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Henry Worm

19.11.2021 Sitzungen 7/65

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert. Bitte. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Der Freistaat Thüringen ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Bei der derzeitigen Entgeltrunde 2021 handelt es sich tarifpolitisch um eine schwierige Tarifrunde, die nicht nur Forderungen nach höheren Entgelten beinhaltet, sondern der auch Antworten auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus den Jahren 2018 und 2020 zum Begriff des Arbeitsvorgangs bei der tariflichen Eingruppierung der Beschäftigten von den Tarifparteien abverlangt werden. Zu Frage 1: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelt als Tarifvertragspartei derzeit mit den Gewerkschaften über einen Tarifabschluss hinsichtlich der gekündigten Teile des Tarifvertrags, namentlich der Entgelttabellen, der Ausbildungsentgelte, der Praktikantenentgelte und der Studienentgelte. Die genannten Forderungen der Gewerkschaften, unter anderem Tariferhöhung um 5 Prozent, mindestens 150 Euro monatlich, im Gesundheitswesen 300 Euro monatlich, und die Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 100 Euro sind Gegenstand der laufenden Tarifverhandlungen. Wie bei Verhandlungen üblich, geht es vor allem auch darum, für beide Seiten tragbare Kompromisse zu finden. Eine Positionierung zu einzelnen Forderungen bzw. Zielen der Gewerkschaft ist hier nicht zielführend. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Verhandlungsprozess dynamisch ist. Zu Frage 2: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat mit den Gewerkschaften für viele Berufsgruppen gestufte Entgelte vereinbart. Wer bei gleicher Ausbildung viele anspruchsvolle Tätigkeiten macht, bekommt mehr Geld als jemand, der weniger solcher Tätigkeiten macht. Das war und ist gerecht. Bislang bestand zwischen den Tarifparteien Einigkeit, dass die Gesamttätigkeit in viele kleine Arbeitsvorgänge unterteilt werden kann. Aus der unterschiedlichen Schwierigkeit dieser Arbeitsvorgänge und ihrem Anteil an der Gesamttätigkeit wurde dann die Eingruppierung abgeleitet. In der Justizverwaltung gilt zum Beispiel für Justizfachangestellte bei Normaltätigkeit, also weniger als ein Fünftel schwierige Tätigkeiten, die Entgeltgruppe 5, bei mindestens einem Fünftel schwierige Tätigkeiten die Entgeltgruppe 6, bei Tätigkeiten von mindestens einem Drittel schwierige Tätigkeiten Entgeltgruppe 8 und bei Tätigkeiten mindestens mit der Hälfte schwierige Tätigkeiten die Entgeltgruppe 9a. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts und nunmehr auch der Gewerkschaften soll das nicht mehr gelten. Diese bezeichnen inzwischen das gesamte Aufgabengebiet als einen Arbeitsvorgang. Wenn einige wenige Schwierigkeiten enthalten sind, soll das ganze Arbeitsaufgabengebiet schwierig sein. Damit kommen Beschäftigte, auch wenn sie kaum schwierige Tätigkeiten erledigen, direkt in die Spitzenentgeltgruppe 9a. Sie sind damit finanziell so gestellt wie Beschäftigte, die viele schwierige Tätigkeiten erledigen. Nach unserer Auffassung schadet das dem Betriebsfrieden und macht eine sinnvolle Personalentwicklung unmöglich. Zudem wäre der Arbeitgeber nunmehr gezwungen, Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung ohne Blick auf die tatsächlichen Notwendigkeiten neu zu ordnen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dieser geänderten Rechtsprechung über die ursprünglichen Vorstellungen der Tarifparteien hinweggesetzt und das Tarifrecht durch Richerrecht ersetzt. Damit hat das Gericht nach unse t ­ rer Auffassung seine Kompetenz überschritten. Deshalb haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und das Land Berlin eine Verfassungsbe ­ schwerde wegen Verletzung der in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierten Tarifautonomie erho ­ ben. Entgegen der Behauptung der Gewerkschaf ­ ten geht es also nicht darum, den Beschäftigten et ­ was wegzunehmen, sondern Ziel ist es, den ur ­ sprünglichen Zustand, der bei seiner Vereinbarung Konsens war, wiederherzustellen. Angestrebt wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit und nicht gleicher Lohn für alle. Zu Frage 3: Im Rahmen der Tarifverhandlungen gilt es, wie eben bereits ausgeführt, ein ausgewogenes und für beide Tarifparteien tragbares Verhandlungsergebnis zu finden. Das Augenmerk liegt hierbei nicht nur auf einem einzelnen Parameter wie beispielsweise der Inflationsrate, vielmehr sind die möglichen Einigungspunkte im Gesamtkontext hinsichtlich ihrer Folgen zu bewerten. Ich möchte auch darauf hinweisen: Letztendlich sind auch die Abgeordneten Teil der Arbeitgeberseite, auch wenn das Finanzministerium den Freistaat hier vertritt. Herzlichen Dank.

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