, auch da soll es wieder ein Update für die Verwaltung geben. Liebe FDP, seit Beginn der Pandemie stehen die öffentlichen Verwaltungen nicht nur in Thüringen vor völlig veränderten Herausforderungen. Es hat sich auch recht schnell gezeigt, welche Kommune, welche Stadt und welcher Kreis sich krisenfest aufgestellt hatte. Wen die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes noch nicht aufgeweckt hat, der musste spätestens jetzt begreifen, dass Papier und Aktenberge nicht die Grundlage für eine Verwaltung des 21. Jahrhunderts sind. Liebe FDP, Sie fordern in Ihrem Antrag, dass die öffentlichen Verwaltungen ein zeitgemäßer Arbeitgeber werden, der den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein mobiles Büro ermöglichen soll. Für große Teile der Landesbehörden in Thüringen gilt das bereits, denn an vielen Stellen sind Dienstvereinbarungen getroffen worden, die Homeoffice auch unter anderem mit technischer Ausstattung ermöglichen. Die Thüringer Kommunen sind hier eingeladen, sich dieser Verfahrensweise des Landes anzuschließen und diese Vereinbarung auch in ihren Verwaltungen abzuschließen. Dass es aber deutliche Unterschiede für die individuellen technischen Voraussetzungen von Kommune zu Kommune gibt, liegt auf der Hand. Der Fachkräftemangel hat auch vor den zuständigen kommunalen IT-Abteilungen nicht haltgemacht und es gibt auch genügend IT-Abteilungen, die Investitionsstaus von mehreren Jahrzehnten vor sich hertragen. Aber die Thüringer Kommunen stehen damit nicht etwa so da, wie es die FDP gern behauptet und uns jetzt glauben machen wollte, dass man dafür jetzt private Dienstleister bräuchte, um den Kommunen zu helfen. Nein, die haben schon einen starken Partner an ihrer Seite.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Uns!) Ich habe es Ihnen schon ein paar Mal gesagt: die KIV Thüringen als kommunalen IT-Dienstleister. Der hat in den vergangenen Monaten sehr viel Energie investiert, in den Mitgliedskommunen mobiles Arbeiten zu etablieren und zu ermöglichen. So haben sie die Kommunen und vor allen Dingen die kommunalen IT-Abteilungen bei den Rollouts von VPN-Tunneln, Authentifizierungsmechanismen und Remote-Anwendungen unterstützt. Seit Mai dieses Jahres wurde außerdem der Shop der KIV für digitale Endgeräte und Software ausgebaut, sodass auch Sorgen der Ausschreibung und Beschaffung nicht mehr auf der Seite der Kommunen liegen. Die KIV ist der Partner der Kommunen,
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sagen Sie mal,
wo die ihren Sitz hat!) der die Umsetzung des OZG und die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen am stärksten voranbringt und auch in Notsituationen wie einer Pandemie schnell und unkompliziert Lösungen anbieten kann. Ich halte dieses Angebot für wesentlich sinnvoller, als die Kommunen weiter in den Wettbewerb um Fachkräfte im IT-Bereich zu zwingen. Aber der Schlüssel zu einer digitalen Verwaltung sind und bleiben doch die Beschäftigten selbst. Ihre Forderung nach einer Modernisierung der Ausbildung der Verwaltungskräfte scheint aus meiner Perspektive ein bisschen aus der Zeit gefallen, denn längst ist neben der fachlichen Ausbildung die Vermittlung zum Beispiel von Datenbanksystemen Teil der Qualifizierung. Von daher wird unsere größte Mammutaufgabe sein, die Bestandsmitarbeiter zu schulen. Die Kolleginnen und Kollegen von der FDP sprechen in ihrem Antrag von einem Kulturwandel in der Verwaltung hin zu Digital First und glauben, dass dieser Paradigmenwechsel funktioniert, indem man ihn von oben durchdrückt. Nachhaltige Akzeptanz erreicht man aber nur durch spürbare Mehrwerte. Eine digitale Verwaltung wird nur funktionieren, wenn sie Prozesse und Beziehungen zwischen Verwaltung und Bürger vereinfacht. Ihr Credo vom Digital First klingt also immer schön markig und hat auch in gewissem Maße einen wahren Kern. Er missachtet aber auch die Notwendigkeit von hybriden Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger, denn nicht jeder wird von Ihrem rein digitalen Ansatz in der Verwaltung partizipieren können. Nichtsdestotrotz war der Aufbruch in der Vergangenheit schon richtig und wichtig und – wie schon erwähnt – gerade in der aktuellen pandemischen Situation Grundlage dafür, dass Verwaltung in Zeiten von Kontaktbeschränkungen, Homeoffice und schwieriger Betretbarkeit von Amtsstuben leistungsfähig bleiben konnte. Das Update für den öffentlichen Dienst – wie von der FDP gefordert – ist im vollen Gange. Von daher lehnen wir Ihre Anträge ab.
(Beifall DIE LINKE)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch ich grüße natürlich die Zuschauer am Livestream, aktuell alle elf. Der öffentliche Dienst ist tatsächliche eine Voraussetzung für die hohe Produktivität, die wir in Deutschland haben. Ohne unser funktionierendes Rechtssystem, ohne den daraus resultierenden Eigentumsschutz gäbe es in Deutschland weniger Anreize beispielsweise zu investieren, Arbeitsplätze zu schaffen und auch Wertschöpfung in Deutschland zu produzieren. Das öffentliche Bildungssystem ist Voraussetzung dafür, dass die Fachkräfte der Zukunft ausgebildet werden, sodass aus Nachwuchs heute morgen auch Fachkräfte werden. Auch zum Beispiel Mitarbeiter des Zolls sorgen für Wettbewerbsgleichheit; auch wenn sie so manche – aus unserer Sicht – unnötigen Gesetze vollziehen und kontrollieren müssen, sorgen sie dafür, dass sich keine Unternehmen diesen Gesetzen entziehen können und damit einen ungerechten Wettbewerbsvorteil erlangen. Ohne öffentlichen Dienst, der leistungsfähig ist und der motivierte Mitarbeiter hat, ist kein moderner Staat zu machen und auch kein wohlhabendes Land zu haben. Umso wichtiger ist, dass wir uns mit der Zukunft des öffentlichen Dienstes beschäftigen und dafür ist dieser Antrag der FDP eine gute Grundlage, aber doch aus unserer Sicht unvollständig. Ich möchte auf ein paar wenige Punkte eingehen. Wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und dort können wir dann auch noch weiter in die Diskussion gehen. Wir haben schon den Begriff der demografischen Entwicklung gehört. Das sorgt natürlich auch dafür, dass der Bewerberpool insgesamt verkleinert wird und insbesondere der ländliche Raum wird darum darunter leiden. Deswegen braucht es mehr als nur Fortbildungen. Keine Erwähnung findet beispielsweise in den Anträgen der FDP ein bis heute noch ungenutztes Potenzial an jungen Menschen, die über keinerlei Ausbildung verfügen. Etwa 2 Millionen junge Leute in Deutschland, etwa 15.000 junge Leute in Thüringen sind aktuell arbeitslos, die über keinerlei Berufsausbildung verfügen. Gerade Thüringen – so sagt es das IAB zwar für den privaten Bereich, aber dies gilt in ähnlichem Maße auch für den öffentlichen Bereich, aus Mangel an statistischen Daten greife ich jetzt einfach mal auf die Zahlen des IAB zurück – ist im Bereich der Nach- und Aufstiegsqualifizierungen ganz weit hinten im Länderranking. Deswegen muss auch der öffentliche Dienst genau diese jungen Leute ansprechen, um in Zukunft bei dem verringerten Bewerberpotenzial auch diesen jungen Leuten eine gute Chance bieten zu können.
(Beifall AfD)
Der öffentliche Dienst muss für die etwa tausend bis anderthalbtausend Schüler, die jedes Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen, oder die 5.000 Jugendlichen, die jedes Jahr in Thüringen im sogenannten Übergangsbereich landen, einen Weg finden, wie man diese jungen Leute zum Beispiel auch im Rahmen des öffentlichen Dienstes nachqualifizieren kann, um sie auch für den öffentlichen Dienst verfügbar zu machen. Ein anderer Bereich, den die FDP richtigerweise anspricht, ist die Aufgabenkritik. Meine Fraktion hat im Rahmen beispielsweise der Debatten um die Gebietsreform immer wieder gefordert, dass es dringend eine solche Aufgabenkritik braucht, dass man darüber nachdenken muss, wie Kommunen Aufgaben zusammen erledigen können, um Synergieeffekte erreichen zu können. Darum werden wir natürlich auch unseren Beitrag dazu leisten können, genau diese Aufgabenkritik im Ausschuss zu beraten. Kritisch sehen wir den Punkt, die Aufgaben auszulagern, da warten wir auf konkrete Vorhaben im Ausschuss. Überraschenderweise sind die FDP-Anträge im Bereich der Digitalisierung aus unserer Sicht wenig ambitioniert. Man beschränkt sich auf den Umgang des Personals mit IT und Personal. Wir hätten uns hier mutigere Vorschläge gewünscht, beispielsweise wie man die Digitalisierung in der Verwaltung nutzen kann, um beispielsweise automatisches Zahlen zu erleichtern und Ähnliches. Auch hier werden wir uns aktiv einbringen, um Vorschläge zu machen. Wir stimmen den Ausschussüberweisungen zu. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir haben hier einen Reigen von Anträgen der Fraktion der FDP, der noch aus dem Mai dieses Jahres stammt. Ich möchte mich noch einmal speziell mit dem öffentlichen Dienstrecht beschäftigen und Ihrem Ansinnen, dieses ins 21. Jahrhundert zu überführen; das ist der Antrag mit der Drucksachennummer 7/3311. Zunächst muss ich aber doch mal feststellen: Der Antrag ist zu großen Teilen entweder inhalts- oder sogar wortgleich aus einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2019 entlehnt. In der Bundestagsdrucksache 19/13519 können Sie das eine oder andere wortgleich oder inhaltlich wiederfinden. Vielleicht liegt es auch daran, dass das, was hier gefordert wird, nicht ganz so übereinstimmt mit dem, was in Ihrem eigenen Wahlprogramm hier für Thüringen dringestanden hat – darauf komme ich gleich noch mal zurück. Inhaltlich greifen Sie diverse Problemfelder des Dienstrechts auf – das ist hier auch alles schon angesprochen worden –, den Fachkräftemangel im IT-Bereich, Konkurrentenklagen, Undurchlässigkeit von Laufbahnen und Beförderungsstau. Das sind in der Tat alles Probleme, denen wir uns stellen müssen. Aber zunächst muss ich mal sagen, dass der Fachkräftemangel, der auch von der freien Wirtschaft beklagt wird, mittlerweile auch den öffentlichen Dienst betrifft. Dabei ist anzumerken, dass dieser Mangel jetzt nicht nur oder vermeintlich auf die Unattraktivität des öffentlichen Dienstes zurückgeht, sondern sehr stark auf den demografischen Wandel. Das heißt, wir haben das Problem, dass sowohl auf dem freien Arbeitsmarkt als auch für den öffentlichen Dienst schlicht sehr viel weniger Arbeitnehmer/-innen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
(Beifall SPD)
Mit Blick auf das immer noch sehr niedrige Lohnniveau in Thüringen müssen wir zudem auch anmerken, dass der öffentliche Dienst wenigstens im Hinblick auf das Gehalt immer noch einer der attraktivsten Arbeitgeber ist und dennoch unter Fachkräftemangel leidet. Das heißt nicht, dass man nicht trotzdem Verbesserungen bräuchte, aber das sind sozusagen Strukturbedingungen, die auch sehr stark zu dem Problem beitragen, dass wir den öffentlichen Dienst in vielen Bereichen nicht so optimal besetzen können, wie wir uns das wünschen. Wir haben deswegen als rot-rot-grüne Koalition auch schon in der letzten Wahlperiode eine Reihe von Änderungen beschlossen, mit denen wir den öffentlichen Dienst gezielt attraktiver machen wollten. Dazu gehört – und das ist keine Petitesse, das ist keine Kleinigkeit – zum Beispiel, dass wir im Januar 2020 endlich die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt haben. Das heißt, dass man auch als Beamtin und als Beamter eine freie Wahl hat, dass man also auch freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten kann.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Vorher mussten gesetzlich versicherte Beamte den vollen Beitragssatz von mindestens 14,6 Prozent alleine zahlen, wenn sie der Solidargemeinschaft beitreten wollten, und jetzt haben Landesbedienstete bei der Wahl dieses Weges keine finanziellen Nachteile mehr. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sie auch profitieren, vor allem von der Familienversicherung und dem vollen Gesundheitsschutz ohne Wartezeit oder Prüfung von Vorerkrankungen. Das ist ein wichtiger Meilenstein für Beamtinnen und Beamte gewesen, die erst im fortgeschrittenen Alter eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einschlagen. Wir haben im Bereich der Polizei – das ist auch sehr wichtig gewesen – den Beförderungsstau entschlossen bekämpft. Im August dieses Jahres wurden rund 650 Polizistinnen und Polizisten befördert. Damit haben wir endlich die von den Polizeigewerkschaften geforderte Beförderungsquote von 10 Prozent erreicht. Positiv ist auch, dass die meisten Beförderungen im mittleren Dienst stattgefunden haben. Auch das war eine langjährige Forderung der Polizeigewerkschaften, damit Polizisten nicht mit ihrer Eingangsbesoldung in den Ruhestand gehen. Das ist eines der wichtigsten Probleme: Im öffentlichen Dienst sind die Aufstiegsmöglichkeiten bisher nicht so optimal. Da haben wir bei Ihnen jetzt doch eine etwas inkonsistente Position im Hinblick auf die Personalentwicklung des Landes. Denn in Ihrem Wahlprogramm – das deutete ich schon anfangs an – haben Sie eine Aufgabenkritik im öffentlichen Dienst gefordert mit anschließendem Personalabbau. Es ging Ihnen also darum, zu sagen: Der öffentliche Dienst ist eigentlich überbesetzt und da könnte man einsparen. Bedenkt man, dass der überwiegende Teil der Landesbediensteten Polizistinnen und Polizisten und Lehrerinnen und Lehrern sind, ist fraglich, welche Ergebnisse eine solche Aufgabenkritik hätte. Man könnte wahrscheinlich sogar zum Ergebnis kommen, dass man noch mehr von diesen Menschen braucht. Diese Inkonsistenz setzt sich auch in Ihrem Antrag fort. Wenn wir auf der anderen Seite den öffentlichen Dienst attraktiv machen wollen und auch Aufstiegsmöglichkeiten verbessern wollen, auch Sprungbeförderungen – Sie haben ja auch die Modebegriffe aus dem Bundestagsantrag übernommen, aus anderen Bundesländern, die das so schön, auch programmatisch umschrieben haben, was auch sinnvoll und auch richtig sein kann –, dann kann ich aber nicht gleichzeitig sagen: Es soll sich auf jeden Fall auch jemand von außen bewerben können. Gerade eine interne Ausschreibung ist sehr wichtig im öffentlichen Dienst, um Personalentwicklung aus dem bestehenden Personalbestand heraus zu ermöglichen. Das ist ein wesentlicher Vorteil für Bedienstete und bisher auch ein wichtiger Grund, sich für den öffentlichen Dienst zu entscheiden. Wenn Sie auf der anderen Seite sagen, da müssen aber Leute von außen kommen, weil neue Impulse in die Verwaltung kommen müssen, dann ist das auf der einen Seite sicherlich kein falscher Gedanke, aber es verträgt sich nicht mit dem anderen Ziel, die Aufstiegsmöglichkeiten intern auch für die sehr qualifiziert und sehr engagiert arbeitenden Mitarbeiter in den Verwaltungen zu verbessern. Dann haben wir – bei Ihnen auch wichtig im Rahmen des Dienstrechts – die Fachkräftezulage für ITSpezialisten. Ja, wir haben das Problem, dass wir nicht genügend IT-Spezialisten anwerben können, weil wir in diesem Bereich sehr schwer Fachkräfte finden. Aber Sie vernachlässigen an dieser Stelle, dass eine solche Zulage auch in anderen Bereichen sehr sinnvoll und – denke ich – wahrscheinlich notwendig wäre. Gerade bei medizinischem Personal – wir haben das bei den Gesundheitsämtern gesehen – oder auch im Umweltbereich sind Fachkräfte schwer zu finden. Allein den IT-Bereich herauszugreifen, wird also dem Problem nicht gerecht. Noch ein Wort zu den Konkurrentenklagen: Natürlich kann man sagen: Das ist misslich. Das ist es auch. Nur das erlebt jeder, der das mal verfolgt, wenn eine solche Stellenbesetzung beklagt wird. Aber wir haben natürlich immer noch im Beamtenstatusgesetz – und das wollen Sie, denke ich, auch nicht ändern – das maßgebliche Kriterium für einen Einstieg und auch einen Aufstieg im öffentlichen Dienst: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Da diese ganzen Jobs auch durch Steuergelder finanziert werden, ist deswegen ein übergeordneter Gerechtigkeits- und Qualifikationsanforderungsbegriff sinnvoll und richtig und wichtig. Der muss in diesen Bereichen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen natürlich auch in gewisser Weise einklagbar sein, die sich auch für solche Aufstiegspositionen bewerben wollen. Wie gesagt, das ist ein Problem. Ich denke, man kann daran auch nicht sehr viel abschneiden. Wie gesagt, wir würden doch sagen, dass wir die internen Ausschreibungen auch weiter als eine verbesserte Möglichkeit brauchen aufzusteigen, gerade im öffentlichen Dienst. Wir brauchen natürlich auch eine verbesserte Bezahlung. All das würde es aber etwas schwieriger machen, wenn wir dann für die Kolleginnen und Kollegen, die dort sehr gute Arbeit leisten – für die auch ich mich an der Stelle bei Ihnen allen bedanken will. Das möchten wir dann auch entsprechend durch Aufstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst fördern und fordern. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Dinge haben mich jetzt noch einmal nach vorn getrieben: Das eine war die Rede von Herrn Montag und das andere, weil übergangsweise zu viel – also nicht zu viel, aber fast ausschließlich – der Bereich der Digitalisierung im Vordergrund stand. Ich will zur Frage der Personalentwicklung, insbesondere mit Blick auf die kommunale Ebene, noch einmal etwas sagen. Herr Montag, das, was Sie hier an Zahlen vorgetragen haben, sind ja keine neuen Erkenntnisse. Ich will nur mal darauf hinweisen: Es gab in diesem Hause – das hat sich schon viel länger damit beschäftigt, da war die FDP noch nicht Teil des Landtags – eine Enquetekommission „Zukunftsfähige Verwaltungs-, Gemeindegebiets- und Kreisgebietsstrukturen in Thüringen und Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen“. Das war damals eine Initiative, die von der SPD-Fraktion ausgegangen ist – zu Recht. Aber am Ende waren die Ergebnisse dieser Enquetekommission enttäuschend. Weil: Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da gab es drei große Fraktionen in diesem Haus und die CDU hatte damals noch die absolute Mehrheit. Deshalb hatte auch der Vorsitzende dieser Enquetekommission den politischen Auftrag, alles Mögliche zu verhindern, was Reformansätze bedeuten könnte. Aber wir haben in dieser Enquetekommission sehr intensiv über die Frage der Personalentwicklung und der Strukturveränderung auch auf kommunaler Ebene – auf Landesebene und kommunaler Ebene – diskutiert. Und ich sage Ihnen eines deutlich: Eine Personalentwicklung wird ohne Strukturveränderungen keinen Sinn machen, weil es zwei sich bedingende Teile eines Gesamtkonzepts sind. Weil Sie hier immer diskutieren, dass Sie das große Lied auf kommunale Gemeinschaftsarbeit singen: Das mag im Einzelfall Sinn machen. In ausgewählten Teilprojekten ist es sinnvoll, wenn sich kommunale Strukturen zusammentun und die Aufgaben gemeinsam erledigen. Aber es ist kein sinnvolles Instrument, um die kommunale und auch die Landesebene in dieser Hinsicht grundsätzlich zu reformieren, sondern Sie überdecken damit einfach nur temporär die Reformnotwendigkeit. Deswegen sind aus dieser Sicht kommunale Gemeinschaftsprojekte nicht tragfähig. In der Enquetekommission sind Strukturen analysiert worden. Da ist auch sehr viel über die Frage der Zukunft des E-Governments diskutiert worden, da ist über das Personal diskutiert worden. Am Ende war für uns als Linke immer entscheidend, dass es um mehr Bürgernähe gehen muss, serviceorientierte Kommunal- und auch Landesverwaltungen. Es geht also nicht um eine Reform um der Reform willen. Deswegen sehen wir einer möglichen Debatte sehr gelassen entgegen, weil es meine Partei gewesen ist, die schon 2005 ein Konzept für eine zukunftsfähige Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf den Weg gebracht hat.
(Beifall DIE LINKE)
In der damaligen Enquetekommission – das habe ich gesagt – gab es einen politischen Auftrag, jeden Diskussionsansatz für eine zukunftsfähige Landesund Kommunalverwaltung zu verhindern. Wir können jetzt gern auch darüber diskutieren, auch heute und hier einzelne Elemente oder auch alles aus unserem Konzept zu übernehmen. Dass diese Debatte in den letzten Jahren von uns richtigerweise angestoßen wurde, zeigt auch, dass inzwischen sogar die IHK fordert, dass wir größere Kreisgebietsstrukturen brauchen, weil diese Kleinteiligkeit nicht mehr leistungsfähig ist. Das sehen wir gerade auch in dieser Pandemie.
(Beifall DIE LINKE)
Es sind die Landräte in dieser Republik, die sich über Vorgaben des Landes hinwegsetzen und ganz bewusst Menschenleben riskieren.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Diese Pandemie hat unter Beweis gestellt, dass diese Strukturen nicht leistungsfähig sind. Und ich sage Ihnen das, bevor wir noch irgendwelche großen Runden in Ausschüssen drehen …
(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Sie können brüllen, wie Sie wollen, ich habe das Mikro, am Ende bin ich lauter als Sie und meine Redezeit ist auch länger, als Sie Luft haben.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn wir Sie mit ihrer Unfähigkeit hier öffentlich stellen, dann mag Sie das aufregen, mich lässt es ganz gelassen, weil wir seit vielen Jahren Konzepte haben.
(Beifall DIE LINKE)
Bevor wir irgendwelche großen Runden in den Ausschüssen drehen, empfehle ich Ihnen: Lesen Sie noch mal den Abschlussbericht der Enquetekommission aus der damaligen Zeit und lesen Sie ganz besonders die Sondervoten am Ende dieses Berichts.
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Wir kennen ja auch Ihre berufliche Biografie. Da scheint manchmal ein bisschen ein Kollege durchzublitzen, der nicht mehr Mitglied im Landtag ist. Es fehlt vielleicht dann noch die Nonchalance. Aber die Frage ist, Herr Bilay: Wenn Sie aus Ihrer Sicht schon 2005 die richtigen Konzepte hatten, ist Ihnen bewusst, dass Sie seit 2014 Regierungsverantwortung tragen? Warum ist davon nichts umgesetzt, gerade was die Chancen der Digitalisierung betrifft? Das würde mich interessieren.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Das kann ich Ihnen sehr wohl sagen: Es war Rot-Rot-Grün, die auch gesetzgeberisch Reformvorschläge umgesetzt haben, und es war am Ende die CDU und es waren die CDU-Landräte in dieser Landräterepublik, die dieses Reformvorhaben torpediert haben,
(Beifall DIE LINKE, SPD)
und das Verfassungsgericht, das diese notwendigen Reformschritte aus formellen Gründen zu Fall gebracht hat.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben
es verkackt!)
(Unruhe DIE LINKE)
Insofern will ich nur darauf hinweisen, dass auch das Verfassungsgericht in Weimar die Inhalte des damaligen Reformkonzepts, das im Gesetz stand, durchaus bestätigt hat. Deswegen sehe ich das ganz gelassen und Ihre Frage lässt mich in dieser Hinsicht einfach kalt.
(Beifall DIE LINKE)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann hat für die Landesregierung Herr Staatssekretär Krückels das Wort.
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, jetzt ist noch mal Schwung in die Debatte gekommen, nachdem der Abgeordnete Bilay die Fragestellung tatsächlich ein bisschen auf Thüringen runtergebrochen hat. Das ist auch ein wenig, würde ich sagen, ein Manko der FDP-Anträge.
(Beifall DIE LINKE)
Die könnten bis auf ganz wenige Punkte in irgendeinem Landtag dieser Republik gestellt worden sein und haben eigentlich überhaupt keine thüringenspezifische Fragestellung außer der Zusammenarbeit im mitteldeutschen Raum. Ansonsten – und darauf hat die Abgeordnete Marx ja schon hingewiesen – scheinen auch Teile aus anderen Dokumenten, übernommen worden zu sein, die schon vorher existiert haben.
(Beifall DIE LINKE)
Ich sage gar nicht, dass das alles falsch ist, aber selbst ausgedacht und für Thüringen spezifiziert scheint es nicht zu sein.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Klar, dass Sie das nicht verstehen!)
(Unruhe CDU)
Ich habe es akustisch gar nicht verstanden, sonst könnte ich Ihnen auch antworten. Aber jetzt verlassen Sie ja den Raum, insofern kann ich es dann eh nicht tun. Ich darf aber noch mal ohnehin insbesondere zu dem Antrag „Update für den öffentlichen Dienst“ mit der Drucksachennummer 7/3310 ausführen, was tatsächlich in Thüringen in der letzten Zeit, in den letzten Jahren passiert ist, und darf feststellen, dass die Bediensteten des öffentlichen Dienstes natürlich für einen starken und handlungsfähigen Staat die wichtigste Ressource sind, um auch in Zukunft alle wichtigen Aufgaben des Rechtsstaats rechtsstaatlich, effizient und bürgernah erfüllen zu können. Und das ist auch ein Anspruch von R2G: Tatsächlich muss der Staat über leistungsstarke und motivierte und gut ausgebildete Bedienstete verfügen und auch in der Lage zu sein, sie an sich zu binden. Dies ist nur dann möglich, wenn er auch im Wettbewerb um die Nachwuchskräfte – diese Generationen Y und Z, also die nach 1980 und 1995 Geborenen – sprichwörtlich die Nase vorn hat. Zudem muss die öffentliche Verwaltung auch die Potenziale ihrer vorhandenen Bediensteten und die Frage der Attraktivitätssteigerung im Blick behalten; auch das ist heute mehrfach erwähnt worden. Es muss auch Bindungsprogramme geben. Die beiden großen Herausforderungen – und das ist auch heute hier schon thematisiert worden – sind natürlich der demografische Wandel und die Digitalisierung. Auf Thüringen konkret bezogen ist es so – wenn ich das noch mal ein bisschen schlagwortartig beleuchten darf; das ist heute auch schon mit anderen Zahlen untermauert worden –, dass bis 2040 rund 30.000 von 59.000 Bediensteten des öffentlichen Dienstes in den Ruhestand eintreten. Dadurch entsteht natürlich ein hoher Fachkräftebedarf und wir konkurrieren auch mit anderen Bereichen des Arbeitsmarkts. Auch die Corona-Pandemie hat bis jetzt absehbar nicht erkennen lassen, dass der Bedarf durch einen Wandel zum Bereich Digitalisierung hin wesentlich geringer wird. Die Herausforderungen unter dem Stichwort Digitalisierung sind auch schon genannt worden. Wir müssen und werden vom Papier dann abgehen und in den Bereich der E-Akte und digitaler Kompetenzen kommen müssen. Heute Morgen ist hier in der Debatte bezweifelt worden oder es als schwierig bezeichnet worden, dass alle Bediensteten im Laufe ihrer Dienstzeit tatsächlich auch die Updates im individuellen Bereich der digitalen Kompetenz bekommen können oder motiviert sind. Meine Erfahrung ist tatsächlich eine andere. Die Leute sind sehr motiviert dazuzulernen und die digitalen Medien zu nutzen. Die Skepsis, die ich noch vor – ich würde mal sagen – drei, vier Jahren in Teilen der Landesverwaltung gespürt habe, ist doch ganz erheblich gewichen. Die Leute sind auch bereit, die entsprechenden Schulungsangebote anzunehmen, und tun das. Wir versuchen das auch hausintern, in kleinen Lösungen in allen Ministerien, indem wir Digitalisierungslotsen geschaffen haben, die dann die anderen auch im Vor-Ort-Lernen und im Laufenden-Prozess-Lernen unterstützen können. Das funktioniert meines Erachtens eigentlich ziemlich gut. Zu dem Trend dieser Anforderung – insofern ist es nicht falsch, dass die FDP diese Themen nach vorn bringt – hat die Landesregierung schon seit einiger Zeit selbst auch Handlungsfähigkeit bewiesen und die Personalkommission ins Leben gerufen als Gremium aller Amtschefs. Unter der Leitung des CdS ist die Personalkommission momentan damit beauftragt, die Fortentwicklung des Personalentwicklungskonzepts 2025 – ein Konzept zur Steigerung der Attraktivität des ÖD im Freistaat – zu erarbeiten. Beraten wird die Personalkommission dabei durch die Interessenvertretungen, zum Beispiel durch die Hauptpersonalräte, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte. In Vorbereitung dieses Konzepts, das federführend durch die Staatskanzlei erarbeitet wird, wurde zum einen eine Analyse der Bestrebungen in den anderen Ländern angefertigt, um deren Maßnahmen bei eigenen Vorschlägen hinreichend berücksichtigen zu können. Zum Zweiten wurden die Ressorts, also die Ministerien, im Rahmen einer SWOT befragt – also einer Analyse nach Stärken, Schwächen, Opportunities, also Möglichkeiten des öffentlichen Diensts im Freistaat Thüringen – und um Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität gebeten. In Auswertung dieser Analyse wird die Staatskanzlei in den kommenden Wochen und Monaten mit den Beteiligten des Modernisierungsprozesses in einen intensiven Austausch treten. Ziel ist es, der Personalkommission 2022 einen Entwurf des Konzepts zur Steigerung der Attraktivität des ÖD vorzulegen, der dann auch Gegenstand einer Debatte hier im Haus sein soll. Ein zentrales Vorhaben wird bereits Anfang 2022 gestartet. Gemeinsam mit der LEG entwickeln wir eine Arbeitgebermarke sowie ein Karriereportal für den öffentlichen Dienst des Freistaats, mit dessen Hilfe wir gezielt zukünftige Fachkräfte für die Arbeit in der Verwaltung ansprechen werden. Ein gutes Beispiel ist da schon am Start, das ist nämlich die Lehrergewinnungskampagne, die quasi ein Pilotprojekt aus diesem Bereich ist. Die übrigen Berufsfelder erfolgen dann, wie gesagt, im nächsten Jahr, im Jahr 2022. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen, wir kümmern uns als R2G um diese gesamten genannten Felder und haben – ich sage mal, auch wenn Herr Montag das wahrscheinlich wieder nicht hören will –, Gott sei Dank, mit diesen ganzen Dingen, die wir getan haben, nicht darauf gewartet, dass die FDP wieder in den Landtag einzieht, sondern das seit 2014 gestartet, auch im Sinne wie der Abgeordnete Bilay sagte, nämlich in einem umfassenden Sinne haben wir versucht, es zu formulieren. Ich glaube, die Notwendigkeit wird in den nächsten zehn Jahren den Freistaat auch nicht verlassen, sondern die werden wir ganz ernsthaft weiterdiskutieren müssen, auch in einem umfassenden Sinne. Da hoffe ich dann auf breite Mehrheit, nicht nur hier im Landtag, sondern natürlich auch im gesamten Freistaat, auch auf den anderen Ebenen des Staats und der kommunalen Verwaltung. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich an der Stelle die Aussprache. Ich werde alle drei Anträge jetzt einzeln zur Abstimmung bringen. Zunächst die Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/3310: Es ist Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Gibt es weitere Ausschussüberweisungsanträge? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Überweisung der Drucksache 7/3310 an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist diese Überweisung bestätigt. Wir stimmen über den Antrag in der Drucksache 7/3311 – korrigierte Fassung – ab. Hier ist ebenfalls Ausschussüberweisung beantragt – für alle drei, Herr Abgeordneter Montag? – an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, Fraktion der CDU und Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung – wir müssen es auszählen, da bin ich jetzt nämlich auch nicht sicher. Ich bitte noch mal um die Stimmen für die Überweisung der Drucksache 7/3311 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer gibt dem seine Zustimmung? 26 Jastimmen. Die Gegenstimmen, bitte. Das sind über 30. Also ist der Antrag abgelehnt. Damit stimmen wir über den Antrag in der Drucksache 7/3311 – korrigierte Fassung – direkt ab. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Annahme des Antrags? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der AfD und der CDU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Damit rufe ich auf zur Abstimmung zum Antrag in der Drucksache 7/3312. Hier ist ebenfalls Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, der AfD und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Ich denke, die Auszählung der letzten Abstimmung kann gelten, es sei denn, es widerspricht jemand. Gut, danke. Dann ist diese Ausschussüberweisung an der Stelle abgelehnt. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3312. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Annahme des Antrags? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Fraktionen der AfD und der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 – Lüftungspause werden wir 11.30 Uhr haben – Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3520 Wird das Wort zur Begründung des Beratungsverlangens gewünscht?
(Zuruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP:
Ja!) Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte schön.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Minister, der Kollege, das Pendant fehlt, darauf komme ich gleich noch zurück. Wir diskutieren heute sehr gern über die Große Anfrage, die wir vor einem Jahr gestellt haben. Ausfluss der Antwort war eine Überreichung von 300 Seiten gedrucktem Papier, was sehr bezeichnend war. Aber das zeigt, dass unser Anliegen, das wir in den Fragen formuliert haben, nach wie vor sehr große Aktualität hat. Auch ist nicht viel passiert in dem Bereich „Digitalisierung“. Allein, dass die Digitalstrategie durch Ihr Ministerium, Herr Tiefensee, erarbeitet wird, aber durch das Finanzministerium und den dort zuständigen Staatssekretär, Herrn Schubert, bearbeitet werden muss, zeigt das grundsätzliche Dilemma. Deshalb freue ich mich auf die Debatte hier im Hohen Hause. Zu den Details werden wir dann in der Diskussion ausführen. Es ist eine sehr ausführliche Antwort, die allerdings eins immer wieder belegt, dass wir noch weit davon entfernt sind, ein wirklich digitales Thüringen zu gebären, sondern wir sind da noch im Steinzeitalter. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Damit darf ich die Aussprache eröffnen. Das Wort hat für Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Weltzien.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream – hello again! Zum ersten Mal in dieser Amtsperiode berät der Thüringer Landtag über eine Große Anfrage, eine Anfrage der FDP, die sich ein Update über die Umsetzung der Thüringer Strategie für die digitale Gesellschaft geben lässt. Zunächst geht mein Dank an die Landesregierung für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Ich verstehe dieses Update auch als eine Art Zwischenbilanz, bei der viel Licht, aber auch etwas Schatten dabei ist. Dabei geht die Bandbreite der Strategie von den Tätigkeitsfeldern her einmal quer durch das ganze Haus, jeder findet sich da in den einzelnen Fachgebieten irgendwo wieder. Ich möchte mich jedoch exemplarisch auf drei Themenblöcke beschränken: Wirtschaft, Schule und Verwaltung. Fangen wir mit Wirtschaft an, denn spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie muss auch dem letzten Wirtschaftsvertreter klar geworden sein, dass der Grad der Digitalisierung gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen entscheidend für den Fortbestand oder das Scheitern seiner Unternehmung geworden ist. Umso erfreulicher ist es, dass das dafür 2015 geschaffene Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0 regen Zulauf seitens der KMU erfährt. Gemeinsam wird hier an digitalen Unternehmensabläufen gefeilt und werden digitale Vermarktungsangebote erarbeitet. Zusammen mit der Transformationsagentur bildet das Kompetenzzentrum so einen wichtigen Grundpfeiler für eine krisenfeste und moderne Thüringer Wirtschaft. Die größte Herausforderung bei dieser Transformation und Digitalisierung wird in den Folgejahren die Weiterqualifizierung der Beschäftigten sein. Der Schulungsbedarf wird enorm sein und wird von den Unternehmen nicht allein gestemmt werden können. Überbetriebliche Ausbildungsstätten mit digitalen Technologien werden also zukünftig noch stärker in den Fokus rücken müssen. Digitale Schaufenster als Modellprojekte helfen dabei, dass sich die KMU und Handwerksbetriebe gegenseitig über ihre digitalen Lösungsansätze informieren und Anregungen geben. Im Gleichklang unterstützt der Thüringer Digitalbonus dabei, dass den Unternehmen die Modernisierung ihrer Arbeitsumgebung erleichtert wird. Er ist einer der Bausteine, wenn es darum geht, Telearbeit zu ermöglichen, VPN-Infrastrukturen und Remote-Anwendungen anzuschaffen, und bildet somit die Grundlage für eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsorten. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann so eine attraktive Work-Life-Balance angeboten werden. Die branchenunabhängige Öffnung des Digitalbonus im vergangenen Jahr war richtig und muss in den kommenden Jahren dringend beibehalten werden. Digitalisierung darf hier nicht am Geld scheitern. Kommen wir zur Bildung: Der Bildungsbereich allein ist in den vergangenen zwei Jahren einer der populärsten Themenkomplexe der Digitalisierung geworden. Pandemiebedingte Schulschließungen haben die großen Lücken in der digitalen Infrastruktur der Bildungslandschaft aufgezeigt. Denn auch wenn die Thüringer Schulcloud und das Schulportal bereits im Aufbau waren, kam die damals akut notwendige Öffnung für alle Schulen anstatt nur für die Pilotschulen für die vorhandenen Ressourcen noch zu früh. Das enorme Potenzial dieser Anwendungen für den datenschutzkonformen Datenaustausch und die schulische Kommunikation zwischen Lehrerinnen und Schülerinnen liegt auf der Hand und muss weiter ausgebaut werden. Dieser Digitalisierungsschub Schule darf jetzt nicht ausgebremst werden, denn klar ist auch, dass es hier nicht allein damit getan sein wird, Lehrern und Schülern Tablets in die Hand zu drücken, wenn digitale Lehrmittel Einzug in den Schulalltag halten sollen. Es ist unabdingbar, die Lehrpläne und Unterrichtsabläufe grundlegend zu überarbeiten. Diese Umstellung wird größer werden als die Einführung von CAS-Taschenrechnern, das kann man schon absehen. Außerdem halte ich es für geboten, dass der Fördermittelgeber vor der Verteilung von digitalen Lehrmitteln wieder konsequenter die zu erstellenden Medienkonzepte der Schulen einfordert. So kann eine sinnvolle Einbindung der neuen Lehrmittel in den Unterricht ermöglicht werden und die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler wird aktiv damit gefördert. Eine Randbemerkung: Nachdem der Datenschutzbeauftragte Dr. Hasse zum wiederholten Male auf datenschutzrechtliche Probleme mit diversen Videoplattformen hingewiesen hat, spüre ich in Teilen der Lehrerschaft eine Verunsicherung bis dahin, dass sie lieber ganz auf den Einsatz von gestreamtem Material verzichten. Zwar wächst die geprüfte Videosammlung im Schulportal, ein vollwertiger Ersatz für die ehemaligen Film- und Bildstellen – die Älteren erinnern sich – bzw. jetzt Medienzentren ist es noch nicht. Kommen wir zur Verwaltung. Wir haben uns eben schon über Verwaltung unterhalten, deswegen kürze ich den Teil ein wenig ein. Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz und dem Onlinezugangsgesetz des Bundes ist seit geraumer Zeit klar, dass die Zukunft der Verwaltungen nicht mehr auf Bergen von Papierakten beruhen kann. Der Freistaat lässt die Kommunen – ich habe es vorhin schon ausgeführt – beim Umbau ihrer Verwaltungen nicht allein im Regen stehen, sondern sieht in seiner Strategie für die digitale Gesellschaft einen starken kommunalen IT-Dienstleister vor. Mit der Öffnung der KIV GmbH für kommunale Gesellschafter wurde dieser auch erfolgreich etabliert. Seitdem können die Mitgliedskommunen die Beratungs- und Serviceleistungen unkompliziert und inhousefähig in Anspruch nehmen. Seit 2020 steht den Thüringer Kommunen somit ein großer Werkzeugkasten der digitalen Angebote zur Verfügung. Außerdem unterstützt die KIV bei der Anbindung von ThAVEL an die jeweiligen Fachverfahren in den Kommunen durch intelligente Kommunalgateways. Mit der Frist, bis Ende 2022 das OZG umzusetzen, müssen die Bemühungen aber nochmals verstärkt werden. Daher ist für mich unverständlich, dass der Beitritt zur KIV weiterhin freiwillig ist und sogar eine Doppelmitgliedschaft zum Beispiel auch noch in der sächsischen KISA möglich ist. Hier braucht es ein klares Bekenntnis zum Thüringer Dienstleister. Über fast jedem Themenblock steht jedoch noch ein ganz zentraler Punkt: Das ist der Breitbandausbau. Up- und Downloadraten sind wichtige Standortfaktoren für Firmenansiedlungen bzw. auch teilweise den Fortbestand von Unternehmen. Telearbeit braucht Bandbreite sowohl am Arbeitsort als auch am Unternehmensstandort. Digitale bzw. onlinebasierte Lerninhalte in Schulen brauchen Bandbreite, Distanzunterricht braucht Bandbreite, Telemedizin und solche spannenden Projekte wie Smart Cities – wie zum Beispiel in Gera als Modellprojekt gestartet – brauchen Bandbreite und Ausbau.
(Beifall DIE LINKE)
Die Förderpolitik des Bundes hat viele Kommunen vor massive Probleme gestellt. Die Antragsverfahren bzw. die vorgeschalteten Markterkundungsverfahren sind zu aufwendig. Die entstandenen Verzögerungen sind nur schwer wieder aufzuholen. Verschärft wird die Situation durch eine seit Jahren hohe Auslastung der Erschließungsformen. Hier braucht es dringend eine verbesserte Planungsund Koordinierungsgrundlage wie beispielsweise Mapping Plus, bei der die gesamte Förderkulisse auch über Landkreisgrenzen hinweg betrachtet wird. Wenn es zu Situationen wie zum Beispiel in meinem Wahlkreis kommt, wo Glasfaser durch den Suhler Ortsteil Vesser verlegt wurde, um einen Nachbarort im Ilm-Kreis zu versorgen, Vesser aber nicht mit angeschlossen war, weil das Vergabeverfahren in der Stadt Suhl erst später abgeschlossen wurde, ist es Verschwendung von Tiefbauressourcen. Unabhängig davon muss die Glasfaserstrategie der Landesregierung konsequent weitergeführt werden. Wenn wir bis spätestens 2023 die Schulen fit für die Zukunft und an Glasfaser angeschlossen haben wollen, gibt es noch einiges zu tun. Packen wir es an!
(Beifall DIE LINKE)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Laudenbach von der AfD-Fraktion das Wort.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die verflossene Fraktion der FDP war fleißig und hat im November 2020 eine Große Anfrage zu ihrem Lieblingsthema, der Digitalisierung, an die Landesregierung gestellt. Die Große Anfrage umfasst als Drucksache einen Fragenkatalog von 15 Seiten. Die Fleißarbeit der FDP-Fraktion soll nun postum im Plenum gewürdigt werden. Die Landesregierung hat sich nicht lumpen lassen und hat eine Antwort mit einem Umfang von 302 Seiten produziert, einen Großteil davon bereits bekannte Verlautbarungen des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Meine Damen und Herren, es ist wenig sinnvoll, einzelne Informationen herauszupicken und hier zu diskutieren.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Da müsste man es ja gelesen haben!)
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte vielmehr auf das große Bild eingehen, das die Große Anfrage der FDP und die Antworten der Landesregierung abgeben.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das wird spannend!) Die Antworten der Landesregierung waren in etwa so zu erwarten, wie sie abgegeben wurden. Einige Fragen wurden mangels Daten nicht beantwortet. Für etliche Fragen erklärte sich die Landesregierung nicht zuständig. Auf einige Fragen wurden allgemein wenig hilfreiche Antworten gegeben. Die meisten Fragen wurden mit Ausführungen über getroffene Maßnahmen, angestoßene Projekte und diverse Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung beantwortet. Aus der Art, die Fragen zu beantworten, und dem Inhalt der Antworten kann man der Landesregierung kaum einen Vorwurf machen. Es gehört eben nicht zu den Aufgaben des Landes, die Standorte von WLAN-Hotspots zu registrieren. Genauso wenig ist die Regierung für die digitale Ausstattung der kleinen und mittelständischen Unternehmen zuständig. Es ist auch klar, dass die Regierung auf Nachfrage alle möglichen und unmöglichen Maßnahmen auflistet, um sich ins rechte Licht zu rücken. Das Problem ist Folgendes: Weder die Fragen noch die Antworten lassen genaue Rückschlüsse über den wirklichen Stand der Digitalisierung im Land Thüringen zu. Welchen Stand haben einzelne Projekte? Existiert ein Projekt nur auf dem Papier? Oder gibt es bereits Nutzer? Es gibt Digitalisierungsprojekte.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Echt jetzt?) Ja, zum Beispiel seit mehr als zwei Jahren in der Justiz mit der digitalen Akte. Hierzu wurden die Erfahrungen und Anwendungsoptionen ausgewertet, jetzt optimiert in Weimar fortgeschrieben und tatsächlich umgesetzt – nicht wirklich optimal, aber auf dem Weg. Aber weitere Fragen tun sich auf: Ist ein Projekt über den Stand eines Prototyps hinausgekommen? Wird ein digitales Werkzeug von vielen Nutzern mit Gewinn genutzt? Wie zufrieden sind die Nutzer mit den einzelnen Maßnahmen? Auf alle diese Fragen nach dem Projektstand und dem Nutzen geben die Antworten keine wirkliche Auskunft. Dazu kommt, dass sowohl die Fragen als auch die Antworten von einer Art Tonnenideologie durchdrungen sind. Viel hilft viel. Viel interessanter und wichtiger wären Informationen über das Kosten-Nutzen-Verhältnis einzelner Maßnahmen. Meine Vermutung ist, dass unter den aufgeführten Digitalisierungsmaßnahmen etliche sind, die hohe Kosten, aber kaum Nutzen für Anwender gebracht haben. Die Arbeit fängt mit den vorliegenden Antworten der Landesregierung jetzt eigentlich erst an. Jetzt müssen einzelne Maßnahmen und Projekte evaluiert werden. Jedoch möchte ich auch aufgrund der aktuellen Meldung über einen Hackerangriff, der die Stadtverwaltung in Witten lahmgelegt hat oder Anfang November alle Notrufnummern 112 für kurze Zeit lahmgelegt hat – unsere Telefonnetze, das ist Ihnen ja bekannt, sind überwiegend digital …
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
In Holzhäusern sind auch schon Akten verbrannt!) Der Höhepunkt war am Montag dieser Woche eine Tankstelle in Triptis, wo die Benzinpreise für Stunden auf dem Portal der Tankstelle nach unten manipuliert wurden, und zwar offenbar problemlos. Das ist wohl wunderbar, aber für den Tankstellenbesitzer nicht wirklich. Grundsätzlich möchten wir der FPD zum Thema „Digitalisierung“ mit auf den Weg geben: Die FPD behandelt das Thema „Digitalisierung“ wie eine heilige Kuh, die für alle Problemlagen auf Knopfdruck eine Lösung generiert. Dass die Digitalisierung jedoch auch weitere Probleme schaffen kann und ganze Stadtverwaltungen durch Hackerangriffe außer Gefecht gesetzt werden können, offenbart, wie fragil diese Technologie ist. Besonderes Augenmerk muss auf die kritischen Sektoren wie Verkehr, Energie, Gesundheit und Finanzen gelegt werden, da diese zunehmend von digitalen Technologien abhängig sind. Ohne ein funktionierendes Konzept für die Cybersicherheit werden die Wirtschaft und die Gesellschaft dem immer größer werdenden Anteil der Cyberbedrohung ausgesetzt sein. Dass in Ihrem 15-seitigen Antrag nur zwei Fragen zur Cybersicherheit aufgetaucht sind, ist aus meiner Sicht eine naive Vorstellung über die Technologie von künstlicher Intelligenz und der Digitalisierung. Wird ausschließlich der Nutzen dieser Technologie ohne Gefahrenanalyse und ohne sichere Werkzeuge gegen diese Gefahren in den Vordergrund gerückt, werden wir, wie einst Goethe treffend formulierte, die Geister, die wir riefen, nicht mehr los. Ich danke Ihnen sehr.
(Beifall AfD)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Henkel von der CDU-Fraktion das Wort.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Abgeordnete, Zuhörer am Livestream, die FDP hat eine Große Anfrage zu einem auch aus unserer Sicht sehr wichtigen Thema vorgelegt. Die Menge an Fragen, die sie gestellt hat, ist groß und ich will nur ein paar Highlights herausgreifen, die uns aufgefallen sind. Die Digitalisierung ist eins der aktuellen Megathemen, es ist ein Thema mit großem Potenzial und ein Bereich, in dem Thüringen massiv Gefahr läuft, den Anschluss zu verlieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Egal ob zur Arbeit oder auf eine Behörde: Der kürzeste Weg ist immer der, den man nicht gehen muss. Der spart nicht nur Zeit und Geld, sondern entlastet auch die Umwelt. Außerdem bietet Digitalisierung auch große Chancen für die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse und eröffnet neue wirtschaftliche Perspektiven, auch und gerade im ländlichen Raum. Dazu bedarf es aber einer flächendeckenden Breitbandversorgung und auch die ist in Thüringen noch nicht so erfolgt, wie es sein müsste, auch da gibt es noch viel zu tun. Damit sind wir schon mittendrin in Ihrer Anfrage, denn obwohl die Antworten zu vielen wichtigen Themen zeigen, dass einiges Positives erreicht wurde – das wollen wir auch gar nicht in Abrede stellen oder schlechtreden –, so werden durch die Fragen doch auch die teils erheblichen Schwächen sehr deutlich. Ein Beispiel ist leider auch der Bereich digitale Landesentwicklung und der ländliche Raum. Hier hat die FDP gefragt, wie Digitalisierung in den Gebieten Bildung, Gesundheit, Pflege, Nahverkehr, Ver- und Entsorgung sowie der Kommunikation für den ländlichen Raum genutzt wird. Die Antwort der Landesregierung hierzu ist sehr kurz, zu den anderen Aspekten wurde eigentlich nichts gesagt. Es wird zum Beispiel zum Thema „ÖPNV“ aufgeführt, Fahrpläne gibt es jetzt auch digital. Konkret nachgefragt von der FDP, was konkrete Maßnahmen zur Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sind, ist die Antwort der Landesregierung: Fahrpläne sind digital und bieten noch mehr Infos als nur die Abfahrzeiten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist sicher schön, aber wenn der rot-rot-grünen Landesregierung zum ländlichen Raum nicht mehr einfällt, dann ist das bezeichnend für diese Linkskoalition und entlarvt deren Desinteresse am ländlichen Raum. Selbst bei den Fahrplänen, die wir eben genannt haben, ist nicht alles Gold. Die Frage der FDP wird weiter beantwortet. So fragt die FDP: Werden digitale Technologien zur Optimierung des ÖPNV-Angebotes eingesetzt? Antwort der Landesregierung: Eine Auskunft kann nicht gegeben werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eine solche Antwort auf eine Große Anfrage zeigt auch in gewisser Weise eine Geringschätzung der Landesregierung gegenüber dem Parlament.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Und dabei gibt es durchaus positive Beispiele, die auch in der Antwort der Landesregierung aufgeführt werden, beispielsweise im Wartburgkreis mit dem neuen Projekt des Dorfbusses, zu dem es auch eine App gibt. Werte Landesregierung, haben Sie mal darüber nachgedacht, was sich aus dem Erfolg solcher kreislichen Projekte für Sie an Ableitungen ergeben könnte? Das haben Sie nicht getan. Wir als CDU sagen: Im Sinne von Klimaschutz und auch im Sinne von Teilhabe muss der ÖPNV wieder intensiver nutzbar werden. Jedoch ist es nicht so einfach; einfach zu sagen, mehr Geld da reinzustecken, das wird nicht funktionieren. Es wird darauf ankommen, dass wir vernünftige und innovative Lösungen finden, so wie es beispielsweise der Wartburgkreis getan hat. Aber genau diese Antworten werden hier in der Beantwortung der Anfrage durch die Landesregierung nicht gegeben. Ein weiteres Thema, welches uns aufgefallen ist, das eigentlich gar nicht oder nur indirekt zum Thema gehört, ist das Thema „E-Mobilität“, das aber auch hier enthalten war. Hier wurden Daten beispielsweise zu den öffentlichen Ladepunkten abgefragt. Da zeigt sich ganz stark, wie sich der Ausbau in Thüringen in den letzten Jahren verlangsamt hat. Im Jahr 2017 waren es noch 235 neue Ladepunkte, im Jahr 2018 nur noch 214, im Jahr 2019 nur noch 145. 2020 sind es gerade 107 und damit gerade mal halb so viele Neubauten wie 2018 gewesen. Außerdem fällt auf, dass auch beim öffentlichen Zubau der Anteil der sogenannten Schnellladepunkte, die man braucht, wenn man nicht ewig laden will, sehr gering ist. 2019 und 2020 war jeweils nur ungefähr jeder vierte Punkt ein Schnellladepunkt. Über die privaten Ladepunkte liegen der Landesregierung keine Informationen vor – so die Aussage aus der Anfrage. Zwar ist das einerseits verständlich, da die privaten Zubauten nicht gemeldet werden müssen. Andererseits frage ich mich: Haben Sie, liebe Landesregierung, schon mal darüber nachgedacht, ob die Stromnetze zum Beispiel in Wohngebieten mit hoher Wohndichte oder in Straßenzügen mit Einfamilienhäusern dies überhaupt aushalten? Wenn jeder seinen Ladepunkt zu Hause nutzen will und das möglicherweise gleichzeitig, dann müssen wir nämlich über intelligente Netze sprechen, über intelligente Stromnetze. Hierzu auch keine Antwort in dem Bericht. Denken Sie bitte darüber nach und erkennen Sie dann möglicherweise, worauf wir uns zubewegen. All das sind Themen, gerade auch beim Thema der E-Mobilität, auf die Sie in der Anfrage keine vernünftigen Antworten geben. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein anderes Thema benennen: das Thema „Telemedizin“. Hier wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Landesregierung nicht nur berichtet hätte, dass Modellprojekte ausgewählt wurden, sondern vielleicht auch gesagt hätte, was das für Modellprojekte sind, wo sie stattfinden, welche Inhalte sie haben oder was die Zielstellungen dieser Modellprojekte sind. Auch hier keine ausreichende Antwort der Landesregierung. Ähnlich gravierend die Antwort zum Thema „Schule“. Wenn man hier die Antworten der Landesregierung zum Stand der Weiterentwicklung der Lehrpläne zur Entwicklung der Medienkompetenz liest, könnte man den Eindruck gewinnen, die Digitalisierung gibt es in Thüringen erst seit Kurzem, denn wirklich weit sind wir entsprechend den Auskünften der Landesregierung wirklich nicht. Das Gleiche gilt bei den Anschlüssen mit schnellem Internet. Zum Stand August 2020 besaßen erschreckende 2,3 Prozent – ich wiederhole: 2,3 Prozent – der Thüringer Schulen einen Glasfaseranschluss. Das ist beschämend.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aktuellere Zahlen liegen derzeit nicht vor. Man kann eigentlich nur hoffen, dass sich seit der Bestandsaufnahme einiges getan hat. Ich selbst würde darauf aber nicht wetten wollen. Sehr geehrte Damen und Herren, man könnte noch vieles aufgreifen, aber ich will es dabei belassen. Um es zusammenzufassen und auf den Punkt zu bringen: Bei Digitalisierung ist einiges passiert, aber es gibt noch sehr viel zu tun, damit Thüringen nicht weiterhin die rote Laterne unter den Bundesländern bleibt. Die Anfrage der FDP hat Schwachpunkte aufgezeigt und wir plädieren dafür, den Wert dieser Anfrage genau darin zu sehen. Offengelegte Schwachpunkte sollten zum Anlass genommen werden, aktiv zu werden und für Verbesserung zu sorgen. Die CDU hat in diesem Parlament vielfach Anträge eingebracht, die genau in diese Richtung gezielt haben. Die wurden weitestgehend durch Rot-Rot-Grün verhindert. Wir bieten weiterhin unsere Mithilfe an, denn es geht um die Zukunft unseres Landes. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, wir beraten heute die Große Anfrage der Gruppe der FDP inklusive der Beantwortung durch die Landesregierung. Ich glaube, zusammenfassend ist dazu schon viel gesagt worden. Ich würde mal sagen, sowohl die Qualität der Fragen als auch die Qualität der Antworten lassen an vielen Stellen tatsächlich zu wünschen übrig.
(Beifall DIE LINKE)
Das steht hier, glaube ich, außer Frage. Nur ein kleiner Tipp: Ich glaube, es ist nicht besonders klug, eine Frage zu stellen, die man einfach mit Ja oder Nein beantworten kann.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist aber manchmal sinnvoll!) Das macht sicherlich manchmal Sinn, aber die Frage ist, ob der Erkenntnisgewinn dann tatsächlich größer ist. Ja, ich weiß, Herr Kemmerich, die Dame hier vorn wird sich jetzt dazu äußern. Sie können ja tief in den Bauch atmen, vielleicht lernen Sie heute mal was.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich weiß, wir beraten das jetzt, obwohl die Fragen schon im letzten Jahr gestellt wurden, und deshalb ist das heute wieder so ein bisschen zurück in die Zukunft, weil wir hier an dieser Stelle …
(Unruhe Gruppe der FDP)
Ich kann nicht zuhören, weil ich nicht spreche. Ich nehme immer wahr, dass die FDP immer sehr angefasst davon ist, wenn hier vorn eine Frau steht und Ihnen was erklärt. Vielleicht reflektieren wir mal irgendwann gemeinsam, dass Sie anders reagieren, wenn hier vorn ein Mann steht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich bin nicht schärfer in meinen Aussagen als beispielsweise der Kollege Bilay oder der Kollege Weltzien. Ich möchte keine Zwischenfrage von Ihnen haben, ich möchte jetzt einfach meinen Redebeitrag hier führen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da macht
Herr Bilay auch!) Ja, ja, aber das ist anders. Das ist vielleicht immer eine Wahrnehmungsfrage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden über Digitalisierung und der Genderaspekt bei Digitalisierung ist auch wichtig, aber über den rede ich heute nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen rede ich heute auch nicht so sehr über die Große Anfrage der FDP, sondern über das, was wir aktuell hier vorliegen haben. Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT des Fraunhofer Instituts erhebt nämlich regelmäßig einen Digitalisierungsindex der Bundesrepublik und einzelner Bundesländer. Im Juli dieses Jahres hat das Zentrum einen Länderbericht mit Einzelanalysen veröffentlicht und dieser Bericht ist damit aktueller als die Antworten der Landesregierung. Zu Thüringen heißt es da – ich zitiere –: „Thüringen erreicht den höchsten Zuwachs im Deutschland-Index im Vergleich der bundesdeutschen Länder. Der Zuwachs zeigt sich über alle Themenfelder. Bei der Breitbandversorgung gehört Thüringen zu den Schlusslichtern, allerdings zeigt die höchste Steigerung aller Länder im Infrastrukturindex, dass Thüringen den Anschluss halten kann. Durch die strukturellen Schwächen in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft und Forschung sowie der digitalen Verwaltung bleibt Thüringen trotz der dynamischen Entwicklung insgesamt auf einem hinteren Platz.“ Der Bericht zeigt, dass wir eine Aufholjagd begonnen haben, die man eigentlich schon in den 1990ern hätte beenden können. In vielen Feldern liegt Thüringen auf den Spitzenplätzen. Der Bericht weist allerdings ganz klar auf, dass das schwierige digitale Erbe, das wir hier vorgefunden haben, Thüringen in der Endauswertung auf die hinteren Plätze verdammt. Und ja, Herr Henkel, das mag sein, es ist tatsächlich richtig: Wir machen hier erst seit ein paar Jahren Digitalisierung, nämlich erst seitdem Rot-RotGrün hier regiert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Davor war hier eine digitale Wüste. Wir haben in der Vergangenheit wesentliche Entwicklungen verschlafen und der Aufholbedarf ist riesig. Das ist jedem bewusst, der sich mit der Thematik beschäftigt. Dazu brauche ich, ehrlich gesagt, keine Große Anfrage der FDP. Wir haben hier kein Erkenntnisproblem, wir haben hier ein Umsetzungsproblem. Auch viele Sachen, die hier in dieser Großen Anfrage stehen, hätte man tatsächlich googeln können. Es wäre natürlich schön gewesen – da gebe ich ihnen recht –, wenn die Antworten anders ausgefallen wären, da hätte ein größerer Servicegedanke dahinterstecken können. Gehen wir noch mal zurück zu dem Bericht, der für Thüringen drei wesentliche Problemlagen aufzeigt: Das sind eine schwierige Gehaltsgestaltung im Bereich der öffentlichen IT – das haben wir im vorhergehenden Punkt schon mitdiskutiert –, fehlende Infrastruktur und eine verhindernde Einstellung im digitalen Verwaltungsbereich. Die Gehaltsproblematik ist uns allen bekannt, die natürlich auch daraus resultiert, dass wir hier in Thüringen immer wieder als Billiglohnland gefahren sind und da auch erst in den letzten Jahren rausgekommen sind. Wir zahlen in Thüringen im Schnitt zwei Drittel eines üblichen Gehalts im IT-Bereich. Da ist es nicht überraschend, dass es nicht attraktiv ist.
(Beifall DIE LINKE)
Sie als FDP-Fraktion haben in den letzten Haushaltsverhandlungen 200.000 Euro für IT-Projektmanager in den Haushalt aufnehmen wollen, das sind im Übrigen 2,5 Stellen. Wir haben aber einen Beschluss, der fünf Stellen schaffen soll, die Hälfte davon im Haushalt 2021, und haben zusätzlich noch 10 Stellen im Kompetenzzentrum 4.0 geschaffen. Wir als R2G haben also viermal mehr umgesetzt, als Sie in ihren Haushaltsansätzen und ‑ anträgen gefordert haben. Da ist, finde ich, dann die Frage, wo die Lösungskompetenz liegt. Ich würde sagen, eher bei uns.
(Beifall DIE LINKE)
Auch die fehlende Infrastruktur ist ein Resultat der zukunftsvernichtenden Politik der CDU in den 1990er-Jahren. Andere Länder haben es an dieser Stelle wirklich wesentlich cleverer gemacht. Alle, die dabei gewesen sind, erinnern sich an unsere Reise nach Estland. Dort gibt es digitale Grundrechte in der Verfassung. Aber auch die Diskussion genau zu solchen Fragen hier im Thüringer Landtag, das in die Verfassung aufzunehmen, kommt hier immer wieder ins Stocken, und das liegt ganz sicher nicht an R2G, denn da gibt es den Wunsch, solche digitalen Grundrechte auch entsprechend umzusetzen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Grüne-Fraktion haben wir uns schon 2017 für das Recht auf Konnektivität ausgesprochen, also auf Internetverbindung als Grundrecht. Ich könnte das jetzt noch sehr viel weiterführen, denn im Bereich Digitalisierung sind viele Sachen hier passiert.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Wir müssen aber – letzter Satz – auch zur Kenntnis nehmen, dass wir tatsächlich auf massive Mauern auch innerhalb der Verwaltung stoßen und dass auch auf Ebene der Landesregierung Sachen nicht klar geregelt sind. Das gilt es zu verbessern. Das wäre unsere Aufgabe, das zu machen. Dann kommen wir hier auch in großen Schritten voran. Das ist aber eine Voraussetzung, die wir schaffen müssen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer und Zuschauer an den diversen Geräten und übrigens auch dann in den Mediatheken und späteren Verwendungen – auch das gehört dazu. Vielleicht einmal zur Klarstellung: Digitalisierung, digitalisierte Prozesse, digitalisierte Verfahren sind in unseren Augen der moderne Treibstoff für Bildungsvermittlung. Das ist nicht die Existenz einer Schulcloud, sondern das Funktionieren einer Schulcloud und das Interagieren mit einer Schulcloud. Genauso ist es für Wohlstandswahrende, für Wohlstandsmehrende, für Wachstum und für Technologiefortschritt, für die Zukunft dieses Landes wichtig, dass wir digitalisierte Prozesse haben. Da ist das bloße Bestehen eines Homeoffice lange nichts Digitales, sondern nur ein externer Zugang zu einem anderen Haus. Die Kollegen von der AfD: Wenn Sie die Cybersicherheit als böse empfinden, dass sie nicht stattfindet, dann ist es nicht das Böse, sondern die Aufforderung, da endlich nennenswert zu investieren, damit wir in unserem Land digitale Prozesse sicher durchführen können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Herr Tiefensee, wir werden ja gleich darüber diskutieren. Es gibt in Thüringen – und das sind die großen Baustellen in dem Punkt Digitalisierung – nicht eine einzige digitale Verwaltungsdienstleistung, die der Freistaat Thüringen eingerichtet hat und die in allen Kommunen genutzt werden kann. Sie können mich eines Besseren belehren. Ich bin ganz gespannt. Wir wissen alle um das Dilemma der Umsetzung des OZG. Es ist Ende 2022 – also in 15 Monaten – sicherzustellen, dass die digitalisierten Prozesse abgebildet sind, aber davon sind wir noch weit entfernt. Das Thüringer Servicekonto soll das Tor zur Online-Verwaltungsdienstleistung sein. Bisher ist es in der Bevölkerung weitgehend unbekannt, und auch die Funktionalität hängt stark davon ab, in welcher Kommune man zu Hause ist. Heute sind gerade mal 1 Prozent der Thüringer für ein solches Konto registriert.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die digitale Gesellschaft – auch das ist schon gesagt worden – braucht Zugang zum Internet. Aber das schnelle Internet sollte nicht nur theoretisch auf dem Papier vorhanden sein, sollte nicht nur möglich sein, indem Geld da ist. Nein, es muss tatsächlich stattfinden, und zwar nicht Glasfaser bis vor das Schultor, sondern es muss in der Schule funktionieren. Es muss in den Unternehmen funktionieren, es muss in den Gewerbegebieten angeboten werden. Zurzeit ist nur jede 40. Schule der knapp 1.000 Schulen laut Landesregierung an das Breitband angeschlossen. Digitalisierung ist nicht nur Standortvorteil für die Unternehmen, sondern das lockt auch Unternehmen an. Wir haben immer gern tituliert, Thüringen solle sich auf den Weg machen, das Estland von Deutschland zu werden. Das würde Unternehmen nach Thüringen locken. Es ist ein tatsächlicher Standortvorteil oder Standortwerbefaktor, wenn ich nicht nur die Ansiedlung von IT-Unternehmen ermögliche, sondern auch ein Paradies für suchende Mitarbeiter, für zukünftige Personen aus der ganzen Welt, natürlich auch aus ganz Deutschland.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir haben das so weit in Jena. Ich glaube, wir haben alle schon mit denen gesprochen, was da die Defizite sind. Zentrale Lehre aus der Auswertung der Großen Anfrage – und dann sind wir nicht so kleinlich und schauen, ob eine Frage mit Ja oder Nein beantwortet wird, sondern wir sehen das große Ganze. Das zeigt, dass hier ein strategisches Versagen ist und dass viele Aufgaben auf uns warten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erst mal plädieren wir dafür, in der Staatskanzlei unter Zusammenfassung aller Ressorts eine Stabsstelle zu bilden, damit man die digitalisierten Aufgaben für unseren Freistaat priorisieren kann, nicht einzelne Digitalprojekte, die sich verschiedene Ministerien heraussuchen und dann natürlich auch als Leuchtturm präsentieren. Nein, wir brauchen eine Gesamtstrategie für den Freistaat unter Einbeziehung aller Ressorts, nicht unter Streitigkeiten und Kompetenzwirrwarr.
(Beifall Gruppe der FDP)
Hauptaugenmerk ist – und das sind die strategischen Fragen, die wir stellen müssen –: Wie wird die Verwaltung digital, und zwar nicht nur mittels Technik, sondern auch in den Köpfen aller Mitarbeiter? Was tun wir, damit in Thüringen endlich jeder, und zwar jeder, schnelles Internet hat? Und bei schnell meine ich schnell und nicht 50 MB, sondern das, was State of the Art ist, was heute möglich ist. Und was tun wir für die Ansiedlung, was ich gerade gesagt hatte? Die Digitalstrategie baut auf drei Säulen auf: Breitbandinfrastruktur – dafür gibt es zu viele Kompetenzzentren –, digitaler Verwaltungsservice – hier rennt uns die Zeit davon, wie gerade gesagt –, Innovation in die digitale Gesellschaft – das ist Kernpunkt Ihrer Digitalstrategie, nicht falsch, aber an der falschen Stelle angepackt. Noch eins zum Flaschenhals der ganzen Entwicklung: Wenn sich die Bürger, wenn sich ehrenamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in unserem Freistaat digital besser aufstellen wollen, dann stellt sich die Frage: An wen wenden sie sich? Wir haben da den ganzen Blumenstrauß: Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0, Thüringer Glasfasergesellschaft oder die Thüringer Digitalagentur oder das Zentrum Digitale Transformation Thüringen oder an die KIV oder an Herrn Hasse als Landesbeauftragter für den Datenschutz oder an wen auch immer. Ich brauche auch noch einen Dienstleister, den ich nicht kriege, den man erreichen kann.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Mein letzter Satz dazu: Mit diesem Wirrwarr entsteht kein digitaler Freistaat, hier entsteht digitale Müdigkeit und der muss man entgegentreten. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Wünscht die Landesregierung das Wort? Wir müssten eigentlich in fünf Minuten in die Lüftungspause. Wenn jetzt hier auch noch eine Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten kommt, der Herr Henkel sich noch mal zu Wort meldet, dann treten wir jetzt erst mal in die Lüftungspause ein
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und treffen uns hier – sonst kriegen wir es nicht hin, halb ist die Lüftungspause fällig, es ist jetzt kurz davor – um 11.50 Uhr wieder und setzen die Debatte fort mit der Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Henkel und eventuell weiteren Reaktionen. Und danach ist auch die Landesregierung noch mal am Start. 11.50 Uhr! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können. Wir sind immer noch im Tagesordnungspunkt 24 und hatten noch einen Redebeitrag aus den Reihen der Abgeordneten, von Herrn Kollegen Henkel von der CDU-Fraktion. Sie haben allerdings nur noch 01:30 Minute – das habe ich nicht gewusst, als ich vorhin die Lüftungspause ausrief. Aber Sie verübeln mir das nicht. Dann kann der Minister direkt auf Sie entgegnen.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Anderthalb Minuten reichen mir. Ich will nur kurz darauf eingehen, was Frau Henfling von Bündnis 90/Die Grünen sagte. Sie sprachen von digitalen Grundrechten. Das mag ja alles schön und gut sein, wenn wir jetzt hier eine theoretische Diskussion mit Blick auf die Verfassung führen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Vielleicht auch besser!) Wissen Sie was: Machen Sie doch einfach Ihre Arbeit, sorgen Sie dafür, dass der ländliche Raum mit schnellem Internet versorgt ist. Das gehört zu den Grundrechten. Die Menschen im ländlichen Raum warten genau auf das schnelle Internet.
(Beifall CDU)
Sorgen Sie dafür, dass die Schulen ans Glasfasernetz kommen. 2,3 Prozent der Schulen sind gerade am Glasfasernetz, so steht es im Bericht.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist skandalös. Und hören Sie auf, dann wieder ständig auf die CDU zu zeigen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Doch!)
Die CDU ist seit sieben Jahren nicht mehr in Regierungsverantwortung. Und ich möchte Sie daran erinnern, dass der Minister für Wirtschaft und Digitalisierung ebenso wie der Bildungsminister seit zwölf Jahren auch Ihr Koalitionspartner von der SPD ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist unfassbar!) Das ist doch die Tatsache.
(Beifall CDU)
In zwölf Jahren, da erleben wir bei digitalen Endgeräten drei Generationen, wir erleben eine Vervielfachung von Datenübertragungsgeschwindigkeit, von Technikzuwachs. Zwölf Jahre haben Sie die Möglichkeit nicht genutzt. Nutzen Sie sie jetzt endlich, schauen Sie nach vorne und bringen das Land ein Stück weit voran. Danke.
(Beifall CDU)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Jetzt sind wir alle wieder wach. Gibt es weitere Wortbeiträge aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt Minister Tiefensee vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Danke, Frau Präsidentin. Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ganz herzlichen Dank, dass wir das Thema diskutieren, auch dass es auf meine Bitte hin am Freitagvormittag auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Eigentlich sollte ich jetzt seit 10 Minuten in Arnstadt sein. Gestatten Sie mir, dass ich den Tagesordnungspunkt etwas erweitere und sage, ich werde dort die Solidarität mit den Beschäftigten von Bosch Arnstadt signalisieren,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) es möge ihnen ähnlich gut gehen, wie wir es bei Stellantis und Opel gemeinsam geschafft haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Große Anfrage – ich habe Lob gehört und auch Kritik über die Beantwortung der Fragen. Der FDP sei zunächst gedankt, dass sie Fragen ausgearbeitet hat. Ich möchte all denjenigen in der Regierung, in den verschiedenen Ministerien danken, die ihre Zuarbeiten geleistet haben. Natürlich auch Dank an mein Haus, zwei Abteilungen haben sehr intensiv daran gearbeitet – vielen Dank! Und ich wollte Sie bitten: Sollte an dieser oder jener Stelle noch Antwortbedarf bestehen, insbesondere auch aus den befreundeten Häusern, dass Sie das zum Tagesordnungspunkt, zur Debatte in den Arbeitskreisen bzw. Ausschüssen stellen, um vielleicht an dieser oder jener Stelle noch mal nachzufragen. Meine Damen und Herren, die Digitalisierungsstrategie und deren Umsetzung ist das heutige Thema. Ich will zunächst einmal darauf eingehen, was die FDP in Verbindung mit der Antwort verlautbart hat. Am 8. Juni gab es einen Zeitungsartikel in der „Landeszeitung“ und auch heute bei der Einbringung des Antrags hat Herr Kemmerich noch einmal mit markigen Worten darauf hingewiesen, dass Thüringen seiner Meinung nach im digitalen Steinzeitalter sei. Ganz klar und deutlich vornweg: Thüringen ist in der Informations- und Wissensgesellschaft, also im 21. Jahrhundert, gut angekommen. Herr Kemmerich, Sie müssen bedenken, wenn Sie mit solchen Befunden hausieren gehen, dass Sie zwar vielleicht markige Worte gefunden haben und bei diesem oder jenem punkten – der wird sagen: Ja, ja, das sehe ich auch so –, aber der Kollateralschaden besteht in zweifacher Hinsicht und der ist gravierend. Das eine ist: Sie konterkarieren die Anstrengungen all derjenigen, die sich um Digitalisierung kümmern. Und zum Zweiten konterkarieren Sie tatsächlich die Stellung Thüringens bei der Digitalisierung in Deutschland und darüber hinaus. Und wenn das die Botschaft von der FDP ist, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass der Standort auch insgesamt schlechtgeredet wird und an Stellenwert verliert. Deshalb meine herzliche Bitte, trotz aller Parteipolitik und trotz aller pointierter Aussagen doch bitte bei den Fakten zu bleiben. Was sind die Fakten? Die Fakten sind, dass wir seit Ende 2014, Anfang 2015 mit aller Kraft und uns zur Verfügung stehenden Mitteln die Digitalisierung im Freistaat vorangetrieben haben. By the way: Wir sind das erste Ministerium, das den Titel „Digitale Gesellschaft“ im Namen führt. Und ich denke, dass andere Bundesländer nachgezogen haben. Herr Kemmerich, Digitalisierung ist eine Querschnittsaufgabe. Genauso wie das jetzt im Bund diskutiert wird, ist uns nicht damit geholfen, dass wir die Zuständigkeit vom Digitalisierungsministerium in die Staatskanzlei verschieben. Es ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe und die einzelnen Teilbereiche, die in unserer Digitalisierungsstrategie niedergelegt sind, sind in der Verantwortung der einzelnen Häuser. Sie werden von meinem Haus koordiniert, aber in der Zuständigkeit der Ministerinnen und Minister. Und das sollte auch so bleiben, denn wir brauchen die Aktivitäten in allen Häusern. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass Digitalisierung ein Thema ist, das nicht nur Regierungshandeln betrifft, sondern wir müssen heute nicht zuletzt auch mit den Botschaften aus dem Landtag dafür sorgen, dass die Akzeptanz bei der Bürgerschaft, beispielsweise im Bildungswesen, bei Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern, aber eben auch in der Wirtschaft, in den Hochschulen wächst, sich intensiv mit Digitalisierung auseinanderzusetzen – und da bin ich bei Ihnen –, weil das ein ganz klarer Wettbewerbs- und Standortvorteil ist. Demzufolge haben wir alles zu tun, die Menschen aufzuwecken und sie auf diesen Pfad zu führen. Wir haben 2016 mit unserer Strategie der Wirtschaft 4.0 begonnen, ausdrücklich nicht Industrie 4.0, weil wir auch die Handwerksbetriebe, die industrienahen Dienstleistungen und dergleichen mit einbeziehen wollen. Wir haben mittlerweile 100 Millionen Euro in einer Fülle von Projekten ausgegeben, die wir in unseren zehn Aktionsfeldern beschrieben haben. Dann haben wir 2017/2018 die Digitalisierungsstrategie auf den Weg gebracht. Die ist notwendig, denn es braucht ein einheitliches Vorgehen und auch ein priorisiertes Vorgehen, so wie Sie das angemahnt haben. Das ist vorhanden. 200 Akteure haben damals mitgewirkt, dass wir die Digitalisierungsstrategie auf den Weg gebracht und verabschiedet haben. Die Felder sind von Ihnen angesprochen worden: Das große Feld Digitalisierung in der Gesellschaft meint Wirtschaft, Forschung, Bildung, meint Mobilität, Gesundheit, Frage der Smart Cities, der Smart Regions, E-Health und vieles andere mehr und die Querschnittsbereiche Breitband und E-Government. Wir haben mit 55 Projekten begonnen und diese 55 Projekte sind – anders, als Sie sagen – abgeschlossen bzw. kurz vor dem Abschluss. Wenn Fragebedarf dazu ist, dann sollten wir das im Detail diskutieren. Wir haben dann im Jahre 2020 noch einmal 20 Projekte hinzugefügt und jetzt sind wir gerade aktiv dabei, weitere 10 Projekte zu identifizieren und auf den Weg zu bringen. Mit dem Geld, das wir haben, können wir diese Projekte nicht nur anschieben, nicht nur Pilote auf den Weg setzen, sondern auch das Ausrollen im Lande ermöglichen. Wir haben allein im Jahr 2020 rund 100 Millionen Euro für diese Bereiche ausgegeben, 27 Millionen Euro allein in meinem Haus – gut angelegtes Geld.
(Beifall SPD)
Wir haben diese Strategie mit ganz unterschiedlichen Strategien im Bereich der Felder untersetzt. Darauf möchte ich jetzt exemplarisch für einige Bereiche eingehen. Der erste Bereich ist die Wirtschaft. Uns ist es gelungen, dass wir im Bereich der Wirtschaft – und das meint die Industrie genauso wie das Handwerk und die Dienstleistungsbereiche – weit vorangekommen sind. Die Stichworte sind genannt. Wir haben Kompetenzzentren aufgebaut, und zwar nicht nur das Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0, sondern das Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 mit seinen Schaufenster-Fabs. Der Handwerksbetrieb kann sich beispielsweise die Herstellung, die Schuhproduktion oder was auch immer beim Schuhmacher anschauen, wie das digital geht, wie das mit 3D-Druck zu machen ist, welche modernen Möglichkeiten es gibt. Wir haben für die Industrie die Möglichkeit, dass in den einzelnen Branchen die Fabs, diese Schaufenster-Fabs, einmal Anlaufpunkt sind, um nachzuschauen, was geht, und andererseits auch für Fragen Rede und Antwort stehen. Wir haben darüber hinaus mit dem Digitalbonus – und nicht nur mit dem – ein wirksames Instrument geschaffen. Das Handwerk hat sich eine eigene Strategie gegeben. Die Digitalisierungsstrategie des Handwerks, die konsequent umgesetzt wird, wo wir jährlich mit den Kammern – federführend hier die Handwerkskammer Erfurt – schauen, wie wir da vorankommen. Die Wirtschaft ist insgesamt gut aufgestellt und mit unserer Transformationsagentur – um eine weitere Einrichtung zu nennen – begleiten wir sehr eng Transformationsprozesse insbesondere in der Automobilindustrie. Lassen Sie mich zum Bereich Hochschulen und Forschung kommen. Die Hochschulen haben sich eine Digitalisierungsstrategie gegeben. Wir haben sie mit viel Geld ausgestattet, das wir jetzt während der Pandemie noch einmal aufgestockt haben. Ich bitte Sie, sich mal bei den Studierenden oder in den Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen umzuhören. Wir sind vergleichsweise sehr gut durch die Pandemie gekommen. Und das hat nicht zuletzt etwas damit zu tun, dass wir von Anfang an einen Schwerpunkt in Hochschulen und Bildung gesetzt haben. Wir haben im Forschungsbereich das Zentrum für Lernende Systeme und Robotik eingeführt. Das ist ein Zusammenschluss aus den Universitäten Jena und Ilmenau, dem DLR, dem Fraunhofer Institut. Das ist eine Anlaufstelle, um in den Fragen der Robotik, der lernenden Systeme, der KI voranzukommen. Schauen Sie sich an, was an der Bauhaus-Universität im Bereich der KI zusätzlich geleistet wird, und vieles andere mehr. Ausgestattet nicht zuletzt mit einem Equipment, was hochmodern ist – ein Besuch lohnt sich –, wiederum gefördert durch den Freistaat Thüringen. Auch im Bereich Forschung und Hochschulen sind wir gut aufgestellt. Lassen Sie mich zum Bereich Smart City kommen. Ich bin sehr stolz darauf, dass Jena und Gera eine Siebenjahresförderung vom BMVI eingeworben haben und so modellhaft vorführen können, was in anderen Städten geschehen kann. Mit noch mehr Stolz erfüllt mich, dass Jena in einem Wettbewerb, als es um die 5G-Modellregion ging, erfolgreich gewesen ist. Sie müssen sich überlegen: 118 Bewerbungen im Ministerium, und Jena ist unter den zehn gewesen, die mit einer Summe von 3,9 Millionen Euro bedacht worden sind. Das weist aus, lieber Herr Kemmerich, alles andere als Steinzeit – nein, Thüringen ist längst im Informations- und Wissenschaftszeitalter angekommen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Jena
vielleicht!) Jetzt zu dem beliebten Thema – nicht zuletzt auch von Prof. Voigt –, wie es beim Breitband aussieht. Ich bin Frau Henfling ausdrücklich dafür dankbar, dass sie ein Stück geradegerückt hat, wo Thüringen jetzt steht. Wie sagt der Ingenieur: Geschwindigkeit ist das eine, Beschleunigung ist das andere. Ich entsinne mich sehr genau, Herr Prof. Voigt, dass Sie mir immer Mecklenburg-Vorpommern vorgehalten haben. Ich bitte Sie, dann mal den Breitbandatlas der Bundesrepublik mit den Fakten aus dem Jahr 2020 aufzuschlagen. Da ist Thüringen bei 50 Mbit an 12. Stelle, nicht Schlusslicht, da ist Thüringen bei 100 Mbit und mehr an 12. Stelle, und nicht Schlusslicht. Raten Sie mal, wer weit hinter uns ist: Mecklenburg-Vorpommern. Wenn wir, wie Frau Henfling ausgeführt hat, noch nicht in allen Punkten insgesamt an guter Stelle stehen, dann muss man den Bericht, den Sie zitiert haben, auch wieder genau lesen. Es ist insbesondere die Akzeptanz für die Digitalisierung in der Bevölkerung, die nicht vorhanden ist. Wo stehen wir jetzt? Wir sind mittlerweile – und das hebt sich jetzt auch von den 2020er-Zahlen ab – bei 100 Mbit bei 86 Prozent. Das ist eine deutliche Steigerung in den letzten zwei Jahren. Wir sind in der Gigabit-Breite bei 36 Prozent angekommen. Jetzt ist etwas sehr wichtig für Sie zur Information: Der Fragesteller in der FDP-Fraktion – wer auch immer die Fragen ausgearbeitet hat – kann – das sei ihm nachgesehen – nicht zwischen Breitband und Glasfaser unterscheiden. Das ist ein schwerer Fehler. Deshalb unterlassen Sie es bitte, in der Zukunft davon zu sprechen, dass nur jede 40. Schule an das Breitband angeschlossen sei. Quatsch! Drei Viertel unserer Schulen sind mit 100 Mbit pro Sekunde und mehr ausgestattet. Noch mal zum Mitschreiben: drei Viertel.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Selbstverständlich ist es nicht genug, dass wir nur 24 Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen haben. Aber das rührt daher, dass wir zwar das Bundesland sind, das die meisten Schulen, nämlich 90 Prozent von 1.000, in den Förderprogrammen verankern konnte, aber die Umsetzung hakt, wie die Umsetzung insgesamt in Deutschland hakt. Wir haben 22.000 Kilometer Glasfasernetz verlegt, 4.000 Kilometer Tiefbauarbeiten. Sie wissen, woran es hapert. Es hapert nicht nur an der Frage der Ausschreibungen, der Vergabe der Aufträge, sondern insgesamt in Deutschland hapert es an den Bauleistungen. Deshalb ist mein Appell an den Bund, mein Appell auch an die privaten Telekommunikationsunternehmen, dass sie hier Geschwindigkeit zulegen. Es ist nicht akzeptabel, dass beispielsweise die Telekom die Leerrohre, die vorhanden sind, nicht nutzt, sondern darüber hinaus noch einmal den Boden aufbuddelt und die Glasfasernetze legt. Also reden Sie bitte, insbesondere auch was die Versorgung der Schulen betrifft, Thüringen nicht schlecht. Das wäre ein Fehler, außerdem würde es uns im Wettbewerb zurückwerfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind schlaglichtartig mal einige der Bereiche, die in der Großen Anfrage angesprochen worden sind. Ich stehe zur Diskussion zur Verfügung. Ich wünschte, dass wir sie weiterführen, vor allem aber, dass wir die Gelder nach wie vor zur Verfügung stellen, die wir brauchen. Wir haben, Bund und Land, 460 Millionen Euro angemeldet, allein 180 Millionen Euro aus dem Land. Die müssen jetzt nicht wie eine Bugwelle vor uns hergeschoben werden, sondern sie müssen jetzt tatsächlich umgesetzt werden, damit wir unsere ehrgeizigen Ziele erreichen. Insgesamt: Thüringen steht gut da. Es ist viel Luft nach oben. Deutschland steht ganz gut da. Es ist viel Luft nach oben. Ich hoffe, dass die neue Bundesregierung die Bremsen löst, dass diese Prozesse schneller laufen. Dann bin ich überzeugt davon, dass auch Thüringen davon den Nutzen ziehen wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Vielen Dank. Durch die Redezeit des Ministers ist eine neue Reserve entstanden, wenn noch jemand von den Kolleginnen und Kollegen das Wort wünscht. Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt.
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben mich ja persönlich angesprochen, was das Thema „Breitbandverfügbarkeit“ angeht. Solche Herausforderungen soll man auch ernst nehmen und annehmen. Insofern habe ich mir jetzt einfach mal schnell noch den Breitbandverfügbarkeitsatlas der Bundesländer herausgesucht und – oh Wunder – die einzigen zwei Zahlen, die Sie im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern zitiert haben, waren die, wo Thüringen knapp davorliegt. Bei allen anderen liegt Thüringen dahinter. Aber das ist ehrlicherweise gar nicht unser Maßstab. Bei Mecklenburg-Vorpommern habe ich Ihnen nur vorgeworfen, dass daran sichtbar wird, wie untätig Sie sind, weil die natürlich auch von weit hinten gekommen sind. Aber die haben es geschafft, das Bundesprogramm – das übrigens eine CDU-geführte Bundesregierung aufgelegt hat und das das größte Breitbandausbauprogramm gewesen ist, was es jemals in Deutschland gegeben hat –, dass wir dorthin gegangen sind und gesagt haben, Thüringen ist aus den ersten beiden Förderrunden mit genau 0 Euro rausgegangen, während Mecklenburg-Vorpommern über 800 Millionen Euro abgegriffen hat. Darum geht es mir ja gar nicht. Worum es mir geht und auch unserer Fraktion, ist was ganz Simples, der Kollege Henkel hat es ausgeführt: Die Benchmark, die wir als Freistaat Thüringen und als Bürger dieses Freistaats nehmen, ist doch logischerweise, nicht in jedem einzelnen Indikator hinter dem bundesdeutschen Durchschnitt zurückzuliegen. Das ist doch unser Problem. Nehmen Sie die Breitbandversorgung bei 16 Mbit pro Sekunde, bei 30, bei 50, bei 100, bei 200, bei 400, bei 1.000 Mbit pro Sekunde: Thüringen liegt in jedem einzelnen Wert hinter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Das ist doch etwas, was uns deprimieren muss. Das heißt, dass Sie uns nicht an die Spitze in der Technologie und der Digitalisierung führen, sondern dass Sie uns immer weiter zurückfallen lassen. Das kann nicht der Maßstab sein. Das ist das, was der Kollege Henkel kritisiert hat. Das ist das, was der Kollege Kemmerich kritisiert hat. Genau aus dem Grund ist es richtig, dass wir darüber weiterreden und den Finger in die Wunde legen. Solange Thüringen in der Digitalisierung nicht an der Spitze ist, machen Sie Ihren Job nicht richtig. Und da hilft es auch nicht, den Titel in Ihrem Ministerium zu haben.
(Beifall CDU)
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Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Minister.
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Prof. Voigt, ich will zunächst noch einmal ganz deutlich sagen, Herr Prof. Voigt, der Punkt ist: Hören Sie auf, in Zukunft davon zu sprechen, dass Thüringen weiter zurückfällt. Das können Sie mit keiner einzigen Zahl belegen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Denn Sie müssen die Entwicklung der letzten Jahre sehen. Ich habe hier die von Ihnen zitierten 20erZahlen vor mir liegen und ich habe schon den Aufwuchs von 2020 zum gegenwärtigen Stand 2021 geschildert. Wenn ich von 86 Prozent im Bereich der 100 MBit spreche, dann lesen wir hier, dass es 2020 83 Prozent waren. Jetzt schauen wir uns mal den Durchschnitt der Bundesrepublik an. Die Bundesrepublik hat bei über 50 MBit 94,5 Prozent, wir haben 92,2. Ja, wir liegen hinter dem Durchschnitt, knapp, äußerst knapp, aber wir liegen nicht hinten, sondern wir nähern uns mit großen Schritten diesem Durchschnitt an. Schauen Sie sich die 100erZahl an: 88 Prozent zu 83 Prozent. Das sind alles Werte, die wir in den nächsten Jahren erreichen können. Hören Sie auf damit, uns beim Breitband kleinzureden. Und Ihre 800 Millionen Euro Mecklenburg-Vorpommern, aus diesem Grund habe ich es genannt. Ich könnte Ihnen jetzt sagen: Wir haben jetzt noch 460 Millionen Euro vor der Brust. Wenn das Geld nicht umgesetzt werden kann, auch dort nicht, dann liegt ganz Deutschland hinten, also auch Thüringen. Also hören Sie bitte auf, Thüringen kleinzureden. Wir machen unsere Arbeit und wir sind gut unterwegs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
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Weitere Wortmeldungen? Frau Henfling, bitte, Sie haben das Wort.
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Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht hilft es ja der CDU, wenn wir retrospektiv noch mal geschichtlich vorgehen. Denn ich finde das wirklich unredlich, was die CDU hier jedes Mal macht, sich hinzustellen und für die einzelnen Bundesländer – und in dem Fall Thüringen – nahezulegen, dass sie ja mit dem Breitbandausbau nicht vorankommen. Jetzt bin ich keine Sozialdemokratin, aber Sie müssten spätestens seit drei Jahren wissen, dass der SPD-Kanzler Helmut Schmidt schon 1981 einen Glasfaserausbau beschlossen hat. Zurückgeholt hat es ein Jahr später, am 8. April 1981, Ihr damaliger Kanzler, der lieber das Kabelfernsehen ausbaut, weil ihm der Öffentlich-Rechtliche nicht recht war und er an dieser Stelle das Privatfernsehen pimpen wollte.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Der Grund, warum wir im Breitbandausbau da stehen, wo wir stehen, liegt genau in dieser Entscheidung. Wenn Sie nämlich mal den europaweiten Vergleich anstrengen, dann sehen Sie, dass Deutschland insgesamt im Breitbandausbau einfach mal ganz derbe hintendran steht. Und das liegt in der Entscheidung Ihres Altkanzlers Kohl und nicht in der Entscheidung Thüringens.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Adenauer
war es!)
(Unruhe CDU)
Wir sind massiv davon abhängig, was der Bund dazu entscheidet, und die Förderkulisse zum Breitbandausbau ist maßgeblich in der Bundesebene entschieden worden. Da können Sie sich nicht hier hinstellen und können sagen, Thüringen allein ist daran schuld. Außerdem bewegen wir uns hier im ländlichen Raum. Und es ist deutlich schwieriger, das hier auszubauen. Herr Voigt, Sie wissen selbst, wie viel es kostet, die Straßen aufzumachen und da Glasfaser reinzulegen. Das mit den Leerrohren hat Herr Tiefensee angesprochen. Als wir das mit den Leerrohren 2014 in den Koalitionsvertrag reingeschrieben haben, da sind wir ausgelacht worden, unter anderem von Ihrer Fraktion.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Und was soll ich sagen: Das war eine der guten Entscheidungen, die wir getroffen haben, um den Breitbandausbau tatsächlich voranzutreiben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
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Ich lasse das mal mit der Glasfaser, das ist mir ein bisschen zu plump und ist auch zu billig. Und vor allen Dingen, Frau Henfling: Wenn Sie gern eine Technologiedebatte wollen und welche Möglichkeiten es gibt, um schnelles Internet auch in ländliche Räume zu bringen, können wir die gern führen. Das, was Sie hier gemacht haben, ist technologisch ein Witz. Das können wir mal zur Seite packen.
(Beifall CDU)
Das Zweite ist – und das will ich jetzt schon noch mal sagen –: Sorry, Sie sind so ambitionslos. Auch der Vergleich ländlicher Raum usw., dass es da hinreichend schwierig ist: Dann machen Sie sich doch mal bitte die Mühe! Warum führen wir denn die Zahlen der Bundesländer an? Damit man auch Vergleichbarkeit von ähnlichen Räumen herbeiführen kann. Da sage ich Ihnen, Bayern ist in einer ähnlichen Art und Weise nur als viel größeres Land ländlich geprägt. Und wenn ich mir dann die Werte anschaue, dann kann ich mal festhalten, dass die eben nicht fast jede durchschnittliche deutsche Benchmark reißen – damit das jetzt auch in der Rede vorkommt, Frau Mitteldorf, und Sie das weiter zitieren können. Mir geht es um was Simples: Wenn wir Politik nach Zahlen, aber vor allen Dingen auch nach Verantwortlichkeiten auswerten und kritisieren wollen, dann sollten wir es doch bitte schön auf einer Faktenlage machen. Die Faktenlage, mit der konfrontieren wir Sie. Dann können Sie gern darüber diskutieren, ob die Faktenlage vielleicht anders bewertet werden soll, aber an den Fakten können wir doch nicht herumdiskutieren. Und jetzt mache ich es mal ganz simpel: Wenn Sie sich für die Stadt Jena rühmen, dann kann ich Ihnen sagen: Ja, die hat an vielen Stellen ihre Hausaufgaben gemacht, sie ist natürlich auch der verdichtetste und städtischste Raum, den wir in Thüringen haben, hat zufällig auch das DLR und hat ein Hochgeschwindigkeitsnetz. Das ist auch richtig und das ist auch schön so. Aber schreiben Sie sich das doch bitte nicht in ihr eigenes Stammbuch! Dazu haben Sie wenig beigetragen. Und wenn ich mir dann die Datenverfügbarkeit größer als 1.000 Mbit pro Sekunde anschaue: Der bundesweite Durchschnitt sind 59 Prozent der Haushalte, in Thüringen sind es 27. Das heißt, wenn wir heutzutage über moderne Technologien, über Start-ups, über Unternehmen reden, die große Datenmengen bewegen müssen, dann finden die in Thüringen den schlechtesten Standort dafür. Das alles zusammengenommen sagt mir: Jeder einzelne Wert – auch verglichen mit anderen Bundesländern – legt doch offen, wo der Handlungsbedarf ist. Jetzt kann man sich da persönlich angemacht fühlen, das ist gar nicht mein Anliegen Ihnen gegenüber. Es geht aber darum, dass wir ganz sauber sagen können: Thüringen holt nicht auf, die anderen sind nämlich genauso schnell. Nur wenn irgendwann alle bei 100 sind, ist logisch, dass Thüringen dann vielleicht in einem dynamischen Faktor nachzieht. Das Ärgerliche ist, dass uns kritische Zeit verloren geht. Das ist, glaube ich, auch das, was der Kollege Henkel vorhin deutlich machen wollte. Wenn ich mir die Breitbandförderung anschaue, die Deutschland aufgelegt hat: Die hat sich seit der Bundesregierung 2017 in Milliardenprogrammen ausgedrückt. Die Frage ist doch: Wie viel wird in Thüringen verbaut? Die Frage kann man sich gefallen lassen und da wird sehr schnell sichtbar, dass wir da in Thüringen einfach zu langsam geworden sind und auch nicht dynamisch aufholen. Ich könnte jetzt die Werte für einzelne Bundesländer vorlesen, das spare ich mir. Mein Petitum ist: Unsere Ambition sollte doch bitte schön nicht sein, in der zweiten Hälfte oder am Schluss, in der roten Laterne zu sein. Unsere Ambition sollte es doch sein, an der Spitze der Bundesländer zu sein. Das ist der Anspruch meiner Fraktion. Schönen Dank.
(Beifall CDU)
Stand der Umsetzung der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft Beratung der Großen Anfrage FDP*) der Fraktion der und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/2283/3024 – auf Verlangen der Fraktion der FDP
Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht sehen. Wird die Fortsetzung der Beratung im entsprechenden Fachausschuss beantragt? Ja, das ist der Fall. Dann müssen wir darüber abstimmen, ob die Beratung der Großen Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen wird. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wir haben jetzt wieder eine Situation, dass wir das aus meiner Sicht nicht auszählen müssen, weil hier doch deutlich mehr Menschen anwesend sind – auch unter Hinzuziehung des Personals auf der Tribüne. Wird das angezweifelt, soll ich es auszählen lassen? Ja? Soll ich auszählen lassen?
(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja!)
Dann noch mal: Wer das überwiesen haben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 26 Stimmen. Wer ist dagegen? 35 Nein-Stimmen sind gezählt worden. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen dann zum Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3374 Wird von der AfD das Wort zur Begründung gewünscht. Ja, das ist der Fall. Dann bitte, Frau Abgeordnete Hoffmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, mit der 2021 eingeführten CO -Steuer wird der Verbrauch von Erd2 gas und Erdöl spürbar teurer. Diese euphemistisch als Preissignal bezeichnete Erhöhung soll den Verbraucher und die Industrie dazu bewegen, auf die vermeintlich klimaneutrale Richtung der Regierenden umzuschwenken. Die Europäische Union hat den Staaten damit ein nationales Instrument eingeräumt, um die Bürger zu lenken, indem man sie empfindlich trifft. Der mit der Verteuerung durch Versteuerung erhoffte Effekt lässt hingegen noch auf sich warten, was daran liegen könnte, dass dieses Preisinstrument schlicht nicht geeignet ist und hier erneut Klima mit Umwelt verwechselt wird. Klima ist eine Langzeitstudie des Wetters, während Umwelt unsere Umgebung und Natur meint und hinter Klima nicht per se Umwelt steht. Der angestrebte Mehrkauf von E-Autos beispielsweise, der mit der CO -Steuer forciert werden soll, geht bei 2 der E-Auto-Herstellung zulasten der Natur ganzer Landstriche in Südamerika. Von Umweltschutz oder CO -Einsparung ist da nichts zu sehen. Tatsache 2 ist, dass die E-Mobilität nicht sauberer und nicht umweltfreundlicher ist.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Doch, ist es!) Bei der Herstellung von E-Autos wird CO ausge2 stoßen, aber der Verbraucher wird über die CO 2 Steuer genötigt, den E-Auto-Ausbau zu finanzieren, weil es klimaneutral sei. Der Krieg gegen den Autofahrer im Allgemeinen und den Diesel im Speziellen treibt, wie man sieht, seltsame Blüten. Das ist unsozial, ungerecht und man erreicht das Gegenteil von Umweltschutz,
(Beifall AfD)
von der Abwanderung von Thüringer Wirtschaftsbereichen mit im weltweiten Vergleich hohen Umweltauflagen – vor allem der Automobilbranche und anhängiger Gewerbe – in Länder mit geringeren Ansprüchen an Umweltschutz mal ganz zu schweigen. Oder um es anders zu sagen: Wer die deutsche Automobilindustrie zerstört, hilft der Umwelt nicht.
(Beifall AfD)
Um die Umwelt regional zu stärken, wie es in der Begründung der CO -Steuer steht, würde es mehr 2 bringen, wenn die Kalamitätsflächen in Thüringer Wäldern aufgeforstet würden. Statt den sauberen Diesel aus dem deutschen Verkehr zu verbannen, würde es mehr bringen, Schienenlückenschlüsse endlich zu realisieren oder auf die Flächenversiegelung im Rahmen der Energiewende zu verzichten.
(Beifall AfD)
Bis 2025 soll es einen Preisanstieg auf den Liter Benzin um 15 Cent, auf den Liter Diesel und Heizöl um 17 Cent geben. Der Liter Super Plus strebt vielerorts schon auf die 2-Euro-Marke zu. Auch der Dieselpreis steigt. So vermiest man den Bürgern in diesem Land nicht nur Sonntagsausflüge, Urlaub mit dem Auto und gemütliche eigene vier Wände. Man bestraft auch die, die auf das Auto dringend angewiesen sind, gerade im ländlichen Raum.
(Beifall AfD)
Und die sind deswegen darauf angewiesen, weil aufgrund der Infrastruktur nichts anderes praktikabel ist, gerade für Familien. Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Energieund Wasserwirtschaft erhöhten sich die Steuern und Abgaben auf Erdgas deutlich um 0,5 Cent auf 2,3 Cent je Kilowattstunde bei Einfamilienhäusern und auf 1,92 Cent bei Mehrfamilienhäusern. Das Preissignal der CO -Steuer hierzulan2 de, das längst ein Preisschock ist, hat jedenfalls eines erreicht: Sowohl Tanken als auch Heizen werden für einkommensschwache Haushalte und Familien zunehmend zum Problem, sie können es sich schlicht nicht leisten. Der Eigentümerverband Haus & Grund errechnete, dass Heizung und Warmwasser bei einer 90 Quadratmeter großen Wohnung ab 2025 zwischen 300 und 600 Euro mehr im Jahr kosten. Auf den Monat umgerechnet wären das bis zu 50 Euro mehr. Das mag sich für einige hier im Saal nicht viel anhören, aber für die Bürger, die den Staat finanzieren und mit ihrer Arbeit am Laufen halten, ist es viel. Die Verantwortung dafür geht an die alte Bundesregierung aus Union und SPD und die Parteien, die den Irrsinn unterstützen. In unserem Antrag fordern wir, dass sich die Landesregierung im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für eine Abschaffung der sogenannten CO -Steuer und im Bundesrat aktiv 2 für den Erhalt und die Stärkung der deutschen Wälder einsetzen soll. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die steigenden Preise im Bereich der Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas beschäftigen die Menschen derzeit neben den Corona-Maßnahmen wahrscheinlich am meisten. Gerade die momentanen Preise an den Tankstellen verdeutlichen die schwierige Situation nicht nur für Pendler, sondern auch für alle Autofahrer. In dem vorliegenden Antrag wird auch die Wirtschaft erwähnt. Ich kann da nur sagen, wir müssen eben auch ein besonderes Augenmerk auf die Wirtschaft legen. In meinem Landkreis ist mit dem Stahlwerk Thüringen und vielen anderen energieintensiven Unternehmen eine Branche vertreten, die unsere Unterstützung benötigt und die eben auch zahlreiche Arbeitsplätze hier in Thüringen sichert. Wir werden sehen, wie kalt der Winter in den nächsten Monaten wird. Das hat alles auch Auswirkungen auf die Heizkosten, und da brauchen wir auch nicht auf den Klimawandel spekulieren. Mit 25 Grad Celsius werden wir in Thüringen höchstwahrscheinlich nicht rechnen können. Aber es muss auf jeden Fall geheizt werden, und diese Heizkosten schlagen sowohl in den Unternehmen als auch in den Privathaushalten an, und die hohen Rechnungen werden in den nächsten Monaten, gerade Anfang des Jahres, ins Haus flattern. Bereits im vergangenen Monat hatten wir das Thema der steigenden Energiepreise an dieser Stelle im Rahmen einer Aktuellen Stunde behandelt. Bei der Frage der steigenden Energiekosten ist die zu Jahresbeginn eingeführte CO -Abgabe selbst2 verständlich ein wichtiger Punkt, der diskutiert werden muss und auf den Prüfstand muss, erst recht mit dem Hintergrund, dass die Abgabe weiter steigen soll. Ihr Antrag ist bereits ein halbes Jahr alt, deswegen muss man da bedenken, dass sich die Welt weitergedreht hat und es in den vergangenen Monaten auch weitere Entwicklungen gab. Für uns springt der Antrag zu kurz, wir müssen insgesamt diskutieren, wie wir die Menschen in unserem Land entlasten können. In den vergangenen Wochen gab es dazu zahlreiche Vorschläge. So gibt es bereits Überlegungen für einen sozialen Ausgleich bei den Kosten für die CO -Bepreisung. Es gibt Vorschläge 2 wie die Einführung einer Mehrwertsteuersenkung, die Erhöhung der Pendlerpauschale, einen Preisdeckel bei zwei Euro und eine Klimaprämie. Wir müssen uns natürlich der Diskussion stellen – das habe ich gesagt – einerseits über die vorhandene CO -Abgabe, ihre Wirkung und ihre Auswir2 kungen auf Wirtschaft und Unternehmen. Andererseits müssen wir insgesamt sehen: Wie ist die Entwicklung in unserem Land? Da sehe ich die Verantwortung nicht bei der bisherigen Bundesregierung, sondern bei der zukünftigen Bundesregierung. Hier müssen wir auch darauf dringen, dass einerseits die Klimaschutzaspekte eine Rolle spielen, aber andererseits auch unsere Bürger nicht gegängelt werden. Denn eins ist auch klar: Die Kosten für Fahrzeuge, für Autos, für Heizung und die Kosten für unsere Wirtschaft müssen tragbar und ertragbar sein.
(Beifall AfD)
Denn alles andere würde unserer Wirtschaft und den Bürgern schaden. Unser Anliegen ist es, hier auch weiterzuschauen: Wie ist die Entwicklung? Wir werden da auch weiter dranbleiben und unsere Vorschläge machen. Wir werden dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen können, weil es weitergehender und konkreter Maßnahmen bedarf, die unsere Bürger bei den Kosten für die Energieträger entlasten.
(Beifall CDU)
Sie haben in Ihrem Antrag dann auch noch mal im letzten Satz die Komponente des Waldes eingefügt. Hier kann ich für meine Fraktion sagen: Wir selbst haben über die vielen Jahre zahlreiche Anträge eingebracht, die unseren Wald als wichtigen CO 2 Speicher sehen bzw. auch für den Schutz unseres Waldes eintreten.
(Beifall CDU)
Wir selbst setzen uns in den Wahlkreisen für Aufforstung und für nachhaltige Waldbewirtschaftung ein. Das ist ein wichtiger Punkt, aber dieser sollte an dieser Stelle noch mal getrennt behandelt werden. Wie gesagt, wir als CDU-Fraktion haben da auch verschiedene Initiativen laufen. Wichtig ist uns, dass wir ein weiteres Augenmerk gerade auf das Thema „CO ‑ Bepreisung“ und den 2 Anstieg der Energiekosten legen. Wir sehen, dass wir da in Deutschland bestimmte Wege gehen müssen, die einerseits eine Verbindung zum Klimaschutz darstellen, aber andererseits auch unsere Wirtschaft und unsere Bürger nicht gängeln dürfen. Die Themen „Elektroenergie“, „Elektrofahrzeuge“ wurden ja angesprochen. Hier ist ein großer Umbruch vor uns, aber da müssen wir die Bürger mitnehmen. Es zeigt sich in verschiedenen Bereichen, dass wir keine Initiativen gegen die Bürger, sondern mit den Bürgern auf den Weg bringen dürfen. Auch das muss weiter an dieser Stelle diskutiert werden. Meine Damen und Herren, ich denke, es ist klargeworden, dass wir als CDU-Fraktion an der Seite unserer Bürgerinnen und Bürger stehen
(Beifall CDU)
und dieses Thema weiter bearbeiten. Uns ist es wichtig, dass wir Energiepreise haben, die weiterhin unserer Wirtschaft und unseren Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, hier in Thüringen und in Deutschland ein gutes Leben zu führen. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.
(Beifall CDU)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, das Prinzip heißt „Ursache und Wirkung“. Ursache: Menschen greifen seit Jahrhunderten massiv in ihre Umwelt ein und tragen unter anderem mit der Nutzung fossiler Energien auch fossile Treibhausgase in die Atmosphäre. Wirkung: Der Anteil von Kohlenstoffdioxid, Methan und anderen Treibhausgasen steigt seit 200 Jahren massiv und sehr dynamisch an. Wir Menschen tragen für den derzeitigen Klimawandel die Verantwortung und wissen auch um die Folgen, die, welche bereits eintreten, und die, welche uns die nächsten Jahre ereilen werden. Noch können wir die Prozesse des Klimawandels so weit eingrenzen, dass sie für uns in Zukunft händelbar bleiben. Aber dafür müssen wir handeln und die Weltgemeinschaft handelt. Mit dem Pariser Klimaabkommen hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir in Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Der bisherige kostenfreie Austausch von CO fin2 det mit der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ein Ende. Schritt für Schritt werden Prozesse, die CO ausstoßen, teurer und im 2 Vergleich dazu die Alternativen günstiger. Die Bundesregierung spricht hier von einer Lenkungswirkung hin zu umweltfreundlichen Energiequellen und Produkten. Das Problem ist aus unserer Sicht allerdings, dass man hier nicht das Verursacherprinzip umsetzt, sondern die Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umlenkt. Für große Industriebetriebe gibt es bereits einen EU-weiten Handel mit Zertifikaten, die sie für die Emission des Treibhausgases CO brauchen. Ich erinnere in diesem 2 Zusammenhang daran, dass die Union im Bund mit ihrem Wortbruch dafür gesorgt hat, dass statt einer hälftigen Aufteilung der CO -Bepreisung allein 2 die Mieterinnen die Kosten zu tragen haben. Der neu gewählte Bundestag wird die Unwucht der derzeitigen Brennstoffbesteuerung angehen, davon bin ich überzeugt. Hinzu kommt, dass aktuell noch gar nicht die Möglichkeit besteht, weitestgehend auf erneuerbare Energien umzusteigen, weil Ökostrom anderweitig verbraucht wird. Sie sehen sicher, worauf ich hinaus will. Um eine Lenkungswirkung, wie von der Bundesregierung angedacht, erreichen zu können, müssen die Kapazitäten an erneuerbaren Energien weiterhin stark und zügig erhöht werden. Nur so können sie eine bezahlbare Alternative zu fossilen Energieträgern sein. Dass der CO -Ausstoß drastisch reduziert 2 werden muss, um dem Klimawandel einen Riegel vorzuschieben, ist für uns deutliches, dringliches Anliegen. Es müssen dennoch Maßnahmen getroffen werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und dabei erneuerbare Energien zu fördern. Eine Abschaffung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, so wie es die AfD fordert, ist keine Lösung, schon gar keine Alternative, sondern würde das Problem nur verstärken. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine lieben Zuhörer und Zuschauer an diversen Endgeräten, vor allen Dingen an die Gebeutelten der Energiepreisentwicklung! Die Feststellungen in diesem Antrag spiegeln in Teilen offensichtlich die Lebenswirklichkeit vieler Bürger wider. Wir haben es diese Woche auch in der Aktuellen Stunde diskutiert: die Preisentwicklung an den Tankstellen, beim Heizöl- oder Erdgaseinkauf. Kollege Kowalleck hat angesprochen, wie sich die Entwicklung der Nebenkosten im Mietbereich entwickeln wird. Viele Unternehmen haben schon vorher aufgrund diverser Entwicklungen unter den Energiepreisen geächzt, sie als Wettbewerbsnachteil empfunden. Das hat sich nicht verbessert. Insofern sind die steigenden Kosten zulasten der Bürger genauso wie der Wirtschaft hier zu beklagen. Allerdings ist eins nicht richtig: dass Deutschland in puncto Klimaschutz und klimafreundliche Technologien keine Vorreiterrolle einnehmen sollte. Ganz im Gegenteil.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir Freien Demokraten unterstützen den Klimaschutz und sehen ihn als gesamtpolitische, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Allerdings betonen wir im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern im politischen Raum die Technologieoffenheit. Es sei auch noch mal ausdrücklich die Kritik an dem immer einseitigen Fokussieren auf den alleinigen Ausbau der erneuerbaren Energien geäußert. Das wird nicht der Weg sein. Es fehlt uns nach wie vor an Speichern und Leitungen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Schauen Sie doch mal nach Skandinavien, Herr Kemmerich, die zeigen den Weg!) Insofern brauchen wir neben dem sogenannten Flatterstrom – Windstrom, Photovoltaik – auch grundlastfähigen Strom, der versorgungssicher ist und bezahlbar bleibt.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Und dann? Atom, oder was?) Folgerichtig haben wir im Deutschen Bundestag als Freie Demokraten die Abschaffung der EEG-Umlage gefordert, gleichzeitig die Absenkung der Mineral- oder jetzigen Energiesteuer oder die Windfall-Profits durch die Umsatzsteuer. Hier können wir uns eine gesenkte Umsatzsteuer, den gesenkten/geminderten Satz von 7 Prozent statt 19 Prozent vorstellen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zu der ewigen Diskussion um die Steigerung der CO -Abgabe: Allein die Verteuerung von CO spart 2 2 nicht eine Tonne. Sparen können wir mit Technologie, mit dem, was Deutschland groß gemacht hat: mit Innovationen, mit Ideen, mit Tüftlern, mit Denkern, die „Made in Germany“ zur Weltführerschaft am Markt gebracht haben. Das können wir uns auch hier in diesen Bereichen sehr gut vorstellen. Da sollten wir wirklich die Vorreiterrolle einnehmen, investieren und die Leute starkmachen, und das – nochmals – technologieoffen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Auf der anderen Seite bevorzugen wir ein Marktmodell mit freien Preisen für Emissionszertifikate. Der Handel mit diesen Zertifikaten und das Reduzieren dieser Zertifikate führt automatisch zu einer Verknappung und verlagert den Prozess dorthin, wo er auch zu lösen ist: in den Prozess des Handelns der Produzenten, der Industrie – derjenigen, die die Produkte auf den Markt bringen. Damit habe ich eine sinnvolle Verknappung, die nicht unbedingt auf dem Rücken der Verbraucher und Endverbraucher ausgetragen wird, sondern einen Wettbewerb stattfinden lässt, wo er angesiedelt ist: bei der Marktführerschaft für Technologie, Innovationen in puncto Antrieb, in puncto Heizen, in puncto Energieverbrauch. Es ist offensichtlich falsch, wenn die AfD in der Begründung zu ihrem Antrag behauptet, dass eine Verringerung des CO -Ausstoßes in Deutsch2 land keine Auswirkung auf die Gesamtemissionen haben würde. Wir müssen immer wissen, dass Deutschland immer noch der größte Emittent pro Kopf weltweit ist. Das muss uns schon zu denken geben – allerdings immer mit der Bremse, mit der Haltelinie. Es darf keine Benachteiligung der deutschen Wirtschaft, der Thüringer Wirtschaft geben. Hier müssen wir aufpassen, dass wir nicht Wettbewerbsnachteile einpreisen, einfangen, die sich dann auf den Wohlstand, den Wettbewerb und die Innovationskraft dieses Landes auswirken, sodass wir dann nicht mehr in der Lage sind, aus eigener Kraft Technologien zu entwickeln, die die Welt verbessern können, und erst recht, dass wir überhaupt die Möglichkeit haben, durch universitäre Forschung, durch Investitionen hier wieder Weltmarktführer zu werden oder auch zu bleiben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es ist viel über das Pariser Abkommen, das Klimaschutzgesetz und die Beschlüsse von Glasgow gestritten worden. Ich will nur zwei Dinge dazu anmerken: Wir dürfen ebenfalls nicht negieren, dass die größten Emittenten von CO mit Abstand Chi2 na, dann die USA, Indien und Russland sind. In der Gesamtsumme sind wir davon Meilen weg. Deshalb müssen wir uns – nochmals – darauf ausrichten, dass wir diese Länder und die Industrienationen oder auch die Nationen mit in die Prozesse einbinden, die nicht darauf warten können, dass Wohlstand und Wachstum vom Baum fallen. Die wollen nicht mehr warten. Die haben einen riesigen Energie- und Innovationshunger. Hier müssen wir an deren Seite stehen und ihnen das ermöglichen – nochmals: durch Technologie.
(Beifall Gruppe der FDP)
Glasgow hat schon etwas gebracht. Denn mit den Beschlüssen von Paris im Vergleich zu Glasgow wird die Erderwärmung – wer immer so etwas im Detail ausrechnet – immerhin zurzeit nur einen Korridor von ca. 2,5 Grad Celsius erreichen. Ich weiß, das ist vielen in diesem Saal noch viel zu hoch. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb: Nicht aufhören, nicht mit Verboten etwas regeln, entzündet ein Innovationsfeuerwerk, dann werden wir auch etwas für das Weltklima tun können!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, leider müssen wir hier heute wieder einen Antrag der Klimawandelleugner-Fraktion behandeln, der die Klimakrise und ihre verheerenden Auswirkungen auch in Deutschland, in Thüringen komplett negiert. Dass der Antrag nicht ernst zu nehmen ist, zeigt bereits der Titel „Ideologisch begründete ‚CO -Steuer‘“. 2
(Beifall AfD)
Ich könnte jetzt hunderte Fakten aufzählen, die zeigen, dass die Klimakrise längst Realität ist. Und, Herr Kemmerich, es macht eben einen enormen Unterschied, ob wir bei 2,5 Grad oder bei 1,5 Grad Celsius landen, etwa inwieweit Gletscher und Polkappen abschmelzen, das Auftauen der Permafrostböden oder wie stark eben Extremwetterereignisse, wie dieses Jahr eines im Ahrtal mit voller Wucht zugeschlagen hat, zunehmen werden. Und, Herr Kowalleck, ich kann deswegen auch dieses „Klimaschutz versus Wirtschaft“ nicht nachvollziehen, denn gerade auch die Wirtschaft ist enorm davon abhängig, dass wir stabile Standortbedingungen haben. Mit einer eskalierenden Klimakrise können wir die auch in Deutschland nicht mehr gewährleisten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Unternehmen haben deswegen nicht nur Lust auf Innovationen und könnten davon profitieren, sondern brauchen auch stabile Standortfaktoren, die wir nur durch Klimaschutz erreichen können. Nicht nur die Klimawissenschaft hat in unzähligen Studien bewiesen, dass diese Zerstörung von Ökosystemen, die Zerstörung unserer eigenen Lebensgrundlagen eindeutig auf den menschlich verursachten Klimawandel zurückzuführen sind. Bereits in den 1970er-Jahren haben Wissenschaftler/-innen im Auftrag von Ölkonzernen wie Total und Exxon Klimamodelle aufgestellt, die erstaunlich genau vorausgesagt haben, an welchen Punkten wir uns heute befinden. Sie haben damals schon gewarnt, dass wir auf 2 Grad Celsius Erderhitzung mit allen verheerenden Folgen zurasen. Die Ölkonzerne haben sich allerdings für den Weg entschieden, dass ihnen Profite wichtiger sind als die Bewahrung der Lebensgrundlagen für Milliarden von Menschen. Und wenn die AfD diese ganzen Erkenntnisse als Ideologie abtut, dann zeigt das eben leider nur, dass diese Fraktion eine Art von Politik macht, die an der Realität komplett vorbeigeht. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr in aller Dringlichkeit den Gesetzgeber verpflichtet, politische Maßnahmen zur Eingrenzung der Klimakrise zu ergreifen, um die CO -Emissionen so 2 schnell wie möglich auf netto null zu reduzieren. Eine der möglichen Maßnahmen ist es, den äußerst schädlichen Klimawandeltreiber CO mit ei2 nem Preisschild zu versehen, denn über den Preis entfaltet sich eine Lenkungswirkung. CO -intensive 2 Prozesse werden teurer und daher reduziert, klimafreundliche Aktivitäten werden im Verhältnis günstiger und damit wird ein Anreiz geschaffen, auf diese umzusteigen. Die zu Jahresbeginn eingeführte CO -Bepreisung wird in den Sektoren Wärme und 2 Verkehr erhoben. Dies war notwendig, denn gerade in diesen beiden Sektoren wurden in der Vergangenheit die geringsten Fortschritte erzielt. Durch den CO -Preis kann sich nun auch in diesen Sekto2 ren die Lenkungswirkung hin zu der Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien entfalten. Wie hoch diese Lenkungseffekte ausfallen, ist letztlich davon abhängig, in welchen zeitlichen Schritten der Preis erhöht wird. Als Grüne halten wir hier eine Erhöhung von derzeit 25 Euro auf bis zu 60 Euro bis 2023 für notwendig. Unabhängig von der Tatsache, dass die CO -Steu2 er bisher externalisierte Umweltkosten, für die wir auch alle zahlen, einpreist, stellt die Erhöhung des CO -Preises durchaus eine Belastung, insbe2 sondere für Menschen mit geringem Einkommen, dar. Wir von Bündnis 90/Die Grünen schlagen deshalb ein Energiegeld vor. Das funktioniert so, dass alle Einnahmen, die durch die CO -Steuer einge2 nommen werden, praktisch in einem Topf gesammelt und dazu genutzt werden, diese direkt als Pro-Kopf-Auszahlung an die Bürger/-innen zurückzugeben. Da wohlhabendere Haushalte im Durchschnitt mehr verschiedene Energien verbrauchen, haben sie auch einen höheren CO -Fußabdruck. 2 Haushalte mit geringerem Einkommen haben hingegen durchschnittlich kleinere Wohnungen, fahren kleinere Autos und haben weniger Flugmeilen. Von dem Energiegeld würden daher am Ende des Jahres diejenigen Haushalte profitieren, die weniger verbrauchen, während diejenigen, die viel verbrauchen, ein Minus haben. Die Prämie wirkt sich also zugunsten von ärmeren Haushalten aus, wenn man sie richtig ausgestaltet. Die noch im Amt befindliche Regierung hatte sich bei der Einführung der CO -Steuer allerdings leider dazu entschlos2 sen, als Kompensation die Pendlerpauschale zu erhöhen und die EEG-Umlage abzusenken. Aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom September geht hervor, dass von diesen beiden Rückerstattungsvarianten vor allem die einkommensstarken Haushalte profitieren. Um ärmere Haushalte zu entlasten, brauchen wir deshalb das Energiegeld, das unabhängig von Einkommen und Alter pro Kopf ausgezahlt wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sozial besonders betroffenen Haushalten wollen wir darüber hinaus durch die Erhöhung des Wohngelds oder der Regelsätze in der Grundsicherung helfen. Außerdem schlagen wir vor, einen Klimagerechtigkeitsfonds einzurichten. Daraus können dann Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen ausgezahlt werden. Zu nennen sind hier beispielsweise Wärmepumpen, die Gebäudesanierung oder Elektroautos. Wichtig ist hierbei auch, dass diese Förderungen nach einer sozialen Staffelung gewährt werden. Das alles zeigt also, es kann ein Beitrag für Klimaschutz geleistet werden, ohne gleichzeitig ärmere Einkommensschichten zu belasten. Klimafreundliches Verhalten wird belohnt, während klimaschädliches mit höheren Kosten verbunden wird. Die CO -Steuer ist 2 hierfür, sinnvoll ausgestaltet, ein wirkungsvolles Instrument. Für eine effektive Eindämmung der menschengemachten Klimakrise bleibt nicht mehr viel Zeit, und daher sollten wir alle Instrumente, auch dieses, dringend nutzen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Diesen Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir daher konsequent ab.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! In der Begründung unseres Antrags bin ich bereits auf Irrsinnigkeiten in der CO -Steuer ein2 gegangen. Die große Fehlkonstruktion, unabhängig von der finanziellen Verteuerung, besteht indes darin, dass die Steuer für einen Zustand konzipiert wurde, den wir gar nicht haben und dessen Erreichung ein einziger Kampf gegen physikalische Fakten ist, nämlich die 100-prozentige Gewinnung von Energie durch Erneuerbare bei fehlenden Speicherungsmöglichkeiten.
(Beifall AfD)
Dazu zitiere ich aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom September dieses Jahres: „Der in Deutschland erzeugte und in das Stromnetz eingespeiste Strom stammte im 1. Halbjahr 2021 mehrheitlich aus konventionellen Energieträgern. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Stromerzeugung aus konventioneller Energie gegenüber dem 1. Halbjahr 2020 um 20,9 Prozent und machte einen Anteil von 56 Prozent an der gesamten Stromerzeugung aus.“ In den ersten drei Quartalen 2021 lieferten die Erneuerbaren etwa 180 Mrd. Kilowattstunden, die Konventionellen 250 Mrd. Kilowattstunden. Mehr als die Hälfte des Stroms in Deutschland wurde also mit Erdgas und Kohle erzeugt – und mit Atomkraftwerken, die demnächst abgeschaltet werden sollen. Das Gas, zu einem Großteil aus Russland, erreichte bei der Stromerzeugung im 1. Halbjahr 2021 den Spitzenplatz. Für den Verbraucher ergibt sich jedenfalls bei gleichzeitiger Einführung der CO -Steu2 er Folgendes: Selbst wenn er vollständig auf Energie durch Erneuerbare umsteigen wollte – er hat nach wie vor einen Energiemix aus konventionell und erneuerbar, zahlt daher die EEG-Umlage und die CO -Steuer und ist mehrfach belastet. Das ist 2 geradezu kafkaesk.
(Beifall AfD)
Ich zitiere „Schluss mit den grünen Sperenzchen“ von Hans-Werner Sinn: „Wir legen die Axt an die Automobilindustrie, das Herz der deutschen Wirtschaft überhaupt, und riskieren außerdem noch sozialen Unfrieden, ohne eine begründete Hoffnung haben zu können, auch nur kleinste positive Effekte für das Klima zu erreichen zu können.“ Und weiter: „Nach einer großen Studie des österreichischen Instituts Joanneum Research, die 2019 für den österreichischen Automobilklub und den ADAC erstellt wurde, schlägt ein Elektro-Golf sein Diesel-Pendant unter realistischen Alltagsbedingungen erst ab einer Laufstrecke von 219.000 Kilometern, weil erst dann das CO im chinesischen Batte2 rierucksack über hinreichend viele Kilometer verteilt ist. Jedoch hält ein Auto im Schnitt in Deutschland nur etwa 180.000 bis 190.000 Kilometer. Insofern ist die Hoffnung auf einen positiven Klimaeffekt nicht begründet.“
(Beifall AfD)
Die Politik der alten Bundesregierung und der Landesregierung erweist sich abermals als unklug oder anders: Jedes eingesetzte Mittel, jeder Euro ist in das Verhältnis zum eingesparten CO zu setzen. 2 Wie hat diese Steuer der Umwelt bisher geholfen? Ohne Antworten bleibt die CO -Steuer ein weiteres 2 Instrument, um Menschen Geld aus der Tasche zu leiern.
(Beifall AfD)
Während in anderen Ländern dank deutscher Ingenieurskunst grundlast- und spitzenlastfähige Kraftwerke entstehen und an abfallfreien Werken geforscht wird, übt man sich hier in Klimaideologie. Um Erklärungsversuchen und Geschichten um den Rohölpreis wie in der Debatte zum Windkraftmoratorium vorzubeugen: Dieser lag 2018 bei 71 Dollar pro Barrel, 2021 bei 69 Dollar. Der Preis für den Liter Superbenzin ist im selben Zeitraum um mehr als 10 Cent angestiegen. Der reine Produktpreis für den Liter macht dabei nur ein Drittel aus, der Rest, der Großteil – mehr als 60 Prozent – besteht aus Steuern. Im Ländervergleich ergibt das, dass etwa Spanien beim Preis für den Liter Super ohne Steuern vor Deutschland liegt, beim Preis mit Steuern aber weit hinter uns. Auch in Polen zahlt man weniger vor und nach Steuern und das ist ein riesen Wettbewerbsnachteil.
(Beifall AfD)
Der Mittelstandsverband fordert angesichts dessen eine Senkung der Energiesteuer zur Entlastung der Verbraucher und Unternehmen, er befürchtet eine Wirtschaftskrise und eine negative Lohnspirale. Sozialverbände wiederum bezeichnen die Verteuerung des Heizens durch die CO -Steuer bei gleich2 zeitiger Anziehung der Energievorschriften beim Bauen als Todesstoß für den sozialen Wohnungsbau.
(Beifall AfD)
Mieterbund, Vermieter- und Eigentümerverbände werden gegeneinander ausgespielt. Almosensteuergeld soll das richten, nennt sich Sozialfonds. Hier wieder: Nimm es aus der einen Tasche und steck die Hälfte in die andere – ein Irrsinn. Global gesehen hat es keine Auswirkungen auf den CO -Ausstoß, wenn Deutschland völlig utopisch auf 2 0 Prozent fiele, wenn gleichzeitig woanders mehr CO in die Luft gepustet wird, wie übrigens im 2 Umweltausschuss zu unserem Selbstbefassungsantrag auch zugegeben. Zu befürchten ist, dass die Ölförderung angekurbelt wird, weil die ölfördernden Länder Verluste auf diese Weise kompensieren wollen. Technologieoffene Forschung wäre eine Lösung, aber man positioniert sich in Deutschland einseitig auf das, was hier Erneuerbare heißt. Wir stellen in unserem Antrag daher fest: Die Kosten für Energieträger, wie Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl, haben sich durch die sogenannte CO -Steuer zu einer zusätzlichen Kostenlast 2 für die Bürger entpuppt. Die CO -Steuer verteuert 2 die Lebenshaltungskosten, insbesondere für einkommensschwache Haushalte und Familien, und führt zu größerer sozialer Ungleichheit. Sie wirkt sich durch ihren negativen Verteuerungseffekt auf die Wirtschaftsentwicklung in Thüringen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit aus. Die als Begründung für die Einführung der CO -Steuer die2 nende Lenkungswirkung bei der Emissionsverringerung ist nicht festzustellen. Durch die in Deutschland eingeführte CO -Steuer verringert sich die 2 weltweite CO -Produktion nicht. Die CO -Steuer 2 2 stellt weder einen zielführenden, noch einen ausgleichenden Beitrag zum Umweltschutz dar. Wir beantragen die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss federführend und an den Umweltausschuss mitberatend. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die Debatte heute zeigt mal so den Zustand der Politik in diesem Bereich. Die CDU redet hier schon mal prophylaktisch davon, dass sie mit den letzten 16 Jahren Politik gar nichts am Hut haben möchte, die Oppositionsrolle in Thüringen kennt sie ja, will sie aber wahrscheinlich jetzt auch auf Bundesebene ordentlich ausfüllen. Die FDP redet über Technologieoffenheit in einem Bereich, wo schon so viel Forschung und so viel Technologie da ist, dass Technologieoffenheit bei dem Thema nur bedeutet, wir wollen eigentlich gar nichts ändern.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das ist doch Käse!)
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das haben Sie sich doch alles nur ausgedacht!) Und die AfD zeigt sich erneut als Lobbyverein für die Erdöl- und Gasproduzenten, die außerhalb von Deutschland sitzen, und versucht quasi,
(Unruhe Gruppe der FDP)
genau diesen Lobbyismus zu verkappen, indem sie sagt, sie stehe für den kleinen Mann – bei Ihnen brauche ich ja gar nicht zu sagen, kleinen Mann und kleine Frau, sondern: für den kleinen Mann. Das ist typisch der Wolf im Schafspelz. Auch wenn ich sonst für den Wolfsschutz bin, bin ich in dem Fall dafür, dass man diesen Wolf erlegen muss. Sie erzählen natürlich auch hier das Märchen, dass man durch eine Besteuerung oder Nichtbesteuerung die Preissteigerungen im Bereich der Erdölprodukte aufwiegen könnte. Das kann man natürlich nicht, denn wenn man sich jetzt anschaut, wie die Preissteigerungen zu begründen sind, sieht man, dass drei Viertel davon aktuell marktbedingt sind. Aber das bedeutet nicht, dass wir als Linke die CO -Steuer nicht kritisieren. Wir kritisieren die2 se auch, aber anders als die AfD wollen wir nicht den Öl-Multis und Oligarchen nach dem Mund reden, sondern die Bürgerinnen und Bürger langfristig entlasten und Energiearmut beseitigen. Die CO -Bepreisung als Element zur Umsetzung 2 der Energiewende ist bei den Verbrauchern aus unserer Sicht falsch aufgehoben. Marktwirtschaftlich regulierend ist der CO -Zertifikate-Handel und 2 damit grundsätzlich zur Schaffung von Anreizen der Energiewende nicht falsch. Volkswirtschaftlich würde man ja generell davon sprechen, dass es keinen Wohlfahrtsverlust gibt, aber das hilft natürlich den einfachen Menschen, insbesondere denen, die aus dem ländlichen Raum kommen und viel pendeln müssen, in der aktuellen Situation nicht wirklich weiter. Die hohen Preise bleiben bei ihnen und vom Wohlfahrtsgewinn spüren sie aktuell direkt nichts. Deswegen fordern wir und auch unsere Bundestagsfraktion aktuell einen Winterenergieplan, um die Härten, die vor allen Dingen einkommensschwache Menschen betreffen, abzufedern. Die im Januar geplante weitere Erhöhung der CO 2 Abgabe sollte aus unserer Sicht zumindest verschoben werden, aber wir wissen alle, das ist nicht das Allheilmittel, denn die würde umgerechnet auf den Liter Diesel oder Benzin – das lässt sich immer schön darstellen – aktuell nur 1,6 Cent betragen, also insofern die Menschen nicht wirklich entlasten. Wir stellen fest, dass die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern einfach viel zu groß ist. Noch ist es so – und das muss man feststellen –, dass viele Menschen beim Heizen und der Mobilität auf Öl und Gas angewiesen sind. Die Akzeptanz für die notwendige Energiewende darf daher nicht verspielt werden, sondern muss gestärkt werden, gerade im ländlichen Raum, aber auch bei den Mieterinnen und Mietern in den Städten. Deshalb fordern wir eine stärkere Beteiligung der Profiteure der hohen Preise und weniger der einfachen Menschen und des Mittelstands. Auf kurz-, mittel- oder langfristige Sicht werden wir aber nicht umhinkommen, die Energiewende im Wärmeenergie- und Mobilitätsbereich wirklich anzugehen und dazu gehört unmittelbar ein Zubau an erneuerbarer Energie. Das hilft uns vor allen Dingen auch in Thüringen, um selbstbestimmt regional regenerative und dezentrale Wirtschafts- und Energiekreisläufe zu erreichen, und das sollte doch unser Ziel sein. Denn gerade der ländliche Raum hat hier viel Potenzial. Die Umstellung auf Wärmepumpen, Photovoltaik im Privatbereich und Windenergie in Bürgerhand reduzieren Abhängigkeiten und bieten damit günstigen Strom für Wärme und Mobilität. Der Ausbau der Erneuerbaren führt unweigerlich zu Stromspitzen, die gezielt genutzt werden können, um überschüssige Energie in Wärme und Wasserstoff umzuwandeln und später zum Beispiel für die Heizung zu nutzen. Anstrengungen in diesem Bereich sind deshalb massiv zu verstärken. Die Gasverstromung hingegen ist kein sinnvoller Beitrag zur Energiewende, sondern nur eine Verzögerung des vollständigen Ausstiegs aus fossilen Energieträgern. Neben der Stärkung alternativer Antriebe im Bereich der individuellen Mobilität brauchen wir eine wirkliche Verkehrswende, mehr und zielgenaueren ÖPNV, Ausbau statt Ausdünnung der Schieneninfrastruktur. Die verfehlte Politik der Privatisierung der Bahn darf nicht fortgesetzt werden. Mehr Wettbewerb bringt in dem Fall nicht mehr Angebot, sondern nur Lohndumping und entgegen aller anderen Versprechungen trotzdem eine Kostensteigerung. Der Markt ist beim Thema „ÖPNV“ schon längst gescheitert. Zusammenfassend stelle ich noch mal fest: Die AfD steht mit ihrem Antrag für die Lobbyisten der Gas- und Ölbranche. Wir brauchen mehr erneuerbare Energien, um günstigen Strom selbst produzieren zu können. Die Energiewende ist ein Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, aber vor allen Dingen notwendig für das zukünftige Leben aller Menschen. Jedes Windrad, das nicht errichtet wird, jeder Wärmekollektor und jede Photovoltaikanlage, die nicht installiert werden, bedeuten weitere Abhängigkeiten von Öl- und Gaspreisen. Der CO -Preis hat darauf kaum Auswirkungen, jedoch 2 werden Bürgerinnen und Bürger mit der CO -Steu2 er ohne sozialen Ausgleich aktuell belastet. Die Energiewende muss vor allen Dingen durch diejenigen bezahlt werden, die von der Emission von Treibhausgasen bislang profitiert haben. Der Antrag der AfD indes ist so unsinnig, hilft den einfachen Menschen nicht, sondern nur den Öl- und Gaskonzernen.
(Beifall DIE LINKE)
Zudem argumentiert die AfD wie hier im Plenum zu hören weiterhin antifaktisch und verklärt den menschengemachten Klimawandel. Der Antrag kann also nur unsere Ablehnung finden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gleichmann. Sie haben in Ihrer Rede gesagt, die AfD sei ein Wolf im Schafspelz, den man erlegen muss. Ich erteile Ihnen dafür eine Rüge, denn hier im Landtag wird niemand erlegt. Unsere Waffen sind hier ausschließlich Worte. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten – Herr Abgeordneter Möller.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen, Sie alle vollziehen im Grundsatz unsere Kritik an der CO -Steuer nach. Sie alle kriti2 sieren und erkennen genauso an wie wir, dass die CO -Steuer keine Lenkungswirkung hat und dass 2 sie alles teurer macht. In der Konsequenz lehnen Sie aber die CO -Steuer, die ja all diese Probleme 2 verursacht, nicht ab, sondern Sie halten genau daran fest.
(Beifall AfD)
So habe ich jedenfalls Ihre Reden verstanden. Das ist irgendwie ein Widerspruch in sich, den müssen Sie mit sich und Ihren Wählern klarmachen. Vermutlich wollen Sie Ihren Wählern mal wieder irgendwas anderes erzählen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Da haben Sie nicht zugehört!) Ich will mal noch so ein bisschen auf die Kritik im Einzelnen eingehen. Herr Kowalleck kritisiert unseren Antrag vor allem dafür, dass er ein halbes Jahr alt ist. Nun liegt das natürlich auch an den Tagesordnungsabsprachen und Schiebereien zwischen CDU und den Linken einerseits.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ach, hö-
ren Sie doch auf!) Auf der anderen Seite haben wir eben schon vor einem halben Jahr erkannt, wohin diese ganze Misere führt,
(Beifall AfD)
die wir jetzt übrigens alle schön an der Tankstelle und bei den Heizöl- und Gaspreisen erkennen können. Und, ich meine, aktueller kann der Antrag eigentlich gar nicht sein, als er momentan eingebracht ist.
(Beifall AfD)
Dann geht Ihnen unser Antrag nicht weit genug. Ja, Herr Kowalleck, ich muss mal ganz ehrlich fragen: Was geht denn noch weiter, als die CO -Steuer 2 abzuschaffen? Wollen Sie noch alles zurückzahlen oder wie?
(Beifall AfD)
Eine seltsame Erklärung. Herr Möller von der SPD, Sie sagen, die Kosten für die Alternativen werden gesenkt. Ich frage mich: Wo leben Sie? Welche Kosten werden denn gesenkt? Also ich kenne beispielsweise kein Heizmedium, bei dem die Preise gesunken sind. Wenn Sie eins kennen, geben Sie mir mal einen Tipp, da kann ich ja vielleicht was machen.
(Beifall AfD)
Und geben Sie den Tipp vor allem auch den ganzen Leuten, die niedrige Einkommen haben, denn die wären besonders darauf angewiesen. Das vielleicht dazu, zu mehr fehlt mir leider die Zeit. Zu der Aussage von Herrn Gleichmann ist ja schon alles gesagt worden. Wenn das von der AfD gekommen wäre, dann wäre jetzt wieder Highlife im Plenum und wahrscheinlich gäbe es eine Sondersendung beim MDR.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: So wichtig sind Sie nicht!) Aber es werden eben nicht alle Sachverhalte gleich gewertet.
(Beifall AfD)
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
(Zwischenruf Abg. Schütze, fraktionslos:
Doch, Frau Präsidentin!) Doch, Entschuldigung. Das hat gestern schon die Präsidentin gesagt: Wenn wir Sie übersehen, dann müssten Sie gleich rufen. Bitte.
Danke schön, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen, liebe Abgeordnete, liebe Zuhörer innen und außen, aus einer Kleinen Anfrage von Frau Dr. Bergner vom März des letzten Jahres ist Folgendes hervorgegangen: Die Aufwendungen zur Aufforstung im Waldumbau im Thüringer Staatswald wurden innerhalb von fünf Jahren mehr als halbiert, in Zahlen: von 5 Millionen Euro 2014 auf knapp 2,3 Millionen Euro im Jahr 2019. Warum hole ich die Zahlen aus der Schublade? An diesen Zahlen wurde deutlich, welche Haltung die Landesregierung zu unseren Wäldern, den wichtigsten CO -Absorbern in Thürin2 gen, hat – ganz offenkundig gar keine. Diese Haltung zieht sich wie ein roter Faden durch die Thüringer Umweltpolitik bis nach Berlin. CO wurde in dem Land erfolgreich in Misskredit 2 gebracht. Natürlich, so ist es auch viel einfacher, die Produktion von CO mit Auflagen, Verboten und 2 Pseudosteuern zu belegen. Dies wird in eine Sackgasse führen. CO ist ein wichtiges Produkt, das wir 2 aus dem Naturkreislauf nicht rausnehmen können.
(Beifall AfD)
Stattdessen müssen wir Ideen und Ansätze sammeln, um vorhandene Kreislaufpotenziale besser auszuschöpfen. Wir müssen Thüringer Wälder weiter aufforsten. Wir müssen die Waldhygiene stärker in den Fokus rücken. Wir müssen Alternativkonzepte zu Windkraft im Wald zulassen und uns mit Forschung an Alternativen einbringen. Wir müssen unsere Landstraßen in Alleen verwandeln. Umweltschutz beginnt vor der eigenen Haustür, muss aber auch global gedacht werden. Und solange in China, den USA, Indien und Afrika Jahr für Jahr neue Kohlekraftwerke ans Netz gehen, müssen wir in Deutschland klug überlegen, in welcher Form wir verhältnismäßig und unsere eigene Umwelt schützend vorgehen wollen. Verhältnismäßig im Einklang mit der Natur vorzugehen, setzt aber voraus, dass wir die Menschen in unserem Land mitnehmen. Mit Verboten, Auflagen und Mehrkosten für die Wirtschaft und Privathaushalte werden wir in diesem Jahr nicht weit kommen. Lassen Sie uns einen offenen und faktenbasierenden Diskurs ohne Vorurteile führen, der vor allem transparent und nachvollziehbar für die Thüringer Bürger sein muss. CO -Steuer 2 daher im Bund abschaffen, das wäre die richtige Variante von Thüringen ausgehend. Danke schön.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer am Livestream, jeder kann aus seiner eigenen Praxiserfahrung nachvollziehen, inwieweit das, was wir heute vonseiten der AfD wieder vorgetragen bekommen haben, tatsächlich der Realität entspricht. Es entspricht ihr definitiv nicht, denn, Herr Möller, schauen Sie sich doch allein den Preisanstieg vom Dezember vergangenen Jahres bis zum Januar an. Da können Sie genau ermessen, wie viel Anteil die CO -Steuer an dieser Preissteigerung hatte. Dann 2 schauen Sie sich den Preisanstieg vom Januar dieses Jahres bis zum November dieses Jahres an. Jeder in diesem Land wird doch wissen, dass der Preisanstieg in diesem Zeitraum viel größer gewesen ist, der überhaupt nichts mit einer Veränderung der CO -Steuer zu tun hatte. Das, was Sie machen, 2 ist, den Menschen Sand in die Augen zu streuen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie sind dafür verantwortlich, dass wir in Zukunft noch viel höhere Preise werden bezahlen müssen, weil wir eben, wenn man Ihnen folgt, nicht von diesem Abhängigkeitsverhältnis von den Produzenten von Öl und Gas wegkommen. Wenn Sie nach Skandinavien schauen, in unseren Nachbarländern ist man jetzt schon deutlich weiter vorn. Deswegen ist dieser Preisanstieg auf dem internationalen Rohstoffmarkt überhaupt nicht beim Endverbraucher in Skandinavien in dieser Weise angekommen. Dann reden Sie doch mal mit Leuten, die in Dänemark oder in Schweden wohnen. Es ist tatsächlich so, dass das der Weg ist, um sich von diesen Preisanstiegen, von dieser Entwicklung bei den internationalen Energiepreisen tatsächlich abzukoppeln. Wenn Sie das nicht erahnen können oder erfassen können, dann nutzen Sie doch wenigstens diejenigen, die sich in der Wirtschaft tagtäglich mit diesen Problemen beschäftigen. Reden Sie doch mal mit großen Energiefirmen. Ich hatte die Chance, in den letzten Tagen mit einer großen Energiefirma in Dänemark in einen Austausch zu treten. Die haben ihr Energieportfolio komplett umgestellt, weg von Öl und Gas hin zu Windenergie. Die haben nachgerechnet, dass heute die Windenergie onshore und offshore – dann kommen die Solarpanels – die günstigste Erzeugerstruktur für Elektroenergie ist. Wenn Sie das den Leuten in Thüringen anders erzählen, dann erzählen Sie ihnen ein Märchen. Es ist so, dass wir aus dieser Energiepreisabhängigkeit nur herauskommen, wenn wir uns selber auf die Möglichkeit der Energieerzeugung konzentrieren. Das ist genau die Strategie der rot-rot-grünen Landesregierung auch hier in Thüringen. Alles andere wird den Verbraucher teuer zu stehen bekommen. Das wird die AfD am Ende ihren Wählerinnen und Wählern gegenüber verantworten müssen. Frau Hoffmann, wenn Sie dann sagen, in anderen Ländern wären Sprit und Öl günstiger – das waren sie all die Jahrzehnte schon. Wenn Sie in die Golfstaaten fahren, natürlich sind dort Sprit und Öl günstiger, und auch in Russland wird es immer so sein, dass Sprit und Öl günstiger sind. Aber das heißt nicht, dass unsere Wirtschaft deshalb automatisch einen Nachteil hat. Ganz im Gegenteil, wir haben dadurch einen Antrieb zu Technologie entwickelt und diesen Technologieexport, wie auch unsere Nachbarn in Skandinavien, tatsächlich in Zukunft als ein Markenzeichen unserer Wirtschaft zu sehen. Deswegen ist es auch falsch, was Herr Kemmerich hier an dieser Stelle gesagt hat, dass es keine Möglichkeit gebe, mit erneuerbaren Energien unseren Energiebedarf zu decken. Wenn er – wie ich zum Beispiel – bei einer Diskussionsrunde bei der IAA MOBILITY in München in diesem Jahr dabei gewesen wäre – dort haben selbst die großen Automobilkonzerne anerkannt, dass sie jetzt schon in der Lage sind, den kompletten Strombedarf aus erneuerbaren Energien zu decken. Das ist die Zukunft und das weiß jeder, der sich mit diesen Fragen beschäftigt. Deswegen ist es überhaupt nicht mehr
angemessen, irgendwie zu behaupten, die Automobilindustrie würde dadurch in Benachteiligung kommen. Die haben sich schon längst von der Produktion des Verbrenners verabschiedet, weil sie wissen, dass das die Zukunft ist.
Frau Präsidentin, ich zitiere noch mal aus meiner Rede: „Sozialverbände wiederum bezeichnen die Verteuerung des Heizens durch die CO -Steuer 2 bei gleichzeitiger Anziehung der Energievorschriften beim Bauen als Todesstoß für den sozialen Wohnungsbau.“ Das macht uns zu einer sozialeren Partei als Rot-Rot-Grün. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die Landesregierung möchte nicht weiter Stellung nehmen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es war von den Antragstellern beantragt worden, den Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer diesem Überweisungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion und der Abgeordnete Schütze. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Überweisungsantrag abgelehnt. Als Zweites war die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Das sind die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Schütze. Wer möchte dagegen stimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab. Herr Möller.
Wenn das so sein soll, dann führen wir eine namentliche Abstimmung durch. Dann bitte ich die Schriftführer/-innen, die für diesen Fall bestimmt sind, sich hier vorn zu positionieren. Wir brauchen auch jemanden, der mit einer Urne nach oben geht. Es gibt die schönen Urnen und wenn wir jetzt nur zwei haben, ist mein Vorschlag, dass eine Urne jetzt nach oben getragen wird und wenn die Kolleginnen und Kollegen dort ihre Karten eingeworfen haben, kann die zweite Urne wieder mit nach unten kommen und wir, die wir hier im Parkett sitzen, werfen erst mal in eine Urne ein. Ich eröffne die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Es gibt jetzt oben eine Urne. Haben Sie die Gelegenheit gehabt – die Mitglieder der AfD und Herr Schütze, die oben sitzen –, Ihre Stimmkarten einzuwerfen? Dann kann diese Urne auch wieder mit nach unten gebracht werden. Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit? Kann ich die Abstimmung jetzt schließen? Gibt es noch irgendjemanden ohne Karteneinwurf? Herr Aust. Wir hatten zwischenzeitlich auch oben eine Urne. Ich frage auch noch mal ausdrücklich nach oben, ob Gelegenheit zur Stimmabgabe bestanden hat. Ja, da geht der Daumen nach oben – wunderbar – und hier unten auch. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um die Auszählung. Die Zeit bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses nutze ich hier mal für zwei organisatorische Hinweise. Wenn wir dann das Ergebnis der Abstimmung bekannt gegeben haben, werden wir in die Mittagspause eintreten. Es gibt nach der Mittagspause dann wieder Wahlen und dann auch wieder die restlichen Fragen, so weit wir kommen jedenfalls, also eine Fragestunde. Es gibt dann keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr, die irgendwie besonders platziert sind, also es geht dann in der Reihe der noch nicht erledigten Tagesordnungspunkte weiter. Eine weitere wichtige Mitteilung für Sie alle – ein klein bisschen Aufmerksamkeit, bitte –: Wie Ihnen bekannt ist, hat der Deutsche Bundestag am gestrigen Tag das Infektionsschutzgesetz geändert. Dem Bundesrat lag dieses Gesetz heute Morgen parallel zu unserer Landtagssitzung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Bundesrat hat dem Gesetz mittlerweile zugestimmt. Die Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes hat auch Auswirkungen auf unser Land. Mit Blick auf die sogenannte Länderöffnungsklausel, die spezifische Befugnisse für den Landtag enthält, hat sich der Ältestenrat in Absprache mit der Landesregierung in seiner gestrigen Sitzung darauf verständigt, dass der Landtag am Mittwoch, dem 24. November 2021, um 11.00 Uhr zu einer weiteren Sitzung zusammenkommen soll. Die Einladung dazu wird Ihnen zugehen, sobald noch zu klärende Rechtsfragen geprüft sind. Da geht es also um die genaue Formulierung des Tagesordnungspunkts. Aber damit Sie schon mal Bescheid wissen: Am Mittwoch, dem 24. November, um 11.00 Uhr gibt es eine Plenarsitzung. Und jetzt warten wir noch auf das Ergebnis der Abstimmung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 9 über die Drucksache 7/3374 bekannt geben. Es wurden abgegeben 65 Stimmen, mit Ja haben gestimmt 16, mit Nein 49 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag der AfD-Fraktion mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wünsche Ihnen eine wunderschöne Mittagspause. Es geht hier um 13.55 Uhr mit den Wahlen und anschließend der Fragestunde weiter. Guten Hunger! – Der Innenausschuss trifft sich jetzt noch zu einer außerordentlichen Sitzung. Das möchte ich nicht unterschlagen, und zwar im Raum F125/125a und um 13.55 Uhr geht es dann hier im Plenarsaal weiter.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nachdem sich der Saal jetzt langsam füllt, würde ich in der Tagesordnung fortfahren und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Wahlen. Das ist der erneute Aufruf der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4388 Hier hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Robert Sesselmann vorgeschlagen. Die Wahl wird ohne Aussprache durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4387 Für die Wahl eines Schriftführers hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Thomas Gröger vorgeschlagen. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ich frage: Wird die Aussprache diesbezüglich gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann wäre der Tagesordnungspunkt 21 der Nächste: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4384 Als Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragen für den Datenschutz hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Thomas Gröger vorgeschlagen. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4383 Als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung STIFT hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Dieter Laudenbach vorgeschlagen. Auch hier ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann erhalten Sie nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ votieren. Als Wahlhelfer hier im Plenarsaal sind eingesetzt Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Aust und Herr Abgeordneter Möller. Auf der Tribüne sind Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Gottweiss als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Ich frage in die Runde, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich gehe davon aus, dass dies so ist. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 25 auf. Ich gebe noch mal den Hinweis, dass jede Fragestellerin bzw. jeder Fragesteller das Recht hat, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Die erste Mündliche Anfrage wird gestellt durch Herrn Abgeordneten Wolf in der Drucksache 7/4370. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Mehrfach berichtete die regionale Presse in diesem Jahr über die finanziellen Probleme des REGIOMED-Verbunds in Südthüringen und die daraus folgenden Umstrukturierungen. Neben der Schließung von Abteilungen standen und stehen aufgrund von Entscheidungen seitens der Geschäftsführung, der politischen Kontrolle und gegebenenfalls des Aufsichtsrats Befürchtungen im Raum, wie es insgesamt um die stationäre Gesundheitsversorgung in Südthüringen bestellt ist. Zuletzt berichtete der Steuerzahlerbund von kaum nachvollziehbaren Fehlinvestitionen und Honorarzahlungen im zweistelligen Millionenbereich. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über Gründe und Ursachen der finanziellen Schieflage des REGIOMED-Verbunds in Südthüringen? 2. In welcher Höhe wurde seitens des Landes für welche Vorhaben auf welcher Planungsgrundlage der REGIOMED-Verbund in Südthüringen in den letzten zehn Jahren gefördert? 3. Welche Verantwortung mit welcher Konsequenz sieht die Landesregierung bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Situation bei der Geschäftsführung und bzw. oder Aufsichtsgremien – bitte mit Begründung –? 4. Wie kann der gesetzliche Versorgungsauftrag – zum Beispiel in der Geburtshilfe – zukünftig abgesichert werden und welche Schritte werden bzw. wurden hier seitens des Landes unternommen? Vielen Dank.
Vielen Dank. Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die REGIOMED-Kliniken GmbH besteht seit Januar 2008 und ist ein länderübergreifender Klinikverbund im Raum Südthüringen und Oberfranken. Der Gesellschaftervertrag wurde 2007 kommunalrechtlich genehmigt. Gesellschafter sind jeweilige Besitzgesellschaften der Landkreise Lichtenfels, Hildburghausen und Sonneberg sowie der Krankenhausverband Coburg, der wiederum als Zweckverband der Stadt und des Landkreises Coburg. Jeder Gesellschafter hat 25 Prozent. Seit August 2019 berichten Medien über eine wirtschaftliche bzw. finanzielle Schieflage der REGIOMED-KLINIKEN GmbH. Die Landesregierung hat daraufhin mit der 2019 neu ins Amt gekommenen Geschäftsführung Gespräche geführt. Als ursächlich für die Schieflage des Verbunds wird die Ausweitung der Leistungen der Muttergesellschaft angesehen. Durch die damit verbundenen Investitionen waren die Gewinne rückläufig. Zudem war die Prognose für die Gewinne zu hoch. Man hat also weniger Erlöse gehabt als prognostiziert. Das Stammkapital der Muttergesellschaft war wohl nach Einschätzung der Geschäftsführung zu knapp bemessen. Allerdings wurden nach Aussagen der Geschäftsführung der Muttergesellschaft positive Prognosen ausgestellt, wenn Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, und solche Sanierungsmaßnahmen sind auch umgehend ergriffen worden seitens der GmbH. Fördermittel: Der REGIOMED-Verbund, also die REGIOMED-KLINIKEN GmbH selbst wurde bisher nicht gefördert. Gefördert werden die Betreibergesellschaften in diesem Verbund, die Betreibergesellschaften der Krankenhäuser. Das REGIOMEDKlinikum Hildburghausen beantragte im Jahr 2015 Fördermittel für eine Umstrukturierung. Da ging es um den Standort Schleusingen und den Standort Hildburghausen. Die Maßnahmen wurden aus dem Krankenhausstrukturfonds finanziert und dafür wurden Fördermittel in Höhe von 7.223.940,70 Euro bewilligt. Darin sind Bundesmittel enthalten in Höhe von 586.134,35 Euro. Weitere Förderungen sind seit 2011 erfolgt. Das Klinikum Hildburghausen hat 3.493.976,20 Euro erhalten und das Klinikum Sonneberg 7.322.008,50 Euro. Das sind Fördermittel aus der Pauschalförderung nach § 12 Thüringer Krankenhausgesetz. Zur Verantwortung: Die Landesregierung ist kein Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und ist auch nicht im Aufsichtsrat vertreten. Demzufolge ist die Landesregierung nicht imstande, die internen Steuerungsprozesse zu bewerten. Wir sind daran einfach nicht beteiligt. Die Aufgabe der Landesregierung ist es auch gar nicht, quasi die wirtschaftlichen internen Prozesse zu beobachten oder die zu steuern, sondern Aufgabe ist es, die notwendige patientengerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhäuser zu erhalten und die medizinische Versorgung in gesicherter Qualität zu gewährleisten. Was wir aber aus den Gesprächen mit der Geschäftsführung wissen, ist, dass innerhalb der GmbH diverse Prozesse umgesteuert werden und dass da sehr viele Prozesse laufen, um die wirtschaftliche Schieflage zu beenden. Zum Versorgungsauftrag: Nach Einschätzung der Landesregierung ist der Versorgungsauftrag gewährleistet und wird durch die Umsetzung der schon erwähnten Maßnahmen weiter gefestigt, die in ein Zukunftskonzept münden sollen. Ein Aspekt ist die Schließung der Geburtshilfe im REGIOMED Klinikum Hildburghausen, auf das vielleicht die Frage auch Bezug nimmt. Die Ursache für diese Schließung liegt nach Einschätzung der Landesregierung bei geringen Geburtenzahlen und einer sehr schwierigen Personalgewinnung. Wir haben ja bei TOP 10 auch noch mal die Situation bei der Geburtshilfe in Thüringen. Diese Schwierigkeiten sind mit Blick auf die Qualität der Versorgung, die ja ständig gewährleistet sein muss, auch nachvollziehbar, sodass wir da nicht den Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Schieflage sehen, sondern mit den Schwierigkeiten der Geburtshilfe in Thüringen. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident, auch vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Da es ja nicht Ihr Fach ist: Wenn Nachfragen jetzt nicht beantwortet werden können, dann natürlich gern später. Erste Nachfrage: Der Steuerzahlerbund hat ja jetzt noch mal deutlich gemacht, dass zum Beispiel die Großküche viel zu überdimensioniert geplant ist. Gibt es dort seitens der Landesregierung eine ähnliche Einschätzung wie die vom Steuerzahlerbund und was würde das für Umstrukturierungsmaßnahmen heißen? Und die zweite Frage bezogen auf die Frage 2, was Fördermittel anbetrifft: Gibt es dort Rückforderungsansprüche seitens der Landesregierung oder sind die Fördermittel alle so verwendet worden, auch jetzt nach der Prüfung, wie sie ausgereicht worden sind? Vielen Dank.
Gibt es weitere Nachfragen? Nein. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Sie wird gestellt durch Frau Abgeordnete Henfling in der Drucksache 7/4374.
Vielen Dank. Sitzungen von Kreistagen und Stadträten kreisfreier Städte in Thüringen – nochmals nachgefragt In der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Sitzungen von Kreistagen und Stadträten kreisfreier Städte in Thüringen“ in der Drucksache 7/3902 sowie in der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Sitzungen von Kreistagen und Stadträten kreisfreier Städte in Thüringen – nachgefragt“ in der Drucksache 7/4327 antwortete die Landesregierung unter anderem, dass Sitzungen im Regelfall mindestens vierteljährlich durchzuführen sind und dass nur im begründeten Ausnahmefall von dieser Soll-Regelung abgewichen werden dürfte. Weiterhin heißt es, dass bei dem Landkreis Greiz trotz der in der Kleinen Anfrage 7/2434 genannten Abweichungen kein rechtswidriges Handeln des Landkreises vorliegen würde. Ebenso lägen keine Anhaltspunkte vor, dass die Kreistagsmitglieder des Landkreises Greiz ihre Aufgaben nicht effektiv wahrnehmen konnten, obwohl dies aus meiner Sicht der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage 7/2091 in Drucksache 7/3902 widerspricht – insbesondere im Hinblick auf Kreistagsmitglieder, die nicht die erforderliche Stimmenanzahl nach § 35 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Thüringer Kommunalordnung organisieren können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Sitzungsturnus im Landkreis Greiz, bei dem in sieben der letzten zehn Jahre von dem vierteljährlichen Sitzungsturnus abgewichen wurde bzw. wird und dies aus meiner Sicht somit im Landkreis Greiz den Regelfall darstellt? 2. Wie begründet der Landkreis Greiz nach Kenntnis der Landesregierung diese Ausnahmefälle? 3. Wem gegenüber muss der Landkreis diesen Ausnahmefall begründen? 4. Wie begründet die Landesregierung die genannten und sich aus meiner Sicht widersprechenden Antworten auf die Frage 6 der Kleinen Anfrage 7/2091 in Drucksache 7/3902 und auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 7/2434 in Drucksache 7/4327?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Sitzungen des Kreistags sollen nach § 112 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung mindestens vierteljährlich stattfinden. Mit den Antworten auf die Kleinen Anfragen 7/2091 und 7/2434 ist bereits darauf hingewiesen worden, dass es sich hierbei um eine SollRegelung handelt, weshalb es in begründeten Fällen zulässig sein kann, von dem vierteljährlichen Sitzungsturnus abzuweichen. Eine Pflicht zur Einberufung des Kreistags besteht nach § 35 Abs. 1 Satz 4 und 5 ThürKO dann, wenn ein Viertel der Kreistagsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstands verlangt und dieser Gegenstand nicht bereits innerhalb der letzten drei Monate beraten wurde. Eine Pflicht zur Einberufung des Kreistags kann auch angenommen werden, wenn Angelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung anstehen, die in der Zuständigkeit des Kreistags liegen und bei einem ordnungsgemäßen Sitzungsablauf eine ganze Sitzung ausfüllen. Darüber hinaus kann eine Pflicht zur sofortigen Einberufung des Kreistags bestehen, wenn eine Angelegenheit keinen Aufschub bis zur nächsten geplanten Sitzung zulässt. Sinn und Zweck der Regelung, wonach die Sitzungen des Kreistags mindestens vierteljährlich stattfinden sollen, ist die Gewährleistung eines Sitzungsbetriebs, der eine ordnungsgemäße Erledigung der vom Kreistag zu beratenden Angelegenheiten zulässt. Dementsprechend stellt allein die Tatsache, dass der vierteljährliche Sitzungsturnus im Landkreis Greiz in mehreren Jahren nicht eingehalten wurde, noch kein rechtswidriges Handeln des Landkreises dar. Die Fragen 2 und 3 möchte ich gern gemeinsam beantworten: Im Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für den Landkreis Greiz liegen keine Informationen vor, warum der Landkreis Greiz von dem vierteljährlichen Sitzungsturnus abgewichen ist. Da sich aus dem Vortrag zur vorliegenden Mündlichen Anfrage und zur Kleinen Anfrage Nummer 2434 keine Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Handeln des Landkreises ergeben, sieht das Landesverwaltungsamt derzeit auch keine Veranlassung, von dem Informationsrecht nach § 119 ThürKO Gebrauch zu machen und den Landkreis um eine diesbezügliche Stellungnahme zu bitten. Zu Frage 4: Nach der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Nummer 2434 liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kreistagsmitglieder des Landkreises Greiz ihre Rechte und Pflichten nicht effektiv wahrnehmen konnten bzw. der Kreistag des Landkreises Greiz seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigen konnte. Aus Sicht der Landesregierung widerspricht dies nicht der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nummer 2091, wonach die Kreistage die in § 101 Abs. 3 ThürKO genannten Aufgaben nur dann effektiv erledigen können, wenn die Landrätinnen und Landräte ihrer Pflicht zur Einberufung des Kreistags nachkommen. Wann eine entsprechende Pflicht besteht, habe ich in der Antwort zu Frage 1 eben dargestellt. Dies gilt auch im Hinblick auf die Kreistagsmitglieder, die nicht das erforderliche Quorum für die unverzügliche Einberufung des Kreistags nach § 35 Abs. 1 Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung organisieren können. In der Antwort zu Frage 1 hatte ich darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Einberufung des Kreistags auch unabhängig von diesem Quorum bestehen kann. Soweit Anhaltspunkte für die Verletzung dieser Pflicht vorliegen, ist das Tätigwerden der Rechtsaufsicht zu prüfen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Frage zu den Ausnahmefällen ist nicht wirklich beantwortet, also die Frage, wem gegenüber die Ausnahmefälle erklärt werden müssen. Dann hätte ich noch eine Nachfrage: Sie haben in der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage in der Drucksache 7/4327 auch gesagt, dass sich Anhaltspunkte für rechtswidriges Handeln für die Rechtsaufsicht unter anderem aus Medienberichten, Beschwerden von Kreistags- oder Gemeinderatsmitgliedern oder von Bürgerinnen und Bürgern ergeben. Heißt das, dass sich solche Anhaltspunkte nicht aus Kleinen oder Mündlichen Anfragen von Landtagsmitgliedern ergeben können?
Was die erste Frage betrifft ist es so, dass der begründete Fall dann vorliegt, wenn die von mir genannten Punkte zu Frage 1 zutreffen, also der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf ist nicht dargestellt oder es gibt eine verzögerte Entscheidung, es kann etwas nicht stattfinden, was hätte stattfinden müssen. Dann ist abgewichen worden, ohne dass ein begründeter Fall vorgelegen hat. Wenn es aber keinen Beratungsgegenstand gibt, der ausgefüllt werden muss, und keine Kreistagsmitglieder, die das beanstanden, dann liegt aus unserer Sicht kein unbegründetes Abweichen vor. Zu Frage 2: Natürlich ist es richtig, wenn Sie hier anfragen, warum abgewichen wird, und die Antworten Sie dann nicht zufriedenstellen, dass es dann eine Beschwerde geben kann. Das steht Ihnen natürlich frei. Für die Landesregierung kann ich nur festhalten, dass wir erst mal keinen rechtswidrigen Vorgang erkennen können.
Definition „Geimpft“ In der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 – Thüringer SARSCoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung – mit Stand vom 29. Oktober 2021 wird unter § 2 Abs. 2 Nr. 10 eine geimpfte Person definiert als „eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konsequenz bezüglich des Impfstatus ergibt sich vor diesem Hintergrund bei einer vollständig geimpften Person, die Symptome einer COVID-19-Erkrankung im Sinne der oben genannten Corona-Verordnung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 zeigt bzw. gilt diese Person nicht mehr als geimpft? 2. Auf welche Weise wird eine vollständig geimpfte Person mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung statistisch erfasst? 3. Auf welche Weise ist sichergestellt, dass eine vollständig geimpfte Person mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung an allen Stellen des Gesundheitssystems – ambulanter Bereich, Krankenhäuser – standardisiert, das heißt in gleicher Weise erfasst wird?
Danke schön. Die Begriffsbestimmungen gelten für die jeweilige Verordnung und den jeweiligen Zweck der Verordnung. Insofern gibt es keine generelle Definition in der von Ihnen zitierten Norm von dem Status „Geimpft“, die für alles gilt, sondern es geht nur darum: welche Personen sind von den dort geregelten Maßnahmen wie betroffen. Im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt demnach eine vollständig geimpfte Person, die COVID-19-typische Symptome hat, im Sinne dieser Verordnung nicht als geimpft, das heißt, sie ist nicht ausgenommen von den dort genannten Maßnahmen. Zu Frage 2: Alle zur Meldung verpflichteten Personen müssen den Verdacht auf eine COVID-19-Infektion dem Gesundheitsamt melden. Das beruht auf § 8 Infektionsschutzgesetz. Das gilt für Ärztinnen und Ärzte, das gilt für die Verantwortlichen in Einrichtungen, das gilt für Labore. Im Anschluss an eine solche Meldung führt das Gesundheitsamt weitere Ermittlungen zum Fall durch und erhebt auch Daten zum Impfstatus und Daten zur Symptomatik, führt sie zusammen und validiert sie. Wenn ein COVID-19-Fall sich bestätigt, wird das elektronisch mittels Übermittlungssoftware an die zuständigen Landesbehörden – das ist das Landesamt für Verbraucherschutz in Thüringen – und von dort an das RKI übermittelt. Zu Frage 3: Wie ich eben erläutert habe, beruht das Meldesystem auf § 8 Infektionsschutzgesetz. Da gibt es umfassende Meldepflichten bei Verdacht auf COVID-19, diese gelten in gleicher Weise für den ambulanten wie für den stationären Sektor, auch für die Labore. Diese Fälle werden unabhängig von Symptomatik und Impfstatus erfasst. Das wird erst anschließend weiter ermittelt und auch über die Landesbehörde ans RKI gemeldet. Die zu übermittelnden Angaben – Alter, Geschlecht, Impfstatus usw. – sind in § 11 Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt. Eine standardisierte Erfassung bundesweit ist daher gewährleistet.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, die des Abgeordneten Gröning, in der Drucksache 7/4377 auf. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Hier meine Mündliche Anfrage: Fonds zur Entschädigung der Opfer von COVID-19Impfstoffen Im EU-Parlament wird ein Entschließungsantrag zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“ behandelt, nachdem bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen gemeldet wurden. Bei etwa 75.000 Personen sind schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen aufgetreten und mindestens 5.700 Personen sind an der Impfung verstorben. Ich frage die Landesregierung: Plant die Landesregierung die Einrichtung eines eigenen Fonds zur Entschädigung der Opfer der COVID-19-Impfstoffe, wenn ja, mit welcher Summe wird dieser Fonds ausgestattet und wie wird das Beantragungsverfahren geregelt, und wenn nein, wie begründet die Landesregierung die Nicht-Einrichtung eines solchen Fonds, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Haftung der Arzneimittelhersteller von vornherein ausgeschlossen wurde, obwohl bei den Impfstoffen mit bedingter Zulassung noch viele Daten über die lmpfwirkungen unbekannt waren? Vielen Dank vorweg für die Beantwortung meiner Frage.
Vielen Dank. Vorab eine Bemerkung: Es ist sehr bedauerlich, dass Sie solche derart falschen Zahlen mit einer Drucksachennummer versehen und die Gerüchte, die Menschen daran hindern, sich impfen zu lassen,
(Beifall DIE LINKE)
schüren und damit dazu beitragen, dass diese Pandemie anhält und die Krankenhäuser überlastet sind. Ich muss also zu Anfang deutlich sagen für alle, die vielleicht auch aus dem Kreis Ihrer Wählerinnen und Wähler zuhören: Die von Ihnen genannten Zahlen stimmen nicht mit den Erkenntnissen der Landesregierung überein.
(Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Ich wollte
keine Belehrung, ich wollte die Beantwortung meiner Frage!) Es wäre auch hilfreich, wenn Sie sich vorher über die gesetzliche Lage informieren würden, bevor Sie Fragen stellen. Ich referiere das aber sehr gern. Zu Frage 1: Insgesamt gibt es in Deutschland seit Langem Schutz für Menschen, die tatsächlich, und nicht nur gerüchteweise, unter Schutzimpfungen leiden. Und zwar: Wenn jemand durch eine Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde, die gesetzlich anderweitig vorgeschrieben war oder die auf der Grundlage einer Verordnung zur Ausführung internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung erlitten hat, werden gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen mit einem Antrag auf Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges, das ist das Bundesversorgungsgesetz, entschädigt. Eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung liegt vor, wenn die Gesundheitsstörung oder Erkrankung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten fortbesteht. Das heißt, wenn – was ja tatsächlich vorkommt – Menschen sich nach einer Impfung zwei, drei Tage lang schlecht fühlen, dann ist das keine dauerhafte gesundheitliche Schädigung. Für die Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Impfung genügt dabei die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs, das ist also ein zurückgenommener Beweismaßstab. Das Bundesversorgungsgesetz, was ich eben erwähnt habe, sieht laufende Rentenzahlungen vor. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach dem festgestellten Grad der Schädigung, GdS, und reicht bei einem GdS von 100 bis zu 724 Euro pro Monat. Zudem wird die Heil- und Krankenbehandlung gewährt, und bei Bedürftigkeit können Geschädigte Leistungen der Kriegsopferfürsorge – das ist einfach die Grundlage, dieses gesamte Gesetz kommt aus der Kriegsopferregulierung – erhalten. Das können Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege usw. sein. Um auch noch mal was zu diesen bedauerlicherweise nicht von Fakten getragenen Zahlen zu sagen: Für die Bearbeitung von Impfschäden ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig, die Abteilung Versorgung und Integration. Bisher sind in Thüringen 22 Anträge auf Gewährung von Versorgung wegen Impfschäden nach erfolgter Corona-Schutzimpfung eingegangen, häufig wegen recht unspezifischer Beschwerden. Geimpft haben wir in Thüringen 2.680.549 Menschen, Stand 15.11.2021, und ich muss sagen, glücklicherweise entgegen leider immer noch in verantwortungsloser Weise betriebener Propaganda gegen das Impfen. Das bedeutet, 0,008 Prozent aller Impfungen in Thüringen haben einen Antrag auf Impfschadensversorgung nach sich gezogen. Es gibt einen Fall, da kam es in Thüringen zu einer Sinusvenenthrombose nach einer Impfung mit AstraZeneca. Der Antrag wurde positiv verbeschieden, die anderen Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung. Angesichts der seit Langem bestehenden und auf Bundesebene ausreichend geregelten Versorgung nach Impfschäden besteht keine Notwendigkeit, einen Thüringer Fonds zu errichten.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es eine Nachfrage? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, gestellt durch Frau Abgeordnete Güngör in der Drucksache 7/4378.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder Aktuell laufen die Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Auch die zweite Verhandlungsrunde für die rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten und 48.000 Auszubildenden der Länder ist am 2. November 2021 ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die TdL macht ihre Verhandlungsbereitschaft davon abhängig, Veränderungen an den sogenannten Arbeitsvorgang zu legen, um Eingruppierungen zu verschlechtern. Zudem möchte die TdL nicht die von Wirtschaftsinstituten berechneten Preissteigerungen zugrunde legen, sondern bezieht sich auf eigene Daten zur Preisentwicklung. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wollen unter anderem eine Erhöhung der Tarifentgelte der Beschäftigten um 5 Prozent, mindestens um 150 Euro monatlich, im Gesundheitswesen mindestens 300 Euro sowie eine Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 100 Euro in der Tarifverhandlung mit der TdL erreichen. Zurzeit liegt noch kein Angebot der TdL vor. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den oben genannten Zielen der Arbeitnehmerseite mit Blick auf den Freistaat Thüringen? 2. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich möglicher Veränderungen am sogenannten Arbeitsvorgang mit dem Ziel der Änderung von Eingruppierungen? 3. Welche Preisentwicklung legt die Landesregierung als Teil der Arbeitgeberseite zugrunde? Vielen Dank.
Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert. Bitte. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Der Freistaat Thüringen ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Bei der derzeitigen Entgeltrunde 2021 handelt es sich tarifpolitisch um eine schwierige Tarifrunde, die nicht nur Forderungen nach höheren Entgelten beinhaltet, sondern der auch Antworten auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus den Jahren 2018 und 2020 zum Begriff des Arbeitsvorgangs bei der tariflichen Eingruppierung der Beschäftigten von den Tarifparteien abverlangt werden. Zu Frage 1: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelt als Tarifvertragspartei derzeit mit den Gewerkschaften über einen Tarifabschluss hinsichtlich der gekündigten Teile des Tarifvertrags, namentlich der Entgelttabellen, der Ausbildungsentgelte, der Praktikantenentgelte und der Studienentgelte. Die genannten Forderungen der Gewerkschaften, unter anderem Tariferhöhung um 5 Prozent, mindestens 150 Euro monatlich, im Gesundheitswesen 300 Euro monatlich, und die Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 100 Euro sind Gegenstand der laufenden Tarifverhandlungen. Wie bei Verhandlungen üblich, geht es vor allem auch darum, für beide Seiten tragbare Kompromisse zu finden. Eine Positionierung zu einzelnen Forderungen bzw. Zielen der Gewerkschaft ist hier nicht zielführend. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Verhandlungsprozess dynamisch ist. Zu Frage 2: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat mit den Gewerkschaften für viele Berufsgruppen gestufte Entgelte vereinbart. Wer bei gleicher Ausbildung viele anspruchsvolle Tätigkeiten macht, bekommt mehr Geld als jemand, der weniger solcher Tätigkeiten macht. Das war und ist gerecht. Bislang bestand zwischen den Tarifparteien Einigkeit, dass die Gesamttätigkeit in viele kleine Arbeitsvorgänge unterteilt werden kann. Aus der unterschiedlichen Schwierigkeit dieser Arbeitsvorgänge und ihrem Anteil an der Gesamttätigkeit wurde dann die Eingruppierung abgeleitet. In der Justizverwaltung gilt zum Beispiel für Justizfachangestellte bei Normaltätigkeit, also weniger als ein Fünftel schwierige Tätigkeiten, die Entgeltgruppe 5, bei mindestens einem Fünftel schwierige Tätigkeiten die Entgeltgruppe 6, bei Tätigkeiten von mindestens einem Drittel schwierige Tätigkeiten Entgeltgruppe 8 und bei Tätigkeiten mindestens mit der Hälfte schwierige Tätigkeiten die Entgeltgruppe 9a. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts und nunmehr auch der Gewerkschaften soll das nicht mehr gelten. Diese bezeichnen inzwischen das gesamte Aufgabengebiet als einen Arbeitsvorgang. Wenn einige wenige Schwierigkeiten enthalten sind, soll das ganze Arbeitsaufgabengebiet schwierig sein. Damit kommen Beschäftigte, auch wenn sie kaum schwierige Tätigkeiten erledigen, direkt in die Spitzenentgeltgruppe 9a. Sie sind damit finanziell so gestellt wie Beschäftigte, die viele schwierige Tätigkeiten erledigen. Nach unserer Auffassung schadet das dem Betriebsfrieden und macht eine sinnvolle Personalentwicklung unmöglich. Zudem wäre der Arbeitgeber nunmehr gezwungen, Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung ohne Blick auf die tatsächlichen Notwendigkeiten neu zu ordnen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dieser geänderten Rechtsprechung über die ursprünglichen Vorstellungen der Tarifparteien hinweggesetzt und das Tarifrecht durch Richerrecht ersetzt. Damit hat das Gericht nach unse t rer Auffassung seine Kompetenz überschritten. Deshalb haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und das Land Berlin eine Verfassungsbe schwerde wegen Verletzung der in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierten Tarifautonomie erho ben. Entgegen der Behauptung der Gewerkschaf ten geht es also nicht darum, den Beschäftigten et was wegzunehmen, sondern Ziel ist es, den ur sprünglichen Zustand, der bei seiner Vereinbarung Konsens war, wiederherzustellen. Angestrebt wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit und nicht gleicher Lohn für alle. Zu Frage 3: Im Rahmen der Tarifverhandlungen gilt es, wie eben bereits ausgeführt, ein ausgewogenes und für beide Tarifparteien tragbares Verhandlungsergebnis zu finden. Das Augenmerk liegt hierbei nicht nur auf einem einzelnen Parameter wie beispielsweise der Inflationsrate, vielmehr sind die möglichen Einigungspunkte im Gesamtkontext hinsichtlich ihrer Folgen zu bewerten. Ich möchte auch darauf hinweisen: Letztendlich sind auch die Abgeordneten Teil der Arbeitgeberseite, auch wenn das Finanzministerium den Freistaat hier vertritt. Herzlichen Dank.
Vielen Dank für die Beantwortung, auch noch für die Einordnung zum Abschluss. Ich wollte bei Frage 3 noch mal zurückfragen. Ich konnte jetzt aus Ihrer Beantwortung nicht erkennen, wie Sie denn jetzt die Preisentwicklung bewerten oder welche Zahlen Sie zugrunde legen. Ich gebe Ihnen natürlich recht, dass die Inflationsrate nur ein einzelner Faktor in dem Gesamtkonstrukt ist. Danke. Wir haben ja mindestens 10/15 Dinge, die auch im Nachgang noch geregelt werden sollen und in kleinen, einzelnen Teilen. Da geht es um einzelne Beschäftigungsgruppen und, und, und. Es zieht sich ja meist sehr lange hin. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, welche Preissteigerungsrate die TdL zugrunde legt, aber das ist natürlich unser gemeinsamer Vorschlag und deswegen werden wir ihn in dieser Form so mittragen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, im Rahmen der aktuellen Tarifrunde gibt es ja auch die Forderungen in den Ländern von Initiativen unter dem Titel „TVStud“ für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Mich würde im Zusammenhang mit der Anfrage der Kollegin Güngör noch interessieren, welche Bestrebungen der Landesregierung oder gegebenenfalls anderer Länder es derzeit in der TdL gibt, hier auf die Forderung nach einem entweder bundeseinheitlichen Tarifvertrag oder landeseigenen Tarifverträgen einzugehen. Vielen Dank. Also wenn, kommt ausschließlich ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag infrage, weil wir, wie Sie wissen, bei jedem spezifischen Vertrag auch die TdL um Einwilligung bitten müssen. Bei der Frage geht es ja nicht um studentische Kräfte, sondern um studentische Hilfskräfte, das muss man noch mal deutlich unterscheiden, damit man das nicht verwechselt. Wir sind mit den anderen Bundesländern der Überzeugung, dass das, was wir momentan vorliegen haben, ausreicht, nämlich keine tarifvertragliche Regelung, aber durchaus eine Richtlinie, in der genau geregelt ist, was quasi ein Abiturient bekommt, der als Student Hilfsarbeiten durchführt, was ein Student bekommt, der schon den Bachelorabschluss hat und eventuell weitermacht und was Studentinnen und Studenten bekommen, die dann bereits einen Master haben und sich weiter in dem Bereich als Hilfskräfte engagieren, gerade Doktoranden und so, dann gibt es ja dann halbe Stellen oder ganze Stellen, je nachdem, wie das so ist. Die Forderung ist schon sehr alt, also wir kennen sie wohl schon seit 25 Jahren und da hat sich jetzt auf unserer Seite nichts getan. Den Hochschulen – das ist Ihnen, denke ich, aber auch bekannt – wäre so eine tarifvertragliche Regelung abgesehen von den Forderungen, die jetzt die Studenten bei Studentenvertretungen aufmachen, zu unflexibel, was Forschung und Lehre betrifft. Also ist das nicht nur eine Meinung des Finanzministeriums, sondern auch des Wissenschaftsministeriums bzw. der Hochschulen in Thüringen.
Vielen Dank. Frau Ministerin, Sie haben von tragbaren Kompromissen gesprochen, die beiderseits das Ziel sind. Welchen Stellenwert nimmt denn dann für die Landesregierung der Fachkräftebedarf gerade im medizinischen Bereich ein, gerade im Hinblick auf die aktuelle pandemische Situation, mit der wir klarkommen müssen, und was dort die Beschäftigten leisten? Danke. Wir verhandeln ja insgesamt. Über einzelne Bereiche wird nicht verhandelt. Das liegt aber an beiden Seiten. Das liegt jetzt nicht nur an der TdL, sondern das liegt natürlich auch an der Gewerkschaftsseite. Man hat sich nicht darauf einigen können, bestimmte Dinge zusätzlich zu machen. Für uns ist klar und wichtig: Sie reflektieren, denke ich jetzt mal, zunächst über die Pflegekräfte. Das ist, denke ich, ein wichtiger Punkt, weil das Thema „Ärzteschaft“ dann wieder eine ganz andere Kategorie ist. Viele Ärzte werden außer Tarif bezahlt und sie gibt es trotzdem nicht – also ist das noch eine andere Baustelle. Es sind natürlich Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der TdL geführt worden. Ich kann jetzt auf nichts Genaues hinweisen, weil die Ergebnisse noch nicht klar sind. Aber auch die Arbeitgeberseite hat natürlich Interesse daran, dass Pflegekräfte gerade in der Pandemie und vor allen Dingen auf den Intensivstationen auch ihre zulässigen Erschwernisse, die sie dort zweifellos haben, auch vergütet bekommen.
Weitere Nachfragen kann ich jetzt nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/4381. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Wiederaufbaumaßnahmen am Sportlerheim in Großenstein Die Gemeinde Großenstein im Landkreis Greiz verfügt über ein breites Vereinsleben. Mittelpunkt der ehrenamtlichen und insbesondere sportlichen Aktivitäten sind der Sportplatz und das benachbarte Sportlerheim. Im Juni 2019 brannte das Objekt völlig nieder. Ein Brandstifter hatte das verheerende Feuer gelegt. Im gleichen Jahr wurde noch mit den Abrissarbeiten begonnen, die Kosten wurden von der Versicherung übernommen. Seither ruht der Wiederaufbau. Der Gemeinderat ist sehr bemüht, den Vereinsmittelpunkt für die verschiedenen Sektionen wieder entstehen zu lassen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche gesellschaftliche Bedeutung misst die Landesregierung dem Vereinssport im ländlichen Raum zu? 2. Gibt es bereits konkrete Planungen zum Wiederaufbau des Sportlerheims in Großenstein? 3. Welche Kosten wird der Wiederaufbau des Sportlerheims voraussichtlich verursachen? 4. In welcher Höhe wird sich der Freistaat Thüringen an den Kosten des Wiederaufbaus beteiligen können?
Danke sehr. Zu Frage 1: Die Landesregierung differenziert nicht nach Vereinssport im ländlichen oder im städtischen Raum, sondern misst dem Vereinssport in der Stadt und auf dem Land dieselbe gesellschaftliche Bedeutung zu. Sport ist ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, ein bedeutender sozialer und ökonomischer Standortfaktor, wirkt sich auf alle Lebensbereiche der Menschen positiv aus, stärkt die Gesundheit, fördert den Teamgeist, fördert das soziale Zusammenleben. Insofern ist die Landesregierung, insbesondere natürlich wir als Sportministerium, davon überzeugt, dass Sport eine sehr hohe gesellschaftliche Bedeutung hat. Zu Frage 2: Die Gemeinde hat das Vorhaben im Rahmen der Sportstättenbauförderung beim TMBJS angemeldet und es ist im Förderplan 2022 enthalten. Zu Frage 3: Gemäß der Anmeldung werden Gesamtkosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro für den Wiederaufbau veranschlagt. Zu Frage 4: Gemäß dem Finanzierungsplan der Anmeldung benötigt die Gemeinde Landesmittel in Höhe von 490.000 Euro. Diese sind jetzt im Förderplan für 2022 enthalten, das Bewilligungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.
Da muss ich nachfragen, wann das genau ist. Es ist jetzt erst mal angemeldet, also das ist ja ein komplexes Verfahren in der Sportstättenbauförderung. Ich glaube, die Anmeldung bedeutet erst mal, man wird in den Plan eingeschlossen. Dann kommt aber noch der Antrag und dann kommt die Bewilligung. Das frage ich aber nach, wie die Daten da jeweils sind.
Nein, das kann ich nicht sagen. Aber ich glaube, wenn die Mittel bewilligt werden können, ist dann in dem Sinne egal, welcher Priorität die dann zugehören. Aber das frage ich auch nach.
Vielen Dank, Herr Präsident. Drohender Verfall von Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau in Eisenach? – nachgefragt In Drucksache 7/4301 hat die Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/2428 geantwortet. Dazu ergeben sich Nachfragen. 1. Inwieweit ist die Förderung nach der Aufnahme ins Förderprogramm Innenstadtstabilisierungsprogramm zwingend an ein zu realisierendes Objekt in der Wilhelm-Pieck-Straße 6 a bzw. dem sogenannten Thälmann-Viertel gebunden? 2. Inwieweit würde ein anderer Standort als die Wilhelm-Pieck-Straße 6 a oder ein anderes Quartier als das Thälmann-Viertel eine neue Beantragung der Fördermittel und eine neue Entscheidung des Landes über die Aufnahme in das Förderprogramm Innenstadtstabilisierungsprogramm erforderlich machen? 3. Inwieweit war der Stadtrat Eisenach aus förderrechtlichen Gründen gehalten, zwingend im Jahr 2021 eine Entscheidung zur Realisierung des Bauvorhabens am Standort Wilhelm-Pieck-Straße 6 a zu treffen, um die am 18. Dezember 2020 beantragten Fördermittel nach der Aufnahme in das Förderprogramm Innenstadtstabilisierungsprogramm nicht zu verwirken?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Fragen 1 und 2: Da die Fragen im unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, beantworte ich sie gemeinsam. Es geht hier um die Frage, ob dann, wenn während des anhängigen Bewilligungsverfahrens zum vorliegenden Fördermittelantrag, der von der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH für die Wilhelm-Pieck-Straße 6 a gestellt wurde, dieser Standort aufgegeben und ein Bau an einer anderen Stelle geplant würde, ein anderes bzw. neues Vorhaben vorliege, für das dann ein neues Bewilligungsverfahren mitsamt vorgelagerter Programmaufstellung durchzuführen wäre. Diese Frage kann nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden, sondern müsste im Rahmen einer Einzelfallentscheidung entschieden werden. Dabei müsste der Grad der Abweichung zum bestehenden Fördermittelantrag einer Bewertung unterzogen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Veränderung des Standorts des Bauvorhabens außerhalb des Ernst-Thälmann-Viertels einen neuen Sachverhalt begründen würde, da sich dadurch die wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Voraussetzungen grundlegend im Vergleich zum ursprünglich geplanten Bauvorhaben ändern würden. Zu Frage 3: Die Förderung der Programme der sozialen Wohnraumförderung erfolgt ausschließlich mit Mitteln des Thüringer Wohnungsbauvermögens und unterliegt daher nicht den engen Grenzen der Jährlichkeit des Landeshaushalts. Die Investorinnen/Investoren der im Rahmen der Programmaufstellung ausgewählten Vorhaben sind angehalten, zeitnah die Antragstellung vorzunehmen und die notwendigen Fördervoraussetzungen zu schaffen, um ein zügiges und störungsfreies Bewilligungsverfahren zu gewährleisten. Hierzu zählen auch die für die Realisierung notwendigen kommunalen Entscheidungen und Genehmigungen. Nach Information des Thüringer Landesverwaltungsamts als Bewilligungsstelle der sozialen Wohnraumförderung hält die Städtische Wohnungsgesellschaft an allen – in Klammern – vier ausgewählten Bauvorhaben fest und wird überarbeitete Antragsunterlagen zeitnah der Bewilligungsstelle zur Prüfung und Bescheidung vorlegen.
Ja, danke. Herr Staatsekretär, vielen Dank für die Antworten. Sie haben den Zeitraum zwischen Beantragung und Aufnahme ins Förderprogramm und die Bewilligung, die jetzt ansteht, dargestellt. Gibt es denn Erfahrungswerte, wie lange im Durchschnitt dieser Zeitraum zwischen der Beantragung und Aufnahme als Startzeitpunkt und der endgültigen Bewilligung in den letzten Jahren ungefähr gedauert hat?
Also im Durchschnitt, wenn der Antrag vollständig ist und es keine Änderungen gibt, gehen wir in der Regel von etwa einem Vierteljahr Bearbeitungszeit aus. Wenn aber, und den Fall haben wir ja hier genau, der Antragsteller immer wieder neue Erkenntnisse vorbringt und dadurch Veränderungen notwendig sind, dann kann sich natürlich auch der Zeitraum der Bewilligung nach Antragstellung deutlich verändern und verlängern.
Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Gottweiss, in der Drucksache 7/4389.
Ostdeutsches Wasserstoffnetz ohne Thüringer Beteiligung Im November-Newsletter von „HZwei: Das Magazin für Wasserstoff und Brennstoffzellen“ wurde über die Planung einer Wasserstoff-Pipeline in Ostdeutschland berichtet. Zwei Fernleitungsnetzbetreiber planen den Aufbau eines ostdeutschen Wasserstoff-Hubs. In dessen Rahmen sollen Wasserstofferzeugung, -transport, -speicherung und -verbrauch in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt gebündelt werden. Thüringen ist in der Meldung nicht genannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Was weiß die Landesregierung über diese Planungen? 2. Warum ist der Freistaat Thüringen bisher nicht am Aufbau eines ostdeutschen Wasserstoffnetzes beteiligt? 3. Welche Bedingungen müssten erfüllt sein, damit sich Thüringen an diesem Verbund beteiligt? 4. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Thüringen an ein überregionales Wasserstoffnetz anzubinden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das angesprochene Projekt „doing hydrogen“ der Firma GASCADE Gastransport GmbH und ONTRAS Gastransport GmbH unter Beteiligung von ENERTRAG, APEX Group, CEMEX und Vattenfall wird im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Important Projects of Common European Interest – IPCEI – für Wasserstofftechnologien und -systeme unterstützt. Der Aufbau eines Hubs für grünen Wasserstoff in Ostdeutschland soll bis 2026 entstehen. Hierzu sollen neben einem 475 Kilometer langen Gasnetz, was teilweise als Neubau errichtet wird, auch die Erzeugung von grünem Wasserstoff mittels Windkraft und dessen Verbrauch im Fokus stehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi, hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, vom 04.01. bis zum 19.02. dieses Jahres ein Interessenbekundungsverfahren zum IPCEI für Wasserstofftechnologien und sys‑ teme durchgeführt. Mitte Januar informierte die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur alle bei ihr für den Themenbereich Wasserstoff registrierten Unternehmen und Einrichtungen über die vom BMWi und BMVI veröffentlichte Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens. Zeitgleich erfolgten entsprechende Informationen auf der Webseite der ThEGA. Mit denjenigen Unternehmen, die sich daraufhin bei der ThEGA gemeldet hatten, fand am 22.01. gemeinsam mit dem Thüringer Clustermanagement ein Onlineworkshop zu potenziellen Projektideen für das vorbezeichnete Interessenbekundungsverfahren statt. Im Ergebnis hat sich kein Thüringer Unternehmen an dem Interessenbekundungsverfahren beteiligt. Die Ausrichtung des Förderaufrufs deckte sich nicht hinreichend mit den aktuellen bzw. geplanten Aktivitäten der Thüringer Akteure. Der Fokus des Förderaufrufs lag vorwiegend auf Großprojekten. Zu Frage 2: Der Fokus der Thüringer Wasserstoffstrategie liegt auf d er Etablierung von kleinen und mittleren dezentralen Wasserstoffprojekten, bei denen der grüne Wasserstoff vor Ort produziert und verbraucht wird. Das hat den Vorteil, dass weder der Strom noch der Wasserstoff über lange Transportwege bzw. Transportnetze vom Ort der Erzeugung zum Ort des Verbrauchs transportiert werden müssen. Bei Abfragen von potenziellen Wasser stoffverbrauchern in Thüringen und den vorhande nen Projektideen zeigte sich, dass ein Großteil des Wasserstoffs im Bereich der Mobilität und der In dustrie zur Verwendung kommen wird. Hier sind die Wasserstoffverbräuche allerdings nicht in dem Umfang vorhanden, dass sich der Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes bzw. in Umbau der e bestehenden Gasinfrastruktur kurz- bis mittelfristig in Thüringen wirtschaftlich lohnen würden. Bei den bisherigen Projekten und Ideenskizzen ist der Trans port über Trailer kosteneffizienter und einfacher zu gewährleisten. Beim Projekt „doing hydrogen“ wer den Wasserstoffgroßverbraucher bzw. die chemi sche Industrie im Industriedreieck Leuna-Halle-Leip zig und am Rostocker Hafen mit Wasserstofferzeu gungsanlagen im Megawatt-Bereich über ein Gas netz miteinander verbunden. Diese Voraussetzun gen sind in Thüringen aktuell so nicht gegeben. Zu Frage 3 – Welche Bedingungen müssten erfüllt sein, damit sich Thüringen an diesem Verbund beteiligt? –: Im Fokus des Projekts „doing hydrogen“ steht unter anderem die Erzeugung von grünem Wasserstoff. Der grüne Wasserstoff soll überwiegend durch den Betrieb von Elektrolyseuren mittels Windkraftanlagen erfolgen. Für die Erzeugung von grünem Wasserstoff muss immer auch der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, mitgedacht und vorangebracht werden. Hier wäre es sicherlich sinnvoll, wenn sich auch die CDU im Bereich eines beschleunigten Windkraftausbaus in Thüringen bewegen würde. Zu Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Thüringen an ein überregionales Wasserstoffnetz anzubinden? Die Thüringer Landesregierung beobachtet die Entwicklung im Bereich der Wasserstofftechnologie auf nationaler und internationaler Ebene sehr genau. Studien zeigen, dass sich ein überregionales Wasserstoffnetz beispielsweise auf EU-Ebene erst ab 2035 herausbilden wird. An diesem Wasserstoffnetz wird Thüringen sicherlich allein durch seine geografische Lage in der Mitte Deutschlands partizipieren können. Thüringen steht im kontinuierlichen Austausch mit anderen Bundesländern zum Thema „Wasserstoff“, unter anderem mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kommunen, Energieagenturen und Verbänden. Der zukünftige Fokus einer engeren Abstimmung zwischen den Ländern kann und sollte unter anderem auf der Fördermittelakquise liegen. Bisher sind die ostdeutschen Länder aufgrund der durch kleine und mittelständische Unternehmen geprägten Wirtschaft bei den Wasserstoffförderprogrammen des Bundes unterdurchschnittlich berücksichtigt worden. Der Fokus der Unterstützung und der Förderung sollte nicht nur auf einzelnen Großprojekten liegen, wie beispielsweise in der IPCEI-Förderung, sondern auch dezentral aufgebaute kleine Wasserstoffprojekte, wie sie gerade auch für Thüringen prägend sind, die auch einen länderübergreifenden Ansatz verfolgen, zulassen. Ein länderübergreifendes einheitliches Vorgehen in Richtung Fördermittelgeber kann hier für die Umsetzung von Projekten sicherlich fruchtbar sein. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, erst mal herzlichen Dank für die Beantwortung. Sie haben darauf hingewiesen, dass es kleine Projekte gibt, die vor Ort grünen Wasserstoff produzieren und dann mit Trailern transportieren. Da hat man natürlich gleichzeitig das Problem, dass man auch den Verbrauch mit planen muss. Können Sie sich vorstellen, dass insbesondere bei Windkraftanlagen oder bei solchen Anlagen, die aus dem EEG herausgefallen sind, die Nutzung von Stromspitzen ein Wettbewerbsnachteil für Thüringer Anlagen erneuerbarer Energie sein könnte, dass sie eben nicht die Möglichkeit haben, grünen Wasserstoff in ein Netz einzuspeisen?
Das mag im Einzelfall der Fall sein. Grundsätzlich glaube ich es aber eher nicht, weil dieses Netz auch allein vom Umfang her natürlich nicht so dezentral aufgebaut sein wird, jedenfalls in naher Zukunft nicht, wie zum Beispiel derzeit das Erdgasnetz. Sie werden kaum in der Nähe jeder Windkraftanlage, die jetzt vielleicht aus dem EEG herausfällt, einen Anschluss an das Gasnetz haben. Ebenso gut können Sie dann das Gas lokal auffangen, verdichten und dann über Trailer an entsprechende Anschlussstellen transportieren. Das wird in aller Regel sowieso notwendig sein.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe zwei Nachfragen. Sie haben von einem Register gesprochen, das bei der TEAG geführt wird, von Firmen, die Wasserstoffbedarfe angezeigt haben bzw. als Produzenten in Erscheinung treten wollen. Meine Frage ist: Wie viele Firmen umfasst denn dieses Register und wie kommt man da rein? Muss man sich aktiv dort melden oder spricht die TEAG Firmen an? Das wäre die erste Frage. Die Zweite, mit Blick auf die Thüringer Wasserstoffstrategie und die von Ihnen beschriebenen kleineren Projekte, die dann möglicherweise auch einen Trailer-Transport beinhalten: Glauben Sie, dass wir tatsächlich mit dieser Dimensionierung auch eine Lösung finden, um solche Energiegroßverbraucher, wie zum Beispiel die Maxhütte in Unterwellenborn, zu einer Technologieumstellung motivieren, bewegen, befähigen zu können, um auch an dieser Stelle der notwendigen Transformation zum Beispiel in der Stahlherstellung Vorschub zu leisten? In Klammern gesprochen: Ich weiß aus Kontakten zur Industrie- und Handelskammer, dass dort solche Gespräche schon mehr als im Anfangsstadium gediehen sind. Deswegen ist das also nicht nur ein theoretisches Szenario.
Zunächst mal handelt es sich bei der Registrierung der Unternehmen nicht um die TEAG, sondern um die ThEGA, die Thüringer Energie- und GreenTechAgentur. Die ThEGA hat zusammen mit den IHK Unternehmen abgefragt in Thüringen, wo in den nächsten Jahren kurz- und mittelfristig Wasser stof einsatz angestrebt wird, zu erwarten ist, wo f Prozesse umgestellt werden können. Daraus ist dieses Register entstanden und das sind die Unternehmen, die für uns auch sozusagen erst mal An sprechpartner sind. Es wird in Zukunft – und das habe ich auch in der Fragenbeantwortung so dar gestellt – auch in Thüringen über Netze Verteilung geben. Das ist ja nicht ausgeschlossen. Thüringen hat sich nur jetzt an diesem Projekt, was Herr Gottweiss angesprochen hat, nicht beteiligt, weil es im Moment diese Bedarfe in der Form noch nicht gibt und weil die Struktur dieses Netzes auch so ausgelegt ist, das bestimmte Akteure da gar nicht drangekommen wären ohne einen irren Aufwand, der im Moment wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Also, es wird zukünftig sicherlich auch in Thüringen Netztransport von Wasserstoff geben. Wir haben ja das generelle Problem, dass wir beim Wasserstoff anders als beim Strom sozusagen eine Gleichzeitigkeit der Entwicklung auf der Verbrauchsseite und auf der Erzeugungsseite haben. Das wird natürlich auch dazu führen, dass man nicht immer ausreichend grünen Wasserstoff zur Verfügung haben wird, deswegen haben wir in unserer Wasserstoffstrategie durchaus zugelassen, dass es für eine Übergangszeit zum Beispiel blauen Wasserstoff geben muss, der da eingesetzt werden kann, wenn die Verbrauchsseite gerade ein bisschen höher entwickelt ist als die Erzeugungsseite. Aber angestrebt werden muss natürlich, sonst macht das Ganze aus unserer Sicht keinen Sinn, dass man letztendlich alle Projekte zukünftig mit grünem Wasserstoff versorgt. Das heißt, man muss im Grunde sozusagen die Verbrauchsseite und die Erzeugerseite parallel hochfahren. Und das sind natürlich besondere Herausforderungen. Beim grünen Strom war es so: Das Stromnetz war da, man hat den grünen Strom eingespeist, hat dafür geworben, dass Verbraucher ihn nutzen; das war relativ unkompliziert im Vergleich zum Wasserstoff. Der Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur ist im Vergleich dazu deutlich anspruchsvoller.
Sehr verehrter Herr Präsident, vielen Dank für die Möglichkeit, die Mündliche Anfrage meiner Kollegin zu stellen. Sommerferienkurse Mit Ende des Schuljahres 2020/2021 hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aufbauend auf dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Sommerferienprogramm gestartet. Über das Schulbudget der Schulen sollten Angebote für Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien geschaffen werden. Eine Einbindung in das Programm und damit eine finanzielle Förderung der Angebote war alleinig über das Schulbudget und damit in Zusammenarbeit mit den Schulen möglich. In Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/4110 in der 58. Plenarsitzung am 23. September 2021 gab das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport an: Mit Stand 21. September 2021 seien bisher nur Mittel in Höhe von 253.000 Euro aus dem Schulbudget ausgezahlt worden. Ausgezahlt werden solle das noch offene Geld spätestens am 31. Oktober 2021. Außerdem wurde eine Auswertung für Ende Oktober angekündigt, aus der mehr Informationen über das Programm gewonnen werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rechnungen in welcher Höhe, die im Zusammenhang mit dem Programm gestellt wurden, sind aus welchen Gründen noch nicht bezahlt? 2. Wie hoch waren insgesamt die Kosten für das Sommerferienprogramm? 3. Wie viele Ferienprogramme haben an wie vielen Schulen mit wie vielen Schülerinnen und Schülern im Freistaat Thüringen stattgefunden?
Vielen Dank! Wir haben inzwischen 835.000 Euro an Honorarkosten ausgezahlt. Das heißt, dieser Stand, den wir am 21. September 2021 hier mitteilen mussten – mit dem waren wir auch nicht zufrieden –, hat sich inzwischen erheblich erhöht. Es sind allerdings weitere 200.000 Euro zur Auszahlung beantragt, die bisher noch nicht ausgezahlt werden konnten. Grund dafür ist, dass wir noch nicht die notwendigen Unterlagen haben, die wir brauchen, um dieses Geld auszuzahlen. Wir müssen natürlich bestimmte Daten haben, um das anzuweisen. Da liegt das Nadelöhr leider häufig bei den Schulleitungen, die wir natürlich regelmäßig auffordern, die Sachen nachzureichen, was aber nicht bei allen Schulen so schnell funktioniert, wie wir uns das wünschen. Die Gelder können angewiesen werden, wenn Unterlagen online hochgeladen worden sind, einige Unterlagen müssen aber auch im Original beim Schulamt eingehen. Alle Schulen, bei denen das der Fall ist und deren Unterlagen nicht vorliegen, schreiben wir jetzt noch mal separat per E-Mail an und weisen die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen darauf hin, dass hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen ist. Das hat sich in den letzten Wochen als praktikabel erwiesen. Grundsätzlich bleibt es aber trotzdem noch bei 200.000 Euro. Es gibt Einzelfälle, in denen die Honorarkräfte selbst die Rechnung nicht vollständig einreichen. Aber, dass das Gros dieser 200.000 Euro noch nicht bewilligt ist, liegt daran, dass die Schule noch nicht alles geschickt hat, was natürlich für die Honorarkräfte bedauerlich ist. Aber immerhin sind 835.000 Euro raus und es ist nur noch ein kleiner Anteil. Zu den Gesamtkosten: Wie gesagt sind 835.000 Euro an Honoraren ausgezahlt, 200.000 Euro an Honoraren leider noch nicht ausgewiesen, sodass wir insgesamt ca. 1,1 Millionen Euro an Honoraren haben. Dann haben wir aus den Mitteln des Schulbudgets für unsere Kooperationspartner Vermittlungsleistungen gezahlt. Das sind 132.300 Euro. Unsere Kooperationspartner waren das Studierendenwerk Thüringen, der Landessportbund Thüringen, das Eine Welt Netzwerk Thüringen, die Deutsche Kinder- und Jugendhilfe, die Kindersprachbrücke Jena, die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen, das Paritätische Bildungswerk und der Thüringer Volkshochschulverband, die uns geholfen haben, die Partnerinnen und Partner zu finden, die an den Schulen gearbeitet haben, und die da sehr viel Vorarbeit bei den Verträgen, dem Führungszeugnis usw. geleistet haben. Wir hatten auch die Option, dass Lehrerinnen und Lehrer Ferienkurse durchführen konnten. Dafür sind insgesamt 70 Anträge eingegangen und die Lehrkräfte haben dafür insgesamt ungefähr 6.400 Euro erhalten. Das heißt, insgesamt rechnen wir mit ungefähr 1.139.000 Euro Gesamtkosten. Zu Frage 3: Das hatte ich auch schon bei Ihrer letzten Anfrage erwähnt: Wir haben eine onlinebasierte Befragung aller Thüringer Schulen gemacht. Die haben wir inzwischen ausgewertet. Wir haben allerdings nicht von allen Schulen eine Rückmeldung auf diese Onlinebefragung bekommen. Insofern kann ich jetzt nur die Daten angeben, die wir haben. Es sind aber nicht die absoluten Zahlen, weil leider nicht jede Schule diese Befragung mit durchgeführt hat. Es haben sich 363 Schulen beteiligt und in diesen 363 Schulen, die auf diese Onlinebefragung geantwortet haben, wurden 1.218 Kurse durchgeführt, an denen 14.377 Schülerinnen und Schüler teilgenommen haben. Ich kann Ihnen das auch gleich geben.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt ja eine seltene Einigkeit zwischen Ministerium und Landtag, dass die Schulkonten eine sehr wichtige Rolle spielen. Die Schulkonten würden uns sicherlich auch bei diesen Kursen helfen, die Sie gerade beschrieben haben. Wie ist der Stand der Umsetzung bezüglich der Einrichtung der Schulkonten?
Diese Mittel, die wir jetzt hier für die Sommerferien, die Ferienkurse und auch für „Stärken–Unterstützen–Abholen“, das Programm nach dem Lockdown, ausgeben, werden ja anders bewilligt, die würden nicht auf das Schulkonto gehen. Also insofern wird jetzt erst mal beim Schulbudget geblieben, weil wir uns da ja diese Honorarverträge usw. im Einzelnen auch angucken, auch die Prüfung der Scheinselbstständigkeit. Wir machen auch eine Qualitätskontrolle für den kognitiven Bereich. Selbst wenn wir die Schulkonten schon hätten, würden wir für diese Kurse und für das Aufholprogramm keine pauschale Summe an die Schule überweisen, sondern da haben wir ja das Interesse zu gucken: Werden da im Einzelfall wirklich unsere Förderziele erfüllt? Insofern wären die Schulkonten, wenn sie schon da wären, dafür keine Hilfe. Ja, das ist im Gesetz, darüber sind wir auch sehr froh. Wir bereiten das vor, das ist aber komplex und wir haben jetzt andere Sachen erst mal vorgezogen. Insofern ist es noch eine zu erledigende Aufgabe, die Verwaltungsvorschriften für das Schulkonto dann auch mit dem Finanzministerium abzustimmen, mit den Schulträgern abzustimmen usw. Also das steht noch aus, da sind wir dieses Jahr nicht so weit gekommen wie vielleicht schön gewesen wäre.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit sehe ich jetzt wirklich keine weiteren Nachfragen mehr. Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zum Ende der Fragestunde. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit rufe ich erneut die Tagesordnungspunkte 15, 16, 21 und 22 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4388 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, damit gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 16 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4387 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 26 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4384 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 25 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ebenfalls nicht erreicht. Und ich komme zum Tagesordnungspunkt 22 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4383 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 24 Jastimmen, 45 Neinstimmen. Es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen wiederum nicht erreicht. Damit schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3389 Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Hebammen sind für werdende Mütter und werdende Eltern ein wichtiger Halt in einer sehr aufregenden Zeit. Die Mehrheit der Mütter in Deutschland ist zufrieden mit der Versorgung während der Geburt, aber es wird immer schwieriger, eine Hebamme zu finden. Die Zahl der im Kreißsaal unterversorgten Frauen steigt. Die Zahl der Alleingeburten steigt. Gleichzeitig klagen viele Hebammen über ihre Arbeitsbedingungen. Es wird eine massive Überbelastung beklagt. Die Verweildauer der Hebammen insbesondere in den Kliniken ist auf lediglich fünf Jahre gesunken. Vielen Kliniken fällt es schwer, die frei werdenden Stellen zu besetzen. Insbesondere die Geburtsstationen im ländlichen Thüringen müssen schließen. Wir müssen uns klarmachen: Die Versorgungssicherheit der Mütter ist gefährdet. Für uns gehört Geburtshilfe zur Daseinsvorsorge.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir fordern die Landesregierung zum Handeln auf. Bereits 2015 war durch die CDU die Durchführung eines Runden Tisches „Geburt und Familie“ angestoßen worden. Dies führte schlussendlich auch zu spürbaren Verbesserungen für die Hebammen in Thüringen. Eine ähnliche gemeinschaftliche Kraftanstrengung ist heute wieder nötig, vielleicht sogar dringender denn je. Aufgrund der eben beschriebenen Entwicklung, denke ich, wird da keiner ein Fragezeichen dranmachen, aber auch wegen der geänderten Rahmenbedingungen, Stichwort „Hebammenreformgesetz“. Eine mögliche Lösung ist ein Hebammenbonus. Dieser hat sich in Bayern bewährt. Er könnte dazu beitragen, dass zum Beispiel kleine Geburtsstationen gesichert werden können. Aber auf die Details wird dann in Folge meine Kollegin Meißner eingehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer am Livestream und Kollegen auf der Tribüne, regelmäßig müssen wir feststellen, dass die Versorgung mit Fachkräften unzureichend ist – in allen Bereichen, egal ob in Bildung, im Handwerk oder in der Medizin, um nur einige Beispiele zu nennen. Einzig und allein in der Politik gibt es eine Personalschwemme, die aber dann oftmals nur reziprok zur Qualität existiert.
(Beifall AfD)
Das heutige Thema ist die mangelnde Hebammenversorgung. Die Hebamme holt sozusagen die neuen Fachkräfte auf die Welt. Gerade auf der Startlinie zum Leben sollten die Rahmenbedingungen stimmen. In der Vergangenheit gab es einige Initiativen, um die Situation zu verbessern. Herr Zippel hat es schon erwähnt. Im September 2015 hat die CDU einen Antrag ins Plenum eingebracht, um einen Runden Tisch zum Thema „Geburt und Familie – Hebammen in Thüringen unterstützen“ zu etablieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Dem Alternativantrag der Fraktion der AfD vom Januar 2017 mit dem Titel „Hebammen entlasten – Versorgung in Thüringen sicherstellen“ geschah das gleiche Schicksal. Nun geschah, was immer geschieht: Die guten Ideen der anderen wurden letztlich von Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen einen Monat später aufgegriffen und angenommen, ebenso der Änderungsantrag der CDU. Es kam zu dem Beschluss: Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen bedarfsgerecht ausbauen und nachhaltig sicherstellen und auch den Runden Tisch zu unterstützen. Es folgten Berichterstattungen der Landesregierung im April, Juli und September 2017 über die Arbeit und Ergebnisse des Runden Tischs. Wesentliche Probleme bestanden allerdings weiterhin. Die schlechten Arbeitsbedingungen der Hebammen spitzten sich zu. Es drohten Schließungen von Kreißsälen. Daher stellte die Fraktion der AfD im Mai 2018 einen Antrag, in dem Sofortmaßnahmen für die Verbesserung der Arbeits- und Verdienstbedingungen der Hebammen gefordert wurden. Insbesondere ging es um einen Fonds zur Unterstützung bei den Haftpflichtprämien freiberuflich tätiger Hebammen in Thüringen und eine Anhebung der Stundensätze auf 50 Euro. Der Antrag wurde abgelehnt. Zum Welthebammentag am 5. Mai dieses Jahres wies der Deutsche Hebammenverband auf alarmierende Zahlen zur Situation der Hebammen hin – die Politik soll endlich handeln – und forderte angemessene Löhne, höhere Stellenschlüssel in Kliniken, eine zukunftsorientierte akademische Ausbildung und einen erleichterten Zugang zum Bachelorgrad für altrechtlich ausgebildete Hebammen. Was geschah oder geschah nicht und was sind die aktuellen Probleme? Es kam zu Schließungen von Geburtsstationen in Schleiz, Greiz und Hildburghausen. Durch diese Schließungen in Ost- und Südthüringen müssen die umliegenden Kliniken die zusätzlichen Geburten betreuen, sind aber weder personell noch strukturell darauf vorbereitet. Auch deshalb wandern Hebammen ab oder geben ihre geburtshilfliche Tätigkeit auf. Neben den stationären Geburtsabteilungen gibt es die ambulante freiberufliche Hebammenversorgung. Es gibt vier Geburtshäuser in Thüringen. Diese ambulante Form der Betreuung findet bereits frühzeitig in der Schwangerschaft statt und endet erst spät mit der Nachbetreuung – eine Rundumversorgung, die für die Frauen individuell auf hohem Niveau stattfindet. Hier fehlt es aber auch an Nachwuchs. In Gera ist die Situation bereits prekär, die Schließung dieses Geburtshauses droht. Die Rahmenbedingungen verschlechtern sich zunehmend, kaum jemand möchte mehr das Risiko der Freiberuflichkeit auf sich nehmen. Die Bürokratie ufert aus, freiberufliche Hebammen müssen 30 Prozent der Arbeitszeit für Büroarbeiten aufbringen. Hohe Haftpflichtversicherungsprämien sind im ländlichen Raum mit weniger Geburten ein Problem. Die Situation in den Kliniken ist nicht besser. Probleme sind kurzfristig angesetzte Dienste, zu wenige Hebammen auf der Station, gewachsener Arbeitsdruck durch zu viele Gebärende pro Hebamme, geringe Bezahlung, wenig Wertschätzung sowie die Angst vor Fehlern bei steigender Arbeitsüberlastung. 28 Prozent aller Hebammen in Thüringen überlegen, ihre Tätigkeit zu beenden. Die Vorsitzende des Thüringer Hebammenlandesverbands e. V. spricht von „moralischer Verletzung“ – ein Begriff, den ich bisher nicht kannte, der aber bedenklich stimmt. So bleiben Hebammen nur durchschnittlich sieben Jahre in ihrem Beruf tätig – Herr Zippel, hier muss ich Sie leider korrigieren: nicht fünf, sondern sieben Jahre, das ist die Aussage der Vorsitzenden. Welche Verschwendung von menschlichen und beruflichen Ressourcen! Was bedeutet das für Frauen und Familien in Thüringen? Laut Thüringer Krankenhausplan gehören die Fachgebiete Gynäkologie und Geburtshilfe zur regionalen Versorgung, die wohnortnah vorzuhalten ist. Diese Daseinsfürsorge gilt auch bei abnehmenden Geburtenzahlen. Die bestehenden, teilweise in Auflösung befindlichen Strukturen sind nicht an die Bedürfnisse der Familien angepasst. Es entstehen zu lange Wege in die nächste Klinik. Ein großer Kritikpunkt ist auch die fehlende Kommunikation bei geplanten Schließungen von Geburtsabteilungen, wie wir es in Thüringen erleben mussten. Folgen der Schließungen von Geburtsstationen sind außerdem längere Anfahrtszeiten, ungeplante Hausgeburten oder Geburten sogar im Auto, Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind. Ob die geforderte Zentralisierung der geburtshilflichen Abteilungen eine Lösung wäre, bleibt fraglich, denn in der Geburtshilfe werden keine hohen Fallzahlen als Garant für eine hohe Qualität benötigt wie in anderen Bereichen. Wichtig wären die Entwicklung und Förderung wohnortnaher Geburtshilfe, die interdisziplinäre Vernetzung und Verzahnung von Versorgungsstrukturen wie Geburtshausstrukturen, regionale Versorgungszentren und perinatale Zentren sowie sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Folgende Forderungen des Thüringer Hebammenlandesverbands sind bekannt und sollten umgesetzt werden: Notfallversorgung reformieren, auch Mitarbeit von Hebammen in integrierten Notfallzentralen ermöglichen, Zusammenarbeit zwischen Hebammen und Rettungsdienst im ländlichen Raum verbessern. Das Thüringer Rettungsdienstgesetz müsste überarbeitet werden, die fehlende Hinzuziehungspflicht einer Hebamme zu einer Notfallgeburt verstößt gegen geltendes Bundesrecht. Auch die Frage der Haftung müsste bei Hinzuziehung einer Hebamme geklärt werden. Hebammen sind in die Telematikinfrastruktur eingebunden und haben in Zukunft Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Die fehlende Breitbandversorgung im ländlichen Raum begrenzt telemedizinische und digitale Angebote der Hebammen. Diese Kritik des Hebammenlandesverbands ist berechtigt und wir als AfD thematisieren das seit Jahren als Basisvoraussetzung für die hochambitionierten Digitalisierungsutopien. Der Hebammennachwuchs scheint nunmehr besser vorhanden zu sein durch mehr Ausbildungsmöglichkeiten, problematisch bleiben jedoch die Rahmen- und Arbeitsbedingungen, wie eingangs erwähnt. Es bleibt zu hoffen, dass bei diesem erneuten Vorstoß zu diesem Thema all die erwähnten Punkte Berücksichtigung finden, um die Situation der Hebammenversorgung nachhaltig zu verbessern. Wir begrüßen die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zunächst allen die herzlichen Grüße unserer erkrankten Kollegin Babett Pfefferlein überbringen, die sich diesem Thema schon widmet, seit sie im Thüringer Landtag aktiv ist, und die dieses Thema heute auch gern selbst vertreten hätte. Ich hoffe, ich werde sie würdig vertreten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir beraten heute einen Antrag der CDU zum Thema „Hebammen“. Das ist ein Thema – wie Sie auch wissen, Frau Meißner, Herr Zippel –, das uns Grünen, seit wir seit 2009 im Thüringer Landtag vertreten sind, wirklich am Herzen liegt. Wir haben beispielsweise lange darum gerungen, dass es dafür eine eigene sichtbare Haushaltsstelle gibt. Insofern freuen wir uns, dass sich etliche der auch von uns seit vielen Jahren hier vorgetragenen Ideen in Ihrem Antrag wiederfinden. Wir meinen, er ist in jedem Fall eine gute Grundlage, um darüber auch im Ausschuss zu diskutieren. Trotzdem hat der Antrag auch ein paar Punkte, die mindestens diskussionswürdig sind bzw. fehlt uns das eine oder andere, aber ich werde darauf noch eingehen. Wir allen wissen es und es ist auch schon richtig ausgeführt worden: Mit der Hebammenversorgung in Thüringen steht es in der Tat nicht zum Besten. Das ist allerdings kein spezifisch thüringisches Problem, sondern bundesweit der Fall. Die Schließungen der Geburtsstationen – ich nenne nur mal beispielhaft Schleiz, Hildburghausen und Greiz – sind Punkte, die uns die Situation noch einmal deutlich vor Augen geführt haben. Überall fehlen sie, die Ärztinnen und Ärzte, besonders in der Geburtshilfe. Und wenn es sie nicht mehr gibt, dann schließen in der Folge auch die Kreißsäle. Und wenn die Stationen geschlossen sind, auch die Kreißsäle geschlossen sind, bleiben auch die Hebammen weg. Mit dem Verlust der geburtshilflichen Abteilungen müssen Frauen längere Wege in Kauf nehmen, wenn sie ihr Kind zur Welt bringen wollen. Gerade auf dem Land kann das ein Problem sein. In der Folge – das muss man auch immer noch bedenken, es geht ja nicht nur um die Geburt an sich – fehlen dann natürlich auch die Hebammen für Vorsorgeuntersuchungen und für die Wochenbettbetreuung in der Region. Jede geschlossene Geburtsstation heißt auch – das muss man auch klar sehen – mehr Arbeitsbelastung in den Kliniken, die noch Geburtshilfe anbieten, und diese steigt vor allem für die Hebammen seit Jahren massiv an. Uns wurde berichtet, dass eine Hebamme derzeit mehr als drei Geburten gleichzeitig betreuen muss. Das bedeutet in der Praxis keine Pausen, dafür Überstunden. Unter diesen Umständen können oder wollen viele Hebammen schlichtweg nicht mehr arbeiten. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit. Es ist hier schon ausgeführt worden, wie lange die Verweildauer in diesem eigentlich so wunderbaren Beruf ist, und das ist natürlich ein riesiges Problem. Ein Stück weit füttert das auch den Teufelskreis in den Krankenhäusern an: Wenn es kein Personal gibt, gibt es auch keine Entbindungsstationen. Man muss allerdings zugeben, dass sich diese Entwicklungen von der Landespolitik auch nur schwer beeinflussen lassen. Fakt ist: In Thüringen muss die Versorgung rund um Geburt besser und zukunftssicherer werden. Das ist auch die Überschrift eines Appells, den wir aus ganzem Herzen unterstützen können, nämlich vom Hebammenlandesverband, vom Landesfrauenrat und der Krankenkasse BARMER. Er ist zu Recht gemeinsam verabschiedet worden, weil klar sein muss, dass jedes einzelne Kind gute Startchancen ins Leben haben muss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen – und das ist ein Aspekt, der hier noch nicht zum Tragen kam –, dass Frauen ihre Kinder selbstbestimmt auf die Welt bringen können und nicht verzweifelt nach einer Hebamme oder einem sicheren Ort für die Geburt suchen müssen, sondern – ich sage mal den Begriff – ganz entspannt und gut versorgt während der Schwangerschaft und im Wochenbett betreut werden können, und das unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Dieser Start braucht eine vertrauensvolle Begleitung und dafür muss es in unserer Gesellschaft – ich sage es einfach mal – Raum, Zeit, aber auch Geld geben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir als Bündnis 90/Die Grünen – das habe ich schon gesagt – kämpfen, seit wir im Thüringer Landtag sind, darum, dass Hebammen die Berücksichtigung finden, die sie verdient haben, und dass es ganz entscheidend ist, die Versorgung mit Hebammen sicherzustellen. Im Landeshaushalt steht dafür jetzt auch seit 2020 Geld zur Verfügung – lange hat es gedauert –, endlich werden die Geburtshäuser in Erfurt und Jena auch institutionell unterstützt, weitere könnten folgen. Ich sage ganz offen: Wir würden uns das sehr wünschen. Aber auch über integrierte Lösungen müssen wir reden. Das können zum Beispiel Hebammenstützpunkte in den medizinischen Versorgungszentren sein oder hebammengeführte Kreißsäle. Wir wünschen uns da auch mehr dezentrale Einrichtungen als wichtigen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Für die Versorgungssicherheit und Gesundheitsprävention muss auch auf dem Land die Möglichkeit der ganzheitlichen Betreuung von Schwangeren und natürlich auch deren Familien möglich sein. Wir wünschen uns ein Modellprojekt im Freistaat. Die schwierigen Versorgungslagen in besonders von den Schließungen der Geburtsstationen betroffenen Regionen sollten Grund genug sein, ein solches zu initiieren. Allerdings – das will ich auch ganz deutlich sagen – muss das selbstverständlich gut evaluiert werden und auch durchdacht sein. Im kommenden Jahr wäre ein wichtiger erster Schritt die Beauftragung einer Bedarfsanalyse und die damit verbundene Erarbeitung eines tragfähigen Konzepts. Wir brauchen mehr freiberuflich im Land tätige Hebammen und müssen perspektivisch die Attraktivität des Berufs steigern. Dazu hatten wir schon im vergangenen Jahr eine Gründerinnenprämie für die Eröffnung von hebammengeführten Praxen zur Diskussion gestellt und die Zahlung eines Bonus für Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Thüringen tätig sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Landeshaushalt müssen wir dafür auch im kommenden Jahr die notwendigen Mittel einstellen. Uns geht es darum, das Ganze tatsächlich in der Gänze zu betrachten. Es geht darum, die Versorgungsketten besser und transparenter aufzubauen, auch zu kommunizieren, die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärztinnen, Kliniken, Hebammen und dem Rettungswesen weiterzuentwickeln, Versorgungslücken zu erkennen und die ambulanten und stationären Leistungen wieder besser miteinander zu verknüpfen. Um das möglichst ganzheitlich zu tun, ist die Wiederbelebung des Runden Tisches für Geburt und Familie sicher eine gute Idee. Thüringen kann also schon etwas tun, wenn auch nicht alles in dem Bereich, aber wichtige notwendige Verbesserungen vornehmen, auch was Betreuungsschlüssel und vernünftige Arbeitsbedingungen angeht, die allerdings endlich bundesweit geregelt werden müssen. Das ist von hier aus auch ein Appell nach Berlin.
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Ja, meine Redezeit ist zu Ende. – Ich habe es schon gesagt: Wir würden den Antrag gern im Ausschuss weiterberaten und uns parallel um den Aufbau von Strukturen bemühen, die eine gute Versorgung mit Hebammenleistungen in ganz Thüringen sicherstellen. In diesem Sinne auch danke an Sie für den Aufschlag. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Danke, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Meine Damen und Herren, wir hätten noch 3 Minuten bis zur nächsten Lüftungspause, das ergibt keine vollwertige Rede und deswegen treten wir jetzt in die Lüftungspause ein und sind dann bitte um 16.17 Uhr pünktlich wieder hier zur Fortsetzung der Beratung. Meine Damen und Herren, wir fahren jetzt fort in der Beratung des Tagesordnungspunkts 10 und das Wort hat für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Montag.
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Liebe Frau Meißner, ich schaue Sie einfach mal an, ich denke, Sie sind auch nicht ganz unbeteiligt an dem Thema. Danke der CDU-Fraktion, natürlich auch lieber Christoph Zippel, dass sie hier die Frage der Hebammenversorgung eingebracht hat. Tatsächlich brauchen wir Lösungen für einen Beruf, der in der Versorgung gebraucht wird und der auch ein Stück Versorgungsqualität sicherstellt, nicht zuletzt dort, wo wir es am meisten brauchen: bei unseren Kindern. Zielbild des Antrags ist, das Berufsbild der Hebammen weiter zu stärken und Nachwuchsgewinnung zu erleichtern. Das Ziel teilen wir unbestritten, auch die Intention damit. Aber ich glaube, es ist mindestens genauso wichtig, die Attraktivität des Berufs durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu steigern. Dazu gehören: Einführung altersgerechter Arbeitsmodelle wie etwa verkürzte Schichtenmodelle oder Rotationsverfahren und auch den Hebammen die Möglichkeit zu geben, sich zu qualifizieren, um dann auch weitere Tätigkeiten und Aufgaben zu übernehmen. Zu Ihrer Frage „Innovativer Ansatz zur Stärkung des Berufsbilds“ gibt es bereits eine Initiative in NRW, wo man den Anteil der von Hebammen geleiteten Kreißsäle in geburtshilflichen Krankenhausabteilungen erhöhen will. Da gibt es auch schon Förderbedingungen. Ende 2022 sollen dann alle Kliniken bis zu 25.000 Euro beantragen, um hier die Qualifizierungsmaßnahmen durchzusetzen. Dieses Modell in NRW setzt auf Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Hebammen. Der Fokus liegt auf der Verbindung zwischen geburtshilflicher Versorgung durch Hebammen in Ergänzung des ärztlich geleiteten Kreißsaals. Das ist genau das, was wir an anderer Stelle immer wieder diskutieren: dass wir die Berufsbilder und die Tätigkeitsfelder der unterschiedlichen medizinischen Berufe stärker miteinander auch in ihrer Verantwortlichkeit verzahnen müssen. Da hätte ich mir jetzt gewünscht, dass man da vielleicht noch ganz konkret die NRW-Initiative mit aufgreift. Überdies gibt es davon schon 23 Modellregionen, in denen das schon gemacht wird. Die Folge einer solchen Qualifizierung im Berufsalltag – so will ich es mal sagen –, was also mehr als Wertschätzung ist, ist die Steigerung der Arbeitszufriedenheit der Hebammen, die Mütter fühlen sich im Kreißsaal wohler und die begleitenden Umfragen zeigen, dass 20 bis 25 Prozent der befragten Frauen in einem solchen Kreißsaal explizit ihre mögliche Erstwahl an Modellen suchen würden. Dann ist noch eine Forderung, die landesweite Kreißsaalplanung in die Landeskrankenhausplanung zu integrieren. Da würde ich dann gern noch mal im Ausschuss hören, was sich die Kollegen der CDU darunter ganz konkret vorstellen, weil sich meines Wissens das Betreiben eines Kreißsaals aus den Versorgungsleveln in der Kinderversorgung und der Stationsversorgung aus diesem sogenannten Drei-Level-System ableitet. Da haben wir mit Level 1 die höchste Versorgungsstufe für Neugeborene. Das ist die bestmögliche Versorgung, dann auch sozusagen die Komplexfälle Früh- und kranke Neugeborene. Dann haben wir Level 2 und abgeschichtet ist sozusagen der normale Kreißsaal, wie wir es vielleicht vom Krankenhaus um die Ecke kennen. Insofern gibt es schon Qualitätsvoraussetzungen, die erst das Betreiben auf diesen unterschiedlichen Leveln ermöglichen. Und so ist jetzt meine Schlussfolgerung, dass das natürlich schon originärer Teil auch der Krankenhausplanung sein sollte. Dann gibt es die Forderung eines Pilotprojekts. Auch da würde ich dann gern im Ausschuss noch mal diskutieren, was die CDU damit meint, ein Hebammenzentrum zu etablieren. Darunter kann ich mir nichts vorstellen, denn diese Qualitätsvorgaben gibt es ja schon. Ich habe eben darauf hingewiesen. Dann gibt es aber noch – das will ich noch sagen – das Pflege …
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Ich beende es mit dem letzten Satz, mit dem letzten Hinweis auf das Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem letzten Jahr, in dem genau die Frage der Finanzierung, der Höherfinanzierung exakt für die Pflegeleistung und auch Hebammenleistung durch die Große Koalition definiert wurde. Das finde ich auch erst mal richtig und das heißt auch, erst mal die Ergebnisse in der Praxis abzuwarten.
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist jetzt schon viel zur Hebammenversorgung und zu den Aspekten dieses Antrags gesagt worden, der gefühlt in einer fast logischen Reihenfolge kommt, obwohl er sozusagen schon vor langer Zeit das Licht der Welt erblickt hat, da wir in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss wirklich eine sehr große Anhörung zur medizinischen Versorgungslandschaft hatten. Den ganzen Tag saßen wir hier und haben verschiedene Aspekte der Versorgungslandschaft beleuchtet – und so auch die Hebammen. Herr Dr. Lauerwald hat gerade einen Ausdruck erwähnt, der hier an diesem Rednerpult vor einer Woche fiel, der lautete: „moralische Verletzung“. Ich glaube, dieser Begriff „moralische Verletzung“ hat doch auch ein gewisses Staunen und fast auch Entsetzen im Saal ausgelöst, weil es einen betroffen macht, wenn Hebammen sagen, sie fühlen sich moralisch verletzt. Die Frage kam dann: Was ist damit eigentlich gemeint, moralische Verletzung? Die Erklärung war ganz einfach, wir haben es heute schon in den verschiedensten Varianten gehört: Das ist einfach die hohe Arbeitsbelastung, es ist der Druck, wenn eine Hebamme drei bis vier Geburten gleichzeitig zu betreuen und noch zig andere Aufgaben hat. Da stellt sich natürlich die Frage – abseits dessen, dass Kliniken geschlossen werden, dadurch andere Kliniken umso mehr machen müssen –, wo wir auch als Politik handeln können, denn das kann nun wirklich nicht unser Ziel sein, dass die Menschen, die sagen, das ist ein schöner Beruf, ich möchte diesen Beruf ergreifen, ich möchte in diesem Beruf bleiben, am Ende – und das wurde auch schon gesagt – nach ca. fünf bis sieben Jahren den Beruf wieder verlassen. Jede Zweite denkt darüber nach, die Arbeitszeit zu reduzieren. Ich glaube, 30 Prozent der Hebammen denken nach, den Beruf zu verlassen. Das sind alles Zahlen, die einen schockieren. Natürlich – Frau Rothe-Beinlich sagte es – ist vieles auch auf Bundesebene ein Problem. Es ist nicht irgendwie thüringenspezifisch. Deswegen wurde auch im Bund das Gesundheitsversorgungsund Pflegeverbesserungsgesetz ins Leben gerufen, was allerdings bis 2023 befristet ist, wo der Bund 100 Millionen Euro in die Hand nimmt, um unter anderem nicht nur mehr Hebammenplätze zu schaffen, sondern auch unterstützende Fachkräfte zu initiieren, die Hebammen entlasten, also die den Hebammen tätigkeitsfremde Aufgaben abnehmen. Ich glaube, in der Anhörung letzte Woche ist auch klargeworden: Das trifft nicht nur auf den Hebammenberuf, sondern auch auf Pflegeberufe, auf viele andere Berufe in der Gesundheitsversorgung zu, dass wir perspektivisch schauen müssen, wo gibt es Entlastung, wo kann man verteilen. Denn die Fachkräfte werden immer weniger und wir müssen mit weniger Fachkräften qualitativ gleich gute und – wenn es geht – sogar noch bessere Arbeit leisten. Deswegen heißt es einfach, auf mehr Schultern zu verteilen. Umso wichtiger, denke ich, war vergangene Woche auch noch mal der Punkt, was auch genau die Frage eines runden Tisches sein sollte, abseits des Berufs: Wie sieht es denn aus, wenn Kliniken geschlossen werden? Die Kliniken wurden schon genannt, die jetzt allein im gesamten letzten Jahr geschlossen wurden: Schleiz, Greiz, Hildburghausen. Das sind allein, ich glaube, 940 Geburten – habe ich mir aufgeschrieben – pro Jahr, die da wegfallen. Es wurde gesagt, das ist gar nicht der Punkt, ob irgendwas geschlossen wird, sondern wir müssen vorher darüber reden: Wie können wir das auffangen, wie können wir die Versorgung anders strukturieren, sodass keine Lücken entstehen, sodass so etwas nicht aus heiterem Himmel passiert, sodass so etwas geplant ist, und zwar mit Prinzip geplant ist und mit vorausschauender Sicht? Insofern, ja, kann ich auch nur unterstützen, den Runden Tisch „Geburt und Familie“ fand die SPD immer gut. Es ist eine Schande, dass der zuletzt 2019 getagt hat.
(Beifall CDU)
Insofern: Ja, das ist längst überfällig. Um es jetzt nicht noch länger zu machen und noch mal alles zu sagen, was meine Vorredner gesagt haben, danke ich Ihnen erst mal für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Behandlung im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer! Es ist Freitagnachmittag und ich bin froh, dass wir doch zum Ende der Plenarsitzung noch unseren Antrag zur Hebammenversorgung in Thüringen aufrufen konnten, denn dieser Antrag – Frau Klisch hat es schon gesagt – stammt vom 26. Mai dieses Jahres. Es ist ein wichtiger Antrag, weil er ein Thema auf die Tagesordnung holt, das wirklich sehr dringend ist. Corona hat vielerlei Auswirkungen und – es ist auch schon oft gesagt worden – Corona wirft das Brennglas auf viele Bereiche, wo ohnehin vieles schlecht läuft. Man muss ganz ehrlich sagen: Die Hebammenversorgung, die Absicherung der Geburt in Thüringen, ist sicherlich auch im bundesweiten Vergleich ein Bereich, wo es viele Probleme gibt. Aber gerade während der Corona-Pandemie ist es doch so, dass viele Gebärende, aber auch viele Hebammen noch mal unter einen besonderen Druck geraten sind. Umso wichtiger ist es, dass wir heute diesen Antrag nicht nur hier beraten, sondern dass er an den Ausschuss geht, dort intensiv beraten wird und letztendlich daraus auch Beschlüsse mit sofortigem Handeln folgen. Es ist schon vieles gesagt worden, was für uns als CDU-Fraktion auch der Grund war, diesen Antrag hier einzubringen. Ich möchte es noch mal kurz erwähnen: Die Hebammen sind derzeit in einer Situation, wo man ihnen umso mehr dankbar sein muss, dass sie das alles so stemmen, wie sie es machen. Ich danke deswegen jeder einzelnen Hebamme in Thüringen, die verantwortungsbewusst unter schwierigsten Bedingungen Gebärende begleitet und letztendlich neues Leben auf den Weg bringt.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Aber es ist auch so, dass die Arbeitsdichte, die Arbeitsbedingungen und der Personalmangel zu einer wirklich angespannten Situation führen. Frau Wanierke hat gerade letzte Woche hier am Pult dafür die genannten deutlichen Worte gefunden. Hinzu kommt, dass auch immer mehr Geburtsstationen gerade im ländlichen Raum schließen. Und ich kann das auch schon mal sagen: Frau Wanierke hat gesagt, sie hat erste Anzeichen von weiteren Geburtsstationen, die von Schließung bedroht sind. Von daher sind wir auch als Wahlkreisabgeordnete aufgefordert, hier tätig zu werden. Es kommt dann in der Folge letztendlich dazu, dass sich Frauen während der Geburt in Thüringen nicht mehr optimal aufgehoben fühlen, inklusive des Problems, dass Fahrzeiten zur Geburtsstation immer länger werden, unabhängig von der Frage, ob sie überhaupt eine Hebamme finden. Studien haben bewiesen, dass dieses Problemfeld auch dazu führt, dass Frauen in Thüringen auch bei der Frage verunsichert sind, ein Kind auf die Welt zu bringen. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier handeln, dass wir das Berufsbild der Hebammen stärken, dass wir die Arbeitsbedingungen verbessern und dass wir Entscheidungen auf den Weg bringen. Herr Lauerwald hat viele Probleme aufgezählt. Aber so, wie das bei der AfD leider meistens ist: Ich habe keine Lösungen gehört als das, was der Hebammenverband fordert. Wir haben in unserem Antrag konkrete Forderungen, konkrete Maßnahmen aufgeführt. Die sind nicht abschließend, aber es ist ein Versuch, in diesem Bereich Abhilfe zu schaffen. Das tun wir nicht zum ersten Mal. So haben wir auch schon vor einigen Jahren Initiativen losgetreten und hier im Hohen Hause parteiübergreifend einen Antrag verabschiedet, der allerdings in der Konsequenz seitens der Landesregierung leider nicht vollumfänglich abgearbeitet wurde. Es wurde zwar ein Runder Tisch „Geburt und Familie“ eingesetzt, aber der tagt seit Jahren nicht mehr – das letzte Mal, so der Landeshebammenverband, vor der Corona-Pandemie – und das ist eindeutig zu wenig angesichts der Probleme, die es in diesem Bereich gibt. Deswegen wollen wir, dass der Runde Tisch wiederbelebt wird und dass letztendlich auch das, was dort beschlossen wird, in die Tat umgesetzt wird. Wir als Fraktion schlagen vor, dass ein Hebammenbonus eingeführt wird, dass freiberufliche Hebammen jährlich einen Bonus von 1.000 Euro bekommen, wenn sie mindestens fünf Geburten jährlich betreuen. Das ist ein kleiner Schritt, aber eine Maßnahme. Darüber hinaus haben wir in unserem Antrag auch den Erhalt der Geburtsstationen vor allem im ländlichen Raum in Thüringen auf die Tagesordnung gesetzt. Wir wollen, dass es im Rahmen der Landeskrankenhausplanung eine stärkere Berücksichtigung gibt: im Rahmen der Kreissaalplanung, aber letztendlich auch, was die finanzielle Situation betrifft. Denn auch wenn für uns jede Geburt auf einer Geburtsstation wichtig und notwendig ist, so ist es aus wirtschaftlicher Sicht nicht auskömmlich. Deswegen ist unser Vorschlag, dass wir die Geburtsstationen im ländlichen Raum auch staatlicherseits finanziell unterstützen, damit wir sie weiter aufrechterhalten können.
(Beifall CDU)
Natürlich ist es am Ende auch eine Frage des Personals, es ist nicht nur das Geld. Wir müssen dafür sorgen, dass es Ärzte gibt, die auf den Geburtsstationen arbeiten, und dass – wie gesagt – der Hebammenberuf auch so attraktiv ist, dass es mehr gibt, die Verweildauer im Beruf länger ist und dass wir auch diese Hebammen auskömmlich auf den Stationen haben. Dafür kann es natürlich viele Konzepte geben, ein paar haben wir in unserem Antrag vorgeschlagen. Deswegen können wir auch gern im Ausschuss über weitere diskutieren. Aber ich sage bei allen Diskussionen über Möglichkeiten auch ganz ehrlich: Wir müssen handeln! Deswegen hoffe ich, dass wir jetzt nicht dazu übergehen, weiter Bedarfe abzufragen, sondern wir uns im Ausschuss auch dazu verständigen, letztendlich Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise auch im Haushalt Niederschlag finden. Deswegen, Frau Rothe-Beinlich, nehme ich das gern an, dass wir uns da in diesem Punkt einigen. Denn ich kann es nur mit den Worten von Frau Wanierke sagen: Es muss gestaltet werden, bevor es zu spät ist. Deshalb freue ich mich auch, dass es einen gemeinsamen Aufruf der BARMER-Krankenkasse, des Hebammenlandesverbands, des Landesfrauenrats Thüringen vom 5. November 2021 gibt, die auch noch mal auf das Problem hinweisen. Ich darf daraus zitieren: Es sei dringend an der Zeit für tragfähige Konzepte, denn die Situation spitze sich immer weiter zu. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir in eine intensive Diskussion einsteigen, beispielsweise auch, was die Frage der Familienhebammen betrifft. Ein Punkt, der aus meiner Sicht leider immer wieder zu kurz kommt und der auch jetzt gerade während der Corona-Pandemie doch ein wichtiger ist, denn viele Familien sind teilweise überfordert und brauchen gerade in den ersten Monaten, wenn sie Familienzuwachs bekommen haben, mehr Unterstützung als andere. Deswegen sollten wir das auch nicht aus dem Blick verlieren. Ich möchte aber an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass wir zügig zueinanderkommen, um – wie gesagt – auch Entscheidungen gemeinsam auf den Weg zu bringen und letztendlich den Hebammen in Thüringen zu helfen und mögliche Schließungen von weiteren Geburtsstationen im ländlichen Raum, aber auch in Thüringen an sich abzuwenden, damit es auch in Zukunft weiter gute Bedingungen für werdende Mütter, für Familien und für Nachwuchs in Thüringen gibt. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Geburt und Hebammen“ hat diesen Thüringer Landtag – das haben meine Vorrednerinnen bereits festgestellt – nicht nur in den letzten sieben Jahren hoch und runter befasst, sondern natürlich auch in den Jahren ab 2012. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und zurückgeschaut, inwieweit in den Legislaturperioden eins bis vier das Thema hier besprochen worden ist. Das war sehr überschaubar. Darum denke ich, es ist gut, dass wir heute noch mal mit dem Antrag der CDU-Fraktion einen neuen Aufschlag machen, um uns gemeinsam dieser Thematik und dieser Verantwortung bewusst zu werden. Ich habe vor mir ein Flugblatt des Landesverbands der Hebammen liegen, aus dem ich mal kurz zitieren möchte, denn, so habe ich es verstanden, das einigt uns alle, die hier gesprochen haben: „Alle Frauen in Deutschland haben das Recht auf Hebammenhilfe, von der Feststellung der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Zu jeder Geburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden. Sie ist die Expertin rund um die Geburt.“ Ich glaube, das haben wir gemeinsam festgestellt und wir haben in den zurückliegenden Jahren mit verschiedenen Anträgen, aber auch mit verschiedenen Feststellungen im Koalitionsvertrag genau dem Rechnung getragen. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass bereits im ersten Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün das Thema der Errichtung des Runden Tischs für Hebammen verankert war. Die CDU-Fraktion hat damals in einem Extraantrag noch mal nachgelegt. An der Stelle sind wir uns einig, dass der Runde Tisch ein gutes Instrument ist, um die ganze Problematik der Ausbildung, der finanziellen Bereitstellung von Mitteln für Geburtshäuser, aber auch für Externate etc. auf den Weg zu bringen. Ja, auch wir als Linke-Fraktion finden es sehr bedauerlich, dass der Runde Tisch in den zurückliegenden 14 Monaten nicht getagt hat. Sie wissen – in den zuständigen Ausschüssen hat Frau Ministerin darauf hingewiesen –, dass das ganz einfache Ursachen hat. Es hat personelle Umstrukturierungen im Ministerium gegeben. Somit ist das sicher ein Punkt, den man akzeptieren kann, aber sicher nicht auf Dauer akzeptieren muss. Darum ist es gut, wenn wir heute noch mal an der Stelle reden. Ich möchte für die Linke-Fraktion kurz noch ein paar Ausführungen zu Ihrem Antrag machen, Frau Meißner, den wir natürlich gemeinsam in den Ausschuss überweisen. Und ich möchte auch noch mal an eine Kleine Anfrage von mir erinnern, die ich im April 2021 beantwortet bekommen habe, zum Thema „Aktualisierung und Anpassung landesrechtlicher Regelungen an das Hebammenreformgesetz“, wo uns nochmals gemeinsam auf den Weg gegeben worden ist, welche Richtlinien und welche Veränderungen zurzeit im Ministerium vorbereitet werden, um die ganzen Thematiken wie Praxisanleitungen, die landesrechtlichen Regelungen zur Verordnung der Zuständigkeit des Berufsrechts etc. auf den Weg zu bringen. Die ist noch mal nachzulesen in der Drucksache 7/3558. Werte Kolleginnen und Kollegen, dass die Hebammen in den zurückliegenden anderthalb Jahren eine besonders schwierige Situation hatten, in der sie arbeiteten, wurde bereits erwähnt. An der Stelle nützt und hilft es auch noch mal unwahrscheinlich, Danke zu sagen. Die ersten Monate in der Corona-Pandemie waren für die Hebammen davon gekennzeichnet, dass sie nicht mal Schutzkleidung hatten, dass sie nicht mal wussten, inwieweit es möglich ist, in betroffene Familien zu gehen, wo Corona war und wo die Familien unter Quarantäne standen. Da haben sie sich wirklich selbstständig und gut gemeinsam geholfen. An der Stelle muss man auch sagen, dass es durch Handeln des Landesverwaltungsamts relativ schnell die Möglichkeit gegeben hat, dem Landesverband Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Dass natürlich die Schutzkleidung zum Schluss durch den Landesverband selbst finanziert werden musste, das, finde ich, ist ein Thema, was wir noch mal gemeinsam im Ausschuss bereden müssen, weil das, glaube ich, nicht geht, wenn wir wollen, dass Hebammen in Familien gehen, dass Hebammen vor Ort ihre Arbeit leisten, dass sie dann noch bei den schon nicht so üppigen Gehältern, die sie bekommen, diese Kosten noch selbstständig tragen müssen. Ich denke, das ist ein Punkt, den wir auch gemeinsam bereden müssen. Noch mal ein Satz zu Ihrem Antrag, Frau Meißner: Die Punkte, die Sie aufgeführt haben, vor allen Dingen in den Forderungen, die kann und sollte man besprechen. Ob die Bonuszahlung das richtige Mittel ist, weiß ich nicht. Ich weiß nicht, ob wir mit einer Bonuszahlung von 1.000 Euro ab der fünften Geburt den Frauen – und ich glaube, es gibt nur einen Mann, einen Geburtshelfer – wirklich eine Prämie auf den Weg geben, um in diesem Beruf zu bleiben. Ich bezweifele es eher. Ich finde, dass der Beruf der Hebamme einer der schönsten ist; das wird mir immer wieder gespiegelt und wir sollten eher eine Offensive auf den Weg bringen, um diesen Beruf noch weiter bei jungen Frauen oder jungen Männern, die sich für diesen Beruf entscheiden, attraktiv zu machen. Wir sollten gemeinsam überlegen, wie wir vor allen Dingen auf Bundesebene – und da sind jetzt sowohl SPD, Grüne als auch FDP gefragt – Gesetze endlich novellieren, die in den zurückliegenden Jahren immer dazu geführt haben, dass die Niederlassung der Hebammen zurückgegangen ist. Ich will an der Stelle nur an die DRGs erinnern, die wirklich nicht gemacht sind, um Hebammen im Beruf zu lassen. Es lohnt sich oft nicht für Krankenhäuser, Geburtssäle/Kreißsäle weiter offenzuhalten. An diesen Stellen sollte auch gearbeitet werden, damit wir in Thüringen auch in Perspektive eine gute Versorgung haben für werdenden Mütter und natürlich auch die werdenden Väter, die sollte man nicht vergessen. Ich freue mich auf eine inhaltlich starke Diskussion im Sozialausschuss und ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam einen guten Antrag aus dem Sozialausschuss hier im Thüringer Landtag wieder verabschieden werden im Interesse der zu gebärenden Kinder und der Hebammen und natürlich auch der Eltern. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer innen und außen, Hebammen haben in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Und es ist unsere Aufgabe, für die Wertbeständigkeit dieser Berufsgruppe Sorge zu tragen: mit wertschätzenden Arbeitsbedingungen, lukrativer Entlohnung, mit Rechtssicherheit und Senkung der Versicherungsbeiträge sowie der Entbürokratisierung der Arbeit. Noch immer werden die Geburtszahlen zu Grundsatzdiskussionen herangezogen, obwohl wir seit Jahrzehnten wissen, dass sich der demografische Wandel nicht aufhalten lässt und Geburtszahlen seit jeher schwanken. Sie führen immer häufiger dazu, dass Hebammen nach wenigen Jahren ihren Job quittieren. Auch ein Grund sind die schlechten Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern. Dieser Entwicklung müssen wir mit geeigneten Maßnahmen entgegenwirken. Laut Thüringer Krankenhausplan gehören die Gyn und die Geburtshilfe zur regionalen Versorgung, die wohnortnah vorgehalten werden soll. Damit ist die ausreichende Versorgung mit Hebammen und Geburtshelfern Teil der Daseinsvorsorge, der sich das Land Thüringen nicht entziehen kann, Geburtenzahlen hin oder her. Deshalb ist es dringend geboten, dass für die kürzlich geschlossenen Geburtenstationen wie zum Beispiel in Schleiz, Hildburghausen, Greiz und Bad Langensalza Alternativen gefunden werden, um Schwangere und Gebärende in der Region wohnortnah zu betreuen. Wir sollten gemeinsam darüber nachdenken, ob Geburtshäuser Teil der Thüringer Krankenhausplanung werden müssen. Kritisch sehe ich jedoch die Bestrebung danach, die Hebammenausbildung immer stärker zu akademisieren. Der Hebammenberuf ist vor allem ein haptischer Beruf, ein Beruf, in dem praktisches Arbeiten, Intuition und zunehmende Erfahrung in der Betreuung von Gebärenden von entscheidender Bedeutung sind. Ich glaube, dass wir in unseren Bemühungen alles daran setzen sollten, die Arbeit der Hebammen zu unterstützen und zu stärken: wohnortnahe Angebote mit Hebammen sowie eine Ausgestaltung und Arbeitsbedingungen, die eine berufliche Perspektive bieten und damit junge Absolventinnen mit Leidenschaft und Begeisterung an ihren Hebammenberuf binden. In diesem Sinne stimme ich einer Überweisung des Antrags an den zuständigen Ausschuss zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Vielen Dank, Herr Schütze. Jetzt habe ich, Herr Thrum, Sie so verstanden, dass Sie Herrn Dr. Lauerwald angekündigt haben. Dann hat jetzt Dr. Lauerwald das Wort – mit 1 Minute und 20 Sekunden.
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Ich fasse mich ganz kurz. Ich wollte nur noch mal zu Frau Meißner sagen, wenn Sie mir vorwerfen, dass ich die Äußerung der Vorsitzenden des Hebammenverbands gegenüber Ihrem Antrag priorisiere: Das sind ja die Leute von der Basis und, wie Frau Stange gesagt hat, die Experten. Dann denke ich oder glaube ich, alles richtig gemacht zu haben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie ma-
chen gar keine Vorschläge!)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Danke, Dr. Lauerwald. Ich möchte Sie bitten, an die Mund-Nasen-Bedeckung zu denken, und zwar über Mund und Nase. Herr Thrum, dann hätten Sie jetzt noch 1 Minute und 1 Sekunde.
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Ich versuche, mich kurzzufassen. Die Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – welch wohlklingende Worte! Aber den Worten müssen natürlich auch endlich mal Taten folgen. Das, was ich hier von den rot-rot-grünen Abgeordneten gehört habe, ist heuchlerisch und unehrlich.
(Beifall AfD)
Angeblich sind Sie seit 2009 in diesem Thema aktiv. Aber wo waren Sie denn, als die Geburtsstationen in Schleiz, Greiz und Hildburghausen geschlossen wurden? Wo war denn Ihre Gesundheitsministerin oder Ihr Ministerpräsident, der 10 Kilometer von Schleiz entfernt einen Bungalow hat? Niemand war da, Sie haben hilflos und tatenlos zugesehen, als die Geburtsstationen in Ostthüringen und Südthüringen geschlossen wurden,
(Beifall AfD)
und das, obwohl die Landesregierung für die bedarfsgerechte medizinische Versorgung mit leistungsfähigen Krankenhäusern – und dazu gehört eine Geburtsstation – verantwortlich ist. Sie sind nicht in der Lage, diese wichtige Daseinsvorsorge zu gewährleisten und allein aus diesem Grund gehören Sie abgewählt und nach Hause geschickt. Danke schön.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Da oben muss die Luft anders sein!)
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Hier
ist heiße Luft!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Da ist gar keine Luft mehr, das glaube ich auch!)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: We-
niger Sauerstoff!)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Nun schlage ich vor, dass wir erst mal wieder etwas Ruhe im Saal einziehen lassen. Ich sehe jetzt keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Vielen Dank. In Vertretung der Gesundheitsministerin darf ich heute zu diesem Antrag Stellung nehmen und zunächst versichern, dass eine gute und flächendeckende Hebammenversorgung in Thüringen ein Ziel ist, dem sich die Landesregierung besonders verpflichtet hat. Und zu diesem Thema wurden auch – anders als Sie jetzt dargestellt haben – bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Das bringt mich gleich dazu, dass ich zu den aufgeworfenen Fragen in aller Kürze ausführen möchte. Das wird im Ausschuss sicherlich alles noch ausführlicher erfolgen. Die Maßnahmen zur Begleitung der Mütter unter der Geburt sind zum einen eine Erhöhung der Ausbildungszahlen. Das geht zurück auf den Runden Tisch aus dem Jahr 2016. Es wurden bereits im vergangenen Jahr mehr Hebammen in die Berufstätigkeit entlassen als zuvor – insofern hier eine Maßnahme, die schon Erfolge erzielt hat. Das Gesundheitsministerium fördert außerdem seit dem Jahr 2018 die Praxisanleitung der Auszubildenden. Hier bekommen die Menschen, die diese Praxisanleitung durchführen, eine finanzielle Förderung für diese zusätzliche Tätigkeit. Diese Förderung wird fortgesetzt. Es gibt außerdem eine Online-Hebammenvermittlung. Das Gesundheitsministerium hat im Jahr 2019 die Einrichtung dieses Online-Angebots finanziert und beteiligt sich auch an der Pflege und Wartung, sodass werdende Mütter oder werdende Eltern online sehen können, welche Hebammen freie Kapazitäten haben und auch eine Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus begleiten würden. Wie Sie wissen, können Geburtshäuser auf Antrag eine institutionelle Förderung erhalten. Das ist auch eine Maßnahme, die greift. Hinzu kommt, dass die Thüringer Landesregierung die Thüringer Verordnung über die Vergütung für Hebammen und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung geändert hat. Ein wesentlicher Teil davon ist, dass der Steigerungssatz um das bis zu 2,2-Fache erhöht wurde, um damit unter anderem die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen mitzufinanzieren. Im Zusammenhang mit den Frühen Hilfen wird der Einsatz von Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen immer weiter ausgebaut. Hier hat sich der Förderbereich sehr positiv entwickelt. Die eingesetzten Fördermittel wachsen. Im Jahr 2012 wurden nur ungefähr 50.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt, das hat sich sehr erfreulich erhöht. So kann ich berichten, dass im Jahr 2020 schon ungefähr 480.000 Euro ausgereicht wurden, im Jahr 2021 sind es bisher 470.000 Euro. Die 0,5 Stellen je 500 Geburten werden erst erhoben. Es gibt im Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz eine Berichtspflicht, die für die Jahre 2021 bis 2023 einsetzt und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium erfolgt. Hier wird jährlich berichtet, und zwar erstmalig zum 30. Juni 2022 und letztmalig zum 30. Juni 2024, sodass wir das Ergebnis dieser Befragungen abwarten müssen. Zum Runden Tisch, den haben Sie angeführt: Der Runde Tisch ist auch aus Sicht der Landesregierung ein wichtiges Instrument, um die Hebammenversorgung zu verbessern und zu stabilisieren. Sie wissen, er hat bislang neunmal getagt, letztmalig am 9. April 2018, dann pandemiebedingt bisher noch nicht. Das wird aber wieder aufgenommen. Über die Ergebnisse dieses Runden Tischs wurde im Jahr 2020 ausführlich berichtet. Ein Ergebnis des Runden Tischs ist ja auch die Attraktivität des Berufs. Und wie Sie wissen, wurde mit dem neuen Hebammengesetz im Januar 2020 die Ausbildung akademisiert. Ein neuer Studiengang wird derzeit vorbereitet. Zudem ist eine neue landesrechtliche Regelung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung für Hebammen geplant. Ein Verordnungsentwurf wird aktuell erarbeitet. Zur Verbesserung der Arbeitssituation der Hebammen in den Geburtskliniken wird das Hebammenstellenförderprogramm beitragen, sodass Kliniken mit höheren Geburtenzahlen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eine Förderung zur Finanzierung zusätzlicher Stellen für Hebammen und für unterstützendes Personal erhalten. Abrufzahlen für die Sicherstellungszuschläge seit 2020: Da geht es darum, die Kostensteigerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen auszugleichen. Dieser Sicherstellungszuschlag konnte erstmals im Jahr 2016 beantragt werden. 2016 haben das 32 Hebammen beantragt, 2017 43, 2018 36, 2019 41, im Jahr 2020 haben 36 Hebammen und im Jahr 2021 bisher 27 Hebammen einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Anträge wurden bewilligt und insgesamt wurden seit dem Jahr 2016 bis heute 1.115.000 Euro an die Hebammen mit Geburtshilfe ausgezahlt. Gelder zur Förderung der Geburtshäuser wurden hier bereits angesprochen. Da wurden im Jahr 2021 zwei Anträge auf institutionelle Förderung gestellt; beide Anträge wurden bewilligt, der eine im Mai 2021, der andere im Juli 2021, die Mittel wurden ausgezahlt. Für die institutionelle Förderung stehen im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 468.800 Euro zur Verfügung. Die beiden Anträge insgesamt, von denen ich eben schon berichtet habe, beliefen sich auf 293.644 Euro. Insofern erachten wir die Mittel, die für die Geburtshäuser zur Verfügung stehen, angesichts der Auszahlungen im Jahr 2021 für ausreichend. Die Landesregierung unterstützt die Forderungen, die unter Ziffer II. genannt wurden, mehrheitlich. Natürlich gilt es, die Arbeitsbedingungen ständig zu verbessern. Hierbei müssen wir allerdings alle sehen, dass grundsätzlich die Krankenhäuser als Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen attraktiv gestalten müssen. Was wir als Politik tun können, ist natürlich das DRG-System so zu entwickeln, dass eine auskömmliche Finanzierung möglich ist und die Krankenhäuser im ländlichen Raum über ausreichende Einnahmen verfügen, um attraktive Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden auch finanzieren zu können. Was können wir noch tun, um das Berufsbild der Hebammen zu stärken und die Nachwuchsgewinnung zu verbessern? Wir denken, dass die Akademisierung der Ausbildung zur Attraktivität des Berufs, zur Attraktivität der Ausbildung beiträgt und dass die Ausbildung so zukunftsgerecht, qualitativ hochwertig und modern ausgestaltet ist. Zudem können die so ausgebildeten Hebammen mit dem akademischen Grad Bachelor auch leichter Tätigkeiten in anderen herausgehobenen Bereichen wie Lehre und Forschung, Management oder Leitung übernehmen. Lösungen zum Erhalt der Geburtsstationen im ländlichen Raum: Die Landesregierung unterstützt, wie ich eben bereits gesagt habe, viele Ihrer Forderungen. Auch sind Lösungen zum Erhalt der Krankenhäuser im ländlichen Raum generell erforderlich. Das betrifft nicht allein das Fachgebiet der Gynäkologie und der Geburtshilfe. Auch hier geht es um das DRG-System, vor allen Dingen was die Finanzierung strukturiert und wo sich Thüringen in einem Arbeitskreis auf Bundesebene engagiert, um hier eine auskömmliche Finanzierung für die gesamten Krankenhäuser, für die gesamte Krankenhauslandschaft sicherzustellen. Bei der Forderung nach einer Kreißsaalplanung ist zu bedenken, dass im Krankenhausplan Standorte und Fachgebiete geplant werden und die Geburtshilfe als solche kein medizinisches Fachgebiet ist. Das Fachgebiet ist die Gynäkologie. Das Gesundheitsministerium wird aber prüfen, ob diese Planungskriterien ergänzt oder geändert werden müssten. Das wird auch im Zusammenhang mit der Aufstellung des nächsten Thüringer Krankenhausplans – das steht nach 2023 an – erfolgen. Die Forderung, ein Hebammenversorgungszentrum aufzubauen, teilen wir als Landesregierung nicht. Die Schaffung eines Hebammenversorgungszentrums würde die vom Runden Tisch empfohlenen und vom TMASGFF bereits umgesetzten Maßnahmen aus unserer Sicht eher konterkarieren, denn Ziel der Arbeit des Runden Tischs und die Ergebnisse waren ja, dass die qualitätsgerechte Versorgung mit Hebammen in allen Regionen Thüringens sichergestellt werden muss. Ein Zentrum würde dann – zumindest so, wie wir es verstehen – Hebammen an einem Ort zusammenführen und gerade nicht den Bedarf in der Fläche decken. Vielleicht ist das auch falsch verstanden, was Sie mit diesem Versorgungszentrum meinen, das wäre dann im Ausschuss zu diskutieren. Die Berufsordnung und die Weiterbildungsverordnung zu überarbeiten bzw. zu entwickeln, das ist eine Forderung, die Sie zu Recht stellen und die zeitnah umzusetzen ist. Hinsichtlich der angesprochenen Weiterbildung für die altrechtlich ausgebildeten Hebammen verweist das Gesundheitsministerium auf seine Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1744 der Abgeordneten Stange. Danach besteht für die Länder keine Möglichkeit, hier Regelungen zu treffen. Das ist bundesrechtlich geprägt und kann landesrechtlich nicht abweichend geregelt werden. Die Arbeit der Thüringer Familienhebammen im Rahmen der Frühen Hilfen weiter zu stärken, ist sicherlich richtig. Für die Frühen Hilfen hat auch das TMBJS eine Zuständigkeit. Wir sind froh, dass da eine Verstetigung ansteht und das wird sicherlich die wichtige Arbeit der Familienhebammen weiterhin unterstützen. Wir wissen, dass 21 von 23 Gebietskörperschaften solche Fachkräfte einsetzen. Es gibt zwei, die das nicht tun. Das ist weiter zu prüfen und zu beobachten, warum. Wir sehen in den Jugendämtern einen hohen Bedarf an diesen Fachkräften. Der Hebammenbonus von 1.000 Euro – Frau Stange hat das schon angesprochen – ist eine Forderung, die wir eher kritisch sehen. Grundsätzlich obliegt es den Selbstverwaltungspartnern, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen auskömmlich finanziert werden. Ich habe auch schon den Sicherstellungszuschlag in Bezug auf die Haftpflicht erwähnt. Wir denken nicht, dass eine solche Prämie dem Erhalt kleinerer Geburtsstationen dienen würde, aber auch das wird sicherlich im Ausschuss weiter diskutiert werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit hat sich für alle Fraktionen noch einmal Redezeit ergeben mit einer Dauer von 2 Minuten und 15 Sekunden. Wünscht jemand, davon Gebrauch zu machen? Das ist nicht der Fall, soweit ich das sehe. Damit kommen wir zur Überweisung. Ich habe verstanden, dass Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt wurde. Gibt es weitere Überweisungsanträge? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich alle, die dieser Ausschussüberweisung zustimmen wollen, jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten. Danke schön. Der guten Form halber natürlich noch: Gegenstimmen? Erwartungsgemäß keine. Enthaltungen? Auch keine. Danke schön. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben, meine Damen und Herren. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und eröffne den Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3391 Für die Einbringung hat sich der Kollege Zippel zu Wort gemeldet.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt bestimmte Kernfunktionen eines Staates, die wesentlich für das Grundvertrauen der Bürger sind. Dazu gehört zum Beispiel, wenn ich die 110 anrufe, dann kommt die Polizei, und dazu gehört auch, wenn ich einen medizinischen Notfall habe, dann kommt der Rettungsdienst. Allerdings ist seit Jahren ein grundsätzlicher Reformbedarf des Rettungswesens in Thüringen spürbar. Das sagen nicht zuletzt die Mitarbeiter des Rettungsdienstes. Dies spüren in einigen Fällen inzwischen aber auch schon die Patienten. Die arztfreien Intervalle und die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels variieren innerhalb Thüringens doch extrem, oftmals auch entlang der Grenzen zwischen städtischem und ländlichem Raum. Die Mitarbeiter des Rettungswesens sind mit Dingen konfrontiert wie steigende Ansprüche an Dokumentation und Vorkehrungen. Gleichzeitig haben wir einen strukturellen Wandel unter den Auszubildenden. Der Frauenanteil sowohl unter den Auszubildenden als auch unter den Notfallsanitätern steigt. Das ist natürlich sehr erfreulich, aber dadurch steigen natürlich auch die Anforderungen der Mitarbeiter an die Familienfreundlichkeit des Berufs. Ohne eine grundsätzliche Neuaustarierung des Rettungswesens in Thüringen sowohl aus Sicht der Mitarbeiter als auch der Patienten wird der Rettungsdienst mittelfristig vor großen Problemen stehen. Aus unserer Sicht ist es notwendig, zu einer Überprüfung der bestehenden Rahmenbedingungen zu kommen, sowohl gesetzlich als auch logistisch und personell. Die aktuellen Erkenntnisse zu Patientenströmen sind dabei in die Planung einzubeziehen, vor allen Dingen die Fragestellungen: Welche Rettungsmittel stehen zur Verfügung? Welche Fähigkeiten haben sie? Wie sind die Einsatzzeiten? Ziel dieser Maßnahmen wie auch unseres Antrags soll es sein, die professionelle Notfallversorgung mit sowohl kurzfristig verfügbaren als auch hochwertig ausgestatteten Rettungsmitteln zur Verfügung zu stellen, und zwar in ganz Thüringen. Vielen Dank.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Kollege Zippel. Für die SPD hat sich Frau Kollegin Marx zu Wort gemeldet. Meine Damen und Herren, ich habe Verständnis, dass es eine fortgeschrittene Stunde ist, aber es ist eine ziemlich unangenehme Geräuschkulisse. Ich bitte auch, Respekt gegenüber den Rednerinnen und Rednern aufzubringen und ein bisschen die Geräuschkulisse zu dämpfen. Danke schön. Entschuldigung, Frau Staatssekretärin. Frau Marx hat mich darauf aufmerksam gemacht, das heilen wir jetzt. Es gibt einen Sofortbericht der Landesregierung. Durch die Änderung der Tagesordnung war das mit dem Rollenplan etwas durcheinandergeraten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Sehr geehrter Herr Präsident, ich dachte schon, wie kann ich Ihnen jetzt zur Rettung herbeieilen, aber so wurde ja alles noch gut. Danke, Frau Marx. Sehr geehrte Damen und Herren, im Antrag der CDU-Fraktion werden eine Reihe von Informationen zum bodengebundenen Rettungsdienst erbeten – und ich kann Ihnen jetzt schon trotz vorgerückter Stunde vorab sagen, das sind einige Informationen und deswegen wird es auch 21 Seiten lang dauern
(Beifall SPD)
und ich werde mich bemühen, das dem Thema angemessen elaboriert vorzutragen – und darauf basierend werden mehrere Forderungen an die Landesregierung zur Abdeckung des Rettungsdiensts und zur Ertüchtigung des Einsatzpersonals gerichtet. Bevor ich auf diese einzelnen Punkte eingehe, möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass in Thüringen der bodengebundene Rettungsdienst von den Landkreisen, kreisfreien Städten bzw. Rettungsdienstzweckverbänden als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe im eigenen Wirkungskreis erfüllt wird. Dies bedeutet, dass das Land insoweit lediglich die Rechtsaufsicht hat. In welcher Art und Weise der bodengebundene Rettungsdienst im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben konkret vor Ort erfüllt wird und welche Maßnahmen für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung in den einzelnen Rettungsdienstbereichen zweckmäßig sind, liegt jeweils in der Organisationshoheit der kommunalen Selbstverwaltungsträger. Darüber hinaus folgt aus der Rechtsaufsicht, dass der Landesregierung nur zu denjenigen Aspekten konkrete Informationen vorliegen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung einer landesrechtlichen Regelung stehen. Zu II. Nummern 1 bis 3: Soweit nähere Informationen zum jährlichen Bedarf an Notfallsanitätern, zum jährlichen Abschluss der neuen Berufsausbildung und zur Anzahl der noch nicht nachqualifizierten Rettungsassistentinnen und -assistenten erbeten werden, verweise ich auf den Bericht des TMIK an den Innen- und Kommunalausschuss zum Zwecke der Evaluierung der Stichtagsregelung in § 34 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes. Der Bericht ist als Vorlage 7/1949 einsehbar. Daraus geht hervor, dass bislang die Nachqualifizierung von Rettungsassistentinnen und ‑ assistenten zu Notfallsanitäterinnen und ‑ sanitätern nach § 32 Abs. 2 Notfallsanitätergesetz und die Neuausbildung von Notfallsanitäterinnen in Thüringen erfolgreich umgesetzt wurden. Zum Stand 31.12.2020 hat das Landesverwaltungsamt insgesamt bereits 919 Notfallsanitäterinnen die Berufszulassung erteilt.
(Beifall SPD)
Um alle in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeuge mit mindestens einem Notfallsanitäter besetzen zu können, sind landesweit rund 870 Notfallsanitäter erforderlich. Des Weiteren sind 113 Notfallsanitäter erforderlich, um die zentralen Leitstellen mit eben diesen besetzen zu können. Jährlich schließen etwa 50 Notfallsanitäterinnen die dreijährige Neuausbildung erfolgreich ab. Parallel zur Neuausbildung findet weiterhin die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern statt. Gemäß § 32 Abs. 2 Notfallsanitätergesetz haben alle Rettungsassistenten bis zum 31.12.2023 Zeit, über diesen Weg den Berufsabschluss Notfallsanitäter zu erwerben. Angesichts des noch laufenden Prozesses lässt sich momentan nicht prognostizieren, bei wie vielen Rettungsassistenten es zu keiner Nachqualifizierung kommen wird. Zu II. Nummer 4: Hinsichtlich des im CDU-Antrag angesprochenen jährlichen Ruhestandseintritts von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern und Rettungsassistentinnen und dessen mittel- und langfristiger Entwicklung liegen der Landesregierung mangels einer Informationsbeschaffungspflicht im Bereich des eigenen Wirkungskreises – ich sagte es schon – keine Erkenntnisse vor. Zu II. Nummer 5: Um den Rettungsdienst in Thüringen auch weiterhin personell abzusichern, hat das Land bereits einige Rahmenbedingungen geändert, damit vor allem die Attraktivität für junge Menschen erhöht wird. So hat Thüringen als erstes Bundesland das auf der Bundesebene neu geschaffene Berufsbild Notfallsanitäter im Rettungsdienst umgesetzt und insbesondere deren Kompetenzen bei der Durchführung heilkundlicher Maßnahmen landesweit einheitlich geregelt. Zugleich wurden die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter als erstes in Thüringen straf- und haftungsrechtlich abgesichert, wenn sie kompetenzgerecht im arztfreien Intervall eigenverantwortlich die Heilkunde ausüben. Mittlerweile hat der Bundesgesetzgeber diese für die Berufsausübung äußerst wichtige Frage aufgegriffen und nach langer Diskussion eine bundesweit geltende Regelung im neuen § 2 a des Notfallsanitätergesetzes getroffen. Des Weiteren wurden alle Auszubildenden bzw. deren Eltern von der Zahlung der Ausbildungskosten für die dreijährige Berufsausbildung zum Notfallsanitäter befreit und eine Ausbildungsvergütung eingeführt, wodurch weitere Anreize für die Nachwuchsgewinnung vor Ort gesetzt wurden. Ferner hat das Land zum Zwecke der Qualitätssicherung und -steigerung bereits im Jahr 2018 einheitliche Regelungen zur Weiter- und Fortbildung des nichtärztlichen Rettungspersonals geschaffen, die in der Praxis sukzessive umgesetzt und somit künftig zu einem einheitlichen hohen Qualifikationsniveau führen werden. All dies trägt dazu bei, junge Menschen, die sich generell für einen Gesundheitsfachberuf interessieren, für den Rettungsdienst zu gewinnen sowie die Fachkräfte durch die entsprechenden Fortbildungsangebote langfristig im Rettungsdienst zu halten. Ich komme zu II. Nummer 6: Auf die weiterhin im CDU-Antrag genannte Schiedsstellenregelung musste bislang noch nicht zurückgegriffen werden, da sich die Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartner wie in der Vergangenheit auch über die Höhe der rettungsdienstlichen Benutzungsentgelte einigen konnten. Dies zeigt, dass trotz der Einführung neuer Kostenpositionen und der zum Teil unterschiedlichsten Interessenlagen alle Beteiligten das gemeinsame Ziel verfolgen, den Rettungsdienst ohne langwierige Streitigkeiten zugunsten der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
(Beifall SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren im Plenum, neben den unter Punkt II erbetenen Informationen möchte ich im Folgenden auf die im Antrag unter III. geltenden Forderungen eingehen. Zu III.1.: Der Landesregierung ist bewusst, dass angesichts einer älter werdenden Bevölkerung und der steigenden Ansprüche an den Rettungsdienst die landesrechtlichen Rahmenbedingungen für eine hochwertige notfallmedizinische Versorgung angepasst werden müssen. Infolge des am 01.01.2014 in Kraft getretenen bundesrechtlichen Notfallsanitätergesetzes mussten alle Länder ihre Rettungsdienstgesetze so austarieren, dass in Notfallsituationen bereits frühzeitig eine fachgerechte medizinische Hilfe zugunsten der Patientinnen und Patienten erfolgt. Mit der Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter zum 1. Januar 2015 und mit der letzten Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2018 wurden in Thüringen bereits die Grundlagen für eine verbesserte Notfallversorgung im arztfreien Intervall geschaffen. Über die Nutzung der Kompetenzen der neu ausgebildeten Notfallsanitäterinnen können und werden schon in der Praxis auf Delegationsbasis ärztliche Behandlungsmaßnahmen am Notfallort ausgeführt, bis der Notarzt eintrifft oder eine weitere ärztliche Versorgung insbesondere im Krankenhaus beginnt. Zugleich werden auf der Grundlage der ebenfalls im Jahr 2018 erlassenen Weiter- und Fortbildungsverordnung des Landes auch regelmäßige Schulungen der Notfallsanitäterinnen sichergestellt, damit diese Kompetenzen dauerhaft erhalten bleiben. Insofern ist bereits im arztfreien Intervall eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung vor Ort und in den Rettungsmitteln selbst sichergestellt. Soweit die CDU-Fraktion eine krankenhausähnliche Behandlung im Rettungsmittel fordert, weise ich darauf hin, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen die Behandlungsstandards in der präklinischen Notfallversorgung nur bedingt mit denen in den Krankenhäusern vergleichen lassen. Der Rettungsdienst hat nach § 3 Abs. 3 Thüringer Rettungsdienstgesetz die Aufgabe, lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden bei Notfallpatienten am Notfallort durchzuführen, gegebenenfalls auch die Transportfähigkeit der Notfallpatienten herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern. Im Gegensatz zur beispielsweise kurzfristig notwendigen Stabilisierung des Kreislaufs, der Linderung von Beschwerden sowie der medizinischfachlich indizierten Transportdurchführung im Rettungsdienst steht bei der längerfristigen stationären Behandlung das Ziel der Heilung im Vordergrund. Dennoch ist die Landesregierung weiterhin bestrebt, die Rettungsmittel so auszustatten, dass bereits in der präklinischen Notfallversorgung in qualitativ hochwertiger Weise die Grundlagen für eine erfolgreiche Weiterbehandlung in den stationären Gesundheitseinrichtungen gelegt werden. So wurden beispielsweise auf Empfehlung der seit 2018 landesweit agierenden Gruppe „Ausstattung der Thüringer Rettungsmittel“ der Landesbeirat für das Rettungswesen sowie die Ausrüstung der Rettungsmittel an die S3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung angepasst. Darüber hinaus konnten ebenfalls Kosten zur Refinanzierung eines intraossären Bohrsystems – für die, die jetzt noch folgen können: da geht es um Zugänge durch Knochen –, aber auch die Videolaryngoskopie zur Intubation bei Problemfällen sowie einer mechanischen Reanimationshilfe erzielt werden. Diese Kosten werden durch die Kostenträger refinanziert, das heißt die Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung. Damit geht der Rettungsdienst im Freistaat in einigen Punkten über die einschlägige DIN-Norm der Rettungsmittel hinaus und entspricht so dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnissen entsprechenden Versorgung im Sinne des § 70 Abs. 1 SGB V.
(Beifall SPD)
Um einen wichtigen und gesundheitsfördernden Beitrag zur Arbeitserleichterung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst zu leisten, wurden auch die Fahrtragen und Tragehilfen sowie der Tragestuhl an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Ich komme zu III.2: Die von der CDU-Fraktion geforderte Beauftragung eines externen Gutachtens mit Verweis auf das Land Baden-Württemberg kann in dieser Form nicht ohne Weiteres auf den Freistaat Thüringen übertragen werden. In Baden-Württemberg schließt das Innenministerium gemäß § 2 Abs. 1 des dortigen Rettungsdienstgesetzes auf Landesebene direkte Vereinbarungen mit den etablierten Hilfsorganisationen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes. Gleiches gilt dann natürlich auch für die Luftrettung und für die Integrierten Leitstellen. Wie ich eingangs bereits ausgeführt habe, stellen in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte bzw. dann die Rettungsdienstzweckverbände nach § 5 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz den bodengebundenen Rettungsdienst sowie die Einrichtung und den Betrieb der Zentralen Leitstellen nach § 14 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz im eigenen Wirkungskreis sicher. Unter Berücksichtigung dieser Zuständigkeiten obliegt es nicht dem Land, ein externes Gutachten zum Ausbau der bodengebundenen Rettungsdienste mit Bewertung von Vergabeverfahren in Auftrag zu geben. Im Bereich der Luftrettung als Landesaufgabe liegen dem TMIK aktuell keine Hinweise auf notwendige Anpassungen bezüglich der Vorhaltung und Dislozierung von Luftrettungsmitteln vor. Dies schließt die Indienststellung eines weiteren luftgestützten Verlegungsmittels ein. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass in Thüringen die Einsatzzahlen der Luftrettung relativ konstant geblieben sind. Zudem sollte die Dislozierung von Luftrettungsstandorten aufgrund der großen Einsatzradien und notwendigen länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem bundesweiten Kontext betrachtet werden. Ich komme jetzt zu III.3: Ungeachtet der kommunalen Zuständigkeit für die Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes und der damit einhergehenden Verantwortung der Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungsdienstzweckverbände für die Einhaltung der Hilfsfrist möchte ich festhalten, dass die Landesregierung weiterhin bestrebt ist, die Aufgabenträger bei der Entwicklung zielführender Lösungen zu unterstützen. Ende 2019 hatte das TMIK dazu die Gründung einer Arbeitsgruppe des Landesbeirats für das Rettungswesen als Beratungsgremium initiiert, die sich der Hilfsfristthematik annahm und Verbesserungsmaßnahmen herausarbeiten sollte. Pandemiebedingt konnte das Vorgespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden erst im Juni 2020 und das zweite Gespräch mit allen am Rettungsdienst Beteiligten im Rahmen einer Videokonferenz im November des vergangenen Jahres stattfinden. Neben verschiedenen Lösungsansätzen – wie zum Beispiel der Optimierung der Patientensteuerung zur Entlastung der Notfallrettung mittels der Etablierung eines landesweiten Telenotarztsystems und der Erprobung neuer Versorgungsstrukturen sowie einem Gemeindenotfallsanitäter in Niedersachsen als Pilotprojekt – wurde auch die notwendige Digitalisierung der Einsatzdatenerfassung und ‑ dokumentation erörtert und von allen Beteiligten als dringend erforderlich erachtet. Denn durch eine digitale Erfassung und anonymisierte Auswertung der Einsatzdaten wären die kommunalen Aufgabenträger wesentlich besser in der Lage, essenzielle Erkenntnisse für eine zeitgemäße Bedarfsplanung in den Rettungsdienstbereichen zu gewinnen, zu analysieren und gegebenenfalls daraus erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Mit der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln im Landeshaushalt 2021 einschließlich Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 und 2023 in einer Gesamthöhe von rund 2,45 Millionen Euro leistet die Landesregierung einen elementaren Beitrag dazu, die Einführung eines solchen einheitlichen Systems zur mobilelektronischen Einsatzdatenerfassung und ‑ dokumentation in den Rettungsdiensteinheiten über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen finanziell zu unterstützen.
(Beifall SPD)
Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten wird die Arbeitsgruppe des Landesbeirats ihre Arbeit zeitnah wieder aufnehmen, um an der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfsfrist zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger weiterzuarbeiten. Ich komme zu III.4: Hinsichtlich der Übergangsregelungen zum Einsatz von Rettungsassistentinnen und -assistenten nehme ich auf den schon erwähnten Bericht an den Innen- und Kommunalausschuss Bezug. Darin hatte das TMIK die wesentlichen Aussagen der von der Stichtagsregelung in § 34 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz betroffenen Stellen und Organisationen aufgenommen. Aus dem Bericht geht hervor, dass ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die grundständige dreijährige Neuausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern sicherzustellen. Zugleich wurden in den letzten Jahren genügend Rettungsassistentinnen und -assistenten zu Notfallsanitäter/-innen nachqualifiziert, sodass aller Voraussicht nach bis zum Stichtag 31.12.2022 der landesweite Bedarf an Notfallsanitäter/-innen gedeckt und somit die gesetzlichen Mindestbesetzungsregelungen durch die Aufgabenträger bzw. die Durchführenden erfüllt werden können.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sehr schön!)
Ich komme zu III.5: Zu der im Antrag thematisierten Öffnung der Rettungsdienstschulen darf ich auf die Regelungen in § 28 b Abs. 3 Satz 4 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz verweisen. Danach dürfen seit mehreren Monaten wieder Aus- und Fortbildungen unter Test- und Hygieneauflagen an Rettungsdienstschulen stattfinden. Damit wird insbesondere der Bedeutung der DRK-Schule in Meiningen Rechnung getragen. Zu III.6: Die darüber hinaus angesprochenen Bundesratsinitiativen zur Änderung des bundesrechtlichen SGB V in den Jahren 2013 und 2015 hatte Thüringen jeweils unterstützt. Leider wurde eine entsprechende Regelung des Rettungsdienstes als eigenständiges Leistungssegment in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht im Zuge der grundlegenden Reform der Notfallversorgung umgesetzt, die vom CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2020 noch angestrebt wurde, jedoch offenbar nicht weiterverfolgt wird. Da mittlerweile dem Bundesgesundheitsministerium die Bedeutung der Bundesratsinitiativen bewusst geworden ist, bleibt abzuwarten, ob eine solche Regelung im SGB V in der nächsten Legislaturperiode erneut und proaktiver vorgeschlagen wird. Ich komme zu III.7: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Patientinnen und Patienten lediglich in die nächstgelegene, nicht jedoch in die nächstgeeignete Behandlungseinrichtung transportiert wurden. Nach § 3 Abs. 3 1. Halbsatz Thüringer Rettungsdienstgesetz sind Notfallpatientinnen und Notfallpatienten ausdrücklich in die für die Weiterversorgung geeignetste Behandlungseinrichtung zu befördern. Auf Basis dieser Regelung gilt es im Rahmen des Notfallgeschehens, unter Berücksichtigung des eventuell geäußerten Patientinnenwillens grundsätzlich Anschlussverlegungen in andere Krankenhäuser zu vermeiden. Dies schließt die Möglichkeit von länderübergreifenden Patiententransporten ein, sodass für Thüringen die genannte Forderung mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen bereits erfüllt wird. Zu III.8: Soweit vonseiten der CDU-Fraktion mit Schwerlasttransporten der Transport schwergewichtiger adipöser Patientinnen und Patienten gemeint sein sollte, weise ich darauf hin, dass der Landesbeirat für das Rettungswesen sich auch dieser Thematik bereits angenommen hat. In seiner Sitzung im Dezember 2019 wurde festgehalten, dass zur Bewertung der Notwendigkeit von entsprechenden geeigneten Rettungsmitteln sowie deren Vorhaltung valide statistische Daten notwendig sind. Sobald diese Daten von den kommunalen Aufgabenträgern erhoben und vorgelegt werden, wird die Arbeitsgruppe die daraus folgenden Maßnahmen selbstverständlich erörtern. Grundsätzlich bleibt es jedoch die Aufgabe des einzelnen Aufgabenträgers, den eigenen Bedarf an Rettungsmitteln für die Versorgung und den Transport von adipösen Patientinnen und Patienten zu ermitteln. Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich festhalten, dass die Landesregierung weiterhin bestrebt ist, die Aufgabenträger und -durchführenden im bodengebundenen Rettungsdienst so weit wie möglich bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen und im konstruktiven Zusammenwirken mit allen Beteiligten die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Notfallmedizin fortzuentwickeln. Aus Sicht der Landesregierung ist der Antrag der CDU-Fraktion aus den oben genannten Gründen nicht notwendig. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für den umfangreichen Sofortbericht, wobei ich auch großes Verständnis für die Schwerlasttransporte mitbringe.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich glaube, Sie fallen noch nicht in die Kategorie!)
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht also die einfache Redezeit zur Verfügung. Jetzt stelle ich die übliche Frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags? Ich sehe Anzeichen bei fast allen Fraktionen und damit steigen wir dort natürlich ein auf Verlangen der meisten Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Jetzt haben wir aus organisatorischen Gründen nicht Frau Marx als erste Rednerin, sondern Frau Kollegin Henfling ist aufgerufen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident, für das Vorziehen, damit wir hier den Sitzungsdienst dann auch gleich sicherstellen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeit der Rettungs- und Notfallsanitäterinnen wie auch der Notärztinnen kann für unser aller Sicherheit nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich denke, ihnen gebührt unser aller Dank für ihren täglichen harten Einsatz für unsere Gesundheit, um uns zu helfen, wenn wir in Notlagen geraten. Gleichzeitig muss man aber auch feststellen, dass wir für diese harte Arbeit aus unserer Sicht keine angemessenen Löhne zahlen, wie zum Beispiel auch bei den Pflegenden in den Krankenhäusern. Manchen Punkten in diesem Antrag kann man auch ohne Probleme zustimmen, wie beispielsweise dem Bereich in I.1 bis 3. Bei Nummer 4 allerdings muss ich dann ehrlich sagen, wird es schon wieder schwierig, weil, in dieser Pauschalität kann man dem einfach so nicht zustimmen. Der Abgeordnete Walk hat vor einem Jahr mit seiner Kleinen Anfrage mit dem Titel „Hilfsfristen bei Notfalleinsätzen in Thüringen“ die Zahlen genau dazu abgefragt. Mal ganz davon abgesehen, dass eigentlich fast ganz Thüringen ländlicher Raum ist, wie wir ja auch schon einmal hier diskutiert haben, haben wir mal den prozentualen Anteil der Hilfsfristüberschreitung in den Regionen, die Sie als städtischen und ländlichen Raum definieren, errechnet und verglichen. Das geht aufgrund der Zahlen in der Antwort nicht ganz trennscharf, da die Einsätze nach Leitstellen angegeben sind, und das heißt, dass Erfurt und Sömmerda beispielsweise zusammengefasst sind. Aber man bekommt zumindest einen Eindruck und dabei kann man dann feststellen: Die wenigsten anteiligen Hilfsfristüberschreitungen gab es 2018 und 2019 im Bereich der Leitstelle Eisenach für den Wartburgkreis und Eisenach, die zweitwenigsten in Gotha 2018 bzw. in Mühlhausen 2019
(Beifall SPD)
– ja, Herr Hey, extra für Sie haben wir das da eingebaut –, die meisten dagegen im Bereich des Rettungsdienstzweckverbands Ostthüringen, der relativ dicht besiedelt ist, dahinter dann die Bereiche der Städtekette im Raum der Leitstellen Jena, Erfurt, aber auch Heiligenstadt. Aber über diese Zahlen können wir auch gern noch mal im Ausschuss ausführlicher diskutieren. Es wäre einfach nur schön, wenn die CDU aufhören würde, immer in einer besonderen Regelmäßigkeit zu unterstellen, dass Rot-Rot-Grün den von ihr sogenannten ländlichen Raum vernachlässigt oder benachteiligt.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn es nun
mal so ist, muss man es auch benennen!) Das geben die Zahlen an dieser Stelle schlicht und ergreifend nicht her. Und in diesem Punkt ist es schlicht und ergreifend nicht so. Die Punkte 5 und 6 sind durchaus gute Punkte. Sie geben auch noch mal die Gelegenheit, ganz grundsätzlich darüber zu sprechen, was aus unserer Sicht der Kern des Übels ist. Wir brauchen nämlich in Deutschland dringend eine patientengerechtere Reform der Notfallversorgung. Da reicht keine Zusammenlegung von Leitstellen. Da brauchen wir integrierte Notfallleitstellen mit einer verbindlichen Kooperation von Rettungsdienst und ärztlichem Bereitschaftsdienst. Dann kann dort nach bundeseinheitlichen, also auch bundesländerübergreifenden Standards eine gute medizinische Ersteinschätzung erfolgen, die die Rettung um die Patientin und den Patienten zum best Point of Service steuert. In Deutschland ist bei ca. einem Drittel der Menschen, die mit dem Rettungsdienst versorgt werden, keine Notfallindikation gegeben, sie könnten also auch gut ambulant versorgt werden; das passiert aber nicht. Meistens wird das nächste freie Krankenhaus angefahren, damit aber die knappe Ressource aus unserer Sicht unnötig in Anspruch genommen und auch ökonomische Fehlanreize gesetzt. Wenn Sie mal versucht haben, im südthüringer Raum an einem Wochenende ambulant einen Arzt zu erreichen, dann wissen Sie, wie schwer das ist; der nächste Weg führt die meisten dann in die Notfallaufnahme. Das sehen Sie zum Beispiel in der Notfallaufnahme in Suhl. Das ist nicht nur anekdotische Evidenz, sondern das ist eine Tatsache, dass dort viele Leute landen, die dort nicht sein müssten, insbesondere zum Beispiel auch mit kleinen Kindern, die hoch fiebern etc. pp. Da haben wir einfach ein tatsächliches Problem. Den Berichtsbitten in Punkt II. ist die Landesregierung aus meiner Sicht sehr ausführlich nachgekommen. Vielen Dank dafür. Über Punkt III. werden wir dann sicherlich im Ausschuss auch genauer reden. Ich bitte nur bei der ganzen Debatte, auch § 5 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz zu beachten. Dort steht nämlich: „Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der Berg- und Wasserrettung. Sie haben den bodengebundenen Rettungsdienst mit Ausnahme der notärztlichen Versorgung bedarfsgerecht und flächendeckend sicherzustellen. Sie erfüllen diese Aufgabe im eigenen Wirkungskreis.“ In Ihrem Antrag klingt es leider nämlich die ganze Zeit so, als wäre das Land allein verantwortlich. Dem ist eben nicht so. Wir kümmern uns hier um die Leitplanken; das Konkrete handeln die Aufgabenträger mit den Kostenträgern aus, denn Letzteres ist auch nicht das Land. Über Punkt III.4 werden wir auch genauer reden müssen. Im Frühjahr hat das TMIK erst genauer zur Nachqualifizierung zur Notfallsanitäterin berichtet und dort auch durchaus ein positives Fazit gezogen. Auch die Angaben der Landesregierung unter der Vorlagennummer 7/1949 gaben aus meiner Sicht keinen Anlass zur Sorge, dass Fachkräfte in Größenordnungen verloren gehen würden. Von daher sprach bisher eigentlich nichts dagegen, die Frist so bestehen zu lassen, wie sie ist. Und bei Punkt III.8 haben wir uns – ehrlich gesagt – auch gefragt, wie der darin gelandet ist, warum das Thema „Schwerlasttransporte“ in diesem Antrag steht. Ich bin – ehrlich gesagt – nicht auf die Frageformulierung der Staatssekretärin gekommen. Das wäre eine Erklärung, aber vielleicht kann ja die CDU-Fraktion Licht ins Dunkel bringen, warum ausgerechnet in diesem Antrag die Schwerlasttransporte drinstehen. Das würde uns sicherlich dann auch noch helfen, im Ausschuss noch mal darüber zu debattieren. Ansonsten vielen Dank und wir beantragen auch die Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich sehe, es sorgt immer noch für Erheiterung. Dann würde ich sagen, Frau Kollegin Marx, wenn Sie schon in Wartestellung sitzen, holen wir das jetzt nach. Vielen Dank für den Hinweis vorhin.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Danke, Herr Präsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen und sehr geehrte Frau Staatssekretärin, auch von uns aus herzlichen Dank für Ihren wirklich sehr ausführlichen, aber vor allen Dingen auch sehr informativen und wichtigen Bericht, der doch zeigt, wie sehr wir – denke ich – in unserer Koalition den Rettungsdienst im Fokus haben. Schon länger haben wir den Sammelbegriff „Blaulicht“ und das umfasst nicht nur klassisch Polizei, sondern das sind auch die Rettungsdienste, das sind die Feuerwehren, das ist das Technische Hilfswerk. All diese Institutionen arbeiten bestens zusammen, um uns, unserem Land Gesundheit, Leben und auch die Umwelt abzusichern. Es ist schon angedeutet worden, dass sehr vieles eigentlich erledigt ist, was in dem CDU-Antrag angesprochen worden ist. Ich möchte vielleicht auch noch mal speziell auf die Hilfsfristen eingehen. Da hat Kollegin Henfling eben schon die Reihenfolge benannt, wo es am schnellsten geht. Aber wichtig ist auch, dass die Abweichungen wirklich nicht sehr groß sind. In Thüringen gilt nach § 10 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in Verbindung mit dem Landesrettungsdienstplan eine allgemeine Hilfsfrist von 14 Minuten, in dünn besiedelten Gebieten mit weniger als 80 Personen pro Quadratkilometer gilt davon abweichend eine Hilfsfrist von 17 Minuten. Das ist schon recht kurz. Die letzten verfügbaren Zahlen zur Einhaltung dieser Fristen stammen aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Walk, schon erwähnt, vom 18.11.2020. Von 715.796 Einsätzen im Jahr 2018 wurde bei 31.554 Einsätzen die Hilfsfrist überschritten, das entspricht einem Anteil vom lediglich 4,4 Prozent. Von 705.290 Einsätzen im Jahr 2019 wurde bei 29.423 Einsätzen die Hilfsfrist überschritten, das entspricht einem Anteil auch wieder von 4,1 Prozent. Es lässt sich also festhalten, dass der Anteil der Einsätze, bei denen die gesetzliche Hilfsfrist überschritten wurde, im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt. Die Gründe für Hilfsfristüberschreitungen liegen häufig im Bereich der höheren Gewalt und nicht in einer unzureichenden grundsätzlichen Abdeckung. Wir haben es dann meist mit extremen Witterungsbedingungen zu tun, Schnee, Glatteis, Starkniederschläge, Nebel; es können ungünstige Straßenverhältnisse da sein, Schäden, Baustellen, Vollsperrungen, Umleitungen. Und wir haben auch immer wieder eine sogenannte Ereignisduplizität, das heißt, dass ein Fahrzeug alarmiert wird, das sich in einem noch nicht abgeschlossenen Einsatz befindet und dann direkt zu einem Folgeeinsatz weiterfährt. Auch da kommt es dann natürlich zu Verzögerungen. Und es gibt leider auch immer wieder einen vermehrten Zeitaufwand für das Auffinden von zu versorgenden Personen infolge unzutreffender Angaben zum Ereignisort. Im Ergebnis muss es natürlich – auch wenn das nur diese 4,1 und 4,4 Prozent gewesen sind – unser Anspruch sein, dass Hilfsfristen immer eingehalten werden. Ein großes Problem aber, wie es die CDU hier im Antrag doch etwas suggeriert, besteht tatsächlich nicht. Zur Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern ist auch schon einiges ausgeführt worden. Da haben wir einen Evaluierungsbericht im März 2021 erhalten zur Stichtagsregelung in § 34 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes. Der Bericht dient dazu, den Landtag regelmäßig über den Stand der Ausbildung von Notfallsanitätern und der Fortbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern zu unterrichten. Es wurde schon gesagt: Die Stichtagsregelung, die angesprochen wurde, besagt, dass der Einsatz von Rettungsassistenten anstelle von Notfallsanitätern auf dem Krankenwagen oder in den Zentralen Leitstellen nur noch bis zum 31. Dezember 2022 zulässig ist. Sie haben jetzt in Ihrem Antrag angemahnt, dass man diese Frist verlängern müsse, um die adäquate Besetzung noch gewährleisten zu können bzw. den Übergang noch zu brauchen. Das ist allerdings wohl so nicht richtig, denn – wie die Staatssekretärin schon ausgeführt hat – wir haben einen Bedarf von landesweit 870 Notfallsanitätern für die Besetzung von Rettungsfahrzeugen und weiteren 113 Notfallsanitäter für die Besetzung der Zentralen Leitstellen. Und nach den Zahlen, die wir jetzt schon haben, sind seit Beginn der staatlichen Ergänzungsprüfung und der Neuausbildung im August 2015 bereits 919 Notfallsanitäter fertig geworden und haben ihre Berufszulassung bekommen, 152 weitere befanden sich ausweislich des Berichts im März dieses Jahres in Ausbildung. Aus den Rückmeldungen geht auch hervor, dass die meisten nachqualifizierten oder neu ausgebildeten Notfallsanitäter auch weiterhin in Thüringen tätig sind. Da können wir dann tatsächlich erfreulicherweise – wie auch schon gesagt wurde – davon ausgehen, dass der landesweite Bedarf an Notfallsanitätern, über deren Ausbildung und Qualifizierung auch im inhaltlichen Sinne schon ausgeführt wurde, zum Stichtag 31.12.2022 wirklich gedeckt werden kann. Deswegen brauchen wir da zum Glück keine Fristverlängerung. Die Staatssekretärin hat in ihrem Bericht, der wirklich sehr eindrucksvoll war, auch die Anreize zur Nachwuchsgewinnung genannt, die wir speziell hier in Thüringen geschaffen haben. Die präklinische Versorgung, das ist das große Stichwort für die Bodenrettung, auch für die Luftrettung. Die Kompetenzen der regionalen Gebietskörperschaften, die das als kommunale Aufgabe in eigener Verantwortung, im eigenen Wirkungskreis durchführen müssen, sind genannt. Und dass die präklinische Versorgung im Rettungsdienst leider immer wichtiger wird, das erleben wir jetzt gerade. Nachdem erste Kliniken leider keine weiteren Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen können, werden diese Wege länger und es ist deswegen einmal mehr wichtig, dass entsprechend gut ausgebildete Sanitäter und entsprechend gut ausgestattete Fahrzeuge unterwegs sind. Ich kann mit Ihnen gemeinsam nur hoffen und wünschen, dass die Kapazität ausreicht, die bereits jetzt entstehenden längeren Einweisungswege in geeignete Kliniken dann auch adäquat zu bewältigen – das ist eine sich abzeichnende starke Belastung oder jetzt schon vorhandene starke Belastung oder sich abzeichnende Überlastung des Gesundheitswesens –, und nicht auch zu einer Überlastung des Rettungswesens führt. Das – denke ich – wünschen wir uns alle. Natürlich kann bei solchen Extremlagen, wie wir sie jetzt gerade wohl leider bekommen, auch eine einheitliche elektronische Erfassung einen guten Dienst leisten. Auch hier sind wir in Thüringen ein ganz großes Stück weitergekommen. Deswegen freue ich mich sehr über das, was wir geleistet haben. Aber das heißt ja nicht, dass nicht noch vieles noch besser werden kann. Deswegen stimmen auch wir selbstverständlich der Überweisung dieses Antrages an den Innen- und Kommunalausschuss zu und schauen dann, was wir noch weiter tun können, um unsere Rettungsdienste, unsere Rettungskräfte für ihren anspruchsvollen und wichtigen Dienst besser weiter auszustatten, zu qualifizieren, aber auch zu wertschätzen und zu bezahlen. Vielen Dank!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Werte Frau Präsidentin, vielen Dank auch, liebe Frau Staatssekretärin. Das war eine Fortbildungsmaßnahme für uns alle im Bereich Rettungsdienst. Ich glaube, es war auch viel von Ihnen angesprochen, und tatsächlich finde ich gut, dass wir uns grundsätzlich immer mit dem Rettungsdienst auseinandersetzen. Auch mit dem Antrag der CDU, den wir natürlich gern weiter diskutieren wollen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob er tatsächlich die eigentlichen Probleme löst, weil – das wurde schon angesprochen – uns die Hilfsfristen tatsächlich nicht weglaufen. Wir haben eine gute Qualität in der Versorgung. Wir haben nur ein Problem, das ist aber eher – glaube ich – eines, das man nur auf Bundesebene lösen kann. Das, was eben besprochen worden ist – warum oftmals die Fahrzeuge eingesetzt werden, sozusagen fehl in Anspruch genommen werden –, dafür gibt es eigentlich zwei Ursachen. Die eine Ursache ist, dass die Anamnesezeit – also das, was zum Beispiel bei der 112 ankommt, um zu bewerten, ist es tatsächlich ein Notfall – nur sehr kurz ist. Das ist im Grunde auch richtig. Aber das zeigt natürlich, dass das jetzt kein vollumfängliches Gespräch ist, sondern kurz und schnell entschieden werden muss. Das ist das eine: Ich schicke das Rettungsmittel raus und stelle dann vor Ort fest, es ist eigentlich etwas für den Hausarzt, es ist kein Drücken in der Brust, sondern ein Ziehen im Rücken. Das Problem ist, was macht der Rettungsdienst dann? Er kriegt nämlich diese Fahrt gar nicht bezahlt. Das heißt, oftmals nimmt er den Patienten trotzdem mit, um noch mal abzuklären, fährt zum Krankenhaus und kriegt die Fahrt erst dann bezahlt, wenn das Krankenhaus den Patienten tatsächlich aufnimmt. Was häufig gemacht wird, weil aus Haftungsgründen, wenn das Krankenhaus bei bestehender Kapazität ablehnen würde, natürlich Haftungsfälle eintreten würden.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Ich habe gerade erst angefangen. Am Ende dann, ich rede nicht ganz durch.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da haben wir als Problem, dass wir dann natürlich Ressourcen nutzen, die wir anderweitig besser einsetzen könnten, also diese Frage, auch bei Fehlallokation, bei fehlenden Notrufen, tatsächlich das Rettungsmittel zu finanzieren. Das gibt natürlich eine bessere Finanzierung – dann auch mögliche weitere Fragen, es wurde ja hier angesprochen –, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter möglicherweise besser zu bezahlen. Was – glaube ich – noch wichtig ist, es ist angesprochen worden: Die Koordination zwischen diesen häufig nicht ganz trennscharfen – bei telefonischer Meldung erfolgt ein Einsatz von Rettungsmitteln. Dafür hat man aber bundesweit die 116 117 eingeführt. Das ist die Vorschaltnummer des Bereitschaftsdienstes. Wenn Sie so wollen, ist das der Desk, wo man als Patient eigentlich zuerst anrufen sollte, damit das nicht passiert, was eben beschrieben wurde. Thüringen ist da jetzt wirklich kein Riesenproblem. Wenn wir über Berlin sprechen, die Wege kurz sind, dann ist das so, die Überlastung der Notaufnahme, weil die Leute einfach keine Lust mehr haben, in die Zeitung zu schauen, welcher Arzt denn heute Bereitschaftsdienst hat. Außerdem weiß man, wo ein Krankenhaus ist. Im Zweifel kriegt man auch da immer Hilfe. Auch wieder Haftungsgründe, selbst wenn es nicht notwendig ist – kennen wir alle die Diskussion, Christoph. Das ist eine Frage, deswegen hat man 116 117 eingeführt. Dort ist die Möglichkeit, sich dorthin zu wenden. Dann wird abgeprüft, ist es erst mal was für den Hausarzt, den Facharzt, also den Bereitschaftsdienst, für den niedergelassenen Bereich, oder ist es tatsächlich – Kopf unter dem Arm – ein echter Notfall, dann ist die Schnittstelle auch vorhanden, sofort zur 112 weiterzuleiten. Damit erhofft man sich, dass die Steuerung der Patienten tatsächlich immer in den Versorgungsbereich gelingt, der adäquat ist für das Problem, was der Patient hat, und der Patient nicht selber entscheidet, gehe ich jetzt in eine sehr teure Struktur Krankenhaus, wo dann viele Untersuchungen zunächst mal gemacht werden müssen – ich habe die Haftungsfrage angesprochen –, oder geht er in den Bereitschaftsdienst. Da gibt es auch viel aus dem Bund, lieber Christoph, was schon angesprochen worden ist, nämlich die sogenannte Portalpraxis, dort, wo der Bereitschaftsdienst direkt vor der Notaufnahme sitzt. Das ist eine Riesendebatte gewesen, da war Thüringen übrigens mit der KV und der Krankenhausgesellschaft gemeinsam ziemlich weit vorn, die an einem Ort jedenfalls Zugang gewährleistet haben, um diese Patienten tatsächlich auch abzufangen, bevor sie erst im Krankenhaus landen und dort Kapazitäten binden, die gar nicht zur Versorgung notwendig sind. Alles gut, alles richtig, alles nicht Thema dieses Antrags, aber das eigentliche Problem. Deswegen freue ich mich dennoch auf eine Debatte, denn ich glaube, was die technologische Ausstattung der Rettungsmittel anbetrifft, da kann man sicherlich was machen. Ich habe auch öfter gehört, dass die Ausstattung mit Flugmitteln nicht ausreichend ist. Ich glaube, zwei haben wir, nur einer ist nachtflugfähig, das wird auch kritisiert, das kann man diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die 3 Sekunden längere Redezeit. Danke sehr.
(Beifall Gruppe der FDP)
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Hallo, Herr Montag, danke für die Zwischenfrage. Dir ist aber schon bewusst, dass bei den Kostenverhandlungen zwischen Kostenträgern und Rettungsdienstorganisationen bei den Verhandlungen 5 Prozent aufgeschlagen werden, um genau die Fälle, die du anfangs beschrieben hast, wo der Patient eben nicht mitgenommen wird, weil er nur das Ziehen im Rücken hat, abzudecken? Das ist dir klar und deswegen geht es dem Rettungsdienst nicht verloren.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Da du mir unterstellst, dass das klar ist, nehme ich das einfach so hin.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Nein,
das war eine Frage!) Ach so, das habe ich jetzt nicht rausgehört, dass das eine Frage ist. Natürlich ist das klar. Ich glaube aber trotzdem, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung brauchen, dass tatsächlich jede Fahrt, die geleistet wird, nicht pauschal im Gesamtsystem verschwindet, sondern einzeln abrechenbar ist. Ich glaube, dann ist es auch richtig, dann kommen die Mittel auch dort an, wo sie gebraucht werden. Sie sind ja zur Refinanzierung der Strukturen gedacht. Vieles wird im Gesundheitsbereich mit Pauschalen gelöst, das ist richtig so. Manches sollte man konkret bezahlen, ich sage nur: Stichwort „Entbudgetierung“. In dem Fall gibt es viele Dinge, die hoffentlich jetzt die neue Bundesregierung angehen wird. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den digitalen Endgeräten, der vorliegende Antrag ist eine Mischung aus Selbstverständlichkeiten, Kleiner Anfrage, Allgemeinplätzen und Wiederholungen. Er hat wenig innovativen Mehrwert, um tatsächlich, wie im Titel genannt, die Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherzustellen. Der Landtag muss nicht feststellen, wie in Punkt I.1 gefordert, dass die Notfallversorgung der ersten Minuten oftmals entscheidend für mögliche Behandlungserfolge ist. Es ist eine Binsenweisheit und in den letzten Jahren haben die rot-rot-grünen Fraktionen im Landtag und die Landesregierung eine Reihe an Maßnahmen ergriffen, um eine zeitnahe Notfallversorgung zu realisieren. Das betrifft den Rettungsdienst genauso wie die dahinterliegenden Notrufstrukturen, aber auch die Feuerwehren in Thüringen. Eine enorme Summe von 85 Millionen Euro steht allein für die Jahre 2020 und 2021 für die Bereiche Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste zur Verfügung. Weitere 40 Millionen Euro stehen im aktuellen Haushaltsentwurf für das Jahr 2022. Das zeigt vor allem eins: eine große Rückendeckung und Wertschätzung für alle Helferinnen und Helfer, die damit befasst sind, die Gesundheit und das Leben anderer zu schätzen, zu schützen und täglich dabei auch ihre eigene körperliche Unversehrtheit zu riskieren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Daher an dieser Stelle einen großen Dank im Namen unserer Fraktion an alle Rettungskräfte in Thüringen, die jeden Tag einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten und die Menschen von Altenburg bis Eisenach wissen lassen, dass im Ernstfall auf sie Verlass ist. Und danke auch für die Arbeit unter ganz besonderen Herausforderungen, die den Alltag seit der Pandemie im letzten Jahr gehörig verändert haben.
(Beifall DIE LINKE)
Um es vorab anzukündigen: Wir werden der Ausschussüberweisung des Antrags zustimmen, wo im zuständigen Gremium gern im Detail diskutiert werden kann. Gleichwohl will ich aber darauf hinweisen, dass die CDU hier einen Antrag einbringt und Fragen aufwirft, die das Thüringer Innenministerium schon einmal und bereits einen Monat vor Antragstellung im Innen- und Kommunalausschuss beantwortet hat. Das betrifft insbesondere den Punkt II. zur Frage der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. Mit der Änderung des Notfallsanitätergesetzes auf Bundesebene vor einigen Jahren gab es nunmehr den Berufszweig der Notfallsanitäterinnen und ‑ sanitäter, die über mehr Kompetenzen und eine höherwertige Ausbildung verfügen. Die Thüringer Rettungsassistentinnen und ‑ assistenten, die als solche Notfallsanis anerkannt werden wollen, benötigen die staatliche Ergänzungsprüfung. Der Bundesgesetzgeber hatte die Frist dafür bis Ende 2020 gesetzt und noch mal bis Ende 2023 erweitert. Der Thüringer Landtag hat 2018 den Stichtag 31. Dezember 2022 – übrigens mit den Stimmen der CDU – beschlossen, an dem der Einsatz von Rettungsassistentinnen und ‑ assistenten in den Zentralen Leitstellen und Rettungsfahrzeugen für die Notfallversorgung bis 31. Dezember 2022 durch Notfallsanitäterinnen und -sanitäter ersetzt wird, um eine bestmögliche Qualität der Behandlung zu erzielen, damit überall landesweit einheitlich zum selben Zeitpunkt die gleichen Standards angewandt werden. In einem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün zum damaligen Gesetzgebungsverfahren, dem übrigens auch die CDU beigetreten ist, wurde vereinbart, dass diese Regelungen evaluiert und das Ergebnis dem Innenausschuss bis zum Frühjahr 2021 vorgelegt wird. Genau das ist auch passiert: Am 14. April 2021 hat der Innenminister die Zahlen im Beisein der CDU-Vertreterinnen und ‑ vertreter präsentiert – sowohl zur Gesamtzahl aller Notfallsanis als auch zu den aktuell in der Ausbildung befindlichen, die noch in diesem Jahr sowie im nächsten Jahr fertig werden und in Summe bei über 1.000 liegen. Und nicht nur das: Vor dem Hintergrund des Soll-Ist-Vergleichs wurde den Abgeordneten aller Fraktionen – einschließlich natürlich auch der CDU – dargestellt, dass aller Voraussicht nach in Thüringen ausreichend Notfallsanitäterinnen und ‑ sanitäter zur Verfügung stehen, um bis zum Stichtag Ende 2022 den Bedarf im ganzen Land zu decken. Auch wurden die kommunalen Aufgabenträger, die Rettungsdienstzweckverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Hilfsorganisationen beteiligt, welche alle mitteilten, dass die Nachprüfungen und Ausbildungen bisher erfolgreich in Thüringen stattfinden. In Punkt III.2 wird gefordert, unter anderem die Leitstellenstruktur in Thüringen einem Gutachten zu unterziehen. Genau das ist auch schon passiert, und zwar durch eine bayerische Fachfirma für Leitstellen, Funk, Einsatzzentralen, IT-Sicherheit und digitale Alarmierung – schon im Jahr 2018 übrigens. Das Ergebnis ist eine umfangreiche Leitstellenstrukturreform in Thüringen, die sukzessive immer weiter umgesetzt wird, um die bisherige Zahl der 13 Leitstellen zu reduzieren, um durch neuere schlagkräftige Kooperationsmodelle mit modernster Technik und Absicherung gegen Ausfälle jeder Bürgerin und jedem Bürger, die die 112 wählen, schnell Hilfe zuteilwerden zu lassen. Jena, Saalfeld und Gera haben es vorgemacht, Erfurt, Sömmerda und Weimar haben in diesem Jahr ebenso die Zweckvereinbarung unterschrieben, Gotha, der Wartburgkreis und der Ilm-Kreis suchen nach einem gemeinsamen Standort. Leider machen bisher nicht alle mit und natürlich ist es einfach, hier im Landtag noch ein weiteres Gutachten zum Gutachten zu fordern. Einfacher wäre es aber, liebe CDU, wenn Sie im Eichsfeld und im Weimarer Land das Gespräch mit Ihrem Landrat und Ihrer Landrätin suchen
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und sie genau davon zu überzeugen versuchen, was in Ihrem Antrag steht, denn dazu gehören natürlich modernisierte und dauerhaft leistungsfähige Leitstellen. Statt Aufforderung an die Landesregierung wäre das Überzeugen der eigenen Leute der erste vor dem zweiten Schritt.
(Beifall DIE LINKE)
Immerhin fördert das Land mit 70 Prozent in den Kreisen auch zukünftig neue Leitstellenstrukturen. In Punkt III.3 fordert die CDU dazu auf, dass die Landesregierung sicherstellen soll, dass der Thüringer Rettungsdienst in die Lage versetzt wird – ich zitiere –, „weder in Stadt noch Land die gesetzlich festgeschriebene Hilfsfrist zu überschreiten“. Nach dem Thüringer Rettungsdienstgesetz und dem Landesrettungsdienstplan beträgt die Hilfsfrist im Rettungsdienst im Allgemeinen 14 Minuten und in dünn besiedelten Regionen 17 Minuten. Von den rund 700.000 vermittelten Rettungsdiensteinsätzen im vorletzten Jahr waren 95 Prozent genau innerhalb dieser Fristen und ein Bruchteil außerhalb der Fristen, in Summe auch 2.000 weniger als im Jahr zuvor. Ja, es sollte unser aller Anspruch sein, dass ein Rettungswagen so schnell wie möglich am Zielort ist. Um das zu beschleunigen, gab es bereits entsprechende Vorhalteerhöhungen von Rettungstransportwagen und Krankentransportwagen, die erst im Verlauf 2019 umgesetzt wurden und sich deswegen in den Zahlen der Hilfsfristüberschreitung noch nicht widerspiegeln. Auch gab es Erweiterungen bei den Rettungsdienstzweckverbänden und bei der Errichtung neuer Rettungswachen, zum Beispiel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, in Probstzella und Bad Blankenburg in diesem Jahr. Auch die Leitstellenreform wird einen Beitrag zur Reduktion der Hilfsfristen leisten, ebenso wie die im Haushalt für dieses Jahr samt Verpflichtungsermächtigungen verankerten 2,45 Millionen Euro für die Einführung des einheitlichen Systems zur mobilelektronischen Einsatzdatenerfassung und Einsatzdokumentation in den Rettungsdiensteinheiten. Wenn die CDU aber fordert, dass nie wieder eine Unterschreitung der gesetzlich festgeschriebenen Hilfsfrist stattfinden soll, dann fordert sie damit zugleich von der Landesregierung nichts Geringeres als die Abschaffung des Winters und ein Verbot von Schnee, Eis und Glätte und ein Ende von Straßenerneuerungen und baustellenbedingter Umleitungen und Vollsperrungen – am besten natürlich sofort und unverzüglich –, denn genau solche Faktoren sind häufig mitursächlich für die Überschreitung von Hilfsfristen im Rettungsdienst. Das wird nicht gelingen. Was gelingen kann, ist aber, diese Überschreitung weiter zu senken, zum Beispiel mit der Einführung einer landesweit einheitlichen Leitstellensoftware und einheitlichen Standards und mit einer Evaluation der Rettungswachen hinsichtlich wiederkehrender Störungen beim Ausrücken, baulicher und technischer Störfaktoren. Und wir sollten gemeinsam diskutieren, ob es nicht wieder eine erneute Forderung des Außenumbaus von Rettungswachen geben sollte, wie sie 2012 ausgelaufen ist. Unser Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu gewährleisten. Das schließt gleichermaßen die Versorgung mit Wasser, ÖPNV und Energie, aber auch durch die Rettungsdienste mit ein. Dafür sind weitere Anstrengungen erforderlich. Insoweit teilen wir einige der formulierten Ansinnen, wie unter III.1. Allein eine konkretere Ausgestaltung dazu fehlt noch im Antrag der CDU, ebenso wie bei den weiter im Antrag der CDU unter III.5 genannten Bundesratsinitiativen, bei denen irgendwie noch unklar ist, wie sich die CDU die Implementierung des Rettungsdienstes im eigenen Sektor im Fünften Buch Sozialgesetzbuch konkret vorstellt. Aber vielleicht wird es dann im Ausschuss durch die CDU noch etwas konkreter. Eine Bitte möchte ich noch an das Innenministerium formulieren: 2020 verging statistisch nicht eine Woche in Thüringen, in der sich nicht mindestens eine Straftat gegen Rettungskräfte in Thüringen ereignete. Die Fraktion Die Linke hat gemeinsam mit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits im Juni 2019 insgesamt 100.000 Euro für eine Respektkampagne für Rettungskräfte ab dem Haushaltsjahr 2020 per Landtagsbeschluss bereitgestellt und auch für das Haushaltsjahr 2021 verlängert. Keine Frage: Corona verlangsamt viele Prozesse, aber es wäre wirklich gut, wenn drei Jahre nach diesem Landtagsbeschluss diese Kampagne nun zügig auf den Weg gebracht und sichtbar wird, gerade auch als Zeichen der Wertschätzung für die Rettungskräfte, denen innerhalb der Pandemie ganz besonders viel abverlangt wird. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Vielen herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede im Thüringer Landtag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Als Nächster erhält Abgeordneter Czuppon für die AfD-Fraktion das Wort.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Thüringer, es ist schon viel von den Vorrednern gesagt worden, viel angesprochen worden, es war viel Richtiges dabei, die Staatssekretärin hat ausführlich berichtet. Ich werde es also kurz machen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) werde mich nicht an dem ganzen Fragenkatalog der CDU hier langhangeln, möchte aber noch einige Anmerkungen einbringen, auf die Sie noch nicht so ein Augenmerk gelegt haben. Werte Kollegen von der CDU-Fraktion, wie schreiben Sie in Ihrem Antrag: Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen. Der Rettungsdienst ist in Thüringen durch das Thüringer Rettungsdienstgesetz, das Sie zuletzt in Ihrer Regierungsverantwortung mit der SPD erlassen haben, zumindest auf dem Papier sichergestellt. Ihr Antrag aber hätte richtig heißen müssen: Vollzug des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in ganz Thüringen sicherstellen. Denn es mangelt hier nur am Gesetzesvollzug. So werden in Thüringen die in § 3 Abs. 2 des Gesetzes aus notfallmedizinischen Gründen genannten Hilfsfristen in einer Vielzahl von Fällen nicht eingehalten. Das wurde schon angesprochen, dafür gibt es Gründe, aber es muss natürlich versucht werden, diese Gründe zu minimieren. Das haben die Antworten der Thüringer Landesregierung auf Kleine Anfragen der Kollegen der CDU vom 17. März 2016 – Drucksache 6/1925 – und 2018 – 6/4923 – ergeben. Meine Fraktion liest so etwas ganz genau, weil die Nichteinhaltung von Hilfsfristen beim bodengebundenen Rettungsdienst bittere, unter gewissen Umständen auch tödliche Folgen für die Erkrankten nach sich ziehen kann. Wenn Sie nun mit Ihrem Antrag unter anderem auf die Anzahl von Notfallsanitätern abzielen, haben Sie die flächendeckende Ausbringung von Rettungswachen in Thüringen aus dem Blick gelassen, aber das ist ein sehr wichtiger Punkt. Haben Sie eigentlich noch § 26 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes auf dem Schirm? Dort ist geregelt, dass die Kosten der Errichtung – also Neubau, Umbau und Erweiterungsbau – von Rettungswachen auch des bodengebundenen Rettungsdienstes förderfähig sind. Aber an einer Zuwendungsrichtlinie des Freistaats Thüringen hierzu fehlt es nach Kenntnis meiner Fraktion bislang noch. Die von der CDU-Fraktion hier geforderte Berichterstattung der Landesregierung findet meine Fraktion natürlich angebracht und unterstützt dies. Aber liebe Kollegen der CDU, das Problem sollte an der Wurzel gepackt werden. Das wäre ein Rettungsdienstplan für die und mit den Rettungswachen in Thüringen, welcher die in § 3 Abs. 2 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes geregelten Hilfsfristen für den bodengebundenen Rettungsdienst in jedem Fall sicherstellen müsste.
(Beifall AfD)
Dafür wurden wir hier ins Hohe Haus gewählt, um bestehende Probleme umgehend und rechtssicher zu beseitigen, das ist ein wichtiger Fakt. Ich möchte noch ganz kurz zwei aktuelle Beispiele bringen, und zwar hatte die Gruppe der FDP das IVENA-System hier ins Plenum eingebracht. Wir hatten zugestimmt, weil wir das als wichtige Sache empfanden. Das ist natürlich hier knapp gescheitert. Dass das notwendig ist, weil das jetzt momentan nicht richtig funktioniert, hat ein Beispiel gezeigt: Die Mutter eines Mitarbeiters von mir, 82 Jahre, liegt in Kölleda im Pflegeheim, musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus nach Sömmerda gebracht werden. In Sömmerda im Krankenhaus wurde plötzlich festgestellt: Es ist kein Bett frei. Oh. Was wird gemacht? Es wird die alte Frau wieder in den Krankenwagen verbracht und ins Pflegeheim gefahren. So was ist – weiß ich nicht – einer Bananenrepublik würdig, aber keines hoch entwickelten zivilisierten Staats, wo das Krankenhauswesen eigentlich schon lange funktionieren sollte.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sorgen Sie doch mal dafür, dass die Krankenhäuser nicht voll sind!) Ein weiteres Beispiel: Mein Kollege Uwe Thrum, der sehr nah an den Leuten in seinem Wahlkreis ist, ist immer auch mit Feuerwehrleuten und Rettungskräften zusammen. Er berichtete mir, dass ihm Rettungskräfte erzählen, dass die sanitären Anlagen wirklich unwürdig sind. Ich weiß nicht, da ist vielleicht die sanitäre Einrichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl besser als die in der Rettungswache da unten im Saale-Orla-Kreis. Ich will sagen: Es ist viel Handlungsbedarf, packen wir es an! Wir freuen uns auf die Diskussion im Innen- und Kommunalausschuss und würden der Überweisung natürlich zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich versuche, etwas Struktur reinzubringen, denn wenn man als Letzter reden darf, dann hat man zumindest den Anspruch, doch auf alle einzugehen, die sich geäußert haben, zumindest auf die wesentlichen Dinge. Bevor ich auf die Staatssekretärin eingehe, vielleicht zunächst einmal die Antwort auf zwei Dinge, die Kollegin Vogtschmidt hier vorgetragen hat. Zum einen: Wenn man kritisiert, wann in welcher Reihenfolge was beraten wurde, ist es doch immer hilfreich zu schauen, welches Datum der Antrag hat. Der ist nun auch schon ein paar Tage alt. Von daher gehört es zur Fairness dazu, dass man schaut und berücksichtigt, dass der Antrag eben nicht mehr ganz druckfrisch ist. Und zum anderen, denke ich, waren wir uns hier im Hohen Hause auch immer einig, dass die Bedeutung der Notfallsanitäter und insbesondere der Flaschenhals, der sich in der Ausbildung seit der Einführung des Notfallsanitäters in Thüringen angedeutet hat, hier in regelmäßigen Abständen diskutiert werden. Wir haben hier auch alle fraktionsübergreifend die Sorge geteilt. Das habe ich jetzt ein bisschen als Aufkündigung vonseiten der Linksfraktion rausgehört, weil Sie gesagt haben: Na ja, es ist gar nicht mehr nötig, dass wir über das Thema „Notfallsanitäter und Notfallsanitäterausbildung“ hier sprechen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das hat
sie so nicht gesagt!) Ich hoffe, das war so nicht gemeint, alles andere würde mich doch sehr wundern. Zunächst einmal will ich sagen, dass die Forderungen, die wir hier in diesem Antrag aufgemacht haben, zu großen Teilen auf ein von der CDU-Fraktion durchgeführtes Rettungsdienstforum zurückzuführen sind. Dazu will ich sagen, dass viele Dinge, die die Staatssekretärin so liebevoll vorgelesen hat, doch von den Praktikern anders gesehen werden, und die Praktiker würden Ihnen an der Stelle auch widersprechen. Ich will dann im Folgenden noch auf ein, zwei Punkte eingehen.
(Beifall CDU)
Ja, Sie haben recht: Natürlich geht es beim bodengebundenen Rettungsdienst um eine Aufgabe des eigenen kommunalen Wirkungskreises, das ist vollkommen korrekt. Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe des Landesgesetzgebers, der einen weiteren Blick hat – wir haben in unserem Antrag auch über den luftgebundenen Rettungsdienst gesprochen –, das Gesamte im Blick zu halten. Wir als CDU-Fraktion haben natürlich nicht den Anspruch, die eigenen Wirkungskreise zu vermischen. Aber die Aufgabe des Gesetzgebers ist es doch, hier auch den Gesamtblick zu behalten, und genau das ist auch Intention unseres Antrags. Nichtsdestotrotz will ich natürlich ausdrücklich für den Vortrag danken, der schon sehr faktenreich war, auch wenn ich ehrlicherweise an der einen oder anderen Stelle etwas über die Aussage enttäuscht bin, dass es eine mangelhafte Datenlage gibt. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass man sich um eine Datenlage bemüht hätte. Und an manchen Stellen hat man sich doch auch – man verzeihe die Formulierung – einen etwas schlanken Fuß gemacht, indem man darauf hingewiesen hat, es gäbe dort keine Kenntnisnotwendigkeit. Auch das enttäuscht mich doch bei einigen Punkten sehr. Ich will außerdem noch mal ganz explizit auf zwei Punkte eingehen, Frau Staatssekretärin, die Sie vorgetragen haben. Das ist zum einen der Punkt II.6, in dem es um die Thematik der Schiedsstelle geht. Auch da haben Sie relativ oberflächlich gesagt, die Schiedsstelle wurde quasi nie angerufen und deswegen hat sich das mehr oder weniger erledigt und spielt keine große Rolle. Wir alle wissen, dass die Schiedsstelle allein schon mit der Einführung eine Rolle spielt. Das war damals eine große Forderung aller Akteure, dass diese Schiedsstelle als Drohpotenzial gebraucht wird, um manchen Konflikt, den es gab, schon vorher aufzulösen. Dazu hätte ich mir schon gern eine genauere Analyse des Ministeriums gewünscht, mal zu schauen, an welchen Stellen denn die Schiedsstelle vielleicht auch geholfen hat, Konflikte aufzulösen, bevor sie überhaupt zur Schiedsstelle kommen mussten. Auch da fand ich es doch etwas oberflächlich, aber vielleicht können wir das Thema doch dann im Ausschuss vertiefen. Meine größte Enttäuschung will ich an der Stelle kundtun, aber das habe ich als inhaltliche Schwäche bei den Fraktionen auch so rausgehört, dass die Thematik der Schwerlastrettungswagen offensichtlich vollkommen unbekannt ist. Das ist ein Fachbegriff. Auch vom Innenministerium hätte ich eigentlich erwartet, dass das bekannt ist, und auch, dass es dort in der Praxis Probleme gibt, insbesondere in der Hinsicht, dass es hier Bedarf gibt, eine einheitliche Regelung herbeizuführen, wie wir sie auch bei der Luftrettung haben. Die Praktiker haben uns klar gesagt: Wir brauchen einen Bereich, gerade weil der Bedarf steigt, der für Schwerlastrettungswagen einheitliche Regelungen zum Thema der Erreichbarkeit, Vorhalteregeln und zum Beispiel auch 24/7-Abdeckung schafft. Darauf möchte ich auch gern noch mal im Ausschuss eingehen und hoffe, dass uns dann aus dem Innenministerium oder – wenn es in den Sozialausschuss kommt – aus dem Sozialministerium heraus auch mit Faktenwissen im Ausschuss geholfen werden kann, dafür wäre ich sehr dankbar. Ich will nicht verhehlen, dass mir das Thema auch emotional sehr nahegeht. Als ehemaliger Rettungshelfer und Ausbilder weiß ich, dass das Thema „Notfallversorgung“ insbesondere in den ersten Minuten ein ganz entscheidendes ist, um einen späteren Behandlungserfolg zu garantieren. Deswegen ist die Investition in eine flächendeckende, schnell verfügbare und exzellent ausgestattete Rettungsdienstversorgung etwas, das über Leben und Tod entscheidet. Und diese Investition, von der wir als CDU-Fraktion hier reden, muss in erster Linie eine Investition in geeignetes Personal sein. Wie ich es bei der Einbringung schon angedeutet habe, geht es vor allem darum, Arbeitsbedingungen zu verbessern und Familienfreundlichkeit zu steigern. Innerhalb Thüringens gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land bei der Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsmittels. Auch hier wurde das in der gesamten Debatte doch alles ein bisschen so nonchalant unter den Tisch fallen gelassen. Es gab einige, die sich darüber etwas lustig gemacht hatten: auf der einen Seite, die Prozentzahlen wären zu niedrig, auf der anderen Seite, na ja, das kommt durch Glatteis. So billig möchte ich ehrlicherweise manchen hier im Haus nicht davonkommen lassen. Wir haben eine klare Datenlage, dass Rettungsfristen im ländlichen Raum statistisch relevant häufiger überschritten werden. Und wenn sich Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum mit dieser Versorgungssituation unwohl fühlen, dann kann man das nicht so abtun, wie das hier einige Rednerinnen und Redner getan haben.
(Beifall CDU)
Zugleich ist die beste Versorgung der Patienten mitunter nicht die im nächstgelegenen, sondern im nächstgeeigneten Krankenhaus. Das ist einer der Punkte, zu denen die Staatssekretärin ausgeführt hat, dass hier die Gesetzeslage in Thüringen eine andere ist. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das sehen die Leute, die Tag für Tag für uns an der Front im Einsatz sind, doch anders, dort herrscht eben diese Rechtsunsicherheit vor. Wenn ein Ergebnis unserer Beratungen im Ausschuss sein könnte, dass hier Rechtssicherheit geschaffen wird, dann wäre das schon ein entscheidender Punkt, denn offensichtlich sind die, die uns helfen müssen, helfen dürfen, helfen können, nicht so klar in der Erkenntnis, wie Sie das hier dargestellt haben. Es muss also möglich sein, Patienten bodenoder luftgebunden auch mal länger im Rettungsmittel zu transportieren, wenn dadurch eine geeignetere Behandlungsstelle erreicht werden kann – und das rechtssicher für diejenigen, die das ausführen. Ziel muss es sein, eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleichmäßig kurzen arztfreien Intervallen und einer krankenhausähnlichen Behandlungsqualität bereits im Rettungsmittel sicherzustellen. Leider war es auch hier so, dass das von der Staatssekretärin mit dem Verweis weggewischt wurde: Das war schon immer so, dass die Behandlungsqualität unterschiedlich ist. Ja, natürlich, da gibt es unterschiedliche Ansprüche. Aber Ziel des Nachdenkens über den Rettungsdienst in Thüringen kann es doch auch mal sein: Welche anderen Ansprüche können wir denn an Rettungsmittel stellen, welche anderen Aufgaben können wir den Rettungsmitteln zuordnen, um auch beim längerfristigen Thema der Krankenhausstruktur unter Umständen die Versorgungslücken zu schließen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten? Und ja, wir sollten uns an Baden-Württemberg ein Beispiel nehmen, insbesondere beim Thema des Gutachtens. Ja, Thüringen braucht ein externes Gutachten. Und wenn sich Kollegin Vogtschmidt hier wieder nur auf das Thema „Leitstellenstruktur“ konzentriert hat, was wir natürlich auch mit aufgezählt haben, ist auch das zu kurz gesprungen. Da wurde nicht verstanden, dass es auch um das Thema „Luftrettung“ geht und dass es auch um die jeweiligen Vergabeverfahren geht und dass es auch darum geht, sich anzuschauen, welche existierenden Rettungsmittel wir haben und welche Aufgaben diese erfüllen können. Dann muss man sich im weiteren Schritt anschauen, ob die Leitstellenstruktur, die wir haben – und ja, die novelliert wurde und die auch tatsächlich eine Besserung herbeigeführt hat, das will ich gar nicht bestreiten, das waren auch wichtige Schritte –, dann auf den Erkenntnissen beruhend, die wir dann gewonnen haben, immer noch genau so funktioniert, ob wir dann da auch noch mal mit der Stellschraube nacharbeiten müssen. Sich nur auf den Aspekt der Leitstellenstruktur zu konzentrieren, war doch hier deutlich zu kurz gesprungen und hat doch gezeigt, dass Sie das Thema nicht in Gänze erfassen wollten.
(Beifall CDU)
Hier gab es die Aussage vonseiten der Landesregierung, dass keine Kenntnisse über das Thema „Bodengebundener Rettungsdienst“ vorhanden sind, und ein Gutachten wäre nicht machbar. Da widerspreche ich Ihnen: Klar ist das machbar. Man kann natürlich ein Gutachten zu genau den Dingen machen, die ich gerade aufgezählt habe. Es gibt nichts und niemanden, der Sie daran hindert. Auch das werden wir im Ausschuss sicherlich genauer beraten. Die Aussage, dass Sie bei der Luftrettung keinen Anpassungsbedarf sehen, finde ich auch sehr stark. Woher die Landesregierung diese Erkenntnis nimmt, hätte mich auch mal interessiert – auch etwas, was wir im Ausschuss noch weiter vertiefen werden. Die Kommunen wie auch der Thüringer Rettungsdienst müssen – und das will ich noch mal so zusammenfassen – personell und technisch ausgestattet sein, dass weder in den Städten noch auf dem Land die Hilfsfristen schuldhaft überschritten werden – und da rede ich nicht von Glatteis und anderen Dingen.
(Beifall CDU)
Außerdem brauchen wir eine Übersicht über die Zahl der in Thüringen beschäftigten Rettungsassistenten. Und falls der Verdacht besteht, dass die Übergangszeit nicht ausreicht, um alle Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern nachzuqualifizieren, muss diese Frist verlängert werden. Das war das, was ich anfangs schon gesagt hatte, dass wir uns eigentlich hier im Hohen Haus mal einig waren, dass wir das ganz stark im Blick behalten wollen. Auch hier bin ich doch etwas enttäuscht, dass die Landesregierung nicht Kenntnis von der Lage hat. Ich habe ehrlicherweise an der Stelle zum ersten Mal wieder etwas brennender die Sorge und die Gefahr vor Augen, dass wir vielleicht doch in eine Versorgungslücke kommen könnten, insbesondere weil die gesamte Corona-Situation dafür gesorgt hat, dass der Rettungsdienst einen Großteil seines Personals an Notfallsanitätern an andere Bereiche verloren hat. Ich befürchte, dass wir das nicht auf dem Schirm haben. Wir können nicht riskieren, dass dem Thüringer Rettungsdienstwesen dadurch noch mehr Fachpersonal verloren geht. Zudem müssen Fortbildungen im Rettungswesen auch unter Pandemiebedingungen möglich sein. Das ist Teil unseres Antrags, die Staatssekretärin ist darauf eingegangen. Wir haben da schon eine große Sorge, dass das im Rahmen auch der eskalierenden Pandemiesituation wieder mehr zum Thema werden könnte. Dass die Rettungsschulen unter Implementierung eines geeigneten Testregimes und Hygienekonzepts offengehalten werden müssen, ist eine der zentralen Forderungen. Wenn wir uns hier mit der Landesregierung einig sind, wäre das schon mal ein großer Erfolg. Und schließlich müssen wir das Rettungswesen über die Grenzen hinaus denken, nämlich auch über die Ländergrenzen hinweg. Und das betrifft Thüringen ganz besonders als ein Bundesland, das ringsherum an andere Bundesländer angrenzt. Mich persönlich betrifft es, weil mein Wahlkreis in drei Himmelsrichtungen an ein anderes Bundesland angrenzt. Wenn wir sagen, dass Patienten nicht unbedingt in das nächstgelegene, sondern das nächstgeeignete Krankenhaus verlegt werden, dann muss das auch länderübergreifend möglich sein. Ich habe den Widerspruch von der Staatssekretärin zu unseren Praxisberichten schon aufgetan. Ich will noch mal betonen, dass wir insbesondere die länderübergreifende Versorgung noch mal im Ausschuss vertiefen wollen. Zusammenfassend will ich zugeben, dass das alles ein dickes Brett ist. Aber es lohnt sich, dieses Brett zu bohren, denn – wie ich eingangs sagte – die Gewissheit, dass mir im Notfall geholfen wird, ist ein Grundpfeiler des Vertrauens in den Staat, dabei dürfen wir keinerlei Abstriche machen.
(Beifall CDU)
Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen diese Gewissheit überall in Thüringen haben. Und um der Formalität noch Genüge zu tun, will ich noch einmal beantragen, dass dieser Antrag bitte an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten – Herr Abgeordneter Schütze. Sie können übrigens zu Beginn des Plenums auch eine Redeliste hier einreichen. Das würde uns helfen, das hier zu sortieren. Bitte schön.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Das probieren wir das nächste Mal. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der vorliegende CDU-Antrag zur Rettungsdienstabdeckung in Thüringen ist im Großen und Ganzen ein ehrenwertes Anliegen, das ich befürworte. Deshalb lohnt es sich, den Antrag mal genauer anzuschauen. Seit Jahren warnen Experten vor der zunehmenden Abwanderung gut ausgebildeter Rettungskräfte aus dem Freistaat, weil die Entlohnung in Bayern, in Hessen und Sachsen besser ist als in Thüringen. Deshalb kann ich die Forderung nach längeren Transportwegen nicht unterstützen, denn dieser Vorschlag zieht unkalkulierbare Folgekosten nach sich, weil in solchen Fällen eine zusätzliche – nämlich zweite – Besetzung samt Rettungsmittel vorgehalten werden muss. Sie sind einerseits nicht bereit, in Lohnkosten zu investieren, aber Sie wollen die Aufgaben für Rettungskräfte weiter ausbauen. Das funktioniert in akuten Zeiten des Fachkräftemangels nicht, zumal Sie mit Ihrer Forderung nach weiteren Transportwegen auch in die Entscheidungskompetenz der Notärzte vor Ort eingreifen. Da hätte ein Blick in den aktuellen Landesrettungsdienstplan für den Freistaat Thüringen gereicht, dort heißt es in Kapitel 7.1 Abs. 3: „Die Entscheidung, in welche für die weitere Versorgung geeignete und am schnellsten erreichbare Behandlungseinrichtung der Notfallpatient transportiert wird, trifft die Einsatzleitung am Notfallort“. Die Einsatzleitung hat der Notarzt. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für III.7 Ihres Antrags: Die Entscheidung liegt beim Notarzt, und sie verbietet nicht, im geeigneten Fall ein Krankenhaus über Grenzen Thüringens hinweg anzufahren. Ihr Ansinnen ist bereits geregelt, ohne dass es die Aufgabe des Rettungspersonals erweitert. Auch die Hilfsfristen sind bereits im Landesrettungsdienstplan geregelt, hier Kapitel 3.2. Damit sind die Kommunen ausreichend in die Lage versetzt, ihre Rettungsmittelbedarfe zu planen. Können sie das nicht, ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, hier regulierend einzugreifen. Abschließend zu III.1: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleichmäßig kurzen arztfreien Intervallen und eine krankenhausähnliche Behandlungsqualität bereits im Rettungsmittel sicherzustellen“. Dazu möchte ich anmerken: Mit dem Berufsbild Notfallsanitäter wurde genau das erreicht, nämlich eine krankenhausähnliche Behandlungsqualität im Rettungsmittel. Auch das haben wir bereits. Ich bleibe dabei, dass wir über die Ertüchtigung des Thüringer Rettungswesens reden müssen, und dazu gehört auch eine kluge Strategie, wie wir dringend benötigtes Rettungspersonal in Thüringen vorhalten müssen. Somit stimme ich der Überweisung an den Ausschuss zu. Danke schön.
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer II des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich da Widerspruch? Ist das eine Zustimmung, Herr Zippel, dass es erfüllt ist?
(Zuruf Abg. Zippel, CDU)
Sehr gut. Das ist ein bisschen Tauchersprache hier, aber gut. Das hätte ich eigentlich von Herrn Korschewsky erwartet. Gut.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)
Es gibt also keinen Widerspruch. Das Berichtsersuchen ist erfüllt. Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragt? Ja, alles klar, das beantragt die CDU-Fraktion. Gut, dann würden wir jetzt erst mal zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung kommen. Ich habe jetzt wahrgenommen, einmal an den Innenund Kommunalausschuss und einmal an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Sonst gab es keine Anträge dazu?
(Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nur Sozialaus-
schuss, Innenausschuss habe ich nicht gesagt!) Doch, Innen- und Kommunalausschuss wurde hier beantragt. Dann stimmen wir zunächst erst mal über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Überweisung zugestimmt. Und wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würde ich sagen, das ist abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Zählen!)
Wollen Sie auszählen? Dann machen wir das. Dann würde ich jetzt noch mal darum bitten – die Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. 23. Dann bitte einmal die Gegenstimmen. Das sind 32. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann müssen wir über eine Federführung nicht mehr abstimmen, die liegt dann beim Innenausschuss. Dann sind wir fertig. Habe ich etwas vergessen? Nein. Wunderbar, dann sind wir am Ende des Tagesordnungspunkts und damit auch am Ende dieser heutigen Sitzung. Ich erinnere alle daran, dass 10 Minuten nach Ende der Sitzung hier im Plenarsaal noch die Sitzung des Sozialausschusses stattfindet. Allen, die daran nicht teilnehmen müssen, wünsche ich ein schönes Wochenende, den anderen auch, nur später.