Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Fragen 1 und 2: Da die Fragen im unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, beantworte ich sie gemeinsam. Es geht hier um die Frage, ob dann, wenn während des anhängigen Bewilligungsverfahrens zum vorliegenden Fördermittelantrag, der von der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH für die Wilhelm-Pieck-Straße 6 a gestellt wurde, dieser Standort aufgegeben und ein Bau an einer anderen Stelle geplant würde, ein anderes bzw. neues Vorhaben vorliege, für das dann ein neues Bewilligungsverfahren mitsamt vorgelagerter Programmaufstellung durchzuführen wäre. Diese Frage kann nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden, sondern müsste im Rahmen einer Einzelfallentscheidung entschieden werden. Dabei müsste der Grad der Abweichung zum bestehenden Fördermittelantrag einer Bewertung unterzogen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Veränderung des Standorts des Bauvorhabens außerhalb des Ernst-Thälmann-Viertels einen neuen Sachverhalt begründen würde, da sich dadurch die wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Voraussetzungen grundlegend im Vergleich zum ursprünglich geplanten Bauvorhaben ändern würden. Zu Frage 3: Die Förderung der Programme der sozialen Wohnraumförderung erfolgt ausschließlich mit Mitteln des Thüringer Wohnungsbauvermögens und unterliegt daher nicht den engen Grenzen der Jährlichkeit des Landeshaushalts. Die Investorinnen/Investoren der im Rahmen der Programmaufstellung ausgewählten Vorhaben sind angehalten, zeitnah die Antragstellung vorzunehmen und die notwendigen Fördervoraussetzungen zu schaffen, um ein zügiges und störungsfreies Bewilligungsverfahren zu gewährleisten. Hierzu zählen auch die für die Realisierung notwendigen kommunalen Entscheidungen und Genehmigungen. Nach Information des Thüringer Landesverwaltungsamts als Bewilligungsstelle der sozialen Wohnraumförderung hält die Städtische Wohnungsgesellschaft an allen – in Klammern – vier ausgewählten Bauvorhaben fest und wird überarbeitete Antragsunterlagen zeitnah der Bewilligungsstelle zur Prüfung und Bescheidung vorlegen.
