Schenk
Fragestunde
Was die erste Frage betrifft ist es so, dass der begründete Fall dann vorliegt, wenn die von mir genannten Punkte zu Frage 1 zutreffen, also der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf ist nicht dargestellt oder es gibt eine verzögerte Entscheidung, es kann etwas nicht stattfinden, was hätte stattfinden müssen. Dann ist abgewichen worden, ohne dass ein begründeter Fall vorgelegen hat. Wenn es aber keinen Beratungsgegenstand gibt, der ausgefüllt werden muss, und keine Kreistagsmitglieder, die das beanstanden, dann liegt aus unserer Sicht kein unbegründetes Abweichen vor. Zu Frage 2: Natürlich ist es richtig, wenn Sie hier anfragen, warum abgewichen wird, und die Antworten Sie dann nicht zufriedenstellen, dass es dann eine Beschwerde geben kann. Das steht Ihnen natürlich frei. Für die Landesregierung kann ich nur festhalten, dass wir erst mal keinen rechtswidrigen Vorgang erkennen können.
