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Lars Schütze

fraktionslos 19.11.2021 Sitzungen 7/65

Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Das probieren wir das nächste Mal. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der vorliegende CDU-Antrag zur Rettungsdienstabdeckung in Thüringen ist im Großen und Ganzen ein ehrenwertes Anliegen, das ich befürworte. Deshalb lohnt es sich, den Antrag mal genauer anzuschauen. Seit Jahren warnen Experten vor der zunehmenden Abwanderung gut ausgebildeter Rettungskräfte aus dem Freistaat, weil die Entlohnung in Bayern, in Hessen und Sachsen besser ist als in Thüringen. Deshalb kann ich die Forderung nach längeren Transportwegen nicht unterstützen, denn dieser Vorschlag zieht unkalkulierbare Folgekosten nach sich, weil in solchen Fällen eine zusätzliche – nämlich zweite – Besetzung samt Rettungsmittel vorgehalten werden muss. Sie sind einerseits nicht bereit, in Lohnkosten zu investieren, aber Sie wollen die Aufgaben für Rettungskräfte weiter ausbauen. Das funktioniert in akuten Zeiten des Fachkräftemangels nicht, zumal Sie mit Ihrer Forderung nach weiteren Transportwegen auch in die Entscheidungskompetenz der Notärzte vor Ort eingreifen. Da hätte ein Blick in den aktuellen Landesrettungsdienstplan für den Freistaat Thüringen gereicht, dort heißt es in Kapitel 7.1 Abs. 3: „Die Entscheidung, in welche für die weitere Versorgung geeignete und am schnellsten erreichbare Behandlungseinrichtung der Notfallpatient transportiert wird, trifft die Einsatzleitung am Notfallort“. Die Einsatzleitung hat der Notarzt. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für III.7 Ihres Antrags: Die Entscheidung liegt beim Notarzt, und sie verbietet nicht, im geeigneten Fall ein Krankenhaus über Grenzen Thüringens hinweg anzufahren. Ihr Ansinnen ist bereits geregelt, ohne dass es die Aufgabe des Rettungspersonals erweitert. Auch die Hilfsfristen sind bereits im Landesrettungsdienstplan geregelt, hier Kapitel 3.2. Damit sind die Kommunen ausreichend in die Lage versetzt, ihre Rettungsmittelbedarfe zu planen. Können sie das nicht, ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, hier regulierend einzugreifen. Abschließend zu III.1: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleichmäßig kurzen arztfreien Intervallen und eine krankenhausähnliche Behandlungsqualität bereits im Rettungsmittel sicherzustellen“. Dazu möchte ich anmerken: Mit dem Berufsbild Notfallsanitäter wurde genau das erreicht, nämlich eine krankenhausähnliche Behandlungsqualität im Rettungsmittel. Auch das haben wir bereits. Ich bleibe dabei, dass wir über die Ertüchtigung des Thüringer Rettungswesens reden müssen, und dazu gehört auch eine kluge Strategie, wie wir dringend benötigtes Rettungspersonal in Thüringen vorhalten müssen. Somit stimme ich der Überweisung an den Ausschuss zu. Danke schön.

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