Dr. Wolfgang Lauerwald
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer am Livestream und Kollegen auf der Tribüne, regelmäßig müssen wir feststellen, dass die Versorgung mit Fachkräften unzureichend ist – in allen Bereichen, egal ob in Bildung, im Handwerk oder in der Medizin, um nur einige Beispiele zu nennen. Einzig und allein in der Politik gibt es eine Personalschwemme, die aber dann oftmals nur reziprok zur Qualität existiert.
(Beifall AfD)
Das heutige Thema ist die mangelnde Hebammenversorgung. Die Hebamme holt sozusagen die neuen Fachkräfte auf die Welt. Gerade auf der Startlinie zum Leben sollten die Rahmenbedingungen stimmen. In der Vergangenheit gab es einige Initiativen, um die Situation zu verbessern. Herr Zippel hat es schon erwähnt. Im September 2015 hat die CDU einen Antrag ins Plenum eingebracht, um einen Runden Tisch zum Thema „Geburt und Familie – Hebammen in Thüringen unterstützen“ zu etablieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Dem Alternativantrag der Fraktion der AfD vom Januar 2017 mit dem Titel „Hebammen entlasten – Versorgung in Thüringen sicherstellen“ geschah das gleiche Schicksal. Nun geschah, was immer geschieht: Die guten Ideen der anderen wurden letztlich von Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen einen Monat später aufgegriffen und angenommen, ebenso der Änderungsantrag der CDU. Es kam zu dem Beschluss: Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen bedarfsgerecht ausbauen und nachhaltig sicherstellen und auch den Runden Tisch zu unterstützen. Es folgten Berichterstattungen der Landesregierung im April, Juli und September 2017 über die Arbeit und Ergebnisse des Runden Tischs. Wesentliche Probleme bestanden allerdings weiterhin. Die schlechten Arbeitsbedingungen der Hebammen spitzten sich zu. Es drohten Schließungen von Kreißsälen. Daher stellte die Fraktion der AfD im Mai 2018 einen Antrag, in dem Sofortmaßnahmen für die Verbesserung der Arbeits- und Verdienstbedingungen der Hebammen gefordert wurden. Insbesondere ging es um einen Fonds zur Unterstützung bei den Haftpflichtprämien freiberuflich tätiger Hebammen in Thüringen und eine Anhebung der Stundensätze auf 50 Euro. Der Antrag wurde abgelehnt. Zum Welthebammentag am 5. Mai dieses Jahres wies der Deutsche Hebammenverband auf alarmierende Zahlen zur Situation der Hebammen hin – die Politik soll endlich handeln – und forderte angemessene Löhne, höhere Stellenschlüssel in Kliniken, eine zukunftsorientierte akademische Ausbildung und einen erleichterten Zugang zum Bachelorgrad für altrechtlich ausgebildete Hebammen. Was geschah oder geschah nicht und was sind die aktuellen Probleme? Es kam zu Schließungen von Geburtsstationen in Schleiz, Greiz und Hildburghausen. Durch diese Schließungen in Ost- und Südthüringen müssen die umliegenden Kliniken die zusätzlichen Geburten betreuen, sind aber weder personell noch strukturell darauf vorbereitet. Auch deshalb wandern Hebammen ab oder geben ihre geburtshilfliche Tätigkeit auf. Neben den stationären Geburtsabteilungen gibt es die ambulante freiberufliche Hebammenversorgung. Es gibt vier Geburtshäuser in Thüringen. Diese ambulante Form der Betreuung findet bereits frühzeitig in der Schwangerschaft statt und endet erst spät mit der Nachbetreuung – eine Rundumversorgung, die für die Frauen individuell auf hohem Niveau stattfindet. Hier fehlt es aber auch an Nachwuchs. In Gera ist die Situation bereits prekär, die Schließung dieses Geburtshauses droht. Die Rahmenbedingungen verschlechtern sich zunehmend, kaum jemand möchte mehr das Risiko der Freiberuflichkeit auf sich nehmen. Die Bürokratie ufert aus, freiberufliche Hebammen müssen 30 Prozent der Arbeitszeit für Büroarbeiten aufbringen. Hohe Haftpflichtversicherungsprämien sind im ländlichen Raum mit weniger Geburten ein Problem. Die Situation in den Kliniken ist nicht besser. Probleme sind kurzfristig angesetzte Dienste, zu wenige Hebammen auf der Station, gewachsener Arbeitsdruck durch zu viele Gebärende pro Hebamme, geringe Bezahlung, wenig Wertschätzung sowie die Angst vor Fehlern bei steigender Arbeitsüberlastung. 28 Prozent aller Hebammen in Thüringen überlegen, ihre Tätigkeit zu beenden. Die Vorsitzende des Thüringer Hebammenlandesverbands e. V. spricht von „moralischer Verletzung“ – ein Begriff, den ich bisher nicht kannte, der aber bedenklich stimmt. So bleiben Hebammen nur durchschnittlich sieben Jahre in ihrem Beruf tätig – Herr Zippel, hier muss ich Sie leider korrigieren: nicht fünf, sondern sieben Jahre, das ist die Aussage der Vorsitzenden. Welche Verschwendung von menschlichen und beruflichen Ressourcen! Was bedeutet das für Frauen und Familien in Thüringen? Laut Thüringer Krankenhausplan gehören die Fachgebiete Gynäkologie und Geburtshilfe zur regionalen Versorgung, die wohnortnah vorzuhalten ist. Diese Daseinsfürsorge gilt auch bei abnehmenden Geburtenzahlen. Die bestehenden, teilweise in Auflösung befindlichen Strukturen sind nicht an die Bedürfnisse der Familien angepasst. Es entstehen zu lange Wege in die nächste Klinik. Ein großer Kritikpunkt ist auch die fehlende Kommunikation bei geplanten Schließungen von Geburtsabteilungen, wie wir es in Thüringen erleben mussten. Folgen der Schließungen von Geburtsstationen sind außerdem längere Anfahrtszeiten, ungeplante Hausgeburten oder Geburten sogar im Auto, Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind. Ob die geforderte Zentralisierung der geburtshilflichen Abteilungen eine Lösung wäre, bleibt fraglich, denn in der Geburtshilfe werden keine hohen Fallzahlen als Garant für eine hohe Qualität benötigt wie in anderen Bereichen. Wichtig wären die Entwicklung und Förderung wohnortnaher Geburtshilfe, die interdisziplinäre Vernetzung und Verzahnung von Versorgungsstrukturen wie Geburtshausstrukturen, regionale Versorgungszentren und perinatale Zentren sowie sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Folgende Forderungen des Thüringer Hebammenlandesverbands sind bekannt und sollten umgesetzt werden: Notfallversorgung reformieren, auch Mitarbeit von Hebammen in integrierten Notfallzentralen ermöglichen, Zusammenarbeit zwischen Hebammen und Rettungsdienst im ländlichen Raum verbessern. Das Thüringer Rettungsdienstgesetz müsste überarbeitet werden, die fehlende Hinzuziehungspflicht einer Hebamme zu einer Notfallgeburt verstößt gegen geltendes Bundesrecht. Auch die Frage der Haftung müsste bei Hinzuziehung einer Hebamme geklärt werden. Hebammen sind in die Telematikinfrastruktur eingebunden und haben in Zukunft Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Die fehlende Breitbandversorgung im ländlichen Raum begrenzt telemedizinische und digitale Angebote der Hebammen. Diese Kritik des Hebammenlandesverbands ist berechtigt und wir als AfD thematisieren das seit Jahren als Basisvoraussetzung für die hochambitionierten Digitalisierungsutopien. Der Hebammennachwuchs scheint nunmehr besser vorhanden zu sein durch mehr Ausbildungsmöglichkeiten, problematisch bleiben jedoch die Rahmen- und Arbeitsbedingungen, wie eingangs erwähnt. Es bleibt zu hoffen, dass bei diesem erneuten Vorstoß zu diesem Thema all die erwähnten Punkte Berücksichtigung finden, um die Situation der Hebammenversorgung nachhaltig zu verbessern. Wir begrüßen die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
