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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 19.11.2021 Sitzungen 7/65

Fragestunde

Definition „Geimpft“ In der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 – Thüringer SARSCoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung – mit Stand vom 29. Oktober 2021 wird unter § 2 Abs. 2 Nr. 10 eine geimpfte Person definiert als „eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konsequenz bezüglich des Impfstatus ergibt sich vor diesem Hintergrund bei einer vollständig geimpften Person, die Symptome einer COVID-19-Erkrankung im Sinne der oben genannten Corona-Verordnung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 zeigt bzw. gilt diese Person nicht mehr als geimpft? 2. Auf welche Weise wird eine vollständig geimpfte Person mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung statistisch erfasst? 3. Auf welche Weise ist sichergestellt, dass eine vollständig geimpfte Person mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung an allen Stellen des Gesundheitssystems – ambulanter Bereich, Krankenhäuser – standardisiert, das heißt in gleicher Weise erfasst wird?

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