Sascha Bilay
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Drohender Verfall von Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau in Eisenach? – nachgefragt In Drucksache 7/4301 hat die Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/2428 geantwortet. Dazu ergeben sich Nachfragen. 1. Inwieweit ist die Förderung nach der Aufnahme ins Förderprogramm Innenstadtstabilisierungsprogramm zwingend an ein zu realisierendes Objekt in der Wilhelm-Pieck-Straße 6 a bzw. dem sogenannten Thälmann-Viertel gebunden? 2. Inwieweit würde ein anderer Standort als die Wilhelm-Pieck-Straße 6 a oder ein anderes Quartier als das Thälmann-Viertel eine neue Beantragung der Fördermittel und eine neue Entscheidung des Landes über die Aufnahme in das Förderprogramm Innenstadtstabilisierungsprogramm erforderlich machen? 3. Inwieweit war der Stadtrat Eisenach aus förderrechtlichen Gründen gehalten, zwingend im Jahr 2021 eine Entscheidung zur Realisierung des Bauvorhabens am Standort Wilhelm-Pieck-Straße 6 a zu treffen, um die am 18. Dezember 2020 beantragten Fördermittel nach der Aufnahme in das Förderprogramm Innenstadtstabilisierungsprogramm nicht zu verwirken?
