Olaf Müller
Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen
Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) pünktlich um halb zehn beginnen wir mit dem letzten Plenartag in dieser Runde und wir haben die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 in gemeinsamer Beratung. Ja, wir zeigen uns an dieser Stelle solidarisch. Es wirft ein bisschen mein Konzept durcheinander. Ich hätte gern auf Sie reagiert, Herr Montag, aber ich mache das schnell, vielleicht habe ich die Chance, anschließend noch in meiner Redezeit nach vorn zu kommen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich beziehe mich hier – weil wir uns diese Tagesordnungspunkte etwas aufgeteilt haben – primär auf den Tagesordnungspunkt 6 „Update für den Öffentlichen Dienst: Heute die Weichen für die Zukunft stellen“. Ganz ehrlich: Bei der Vorbereitung bin ich doch ein Stückchen weit überrascht und – ich muss auch sagen – enttäuscht gewesen über den Antrag, den die FDP eingereicht hat und mit dem wir uns heute hier zu beschäftigen haben. Enttäuscht bin ich vor allem deshalb, weil weite Teile dieses Antrags bereits im letzten Plenum mit den Entschließungsanträgen zur verfassungsgemäßen Alimentation bei den Beamtinnen behandelt und abgestimmt worden sind. Ihr Antrag ergibt leider in keinem der fünf Punkte einen wirklichen Sinn, insbesondere wenn man sich gleichzeitig die Papiere vom letzten Plenum dazu anschaut. Lieber Herr Montag, deshalb hätte ich mir auch gewünscht, dass Sie Ihre Anträge noch einmal kritisch überprüfen und dann gegebenenfalls zurückziehen. Ganz ehrlich, als Sie eben vorgingen, habe ich gedacht: Oh, jetzt werden sie doch noch zurückgezogen. Aber gut. Wir machen hier weiter, denn eigentlich haben sich die Sachverhalte, wie ich schon erwähnt hatte, bereits erledigt. Es gibt doch momentan meiner Meinung nach Wichtigeres zu tun, als diese Anträge zu diskutieren, mit denen wir uns bereits thematisch befasst haben und wozu wir gleichzeitig abschließend fraktionsübergreifend einhellig beschieden haben. Gern wiederhole ich da noch mal in diesem Zusammenhang aus der Vergangenheit: Mit einer Reform des Beamtenrechts in Thüringen haben wir die Chance, aber auch die Pflicht, das Thema „Personalentwicklung“ nicht nur in Form der Streichung von Stellen her zu betrachten, sondern eine wirkliche und qualitative Personalentwicklung für die kommenden Jahrzehnte entstehen zu lassen. Die Bestenauslese darf nicht mehr nur ein Wort sein, sondern sie muss wieder in den Thüringer Verwaltungen umgesetzt werden. Dazu ein Beispiel: Bei der Polizei fällt momentan niemand mehr durch den Sporttest durch, und das nicht etwa, weil wir besonders viele Bewerberinnen und Bewerber haben, die zu Supersportlern geworden sind, sondern weil die Anforderungen so abgesenkt wurden, um überhaupt noch genügend Bewerber einstellen zu können. Aber was bedeutet das für die Zukunft? Denn diese weniger sportlichen Beamten sollen auch in Zukunft in 20 Jahren noch so fit sein. Und wie soll das funktionieren, wenn sie bereits bei der Einstellung in den Polizeidienst nur bedingt diese Anforderungen erfüllen und das auch im Vergleich zu den vergangenen Jahren? Allerdings gibt es einen Aspekt in Ihrem Antrag, den wir bisher nicht behandelt haben. Das ist die Begründung zu Punkt II.3, nämlich eine Auslagerung und Übertragung von Verwaltungshandeln an private Dienstleister. Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sage ich tatsächlich mal – das soll nicht despektierlich sein –: Das ist eine klassische FDP-Idee.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Super Idee!) Ja, da kann man geteilter Meinung sein. Also mit ausgelagerten privaten Dienstleistungen habe ich persönlich auch so meine Erfahrungen gemacht und die waren nicht immer die besten. Häufig genug sind sie teuer geworden.
(Beifall DIE LINKE)
Um diese Idee umzusetzen, müssten Sie in den Einzelplänen mit einer ganzen Menge von Änderungsanträgen aufwarten, damit diese Leistungen an Dritte überhaupt ausgeschrieben werden können. Ich bezweifle allerdings auch, ob Sie damit etwas sparen können. Im Übrigen sieht auch der Rechnungshof – nicht nur in der letzten Stellungnahme, sondern auch in der weiteren Vergangenheit – solche Positionen ausgesprochen kritisch. Denn allein, indem man Verwaltungshandeln outsourct, ist Verwaltungshandeln nicht verschwunden und belastet den Steuerzahler und die Steuerzahlerinnen nicht mehr. Ganz im Gegenteil: Meist wird es dadurch intransparent und für uns als Gemeinschaft teurer. Sie sehen: Nicht immer ist alles wirklich sinnvoll, was vielleicht gut gemeint ist. Deshalb möchte ich zum Schluss auch noch etwas Positives erwähnen. Die von Ihnen vorgeschlagene Kommission zur Evaluierung von Aufgaben und Personal finde ich einen Ansatz, den wir in jedem Fall weiterdiskutieren sollten. Allerdings nicht im Zuge Ihres Antrags, sondern dann, wenn wir insgesamt einen Gesetzentwurf vorliegen haben, mit dem wir den öffentlichen Dienst in Thüringen in Gänze weiterbringen. Und dafür sollten wir dem Thüringer Finanzministerium auch genügend Zeit einräumen, damit es ein vernünftiger Gesetzentwurf und kein Schnellschuss wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
