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Torsten Czuppon

AfD 19.11.2021 Sitzungen 7/65

Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Thüringer, es ist schon viel von den Vorrednern gesagt worden, viel angesprochen worden, es war viel Richtiges dabei, die Staatssekretärin hat ausführlich berichtet. Ich werde es also kurz machen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) werde mich nicht an dem ganzen Fragenkatalog der CDU hier langhangeln, möchte aber noch einige Anmerkungen einbringen, auf die Sie noch nicht so ein Augenmerk gelegt haben. Werte Kollegen von der CDU-Fraktion, wie schreiben Sie in Ihrem Antrag: Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen. Der Rettungsdienst ist in Thüringen durch das Thüringer Rettungsdienstgesetz, das Sie zuletzt in Ihrer Regierungsverantwortung mit der SPD erlassen haben, zumindest auf dem Papier sichergestellt. Ihr Antrag aber hätte richtig heißen müssen: Vollzug des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in ganz Thüringen sicherstellen. Denn es mangelt hier nur am Gesetzesvollzug. So werden in Thüringen die in § 3 Abs. 2 des Gesetzes aus notfallmedizinischen Gründen genannten Hilfsfristen in einer Vielzahl von Fällen nicht eingehalten. Das wurde schon angesprochen, dafür gibt es Gründe, aber es muss natürlich versucht werden, diese Gründe zu minimieren. Das haben die Antworten der Thüringer Landesregierung auf Kleine Anfragen der Kollegen der CDU vom 17. März 2016 – Drucksache 6/1925 – und 2018 – 6/4923 – ergeben. Meine Fraktion liest so etwas ganz genau, weil die Nichteinhaltung von Hilfsfristen beim bodengebundenen Rettungsdienst bittere, unter gewissen Umständen auch tödliche Folgen für die Erkrankten nach sich ziehen kann. Wenn Sie nun mit Ihrem Antrag unter anderem auf die Anzahl von Notfallsanitätern abzielen, haben Sie die flächendeckende Ausbringung von Rettungswachen in Thüringen aus dem Blick gelassen, aber das ist ein sehr wichtiger Punkt. Haben Sie eigentlich noch § 26 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes auf dem Schirm? Dort ist geregelt, dass die Kosten der Errichtung – also Neubau, Umbau und Erweiterungsbau – von Rettungswachen auch des bodengebundenen Rettungsdienstes förderfähig sind. Aber an einer Zuwendungsrichtlinie des Freistaats Thüringen hierzu fehlt es nach Kenntnis meiner Fraktion bislang noch. Die von der CDU-Fraktion hier geforderte Berichterstattung der Landesregierung findet meine Fraktion natürlich angebracht und unterstützt dies. Aber liebe Kollegen der CDU, das Problem sollte an der Wurzel gepackt werden. Das wäre ein Rettungsdienstplan für die und mit den Rettungswachen in Thüringen, welcher die in § 3 Abs. 2 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes geregelten Hilfsfristen für den bodengebundenen Rettungsdienst in jedem Fall sicherstellen müsste. (Beifall AfD) Dafür wurden wir hier ins Hohe Haus gewählt, um bestehende Probleme umgehend und rechtssicher zu beseitigen, das ist ein wichtiger Fakt. Ich möchte noch ganz kurz zwei aktuelle Beispiele bringen, und zwar hatte die Gruppe der FDP das IVENA-System hier ins Plenum eingebracht. Wir hatten zugestimmt, weil wir das als wichtige Sache empfanden. Das ist natürlich hier knapp gescheitert. Dass das notwendig ist, weil das jetzt momentan nicht richtig funktioniert, hat ein Beispiel gezeigt: Die Mutter eines Mitarbeiters von mir, 82 Jahre, liegt in Kölleda im Pflegeheim, musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus nach Sömmerda gebracht werden. In Sömmerda im Krankenhaus wurde plötzlich festgestellt: Es ist kein Bett frei. Oh. Was wird gemacht? Es wird die alte Frau wieder in den Krankenwagen verbracht und ins Pflegeheim gefahren. So was ist – weiß ich nicht – einer Bananenrepublik würdig, aber keines hoch entwickelten zivilisierten Staats, wo das Krankenhauswesen eigentlich schon lange funktionieren sollte. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sorgen Sie doch mal dafür, dass die Krankenhäuser nicht voll sind!) Ein weiteres Beispiel: Mein Kollege Uwe Thrum, der sehr nah an den Leuten in seinem Wahlkreis ist, ist immer auch mit Feuerwehrleuten und Rettungskräften zusammen. Er berichtete mir, dass ihm Rettungskräfte erzählen, dass die sanitären Anlagen wirklich unwürdig sind. Ich weiß nicht, da ist vielleicht die sanitäre Einrichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl besser als die in der Rettungswache da unten im Saale-Orla-Kreis. Ich will sagen: Es ist viel Handlungsbedarf, packen wir es an! Wir freuen uns auf die Diskussion im Innen- und Kommunalausschuss und würden der Überweisung natürlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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