Christoph Zippel
Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich versuche, etwas Struktur reinzubringen, denn wenn man als Letzter reden darf, dann hat man zumindest den Anspruch, doch auf alle einzugehen, die sich geäußert haben, zumindest auf die wesentlichen Dinge. Bevor ich auf die Staatssekretärin eingehe, vielleicht zunächst einmal die Antwort auf zwei Dinge, die Kollegin Vogtschmidt hier vorgetragen hat. Zum einen: Wenn man kritisiert, wann in welcher Reihenfolge was beraten wurde, ist es doch immer hilfreich zu schauen, welches Datum der Antrag hat. Der ist nun auch schon ein paar Tage alt. Von daher gehört es zur Fairness dazu, dass man schaut und berücksichtigt, dass der Antrag eben nicht mehr ganz druckfrisch ist. Und zum anderen, denke ich, waren wir uns hier im Hohen Hause auch immer einig, dass die Bedeutung der Notfallsanitäter und insbesondere der Flaschenhals, der sich in der Ausbildung seit der Einführung des Notfallsanitäters in Thüringen angedeutet hat, hier in regelmäßigen Abständen diskutiert werden. Wir haben hier auch alle fraktionsübergreifend die Sorge geteilt. Das habe ich jetzt ein bisschen als Aufkündigung vonseiten der Linksfraktion rausgehört, weil Sie gesagt haben: Na ja, es ist gar nicht mehr nötig, dass wir über das Thema „Notfallsanitäter und Notfallsanitäterausbildung“ hier sprechen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das hat
sie so nicht gesagt!) Ich hoffe, das war so nicht gemeint, alles andere würde mich doch sehr wundern. Zunächst einmal will ich sagen, dass die Forderungen, die wir hier in diesem Antrag aufgemacht haben, zu großen Teilen auf ein von der CDU-Fraktion durchgeführtes Rettungsdienstforum zurückzuführen sind. Dazu will ich sagen, dass viele Dinge, die die Staatssekretärin so liebevoll vorgelesen hat, doch von den Praktikern anders gesehen werden, und die Praktiker würden Ihnen an der Stelle auch widersprechen. Ich will dann im Folgenden noch auf ein, zwei Punkte eingehen.
(Beifall CDU)
Ja, Sie haben recht: Natürlich geht es beim bodengebundenen Rettungsdienst um eine Aufgabe des eigenen kommunalen Wirkungskreises, das ist vollkommen korrekt. Nichtsdestotrotz ist es Aufgabe des Landesgesetzgebers, der einen weiteren Blick hat – wir haben in unserem Antrag auch über den luftgebundenen Rettungsdienst gesprochen –, das Gesamte im Blick zu halten. Wir als CDU-Fraktion haben natürlich nicht den Anspruch, die eigenen Wirkungskreise zu vermischen. Aber die Aufgabe des Gesetzgebers ist es doch, hier auch den Gesamtblick zu behalten, und genau das ist auch Intention unseres Antrags. Nichtsdestotrotz will ich natürlich ausdrücklich für den Vortrag danken, der schon sehr faktenreich war, auch wenn ich ehrlicherweise an der einen oder anderen Stelle etwas über die Aussage enttäuscht bin, dass es eine mangelhafte Datenlage gibt. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass man sich um eine Datenlage bemüht hätte. Und an manchen Stellen hat man sich doch auch – man verzeihe die Formulierung – einen etwas schlanken Fuß gemacht, indem man darauf hingewiesen hat, es gäbe dort keine Kenntnisnotwendigkeit. Auch das enttäuscht mich doch bei einigen Punkten sehr. Ich will außerdem noch mal ganz explizit auf zwei Punkte eingehen, Frau Staatssekretärin, die Sie vorgetragen haben. Das ist zum einen der Punkt II.6, in dem es um die Thematik der Schiedsstelle geht. Auch da haben Sie relativ oberflächlich gesagt, die Schiedsstelle wurde quasi nie angerufen und deswegen hat sich das mehr oder weniger erledigt und spielt keine große Rolle. Wir alle wissen, dass die Schiedsstelle allein schon mit der Einführung eine Rolle spielt. Das war damals eine große Forderung aller Akteure, dass diese Schiedsstelle als Drohpotenzial gebraucht wird, um manchen Konflikt, den es gab, schon vorher aufzulösen. Dazu hätte ich mir schon gern eine genauere Analyse des Ministeriums gewünscht, mal zu schauen, an welchen Stellen denn die Schiedsstelle vielleicht auch geholfen hat, Konflikte aufzulösen, bevor sie überhaupt zur Schiedsstelle kommen mussten. Auch da fand ich es doch etwas oberflächlich, aber vielleicht können wir das Thema doch dann im Ausschuss vertiefen. Meine größte Enttäuschung will ich an der Stelle kundtun, aber das habe ich als inhaltliche Schwäche bei den Fraktionen auch so rausgehört, dass die Thematik der Schwerlastrettungswagen offensichtlich vollkommen unbekannt ist. Das ist ein Fachbegriff. Auch vom Innenministerium hätte ich eigentlich erwartet, dass das bekannt ist, und auch, dass es dort in der Praxis Probleme gibt, insbesondere in der Hinsicht, dass es hier Bedarf gibt, eine einheitliche Regelung herbeizuführen, wie wir sie auch bei der Luftrettung haben. Die Praktiker haben uns klar gesagt: Wir brauchen einen Bereich, gerade weil der Bedarf steigt, der für Schwerlastrettungswagen einheitliche Regelungen zum Thema der Erreichbarkeit, Vorhalteregeln und zum Beispiel auch 24/7-Abdeckung schafft. Darauf möchte ich auch gern noch mal im Ausschuss eingehen und hoffe, dass uns dann aus dem Innenministerium oder – wenn es in den Sozialausschuss kommt – aus dem Sozialministerium heraus auch mit Faktenwissen im Ausschuss geholfen werden kann, dafür wäre ich sehr dankbar. Ich will nicht verhehlen, dass mir das Thema auch emotional sehr nahegeht. Als ehemaliger Rettungshelfer und Ausbilder weiß ich, dass das Thema „Notfallversorgung“ insbesondere in den ersten Minuten ein ganz entscheidendes ist, um einen späteren Behandlungserfolg zu garantieren. Deswegen ist die Investition in eine flächendeckende, schnell verfügbare und exzellent ausgestattete Rettungsdienstversorgung etwas, das über Leben und Tod entscheidet. Und diese Investition, von der wir als CDU-Fraktion hier reden, muss in erster Linie eine Investition in geeignetes Personal sein. Wie ich es bei der Einbringung schon angedeutet habe, geht es vor allem darum, Arbeitsbedingungen zu verbessern und Familienfreundlichkeit zu steigern. Innerhalb Thüringens gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land bei der Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsmittels. Auch hier wurde das in der gesamten Debatte doch alles ein bisschen so nonchalant unter den Tisch fallen gelassen. Es gab einige, die sich darüber etwas lustig gemacht hatten: auf der einen Seite, die Prozentzahlen wären zu niedrig, auf der anderen Seite, na ja, das kommt durch Glatteis. So billig möchte ich ehrlicherweise manchen hier im Haus nicht davonkommen lassen. Wir haben eine klare Datenlage, dass Rettungsfristen im ländlichen Raum statistisch relevant häufiger überschritten werden. Und wenn sich Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum mit dieser Versorgungssituation unwohl fühlen, dann kann man das nicht so abtun, wie das hier einige Rednerinnen und Redner getan haben.
(Beifall CDU)
Zugleich ist die beste Versorgung der Patienten mitunter nicht die im nächstgelegenen, sondern im nächstgeeigneten Krankenhaus. Das ist einer der Punkte, zu denen die Staatssekretärin ausgeführt hat, dass hier die Gesetzeslage in Thüringen eine andere ist. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das sehen die Leute, die Tag für Tag für uns an der Front im Einsatz sind, doch anders, dort herrscht eben diese Rechtsunsicherheit vor. Wenn ein Ergebnis unserer Beratungen im Ausschuss sein könnte, dass hier Rechtssicherheit geschaffen wird, dann wäre das schon ein entscheidender Punkt, denn offensichtlich sind die, die uns helfen müssen, helfen dürfen, helfen können, nicht so klar in der Erkenntnis, wie Sie das hier dargestellt haben. Es muss also möglich sein, Patienten bodenoder luftgebunden auch mal länger im Rettungsmittel zu transportieren, wenn dadurch eine geeignetere Behandlungsstelle erreicht werden kann – und das rechtssicher für diejenigen, die das ausführen. Ziel muss es sein, eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleichmäßig kurzen arztfreien Intervallen und einer krankenhausähnlichen Behandlungsqualität bereits im Rettungsmittel sicherzustellen. Leider war es auch hier so, dass das von der Staatssekretärin mit dem Verweis weggewischt wurde: Das war schon immer so, dass die Behandlungsqualität unterschiedlich ist. Ja, natürlich, da gibt es unterschiedliche Ansprüche. Aber Ziel des Nachdenkens über den Rettungsdienst in Thüringen kann es doch auch mal sein: Welche anderen Ansprüche können wir denn an Rettungsmittel stellen, welche anderen Aufgaben können wir den Rettungsmitteln zuordnen, um auch beim längerfristigen Thema der Krankenhausstruktur unter Umständen die Versorgungslücken zu schließen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten? Und ja, wir sollten uns an Baden-Württemberg ein Beispiel nehmen, insbesondere beim Thema des Gutachtens. Ja, Thüringen braucht ein externes Gutachten. Und wenn sich Kollegin Vogtschmidt hier wieder nur auf das Thema „Leitstellenstruktur“ konzentriert hat, was wir natürlich auch mit aufgezählt haben, ist auch das zu kurz gesprungen. Da wurde nicht verstanden, dass es auch um das Thema „Luftrettung“ geht und dass es auch um die jeweiligen Vergabeverfahren geht und dass es auch darum geht, sich anzuschauen, welche existierenden Rettungsmittel wir haben und welche Aufgaben diese erfüllen können. Dann muss man sich im weiteren Schritt anschauen, ob die Leitstellenstruktur, die wir haben – und ja, die novelliert wurde und die auch tatsächlich eine Besserung herbeigeführt hat, das will ich gar nicht bestreiten, das waren auch wichtige Schritte –, dann auf den Erkenntnissen beruhend, die wir dann gewonnen haben, immer noch genau so funktioniert, ob wir dann da auch noch mal mit der Stellschraube nacharbeiten müssen. Sich nur auf den Aspekt der Leitstellenstruktur zu konzentrieren, war doch hier deutlich zu kurz gesprungen und hat doch gezeigt, dass Sie das Thema nicht in Gänze erfassen wollten.
(Beifall CDU)
Hier gab es die Aussage vonseiten der Landesregierung, dass keine Kenntnisse über das Thema „Bodengebundener Rettungsdienst“ vorhanden sind, und ein Gutachten wäre nicht machbar. Da widerspreche ich Ihnen: Klar ist das machbar. Man kann natürlich ein Gutachten zu genau den Dingen machen, die ich gerade aufgezählt habe. Es gibt nichts und niemanden, der Sie daran hindert. Auch das werden wir im Ausschuss sicherlich genauer beraten. Die Aussage, dass Sie bei der Luftrettung keinen Anpassungsbedarf sehen, finde ich auch sehr stark. Woher die Landesregierung diese Erkenntnis nimmt, hätte mich auch mal interessiert – auch etwas, was wir im Ausschuss noch weiter vertiefen werden. Die Kommunen wie auch der Thüringer Rettungsdienst müssen – und das will ich noch mal so zusammenfassen – personell und technisch ausgestattet sein, dass weder in den Städten noch auf dem Land die Hilfsfristen schuldhaft überschritten werden – und da rede ich nicht von Glatteis und anderen Dingen.
(Beifall CDU)
Außerdem brauchen wir eine Übersicht über die Zahl der in Thüringen beschäftigten Rettungsassistenten. Und falls der Verdacht besteht, dass die Übergangszeit nicht ausreicht, um alle Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern nachzuqualifizieren, muss diese Frist verlängert werden. Das war das, was ich anfangs schon gesagt hatte, dass wir uns eigentlich hier im Hohen Haus mal einig waren, dass wir das ganz stark im Blick behalten wollen. Auch hier bin ich doch etwas enttäuscht, dass die Landesregierung nicht Kenntnis von der Lage hat. Ich habe ehrlicherweise an der Stelle zum ersten Mal wieder etwas brennender die Sorge und die Gefahr vor Augen, dass wir vielleicht doch in eine Versorgungslücke kommen könnten, insbesondere weil die gesamte Corona-Situation dafür gesorgt hat, dass der Rettungsdienst einen Großteil seines Personals an Notfallsanitätern an andere Bereiche verloren hat. Ich befürchte, dass wir das nicht auf dem Schirm haben. Wir können nicht riskieren, dass dem Thüringer Rettungsdienstwesen dadurch noch mehr Fachpersonal verloren geht. Zudem müssen Fortbildungen im Rettungswesen auch unter Pandemiebedingungen möglich sein. Das ist Teil unseres Antrags, die Staatssekretärin ist darauf eingegangen. Wir haben da schon eine große Sorge, dass das im Rahmen auch der eskalierenden Pandemiesituation wieder mehr zum Thema werden könnte. Dass die Rettungsschulen unter Implementierung eines geeigneten Testregimes und Hygienekonzepts offengehalten werden müssen, ist eine der zentralen Forderungen. Wenn wir uns hier mit der Landesregierung einig sind, wäre das schon mal ein großer Erfolg. Und schließlich müssen wir das Rettungswesen über die Grenzen hinaus denken, nämlich auch über die Ländergrenzen hinweg. Und das betrifft Thüringen ganz besonders als ein Bundesland, das ringsherum an andere Bundesländer angrenzt. Mich persönlich betrifft es, weil mein Wahlkreis in drei Himmelsrichtungen an ein anderes Bundesland angrenzt. Wenn wir sagen, dass Patienten nicht unbedingt in das nächstgelegene, sondern das nächstgeeignete Krankenhaus verlegt werden, dann muss das auch länderübergreifend möglich sein. Ich habe den Widerspruch von der Staatssekretärin zu unseren Praxisberichten schon aufgetan. Ich will noch mal betonen, dass wir insbesondere die länderübergreifende Versorgung noch mal im Ausschuss vertiefen wollen. Zusammenfassend will ich zugeben, dass das alles ein dickes Brett ist. Aber es lohnt sich, dieses Brett zu bohren, denn – wie ich eingangs sagte – die Gewissheit, dass mir im Notfall geholfen wird, ist ein Grundpfeiler des Vertrauens in den Staat, dabei dürfen wir keinerlei Abstriche machen.
(Beifall CDU)
Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen diese Gewissheit überall in Thüringen haben. Und um der Formalität noch Genüge zu tun, will ich noch einmal beantragen, dass dieser Antrag bitte an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
