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Madeleine Henfling

GRÜNE 19.11.2021 Sitzungen 7/65

Fragestunde

Meine Frage zu den Ausnahmefällen ist nicht wirklich beantwortet, also die Frage, wem gegenüber die Ausnahmefälle erklärt werden müssen. Dann hätte ich noch eine Nachfrage: Sie haben in der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage in der Drucksache 7/4327 auch gesagt, dass sich Anhaltspunkte für rechtswidriges Handeln für die Rechtsaufsicht unter anderem aus Medienberichten, Beschwerden von Kreistags- oder Gemeinderatsmitgliedern oder von Bürgerinnen und Bürgern ergeben. Heißt das, dass sich solche Anhaltspunkte nicht aus Kleinen oder Mündlichen Anfragen von Landtagsmitgliedern ergeben können?

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