Madeleine Henfling
Fragestunde
Vielen Dank. Sitzungen von Kreistagen und Stadträten kreisfreier Städte in Thüringen – nochmals nachgefragt In der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Sitzungen von Kreistagen und Stadträten kreisfreier Städte in Thüringen“ in der Drucksache 7/3902 sowie in der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Sitzungen von Kreistagen und Stadträten kreisfreier Städte in Thüringen – nachgefragt“ in der Drucksache 7/4327 antwortete die Landesregierung unter anderem, dass Sitzungen im Regelfall mindestens vierteljährlich durchzuführen sind und dass nur im begründeten Ausnahmefall von dieser Soll-Regelung abgewichen werden dürfte. Weiterhin heißt es, dass bei dem Landkreis Greiz trotz der in der Kleinen Anfrage 7/2434 genannten Abweichungen kein rechtswidriges Handeln des Landkreises vorliegen würde. Ebenso lägen keine Anhaltspunkte vor, dass die Kreistagsmitglieder des Landkreises Greiz ihre Aufgaben nicht effektiv wahrnehmen konnten, obwohl dies aus meiner Sicht der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage 7/2091 in Drucksache 7/3902 widerspricht – insbesondere im Hinblick auf Kreistagsmitglieder, die nicht die erforderliche Stimmenanzahl nach § 35 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Thüringer Kommunalordnung organisieren können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Sitzungsturnus im Landkreis Greiz, bei dem in sieben der letzten zehn Jahre von dem vierteljährlichen Sitzungsturnus abgewichen wurde bzw. wird und dies aus meiner Sicht somit im Landkreis Greiz den Regelfall darstellt? 2. Wie begründet der Landkreis Greiz nach Kenntnis der Landesregierung diese Ausnahmefälle? 3. Wem gegenüber muss der Landkreis diesen Ausnahmefall begründen? 4. Wie begründet die Landesregierung die genannten und sich aus meiner Sicht widersprechenden Antworten auf die Frage 6 der Kleinen Anfrage 7/2091 in Drucksache 7/3902 und auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 7/2434 in Drucksache 7/4327?
