Dr. Heesen
Hebammenversorgung in ganz Thüringen sicherstellen – gelingende Arbeitsbedingungen fördern
Vielen Dank. In Vertretung der Gesundheitsministerin darf ich heute zu diesem Antrag Stellung nehmen und zunächst versichern, dass eine gute und flächendeckende Hebammenversorgung in Thüringen ein Ziel ist, dem sich die Landesregierung besonders verpflichtet hat. Und zu diesem Thema wurden auch – anders als Sie jetzt dargestellt haben – bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Das bringt mich gleich dazu, dass ich zu den aufgeworfenen Fragen in aller Kürze ausführen möchte. Das wird im Ausschuss sicherlich alles noch ausführlicher erfolgen. Die Maßnahmen zur Begleitung der Mütter unter der Geburt sind zum einen eine Erhöhung der Ausbildungszahlen. Das geht zurück auf den Runden Tisch aus dem Jahr 2016. Es wurden bereits im vergangenen Jahr mehr Hebammen in die Berufstätigkeit entlassen als zuvor – insofern hier eine Maßnahme, die schon Erfolge erzielt hat. Das Gesundheitsministerium fördert außerdem seit dem Jahr 2018 die Praxisanleitung der Auszubildenden. Hier bekommen die Menschen, die diese Praxisanleitung durchführen, eine finanzielle Förderung für diese zusätzliche Tätigkeit. Diese Förderung wird fortgesetzt. Es gibt außerdem eine Online-Hebammenvermittlung. Das Gesundheitsministerium hat im Jahr 2019 die Einrichtung dieses Online-Angebots finanziert und beteiligt sich auch an der Pflege und Wartung, sodass werdende Mütter oder werdende Eltern online sehen können, welche Hebammen freie Kapazitäten haben und auch eine Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus begleiten würden. Wie Sie wissen, können Geburtshäuser auf Antrag eine institutionelle Förderung erhalten. Das ist auch eine Maßnahme, die greift. Hinzu kommt, dass die Thüringer Landesregierung die Thüringer Verordnung über die Vergütung für Hebammen und Entbindungspfleger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung geändert hat. Ein wesentlicher Teil davon ist, dass der Steigerungssatz um das bis zu 2,2-Fache erhöht wurde, um damit unter anderem die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen mitzufinanzieren. Im Zusammenhang mit den Frühen Hilfen wird der Einsatz von Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen immer weiter ausgebaut. Hier hat sich der Förderbereich sehr positiv entwickelt. Die eingesetzten Fördermittel wachsen. Im Jahr 2012 wurden nur ungefähr 50.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt, das hat sich sehr erfreulich erhöht. So kann ich berichten, dass im Jahr 2020 schon ungefähr 480.000 Euro ausgereicht wurden, im Jahr 2021 sind es bisher 470.000 Euro. Die 0,5 Stellen je 500 Geburten werden erst erhoben. Es gibt im Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz eine Berichtspflicht, die für die Jahre 2021 bis 2023 einsetzt und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium erfolgt. Hier wird jährlich berichtet, und zwar erstmalig zum 30. Juni 2022 und letztmalig zum 30. Juni 2024, sodass wir das Ergebnis dieser Befragungen abwarten müssen. Zum Runden Tisch, den haben Sie angeführt: Der Runde Tisch ist auch aus Sicht der Landesregierung ein wichtiges Instrument, um die Hebammenversorgung zu verbessern und zu stabilisieren. Sie wissen, er hat bislang neunmal getagt, letztmalig am 9. April 2018, dann pandemiebedingt bisher noch nicht. Das wird aber wieder aufgenommen. Über die Ergebnisse dieses Runden Tischs wurde im Jahr 2020 ausführlich berichtet. Ein Ergebnis des Runden Tischs ist ja auch die Attraktivität des Berufs. Und wie Sie wissen, wurde mit dem neuen Hebammengesetz im Januar 2020 die Ausbildung akademisiert. Ein neuer Studiengang wird derzeit vorbereitet. Zudem ist eine neue landesrechtliche Regelung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung für Hebammen geplant. Ein Verordnungsentwurf wird aktuell erarbeitet. Zur Verbesserung der Arbeitssituation der Hebammen in den Geburtskliniken wird das Hebammenstellenförderprogramm beitragen, sodass Kliniken mit höheren Geburtenzahlen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eine Förderung zur Finanzierung zusätzlicher Stellen für Hebammen und für unterstützendes Personal erhalten. Abrufzahlen für die Sicherstellungszuschläge seit 2020: Da geht es darum, die Kostensteigerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen auszugleichen. Dieser Sicherstellungszuschlag konnte erstmals im Jahr 2016 beantragt werden. 2016 haben das 32 Hebammen beantragt, 2017 43, 2018 36, 2019 41, im Jahr 2020 haben 36 Hebammen und im Jahr 2021 bisher 27 Hebammen einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Anträge wurden bewilligt und insgesamt wurden seit dem Jahr 2016 bis heute 1.115.000 Euro an die Hebammen mit Geburtshilfe ausgezahlt. Gelder zur Förderung der Geburtshäuser wurden hier bereits angesprochen. Da wurden im Jahr 2021 zwei Anträge auf institutionelle Förderung gestellt; beide Anträge wurden bewilligt, der eine im Mai 2021, der andere im Juli 2021, die Mittel wurden ausgezahlt. Für die institutionelle Förderung stehen im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 468.800 Euro zur Verfügung. Die beiden Anträge insgesamt, von denen ich eben schon berichtet habe, beliefen sich auf 293.644 Euro. Insofern erachten wir die Mittel, die für die Geburtshäuser zur Verfügung stehen, angesichts der Auszahlungen im Jahr 2021 für ausreichend. Die Landesregierung unterstützt die Forderungen, die unter Ziffer II. genannt wurden, mehrheitlich. Natürlich gilt es, die Arbeitsbedingungen ständig zu verbessern. Hierbei müssen wir allerdings alle sehen, dass grundsätzlich die Krankenhäuser als Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen attraktiv gestalten müssen. Was wir als Politik tun können, ist natürlich das DRG-System so zu entwickeln, dass eine auskömmliche Finanzierung möglich ist und die Krankenhäuser im ländlichen Raum über ausreichende Einnahmen verfügen, um attraktive Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden auch finanzieren zu können. Was können wir noch tun, um das Berufsbild der Hebammen zu stärken und die Nachwuchsgewinnung zu verbessern? Wir denken, dass die Akademisierung der Ausbildung zur Attraktivität des Berufs, zur Attraktivität der Ausbildung beiträgt und dass die Ausbildung so zukunftsgerecht, qualitativ hochwertig und modern ausgestaltet ist. Zudem können die so ausgebildeten Hebammen mit dem akademischen Grad Bachelor auch leichter Tätigkeiten in anderen herausgehobenen Bereichen wie Lehre und Forschung, Management oder Leitung übernehmen. Lösungen zum Erhalt der Geburtsstationen im ländlichen Raum: Die Landesregierung unterstützt, wie ich eben bereits gesagt habe, viele Ihrer Forderungen. Auch sind Lösungen zum Erhalt der Krankenhäuser im ländlichen Raum generell erforderlich. Das betrifft nicht allein das Fachgebiet der Gynäkologie und der Geburtshilfe. Auch hier geht es um das DRG-System, vor allen Dingen was die Finanzierung strukturiert und wo sich Thüringen in einem Arbeitskreis auf Bundesebene engagiert, um hier eine auskömmliche Finanzierung für die gesamten Krankenhäuser, für die gesamte Krankenhauslandschaft sicherzustellen. Bei der Forderung nach einer Kreißsaalplanung ist zu bedenken, dass im Krankenhausplan Standorte und Fachgebiete geplant werden und die Geburtshilfe als solche kein medizinisches Fachgebiet ist. Das Fachgebiet ist die Gynäkologie. Das Gesundheitsministerium wird aber prüfen, ob diese Planungskriterien ergänzt oder geändert werden müssten. Das wird auch im Zusammenhang mit der Aufstellung des nächsten Thüringer Krankenhausplans – das steht nach 2023 an – erfolgen. Die Forderung, ein Hebammenversorgungszentrum aufzubauen, teilen wir als Landesregierung nicht. Die Schaffung eines Hebammenversorgungszentrums würde die vom Runden Tisch empfohlenen und vom TMASGFF bereits umgesetzten Maßnahmen aus unserer Sicht eher konterkarieren, denn Ziel der Arbeit des Runden Tischs und die Ergebnisse waren ja, dass die qualitätsgerechte Versorgung mit Hebammen in allen Regionen Thüringens sichergestellt werden muss. Ein Zentrum würde dann – zumindest so, wie wir es verstehen – Hebammen an einem Ort zusammenführen und gerade nicht den Bedarf in der Fläche decken. Vielleicht ist das auch falsch verstanden, was Sie mit diesem Versorgungszentrum meinen, das wäre dann im Ausschuss zu diskutieren. Die Berufsordnung und die Weiterbildungsverordnung zu überarbeiten bzw. zu entwickeln, das ist eine Forderung, die Sie zu Recht stellen und die zeitnah umzusetzen ist. Hinsichtlich der angesprochenen Weiterbildung für die altrechtlich ausgebildeten Hebammen verweist das Gesundheitsministerium auf seine Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1744 der Abgeordneten Stange. Danach besteht für die Länder keine Möglichkeit, hier Regelungen zu treffen. Das ist bundesrechtlich geprägt und kann landesrechtlich nicht abweichend geregelt werden. Die Arbeit der Thüringer Familienhebammen im Rahmen der Frühen Hilfen weiter zu stärken, ist sicherlich richtig. Für die Frühen Hilfen hat auch das TMBJS eine Zuständigkeit. Wir sind froh, dass da eine Verstetigung ansteht und das wird sicherlich die wichtige Arbeit der Familienhebammen weiterhin unterstützen. Wir wissen, dass 21 von 23 Gebietskörperschaften solche Fachkräfte einsetzen. Es gibt zwei, die das nicht tun. Das ist weiter zu prüfen und zu beobachten, warum. Wir sehen in den Jugendämtern einen hohen Bedarf an diesen Fachkräften. Der Hebammenbonus von 1.000 Euro – Frau Stange hat das schon angesprochen – ist eine Forderung, die wir eher kritisch sehen. Grundsätzlich obliegt es den Selbstverwaltungspartnern, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen auskömmlich finanziert werden. Ich habe auch schon den Sicherstellungszuschlag in Bezug auf die Haftpflicht erwähnt. Wir denken nicht, dass eine solche Prämie dem Erhalt kleinerer Geburtsstationen dienen würde, aber auch das wird sicherlich im Ausschuss weiter diskutiert werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
