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Dorothea Marx

SPD 19.11.2021 Sitzungen 7/65

Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Danke, Herr Präsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen und sehr geehrte Frau Staatssekretärin, auch von uns aus herzlichen Dank für Ihren wirklich sehr ausführlichen, aber vor allen Dingen auch sehr informativen und wichtigen Bericht, der doch zeigt, wie sehr wir – denke ich – in unserer Koalition den Rettungsdienst im Fokus haben. Schon länger haben wir den Sammelbegriff „Blaulicht“ und das umfasst nicht nur klassisch Polizei, sondern das sind auch die Rettungsdienste, das sind die Feuerwehren, das ist das Technische Hilfswerk. All diese Institutionen arbeiten bestens zusammen, um uns, unserem Land Gesundheit, Leben und auch die Umwelt abzusichern. Es ist schon angedeutet worden, dass sehr vieles eigentlich erledigt ist, was in dem CDU-Antrag angesprochen worden ist. Ich möchte vielleicht auch noch mal speziell auf die Hilfsfristen eingehen. Da hat Kollegin Henfling eben schon die Reihenfolge benannt, wo es am schnellsten geht. Aber wichtig ist auch, dass die Abweichungen wirklich nicht sehr groß sind. In Thüringen gilt nach § 10 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in Verbindung mit dem Landesrettungsdienstplan eine allgemeine Hilfsfrist von 14 Minuten, in dünn besiedelten Gebieten mit weniger als 80 Personen pro Quadratkilometer gilt davon abweichend eine Hilfsfrist von 17 Minuten. Das ist schon recht kurz. Die letzten verfügbaren Zahlen zur Einhaltung dieser Fristen stammen aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Walk, schon erwähnt, vom 18.11.2020. Von 715.796 Einsätzen im Jahr 2018 wurde bei 31.554 Einsätzen die Hilfsfrist überschritten, das entspricht einem Anteil vom lediglich 4,4 Prozent. Von 705.290 Einsätzen im Jahr 2019 wurde bei 29.423 Einsätzen die Hilfsfrist überschritten, das entspricht einem Anteil auch wieder von 4,1 Prozent. Es lässt sich also festhalten, dass der Anteil der Einsätze, bei denen die gesetzliche Hilfsfrist überschritten wurde, im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt. Die Gründe für Hilfsfristüberschreitungen liegen häufig im Bereich der höheren Gewalt und nicht in einer unzureichenden grundsätzlichen Abdeckung. Wir haben es dann meist mit extremen Witterungsbedingungen zu tun, Schnee, Glatteis, Starkniederschläge, Nebel; es können ungünstige Straßenverhältnisse da sein, Schäden, Baustellen, Vollsperrungen, Umleitungen. Und wir haben auch immer wieder eine sogenannte Ereignisduplizität, das heißt, dass ein Fahrzeug alarmiert wird, das sich in einem noch nicht abgeschlossenen Einsatz befindet und dann direkt zu einem Folgeeinsatz weiterfährt. Auch da kommt es dann natürlich zu Verzögerungen. Und es gibt leider auch immer wieder einen vermehrten Zeitaufwand für das Auffinden von zu versorgenden Personen infolge unzutreffender Angaben zum Ereignisort. Im Ergebnis muss es natürlich – auch wenn das nur diese 4,1 und 4,4 Prozent gewesen sind – unser Anspruch sein, dass Hilfsfristen immer eingehalten werden. Ein großes Problem aber, wie es die CDU hier im Antrag doch etwas suggeriert, besteht tatsächlich nicht. Zur Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern ist auch schon einiges ausgeführt worden. Da haben wir einen Evaluierungsbericht im März 2021 erhalten zur Stichtagsregelung in § 34 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes. Der Bericht dient dazu, den Landtag regelmäßig über den Stand der Ausbildung von Notfallsanitätern und der Fortbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern zu unterrichten. Es wurde schon gesagt: Die Stichtagsregelung, die angesprochen wurde, besagt, dass der Einsatz von Rettungsassistenten anstelle von Notfallsanitätern auf dem Krankenwagen oder in den Zentralen Leitstellen nur noch bis zum 31. Dezember 2022 zulässig ist. Sie haben jetzt in Ihrem Antrag angemahnt, dass man diese Frist verlängern müsse, um die adäquate Besetzung noch gewährleisten zu können bzw. den Übergang noch zu brauchen. Das ist allerdings wohl so nicht richtig, denn – wie die Staatssekretärin schon ausgeführt hat – wir haben einen Bedarf von landesweit 870 Notfallsanitätern für die Besetzung von Rettungsfahrzeugen und weiteren 113 Notfallsanitäter für die Besetzung der Zentralen Leitstellen. Und nach den Zahlen, die wir jetzt schon haben, sind seit Beginn der staatlichen Ergänzungsprüfung und der Neuausbildung im August 2015 bereits 919 Notfallsanitäter fertig geworden und haben ihre Berufszulassung bekommen, 152 weitere befanden sich ausweislich des Berichts im März dieses Jahres in Ausbildung. Aus den Rückmeldungen geht auch hervor, dass die meisten nachqualifizierten oder neu ausgebildeten Notfallsanitäter auch weiterhin in Thüringen tätig sind. Da können wir dann tatsächlich erfreulicherweise – wie auch schon gesagt wurde – davon ausgehen, dass der landesweite Bedarf an Notfallsanitätern, über deren Ausbildung und Qualifizierung auch im inhaltlichen Sinne schon ausgeführt wurde, zum Stichtag 31.12.2022 wirklich gedeckt werden kann. Deswegen brauchen wir da zum Glück keine Fristverlängerung. Die Staatssekretärin hat in ihrem Bericht, der wirklich sehr eindrucksvoll war, auch die Anreize zur Nachwuchsgewinnung genannt, die wir speziell hier in Thüringen geschaffen haben. Die präklinische Versorgung, das ist das große Stichwort für die Bodenrettung, auch für die Luftrettung. Die Kompetenzen der regionalen Gebietskörperschaften, die das als kommunale Aufgabe in eigener Verantwortung, im eigenen Wirkungskreis durchführen müssen, sind genannt. Und dass die präklinische Versorgung im Rettungsdienst leider immer wichtiger wird, das erleben wir jetzt gerade. Nachdem erste Kliniken leider keine weiteren Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen können, werden diese Wege länger und es ist deswegen einmal mehr wichtig, dass entsprechend gut ausgebildete Sanitäter und entsprechend gut ausgestattete Fahrzeuge unterwegs sind. Ich kann mit Ihnen gemeinsam nur hoffen und wünschen, dass die Kapazität ausreicht, die bereits jetzt entstehenden längeren Einweisungswege in geeignete Kliniken dann auch adäquat zu bewältigen – das ist eine sich abzeichnende starke Belastung oder jetzt schon vorhandene starke Belastung oder sich abzeichnende Überlastung des Gesundheitswesens –, und nicht auch zu einer Überlastung des Rettungswesens führt. Das – denke ich – wünschen wir uns alle. Natürlich kann bei solchen Extremlagen, wie wir sie jetzt gerade wohl leider bekommen, auch eine einheitliche elektronische Erfassung einen guten Dienst leisten. Auch hier sind wir in Thüringen ein ganz großes Stück weitergekommen. Deswegen freue ich mich sehr über das, was wir geleistet haben. Aber das heißt ja nicht, dass nicht noch vieles noch besser werden kann. Deswegen stimmen auch wir selbstverständlich der Überweisung dieses Antrages an den Innen- und Kommunalausschuss zu und schauen dann, was wir noch weiter tun können, um unsere Rettungsdienste, unsere Rettungskräfte für ihren anspruchsvollen und wichtigen Dienst besser weiter auszustatten, zu qualifizieren, aber auch zu wertschätzen und zu bezahlen. Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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