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Dorothea Marx

SPD 19.11.2021 Sitzungen 7/65

Update für den Öffentlichen Dienst: Chancen der Digitalisierung nutzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir haben hier einen Reigen von Anträgen der Fraktion der FDP, der noch aus dem Mai dieses Jahres stammt. Ich möchte mich noch einmal speziell mit dem öffentlichen Dienstrecht beschäftigen und Ihrem Ansinnen, dieses ins 21. Jahrhundert zu überführen; das ist der Antrag mit der Drucksachennummer 7/3311. Zunächst muss ich aber doch mal feststellen: Der Antrag ist zu großen Teilen entweder inhalts- oder sogar wortgleich aus einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2019 entlehnt. In der Bundestagsdrucksache 19/13519 können Sie das eine oder andere wortgleich oder inhaltlich wiederfinden. Vielleicht liegt es auch daran, dass das, was hier gefordert wird, nicht ganz so übereinstimmt mit dem, was in Ihrem eigenen Wahlprogramm hier für Thüringen dringestanden hat – darauf komme ich gleich noch mal zurück. Inhaltlich greifen Sie diverse Problemfelder des Dienstrechts auf – das ist hier auch alles schon angesprochen worden –, den Fachkräftemangel im IT-Bereich, Konkurrentenklagen, Undurchlässigkeit von Laufbahnen und Beförderungsstau. Das sind in der Tat alles Probleme, denen wir uns stellen müssen. Aber zunächst muss ich mal sagen, dass der Fachkräftemangel, der auch von der freien Wirtschaft beklagt wird, mittlerweile auch den öffentlichen Dienst betrifft. Dabei ist anzumerken, dass dieser Mangel jetzt nicht nur oder vermeintlich auf die Unattraktivität des öffentlichen Dienstes zurückgeht, sondern sehr stark auf den demografischen Wandel. Das heißt, wir haben das Problem, dass sowohl auf dem freien Arbeitsmarkt als auch für den öffentlichen Dienst schlicht sehr viel weniger Arbeitnehmer/-innen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. (Beifall SPD) Mit Blick auf das immer noch sehr niedrige Lohnniveau in Thüringen müssen wir zudem auch anmerken, dass der öffentliche Dienst wenigstens im Hinblick auf das Gehalt immer noch einer der attraktivsten Arbeitgeber ist und dennoch unter Fachkräftemangel leidet. Das heißt nicht, dass man nicht trotzdem Verbesserungen bräuchte, aber das sind sozusagen Strukturbedingungen, die auch sehr stark zu dem Problem beitragen, dass wir den öffentlichen Dienst in vielen Bereichen nicht so optimal besetzen können, wie wir uns das wünschen. Wir haben deswegen als rot-rot-grüne Koalition auch schon in der letzten Wahlperiode eine Reihe von Änderungen beschlossen, mit denen wir den öffentlichen Dienst gezielt attraktiver machen wollten. Dazu gehört – und das ist keine Petitesse, das ist keine Kleinigkeit – zum Beispiel, dass wir im Januar 2020 endlich die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt haben. Das heißt, dass man auch als Beamtin und als Beamter eine freie Wahl hat, dass man also auch freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten kann. (Beifall DIE LINKE, SPD) Vorher mussten gesetzlich versicherte Beamte den vollen Beitragssatz von mindestens 14,6 Prozent alleine zahlen, wenn sie der Solidargemeinschaft beitreten wollten, und jetzt haben Landesbedienstete bei der Wahl dieses Weges keine finanziellen Nachteile mehr. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sie auch profitieren, vor allem von der Familienversicherung und dem vollen Gesundheitsschutz ohne Wartezeit oder Prüfung von Vorerkrankungen. Das ist ein wichtiger Meilenstein für Beamtinnen und Beamte gewesen, die erst im fortgeschrittenen Alter eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einschlagen. Wir haben im Bereich der Polizei – das ist auch sehr wichtig gewesen – den Beförderungsstau entschlossen bekämpft. Im August dieses Jahres wurden rund 650 Polizistinnen und Polizisten befördert. Damit haben wir endlich die von den Polizeigewerkschaften geforderte Beförderungsquote von 10 Prozent erreicht. Positiv ist auch, dass die meisten Beförderungen im mittleren Dienst stattgefunden haben. Auch das war eine langjährige Forderung der Polizeigewerkschaften, damit Polizisten nicht mit ihrer Eingangsbesoldung in den Ruhestand gehen. Das ist eines der wichtigsten Probleme: Im öffentlichen Dienst sind die Aufstiegsmöglichkeiten bisher nicht so optimal. Da haben wir bei Ihnen jetzt doch eine etwas inkonsistente Position im Hinblick auf die Personalentwicklung des Landes. Denn in Ihrem Wahlprogramm – das deutete ich schon anfangs an – haben Sie eine Aufgabenkritik im öffentlichen Dienst gefordert mit anschließendem Personalabbau. Es ging Ihnen also darum, zu sagen: Der öffentliche Dienst ist eigentlich überbesetzt und da könnte man einsparen. Bedenkt man, dass der überwiegende Teil der Landesbediensteten Polizistinnen und Polizisten und Lehrerinnen und Lehrern sind, ist fraglich, welche Ergebnisse eine solche Aufgabenkritik hätte. Man könnte wahrscheinlich sogar zum Ergebnis kommen, dass man noch mehr von diesen Menschen braucht. Diese Inkonsistenz setzt sich auch in Ihrem Antrag fort. Wenn wir auf der anderen Seite den öffentlichen Dienst attraktiv machen wollen und auch Aufstiegsmöglichkeiten verbessern wollen, auch Sprungbeförderungen – Sie haben ja auch die Modebegriffe aus dem Bundestagsantrag übernommen, aus anderen Bundesländern, die das so schön, auch programmatisch umschrieben haben, was auch sinnvoll und auch richtig sein kann –, dann kann ich aber nicht gleichzeitig sagen: Es soll sich auf jeden Fall auch jemand von außen bewerben können. Gerade eine interne Ausschreibung ist sehr wichtig im öffentlichen Dienst, um Personalentwicklung aus dem bestehenden Personalbestand heraus zu ermöglichen. Das ist ein wesentlicher Vorteil für Bedienstete und bisher auch ein wichtiger Grund, sich für den öffentlichen Dienst zu entscheiden. Wenn Sie auf der anderen Seite sagen, da müssen aber Leute von außen kommen, weil neue Impulse in die Verwaltung kommen müssen, dann ist das auf der einen Seite sicherlich kein falscher Gedanke, aber es verträgt sich nicht mit dem anderen Ziel, die Aufstiegsmöglichkeiten intern auch für die sehr qualifiziert und sehr engagiert arbeitenden Mitarbeiter in den Verwaltungen zu verbessern. Dann haben wir – bei Ihnen auch wichtig im Rahmen des Dienstrechts – die Fachkräftezulage für ITSpezialisten. Ja, wir haben das Problem, dass wir nicht genügend IT-Spezialisten anwerben können, weil wir in diesem Bereich sehr schwer Fachkräfte finden. Aber Sie vernachlässigen an dieser Stelle, dass eine solche Zulage auch in anderen Bereichen sehr sinnvoll und – denke ich – wahrscheinlich notwendig wäre. Gerade bei medizinischem Personal – wir haben das bei den Gesundheitsämtern gesehen – oder auch im Umweltbereich sind Fachkräfte schwer zu finden. Allein den IT-Bereich herauszugreifen, wird also dem Problem nicht gerecht. Noch ein Wort zu den Konkurrentenklagen: Natürlich kann man sagen: Das ist misslich. Das ist es auch. Nur das erlebt jeder, der das mal verfolgt, wenn eine solche Stellenbesetzung beklagt wird. Aber wir haben natürlich immer noch im Beamtenstatusgesetz – und das wollen Sie, denke ich, auch nicht ändern – das maßgebliche Kriterium für einen Einstieg und auch einen Aufstieg im öffentlichen Dienst: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Da diese ganzen Jobs auch durch Steuergelder finanziert werden, ist deswegen ein übergeordneter Gerechtigkeits- und Qualifikationsanforderungsbegriff sinnvoll und richtig und wichtig. Der muss in diesen Bereichen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen natürlich auch in gewisser Weise einklagbar sein, die sich auch für solche Aufstiegspositionen bewerben wollen. Wie gesagt, das ist ein Problem. Ich denke, man kann daran auch nicht sehr viel abschneiden. Wie gesagt, wir würden doch sagen, dass wir die internen Ausschreibungen auch weiter als eine verbesserte Möglichkeit brauchen aufzusteigen, gerade im öffentlichen Dienst. Wir brauchen natürlich auch eine verbesserte Bezahlung. All das würde es aber etwas schwieriger machen, wenn wir dann für die Kolleginnen und Kollegen, die dort sehr gute Arbeit leisten – für die auch ich mich an der Stelle bei Ihnen allen bedanken will. Das möchten wir dann auch entsprechend durch Aufstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst fördern und fordern. Herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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