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Plenarprotokoll 17/118

13.03.2025 · 172 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (19)SPD (16)GRÜNE (13)CDU (13)AfD (11)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Ich eröffne die 118. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Erikli, Herr Abg. Hagel, Herr Abg. Heitlinger und Herr Abg. Mettenleiter. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Schopper, Herr Minister Hermann und bis 10 Uhr Herr Staatssekretär Braun. Auf Ihren Tischen finden Sie – – (Unruhe) – Meine Damen und Herren, es ist wirklich laut. Sie führen sicherlich wichtige Gespräche, aber wichtiger als die Plenarsitzung können sie nicht sein. Ansonsten bitte ich Sie, die Gespräche nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern. Danke. Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion der AfD für Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen (Anlage 1) sowie einen Vorschlag für eine Umbesetzung bei den Schriftführern (Anlage 2). – Ich stelle fest, dass Sie den vorgeschlagenen Umbesetzungen – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein! Nein! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein! Abstimmen!) – Also abstimmen. Wer stimmt den Vorschlägen der AfD-Fraktion für eine Umbesetzung bei den Schriftführern und für Umbesetzungen in den Ausschüssen – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Getrennt bitte!) – Getrennt. Also: Wer dem Vorschlag der AfD-Fraktion für Umbesetzungen in den verschiedenen Ausschüssen – dieser liegt auf Ihren Tischen – zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – (Zuruf von der AfD: Eijeijei!) Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Vorschlag bei zahlreichen Enthaltungen zugestimmt. Danke. Jetzt geht es um die Schriftführerinnen und Schriftführer von der AfD. Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist bei sehr vielen Enthaltungen zugestimmt. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 tokoll ng vom 13. März 2025 9:33 Uhr Außerdem liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds in das Parlamentarische Kontrollgremium (Anlage 3) vor. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag nicht zugestimmt; er ist abgelehnt. Nun haben wir heute gegenüber der am 20. Mai 2021 erfolgten Bestätigung der Vertreterinnen und Vertreter aus Baden-Württemberg, die der Vertreterversammlung des Abgeordnetenversorgungswerks in Nordrhein-Westfalen angehören, zwei Änderungen vorzunehmen. Den entsprechenden Vorschlag finden Sie auf Ihren Tischen (Anlage 4). Frau Abg. Wolle und Herr Abg. Dr. Hellstern gelten nach der Wahlordnung des Versorgungswerks als gewählt, wenn der Landtag den Vorschlag bestätigt. Wer der Bestätigung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier bei zahlreichen Enthaltungen der Bestätigung zugestimmt. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, heute haben wir jemanden auf der Regierungsbank, der seinen Geburtstag mit uns feiert. Herr Minister Lucha, im Namen des Hohen Hauses wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute. Schön, dass Sie Ihren Geburtstag mit uns feiern. Ich habe es schon mehrfach gesagt: Vielleicht kann die Exekutive hier einmal etwas ausgeben. – Alles Gute! (Heiterkeit – Beifall) Meine Damen und Herren, wir haben jetzt noch einen langjährigen Kollegen aus dem Landtag zu verabschieden. Herr Abg. Schoch hat mir am 23. Februar 2025 mitgeteilt, dass er sein Landtagsmandat mit Ablauf des 31. März 2025 niederlegen wird. Sehr geehrter Herr Kollege Schoch, seit dem 14. April 2011 gehörten Sie dem Landtag an und vertraten mit großem Engagement den Wahlkreis 49, Emmendingen. Sie wirkten in allen drei Wahlperioden im Umweltausschuss mit, in dieser Wahlperiode auch als stellvertretender Ausschussvorsitzender. Daneben gehörten Sie in den letzten beiden Wahlperioden dem Wirtschaftsausschuss und in der 15. Wahlperiode dem Landwirtschafts- und dem Petitionsausschuss an. Ihr politischer Schwerpunkt war der ländliche Raum. Dabei galt Ihr Interesse der Infrastruktur- und Arbeitsmarktpolitik, der gerade in einer ländlich geprägten Region wie Ihrer Heimat besondere Bedeutung zukommt. Auch Energie- und Ver- (Präsidentin Muhterem Aras) kehrspolitik sowie Bildungspolitik waren Ihre Handlungsfelder. Sie setzten sich für die Stärkung der regionalen Erzeugung und Vermarktung ein, für eine bessere Vertaktung der Breisgau-S-Bahn, für den Breitbandausbau und für ein attraktives Schulstandortkonzept. Aber auch der Tourismus, insbesondere der Wandertourismus, lag Ihnen sehr am Herzen. Bei der schönen Region, in der Sie wohnen, liegt das natürlich auf der Hand – als wichtiger Wirtschaftsaspekt genauso wie für das eigene Wohlbefinden. Sehr gern schnüren Sie selbst die Wanderstiefel, um die Natur zu genießen, den Kopf frei zu bekommen oder einmal Abstand zu gewinnen. Sie haben stets bewiesen, dass Politik nahe an den Menschen sein kann – immer auf Augenhöhe, immer mit Bodenhaftung. Sie lieben es, mit den Menschen in Ihrem Wahlkreis im Gespräch zu sein und sich für sie einzusetzen. Den regelmäßigen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu pflegen, ist Ihnen sehr wichtig. So haben Sie Ihr Mandat verstanden und ausgeübt. Lieber Herr Kollege Schoch, im Namen des ganzen Hauses danke ich Ihnen sehr für Ihre geleistete Tätigkeit als Abgeordneter. Sie waren vorher aktiver Gewerkschafter, haben eine fundierte Ausbildung, sind ein vielfältig interessierter Mensch und in verschiedenen Vereinen aktiv. Ich bin mir sicher: Auch abseits des Landtags werden Sie den Menschen in Ihrer Region und Baden-Württemberg eng verbunden bleiben und sich vielfältig in die Gesellschaft einbringen. Für Ihren neuen Lebensabschnitt – ohne Landtag – wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles erdenklich Gute, vor allem beste Gesundheit. Herzlichen Dank! (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister! Anleitung für eine Wahlrechtsreform? – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag der Landes-FDP bzw. der FDP/DVP-Fraktion zur Verhinderung eines möglichen XXL-Landtags in der Folge der Wahlrechtsreform des Jahres 2022 hat dieses Parlament schon öfter beschäftigt. Möglicherweise werden sich im Laufe der Debatte manche melden und sagen: „Schon wieder dieses Thema.“ (Zuruf: Ja!) Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zu den bisherigen Debatten. Jetzt gibt es nämlich eine höchstrichterliche ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Rechtsprechung zu diesem Vorschlag, und zwar nicht nur zur Frage der Zulässigkeit dieses Vorschlags. Vielmehr ist das Verfassungsgericht weiter gegangen und hat sich auch mit der Frage der politischen Zweckmäßigkeit dieses Vorschlags auseinandergesetzt. Es geht also um zwei Dinge: zum einen um eine in der Landesgeschichte in diesem Maß wahrscheinlich einmalige Klatsche für einen Innenminister vor einem Verfassungsgericht und zum Zweiten um die Frage: Wie sinnvoll ist dieser Vorschlag? Wie gesagt, dazu hat sich das Verfassungsgericht auch geäußert. Ich zitiere aus dem Urteil: Das Volksbegehren ist zuzulassen. … Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs war zur Durchsetzung der Rechte der Unterzeichner des Volksbegehrens notwendig; die Antragsteller ... haben in vollem Umfang obsiegt ... (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) – Erste Backpfeife für den Innenminister. Dann geht es weiter. Das Verfassungsgericht setzt sich mit der Argumentation des Innenministers auseinander. Ich zitiere: Zur Begründung seiner Entscheidung führte der Antragsgegner – also der Innenminister – im Wesentlichen aus, das Volksbegehren könne nicht zugelassen werden, weil die beabsichtigte Änderung des Wahlrechts der Landesverfassung widerspreche. ... Bei einer personalisierten Verhältniswahl müsse zumindest die Hälfte der Abgeordneten über die Persönlichkeitswahl bestimmt werden. Dazu sagt das Verfassungsgericht: Aus der Reihenfolge, in der die Wahlelemente im Verfassungstext genannt werden, kann kein Vorrang der zuerst genannten Persönlichkeitswahl entnommen werden. Die Aufzählung mehrerer Elemente muss zwingend nacheinander erfolgen; ein Rangverhältnis wird allein dadurch nicht zum Ausdruck gebracht. – Zweite Backpfeife für den Innenminister. (Beifall bei der FDP/DVP) Es geht weiter: Aus der Verfassungslage im Bund lassen sich ebenfalls keine anderslautenden Schlüsse ziehen. Dazu wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 herangezogen: Hieraus kann entgegen der Ansicht des Antragsgegners nichts für die vorliegende Fragestellung abgeleitet werden. – Dritte Backpfeife für den Innenminister. (Beifall bei der FDP/DVP) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Schließlich ergeben sich auch aus den vom Antragsgegner zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Regelungen anderer Landesverfassungen mit ähnlichem oder auch identischem Wortlaut, insbesondere in Schleswig-Holstein, keine gegenteiligen Erkenntnisse. – Vierte Backpfeife für den Innenminister. (Beifall bei der FDP/DVP) Es geht weiter: Die Grenze des Gestaltungsspielraums lässt sich, entgegen der Auffassung von Antragsgegner und Landtag, nicht abstrakt anhand eines festen prozentualen Anteils der jeweils in den Teilsystemen errungenen Mandate an der Gesamtzahl der Abgeordneten bestimmen. – Fünfte Backpfeife für den Innenminister. (Beifall bei der FDP/DVP) Noch eines, dann höre ich auf: (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann sich die verfassungsrechtliche Beurteilung der Relation der Zuteilungsmechanismen nicht ausschließlich an der einfachgesetzlichen Mindestgröße des Landtags orientieren. – Sechste Backpfeife für den Innenminister. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich glaube, noch nie in der Landesgeschichte ist ein Verfassungsminister vom Verfassungsgericht so abgewatscht worden, meine Damen und Herren. Aber es geht weiter. Das Verfassungsgericht befasst sich auch mit der Zweckmäßigkeit unseres Vorschlags. Ich zitiere: Die Direktwahl von Abgeordneten durch Mehrheitswahl in Ein-Personen-Wahlkreisen als Element der personalisierten Verhältniswahl hat sich in der Verfassungspraxis von Bund und Ländern bewährt. Die Direktwahl eines Bewerbers soll eine engere Beziehung zwischen Wahlberechtigten und Abgeordneten fördern … Diese Ziele können auch bei einer Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise auf 38 ... in hinreichendem Maße verwirklicht werden. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aber nur in hinreichen- dem!) Es geht weiter, meine Damen und Herren: Aufgrund der Übernahme der Bundestagswahlkreise ist auch nicht – Herr Kollege Schwarz – zu befürchten, dass die von dem Wahlkreiskandidaten repräsentierte Gruppe der Bevölkerung nur eine arithmetische Größe ist. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 – Entgegen manchem von dem, was in den Landtagsdebatten zu hören war. Und schließlich – ich zitiere –: Auch für die Anzahl von genau 38 Direktmandaten sprechen hinreichende sachliche Gründe. ... Es ist anerkannt und auch unter den Beteiligten nicht streitig, dass diese Wahlkreise den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen entsprechen ... Des Weiteren hat sich diese Einteilung der Wahlkreise in der Verfassungswirklichkeit bewährt. Sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit (Zuruf von den Grünen) als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene herangezogen werden. Das sagt das Verfassungsgericht. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Damit wird deutlich, dass all die Argumente, vor allem die wesentlichen Argumente, die in der Vergangenheit gegen diesen Vorschlag in diesem Haus vorgebracht wurden – „keine angemessene Repräsentation mehr“ –, vom Verfassungsgericht verworfen wurden. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Und deshalb, meine Damen und Herren, täten Sie gut daran, sich zu bewegen und auch in diesem Haus jetzt endlich unserem Vorschlag näherzutreten. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Evers das Wort. (Abg. Daniela Evers GRÜNE fährt das Redepult he- runter.)

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Daniela Evers GRÜNE

Manchmal muss man die Dinge etwas herunterfahren, um wieder ins korrekte Maß zu kommen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Um gese- hen zu werden!) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp zwei Wochen hat der Verfassungsgerichtshof eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Vorrede des Vorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion dazu war aber doch relativ irritierend. Genau deswegen ist es wichtig, dass wir das Urteil und seine Folgen jetzt genauer besprechen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich habe nur zitiert! Das haben Sie wahrscheinlich beim Aufschrei- ben nicht erwartet! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hören Sie doch mal zu, Herr Rülke, wenn Sie sich so sicher sind!) (Daniela Evers) Denn bei genauerem Hinsehen sieht man, denke ich, schon: Das Urteil rechtfertigt nicht Ihre reißerischen und zum Teil auch recht interessanten Einordnungen der Entscheidung des Verfassungsgerichts. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU) Was hat das Gericht denn entschieden? (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ich weiß nicht, wel- che Rede Sie heute Morgen gehört haben! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das Problem ist, wenn man die eigene Rede vorher schreibt! – Weitere Zurufe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rülke, meine Damen und Herren – –

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Daniela Evers GRÜNE

Was hat das Gericht denn entschieden, Herr Rülke? (Unruhe)

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Muhterem Aras

Frau Abg. Evers, warten Sie bitte.

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Daniela Evers GRÜNE

Sie haben obsiegt – das stimmt – bei der Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens. Um das zu begründen, hat sich das Gericht materiell-rechtlich auch mit der Frage der Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl auseinandergesetzt, und das hat es sehr umfassend und auch in einer sehr guten und begründeten Art getan. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja, das stimmt!) Aber zunächst ist zu sagen: Das, was Sie hier als „Klatsche für den Innenminister“ und das Innenministerium bezeichnen, ist eine Auseinandersetzung mit der bis dorthin in den Kommentaren herrschenden Meinung in der Rechtswissenschaft und der Juristerei. Also hier von einer Backpfeife für einen Innenminister zu sprechen, zeugt, meine ich, nicht von einer Auseinandersetzung mit den rechtlichen Theorien, die bis zur Entscheidung des Gerichts in der herrschenden Lehre vertreten wurden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Gericht hat das jetzt anders bewertet, sauber und ausführlich begründet. Das ist ein Glück; denn wir sind ein funktionierender Rechtsstaat, und es ist gelebte Rechtsstaatlichkeit, dass bei offenen, ungeklärten Rechtsfragen ein Gericht das letzte Wort hat. Es ist auch gut, dass ein Gericht anders entscheiden kann. Das dient der Rechtsfortbildung und Weiterbildung. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin dankbar, dass es den Verfassungsgerichtshof gibt. (Zuruf von der FDP/DVP: Wir auch!) In unseren Zeiten, in Zeiten von erodierenden Demokratien ist eine funktionierende und unabhängig arbeitende Justiz gar nicht hoch genug einzuschätzen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Es ist unsere Pflicht, diese zu respektieren und vor Angriffen und vor Eingriffen zu schützen. Ein Blick in andere Länder zeigt uns gerade jetzt, wie fragil diese Gewaltenteilung sein kann und wie extreme politische Kräfte versuchen, immer zuerst die unabhängige Justiz zu schwächen. Es gehört aber auch zum Respekt vor dem Rechtsstaat, Entscheidungen nicht zu skandalisieren (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein, wir finden die Entscheidung gut! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Die Entscheidung war großartig! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Hören Sie doch mal zu!) oder aufzublasen, wenn es gar kein Aufblasen gibt. – Ich komme schon noch zu den einzelnen Punkten; keine Sorge. Ex post ist man ja auch immer klüger. Aber gerade die FDP hat in der jüngeren Zeit ja auch Erfahrungen mit Niederlagen vor dem Verfassungsgericht gemacht, (Vereinzelt Beifall) sowohl im Bund als auch im Land. Sie sollten also durchaus erkennen: Eine Einordnung der Meinungsverschiedenheiten tut dem Rechtsstaat immer gut. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Als Parlament könnten wir glücklich sein über diese Entscheidung des Gerichts. Denn was hat das Gericht getan? Das Gericht hat betont, dass der Gesetzgeber einen weit größeren Spielraum in der Bewertung und in der Abwägung hat, als es bis dahin in der Lehre angenommen wurde. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Das heißt, das, was Sie jetzt suggerieren, nämlich dass die hier getroffene Entscheidung falsch sei, stimmt eben nicht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Spielraum bedeutet ja gerade nicht, dass andere Lösungen nicht auch rechtmäßig wären. Hier wurde sehr verantwortungsvoll und in großer Abwägung mit dieser Einschätzungsprärogative umgegangen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Die Abschaffung von 32 Wahlkreisen (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben wir nicht vorgeschlagen!) mag zwar verfassungsrechtlich zulässig sein – und ich betone: das Verfassungsgericht hat darauf hingewiesen, es sei hinreichend möglich –, aber es wurde betont: Es ist noch innerhalb der Grenzen, bevor man sich nach außerhalb dieser Mindestgröße begibt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! – Zu- ruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) (Daniela Evers) Ich bleibe dabei: Die Ebene des Landtags ist eine andere Ebene als die des Bundestags, und mit der Änderung der Wahlkreisgrößen würden sich mit einem Schlag die Wahlkreise hier quasi verdoppeln. Ich sage Ihnen: Mit einem Wahlkreis mit 30 Gemeinden und einem Querschnitt von 100 km weiß ich, wovon ich rede. Die Bürgernähe, die die Arbeit der Landtagsabgeordneten auszeichnet, wäre damit Geschichte. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ich bin sehr froh, dass das Land Baden-Württemberg mit der hier in großer Abwägung getroffenen Reform ein gutes und modernes Wahlrecht bekommt. Wir senken das Wahlalter auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Wir geben so den jungen Menschen gerade in der derzeitigen Zeit die Möglichkeit, über ihre Zukunft aktiv mitzuentscheiden. Wir haben das Zweistimmenwahlrecht eingeführt, welches Wählerinnen und Wählern künftig mehr Wahlfreiheit gibt. Und wir eröffnen über die Einführung von Listen die Möglichkeit, die Vielfalt der Gesellschaft besser abzubilden – ich erinnere an die gestrige Debatte hier in diesem Haus –, um beispielsweise qualifizierten Frauen mehr Beteiligung hier im Parlament zu ermöglichen. Das ist ein großer Erfolg. Sie sind mit Ihrem Gesetzentwurf hier im Parlament gescheitert. Auch das jetzige Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das Sie als neue Sachlage darstellen wollen, ändert daran nichts. Sie haben hier im Moment keine parlamentarische Mehrheit. Gehen wir aber doch kurz auf die Frage der Parlamentsgröße ein, weil Sie dieses Thema immer betonen. Ob der Landtag größer wird, hängt zunächst von den Wählern und dem Wahlergebnis ab. Die Wahlrechtsreform ändert daran erst einmal gar nichts. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Zukünftig haben Bürgerinnen und Bürger zwei Stimmen, also mehr Wahlfreiheit. Das ist ein Abwägungsgesichtspunkt, den wir hier abgewogen und für positiv befunden haben. Wollen Sie sich dagegen aussprechen? Mehr Wahlfreiheit bedeutet, dass dadurch Wahlergebnisse anders ausfallen können. Ob das zu einer Vergrößerung oder einer Verkleinerung des Parlaments führt, wissen wir nicht. Beides ist denkbar, wie auch der Blick in andere Bundesländer zeigt. Daher gehen wir Grünen so vor, wie wir es auch im Bundestag gemacht haben. Wenn Handlungsbedarf besteht, wenn wir sehen, dass es zu extremen Abweichungen kommt, dann können wir eine Reform zur Verkleinerung des Parlaments machen. Ins Blaue hinein machen wir das aber nicht; (Vereinzelt Beifall) denn das Wahlrecht ist ausbalanciert und abgewogen, ganz so, wie uns der Verfassungsgerichtshof aufgibt, diese Abwägung zu treffen. Eine Plafondierung würde ebenso wie eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise Nachteile mit sich bringen, nämlich in der Frage der Beteiligung, der Transparenz und der Bürgernähe. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Jetzt suche ich meinen Zettel mit den abschließenden Worten und komme dann zu Ihnen. Ich sage Ihnen eines: Ja, Sie haben nur bei der Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens gewonnen. Sie können jetzt einen weiteren Versuch eines Volksbegehrens starten. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau!) Das ist völlig legitim, das ist von der Verfassung vorgesehen. Vergessen Sie aber in der Werbung für das Volksbegehren nicht, darauf hinzuweisen, dass Abwägungen immer eine Priorisierung bedeuten und dass sie positive, aber auch negative Folgen haben können. Eine Verkleinerung des Parlaments bedeutet auf der anderen Seite den Verlust von Repräsentanz und Vielfalt. Seien Sie sich vor allem dessen bewusst, dass bei einer Kampagne, die Ressentiments gegen den Parlamentarismus bedient, vor allem immer die Demokratie verliert. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Miller.

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Matthias Miller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein interessanter Titel für die heutige Aktuelle Debatte: „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister! Anleitung für eine Wahlrechtsreform?“ Ich werde die nächsten paar Minuten nutzen, um diesen Titel etwas näher zu untersuchen, ihn zu sezieren, unter die Lupe zu nehmen und ihn vielleicht auch zu bewerten. Fangen wir mal an. Der Titel der Aktuellen Debatte fängt an mit „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs“. Herr Rülke, Sie wissen es ganz genau: Am 28. Februar 2025 sind zwei Urteile ergangen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Ich möchte Ihnen gern beide Urteile kurz vorstellen. Vor allem das erste Urteil ist eigentlich ganz interessant gewesen. Da haben die FDP und ihr Rechtsbeistand gezeigt, dass man sich schon bei einfachster Gesetzeslektüre und Subsumtion des Gesetzes nicht ganz sicher war; denn es ging darum, ob Sie Antragsteller sind. In § 29 des Volksabstimmungsgesetzes steht über die Zulassung des Volksantrags: Wird der Antrag abgelehnt, so können die Vertrauensleute der Antragsteller binnen zwei Wochen ... den Verfassungsgerichtshof anrufen. Jetzt haben Sie in Ihrem ursprünglichen Antrag aber gar keine Vertrauensleute bestellt. (Oh-Rufe – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Was? – Zuruf: Das gibt’s doch nicht!) Jetzt sagt aber das Gesetz, weil es weiß, dass es nicht so schlimm ist, wenn man mal keine Vertrauensleute bestellt, in § 27 Absatz 5: (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Antrags als Vertrauensleute. (Dr. Matthias Miller) So weit, so gut. Die FDP/DVP hat aber gemeint, dass wir hier keine Vertrauensleute bestellen müssen und mussten. Sie haben dann – ganz interessant – mit dem Schreiben vom 20. November 2023 bei der FDP-Partei einfach mal Vertrauensleute bestimmt, ohne dass diese jeweils mit den Unterzeichnern abgestimmt waren. Das ist schon eine sehr interessante Gesetzesauslegung. Und was hat dann das Verfassungsgericht, der Verfassungsrichter dazu gesagt? „Der Antrag ist unzulässig.“ (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Eine Klatsche für die FDP!) Jeder Jurist, der mal zehn Minuten in einer Vorlesung saß, weiß, dass, wenn man einen Antrag als unzulässig einschätzt, dies dann offensichtlich eine Klatsche ist. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD) Aber schauen wir uns mal die andere Entscheidung an, auf die Sie vielleicht eingehen wollten, bei der sich der Verfassungsgerichtshof inhaltlich zu den Fragen geäußert hat. Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung sagt: Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Das Innenministerium hat hier, meine ich, mit ganz guten Argumenten dem Persönlichkeitswahlelement – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Bindet das Verfassungsgericht nicht?) – Sie haben doch gerade eben eine Klatsche bekommen, wie ich Ihnen vorgestellt habe. Und jetzt kommen Sie hier mit Ihrem Geschwätz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Das sind offensichtlich Elemente der Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl. Herr Rülke, ich habe gerade bei Ihnen zugehört. Ich habe das Gefühl, Sie haben sich die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gar nicht durchgelesen. Was Sie hier von sich gegeben haben, hat vorn und hinten nicht gestimmt. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Sie haben sie nicht ver- standen! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Guter Witz!) – Ich habe Sie nicht verstanden, Frau Goll. „Guter Witz“. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) Artikel 28 der Landesverfassung: die Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl verbinden. Das Element der Persönlichkeitswahl ist nach Ansicht des Innenministeriums und auch des Landtags, wenn Sie das Protokoll der Anhörung und unsere Stellungnahme gelesen haben, ein sehr wichtiges Element. Herr Rülke, die FDP/DVP-Fraktion hat ja schon seit der Verfassunggebenden Versammlung 1953 ein sehr verstörtes Verhältnis zur Persönlichkeitswahl. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Damals schon hat sich Ihr Kollege Dr. Gönnenwein mit allem, was er hatte, gegen den Begriff „Persönlichkeitswahl“ in der Landesverfassung gewehrt. Wir haben es dann damals mit Stimmen der SPD trotzdem geschafft, das hineinzuschreiben, weil die Persönlichkeitswahl sehr wichtig ist. Wir finden es sehr wichtig, dass sich Leute vor Ort durchsetzen müssen und nicht in den Parteizentralen im Hinterzimmer bestimmt wird, wer in den Landtag einzieht. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Gehen Sie irgendwann noch mal auf den Inhalt ein?) – Ja, ich gehe gerade auf Ihren Antrag ein, auf den Inhalt Ihres Antrags. Der Verfassungsgerichtshof – wir müssen uns mal anschauen, was der Verfassungsgerichtshof entschieden hat – hat wörtlich gesagt – weil Sie ja meinen, ... (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist zu laut.

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Matthias Miller CDU

... ich hätte die Entscheidung vielleicht im Wortlaut nicht verstanden –: Die mit dem Volksbegehren angestrebte Verringerung der Zahl der Wahlkreise hält sich noch innerhalb des durch Artikel 28 Absatz 1 und 3 Satz 1 der Landesverfassung vorgegebenen Gestaltungsrahmens … Sie hält sich n o c h im Rahmen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Der Mei- nung war der Innenminister nicht!) Das ist offensichtlich keine Klatsche. Wenn Sie die Entscheidung gelesen haben, dann haben Sie gesehen, dass sich doch der Verfassungsgerichtshof ausführlich damit beschäftigt hat, ob man es so oder so sehen kann, und auch angeführt, dass in Schleswig-Holstein, wo es ähnlich geregelt ist, diskutiert wird, wie man sieht. Die wissenschaftliche Literatur ist da uneinig. Hier von einer „Klatsche“ zu sprechen, zeugt nicht von einer besonderen juristischen Kompetenz, (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) zumal es meine Vorrednerin ja angesprochen hat: Mit Klatschen kennen Sie sich eigentlich ganz gut aus. Die FDP im Bund hat es innerhalb von einem Jahr dreimal geschafft: einmal mit dem Nachtragshaushalt – verfassungswidrig und nichtig –, dann haben Sie mit dem Wärmepumpengesetz das parlamentarische Verfahren verfassungswidrig nicht eingehalten, und dann haben Sie es sogar mit dem Wahlrecht im Bund hinbekommen, teilweise verfassungswidrig zu handeln. Von Ihnen lassen wir uns hier nichts zur Verfassungsgemäßheit sagen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der CDU: Genau!) (Dr. Matthias Miller) Ich habe mich schon gefragt, wenn man von einer Klatsche spricht, wie Sie überhaupt auf den Begriff „Klatsche“ kommen. Nachdem ich dann mal „Klatsche FDP“ gegoogelt habe, war mir klar, warum Sie diesen Begriff heute verwendet haben: „Strack-Zimmermann: Klatsche für die FDP“, „FDP-Chef tritt nach Wahlklatsche zurück“, „Droht der FDP nach Wahlklatsche das Aus?“. (Heiterkeit bei der AfD) Sie haben also relativ viel mit Klatschen zu tun gehabt. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD) Wahrscheinlich haben Sie deswegen gemeint, Sie müssten diesen Begriff hier erwähnen. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Dann frage ich mich auch, warum Sie immer den Innenminister persönlich ansprechen. Es war offensichtlich nicht der Innenminister allein, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Er hat nichts damit zu tun?) sondern auch das Innenministerium mit der Anhörung und der Stellungnahme des Landtags, der die Auffassung des Innenministeriums vertritt. Ich habe mir mal angeschaut, wie oft Sie in der letzten Zeit den Innenminister persönlich in irgendwelchen Anträgen und Debatten genannt haben. Vielleicht kann man das mal vorlesen, um zu sehen, welche liebevolle Nähe Sie zum Innenminister haben (Heiterkeit) und was Sie alles am Innenminister interessiert: „Zahl der Staatssekretäre als Gradmesser für die Demokratie und unbemerkte Stelleneinsparungen des Innenministers“ – das war ja noch sachlich. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Der redet immer noch nicht zum Inhalt!) „Faktencheck zur Ankündigung von Innenminister Strobl: ,Aber zuerst wird jede und jeder sicherheitsüberprüft.‘“ (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Jetzt reden Sie seit fünf Minuten und immer noch nicht zum The- ma!) – Sie haben doch den Innenminister in den Antrag hineingeschrieben und nicht ich. Ohne Witz! (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Aber jetzt hören Sie einmal zu, was Sie über den Innenminister alles wissen wollten: „Grundlage der juristischen Bewertungskompetenz des Innenministers“, „Das ‚kleine Prädikatsexamen‘ des Innenministers“. Und Sie haben noch ganz andere Dinge wissen wollen. Man muss nur einmal hören, riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ist das wirklich schlau?) welche detailgetreuen Informationen Sie erfahren wollten. „Mangelnde Transparenz beim Berufsausübungsverbot von Innenminister Strobl“, „Übt Innenminister Strobl seinen Beruf als Rechtsanwalt noch aus?“ – auch das wollten Sie wissen. Sie sind ja schon sehr interessiert am Innenminister. Ich verstehe ehrlicherweise nicht, warum der Innenminister hier allein erwähnt wird. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Oh, wie schön könn- te das Leben ohne die Opposition sein!) Ohnehin, wenn wir einmal bei der Sache bleiben: Der Innenminister und das Innenministerium haben ein Volksbegehren zugelassen, nachdem Ihres aus Sicht des Innenministeriums als nicht verfassungsmäßig angesehen wurde. Das kann man so sehen. Ich finde es auch sehr vermessen von Ihnen, zu meinen, alles zu wissen. Er hat es zugelassen, (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) und Sie haben dann begonnen, Stimmen zu sammeln – bis zum 11. Februar 2025. Sie haben ungefähr ein Siebtel der erforderlichen Stimmen gesammelt und kommen jetzt hierher und machen auf große Verfassungslehre. Das finde ich ehrlicherweise ziemlich schwach, denn der Innenminister und das Innenministerium haben ein solches Volksbegehren zugelassen. Sie hatten Zeit, Stimmen zu sammeln. Sie haben es nicht geschafft. Dann liegt es nicht an uns. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Lachen des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Völlig absurd! So ein Quatsch! – Zuruf des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Vielleicht noch einen Punkt, weil Sie am Schluss auf eine „Anleitung“ eingehen. Sie haben zur Anleitung jetzt gar nichts gesagt; ich habe eigentlich gehofft, dass vielleicht eine Anleitung von Ihnen kommt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie haben vielleicht nicht zugehört oder es nicht verstanden!) – Ich habe es wahrscheinlich nicht verstanden, Herr Rülke. (Abg. Andreas Deuschle CDU zur FDP/DVP: So kongenial!) Jedenfalls hat der Staatsgerichtshof 2007 auch eine Anleitung gemacht. Darin steht das ganz ausdrücklich – ich möchte es Ihnen einmal vorlesen; das können Sie sich merken, auch wenn ich nicht weiß, ob Sie hier jemals wieder in die Verantwortung kommen, um das zu ändern –: Denn Ausdruck der Persönlichkeitswahl ist es, dass jedem in seinem Wahlkreis obsiegenden Bewerber dieser Sitz im Parlament unabhängig davon zusteht, ob die Bewerber seiner Partei mehr Erstmandate errungen haben, als der Partei nach der Stimmenzahl im Wahlgebiet tatsächlich zustehen. (Dr. Matthias Miller) Wenn Sie zugehört haben, haben Sie vielleicht auch herausgehört, dass das, was Sie mit Ihrem verkorksten Wahlgesetz im Bund gemacht haben – mit Wahlkappungen –, im Land Baden-Württemberg aufgrund der Persönlichkeitswahl nicht zulässig wäre. Diese Anleitung bitte für Sie mit auf den Weg genommen, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wie wäre denn Ihr Vorschlag? – Zuruf des Abg. Jochen Hauß- mann FDP/DVP) damit Sie sich merken: Ihr verkorkstes Wahlrecht im Bund – – (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) – Wieso schreien Sie eigentlich immer hinein, Herr Rülke? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben wir das beantragt? Sie haben überhaupt nicht verstanden, um was es hier überhaupt geht! Sie erzählen einen Unfug, das sucht seinesgleichen! – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) – Jetzt weiß Ihre eigene Fraktion nicht einmal, ob sie bei dem, was Sie sagen, klatschen soll oder nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt La- chen bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: So ein Quatsch! – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Ich möchte damit schließen: Sie haben hier also eine Debatte vom Zaun gebrochen: „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister!“ Man hätte vielleicht besser titeln sollen: „Zwei Urteile des Verfassungsgerichtshofs: eine Klatsche für die FDP/DVP und eine Anleitung, dass das verkorkste Wahlrecht der FDP im Bund bei uns im Land verfassungswidrig wäre“. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Lachen bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP schüttelt den Kopf.)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsgerichtshof hat in der Tat an diesem Tag zwei Entscheidungen getroffen. Es ist so, unumwunden: Die FDP hat mit ihrer Klage recht bekommen. Herzlichen Glückwunsch, liebe FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Lachen bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Die freuen sich gar nicht! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das war eine sachliche Feststellung!) – Ja, das ist die andere Reaktion von denjenigen, die siegreich waren. Nachdem man beim Verfassungsgerichtshof gewonnen hat, hat man gesehen, wie die FDP ist, wenn sie gewinnt: Dann verteilen Sie Backpfeifen. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Heiterkeit – Zuruf von den Grünen: Ja! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nicht wir, das Ge- richt! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich weiß nicht, ob das einem Gewinner vor dem Verfassungsgerichtshof wirklich gut ansteht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Urteil ist richtig, und deshalb war es auch gut, dass die FDP geklagt hat – nicht nur, weil es ihr gutes Recht ist, sondern weil es tatsächlich auch inhaltliche Ausführungen zu den Möglichkeiten des Wahlrechts gab. Was der Verfassungsgerichtshof aber nicht macht, Herr Dr. Rülke: Er macht dem Landtag keine Vorgaben, wie der Gesetzgeber das Wahlrecht tatsächlich gestalten soll. Er hat Leitplanken gesetzt. Am Ende – auch das macht der Verfassungsgerichtshof deutlich – hat der Gesetzgeber einen sehr weiten Spielraum bei der Frage, wie er das Wahlrecht setzt, wie er es verändert und an welchen Maßgaben sich die Vorgaben der Verfassung orientieren. Das ist doch eigentlich an diesem Tag nicht nur ein Sieg für die FDP, sondern für das gesamte Parlament, dass es große Möglichkeiten der Gesetzgebung beim Wahlrecht gibt. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Diese Möglichkeiten hat das Parlament bereits in dieser Legislaturperiode genutzt (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Eben!) mit einer sehr intensiven Veränderung des Wahlrechts, was die Erst- und Zweitstimme angeht, aber mit keinerlei Veränderungen, (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) die Auswirkungen auf eine Vergrößerung oder Verkleinerung des Landtags haben – Kollegin Evers ist darauf eingegangen. Am Ende geht es um das Wahlverhalten; das wird entscheidend dafür sein, wie groß oder wie klein am Ende das Parlament sein wird. Jetzt ist es so: Ja, das Innenministerium hat eine verfassungswidrige Entscheidung in Bezug darauf getroffen, dass es das Volksbegehren nicht zugelassen hat. Jetzt ist es zugelassen. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg haben zum zweiten Mal die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wie das Parlament in Zukunft gewählt und wie es am Ende auch zusammengesetzt wird. Deshalb lassen wir die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Ich will nur davor warnen: Wenn nicht das Ergebnis herauskommt, das man sich wünscht, ist es kein guter demokratischer Brauch, am Ende die Regeln zu beschimpfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Denn auch das hat der Gesetzgeber gemacht: Er hat die Regeln und Vorgaben für mehr direkte Demokratie in diesem Land in den Jahren 2011 bis 2016 mit einer großen demokratischen Mehrheit deutlich verbessert. (Sascha Binder) Und ja, es mögen an der einen oder anderen Stelle Veränderungen notwendig sein. Auch wir haben schon mal ein Volksbegehren gemacht und sehen da die eine oder andere Erleichterung. Aber was man den Bürgerinnen und Bürgern nicht absprechen darf, wenn man für direkte Demokratie einsteht: Es gibt auch Bürgerinnen und Bürger, die sich bewusst dafür entscheiden, das Volksbegehren nicht zu unterschreiben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber das Wort. In diesem Fall hat die FDP entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt als Gesetzgeber das Wort haben. Also geben wir ihnen das Wort und warten ab, was das Ergebnis des Gesetzgebers, des Volkes, ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Balzer.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind heute unter einem besonderen Titel hier zusammengekommen – das wurde schon mehrfach angesprochen –, um einmal mehr gebührend die neueste Bauchlandung unseres sehr verehrten Innenministers zu feiern: (Abg. Andreas Deuschle CDU: Oje!) seine klare Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof. Der Sprung vom Zehn-Meter-Elfenbeinturm der ministeriellen Verantwortung endete unsanft im leeren Becken der Verlierer. (Zuruf: Oh!) Bemerkenswert, dass Sie diese Erfahrung machen durften. Die Panik des Ministers, der „GrünDU“ und der eigentlichen Grünen vor einem Erfolg der geplanten Volksabstimmung zur Reduzierung der Wahlkreise muss ausschlaggebend gewesen sein, sonst hätte er sich nicht mit einer dermaßen fadenscheinigen Begründung für die angebliche Verfassungswidrigkeit des Volksbegehrens offenbar lächerlich gemacht. (Abg. Daniela Evers GRÜNE: Oje, so ein Kommen- tar!) Als Volljurist, der Sie sind, konnten Sie nicht ernstlich glauben, dass eine ungenau quantifizierte Verbindungsvorschrift zwischen zwei Wahlsystemen im Artikel 28 der Landesverfassung schon bei einem Verhältnis der Wahlkreise von 82 : 38 verletzt sein soll. (Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Wo steht denn da, dass Ausgewogenheit erforderlich ist? In aller Vorsicht: Auch die Experten in der Anhörung fanden keinen Anstoß daran. Schlussendlich bleibt: Der Minister war und ist die schlechteste Instanz für die Bewertung, denn er ist ebenso befangen riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 wie parteiisch. Und seine Partei ist begünstigt, wenn alles bleibt, wie es ist. Leider muss man der FDP in mehreren Punkten recht geben: Erstens: Der Minister kann nicht rechnen. Zweitens: Der Minister hat eine Klatsche oder Ohrfeige kassiert. Und drittens: Der Landtag wird zu groß. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren zum neuen Wahlrecht im Frühjahr 2022 war von diesen und anderen Merkwürdigkeiten begleitet. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) So sollten die Kosten einer wahrscheinlichen Aufblähung unter Verschluss bleiben. Der eigentlich rechtlich völlig autarke und unabhängige Landesrechnungshof weigerte sich mit widersprüchlichen Begründungen monatelang, den internen Prüfbericht zur drohenden Aufblähung offenzulegen, obwohl die eigentliche Höhe der Kosten – rund 200 Millionen € – schon im Umlauf war – ein Hammer für sich. Und nein, das lag ganz bestimmt nicht an der neuen Rechnungshofpräsidentin. Sie war zuvor in hoher Stelle im grünen Finanzministerium – Herr Bayaz grüßt – tätig und wurde vom Kabinett aus Grünen und „GrünDU“ zur neuen Chefin der unabhängigen Behörde befördert. Wie beim Verfassungsgericht entsteht heutzutage eine deutliche Unsicherheit bezüglich der Neutralität von Beamten, die von Politikern berufen wurden. Nach diesem Bericht, dem Prüfbericht, reicht der jetzige (Abg. Thomas Dörflinger CDU: So ein Quatsch!) – es ist kein Quatsch, hören Sie einfach zu – (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Plenarsaal schon bei einem Zuwachs von nur acht Abgeordneten nicht mehr aus. (Zurufe der Abg. Anton Baron AfD und Raimund Ha- ser CDU) Wir beantragen daher vorsorglich, die Plätze auf der Empore für die überzähligen Kollegen nach der nächsten Wahl ausschließlich für Abgeordnete der CDU und der Grünen zu reservieren. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Das hat auch schon mal für zwei AfD-Fraktionen ge- reicht!) Ganz genau; ganz genau. Kein Scherz ist allerdings das erwähnte katastrophale Szenario von 200 Millionen € zusätzlicher Kosten bei 216 Abgeordneten, und zwar ohne Baumaßnahmen. Die Quelle, den Bericht des Rechnungshofs, haben Sie sicherlich zur Kenntnis genommen. Für Baumaßnahmen solcher Objekte fallen erfahrungsgemäß weitere dreistellige Millionenbeträge an. Dieser Wahnsinn schockt – jedenfalls normale Bürger – und macht eigentlich fassungslos. (Dr. Rainer Balzer) Wir, die AfD, waren die einzige Fraktion, die sich für die Beibehaltung des bewährten Einstimmenwahlrechts in unserem Land ausgesprochen hat. Warum? Dieses Wahlrecht ist basisdemokratisch in bestem Sinn. Unfähige und nervige Abgeordnete konnten vom Wähler geschasst werden. (Lachen bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Mit dem neuen Recht entsteht nun ein Diätenbiotop für einflussreiche Abgeordnete mit praktisch lebenslanger Mandatsgarantie. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Von denen sitzen hier schon einige, und die werden sich ihren Teil dazu denken. Dagegen hatte die FDP nichts einzuwenden, wobei sich die Frage stellt, warum Sie sich mit diesem Thema überhaupt intensiv befassen, da Sie wahrscheinlich nächstes Mal gar nicht mehr da sind. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Nach dem alten Recht wurde der Landtag auch schon um 34 Abgeordnete gegenüber der verfassungsrechtlichen Sollgröße von 120 Abgeordneten aufgebläht. Diese 34 Abgeordneten schlagen in der laufenden Periode bereits mit 54 Millionen € zu Buche. Es bedarf keiner allzu großen Fantasie, um zu erkennen, dass diese Reform alles Mögliche zum Ziel hatte, aber sicherlich keine angemessene Sparsamkeit. Die Sachverständigen haben auch entsprechende Warnungen ausgesprochen. Das Motto aller Fraktionen hier im Haus mit Ausnahme der Alternative für Deutschland lautet: Das ist das Tolle, bei uns spielt Geld keine Rolle! (Beifall bei der AfD) Mit diesem Turbo im Rücken haben die Regierungsfraktionen in ihrem unbändigen Trieb nach Mandaten auf Lebenszeit alle Warnungen in den Wind geschlagen. Sie halten sich für Fachleute im Wahlrecht, obwohl Sie nicht rechnen können, und Sie halten andere, die sich tatsächlich auskennen, für Störenfriede und Feinde unserer Demokratie. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Das ist echter DDR-Sprech; das kennen wir. Dazu fantasieren die koalitionären Dyskalkuliker bis heute von unbeweisbaren Annahmen, von Spekulationen, von geringen Kosten und – ja, völlig absurd – sogar von der Möglichkeit der Schrumpfung des Landtags. In Wirklichkeit muss um jeden Preis die Zahl der Wahlkreise gleich groß bleiben. Denn ein großes Parlament ist das Eigeninteresse all derer, die sich den Staat zur Beute gemacht haben, also im Besonderen der Grünen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD) Ihnen von der FDP muss vorgehalten werden, viel Zeit – viel zu viel Zeit – verspielt zu haben mit Ihrem Ende 2022 eingebrachten und von vornherein aussichtslosen Gesetzentwurf zur Wahlkreisreform, zur Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 38, der hier gescheitert ist – gescheitert übrigens nicht daran, dass wir die einzige Fraktion sind, die beweglich genug ist, Brandmauern zu überspringen. Wir haben ja zugestimmt. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Es war aber klar, dass dieser Entwurf keine Mehrheit finden wird. Denn wer sägt sich hier den eigenen Ast ab? Nicht die Grünen, auch nicht die CDU. Bei mehr Tempo hätten Sie allerdings möglicherweise das Ziel erreichen können. Wenn wir bösartig wären – was wir aber nicht sind –, könnte man glauben, dass diese Entwicklung Ihnen sogar recht war, wenn nicht sogar kalkuliert war. (Zuruf von der FDP/DVP: Unverschämtheit!) Denn Sie können nun die Trommel für ein populäres Volksbegehren mitten im baden-württembergischen Wahlkampf rühren, um im Gespräch und damit möglicherweise über 5 % zu bleiben. Das ist ja auch schön. (Heiterkeit bei der AfD – Zurufe von der AfD) Ihre Strategen beugen sich sicher schon über den Kalender, um die Kampagne passgenau zu orchestrieren. Sie wissen ja, bei der Bundestagswahl haben der FDP für die Fünfprozenthürde 100 000 Stimmen gefehlt, und die Wählerwanderung von der FDP zur AfD betrug satte 900 000 Stimmen, ungefähr jedenfalls. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Voraussichtlich werden Sie aber jetzt weder das Unterschriftenquorum erreichen noch eine Änderung für die Wahlen 2026. Verdient hätten Sie es ja auch nicht. Denn Ihre Spitzenleute hätten dann das Dauerabo auf der Wahlliste, und wir alle müssten den Ewigkeits-Rülke erleiden. (Heiterkeit bei der AfD) Was der Rechnungshof leider nicht errechnet hat, ist die Einsparung an Mandaten, wenn die Freien Demokraten, die Sozialdemokraten und die Grünen den Scholz machen und aus dem Landtag fliegen oder sich halbieren. Aber das ist nur ein kleiner Rechenfehler von mir. Diese Mandate würden ja dann der AfD zufallen, und damit können wir ganz gut leben. Danke sehr. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat am vorvergangenen Freitag dem Antrag der beiden Erstunterzeichner des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern“ stattgegeben. Damit hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass das besagte Volksbegehren vom Innenministerium zugelassen wird. Der Vollständigkeit und der guten Ordnung halber will ich noch ergänzen: Zugleich hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag der Herren Michael Theurer und Hans-Ulrich Rülke als unzulässig zurückgewiesen. Das mussten dann andere machen, bis zur Begründetheit zu kommen. Die FDP würde wahrscheinlich von einer ersten und zweiten oder einer Doppelbackpfeife sprechen. Das ist allerdings nicht mein Sprach- (Minister Thomas Strobl) gebrauch, insbesondere nicht mein Verständnis vom Rechtsstaat und von unserer Demokratie. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auch das inhaltliche Anliegen des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs will ich gar nicht politisch bewerten. Das ist erstens Sache des Parlaments, und zweitens hat dies das Innenministerium auch nicht getan, als es um die Entscheidung über den Antrag ging. Für die Entscheidung des Innenministeriums standen nur und ausschließlich juristische Fragen zur Beantwortung und Bewertung an; konkret ging es um die Frage, ob der Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit der Verfassung vereinbar ist. Die Landesverfassung schreibt in Artikel 28 Absatz 1 vor, dass das Verfahren zur Wahl der Landtagsabgeordneten die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbinden muss. Konkrete Vorgaben dazu gibt es nicht. Beide Elemente müssen das Wahlsystem aber substanziell prägen. Eine Rechtsprechung hierzu gab es überdies bislang auch nicht. Nur hat bei dem Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl. Das hat das Innenministerium nach eingehender Prüfung als unvereinbar mit der Landesverfassung gesehen. Ich will noch einmal betonen: Das war eine ausschließlich streng juristische Prüfung. Inhaltliche politische Fragen waren überhaupt nicht handlungsleitend. Das sehen Sie schon allein daran, dass das Innenministerium einen in dieselbe Richtung gehenden, aber in der konkreten Ausgestaltung doch anders akzentuierten Antrag auf ein Volksbegehren namens „Landtag verkleinern“ am 10. Juni 2024 zugelassen hatte. Wenn anderslautende Vorwürfe gegen mich persönlich oder das Innenministerium erhoben werden, dass doch andere Erwägungen als streng rechtliche maßgeblich gewesen wären, weise ich dies scharf und mit aller Deutlichkeit zurück. Und es ist bis heute ohne jeden Beleg geblieben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das Innenministerium hat nun mit Schreiben vom 6. März den beiden Vertrauensleuten schriftlich mitgeteilt, dass das Volksbegehren zugelassen ist. Sie wurden zugleich gebeten, mit dem Innenministerium Kontakt aufzunehmen, um organisatorische Fragen zur Durchführung des Volksbegehrens abzusprechen. Bislang ist das noch nicht erfolgt. Nach Ablauf der Sammlungsfrist wird der Landesabstimmungsausschuss entscheiden, ob das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist. Um das zu erreichen, braucht es rund 770 000 Unterstützer. Falls die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften zusammenkommt, wird sich der fassen. Um das Wesentliche noch einmal kurz zusammenzufassen: Die Exekutive hatte auf der Basis einer sorgfältigen juristischen Abwägung eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung wurde einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung zugeführt. Das Gericht hat die ursprüngliche Entscheidung verworfen und anders entschieden. Das ist in guter demokratischer Tradition Gewaltenteilung. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wer darin etwas anderes sieht, eine Ohrfeige oder eine Klatsche oder dergleichen, der hat – lassen Sie mich das mit Verlaub sagen – ein unterkomplexes, defizitäres Demokratieverständnis (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeordne- ten der Grünen) und unseren Rechtsstaat nicht verstanden. Das ist der Punkt, um den es beim Thema Wahlrecht im Kern geht: um das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie. Es geht um das Vertrauen der Menschen in ein faires Verfahren, das den Willen des Volkes in die Sphäre der parlamentarischen Demokratie übersetzt. Es geht um das Vertrauen in ein Verfahren nach Recht und Gesetz, aus dem das Vertrauen in die Integrität der Institutionen unserer Demokratie erwächst. Kaum etwas ist so schwer wiederzubekommen wie Vertrauen. Deswegen muss gerade das Wahlrecht als Fundament der Demokratie integer und über jeden Zweifel erhaben sein. Deshalb ist es gut und wichtig, dass höchstrichterlich die Klärung einer offenen Frage zum Wahlrecht erfolgt ist. Lassen Sie mich aber auch sagen: Die Zersetzung des Vertrauens beginnt schon bei den Begriffen, die verwendet werden. Ich kann nachvollziehen, wenn etwa jemand meint, dass der Begriff „XXL-Landtag“ die erste Gewalt im Staat ins Lächerliche zieht. Diese erste Gewalt im Staat, die Legislative, dieses Hohe Haus, ist kein Möbelhaus und sollte sich auch nicht als solches diskreditieren. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Das sollten Demokraten wissen und bedenken, wenn sie über das Wahlrecht sprechen. Deshalb sollte das bei den sonst zuweilen üblichen parteipolitischen Spielchen außen vor bleiben. Wahlrechtsfragen sollten möglichst immer in einem breiten Konsens der Demokraten entschieden werden. Das ist in dieser Republik auch ein jahrzehntelanger guter Brauch gewesen. Ich habe mich als Parlamentarier im Deutschen Bundestag viel mit Wahlrechtsfragen beschäftigt. Bei allen Wahlrechtsänderungen – und es waren nicht wenige – haben wir immer und nach meiner Erinnerung erfolgreich die Opposition, jedenfalls die größte Oppositionsfraktion, mit einbezogen. Auch beim Landtagswahlrecht hat man bei der letzten Rechtsänderung den demokratischen Fraktionen in der Opposition das Angebot gemacht, mitzuwirken. Die SPD hat das verantwortungsvoll getan, so, wie es der großen demokratischen Tradition dieser alten, ehrwürdigen Partei entspricht. (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Die FDP hat das nicht getan. Mit ihr war das nicht zu machen, wie auch nicht mit der AfD. Jetzt will die FDP das Wahlrecht im Alleingang ändern. (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) (Minister Thomas Strobl) Das ist ihr gutes Recht. Wohin das allerdings führen kann, sieht man beim Bundestagswahlrecht, wo es einen Unterschied gibt zwischen dem, was Recht ist, und dem Aspekt, dass viele Menschen, die einen Abgeordneten direkt in das Parlament gewählt haben, jetzt das Gegenteil davon bekommen. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Durch die Wahlrechtsänderung der damaligen Ampelkoalition sind übrigens seit der Bundestagswahl drei Wahlkreise in Baden-Württemberg ganz ohne eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Das finde ich nicht gut und nicht richtig, und das ist im Übrigen entgegen dem, was vorher immer behauptet wurde, nun leider eingetreten. Weil das Vertrauen der Menschen in die Integrität der demokratischen Institutionen von so unermesslicher Bedeutung ist, muss man auch sagen: Es ging vor dem Verfassungsgericht nicht um Gewinnen oder Verlieren, sondern um Rechtssicherheit und um Rechtsklarheit. Vielleicht kann das auch die FDP nachvollziehen. Vielleicht stimmt mir hier mit Blick auf den 15. November 2023 sogar die FDP/DVP-Fraktion zu – mit Blick auf den Tag, als das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass das vom FDP-Finanzminister vorgelegte Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt verfassungswidrig war. Auch beim Wahlrecht hat das Verfassungsgericht das Ampelgesetz ja korrigiert. Zurück zu unserem Wahlrecht. Das ist ein wichtiger Punkt, verehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren: In der Pressemitteilung zum Urteil hat das Verfassungsgericht ausgeführt: Mit seinen Regelungen – ich zitiere – nähert sich das vorgeschlagene Wahlsystem zwar der Grenze des Gestaltungsspielraums aus Artikel 28 Absatz 1 LV, es hat sie aber gerade nicht überschritten. Das heißt doch im Klartext, dass sich die Gewichtung von Verhältnis- und Persönlichkeitswahl im vorliegenden Gesetzentwurf an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen bewegt. Stellen wir uns nur einmal eine Sekunde den schlimmsten denkbaren Fall vor, den man ja mitdenken muss: Das Innenministerium hätte das Volksbegehren großzügig zugelassen, es wäre erfolgreich gewesen, am Ende hätten wir ein neues Wahlrecht gehabt, und dieses Wahlrecht wäre nach der Landtagswahl beklagt worden. Und dann stellen wir uns vor, die Waagschale beim Verfassungsgericht hätte sich leicht in die andere Richtung bewegt, der Pendelausschlag wäre leicht in die andere Richtung gegangen. Dann wäre möglicherweise eine komplette Landtagswahl ungültig gewesen. So etwas darf nicht passieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Deswegen bin ich froh, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben, dass wir jetzt Rechtsklarheit haben. Das ist gut und richtig so. Das zeichnet unseren Rechtsstaat aus, das zeichnet unsere Demokratie aus. Ich bin froh, dass wir einen starken Rechtsstaat ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 und eine funktionierende Demokratie haben. Das ist in diesen Zeiten von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die FDP/DVP-Fraktion noch einmal Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu den bemerkenswerten Ausführungen des Innenministers, der von „Unterkomplexität“ und von „defizitärem Auftreten“ gesprochen hat. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Recht hat er!) Sie haben vor dem Verfassungsgericht verloren, Herr Innenminister, und zwar zur Frage des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg. Wie reagieren Sie darauf? Sie schwadronieren hier im Landtag von Baden-Württemberg über das Bundestagswahlrecht und über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt. Also, wenn jemand hier defizitär und unterkomplex auftritt, dann ist es der Innenminister des Landes Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich habe mir aber vorgenommen, auf sämtliche Redebeiträge in dieser Debatte einzugehen, die nicht defizitär und unterkomplex gewesen sind, also die von Herrn Kollegen Binder. (Abg. Sascha Binder SPD: Oh! Jetzt bin ich aber ge- spannt! – Heiterkeit) In der Tat: Das meiste von dem, was Sie gesagt haben, kann man unterschreiben. Es ist richtig, das Verfassungsgericht hat nicht gesagt: „Ihr müsst es so machen“, sondern das Verfassungsgericht hat gesagt, es gibt Spielraum. Dass es diesen Spielraum gibt, ist positiv. Denn auf diese Art und Weise kann das Parlament ein Wahlrecht gestalten, kann Prioritäten in die eine oder in die andere Richtung setzen, und man kann gegebenenfalls – das werden wir natürlich auch tun – einen solchen Gesetzentwurf der Bevölkerung vorlegen. Das Verfassungsgericht hat aber durchaus einen Hinweis gegeben, dass es auch zweckmäßig sein könnte, so vorzugehen, wie wir es tun. Denn entgegen dem, was in vielen Parlamentsdebatten zu dieser Thematik zu hören war, hat das Verfassungsgericht in dieses Urteil geschrieben – ich darf es noch einmal zitieren –: Des Weiteren hat sich diese Einteilung der Wahlkreise – nämlich 38 – in der Verfassungswirklichkeit bewährt. Sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene herangezogen werden. (Zuruf: Nein!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Damit ist dieser Vorschlag durch das Verfassungsgericht geadelt. (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen – Oh-Rufe –

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Andreas Stoch SPD

Die Zeiten des Adels sind vorbei! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Doch, es ist geadelt durch das Verfassungsgericht. Es sagt nicht: „Ihr müsst es so machen.“ Aber lesen Sie die Plenarprotokolle zu diesen Debatten: Es wurde immer das Gegenteil behauptet. Es wurde immer gesagt, es sei nicht zweckmäßig, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja!) was die FDP da vorschlägt. Das Verfassungsgericht sagt, es sei zweckmäßig. Hier steht es schwarz auf weiß. (Beifall bei der FDP/DVP) Ein Letztes: Herr Binder, Sie haben zu Recht gesagt, man solle nicht die Regeln beschimpfen. Ich weiß nicht, ob Sie uns damit gemeint haben. Also, wir beschimpfen nicht die Regeln. Eines ist allerdings schon klar: Wenn eine erste Amtssammlung in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg stattfindet und wir von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern hören, dass sie in die Rathäuser ihrer Wohngemeinden kommen und dann gesagt bekommen: „Haben wir noch nie gehört, wissen wir nicht, gehen Sie wieder“, dann stimmt etwas nicht. Dann muss man zumindest an dieser Stelle etwas ändern. (Beifall bei der FDP/DVP) Und wenn Änderungsbedarf gegeben ist und man dann möglicherweise über diesen Änderungsbedarf diskutiert, ist das kein Beschimpfen der Regeln, sondern es ist notwendig, dass man, wenn das Parlament eine solche Möglichkeit für ein Volksbegehren schafft, dann auch die Voraussetzungen dafür schafft, dass es funktionieren kann. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Gibt es noch weitere Wortmeldungen in der zweiten Runde? – Für die CDU-Fraktion sehe ich die Wortmeldung von Herrn Abg. Dr. Miller. (Zurufe, u. a.: Es kann nur besser werden! – Zum Ver- fassungsrahmen!)

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Matthias Miller CDU

Vielen Dank. – Frau Landtagspräsidentin! Herr Rülke, Sie haben schon in Ihrem ersten Beitrag davon gesprochen, das Verfassungsgericht habe auch die Zweckmäßigkeit Ihres Vorschlags bestätigt. Da hat es mich schon geschüttelt. Ich möchte jetzt nur einmal den Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichtshofs erwähnen, der ausdrücklich in seinem Urteil festgestellt hat – dann können Sie sich selbst überlegen, ob das, was Sie gerade gesagt haben, stimmt –: Der Verfassungsgerichtshof hat dabei nur zu prüfen, ob sich der Gesetzentwurf innerhalb der von der Verfassung gezogenen Grenzen bewegt, nicht jedoch, ob es sich um die zweckmäßigste oder rechtspolitisch vorzugswürdigste Lösung handelt ... Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Schulden-Dammbruch im Bund – Konsequenzen für Baden-Württemberg – beantragt von der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sänze das Wort.

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Emil Sänze AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bis vor Kurzem konnten wir in einem Wahlprogramm mit dem Titel „Politikwechsel für Deutschland“ einen Forderungskatalog entdecken, der die Überschrift „Funktionierender Staat – unser Zukunftsversprechen“ trug. Danach wurden zentrale Forderungen formuliert, auf die es – so die Verfasser des Wahlprogramms – jetzt vor allem ankomme. Darunter auch folgende Aussage: Wir halten an der Schuldenbremse des Grundgesetzes fest. Die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen. – Wahlprogramm der CDU/CSU auf Seite 8. Hört, hört! Bereits nach Abschluss der Sondierung von CDU/CSU und SPD und noch vor Beginn der eigentlichen Koalitionsverhandlungen sind diese programmatischen Kernaussagen einer einst bürgerlich-konservativen Partei nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt worden sind. (Beifall bei der AfD) Erinnerungen an 2005 werden wach: Wir erleben stattdessen einen beispiellosen Betrug am Wähler, der deutliche Parallelen zur Bundestagswahl 2005 aufweist. Manche werden sich noch daran erinnern. Damals war es einem heute in seiner Partei weitgehend geächteten Bundeskanzler mit 34,2 % fast gelungen, die CDU auf der Zielgeraden abzufangen. Liebe Kollegen von der SPD, auch wenn Sie Herrn Schröder heute aus außenpolitischen Gründen als Putin-Freund verachten, sollten Sie dieses Wahlergebnis in Erinnerung behalten – vor allem jetzt, da Sie im Bund bei 16,4 % angekommen sind. (Beifall bei der AfD) Aber auch im Jahr 2005 folgte auf die Wahl ein gigantischer Betrug am Wähler. Hatte die SPD im Wahlkampf die Forderung der CDU nach einer Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 18 % noch scharf kritisiert, verständigte man sich nach der Wahl in der damaligen Koalition überraschenderweise schnell darauf, diese Steuer sogar auf 19 % zu erhöhen. Der SPD-Wahlkampfslogan „Merkelsteuer, das wird teuer“ hatte sich 2005 schnell in Luft aufgelöst – wahrscheinlich die Versprechen auf anderer Seite heute auch. Schon damals entschieden sich CDU/CSU und SPD für eine Politik, mit der man mög- (Emil Sänze) lichst schnell möglichst viel zusätzliches Geld in die Kassen des Staates spülen kann. Und der Bürger wurde gnadenlos zur Ader gelassen. Damals war es die Erhöhung der Umsatzsteuer, heute werden sogenannte Sondervermögen eingerichtet – Vermögen, die aber Schulden darstellen; denn hier handelt es sich um nichts anderes als um kreditfinanzierte Schattenhaushalte, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Auf Bundesebene haben sich CDU und SPD nun auf eine hemmungslos ansteigende Staatsverschuldung verständigt, und damit droht der totale Dammbruch vor jeder anständigen Buchführung. Bereits die geplante Lockerung der Schuldenbremse für die Verteidigungsausgaben ist in aller Deutlichkeit abzulehnen. Was haben die politischen Akteure des Bundes denn in den drei Jahren seit der von ihnen ausgerufenen Zeitenwende erreicht? Noch immer kommt der Personalaufbau bei der Bundeswehr nicht voran, und die aktuelle Inventur bei den Waffen und der Munition gibt ebenfalls ein trostloses Bild. 14 Tage Verteidigungsfähigkeit, sagen die Experten. Das Einzige, was bei der Bundeswehr ansteigt, ist das Durchschnittsalter der Soldaten. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Wenn daher nun für die Bundeswehr sogar unbegrenzte Kreditmöglichkeiten geschaffen werden, dann bleiben die derzeit ineffizienten Strukturen bestehen und droht eine zusätzliche Verschwendung von Steuergeld. Noch viel gravierender sind die Konsequenzen der geplanten kreditfinanzierten Infrastrukturmaßnahmen. Mit 500 Milliarden € will der Bund nun den Markt zusätzlich fluten. Dies wird zuallererst die Inflation nachdrücklich anheizen. Auch werden Länder und Kommunen in einen neuen Wettbewerb um Bundeszuschüsse gedrängt, ohne dass konkrete Projekte noch kritisch hinterfragt werden müssen. Dies steht in völligem Widerspruch zu allem, was die CDU zuvor im Wahlkampf über die Staatsfinanzierung erzählt hat. (Beifall bei der AfD) Bereits die Sanierung von Straßen und Schienen wird noch viele Jahre Zeit in Anspruch nehmen. Zu glauben, die Sanierung lasse sich jetzt mit einem schuldenfinanzierten Kreditprogramm beschleunigen, ist geradezu irrsinnig. Aber ohnehin stellt sich die Frage, was alles unter dem Begriff „Infrastruktur“ definiert werden soll. Gerade die politische Linke verfolgt hier bekanntlich ihre eigenen Ziele, und dies jetzt mit dem offiziellen Segen der CDU. Wieder einmal keine Strukturreformen. Gerade die Wirtschaft Baden-Württembergs brauchte jetzt zuallererst niedrige Steuern, deutlich weniger Bürokratie und keine zusätzlichen Abgaben und Belastungen für die Bürger. (Beifall bei der AfD) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Genau davon finden wir in den Plänen der zukünftigen Koalitionspartner im Bund aber so gut wie gar nichts. Die Rahmenbedingungen für den ins Hintertreffen geratenen Wirtschaftsstandort Deutschland werden damit nicht verbessert. Dies ist gerade für die Schlüsselindustrie in Baden-Württemberg eine fatale Entwicklung. Erst gestern oder vorgestern wurde berichtet, dass der Gewinn bei Porsche im Jahr 2024 eingebrochen und im Jahresvergleich um mehr als 30 % zurückgegangen ist. (Zuruf: Wie viel haben sie noch gemacht?) Hier zeigt sich wieder einmal: Die von linken Parteien propagierte Transformation der Wirtschaft war und ist zuallererst ein gesellschaftliches Ideologieprojekt, das den Wirtschaftsstandort Deutschland und gerade Baden-Württemberg schwächt und stört. Gerade jetzt lässt sich der CDU-Kanzlerkandidat von einer abgewählten SPD am Nasenring durch die Zirkusarena führen. (Zurufe von der AfD, u. a.: Ja, genau! – Rückgratlos!) Was für ein erbärmliches Schauspiel einer einstmals großen Partei! (Beifall bei der AfD) Es zeichnet sich nun ab, dass die dringend notwendigen Reformen zur Sanierung der Sozialversicherung nicht einmal ansatzweise eingeleitet worden sind. Auch die Prognosen für die jüngere Generation sind mehr als düster. Und manche werden als Konsequenz auswandern. In den kommenden 15 Jahren ist mit einem geschätzten Mehraufwand von 500 Milliarden € für die gesetzliche Rentenversicherung zu rechnen. Die Beiträge werden noch viel stärker ansteigen. Dies macht dann entsprechend höhere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erforderlich. Merken Sie sich das! War dies das eigentliche Anliegen von CDU und SPD? Hofft man, sich durch die Neueinrichtung von Schattenhaushalten um notwendige Strukturreformen drücken zu können? Diese Frage stellen nicht nur wir. Ist noch immer nicht begriffen worden, dass in Baden-Württemberg und in Deutschland die Deindustrialisierung nicht nur droht, sondern bereits in vollem Gang ist? (Beifall bei der AfD) Auch im Bereich der Migrationspolitik ist es der CDU nicht gelungen, sich gegenüber der SPD mit nennenswerten Verschärfungen durchzusetzen. (Zuruf von der AfD: Nichts passiert!) Das, was als Ergebnis der Sondierung festzuhalten bleibt, war in großen Teilen schon vor der Bundestagswahl bei der SPD mehrheitsfähig. Das hätte es also gar nicht gebraucht. Oder hoffen Merz und Konsorten auf die semantischen Begriffe der EU wie „Return Hubs“ und wehren sich gegen den tatsächlichen Ausdruck „Remigration, Remigration und Remigration“? Das sind die Lösungen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) (Emil Sänze) Viel fataler ist daher, dass weitreichende Entscheidungen der gescheiterten Ampelkoalition wie das neue Staatsangehörigkeitsrecht nicht angetastet werden sollen. (Zuruf von der AfD: Katastrophe!) Entsprechend groß ist jetzt das Triumphgetöse der SPD, des Bundesverteidigungsministers – man möge auch „Kriegsminister“ sagen, wie vom SPIEGEL kolportiert –, der, was die CDU betrifft, mit äußerster Verachtung und Verhöhnung gesagt hat: Wir haben sie nicht eine Sekunde in unseren Vorgarten gelassen. Ja, meine Damen und Herren, die CDU ist wirklich kein Wahlsieger. Denn sie steht hilflos vor dem Haus des Wahlverlierers SPD, und man öffnet Ihnen noch nicht einmal das Gartentürle. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD zur CDU: Ihr seid die Bettvorleger! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Was für eine grottenschlechte Rede!) Aus dieser Entwicklung können wir heute nur die Schlussfolgerung ziehen: Für den Einzug von Herrn Merz in das Bundeskanzleramt ist die CDU bereit, nahezu jeden Preis (Zuruf von der CDU: So ein Schwachsinn!) an eine auf 16 % verzwergte SPD zu zahlen. Auch Demütigungen werden dabei klaglos erduldet, wie die bereits zitierten Äußerungen belegen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Diese CDU, meine Damen und Herren, zeichnet nur eines aus: eine abgrundtiefe finanzpolitische Verantwortungslosigkeit. In Baden-Württemberg müssen wir jetzt damit rechnen, dass diese CDU ohne Bedenken bereit sein wird, als Preis für die Villa Reitzenstein ihre Seele zu verkaufen und die Wähler im kommenden Jahr den finanzpolitischen Bankrotteuren der politischen Linken zu übergeben. (Abg. Raimund Haser CDU: Im Gegensatz zu Ihnen verkaufen wir nicht unsere Seele! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD) – Regen Sie sich nicht auf! Getroffene Hunde bellen. (Abg. Raimund Haser CDU: Ich rege mich nicht auf! Sie regen sich auf!) Eine langjährige Wirtschaftsredakteurin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung versah ihren Kommentar (Abg. Raimund Haser CDU: Sie haben keine Antwor- ten, nur Schuldzuweisungen den ganzen Tag!) zu dem Ergebnis der Sondierung von Schwarz-Rot vom 9. März mit der Überschrift „Schwarz-Rot schraubt alle Sicherungen raus“. In der Tat. Wir meinen, es ist noch viel schlimmer. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Muhterem Aras

Herr Abg. Sänze, schauen Sie bitte mal auf die Uhr. Ihre Redezeit ist zu Ende und überzogen.

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Emil Sänze AfD

Ich bin gerade am Schluss. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Wir meinen, es ist noch viel schlimmer. Die Sicherungen sind bereits voll durchgeknallt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Wir können mal unsere Lebensleistungen nebeneinanderlegen. Da sehen Sie schlecht aus. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Ha- ser CDU: Unglaublich! – Weitere Zurufe von der CDU, u. a.: Ja, ja!)

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Muhterem Aras

Wenn Sie sich beruhigt haben, erteile ich das Wort – – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Er bleibt sich treu! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Emil Sänze AfD – Unruhe) – Meine Damen und Herren, Herr Abg. Sänze und andere, wer auch immer Gesprächsbedarf hat, der kann das gern außerhalb des Plenarsaals machen. (Abg. Raimund Haser CDU: Wir haben keinen Ge- sprächsbedarf!) Jetzt geht es weiter in der Redeliste. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Rösler.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der AfD braucht es, glaube ich, mal wieder einen Faktencheck. (Lachen der Abg. Carola Wolle und Emil Sänze AfD) Sie initiieren hier eine Aktuelle Debatte zum Thema Schulden-Dammbruch. Fakt ist: Das renommierte Institut der deutschen Wirtschaft hat die Bundestagswahlprogramme verglichen und dabei die folgenden ungedeckten Ausgaben berechnet. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Jetzt wird es span- nend!) Welches Programm war das mit den meisten ungedeckten Schecks? (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Guck mal nach rechts! – Zurufe von der AfD, u. a.: Remigration!) Man ahnt es schon: Das Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl war das mit Abstand teuerste aller Parteien: 149 Milliarden € ungedeckt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Da sieht man mal wieder die Unwahrheiten! – Abg. Miguel Klauß AfD: Remigration nicht eingerechnet! – Weitere Zurufe von der AfD) (Dr. Markus Rösler) Die AfD will die Grundsteuer abschaffen und will damit Bund, Ländern und Kommunen eine wichtige und für die Kommunen sogar entscheidende Einnahmequelle wegnehmen. Wir stehen aber – im Gegensatz zu Ihnen – zu unseren Kommunen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Nein! – Abg. Anton Baron AfD: Die soll ja anders finanziert werden!) Um zwei weitere Ihrer teuren, nicht gegenfinanzierten Vorhaben zu nennen: (Zuruf von der AfD: Wir haben die Gegenfinanzie- rung vorgelegt! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst- Blei SPD) Die AfD will die Erbschaftsteuer und die CO -Abgabe abschaffen. Sie haben aber keinen einzigen ernst zu nehmenden Vorschlag zur Gegenfinanzierung eingebracht. (Abg. Anton Baron AfD: Natürlich! Doch! – Abg. Miguel Klauß AfD: Was haben Sie an Remigration nicht verstanden? Das finanziert alles! – Weitere Zurufe von der AfD, u. a.: Natürlich!) Debatten über einen Schulden-Dammbruch anzuzetteln, aber selbst eine Verschuldung bis über beide Ohren anzustreben, das ist finanzpolitisch unseriös. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Für uns Grüne steht fest – –

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Hellstern, Sie haben nicht das Wort. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD zur AfD: Wir lesen euren Unsinn auch!) – Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, Sie auch nicht, sondern Herr Abg. Dr. Rösler.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die dramatisch und drastisch zunehmenden Herausforderungen, die auf unser Land zukommen, erfordern allerdings in der Tat zeitnah, dringlich Investitionen. Die Lage sowohl in Europa mit dem Angriff von Putin und Russland als auch die Lage in den USA – wir hatten vorgestern in der Fraktion interne Einblicke darin, was dort gerade öffentlich abläuft, die einen wirklich sehr unruhig werden lassen – und die drei geplanten Grundgesetzänderungen hängen natürlich miteinander zusammen. Die Lage ist eine andere, als sie noch vor drei Monaten oder drei Jahren war, (Abg. Anton Baron AfD: Wieso?) in den USA (Abg. Rüdiger Klos AfD: Was jetzt?) genauso wie in Russland – und alles, was damit zusammenhängt. (Zurufe von der AfD, u. a.: Jetzt ist der Trump schuld!) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Wir Grünen fordern schon seit vielen Jahren mehr Investitionen gerade auch des Bundes in Infrastruktur, Klimaschutz und Ökologie sowie auch in die Verteidigung und die innere Sicherheit. (Zuruf von der AfD) Eine Reform der Schuldenbremse, die derartige Investitionen ermöglicht, ist sinnvoll und richtig. (Vereinzelt Beifall – Abg. Anton Baron AfD: Haus- haltskonsolidierung!) Der Vorschlag der Sondierer in Berlin, Ausnahmen von der Schuldenbremse zuzulassen und auch die Schuldenbremse in den Ländern zu lockern, ist daher nachvollziehbar. Jetzt muss ich aber schon auch dazusagen, dass das Wahlprogramm der CDU, wie das Wirtschaftsinstitut festgestellt hat, auch ein Finanzierungsdefizit von 89 Milliarden € hat – ohne Gegenfinanzierung, bis auf einige Einsparungen beim Bürgergeld. Das ist auch nicht vorbildlich. Ich zitiere Friedrich Merz sinngemäß: „Wir müssen mit dem Geld auskommen, das wir von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Deutschland bekommen.“ Ich zitiere aus dem Bundestagswahlprogramm der CDU. Dort hieß es noch: Wir halten an der Schuldenbremse des Grundgesetzes fest. Sie stellt sicher, dass Lasten nicht unseren Kindern und Enkeln aufgebürdet werden. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die neueste Version von Friedrich Merz hingegen lautet – ich gebe es sinngemäß wieder –: „Wenn wir jetzt in diesem Umfang in die Verpflichtungen bei Infrastruktur und Sicherheit gehen, dann tun wir das auch, um unseren Kindern und unseren Enkelkindern ein lebenswertes Land zu übergeben.“ Das Neueste klingt schon fast nach grünem Wahlprogramm. Eine so schnelle Kehrtwende, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht man eigentlich sonst nur beim Eiskunstlauf. (Abg. Anton Baron AfD: Das gab es noch nie in der Geschichte!) Wie wir hören, gibt es auch in der CDU zahlreiche namhafte Mitglieder, die über die merzsche Pirouette entsetzt sind und sich wünschten, die Grünen im Bundestag mögen dem keinesfalls zustimmen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Manuel Hagel – er ist jetzt gerade leider nicht da –, (Zuruf von der CDU: Denkt aber an uns!) hat vor weniger als einem Jahr eine Art Ewigkeitsgarantie für die Schuldenbremse gefordert. Jetzt wirft Ihr Kanzler in spe die gewünschte Ewigkeitsgarantie kurzerhand über Bord. Ich kann verstehen, dass die CDU dort zum Teil etwas schmallippig ist. (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) (Dr. Markus Rösler) Zur Sache: Beim Sondervermögen I – Investitionen in Verteidigung – muss es um viel mehr gehen als nur (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) um zusätzliches Geld für Panzer, Luftabwehr und Raketen. Wir benötigen eine Gesamtstrategie zur Verteidigung, zur Cyberabwehr und für Kommunikation über soziale Medien, aber auch in Radio und Fernsehen, und zwar auch auf Russisch. Wir benötigen Krisenresilienz und Bevölkerungsschutz als ein gemeinsames Paket.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rösler, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Baron zu?

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Ja.

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Anton Baron AfD

Vielen Dank, Herr Dr. Rösler, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ganz praktisch gesehen: Jetzt gehen wir mal davon aus – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Er war so über- rascht, dass er gar nicht damit gerechnet hat, dass er die Frage bekommt, gell!) Zunächst einmal: Wie steht Ihre Fraktion eigentlich zu diesem Sondervermögen bzw. zu diesen Sonderschulden? Und darüber hinaus: Wie positioniert sich die Landesregierung im Bundesrat, wenn im Bundestag jetzt diesem Sondervermögen zugestimmt wird?

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Die Position der Grünen werde ich jetzt sowieso gleich, in Bälde vortragen. Die Position der Landesregierung wird selbstverständlich nachher Finanzminister Danyal Bayaz vortragen. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Der Gesetzentwurf von Union und SPD fasst den Begriff „Verteidigungsausgaben“ im Augenblick zu eng. Der Vorschlag, Verteidigungsausgaben ab einer Höhe von 1 % des BIP verschuldungsfähig zu machen, ist aus unserer Sicht zu kurz gesprungen. (Zuruf von der AfD) Man reibt sich die Augen: 2 % des BIP war das gemeinsame Ziel in der NATO. Wir sind 2024 – wir müssen jetzt bei den Jahreszahlen aufpassen – bei 2,12 % des BIP. Daher sollten die 2 % des BIP, mindestens aber die 1,5 %, über die diskutiert wird, nach unserer Sicht – das ist eigentlich unsere Position – im regulären Haushalt abgebildet werden. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Seit 2002!) Ich sehe – Kollege Hagel ist heute leider nicht da –, dass wir uns im Sinne der Sache aufeinander zubewegen. Er hat sich dazu entsprechend öffentlich geäußert. Das begrüßen wir ausdrücklich. Beim vorgeschlagenen Sondervermögen II für die Investitionen in die Infrastruktur, von denen die Länder und die Kommunen ganz direkt betroffen sind, sind aus unserer Sicht vier Punkte zu berücksichtigen: Erstens: Die Kommunen brauchen mehr. Zweitens: Kapital nur für Zusätzliches. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Drittens: Klimaschutz ist Pflicht. Viertens: Klarheit bei den Zahlen. Zum Ersten, zu den Kommunen: Die finanzielle Notlage, die die Kommunen in ihrer bisher größten Finanzkrise meistern müssen, führt nach unserer Meinung auch dazu, dass der Anteil für Kommunen und Länder erhöht werden sollte. (Abg. Joachim Steyer AfD: Das haben Sie doch zu verantworten, dass sie da stehen, wo sie stehen!) 60 % der öffentlichen Investitionen erfolgen durch die Kommunen und die Länder. Wir Grünen setzen uns – das war die Frage, die gerade gestellt wurde – dafür ein, dass der Anteil, der im Rahmen des Finanzausgleichs an die Länder und die Kommunen geht, erhöht wird. (Abg. Emil Sänze AfD: Warum haben Sie das nicht gemacht in der Vergangenheit?) Die Kreise und die Gemeinden brauchen das. 200 Milliarden € oder auch 250 Milliarden € – es geht jetzt nicht en détail um die Summe; jedenfalls ein höherer Anteil – wären angemessen. Wir Grünen jedenfalls stehen zu unseren Kommunen.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rösler, es gibt eine weitere Wortmeldung. Lassen Sie die Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Hellstern zu?

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Ja.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Ich will fragen, wie Sie dazu stehen, dass sich Deutschland ja eigentlich seit 2002 verpflichtet hat, 2 % des BIP für Verteidigung auszugeben, und zwar im Rahmen ganz normaler Haushalte. Das heißt, seit 22 oder 23 Jahren müssten wir das tun. (Zuruf von den Grünen) Und jetzt soll alles über 1 % mit einem Sondervermögen oder außerhalb der Schuldenbremse finanziert werden. Das kann doch nicht wahr sein: eine Verpflichtung, die seit über 20 Jahren existiert, jetzt außerhalb der Schuldenbremse zu formulieren. (Abg. Jonas Weber SPD: Das stimmt doch nicht, Herr Hellstern!) Auch als die Schuldenbremse eingeführt wurde, war die Verpflichtung schon da. (Abg. Jonas Weber SPD: Wie finanziert denn der Bundestag seine Militärausgaben?) Wie kann das sein? Wie sehen Sie das? Wird unser Bundesland einem solchen Unfug zustimmen?

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Kollege Hellstern, jetzt habe ich wirklich den Eindruck, Sie haben nicht zugehört. Ich habe gerade genau dazu mit Prozentangaben unsere Position erläutert. (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül- ke FDP/DVP: Ja!) 1 % ist zu wenig, 1,5 % sollten es mindestens sein, und 2 % sind aus meiner Sicht durchaus ein erstrebenswertes Ziel. Das (Dr. Markus Rösler) habe ich gerade eben gesagt. Also haben Sie – nichts für ungut – überhaupt nicht zugehört. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: 2 %! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Also weiter: Politische Vorhaben wie die Erhöhung der Pendlerpauschale, die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie oder die Mütterrente sollten aus unserer Sicht – wenn überhaupt – über den regulären Haushalt finanziert werden. Dafür brauchen wir das Grundgesetz nicht zu ändern. Dritter Punkt: Klimaschutz ist Pflicht. Auch hier scheint sich die CDU zu bewegen, wie wir gestern erfuhren. Das ist gut so, weil: zukunftsfähig. Zusätzliche – ich betone: zusätzliche! – Investitionen beispielsweise in kommunale Wärmenetze, in Klimaanpassungsstrategien, in natürlichen Klimaschutz, z. B. in die Renaturierung und Wiedervernässung von Mooren, in grüne Infrastruktur oder in den ÖPNV sind nicht nur sinnvolle, sondern erforderliche Investitionen in die Zukunft. Viertens: Transparenz bei den Zahlen. (Zuruf von der AfD) Das beste Konzept hilft nicht, wenn nicht Klarheit, also Transparenz herrscht. (Abg. Joachim Steyer AfD: Unfassbar!) Wie formulieren wir, die CDU und die Grünen, es in unseren Verhandlungen sinnvollerweise hier im Land? Wir müssen darauf achten, dass es keinen versteckten Dissens gibt, also Hausnummern in Millionen Euro benennen, beispielsweise bei Verteidigung, Cyberware und Kommunikation, und Hausnummern auch bei dem zweiten Sondervermögen nennen. Und in die Zukunft gerichtet: Ein Plan für die Tilgung der Schulden muss Bestandteil des Beschlusses sein. Dazu steht im Vorschlag der Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene bisher nichts drin. Wir brauchen dringend tragfähige Staatsfinanzen und dürfen den Druck auf den Bundeshaushalt bezüglich der Reformbedarfe nicht verringern. Beispiel: 60 Milliarden € umweltschädliche Subventionen. Auch diese kann man im Rahmen der Haushaltsverhandlungen regulär angehen, außerhalb einer Grundgesetzänderung. Beim Vorschlag der Sondierer in Berlin geht es immerhin um drei Grundgesetzänderungen, um 1 000 Milliarden €. (Abg. Anton Baron AfD: Wahnsinn!) Für die auch nach der heutigen Debatte im Bundestag fortzusetzenden Verhandlungen zwischen den Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD und unseren grünen Verhandlern in Berlin erwarten wir – wir erleben das gerade auch – eine Offenheit für eine gemeinsame und daher auch gemeinsam formulierte Regelung. Wir Grünen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir sind bereit, notwendige Reformen mitzugestalten, sowohl bei der Schuldenbremse als auch bei notwendigen Investitionen. Dazu sind und bleiben wir gesprächsbereit. (Beifall bei den Grünen) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Schütte.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Hitler am 7. März 1936 deutsche Truppen ins entmilitarisierte Rheinland einmarschieren ließ, gab es außer einigen Protestnoten kaum Reaktionen. Frankreich hatte nämlich gerade Neuwahlen für den 26. April und den 3. Mai vorgesehen und hätte Kredite aufnehmen müssen. Das war schwierig, das hat man lieber gelassen. Aus dieser Erfahrung – auch danach tat man wenig – können wir eines lernen: Wenn es um die Verteidigung des eigenen Landes und des eigenen Bündnisses geht, (Zuruf von der AfD) dann müssen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Alle demokratischen Fraktionen tun das gerade gemeinsam. Dafür vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Notwendig ist heute die Steigerung der Verteidigungsfähigkeit. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist das offensichtlich. Parallel läuft eine Aufrüstung in Russland, die weit über das hinausgeht, was für den jetzigen Konflikt notwendig ist. Für wen die Aufrüstung bestimmt ist, können wir uns überlegen. Spätestens seit dem 13. und 14. Februar mit den Reden des US-amerikanischen Außenministers in Brüssel und des USamerikanischen Vizepräsidenten in München ist eines klar geworden: Auf die USA unter einer Trump-Administration ist kein Verlass. (Abg. Anton Baron AfD: Der schafft Tatsachen in der Ukraine, im Gegensatz zu Ihnen!) Weil darauf kein Verlass ist, müssen wir selbst die Verteidigungsfähigkeit Europas mit unseren verbliebenen verlässlichen Bündnispartnern sicherstellen. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Nicolas Fink SPD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Schütte, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Steyer zu?

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Nein. – Wenn wir uns das anschauen, sehen wir, was wir alles brauchen. Das sind eben nicht nur Panzer, Munition usw. Die ersten Schritte wurden unter der Ampelregierung gemacht; damals eher zögerlich – gemessen an dem, was man brauchte –, heute vor dem Hintergrund des amerikanischen Schwenks sicherlich deutlich zu wenig – das konnte man damals aber nicht wissen. Wir haben einfach auch Fähigkeitslücken: Satellitenaufklärung, elektronische Kriegsführung, Drohnensysteme usw. Hier müssen wir Lücken schließen. (Abg. Emil Sänze AfD: Warum machen Sie es dann nicht?) (Dr. Albrecht Schütte) – Es grenzt an jede Menge Chuzpe, wenn Sie, die Sie diesen Angriff von Russland auf die Ukraine immer irgendwie anders formulieren wollen – – (Abg. Anton Baron AfD: Machen wir doch gar nicht! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) – Sie sagen: So schlimm ist es nicht; der wird doch nichts gegen uns tun. (Unruhe bei der AfD) Und wenn Sie Ihren größten Freund jenseits des Ozeans jeden Tag loben, (Abg. Anton Baron AfD: Er bringt die wenigstens an einen Tisch!) dann müssten Sie doch zumindest mit der Konsequenz, dass wir auf uns selbst gestellt sind, entsprechend umgehen und den Mitteln für eine Verteidigungsfähigkeit des Landes zustimmen. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Nicolas Fink SPD – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Joachim Steyer: Wie lange dauert das denn noch?) Wenn Sie das nicht tun, dann brauchen Sie nicht herumzuschreien. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass es im Interesse anderer Länder liegt, dass Sie diese Steigerung der Verteidigungsfähigkeit blockieren. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Abg. Joachim Steyer AfD: Wie lange soll das denn dauern? – Abg. Anton Baron AfD: Hunderte Milliarden Sondervermögen!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Schütte, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Sänze zu?

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Nein. (Zuruf von der AfD) Wenn wir jetzt schauen: Es ist richtig – Herr Kollege Rösler hat es vorgetragen –, dass wir von dem Punkt ausgehen müssen, wo wir heute stehen. Das sind 1,5 % im normalen Haushalt und weitere 0,5 % eines vorhandenen Sondervermögens, das aber ausläuft. (Abg. Joachim Steyer AfD: Schulden! – Abg. Anton Baron AfD: Vor der Bundestagswahl haben Sie noch etwas ganz anderes erzählt!) Also kann man genau davon ausgehend die zusätzlichen Schulden definieren; das ist richtig. Ich danke dem Finanzminister, dass er das in die Diskussion eingebracht hat. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Klar ist auch, dass die Länder darauf drängen, dass, wenn der Bund 0,35 % des BIP jährlich aufnimmt, sie das dann vielleicht auch dürfen. Klare Aussage: Wir, die CDU-Fraktion, glauben nicht, dass wir das in Baden-Württemberg brauchen oder tun sollten. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Komplett aber lehne ich ab – und damit bin ich nicht allein; im Bundestag läuft dazu gerade eine Diskussion –, die Landesverfassungen auszuhebeln (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja!) und ins Grundgesetz nicht nur hineinzuschreiben, dass 0,35 % von den Ländern festgelegt werden dürfen, sondern dies sicherheitshalber – falls es die Mehrheiten in den Ländern nicht gibt – gleich im Grundgesetz, über die Landesverfassungen hinweggehend, festzulegen. Das lehne ich ab. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP – Abg. Raimund Haser CDU: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Natürlich bleibt bei der Infrastruktur viel zu tun. Wir haben übrigens im Landeshaushalt 2025/2026 genau das getan. Wir haben die Schuldenbremse eingehalten. Wir haben zuzüglich zur Steigerung der Mittel für den Hochbau weitere 300 Millionen € draufgelegt: Inflationssteigerung plus 300 Millionen €. Wir haben deutlich mehr für die Brücken zur Verfügung gestellt. – Kollege Dörflinger, vielen Dank. (Abg. Anton Baron AfD: Also, geht doch was im Haushalt!) Wir geben den Kommunen auch für die Schulen (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja, das stimmt!) Mittel für Sanierung und Neubau. Es waren 2015 50 Millionen € Zuschuss, 2024 waren es 200 Millionen €. Jetzt sind wir bei 450 Millionen € Zuschuss. Da können wir zeigen: Es geht. Wir haben die Mittel für den Ausbau der Infrastruktur. Unser Problem liegt nicht in erster Linie beim Geld – nicht in erster Linie! –, sondern bei der Bürokratie, die alles blockiert (Abg. Joachim Steyer AfD: Die haben Sie doch ein- geführt! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) und die diese Menge von Leuten nötig macht, die wir haben, um Dinge auszuführen. Das heißt, daran müssen wir arbeiten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der AfD) Natürlich müssen diese Investitionen auch beim Bund fließen; das ist ja völlig klar. Aber die Frage ist: Muss ich das in dieser Höhe alles über Schulden finanzieren, oder muss ich an anderer Stelle vielleicht schöne Wünsche, (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Genau!) wie wir das im Doppelhaushalt auch getan haben, beiseiteschieben und das darüber finanzieren? Es geht ja darum, dauerhafte Ausgaben dauerhaft ohne Schulden zu finanzieren, und die Infrastruktur wird uns hoffentlich dauerhaft erhalten bleiben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Frank Bonath FDP/DVP – Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) (Dr. Albrecht Schütte) Jetzt hat der Kollege Rösler – er ist jetzt nicht mehr hier vorn – über die Änderung von politischen Meinungen gesprochen. Bis vor wenigen Wochen haben die Grünen noch erklärt, dass man doch auch hier Geld braucht. Kaum sind sie in der Opposition, sagen sie: „Das kannst du auch durch Sparen erreichen!“ (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei Ab- geordneten der Grünen – Heiterkeit bei Abgeordne- ten der AfD – Zurufe von den Grünen, u. a.: Falsch! – Das stimmt doch gar nicht!) Es sei euch gegönnt, ihr habt ja recht; insofern lassen wir das so stehen. (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Was noch wichtig ist zu sagen: Es gibt einen erwiesenen Nutzen dieser Schuldenbremse. Wir hatten 2010, nach der Wirtschaftskrise, eine Verschuldung von 82 % des Bruttoinlandsprodukts. Wir konnten die Hilfen während der Coronakrise und nach den Energiepreissteigerungen nach dem russischen Angriff nur deshalb so einfach finanzieren, weil die Quote im Jahr 2019 unterhalb von 60 % lag. (Abg. Raimund Haser CDU: So war es!) Das ist der Sinn der Schuldenbremse. Das hat uns Handlungsfähigkeit gegeben, und deshalb sollten wir hier sehr maßvoll vorgehen. Trump konnte niemand berechnen; das wird vorübergehend zu hohen Mehrausgaben führen. Die Infrastruktur sollte man so finanzieren können. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Was machen Sie bei Le Pen?) Es ist halt einfach so: Koalitionen führen zu Kompromissen. Es gibt Leute, die mögen das nicht, deswegen koaliert keiner mit ihnen. (Lachen bei der AfD – Heiterkeit des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Nicht nur deswegen! – Abg. Anton Baron AfD: Die Umfallerpartei CDU, jetzt nach der FDP!) Aber im Grunde braucht man Kompromisse: (Abg. Joachim Steyer AfD: Sie wissen doch gar nicht, was das ist!) bei der Zurückweisung illegaler Migration, bei der Anpassung des Bürgergelds mit entsprechendem Abstand zwischen den Leuten, die arbeiten könnten, und den Leuten, die tatsächlich arbeiten, und beim Aufbau der Verteidigungsfähigkeit. Da geht es nicht nur um Geld, sondern auch um die Beschleunigung der Maßnahmen. Auf der einen Seite finden wir, (Zuruf von der AfD) finde ich einige Dinge sehr gut, auf der anderen Seite stehen Dinge, die ich nicht so gut finde. Das müssen Sie gesamthaft abwägen. Es hat doch keinen Sinn, darum herumzureden und so zu tun, als ob da nur das drinsteht, was jede Partei sowieso schon wollte. Insofern ist es ein richtiger Kompromiss, ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Abg. Anton Baron AfD: Das ist kein richtiger Kom- promiss!) aber wir müssen anschließend dafür sorgen, dass die Mittel ausschließlich zusätzlich ausgegeben werden; das gilt auch für unser Land. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Es muss klar sein, was wir schon heute für Straßen, Hochbau usw. ausgeben, und dass nur die zusätzlichen Mittel (Abg. Raimund Haser CDU: Ja!) über Schulden finanziert werden können, (Abg. Anton Baron AfD: Das wussten Sie vor der Wahl nicht, oder was?) also Straßen-, Brücken-, Schieneninfrastruktur, Universitätsklinikgebäude, auch Gebäude für die Feuerwehr und die Krankenhäuser der Kommunen, Investitionen in Gebäude des Katastrophenschutzes, Mittel für den Wohnungsbau und natürlich Mittel für den Klimaschutz. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Aber wir brauchen die Mittel nicht – ich sage es ganz böse – für die Bewusstseinserweiterung, sondern für Eigenkapital für die Netze – Wärmenetze, Verteilnetze, Übertragungsnetze, Wassernetze. Wenn man diese Mittel über einen Eigenkapitalzuschuss macht, dann haben die Kommunen und die Länder ein Rieseninteresse daran, dass das Invest gut funktioniert. Wir können privates Kapital heben, und damit können wir die Infrastruktur ausbauen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Raimund Haser CDU: Sehr gut! – Abg. And- reas Schwarz GRÜNE: Gute Vorschläge!)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Fink. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU fährt das Redepult herunter. – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das ist die Koalition! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE zu

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Seit wann bist du so koalitionär, Albrecht? Das hättest du vor vier Wochen noch nicht gemacht! – Gegenruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Genau! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Das ist neu! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Ein Traum! – Vereinzelt Heiterkeit)

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Nicolas Fink SPD

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundestagswahl hat für die SPD eine schwere Niederlage bedeutet. Wir haben diese Wahl verloren, und wir haben sie deshalb verloren, weil wir Fehler gemacht haben. (Abg. Anton Baron AfD: Genau! Das stimmt!) (Nicolas Fink) Aber eines war kein Fehler. Wir haben vor der Wahl gesagt: Wir brauchen Investitionen und wir müssen die Schuldenbremse reformieren. Wir haben während der Bundestagswahl gesagt: Wir brauchen Investitionen, wir müssen die Schuldenbremse reformieren. Und wir sagen Ihnen nach der Wahl: Wir brauchen Reformen, wir brauchen neue Infrastruktur und wir müssen die Schuldenbremse reformieren, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt! Keine Wählertäuschung! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das stimmt! – Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Es war auch richtig, dass wir in der SPD immer darauf hingewiesen haben, dass man Verteidigung, Infrastruktur und Soziales nicht gegeneinander ausspielen darf. Wenn man das ernst meint, dann geht das nicht mit ein paar Euro hier und ein paar Euro da, sondern dann braucht es massive Investitionsmöglichkeiten. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Auch deshalb ist es richtig, jetzt viel Geld in die Hand zu nehmen (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: „Geld“!) und die Schuldenbremse zu reformieren, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Es gehört zur Wahrheit schon dazu, geschätzter Kollege Schütte: Wir sind ja auch heute noch sehr im Konjunktiv unterwegs. Wir wissen nicht so ganz genau, ob das alles so kommt und wie es kommt. Wenn wir uns für einen Moment vorstellen, die Bundestagswahl wäre anders ausgegangen, wenn es nicht Friedrich Merz, Lars Klingbeil und die anderen Vertreterinnen und Vertreter gewesen wären, die dieses Sondierungspaket vorgestellt hätten, sondern Olaf Scholz und Robert Habeck, dann hätten Sie hier eine massiv andere Rede gehalten, Kollege Schütte. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das hatte ich schon vorher alles geschrieben!) Ähnliches gilt wahrscheinlich auch für den Kollegen Rösler, wenn andere Personen ein anderes Programm präsentiert hätten. Aber eines ist doch klar: Wenn wir heute diese Debatte, von der AfD beantragt, führen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Unsere Position hat sich nicht verändert!) dann verbindet uns doch eines auf dieser Seite: Wir wollen, dass dieses Land vorankommt, wir wollen, dass Deutschland funktioniert, wir wollen, dass Baden-Württemberg zukunftsfest ist. (Abg. Anton Baron AfD: Mit neuen Schulden!) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Und die dort rechts außen wollen, dass es nicht funktioniert, weil sie von Missständen und von Hass leben. Das ist der große Unterschied, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! – Abg. Joachim Steyer AfD: Sie sind doch die ganze Zeit gegen Andersdenkende!) Wenn man sich jetzt anschaut, wo eigentlich die aktuellen Schwierigkeiten liegen, dann bin ich Ihnen, Kollege Rösler, sehr dankbar für die reflektierte Rede, die Sie gehalten haben. Denn ich finde, es ist völlig legitim, dass man, wenn man die Grünen braucht – und man braucht die Grünen im Bund –, auch gemeinsam in einen Dialog geht und fragt, was denn die Forderungen der Grünen sind. Dann sollten wir uns vielleicht auch gemeinsam daran erinnern, wie der Wahlkampf gelaufen ist. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das, was man da aus der Union erlebt hat, insbesondere vom bayerischen Ministerpräsidenten, gegenüber der Grünen-Fraktion und der Grünen-Partei, war nicht vertrauensbildend. Wir sollten uns auch im Hinblick auf die anstehende Landtagswahl im nächsten Jahr vielleicht immer wieder daran erinnern, dass es auch den Tag nach einer Wahl gibt und man wieder zusammenfinden muss, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Bettvorleger der Grünen!) Ich sage es auch deshalb so bewusst, weil es nicht nur den bayerischen Ministerpräsidenten betrifft, sondern auch Ihre Fraktion. Wenn man sich die Social-Media-Kanäle anschaut – wir sind jetzt auch keine Kinder von Traurigkeit –, dann ist das auch nicht so ganz harmlos, was wir da erleben. Da ich gerade bei Social Media bin, sehr geehrter Herr Finanzminister: (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war ja klar! – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Den Satz hatte ich extra drin!) Ich war schon erstaunt, wie schnell Sie reagiert haben. (Minister Dr. Danyal Bayaz tippt auf seinem Smart- phone.) – Vielleicht auch jetzt gerade, wenn ich versuche, mit Ihnen zu sprechen, und Sie lieber in Ihr I-Phone schauen. (Zuruf: Ja, das macht er gern! – Zuruf des Ministers Dr. Danyal Bayaz) Ich war wirklich erstaunt, wie schnell Sie auf das Sondierungspaket, das vorgestellt wurde, reagiert haben. Sie haben dann sinngemäß getwittert: Das, was jetzt von CDU und SPD präsentiert worden sei, sei sehr nah an dem, was Sie auch schon immer gefordert hätten, und Sie seien nicht beleidigt, dass man Ihre großartigen Ideen übernommen habe. (Abg. Anton Baron AfD: Warum?) Wahrscheinlich haben Sie festgestellt, dass die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Tweet nicht allzu hoch war, wes- (Nicolas Fink) halb Sie wenige Tage später gemeinsam mit Kollegen von Ihnen angefangen haben, rote Linien zu ziehen und zu sagen, weshalb das alles doch nicht so gut sei. Deshalb, Herr Ministerpräsident, sind wir Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz sehr dankbar, dass Sie gemeinsam beraten und ein klares Statement abgegeben haben. Sie haben sehr deutlich gemacht, dass man alles tun muss, damit dieses Sondervermögen kommt, damit die Infrastruktur gestärkt wird und damit die Länder mehr Möglichkeiten bekommen. So sieht verantwortungsvolles Handeln aus. Danke schön dafür. (Beifall bei der SPD) Wenn wir bei verantwortungsvollem Handeln sind – Kollege Rösler hat es erwähnt –: Es ist so, wie es der Kollege Rösler gesagt hat. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Danke!) Ihr Fraktionsvorsitzender hat noch vor einem Jahr gesagt, wir bräuchten eine Art Ewigkeitsgarantie für die Schuldenbremse. Uns kommt ein Jahr Grün-Schwarz in Baden-Württemberg manchmal auch wie eine Ewigkeit vor. Aber wenn man in diesem Land Verantwortung übernehmen möchte, dann sollte man sich gut überlegen, wie man in den nächsten Jahren gemeinsam unterwegs sein will und wo man Garantien ausspricht. Sonst ist das das Gegenteil von verantwortungsvollem Handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Eigentlich steht im Titel der Aktuellen Debatte: „Konsequenzen für Baden-Württemberg“. Sie haben über die Konsequenzen für Baden-Württemberg eigentlich gar nichts gesagt. Was wären denn die Konsequenzen für Baden-Württemberg, wenn das im Bund funktioniert? Schauen wir uns das erste Maßnahmenpaket an: Verteidigung betrifft vor allem den Bund; das brauchen wir heute nicht weiter auszuführen. Infrastruktur: Wenn wir von den jetzt genannten Summen ausgehen und den Königsteiner Schlüssel anwenden, dann bedeutet das 1,3 Milliarden € pro Jahr mehr für Baden-Württemberg. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Wenn wir auf die dritte Ebene schauen und uns eine mögliche Öffnung bei der Möglichkeit, Kredite aufzunehmen, anschauen, dann reden wir nochmals von 3 bis 3,5 Milliarden €. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und Abg. Dr. Al- brecht Schütte CDU: Zwei! – Abg. Anton Baron AfD: Sie reden aber auch nur über Schulden!) Das heißt, wir können in Summe, wenn es so kommt, von 4 bis 5 Milliarden € ausgehen, Geld, das den Menschen in Baden-Württemberg zugutekommt. (Abg. Anton Baron AfD: Das müssen die Jugendli- chen bezahlen! Irgendjemand muss das bezahlen! – Weitere Zurufe) Wir wollen, dass das funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es wäre gut für Baden-Württemberg, wenn die Lösung im Bund funktionieren würde. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Muhterem Aras

Herr Abg. Fink, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Sänze zu?

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Nicolas Fink SPD

Nein, niemals. Danke. (Heiterkeit) Und wenn wir davon ausgehen, dass wir gemeinsam in den nächsten Jahren dieses Land voranbringen wollen – was ich vorhin gesagt habe –, dann brauchen wir doch Investitionen in Bildung. Wir müssen in die Schulen investieren, wir müssen in die Kitas investieren. Wir brauchen Investitionen für unsere Kliniken, für den Wohnungsbau und natürlich auch für den Verkehr. Und am Ende muss das auch bezahlt werden. (Abg. Anton Baron AfD: Aha, jetzt!) Jetzt kommen wir zu einem Punkt, an dem wir, die SPD, genauso klar sind wie beim Thema „Reform der Schuldenbremse“. Wir haben es vor der Wahl gesagt, wir haben es während des Wahlkampfs gesagt und wir sagen es jetzt: Diejenigen, die über sehr, sehr viel Vermögen in diesem Land verfügen, müssen auch einen Beitrag leisten für die künftigen Generationen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE – Zurufe von der AfD) Nicht geeignet wäre z. B., dass man sagt, man könnte doch jetzt die Gewerbesteuer erhöhen. Herr Ministerpräsident, Ihr Finanzminister hat gestern im Zuge Ihrer gemeinsamen Grundsteuerreform – die aus unserer Sicht in Baden-Württemberg komplett misslungen ist – geäußert, wenn jetzt Gewerbe durch den grün-schwarzen Sonderweg bei der Grundsteuer entlastet werde, könnte man doch die Gewerbesteuer erhöhen. Sehr geehrter Herr Minister, das ist der komplett falsche Ansatz. Sie vermischen verschiedene Dinge; das war nicht in Ordnung. Das wäre eine eigene Debatte wert, Herr Minister. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. An- ton Baron AfD: Schulden zu machen!) Wir haben es heute oft von Verantwortung gehabt. Für die SPD gilt: Wir sind bereit, staatspolitische Verantwortung zu übernehmen. Wir sind bereit, das in der Opposition zu machen, wir sind bereit, das in der Regierung zu machen. Deshalb wären wir auch bereit, sollte es notwendig sein, z. B. die Landeshaushaltsordnung zu ändern, uns gemeinsam mit Ihnen sofort auf den Weg zu machen. Im Hinblick auf die Landesverfassung, Kollege Schütte, haben Sie hier kraftvoll erklärt, warum Sie es ablehnen würden, wenn das über das Grundgesetz geregelt werden sollte. Ich gebe Ihnen nur den Hinweis: Schauen Sie sich die Mehrheitsverhältnisse in anderen Landtagen an. Wir müssen schauen, dass wir es gemeinsam hinbekommen, dass diejenigen, die wirklich Verantwortung für Europa, für Deutschland und Baden-Württemberg übernehmen wollen, dafür sorgen, dass das Leben der Menschen funktioniert. Was wir aus Berlin hören, sind gute Signale dafür, wir müssen es aber auch in Baden-Württemberg umsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Bonath.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Europa ist dann in der Welt relevant, wenn Europa wirtschaftlich stark ist. Europa ist dann wirtschaftlich stark, wenn Deutschland stark ist. Wir werden in der Welt ernst genommen, wenn wir wirtschaftlich prosperieren, wenn wir auf dem Weltmarkt durch Innovationen, durch hohe Produktivität und durch Effizienz glänzen. Als wirtschaftliche Weltmacht wären wir auch schnell verteidigungsfähig. Wir sind aber keine Wirtschaftsmacht mehr, wir sind schwach und lahm geworden. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Drittgrößte Volkswirtschaft, größte in Eu- ropa! So ein Schwachsinn! – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Mit der geplanten Verschuldung werden wir es auch nicht mehr werden. Im Gegenteil: Das führt unser Land, die gesamte EU, in die Verarmung, in Inflation, in noch mehr Staat, und es wird die Wirtschaft noch mehr schwächen. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Das Gegenteil von dem, was gewollt ist, wird passieren. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Angst ist ein schlechter Ratgeber!) Und warum wird das passieren? Weil keine Strukturreformen kommen werden. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Um wieder wettbewerbsfähig zu werden, muss in unserem Land die Produktivität steigen. Dazu muss dringend wieder das Leistungsprinzip gelten. Das heißt, es braucht dringend Reformen der sozialen Sicherungssysteme wie der Rentenversicherung, wie der Pflegeversicherung. Es braucht weniger soziale Transferleistungen und weniger Subventionen. Stattdessen wird es gemäß diesem Sondierungspapier mehr geben. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Wenn wir Verteidigungsausgaben auf 1 % des Bruttoinlandsprodukts im Haushalt reduzieren – wohlgemerkt: reduzieren – und gleichzeitig Infrastrukturausgaben aus dem laufenden Haushalt herausnehmen und in eine Neuverschuldung schieben, dann werden rund 45 Milliarden € frei, und diese werden für zusätzliche Transfers und Subventionen genutzt. Die CDU ist bereit, linke Politik umzusetzen, nur um ins Kanzleramt zu kommen – völlig wurscht, welche negativen Folgen das für Deutschland hat. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig!) Nur ein einziges Beispiel: Würde man das Renteneintrittsalter in den nächsten zehn Jahren schrittweise auf 70 Jahre anheben, dann gäbe es in den nächsten zehn Jahren kumulierte Einsparungen von 500 Milliarden € und danach jährlich 100 Milliarden € Einsparungen. Die Sonderschulden für Infrariode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 strukturen wären mit einer einzigen Reform finanziert – und es wird keine einzige Reform angegangen. (Beifall bei der FDP/DVP) Dass die CDU und die SPD keine Einsparungen durch Reformen planen, beweist das Anliegen, die Schuldenbremse dauerhaft grundlegend zu reformieren. Sie wissen schon heute, dass es mit dieser Politik zukünftig nur möglich ist, das Land durch dauerhafte Verschuldung zu regieren. Generationengerechtigkeit, liebe CDU, sieht anders aus. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Die Lasten von heute werden auf die Zukunft verschoben. Der Schuldentopf für Verteidigung soll ohne Limit nach oben offen sein. Tilgung soll ausgesetzt und in die Zukunft verschoben werden. Jetzt haben wir 2025, in zehn Jahren 2035, eine Zukunft, in der alle geburtenstarken Jahrgänge im Ruhestand sein werden. Alle geburtenstarken Jahrgänge werden dann Dienstleistungen im Pflegebereich, in der Gesundheit in Anspruch nehmen. 2035 ist die Zukunft, in der der Bundeshaushalt die sozialen Sicherungssysteme stützen müssen wird, wie es noch nie in der Geschichte gewesen ist. Gleichzeitig werden die Babyboomer nichts mehr erwirtschaften, keine Steuern mehr zahlen. (Lachen des Abg. Joachim Steyer AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Doch! Ich muss mit meiner Rente Steuern zahlen!) Genau in dieser Zeit wollen Sie anfangen, die Schulden, die Lasten, die wir heute schultern müssten, zurückzuzahlen. Wie kurzsichtig können Sie denken? So etwas kann nie und nimmer möglich sein. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Willi Stächele CDU: Da hat er recht!) Nicht nur Friedrich Merz hat die Schuldenbremse vor der Wahl gebetsmühlenartig beschworen. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Wählertäuschung!) Auch Ihr Fraktionsvorsitzender Hagel hat der Schuldenbremse eine Art Ewigkeitsgarantie geben wollen. Aber wenn man jetzt die Vorredner von Grünen, CDU und SPD anhört, dann sieht man schon die leuchtenden Augen. Insgeheim freuen Sie sich ja auf die neuen Verschuldungsmöglichkeiten, die dieses Sondierungspapier bieten wird. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir freuen uns da nicht, das ist eine Notwendigkeit!) Wenn man sich den aktuellen Doppelhaushalt anschaut, bei dem Sie gesagt haben, wie toll dieser sei, dann sieht man, dass Sie genau das schon gemacht haben: Sie haben die Lasten von heute auf die Zukunft verschoben. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Es werden Schulden gemacht, die nicht gebraucht werden. Es werden Rücklagen geplündert, es werden Rückstellungen für Pensionen eingestellt, Tilgung wurde verschoben. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) (Frank Bonath) In den letzten Jahren, seit Sie hier regieren, wurden in jedem Jahr mehr Schulden gemacht, als es die Schuldenbremse im Nachhinein zugelassen hat. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist aber falsch!) Klar freuen Sie sich; denn in Baden-Württemberg wurde und wird nicht gespart. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Zahlen bitte!) – Dieses Konto kennen Sie sehr gut. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: „Dieses Konto“! Nicht so allgemein bleiben!) Darüber haben wir im Finanzausschuss schon x-mal diskutiert. Da wird jedes Mal die Differenz herausgebucht, was man mehr an Schulden macht, als man hätte machen dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein! Das stimmt so nicht!) Christian Lindner hatte als Bundesfinanzminister immer angemahnt und immer gewarnt, dass die europäische Stabilität an der Solidität Deutschlands hängt. Unsere europäischen Nachbarn können sich ihre hohen Verschuldungen nur leisten, weil Deutschland diszipliniert ist. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Jetzt hat ein Sondierungspapier ohne Beschluss, nur mit der Aussicht, dass es so kommen könnte, schon gewirkt: Die Zinsen in Europa sind angestiegen, und Italien und Frankreich spüren das jetzt schon. Wenn diese geplante Verschuldung so kommt, wie sie in dem Sondierungspapier steht, dann kann sich Europa die bisherigen Schulden gar nicht mehr leisten. (Abg. Joachim Steyer AfD: So! Richtig!) Mit diesem Plan setzen Sie die Stabilität unseres Geldsystems aufs Spiel. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Im Kern, Kollege Schütte, muss die neue Bundesregierung dafür sorgen, dass Deutschland wieder wettbewerbsfähig wird. (Zuruf von der AfD: Richtig! – Zuruf: Genau!) Darum darf es keine Schulden für Wahlgeschenke geben. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Gezielt in begrenzter Höhe Sonderschulden für die Verteidigung zu machen, tragen wir mit, und das haben wir auch schon in der Ampel selbst konzipiert. Aber wir müssen 2 % des BIP aus dem Haushalt finanzieren, (Zuruf: Genau!) weil Verteidigung Kernaufgabe des Staates ist. Diese Kernaufgabe muss auch aus dem Kernhaushalt finanziert werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Alles darüber hinaus schadet unserem Land. Eine rot-rot-grüne Regierung würde keine linkere Politik machen als das, was Schwarz-Rot hier vorhat. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Joachim Steyer AfD: Sehr gut!) Die schwarz-roten Pläne beweisen, wie dringend notwendig der Bestand der Schuldenbremse ist. Ich habe mich im Wahlkampf gefragt: Warum macht Merz Wahlkampf gegen die FDP? Es war ihm damals wohl schon klar: So eine Schuldenorgie kann die CDU nur machen, (Heiterkeit des Abg. Joachim Steyer AfD) wenn die FDP nicht mehr im Bundesparlament vertreten ist. (Abg. Joachim Steyer AfD: Richtig!) Jetzt wird unser gesamter Wohlstand verspielt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Willi Stächele CDU)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Dr. Bayaz. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ganz herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im November 2023 ist im SPIEGEL ein unheimlich lesenswertes, ja, ein großartiges Portrait über Wolfgang Schäuble erschienen. Es war das letzte Portrait über ihn zu seinen Lebzeiten. Kurze Zeit später ist dieser große Staatsmann und das Kind dieses Landes Baden-Württemberg verstorben. In diesem Portrait ist beschrieben, was Wolfgang Schäuble in seiner damaligen Fraktion nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts gesagt haben soll. Es lohnt sich wirklich, diesen Artikel einmal komplett zu lesen. Vieles von dem, was wir heute diskutieren, hat Wolfgang Schäuble kommen sehen, und zwar ziemlich präzise. Ich kann das wirklich nur empfehlen. Eine Stelle will ich zitieren: In einer Sitzung der CDU/CSU-Fraktion soll er seine Partei davor gewarnt haben, sich zu früh über dieses Urteil zu freuen. Womöglich müsse die Union bald selbst mit den strengen Regeln der Schuldenbremse regieren. Genau darum geht es jetzt, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Man hätte das kommen sehen können. Es geht jetzt nicht darum, wie man mit dieser strengen Schuldenbremse regiert, sondern nennen wir die Dinge auch mal beim Namen: Es geht aktuell darum, wie man diese Regeln umgehen kann. Ich sage das erst einmal völlig wertfrei. Aber wir müssen uns immer wieder vor Augen führen: Wir reden gerade darüber, dass der Bund womöglich bald über 1 Billion € – das sind sehr viele Nullen – Schulden machen könnte. Damit ist die Schuldenbremse, auch wenn ein großer Bestand- (Minister Dr. Danyal Bayaz) teil erhalten bleibt, erst einmal ausgehebelt. Ich finde, man muss die Dinge schon mal klar beim Namen nennen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen sowie des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ihre Parteivorsitzende hat gesagt: Schäuble würde sich im Grabe umdrehen!) – Ich brauche jetzt keine Belehrung. Hören Sie mal ein bisschen zu; ich glaube, dann lernen Sie. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das hat Ih- re Parteivorsitzende gesagt!) Ich habe jetzt mal wertfrei beschrieben, was Sache ist. Offenbar ist da noch so viel psychologische Vergangenheitsbewältigung – – Jetzt hören Sie sich das doch mal an, und dann können Sie ja immer noch etwas dazu sagen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich habe nur Ihre Parteivorsitzende zitiert, die sagt: Schäuble wür- de sich im Grabe umdrehen! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Falscher Kontext, Herr Kollege!) In Berlin möchte die sich gerade anbahnende Regierungskoalition ein Paket auf den Weg bringen, das drei Bestandteile hat: Das sind die unbegrenzte Möglichkeit für die Aufnahme von Krediten für die Verteidigung, ein Infrastruktursondervermögen von 500 Milliarden € für die kommenden zehn Jahre und eine Verschuldungsmöglichkeit von 0,35 % für die Länder. Wenn man das auf die gesamte Bundesrepublik umrechnet – da ist übrigens auch noch unklar, wie die dann verteilt werden würden, strukturell oder nominell – kommt man auf insgesamt 15 Milliarden € Schulden, die theoretisch gemacht werden können. Deswegen noch einmal: Mit diesen Vorschlägen ist die Schuldenbremse, wie wir sie aktuell vorfinden, praktisch wirkungslos. Aber eines wird in der Debatte sehr oft vergessen: Es gibt auch noch den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der gilt weiterhin. Selbst wenn die Verteidigungsausgaben davon ausgenommen werden können, ist diese Regel nicht ganz so strikt wie die jetzige Schuldenbremse. Aber auch sie lässt uns nur einen engen Korridor, in dem wir verbleiben müssen. Das sollten wir uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren genau anschauen. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, es ist schon bemerkenswert, dass diese Entscheidung jetzt im Eilverfahren – ich will nicht sagen „im alten“ – im noch amtierenden Deutschen Bundestag herbeigeführt werden soll, bevor sich der neue konstituiert, (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) und das Ganze – auch das sage ich völlig wertfrei; ich beschreibe jetzt erst einmal die Lage –, ohne dass es bisher zumindest ernsthafte Beratungen mit den Ländern gegeben hat. Ich verstehe natürlich sehr gut, warum das der Fall ist. Das hat etwas mit den politischen Mehrheiten im neuen Deutschen Bundestag zu tun. Aber es ist trotzdem schon bemerkenswert – das möchte ich an dieser Stelle gesagt haben –, dass offenbar über viele Jahriode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 re dieser Investitionsbedarf geleugnet wurde und einigen das auf einmal vor zwei Wochen einfällt, die nun sagen, das müssten wir jetzt im Eiltempo von heute auf morgen machen. Das zeugt nicht gerade von strategischer Weitsicht, und es ist deswegen leider auch nicht möglich, ein sauberes parlamentarisches Verfahren so, wie es in der Bundesrepublik eigentlich vorgesehen ist – Deutscher Bundestag, Deutscher Bundesrat –, wie es unsere föderale Errungenschaft ist, durchzuführen. Auch das zu sagen, gehört an dieser Stelle mit dazu, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Ich möchte eingangs etwas Grundsätzliches zu den Investitionsbedarfen und den Wirkungen der Schuldenbremse sagen. Unser Investitions-, unser Sanierungsbedarf – wir haben es heute in verschiedenen Reden gehört – ist immens bei Schulen, Energienetzen, Hochschulgebäuden, Krankenhäusern, Schienen, Straßen. Natürlich sind hier zusätzliche Mittel wichtig, und ich meine, man kann auch sehr gut „verargumentieren“, diese Mittel auf Kredit zu investieren. „Kredit“ heißt, diese Mittel über einen langen Zeitraum abzutragen. Aber diese Infrastrukturprojekte kommen auch kommenden Generationen zugute. Sie daran partizipieren zu lassen, ist an dieser Stelle ökonomisch erst einmal nachvollziehbar. Wir könnten allein bei uns im Land in jedem Bereich auch locker einen hohen Milliardenbetrag investieren, damit unsere Infrastruktur wieder auf den neuesten Stand gebracht wird und auch wirklich uneingeschränkt funktioniert. Unsere Schuldenbremse hat es besonders in den Ländern, aber auch in den Kommunen zumindest schwer gemacht, genau diese Investitionsbedarfe zu mobilisieren. Es ist so: Wir haben eine relativ niedrige Verschuldungsquote – alles ist ja bekanntlich relativ –, wenn man sich einmal die Schuldenstände anderer Länder und Regionen in der Welt anschaut. Das macht aber keinen Sinn, wenn die Kehrseite des Ganzen ist, dass man die Infrastruktur auf Verschleiß fährt. Ich denke, diese Idee ist in den letzten Wochen einigen nähergekommen. (Abg. Anton Baron AfD: Die Einnahmen haben sich verdoppelt!) Zum Bereich der Verteidigung müssen wir selbstkritisch anerkennen, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir nach dem Ende des Eisernen Vorhangs und mit dem Beginn der Wiedervereinigung zu lange zu naiv gehandelt haben. Die Wehrpflicht wurde ausgesetzt, die Ausgaben für die Verteidigungsfähigkeit sind zuletzt auf 1,2 %, 1,3 % der Wirtschaftskraft gesunken. Und damit es hier kein Durcheinander mit Zahlen gibt, sage ich: Das ist nicht die NATO-Quote, in die das Sondervermögen aktuell hineingerechnet wird, sondern ist die Zahl, die aus dem Einzelplan 14, dem des Verteidigungsministeriums, auf Bundesebene geleistet wird. Trotzdem hat unsere Generation – wir alle stehen da in der Verantwortung; vielleicht die, die biologisch etwas fortgeschritten sind, noch mehr als die Jüngeren – hier zu wenig gemacht. Wir haben die Friedensdividende – ich will es einmal so salopp sagen – kassiert, verfrühstückt. Weder die Annexi- (Minister Dr. Danyal Bayaz) on der Krim vor über zehn Jahren hat uns sonderlich beeindruckt noch die erste Amtszeit von Donald Trump, die ja schon ein Stresstest für die NATO war. Erst musste Wladimir Putin die Ukraine überfallen, dass wir alle in Europa – auch in der Bundesrepublik – aufgewacht sind. Ich meine, sehr geehrte Damen und Herren, das alles gehört zur Wahrheit dazu, um uns selbstkritisch den Spiegel vorzuhalten. Vor allem hat auch bei der Bundeswehr ein Mangel an Investitionen und Modernisierungen stattgefunden. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wer hat da regiert?) Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat im vergangenen Jahr gesagt, dass das Bundeswehrsondervermögen die durch diese Friedensdividende über 30 Jahre entstandene Lücke zumindest mildere. Aber es geht bei der Verteidigungsfähigkeit nicht darum, dass man irgendwelche Lücken mildert oder stopft. Vielmehr muss es bei unserer Sicherheit darum gehen, dass wir Demokratie und Freiheit verteidigen. Das muss es uns wert sein, meine Damen und Herren, und deswegen steht jetzt auch die Reform an dieser Stelle an. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) Deswegen ist es auch eine richtige Idee, mit den Stimmen der noch Amtierenden im Bundestag so eine Reform auf den Weg zu bringen. Es braucht schnelles Handeln. Das Agieren von Donald Trump gegenüber der Ukraine und ihrem Präsidenten hat bei uns allen die letzten Hoffnungen zerstört, dass sich das vielleicht noch in die richtige Richtung entwickelt. Das sage ich übrigens auch als Transatlantiker – das schmerzt auch –, als jemand, der zwei Jahre in den Vereinigten Staaten gelebt hat, der in Heidelberg groß geworden ist, wo die G. I.s quasi lange zum Stadtbild gehört haben. Das ist eine schmerzhafte Erkenntnis. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Aber dieser Realität, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir alle in die Augen schauen. Nur durch eigene Stärke, durch eigene Handlungsfähigkeit in Deutschland und in Europa werden wir sicherstellen, dass Putin seinen Angriffskrieg nicht gewinnt und auch nicht auf die Idee kommt, andere Staaten anzugreifen. Auch diese Debatte wurde gestern hier an dieser Stelle geführt. Es klingt zwar erst einmal kontraintuitiv, aber mehr Waffen bedeuten in dieser Zeit nun mal eine höhere Chance auf Frieden. Es geht am Ende um Abschreckung, die dazu führen soll, dass Wladimir Putin erst gar nicht angreift. Wir haben mittlerweile zwei Parteien in deutschen Parlamenten, die näher an den Interessen von Wladimir Putin sind als an den Interessen Deutschlands. (Abg. Anton Baron AfD: So ein Quatsch!) – Jetzt fühlen sich schon einige angesprochen. Ich habe noch nicht mal die Namen gesagt. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Aber neben die AfD gesellt sich jetzt auch noch das BSW. (Abg. Anton Baron AfD: Quatsch!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Sie diese Debatte heute angemeldet haben, zeigt: Ihnen geht es nicht um Schulden, Ihnen geht es um Unterwürfigkeit. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch völliger Quatsch! – Weitere Zurufe von der AfD) Sie wollen sich Wladimir Putin ausliefern. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Sie wollen gerade nicht, dass wir wehrhaft sind. Sie wollen den Ausverkauf der Bundesrepublik an diesen Machthaber. Da machen wir ganz sicher nicht mit, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Trump schafft Fakten da, wo Sie versagt haben!)

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Muhterem Aras

Herr Minister Dr. Bayaz, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Sänze zu? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Nein, Frau Präsidentin. – Deswegen ist es notwendig und richtig, bei der Verteidigung mit dem amtierenden Bundestag zu einer tragfähigen Lösung zu kommen, ... (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Hellstern, Sie haben nicht das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: ... damit sich unser Land auch verteidigen kann. Es ist richtig und notwendig, dafür die Schuldenbremse zu lockern. Ich denke – auch das ist in einigen Reden heute hier durchgekommen –, dass es wichtig sein muss, dass wir schnell handlungsfähig werden. Aber Verteidigungsfähigkeit ist auch etwas, was, wie ich finde, mittelfristig stark aus dem Kernhaushalt getragen werden muss. Deswegen hatte ich mit anderen Kollegen u. a. den Vorschlag gemacht, zu überlegen, ob die 1,5-%-Schwelle nicht die richtigere ist. Ehrlicherweise ist das jetzt keine Kerndiskussion von Landesparlamenten und von Landesregierungen. Das wird die Berliner Ebene, denke ich, sehr verantwortungsvoll beantworten. Die Logik ist, zu sagen: Da dies eine dauerhaft wichtige Aufgabe ist und wir nicht wissen, wie lange die EU-Kommission die Verteidigungsausgaben vom europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ausklammert, ist es wichtig, die Ambitionen hochzuhalten, diesen Anteil auch mittelfristig aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Das sehen auch die meisten Ökonomen so, und ich finde, das ist richtig, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Willi Stächele CDU: Sehr gut!) (Minister Dr. Danyal Bayaz) Letzte Bemerkung zum Themenkomplex Verteidigung: Wenn das jetzt am Ende so kommt, sind wir in der Situation, dass wir zum Glück wieder handlungsfähig sind. Ich darf aber etwas zugespitzt sagen: Diese Übung ist die leichteste. Kredite aufzunehmen ist die leichteste Übung. Es geht auch um Personal, Kapazitäten, europäische Kooperationen, die Modernisierung des Beschaffungswesens. Professor Schularick vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel sagt ja: Wir brauchen Manhattan-Projekte, um außerhalb des klassischen Beschaffungswesens schnell in die Verteidigungsfähigkeit zu kommen, um auch wirklich große Rüstungsprojekte zu organisieren. Ich denke, es ist wichtig – auch das wurde gestern hier diskutiert –, bei der Beschaffung einen Fokus auf Hochtechnologie zu legen. Das wäre Win-win für unser Land. Es wäre nicht nur unsere Sicherheit gestärkt. Vielmehr würden auch die Unternehmen, die Forschungseinrichtungen in unserem Land davon profitieren, gerade in Baden-Württemberg. Ich meine, diese wirtschaftlichen, diese technologischen Chancen sollten wir an dieser Stelle klug mit der Zeitenwende verbinden und diese Chancen auch nutzen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Kommen wir zur Infrastruktur und dem dort geplanten Sondervermögen. Auch hinsichtlich der Infrastruktur sind Investitionsnotwendigkeiten vorhanden. Ein solches Sondervermögen kann nur dann, wenn es richtig aufgesetzt wird, auch einen Beitrag zur Überwindung unserer wirtschaftlichen Schwächephase leisten. Dazu sind aus meiner Sicht zwei Dinge notwendig. Erstens: Es muss ausschließlich um neue, zusätzliche Investitionen aus diesem Sondervermögen gehen – Beton, aber eben nicht nur Beton. Vielmehr ist Baden-Württemberg das Land für Forschung und Entwicklung. Natürlich müssen diese Investitionen auch für FuE-Ausgaben notwendig sein, damit wir nicht nur in Infrastruktur, sondern auch in Know-how investieren. Andernfalls wachen wir in zehn Jahren auf und stellen fest: Der Schuldenstand hat sich um 500 Milliarden € und damit um einen zweistelligen Prozentwert erhöht, ohne dass wir dafür zusätzliche Wachstumsimpulse erhalten haben. Ich denke, das wäre ein schlechtes Geschäft. (Abg. Miguel Klauß AfD: Illegale Migration kostet Geld!) Weil der Druck für Strukturreformen schon jetzt – auch bei den Sondierungen im Bund – nicht mehr wirklich vorhanden zu sein scheint, drohen für unseren Standort und die Investitionswettbewerbsfähigkeit weitere verlorene Jahre. Deswegen ist es bei diesen Investitionen wichtig: neue, zusätzliche Investitionen, keinen Verschiebebahnhof, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Zweitens – auch das haben einige Kollegen hier klar zum Ausdruck gebracht –: Ich denke, da ist es erst mal egal, in welche Himmelsrichtung es geht und welche Parteifarbe regiert. Da sitzen wir Länder alle gemeinsam im gleichen Boot. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Wir wissen: Bei uns ist der Investitionsbedarf besonders groß. Im Schnitt musste in den letzten Jahren der Großteil der staatlichen Investitionen von Ländern und Kommunen gestemmt werden. Das ist auch schnell nachvollziehbar: Kindergärten, Schulen oder Krankenhäuser werden nicht vom Bund gebaut. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Das erfolgt ganz konkret vor Ort. Das gilt auch für die kommunalen Wärmenetze, also auch für den Klimaschutz, die Resilienz, die Nachhaltigkeit: vor Ort. Deswegen, meine ich, ist die aktuelle Überlegung „80 % für den Bund, 20 % für Länder und Kommunen“ noch nicht der Weisheit letzter Schluss. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Auch der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds hat darauf hingewiesen, dass gerade der kommunale Investitionsstau hoch ist. Auch deswegen habe ich gemeinsam mit zwei Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und Bremen auf die Schieflage an dieser Stelle hingewiesen, sehr geehrte Damen und Herren. Genau in diesem Sinn haben auch der Ministerpräsident und ich uns in die laufende Debatte eingebracht. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Uns geht es um das Wohl des Landes und seiner Menschen. Es geht hier nicht um den üblichen Streit zwischen der Regierung im Bund und den Regierungen in den Ländern. Es geht, meine ich, auch nicht so sehr um den Streit zwischen einer sich anbahnenden Regierung und einer Opposition. Vielmehr geht es darum – jetzt, da es diese große Chance und dieses Gelegenheitsfenster gibt –, die Dinge so aufzugleisen, dass zusätzliche Investitionen auch spürbar und dauerhaft ankommen – das müssen sie auch – und die Menschen dies in ihrem Alltag auch ganz konkret erleben. Ich bin skeptisch geworden, und deswegen, lieber Kollege Fink, habe ich mich per Social Media dazu geäußert, als ich das Sondierungspapier gelesen habe. Ich will die Maßnahmen im Einzelnen gar nicht bewerten. Es ist völlig legitim, dass sich eine neue Koalition überlegt, was ihr wichtig ist. Aber wenn man auf der einen Seite ein großes Sondervermögen für Infrastruktur aufstellt und auf der anderen Seite eine große Menge von Einzelinteressen aneinanderreiht, die auch wieder Kosten mit sich bringen, dann darf man zumindest mal skeptisch werden. Ich nenne Ihnen mal ein Beispiel. Nehmen wir den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie – völlig unabhängig davon, wie man dazu im Einzelfall steht. Auch darüber ist in diesem Haus ja oft diskutiert worden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz kostet das Land Baden-Württemberg und seine Kommunen strukturell etwa 500 Millionen €. Und wenn man auf der anderen Seite ein Sondervermögen für Infrastruktur bekommt, aus dem wir nach dem Königsteiner Schlüssel ca. 1,3 Milliarden € erhalten, dann ist dieser Betrag schon mal um eine halbe Milliarde Euro gekürzt. Deswegen gehört zur Ehrlichkeit, sicherzustellen: Einzelinteressen, so wichtig und legitim sie sind, müssen aus Kernhaushalten gestemmt werden. Das Sondervermögen für Infrastruk- (Minister Dr. Danyal Bayaz) tur muss für neue, zusätzliche Investitionen im klassischen engeren Sinn zur Verfügung stehen. Ich meine, es ist mehr als vernünftig, darauf auch zu achten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Was machen Sie im Bun- desrat?) Die Länder haben zusätzlich einen Verschuldungsspielraum eingeräumt bekommen. Kollege Dr. Schütte hatte darauf hingewiesen. Wir haben heute auch noch mal eine Finanzministerkonferenz, wo wir uns zusammenschalten und übrigens auch über die juristischen Feinheiten, auf die Sie hingewiesen haben, sprechen. Es gibt auch gute Gründe, es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in anderen Ländern so zu machen, wie zumindest der Bund es gerade vorgeschlagen hat. Aber jenseits der juristischen Fragen gibt es auch eine ökonomische: Ja, das ist mehr Spielraum für die Länder, aber das sind, wenn wir sie so nutzen, Schulden, die wir aufnehmen, und diese Schulden müssen wir natürlich mit Zinsen und Tilgung zurücktragen. Vielleicht haben auch Sie es gemerkt: Die Anleihemärkte haben in der letzten Woche nach der Ankündigung dieses Schuldenpakets darauf reagiert; die langfristigen Anleihen gingen um einen halben Prozentpunkt nach oben. Das wird sich auch in der Refinanzierung von Baden-Württemberg bemerkbar machen. Das heißt: Auch das muss aus Kernhaushalten finanziert werden, das muss zurückgezahlt werden. Deswegen warne ich vor allzu großer Euphorie. Das ist die andere Seite der Medaille. Auch das gehört an dieser Stelle dazu. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir jetzt so viel Geld in die Hand nehmen sollten, wenn es am Ende ein Paket geben sollte – ich denke, dass das, auch das hat der Ministerpräsident gesagt, von der grundsätzlichen Idee, von der Richtung und von der Größenordnung richtig aufgesetzt ist, und wir reden jetzt über ein paar Feinheiten, damit das Geld auch an der richtigen Stelle ankommt –, dann ist es schon auch wichtig, dass wir den künftigen Generationen nicht nur große Schuldenberge hinterlassen, dass wir das hoffentlich, so gut es geht, im Zaum halten, sondern dass wir auch spürbare – spürbare! – Verbesserungen in der Infrastruktur und auch in der wirtschaftlichen Situation hinterlassen. Und, sehr geehrter Kollege Bonath, da gibt es keinen Dissens. Es gibt immer auch eine andere Seite: Das geht nur, wenn es daneben auch einen großen Reformgeist gibt. Zu glauben, wir könnten jetzt alle Löcher mit Schulden stopfen, um uns vor Reformen zu drücken, das wäre die falsche Antwort. Vielmehr denke ich, dass das zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Deswegen wäre meine Erwartungshaltung auch: Ja, wir nehmen das Geld in die Hand, aber auf der anderen Seite müssen wir von unseren sozialen Sicherungssystemen über die Arbeitsmärkte bis zu Bürokratie, Produktivität – Sie alle kennen die Themen – große Reformanstrengungen unternehmen, damit wir dieses Paket im wahrsten Sinn des Wortes auch verdient haben und damit die Mittel auch an den richtigen Stellen ankommen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Muhterem Aras

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haser zu? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Bitte.

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Raimund Haser CDU

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie das Thema Bürokratie ansprechen. Wenn wir wollen, dass dieses Geld – egal, ob für Verteidigung oder Infrastruktur – sehr schnell in die Umsetzung kommt, müssen wir uns natürlich auch fragen, ob die Verfahren noch zeitgemäß sind. Ich nenne als Beispiel einmal das Thema Energieinfrastruktur. Wir brauchen Leitungen von Nord nach Süd. Aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben brauchen wir nach wie vor eine Alternativenprüfung. Allein die Alternativenprüfung verschlingt ein Vermögen. Wir verbrauchen 20 bis 30 % der Gelder in öffentlichen Infrastrukturprojekten in den Bereichen Planung, Ausgleichsplanungen usw. Das heißt, wir müssen uns natürlich auch fragen, ob unsere – sowohl naturschutzrechtlichen als auch immissionsschutzrechtlichen – Vorgaben gelten. Da wollte ich fragen, ob Sie und auch die Grünen im Bund bereit wären, z. B. für ein solches Sondervermögen auch gesonderte Regeln in solchen Bereichen aufzustellen. Wir haben das ja z. B. beim Thema „Bauen und Wohnen“ eine Weile lang gemacht, weil wir die Gelder schnell verbauen wollten. Ich bin der Meinung, dass es, wenn wir diesen Weg der Verschuldung gehen, nur dann wirklich etwas bringt, wenn es auch schnell wirksam wird. Da müssen wir, denke ich, an die Verfahren rangehen. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank für die Zwischenfrage. – Es gibt keinen Dissens, dass wir insgesamt schneller werden müssen. Ich denke, das ist so. Ich will auf einen Umstand hinweisen: Wir schieben – ich sage das so salopp – einen hohen Betrag an Ausgaberesten – auch das ist hier im Parlament eine beliebte Diskussion – vor uns her. Jetzt zu glauben – nehmen wir mal die Bauverwaltung, die bei mir im Haus ressortiert –, da jetzt mal eine Milliarde obendrauf zu packen in der Hoffnung, dann gäbe es mehr Projekte, das wird nicht funktionieren. Das hat etwas mit Bürokratie zu tun, das hat etwas mit Genehmigungsverfahren zu tun, das hat sicherlich auch etwas mit Kapazitäten, die man auf den Ämtern, aber auch in der Privatwirtschaft braucht, zu tun. Wenn ich den Ministerpräsidenten gestern richtig verstanden habe, gab es eine überparteiliche Initiative von Herrn Steinbrück, Herrn de Maizière, Herrn Professor Voßkuhle und der Medienmanagerin Frau Jäkel in der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich für eine große Staatsreform ins Zeug legt. Eine solche Studie ist schnell geschrieben, aber wenn es darum geht, in die Umsetzung zu gehen, liegt der Teufel im Detail. Ich denke, da sind alle föderalen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – gefragt, dass das Geld auch verausgabt werden kann, dass wir investieren können. Ich habe jetzt mal subtil verstanden, dass das auch ein bisschen parteipolitisch gefärbt war, dass Sie sich besonders auf den Artenschutz konzentriert haben. Ich meine, da müssen alle über ihren Schatten springen, damit wir insgesamt schneller werden. (Minister Dr. Danyal Bayaz) Ich kann Ihnen ein Beispiel aus meiner Erfahrung nennen, weil ich ein bisschen mit der Energiewirtschaft zu tun habe, ohne Details aus dem Aufsichtsrat der EnBW auszuplaudern. Ich sage Ihnen eines: Energiewende ist gut und richtig, aber wir haben uns gerade für eine sehr teure Variante entschieden, indem wir große Netzleitungen unterirdisch verbuddeln. Das kostet dreimal so viel, dauert deutlich länger, (Zuruf: Quatsch!) und dafür können wir uns vor allem bei den Kollegen der östlichen Nachbarn bedanken. So etwas muss in Zukunft besser, anders und schneller gehen, damit es auch günstiger wird. (Beifall bei den Grünen) Deshalb denke ich, dass wir große Gemeinsamkeiten haben. Der Teufel steckt im Detail. Jetzt ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Gelder so aufgegleist werden, dass sie auch ankommen. Eines will ich uns selbst noch ins Gewissen reden: Hier wird wirklich ein Billionenpaket in wenigen Tagen durchs parlamentarische Verfahren gejagt. Aus der Landesperspektive ist es wirklich schwer, die Kollateralfolgen komplett zu überschauen, dann die Hand zu heben und zu sagen: Wir wissen genau, was wir machen. Da darf es erst einmal ein Störgefühl geben. Ich denke, es ist legitim, über die Zweifel, die Skepsis und die fachlichen Fragen, die es noch zu klären gibt, zu diskutieren und zu verhandeln. In diesem Sinn werden der Ministerpräsident und ich uns in unterschiedlichen Gesprächen auch mit unserer Partei und unserer Fraktion einbringen. Wir sind zuversichtlich, dass uns am Ende auch etwas gelingt, damit der Staat handlungsfähig und wehrhaft bleibt, damit wir in unsere Infrastruktur investieren können. Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Dieses Thema wird uns an dieser Stelle sicherlich nicht das letzte Mal beschäftigt haben. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Gibt es Wortmeldungen in der zweiten Runde? – Das sehe ich nicht. (Abg. Frank Bonath FDP/DVP meldet sich.) – Doch, für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Bonath. Bitte. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Biedermann und Brand- stifter! – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Alle haben jetzt gesagt, dass Reformen wichtig sind. Sie, Herr Finanzminister, haben es auch noch einmal super ausgeführt. Dem kann man auch nichts entgegenhalten. Das ist so. Im Sondierungspapier steht aber nichts Konkretes über irgendeine Reform, jedoch Konkretes über die Schulden. Die Reihenfolge ist einfach die völlig falsche. (Beifall bei der FDP/DVP) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Als Erstes müssen die Hausaufgaben, nämlich die Reformen gemacht werden, und dann kann man schauen, was man noch an Geld braucht. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir sind doch alle Politikprofis (Abg. Nicolas Fink SPD: Na ja!) und wissen: Wenn das Geld einmal da ist, passiert danach nichts mehr. Das ist doch so wie bei uns zu Hause. Wir haben jeden Mittag die Diskussion, ob zuerst die Hausaufgaben gemacht werden und dann auf den Bolzplatz gegangen wird oder ob vielleicht ausnahmsweise erst mal auf den Bolzplatz gegangen wird und dann die Hausaufgaben gemacht werden. Das funktioniert nie, und das wird hier auch nicht funktionieren. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber das war so! Vielleicht war es ein Feh- ler, die Ampel platzen zu lassen!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich schaue noch einmal in die Runde. Wird außer von der FDP/DVP noch eine weitere Wortmeldung hier eingebracht? Die Grünen und die SPD haben noch Redezeit. – Herr Abg. Fink schüttelt den Kopf. Die CDU hat noch Redezeit. – Keine weiteren Wortmeldungen. Dann haben wir Punkt 2 der Tagesordnung und damit auch die Aktuelle Debatte erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz für das schnellere Bauen – Drucksache 17/8022 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen – Drucksache 17/8392 Berichterstattung: Abg. Dr. Erik Schweickert Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich jetzt der Kollegin Cindy Holmberg für die Fraktion GRÜNE das Wort. – Bitte sehr, Frau Kollegin Holmberg.

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Cindy Holmberg GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! (Abg. Gabriele Rolland SPD: Was ist denn das für ei- ne Ansprache?) Baden-Württemberg braucht dringend mehr bezahlbaren Wohnraum. Doch hohe Zinsen, Kosten, Bürokratie und lange Verfahren bremsen den Bau. Mit dieser Novelle der Landesbauordnung fangen wir an, das zu ändern. (Beifall bei den Grünen) Wir erleichtern das Umbauen und Umnutzen, den Dachausbau und Aufstockungen. Die Umwandlungen von Büros in Wohnraum werden einfacher. Nach der Coronapandemie steht (Cindy Holmberg) hier viel leer, noch mehr als schon davor leer stand. Dem wollen wir gern entgegenwirken. Bürokratische Hürden fallen, Genehmigungen gehen schneller, und überflüssige Standards im Brandschutz, die das Bauen im Bestand verteuern, streichen wir. Gleichzeitig beschleunigen wir den Ausbau erneuerbarer Energien, erleichtern Installationen von Photovoltaik und Ladeinfrastruktur. Mit dieser Reform kann mehr Wohnraum in Bestandsimmobilien entstehen. Sie entlastet Bauherren, kann gegen Leerstand wirken und Städte wiederbeleben und stärkt den Klimaschutz; denn das CO , das nicht entsteht, ist das beste. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die LBO-Novelle trägt eine klare grüne Handschrift. Sie ist ein Booster für das Umbauen und das Umnutzen. Unsere LBO kommt damit einer echten Umbauordnung nahe. Mit dieser Reform setzen wir die Segel für den Bürokratieabbau im Bau. Ich bin der SPD dankbar für den Antrag zur öffentlichen Anhörung der LBO im Ausschuss. (Abg. Daniel Born SPD: Ja!) Nicht, dass wir etwas gehört hätten, was wir nicht schon gehört haben, (Lachen bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Born SPD: Also stimmen Sie zu?) weil die Anhörung tatsächlich natürlich im Vorfeld schon schriftlich stattgefunden hatte. Aber es ist natürlich immer gut und auch sinnvoll, (Abg. Daniel Born SPD: Genau!) sich noch mal persönlich auszutauschen. (Abg. Daniel Born SPD: Genau! Ja! – Abg. Miguel Klauß AfD: Das hat Sie nicht interessiert als grüne Fraktion, was die Experten gesagt haben!) – Nein, das interessiert mich schon. Ich hätte nämlich gern einige Punkte angepasst, (Abg. Miguel Klauß AfD: Und wo sind die Ände- rungsvorschläge?) einen Halbsatz beim Nutzungsbestandsschutz gestrichen oder auch die Haftpflicht im Sinne des Verbraucherschutzes eingeführt. (Abg. Daniel Born SPD: Dann sind die Segel besser gesetzt!) Aber manchmal hat man eben keine Mehrheiten für seine Position. Wichtig ist einfach, dass wir hier in der Anhörung gehört haben, dass alle Akteure diese Reform befürworten und sich auch wünschen. Ein Großteil bewertet sie als sehr, sehr gut und auch mutig. Deshalb muss man manchmal einfach machen und dann evaluieren und gegebenenfalls auch nachsteuern. Das gehört beim Bürokratieabbau einfach mit dazu. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 In anderen europäischen Ländern, z. B. in Dänemark, setzt man sich Ziele, die durch stetige Anpassungen auch erreicht werden. Wenn Probleme auftauchen, dann löst man sie. Genau das werden wir auch hier machen. Aber wir müssen endlich mit dem Bürokratieabbau anfangen. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf wichtig. Dazu gibt es heute den Startschuss. (Beifall bei den Grünen) Weil sich SPD und FDP/DVP gleich auf das eine, was für sie nicht geklappt hat, nämlich die Stellplatzverordnung, konzentrieren werden, werde ich das auch gleich ansprechen. In der Anhörung wurde klar, dass hier unterschiedliche Auffassungen über die Ausgestaltung der Reform bestehen, und zwar von der Bauwirtschaft, von der Wohnungswirtschaft und von den Kommunen. Also: Hier muss einfach noch mal mit allen Akteuren zusammengesessen werden und etwas Gutes und Sinnvolles ausgearbeitet werden; (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Politik muss doch auch mal Entscheidungen treffen!) denn die Kosten dafür muss jemand tragen. Und es ist gut, wenn es aufgeteilt wird. (Abg. Daniel Born SPD: Man muss doch auch mal entscheiden, Frau Kollegin!) Die jetzige Stellplatzverordnung ist so angelegt, dass Kommunen viel Spielraum haben und diesen auch nutzen können. Dazu müssen sie Mehrheiten im Gemeinderat finden. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Dorothea Kliche- Behnke SPD: Und nicht nur reden! – Zuruf des Abg. Daniel Born SPD) Klar hätten wir noch lange diskutieren können, aber das hätte die Novelle verzögert, und daran ist uns Grünen nicht gelegen. Aber es gilt: Nach der Reform ist vor der Reform. Bürokratieabbau ist eine ständige Aufgabe. Das bedeutet kontinuierliche Verbesserung, Innovation und Fortschritt. Genau dafür steht Baden-Württemberg. Und dafür stehen wir Grünen in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen – Abg. Daniel Born SPD: Das schafft keine Verlässlichkeit! Keine Verlässlich- keit! – Gegenruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Doch! Es gibt ja eine Stellplatzverordnung! – Lachen bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Die direkten Gespräche kann man auch außerhalb des Plenarsaals führen, wie man weiß. Ich darf jetzt für die CDU-Fraktion der Kollegin Christine Neumann-Martin das Wort erteilen. Bitte sehr.

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Christine Neumann-Martin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschleunigung und Vereinfachung, den Abbau baulicher Standards und den Ausbau der erneuerbaren Energien – all das verfolgt das Gesetz für das schnellere Bauen. Wir, die CDU-Fraktion, haben diesen Gesetzentwurf intensiv studiert und begrüßen die darin enthaltenen Anpassungen. Bei (Christine Neumann-Martin) der Anhörung im Ausschuss mit den Verbänden und kommunalen Vertretern gab es einige konstruktive Anregungen. Dafür an dieser Stelle vielen Dank. (Abg. Miguel Klauß AfD: Und, angepasst? Nein!) Für uns steht fest: Wir stehen zu unseren Kommunen. Wir haben ein Ohr für ihre Anliegen und für unsere Kommunen. Wir werden auch in Zukunft vertrauensvoll mit ihnen zusammenarbeiten. Unser Ziel ist doch klar: Wir alle wollen mehr Wohnungsbau in Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es ist kein Geheimnis, dass der Wohnungsmarkt in vielen Regionen unseres Landes sehr angespannt ist. Die Nachfrage nach Wohnraum wächst. (Abg. Miguel Klauß AfD: Abschieben schafft Wohn- raum!) Besonders in großen Städten, aber auch im ländlichen Raum benötigen wir dringend neue Wohnungen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier die richtigen Signale. Mit der Reform der Landesbauordnung optimieren und beschleunigen wir die Baugenehmigungsverfahren. Eine neue Genehmigungsfiktion und die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens schaffen mehr Tempo auf dem Weg zur Baugenehmigung. Mit einer neuen Typengenehmigung unterstützen wir das serielle Bauen. Außerdem setzen wir auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Überarbeitung der Kinderspielplatzverpflichtung und die Vereinfachung bei den Abstandsregelungen. Ein ganz wesentlicher Punkt: Wir stärken auch das Bauen im Bestand. So gilt bei einer Aufstockung von Gebäuden das strengere aktuelle Baurecht nur noch für die Aufstockung selbst; für den Bereich unterhalb der Aufstockung bleibt es künftig beim alten Baurecht. Erst in dieser Woche haben wir, die CDU-Landtagsfraktion, hierzu ein Fachgespräch mit kommunalen Vertretern geführt. Wir haben dafür sehr viel Zustimmung erfahren. Unterstützt wird mit der LBO-Novelle auch der Ausbau erneuerbarer Energien, beispielsweise durch eine umfassende Verfahrensfreiheit bei der Einrichtung der Ladeinfrastruktur. Klar ist aber zugleich: Das Bauordnungsrecht bleibt immer eine Baustelle. Mit Blick auf die hohen Baukosten müssen wir uns auch das Baunebenrecht noch einmal genau anschauen; denn es sind gerade auch diese fachgesetzlichen Vorschriften, die das Bauen unnötig verteuern. Abschließend möchte ich sagen: Die LBO-Reform ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Zwar kann sie die Herausforderungen beim Bauen und am Wohnungsmarkt nicht allein lösen; sie wird aber dazu beitragen, Bauen in Baden-Württemberg wieder schneller und vor allem einfacher zu machen. Wir, die CDU-Fraktion, unterstützen diese Reform, weil wir davon überzeugt sind, dass sie die Weichen richtig stellt, weil riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 sie das Bauen in Baden-Württemberg vereinfacht und beschleunigt. Damit ist sie ein wichtiger Hebel bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort in der Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Klaus Ranger.

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Klaus Ranger SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin Razavi! „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ Dieser Satz von Peter Struck gilt leider nicht bei Ihnen und nicht für Ihren Gesetzentwurf für das schnellere Bauen. (Heiterkeit des Abg. Daniel Born SPD) Sie ignorieren unsere Vorschläge aus der ersten Lesung genauso hartnäckig wie die Ratschläge der Experten aus der Anhörung am 19. Februar 2025. Selbst die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – wir haben es gerade gehört – haben schon nach der Anhörung im Ausschuss gefordert, nach der Novelle die nächste Novelle anzugehen. (Abg. Christine Neumann-Martin CDU: Das war ich! – Heiterkeit – Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜ- NE) Das ist schon etwas peinlich. Warum gehen Sie es nicht sofort an und legen gleich eine bessere Lösung auf den Tisch? Was hätten wir uns gewünscht? Eine echte Reform natürlich. (Beifall bei der SPD) Ich liefere Ihnen hierzu gern ein paar Beispiele. Der lange Bestandsschutz der Betriebserlaubnis für ungenutzte Ställe in unseren geschlossenen Siedlungen blockiert durch unnötige Abstandsregelungen den Wohnungsbau in zentralen Lagen unserer Dörfer. Jeder leere Kuhstall ist besser geschützt als sinnvolle Tierhaltungsanlagen im Außenbereich. Als jemand, der aus der Landwirtschaft stammt, kann ich Ihnen allen aus eigener Erfahrung sagen, dass die Abschaffung der Kühe für jeden Landwirt eine sehr schwere Entscheidung ist. Ist sie aber einmal vollzogen, wird in keinen leeren Stall mehr eine Kuh einziehen. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Eine Reduzierung der Betriebserlaubnis von sechs Jahren auf zwei Jahre finden Sie in unserem Änderungsantrag. (Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Sehr gut!) Ein zweites Beispiel: Die Einschränkung des Widerspruchsverfahrens und der Nachbarschaftsbeteiligung ist ganz grundsätzlich zu begrüßen. Dass Sie aber die Warnung einiger Verbände wie der Architektenkammer sowie Bauwirtschaft BW ignorieren, verwundert mich. Sie gehen das Risiko ein, dass alle Meinungsverschiedenheiten gleich vor das Verwaltungs- (Klaus Ranger) gericht gehen. Eine Entschärfung wie in Bayern, bei der die Grundstücksnachbarn schon vor dem Einreichen des Bauantrags miteinander sprechen, und ein freiwilliges Vorverfahren sparen hier wirklich Zeit und Geld. Diese Lösung bringen wir in einem zweiten Antrag ein und zeigen damit auf, wie es in Baden-Württemberg funktionieren kann. (Beifall bei der SPD) Unverständlich – das kam gerade zur Sprache – ist für uns, dass das Thema Stellplatzschlüssel komplett ausgeklammert wurde. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Es gibt doch einen!) Ich frage mich: Warum wohl? Die Antworten fehlen uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. Seit Jahren weiß man, dass vor allem die Tiefgaragenplätze einer der großen Kostentreiber im Wohnungsbau sind. Wir sind der Meinung, dass unsere Kommunen am besten wissen, wo und wie viele Stellplätze benötigt werden, und sie das Stellplatzmanagement selbst am effizientesten regulieren können. Das Thema muss also kommunal und nur hilfsweise durch das Land geregelt werden, so, wie es fast alle Bundesländer in ihren LBOs schon geregelt haben. Die Kommunalisierung der Stellplatzschlüssel wurde im Vorfeld eigentlich bereits von beiden Koalitionspartnern gefordert. Warum wurde sie jetzt in der Novelle der LBO nicht umgesetzt? Wir machen es Ihnen einfach und haben dazu einen weiteren Antrag vorbereitet. Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, stimmen Sie diesem zu! Da bricht Ihnen kein Zacken aus der Krone. (Beifall bei der SPD – Lachen der Abg. Christiane Staab CDU – Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) Der für mich, der ich aus der Branche komme, größte Hammer ist allerdings, dass Sie den Verbraucherschutz bei der kleinen Bauvorlage durch einen erweiterten Personenkreis einfach hinten runterfallen lassen, liebe Kollegin Holmberg. Sie können das nicht einfach den Häuslebauern und jungen Familien zuschieben (Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) nach dem Motto: Die sollen einfach fragen, ob der Planverfasser ausreichend versichert ist. Ein Hausbau ist die größte Investition, die eine Familie im Leben tätigt. Deshalb gehört die Pflicht zur Fortbildung und eine ausreichende Haftpflichtversicherung als Vorschrift ins Gesetz. Alles andere ist einfach nur fahrlässig. Unser vierter Antrag fordert hier eine Nachbesserung. (Beifall bei der SPD) Man kann natürlich noch mehr Beispiele nennen, zu denen Sie sich in den zwei Jahren etwas hätten ausdenken können, z. B. wie man verhindert, im Rahmen des durchaus gut gemeinten Bestandsschutzes auch Schwarzbauten wie im Stuttgarter Leonhardsviertel quasi versehentlich noch zu schützen. Wir wissen natürlich, dass Sie unsere Anträge, weil sie ja von der Opposition kommen, alle ablehnen werden, um sie dann in der nächsten Novelle hoffentlich wieder aufzugreifen. Haode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 ben wir die Zeit dazu? Ich denke, nicht. Wie hat die „taz“ getitelt: Totalversagen. Landesregierung ambitioniert, aber mutlos. Warum wohl? Sie hätten auch im Baunebenrecht viele bürokratische Hürden angehen müssen, um das Bauen wirklich schneller zu machen. Aber wie sagte der Ministerpräsident schon: Die Bürokratie sei oft wie ein wüstes Brombeergestrüpp. Manches selbst gepflanzte und gut gedüngte Brombeergestrüpp muss man auch angehen, auch wenn es mal ein heikles oder heiliges Terrain ist. Wenn Sie das nicht angehen, haben Sie vielleicht Ruhe in Ihrer Koalition oder in Ihrer Parteibasis. Aber regiert man so ein Land? Nein. Das ist also kein großer Wurf, sondern nur ein Minimalkonsens mit einem minimalen Reförmchen. Frau Ministerin Razavi, was Sie hier vorlegen, ist weniger als das Minimum dessen, was wir eigentlich erwartet haben. Aus Verantwortung für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum warten, wollen wir Ihre kleine Reform aber würdigen und sie nicht komplett ablehnen. Sie bekommen daher heute eine Enthaltung von uns. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Friedrich Haag.

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Friedrich Haag FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, wir sind froh, dass wir die Novelle jetzt endlich im Landtag haben. Es ist ja viel Zeit vergangen. Ich möchte mal auf einen Begriff kommen, den Sie regelmäßig nutzen, nämlich den Begriff „Mut“. Die Novelle wurde als mutig und innovativ angepriesen. Doch schauen wir einmal, was denn so mutig sein soll. Sie schaffen mit der Novelle das Widerspruchsverfahren ab – das hat Bayern schon 2007 abgeschafft. Sie führen die Genehmigungsfiktion ein – das haben Bayern, Hamburg und einige andere Länder auch schon längst getan. Sie überführen die Allgemeine Ausführungsverordnung in die LBO – das hat der Normenkontrollrat schon lange gefordert. Zum Schluss: Die Typengenehmigung ist fast schon in jedem Land in der jeweiligen Landesbauordnung verankert. Ich frage mich, Frau Ministerin, wo hier denn der Mut und wo hier die Innovation ist. Wir setzen heute das um, was viele andere Länder schon längst getan haben. Das ist nicht mutig, das ist längst überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Anhörung wurde heute ja schon mehrmals thematisiert. Sie hat klar gezeigt: Das, was hier vorgeschlagen wird, ist durchaus wirklich akzeptabel. Aber die Novelle ist nicht der große Wurf, und sie ist nicht der Gamechanger, den man sich wirklich erhofft hat. Kommen wir zum Thema Stellplatzschlüssel, ebenfalls ein heißes Thema, um das viel gerungen wurde. Es wurde in der (Friedrich Haag) Anhörung ganz deutlich: Sieben von acht Verbänden haben sich klar positioniert, dass man den Kommunen dieses Mittel in die Hand geben soll. Frau Kollegin Holmberg, wir beide haben bei der ersten Lesung hier intensiv debattiert. Sie haben gesagt, Sie wünschten sich, der Stellplatzschlüssel müsse runter. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Null! – Gegenruf des

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Anton Baron AfD

Das ist ja verrückt! Schauen Sie doch mal, wie viele Autos rumstehen auf den Straßen!) – Auf null? Dann geben Sie es doch den Kommunen! (Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Denn die Kommunen können dann entscheiden, was vor Ort benötigt wird und was nicht. Aber da war Ihr Minister ja der Bremser. Deswegen kommt dieses Thema nicht. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Genau da sind wir beim nächsten Thema. Das hat nichts mit Verlässlichkeit zu tun; denn die Baurechtsämter, die Bauherren brauchen Verlässlichkeit. Da kann man sich nicht hier hinstellen und sagen: Jawohl, das brauchen wir demnächst, das hat eine klare grüne Handschrift. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Es gibt doch eine Stellplatzverordnung! Es gibt sie doch! Das ist ver- lässlich!) Ich sage Ihnen eines: Ich freue mich, dass ich die grüne Handschrift hier drin nicht sehe, denn sonst müsste die Novelle nicht „Gesetz für das schnellere Bauen“, sondern „Gesetz für langsameres und teureres Bauen“ heißen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Bla, bla, bla! Mit euch geht es zurück in die Achtzigerjahre! – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Jawohl! – Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig!) Ich kann Ihnen auch ein paar Beispiele nennen. Es war doch diese Koalition, die die teure und unnötige PV-Pflicht eingeführt hat. (Abg. Anton Baron AfD: Genau! – Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Petra Krebs: Mein Gott!) Es war die Regierung Kretschmann, die den Grunderwerbsteuersatz erhöht hat. Und es war diese Regierung, die die Grundsteuerreform für viele Eigentümer teurer gemacht und für viele schlaflose Nächte gesorgt hat. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Es ist auch diese Landesregierung, die das Thema Eigenheim in keinem einzigen Wort im Koalitionsvertrag verankert hat, sondern komplett ausklammert. Genau hier wäre Mut gefragt gewesen; hier müssen wir angreifen und das Thema Eigentum ganz deutlich nach vorn bringen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Wir fördern Eigenheim!) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Es gab auch noch einige andere große Forderungen in der Anhörung, z. B. die projektorientierte Verfahrenssteuerung bei Bauanträgen. Diese hatte der Normenkontrollrat auch bereits 2019 gefordert. Hierzu gab es sogar ein Pilotprojekt im Rems-Murr-Kreis. Doch was ist daraus geworden? Eine Hochglanzbroschüre. Man kann sagen: „Prima! Immerhin eine Hochglanzbroschüre.“ Aber mehr ist leider daraus bisher auch nicht entstanden. Das Baunebenrecht wurde auch angesprochen. Auch hier müssen wir ansetzen. Es ist klar, Frau Ministerin, dass Sie nicht allein daran arbeiten müssen. Vielmehr gehört auch das Umweltministerium dazu. Aber hier muss man eben auch mal ansetzen und auch Mut haben, die Aufgabe umzusetzen und auf die Kollegin Walker Druck zu machen; denn ansonsten geht es hier auch nicht voran. Und das Baunebenrecht muss auch deutlich entschlackt werden. Noch etwas zum Thema Wahlversprechen: Senken Sie doch endlich mal den Grunderwerbsteuersatz! (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Gegenfinanzie- rung, Herr Kollege! Keine Gegenfinanzierung! – Ge- genruf von der FDP/DVP: Doch!) Egal, bei welcher Podiumsdiskussion man ist, werden von Ihnen und von der CDU immer 3,5 % angepriesen. Das wäre mal etwas, was man umsetzen könnte. (Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Aber mit Umsetzen von Wahlversprechen hat es die CDU mittlerweile leider auch nicht mehr so. Deswegen, Frau Ministerin: Wir werden der Novelle zustimmen. Wir sind froh, dass es zumindest einmal einen kleinen Schritt vorangeht. Wir hätten uns deutlich mehr gewünscht. Aber lieber wenig als gar nichts. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Miguel Klauß. (Zurufe von der AfD: Mig-u-el!)

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Miguel Klauß AfD

Herr Präsident, verehrte Kollegen! Das Gesetz für das schnellere Bauen ist wichtig, aber es ist nicht genug. Das haben wir ja schon in der ersten Lesung besprochen. Normalerweise müsste man es doch komplett überarbeiten und, wie schon gesagt, die Kettensäge daransetzen, weil es einfach noch viel zu viele Vorschriften und Verordnungen gibt. Deswegen haben wir auch Änderungsanträge eingebracht, die berücksichtigt werden sollten. Wir sollten die Fahrradstellplatzpflicht abschaffen und die Garagenverordnung dahin gehend ändern, dass wir nur die Definition einfügen: „Garagen dienen nicht zu Wohnzwecken.“ Fertig. Und alles andere streichen wir heraus. Wir setzen auf Eigenverantwortung und auf – das Wort kennen Sie leider nicht mehr – die Freiheit. Weiterer Antrag: Die Verpflichtung, Spielplätze zu bauen oder eine Ausgleichszahlung zu tätigen, wollen wir ersatzlos strei- (Miguel Klauß) chen. Das war auch die Meinung der meisten Experten in der öffentlichen Anhörung. Der Experte aus der Bauwirtschaft hat richtigerweise gesagt: Ein Kinderspielplatz in der Gemeinde sollte eine Daseinsvorsorge sein und aus dem normalen Steueraufkommen finanziert werden, ohne mit dieser Ausgleichszahlung wiederum eine Einnahmequelle für die Gemeinde zu tätigen. Man fragt sich schon – das hat auch der Experte gesagt –: Wofür bezahlt man in diesem Land eigentlich noch Steuern? Die höchsten Steuern und Abgaben – und was haben wir? Schlaglöcher, Infrastruktur kaputt, über Sicherheit brauchen wir, meine ich, nicht zu diskutieren. Wir bekommen nichts mehr für unsere Steuergelder, nicht einmal etwas für die Kinderspielplätze in den Gemeinden. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Das ist wirklich das Allerletzte! – Zurufe von den Grünen) Des Weiteren ein Entschließungsantrag, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) damit auch die kleine Bauvorlageberechtigung im Verzeichnis der Ingenieurkammer geführt wird. Und wir fordern die Kopplung der Bauvorlageberechtigung an die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg zur Gewährleistung von Sicherheit und Qualitätssicherung beim Planen und beim Bauen. Umfassend hoffen wir auf viele weitere Maßnahmen, denn wir glauben einfach, dass diese Novelle hier nicht ausreichend ist, damit das Bauen beschleunigt und Bürokratie abgebaut wird. Stimmen Sie wenigstens unseren Änderungsanträgen zu, und ignorieren Sie einfach einmal, dass darüber „AfD-Fraktion“ steht. Das könnten Sie ja mal tun und so inhaltliche Politik für die Bevölkerung machen anstatt Parteipolitik. Ansonsten enden Sie alle einmal wie die inhaltslose und rückgratlose FDP im Bundestag. (Beifall bei der AfD) Natürlich wird das Gesetz nicht zu einem Boom führen. Das ist uns allen klar. Denn es gibt auch andere Themen und aktuelle Geschehnisse, bei denen viele gerade nicht im Blick haben, welche Auswirkungen diese auf die Baubranche, auf das Bauen und Wohnen haben. Das Stichwort ist – das hatten wir heute Morgen schon – Sondervermögen oder, wie es übersetzt heißt: der größte Wahlbetrug der CDU aller Zeiten. (Beifall bei der AfD) Denn das Sondervermögen, also die gigantische Schuldenaufnahme, hat Auswirkungen auf Bauen und Wohnen, auf die Baubranche. Allein die Ankündigung dieser Schulden hat dafür gesorgt, dass die Zinsen, die langfristigen Zinsen für die Bundesanleihen, an einem Tag so stark gestiegen sind wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr, und zwar um 0,31 Prozentpunkte. Ebenfalls sind die langjährigen Bauzinsen für 20-jährige Darlehen gestiegen. Obwohl die EZB am Donnerstag der letzten Woche den Leitzins gesenkt hat, haben Sie mit der Ankündigung des Sondervermögens dafür gesorgt, dass die Zinsode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 senkung der EZB verpufft ist. Sie haben also das Bauen und Wohnen deutlich verteuert. Frau Razavi, Sie sind von der CDU, Sie sind von der Wählertäuschungspartei CDU – da müssen Sie reagieren. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Diese schlechte Rede von Ihnen stellen Sie auf TikTok! – Zurufe von der AfD) – Natürlich stelle ich sie auf TikTok; die Bürger müssen ja davon erfahren. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Die Bürger müssen von Ihrer schlechten Politik erfahren, Herr Schwarz. Das ist doch ganz klar. (Beifall bei der AfD) Was Sie auf jeden Fall getan haben: Allein die Ankündigung des Sondervermögens wird zu enormen Belastungen für künftige Häuslebauer führen, die jetzt gerade dabei sind, eine Baufinanzierung abzuschließen. Das heißt, der volkswirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Schaden, den Sie anrichten, ist enorm. Dieses Gesetz für das schnellere Bauen ist wirklich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, um hier positive Auswirkungen auf die Baubranche zu haben. Die haben Sie und Ihr Friedrich Merz damit massiv zunichtegemacht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt für die Landesregierung der Frau Ministerin das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einmal mit einem herzlichen Dankeschön an Sie alle beginnen, an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für unsere gute Beratung im Rahmen der Sitzung im Februar. Wir hatten eine wirklich gute Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, und wir haben danach im Beratungsteil der Sitzung auch ganz sachlich einige wichtige Punkte noch einmal beleuchtet und diskutiert. Das Ergebnis war anschließend einstimmig. Eine Fraktion hat sich enthalten; das ist auch ihr gutes Recht. Dieses Votum im Ausschuss zeigt, dass wir mit dieser Reform für schnelleres Bauen auf alle Fälle auf dem richtigen Weg sind und das Richtige tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung im Ausschuss hat im Großen und Ganzen bestätigt, was die Regierungsanhörung im letzten Jahr schon gezeigt hat. Wir beschleunigen mit der Reform alles, was man im Verfahren beschleunigen kann. Wir reduzieren die Anforderungen an das Bauen, wo immer man sie in der Landesbauordnung reduzieren kann, und wir machen das Bauen im Bestand entscheidend leichter. Diese Reform stellt das Bauordnungsrecht in Baden-Württemberg unmissverständlich auf Ermöglichen. Das ist die zentrale Botschaft und das zentrale Thema. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Insofern ist diese Reform auch tatsächlich ein Gamechanger. Wir respektieren erkennbar das Recht auf Bauen. Klar ist aber (Ministerin Nicole Razavi) auch: Wer jetzt noch mehr Standardabbau will, wer vor allem die Anforderungen an den Neubau reduzieren will, der muss – das ist heute auch schon mehrfach gesagt worden – ans Baunebenrecht. Das betrifft eine ganz breite Palette: vom Arbeitsstättenschutz bis zum Wasserrecht, vom Artenschutz bis zum Gebäudeenergierecht etc. Natürlich ist da vor allem auch der Bund gefordert. Ich erwarte von der neuen Bundesregierung, dass sie hier auch wirklich tätig wird. Die letzte hat es leider nicht geschafft. Wir müssen vor allem an die sogenannten anerkannten Regeln der Technik, die vieles schwierig machen, auf die wir als Gesetzgeber überhaupt keinen Einfluss haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An- dreas Schwarz GRÜNE) All das können wir leider mit dieser LBO nicht neu regeln, aber wir werden natürlich auch diese Themen weiter auf dem Schirm haben und sie uns vornehmen. Der Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ wird uns dabei sicherlich weiter tatkräftig unterstützen. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Dr. Hellstern von der AfD? Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Bitte. – Jetzt hat er sich erschreckt. (Heiterkeit)

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Meine Frage zielt auf eine Auflage ab. Wir haben im Landtag vor ein, zwei Jahren beschlossen, dass bei Neubauten unbedingt, zwingend PV-Anlagen aufs Dach müssen. Jetzt ist aber im Januar im Bund ein Gesetz beschlossen worden – inzwischen werden an sonnigen Tagen Negativstrompreise erzielt, da es einfach zu viel PV-Strom gibt –, mit dem die Einspeisekonditionen seit dem 25. Februar drastisch verschlechtert wurden. Ist es noch zeitgemäß, den Bauherren, die mit jedem Cent rechnen müssen, die Pflicht aufzuerlegen, Solaranlagen aufs Dach zu machen, obwohl dieser Strom momentan schon ein Problem darstellt? Es wird beim Bund und auch beim Bundeswirtschaftsministerium überlegt, wie man an vielen Tagen diesen Strom abregeln kann, und es wird auch versucht, nur noch Anlagen zuzulassen, die man abregeln kann. Kann man da den Bauherren noch zumuten, für ein paar Zehntausend Euro so eine Anlage verpflichtend aufs Dach machen zu müssen? Danke. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Ich denke, der große Zulauf bei PV-Anlagen zeigt, dass es wirklich eine gute Sache ist, selbst Strom zu produzieren und zu generieren. Wer das machen kann und machen möchte, macht es auch wirklich gern. Ich denke, es stellt sich nicht die Frage, ob wir PV-Anlagen brauchen oder nicht. Es ist einfach eine gute Idee. Die Frage ist: Wie schnell kommen wir mit dem Netzausbau und vor allem auch mit dem Thema riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Speicherung voran? Das sind natürlich auch für die Zukunft ganz aktuelle Themen. Doch das heißt nicht, dass PV-Anlagen deswegen eine schlechte Idee sind. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bauordnungsrecht ist für das Bauen ganz grundlegend. Deswegen ist die LBO-Reform für schnelleres Bauen auch ein ganz wichtiger Meilenstein, und – ich greife gern ein oft genutztes Wort aus der Anhörung auf – sie ist mutig. Doch natürlich liegt im Bauordnungsrecht allein nicht die Antwort auf alle Fragen. Deswegen kommt es ganz entscheidend darauf an, dass es ein Gesamtpaket gibt aus allem, was wir im Bausektor, vor allem im Wohnungsbau, tun. Ich nenne hier mal nur ein paar wenige Schwerpunkte: unsere Wohnraumförderung, mit der wir im Doppelhaushalt 1,5 Milliarden € zur Verfügung stellen; die Städtebauförderung, mit der wir im Doppelhaushalt rund eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung stellen und die Kommunen damit unterstützen – wir alle wissen, dass jeder Fördereuro das Achtfache an Investitionen nach sich zieht und auslöst. Der dritte Punkt: Ich erinnere an und weise auf unser Virtuelles Bauamt hin, mit dem bereits 150 von 209 unteren Baurechtsbehörden vollproduktiv, also voll im Verfahren arbeiten und mit dem wir in Baden-Württemberg über 70 % aller Bauanträge bundesweit auf den Weg bringen. Wir sind hier bundesweit wirklich Vorreiter und Musterländle – mit drei Ausrufezeichen. Man sieht, was man tun kann, wenn man die Dinge auch bei der Digitalisierung ernst meint und gut macht. Es ist nicht das eine große Rad, mit dem wir das Uhrwerk wieder in Schwung bringen. Ich denke, das ist uns allen klar. Wir müssen die ganze Mechanik, jedes Rädchen im Blick behalten, in Schwung bringen, aktivieren und dann klug und mutig das tun, was wir tun können und was auch unbedingt notwendig ist. Mit „wir“ meine ich wirklich alle, die am Bau tätig sind, mit dem Bauen etwas zu tun haben und hier Verantwortung tragen. Da kann keiner nach dem Sankt-Florians-Prinzip sagen: „Bitte, andere sollen die Verantwortung tragen, sollen zur Beschleunigung und Vereinfachung beitragen, aber bei mir muss alles so bleiben, wie es ist.“ Freiheit bedeutet eben auch Verantwortung, und das gilt gerade ganz besonders für den Baubereich. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin diese große Reform der Landesbauordnung auch ganz persönlich mit dem Ziel angegangen, dass wir, die Landesregierung, aber auch der Gesetzgeber, einmal zeigen, dass wir nicht nur von Bürokratieabbau sprechen, sondern gerade in solchen Krisenzeiten, in denen der Motor beim Wohnungsbau komplett zum Stillstand gekommen ist, wirklich Ernst machen und wirklich jedes Steinchen umdrehen, um zu sehen, was in der LBO denn wirklich sein muss und was nicht. Die LBO ist nicht dafür da, den Komfort oder den Luxus zu definieren, sondern das zu definieren, was zwingend notwendig ist, und dann den Bauherren auch die notwendige Freiheit zur eigenen Entscheidung und Gestaltung zu geben. (Ministerin Nicole Razavi) Deswegen bin ich davon überzeugt, dass diese Reform der LBO weit mehr ist als nur ein weiterer Gesetzentwurf. Sie ist wirklich – darauf können wir, das Parlament, insgesamt auch stolz sein – Ausdruck unserer Entschlossenheit, das Bauen in unserem Land neu auszurichten. Es geht nicht nur darum, bürokratische Hürden abzubauen, sondern es geht auch darum, eine neue Kultur des Ermöglichens, des Möglichmachens zu schaffen. Genau das ist der Weg, den wir in dieser Legislaturperiode beschreiten wollen: weg von der Regulierung um ihrer selbst willen hin zu einer pragmatischen und zukunftsorientierten Gestaltung der Baupolitik. Vielleicht kann das dann auch die Blaupause und das gute Beispiel für viele weitere Themen sein, für die wir hier im Land Verantwortung tragen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Deswegen lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Gesetzentwurf zügig verabschiedet wird und dann auch zügig in Kraft treten kann. Und lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Zeichen für die Zukunft unseres Landes, seiner Gemeinden und Städte mit seinen Bürgerinnen und Bürgern setzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ist das eine Wortmeldung, Herr Abg. Haag? – Nein. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann sind wir ohne weitere Wortmeldungen am Ende der Allgemeinen Aussprache angekommen. Damit können wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8022 schreiten. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Fachausschusses für Landesentwicklung und Wohnen, Drucksache 17/8392. Hier wird empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir haben jetzt einen Abstimmungsmarathon vor uns, weil es viele Änderungsanträge gibt. Ich will gleich darauf hinweisen, dass vier Änderungsanträge der Fraktion der SPD, zwei Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP und noch zwei Änderungsanträge der Fraktion der AfD sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD vorliegen. Ich werde die Änderungsanträge bei Artikel 1 und den Entschließungsantrag nach der Schlussabstimmung zur Abstimmung stellen. Ich rufe jetzt Artikel 1 Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 48 auf und gebe hierzu noch folgende Hinweise: In dem Gesetzentwurf ist in Nummer 18 bei § 33 Absatz 1 das Datum der letzten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, 4. Januar, durch das Datum 22. Dezember zu ersetzen. – Sie stimmen dieser redaktionellen Änderung zu. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Außerdem ist in Nummer 45 bei § 77 eine Angabe einzusetzen. Diese Stelle ist durch eine eckige Klammer gekennzeichnet. Diese Angabe hängt mit der Verkündung und dem Inkrafttreten des Gesetzes zusammen und kann nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt werden. Die Regierung wird deshalb heute ermächtigt, diese Angabe vor der Verkündung in das Gesetz aufzunehmen. – Auch hier stimmen Sie zu. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Änderungsanträge. Der erste Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/8510-1, betrifft zum einen die Nummer 2 Buchstabe c sowie zum anderen die Einfügung einer neuen Nummer 20, die sich auf die Änderung von § 37 LBO bezieht, und sieht insbesondere die Abschaffung der Fahrradstellplatzpflicht vor. Ich stelle diesen Antrag insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Der nächste Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/8510-2, betrifft die Nummer 6 und fordert die Abschaffung der Verpflichtung zur Herstellung von Kinderspielplätzen und zur Begrünung von baulichen Anlagen. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/8510-8, mit dem eine neue Nummer 20 eingefügt werden soll. Diese betrifft die Änderung von § 37 LBO. Den Gemeinden soll mehr Verantwortung bei der Festlegung von Stellplatzanforderungen übertragen werden. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt stelle ich den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8510-4, zur Abstimmung, der ebenfalls die Einfügung einer neuen Nummer 20 sowie infolge der Änderung eine neue Nummer 43 mit dem Ziel einer vollständigen Kommunalisierung der Stellplatzfrage begehrt. Diesen Antrag stelle ich ebenfalls insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Zu Nummer 29 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8510-5, vor, der die Zustimmung der Eigentümer benachbarter Grundstücke zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen fordert. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/8510-9. Dort soll ebenfalls eine neue Nummer 29 – dies betrifft die Änderung von § 54 LBO – in den Gesetzentwurf einfügt werden. Diese fordert, dass (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) die Baurechtsbehörde den Bauherren unverzüglich und vollumfänglich mitzuteilen hat, welche Ergänzungen ihrer Bauvorlage erforderlich sind. Wer diesem Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8510-6, zu Nummer 34 ab – dieser betrifft die Änderung von § 62 LBO –, mit dem die Länge der Privilegierung ehemaliger Tierhaltungsanlagen verkürzt werden soll. Wer diesem Änderungsantrag der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Schließlich kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8510-7, der die Neufassung der Nummer 35 – diese betrifft die Änderung von § 63 LBO – fordert. Er zielt darauf ab, auch für die neu hinzugekommenen Berufsgruppen die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Wer diesem Änderungsantrag der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir zu Artikel 1 insgesamt. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 2 Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung mit den Nummern 1 und 2 auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung Hier gebe ich noch folgenden Hinweis: In dem Gesetzentwurf ist auch in Artikel 3 noch eine Angabe einzusetzen, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zusammenhängt und nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt werden kann. Diese Stelle ist durch eine Klammer gekennzeichnet. Die Regierung wird hiermit wieder ermächtigt, diese Angabe vor der Verkündung in das Gesetz aufzunehmen. – Sie stimmen zu. Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt Artikel 3 mit dieser Maßgabe zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik Wer stimmt Artikel 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 5 Änderung des Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 4 auf. Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 5 wird mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Neubekanntmachung Wer stimmt Artikel 6 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 6 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Wer stimmt Artikel 7 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 7 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 13. März 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz für das schnellere Bauen“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Wir haben jetzt noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/8510-3, abzustimmen, der in Abschnitt I einen Feststellungsteil mit drei Ziffern und in Abschnitt II drei Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Ich stelle den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir treten hiermit in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung, wie vereinbart, bis 14:00 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung: 12:45 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beenden die Mittagspause und setzen die Plenarsitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Fragestunde – Drucksache 17/8240 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l B o r n S P D – E r h a l t d e r N o t f a l l p r a x i s i n S c h w e t z i n g e n Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Daniel Born SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, happy Birthday! Wir brauchen unsere Notfallpraxis in Schwetzingen. Wenn ich das so formuliere, dann ausdrücklich in Solidarität mit den vielen Menschen in Baden-Württemberg, die für ihre Notfallpraxen vor Ort kämpfen. Baden-Württemberg heißt, in einem guten Land eine gute medizinische Versorgung vor Ort zu finden. Darum muss es gehen. Darum muss gelten: Wir kämpfen um jede Notfallpraxis. In meinem Zuhause, in Schwetzingen, haben bis jetzt 12 500 Menschen unterschrieben, dass unsere Notfallpraxis erhalten bleiben soll, 12 500 Menschen, die sich dafür einsetzen, dass es eine gute Versorgung für alle Generationen gibt. Darum frage ich die Landesregierung: a) Wie bewertet die Landesregierung die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg geplante Schließung der Notfallpraxis in Schwetzingen? b) Was unternimmt die Landesregierung auch angesichts von 12 500 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt der Notfallpraxis, um diesen Standort zu erhalten? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die Landesregierung das Geburtstagskind, Herrn Minister Lucha, ans Redepult bitten. Bitte sehr. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Präsident, noch einmal ganz herzlichen Dank für die netten Geburtstagswünsche! Geschätzter Herr Vizepräsident Born, Ihre Frage ist ja quasi eine Art Geburtstagsgeschenk, (Heiterkeit – Zuruf: Wieso „quasi“? Das ist ein Ge- burtstagsgeschenk!) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 weil wir ja in letzter Zeit durchaus diskutiert haben. Weil wir gestern die große Emotionsdebatte abgearbeitet haben, gehen wir jetzt einfach mal so ein bisschen ins Normative. Ich glaube, wir werden gute Lösungen hinbekommen. Die Kassenärztliche Vereinigung bündelt die Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Sie wissen es: knapp 1 000 nicht besetzte Hausarztsitze, Altersstruktur, Disparitäten und auch die Versorgungsverantwortung. Den Begriff „Regelversorgung“ möchte ich nicht benutzen; es geht um die reguläre Versorgung, wenn ich bei meinem Hausarzt einen Termin brauche. Deswegen soll die Bereitschaftspraxis Schwetzingen zum 31. Juli geschlossen werden. Alternativen werden erarbeitet. Als Alternative 1 steht der Bevölkerung von Schwetzingen im Bedarfsfall die Bereitschaftspraxis am Universitätsklinikum Heidelberg zur Verfügung. Die Wochenöffnungsstunden der Praxis werden von derzeit 38 auf dann 45 erhöht. Die Bereitschaftspraxis am Universitätsklinikum Mannheim stellt die Alternative 2 dar. Sie ist 56 Stunden pro Woche geöffnet. Künftig werden acht zusätzliche Arztstunden angeboten. Damit werden an den Alternativstandorten die Voraussetzungen geschaffen, um dort die Patientinnen und Patienten, die bislang in Schwetzingen waren, aufnehmen zu können. Beide Alternativstandorte sind für 99 % der Bevölkerung im Kreis innerhalb von 30 Minuten zu erreichen und für 100 % der Bevölkerung in 40 Minuten. Sie wissen: Dazu werden die Hausbesuche ausgeweitet, der Fahrdienst wird mit Fahrerinnen und Fahrern verstärkt, damit sich die Ärztinnen und Ärzte auf die Klientel konzentrieren. Die Kapazitäten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes – 116 117; ich habe es gestern in der Generalaussprache gesagt – wurden schon jetzt erhöht und werden noch weiter ausgebaut und gestärkt. Ich denke, wir müssen es in aller Ruhe betrachten, weil die Fragestunde immer die Gelegenheit gibt, das Ganze normativ zu betrachten. Tatsächlich müssen wir uns daran gewöhnen, dass wir in vielen Bereichen absolute oder relative Mängel zu bewältigen haben. Ich erwähne noch einmal den Hintergrund: Das ist die Altersstruktur, die Zuteilungsstruktur, wer die Dienste macht, und das ist die hohe Beschäftigtenquote, die sich wieder negativ auf die Arztpraxen in der Regelversorgung auswirkt. Ganz entscheidend ist: Dieses Konzept der Bündelung der Kräfte – gestern gab es die Information in Bad Saulgau – führt dazu, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst von der Belastungslogik der regulären Versorgung entkoppelt wird. Genau auf das müssen wir setzen. Es wurde immer so getan, dass man das nicht in einen Topf werfen sollte. Wir sind aber nicht mehr in der Verlegenheit, Vorhaltestrukturen zu haben, die nicht in Anspruch genommen werden. Wir alle gehen im Durchschnitt sechs Mal im Jahr zum Hausarzt; die Gesünderen vielleicht etwas weniger, die alten Opas aber mehr. Alle fünfeinhalb Jahre nehmen wir das Angebot des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wahr. Dr. Preusch, der vom Fach ist, hat gestern gesagt: Wegen der Diagnosen Magen-Darm, Erkältungskrankheiten und anderer (Minister Manfred Lucha) nicht lebensbedrohlicher Krankheiten gehen wir zum Hausarzt. Nachdem wir gestern diese Generalaussprache hatten – für die ich sehr dankbar bin –, appelliere ich: Wir konzentrieren uns jetzt mit den Ärztinnen und Ärzten, mit den Patientenvertretern und mit den Kommunen darauf, den Menschen das richtige Angebot am richtigen Ort und zur richtigen Zeit zu machen. Das hat auch sehr viel mit unserer Gesundheitskompetenz und unserer Einschätzungskompetenz zu tun. Wir können nicht alles über die Angebotsseite regulieren. Das werden wir nicht schaffen. Lieber Kollege Born, ich habe es gestern schon gesagt und betone es noch einmal: Mein Respekt vor Selbstverwaltungsstrukturen ist groß, solange wir nichts anderes gesetzlich festlegen. Das ist aus gutem Grund geschehen. Wir haben diese Selbstverwaltungsstrukturen mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern übrigens auch in der Krankenversicherung, wir haben die Selbstverwaltung in der Krankenhauslandschaft und natürlich auch in der Ärzteverwaltung. Auch die Rolle der Ärztekammern unterschiedlicher Genese ist sehr wichtig. Deswegen zu Ihrer Frage nach den Unterschriften: Die Unterschriften wurden gesammelt. Ich appelliere deshalb, dass wir jetzt zurückkehren, dass das Angebot, das jetzt geschaffen wurde, verbindlich und verlässlich ist. Wir werden genau darauf achten, dass die Qualität erhalten bleibt. Wir werden darauf achten – das haben wir Ihnen zugesichert und das hat gestern auch der Beschluss der Regierungsfraktionen gezeigt –, dass der Nachsteuerungsbedarf, wenn es ihn gibt, erfüllt wird. Jetzt wird an dem Plan der Kassenärzte festgehalten, und wir werden das, was wir Ihnen in mehreren Sitzungen zugesagt haben, auch weiter einhalten.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Born.

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Daniel Born SPD

Herr Minister, ganz herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. – Trotzdem haben sich für mich daraus eineinhalb Zusatzfragen ergeben. Die 30 Minuten, die häufig genannt werden, berücksichtigen in keiner Art und Weise die Verkehrsbelastung in der Rhein-Neckar-Region. Weder Heidelberg noch Mannheim wird für weite Teile meines Wahlkreises innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein. Das wird in der Folge dazu führen, dass zumindest im südlichen Teil des derzeitigen Einzugsbereichs der Notfallpraxis, also in Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim und Reilingen, nach Speyer gefahren wird. Das bedeutet, ein anderes Bundesland erfüllt faktisch die Aufgaben, die eigentlich in Baden-Württemberg selbst erfüllt werden müssten. Wie bewerten Sie das? Zur zweiten Frage, die sich daraus noch ergeben hat. Ich kenne Ihre Position, dass Sie aufgrund der Selbstverwaltung hier nicht so einschränken können, wie das jetzt beispielsweise auch in der von mir initiierten Unterschriftenaktion gewünscht wird. Trotzdem noch mal einen Gedanken: Gestern hat beispielsweise auch Frau Staatssekretärin Kurtz, die auch darüber Bescheid weiß, was eine Regierung darf und was eine Regierung nicht darf, mit für den Antrag der SPD gestimmt, der ausdrücklich davon ausgeht, dass die Regierung entsprechende Möglichkeiten hat. Ich möchte einen Grund dafür nennen. Die KVBW ist natürlich für die Ärztinnen und Ärzte zuständig, riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 aber es geht hier um ein Gesamtbild der gesundheitlichen Versorgung. Die Realität wird sein, dass die Menschen aus Schwetzingen, wo die GRN-Klinik einen hervorragenden Ruf hat und sehr zentral liegt, eben nicht nach Heidelberg oder Mannheim fahren werden, sondern die Notfallambulanz in der Klinik Schwetzingen aufsuchen werden, die schon jetzt stark belastet ist. Die wichtige, von Ihnen genannte Frage, wie man mit Mängeln umgehen kann, wird hier in der Folge dazu führen, dass sich die Mängel im Bereich der Ausstattung der Notfallambulanz an der GRN-Klinik noch einmal deutlich verstärken werden. Deswegen wird dort gerade auch vom Personal die Unterschriftenaktion zu Recht massiv unterstützt. Wie bewerten Sie hier Ihre Einflussmöglichkeiten?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Punkt 1: Im Sozialgesetzbuch V ist eindeutig definiert: Der Sicherstellungsauftrag für die Versorgung außerhalb der Praxiszeiten liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Es ist ein Diskussionsprozess innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung mit Beschlüssen der Vertreterversammlung. Deren Plausibilität, deren Rechtssicherheit wurde von uns, der Rechtsaufsicht, begrüßt. Wir haben daran keinen Zweifel. Ich kenne die Sorgen, ich kenne auch die Summe der Anfragen, die Sie uns gestellt haben. Wir haben da ein sehr heterogenes Bild. Eine weitere Person bedeutet oft einen Zuwachs von 10 %. Wir haben dort, wo wir schon Schließungen hatten, eine sehr heterogene Veränderungslage. Es entbindet uns nicht von der Aufgabe – da bin ich bei Ihnen –, den Patientinnen und Patienten, den Ärztinnen und Ärzten zu sagen, zu welcher Zeit und an welcher Stelle welche Indikation behandelt wird. Es ist für mich fiktiv, dass die Patientinnen und Patienten dann alle nur zur Notaufnahme gehen. An manchen Stellen haben wir z. B. – das haben wir herausgefunden – unter der Woche während der regulären Öffnungszeiten einen Zuwachs in der Notaufnahme mit nicht notfallindizierten Diagnosen. Und anderswo – in Schopfheim – haben wir einen Rückgang. Darum haben wir die Zeitachsen. Darum wünsche ich mir jetzt auch, dass in den Kommunikationsmustern mit dem Rettungsdienst, mit der kommunalen Familie, mit der Ärzteschaft jetzt wirklich darüber informiert wird, welches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger da ist. Ich gebe Ihnen recht, Herr Born: Sollten wir nach einer einjährigen Monitoringzeit feststellen, dass sich nicht die regulären Patientenströme ergeben, haben wir den Auftrag – das hat auch der gestrige Antrag eindeutig bewiesen –, dann mit den Verantwortlichen zu reden. Wir haben – da haben Sie uns auch unterstützt – im sektorenübergreifenden Landesausschuss die sektorenübergreifende Kommunikation, zumal das auch echte Modellprojekte sind. Wir warten inständig – – Heute keine „no politics“. Ganz wichtig: Wir brauchen vom Bund die Integrierten Notfallzentren. Wir brauchen die Kompatibilität der Notrufnummern 112 (Minister Manfred Lucha) und 116 117. Wir haben jetzt Gespräche zur Kommunikation mit dem Rettungsdienst, mit den Kliniken und mit den niedergelassenen Ärzten. Lassen Sie uns das jetzt so kommunizieren, dass der Gelingensdruck groß ist. Mir hat noch niemand gesagt, mit welchen Ressourcen der Vergangenheit Strukturen gebildet werden können. Deswegen, denke ich, haben sich die Kassenärztinnen und Kassenärzte in einem Diskussionsprozess genau dafür eingesetzt. Ich kenne die Praxisgeführten. Sie wissen, manche Behandlungen haben ein Preisschild. Die wollen ja Gleichmäßigkeit im ganzen Land. Auch die Tatsache, dass sie konsequent an Kliniken gehen – ich meine, sie haben jetzt unser kritisches Kontrollvertrauen verdient.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 erledigt. Die Mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Schweickert – „Kosten und Folgen von IT-Systemfehlern“ – unter Ziffer 2 ist vom Anfragesteller zurückgezogen worden. Deshalb rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – L ä r m s c h u t z w a n d a n d e r B 2 7 b e i H ü f i n g e n a u f H ö h e d e s W o h n g e b i e t s „ A u f H o h e n “ Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, Sie haben den betroffenen Abschnitt der B 27 ja schon benannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Staatssekretärin, liebe Kollegin Zimmer, ich möchte Sie damit nicht ärgern, (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen und auf der Re- gierungsbank – Zuruf von der CDU: Tun Sie aber!) aber das ist wirklich ein Punkt – – Ja, ich möchte auch euch nicht nerven, aber ihr kennt jetzt wenigstens schon einmal diesen wichtigen Knotenpunkt der B 27. Da kreuzt die B 31 von Freiburg in Richtung Bodensee, auf der anderen Seite die B 27 von Stuttgart in Richtung Zürich. Es ist wirklich ein wichtiger Knotenpunkt, der – was die Fahrbahnen angeht – erfreulicherweise ausgebaut wurde. Bis 2020 war dieser Abschnitt in beiden Fahrtrichtungen einspurig, jetzt haben wir einen vierspurigen Ausbau. Die Fahrbahnen sind seit 2022 gebaut und fertiggestellt. Mit dieser Maßnahme wurde eine Lärmschutzwand aufgestellt. Diese Lärmschutzwand hat Mängel aufgewiesen, deswegen konnten nicht beide Fahrbahnen in Betrieb genommen werden. Vorher konnte man dort 100 km/h fahren – es war auch schon eine Engstelle, die immer wieder zu Staus geführt hat –, jetzt aber kann man nur noch 50 km/h fahren, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ist doch gut!) auch auf nur einer Fahrbahn. Die Lage ist noch kritischer als zuvor. Es ist noch immer keine Verbesserung in Sicht. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Ich frage deshalb: a) Wieso ist die Verkehrsfreigabe nicht wie avisiert im August 2024 erfolgt? Dann hätte eine Maßnahme erfolgen sollen. b) Bis wann rechnet die Landesregierung mit einem vollständigen Abschluss der Sanierungsarbeiten sowie der vollständigen Verkehrsfreigabe? Vielen Dank.

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf Frau Staatssekretärin Zimmer um die Beantwortung der Fragen bitten.

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Elke Zimmer

Herr Präsident! Lieber Kollege Reith, Sie nerven uns nicht. (Heiterkeit der Abg. Martina Braun GRÜNE und Ni- kolai Reith FDP/DVP) Letzten Endes nervt uns das ja selbst. Auch wir würden diesen Vorgang gern abschließen, auch das RP würde diesen Vorgang gern abschließen. Sie haben es schon geschildert. Wir sind ja froh, dass wir diese Baumaßnahme dort hatten. Wir sind froh, dass wir dort diese Lärmschutzwand haben. Wir sind nicht froh, dass es dort diese Baumängel gibt, die nach wie vor nicht abgestellt sind. Wir haben hier ja auch schon zwei Mal, meine ich (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Mindestens!) – mindestens zwei Mal –, darüber debattiert. Letzten Endes geht es im Moment darum, wie die Baufirma bei den Mängeln tatsächlich Abhilfe schaffen kann. Da geht es um karbonverstärkte Betonmatten. Dafür gibt es extra eine Genehmigung des Bundes, weil das eine besondere Bauweise ist. Da geht es auch um die Verpressung von Rissen. Der eine Teil ist gemacht; die Risse wurden jetzt tatsächlich verpresst. Aber diese karbonverstärkten Betonteile sind noch nicht aufgebracht. Letzten Endes ist es im Moment leider so, dass der Auftragnehmer, also die Baufirma, mit den Subunternehmen in der Diskussion steht. Der Auftragnehmer sagt, dies sei ein Problem der Subunternehmer – und führt mit diesen Diskussionen. Was wir tun können: Wir, das ist in diesem Fall das Regierungspräsidium, können im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen, Druck zu machen – mit regelmäßigem Nachfragen und auch mit der Androhung von Ersatzvornahme –, damit diese Baumängel so schnell wie möglich behoben werden. Es tut mir wirklich leid, aber ich kann keine Zeitangabe machen, bis wann wir tatsächlich mit einer Sanierung dieser Lärmschutzwand rechnen können und bis wann – eben aus Sicherheitsgründen – die B 27 dann tatsächlich wieder komplett freigegeben werden kann.

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Daniel Born

Herr Abg. Reith, Sie haben eine Nachfrage.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank für die Ausführungen. – Wir waren im letzten Jahr schon weiter. Im letzten Jahr haben Sie uns schon berichten können, wie das genau vonstattengeht. Das ist nämlich karbonfaserverstärkter Beton, der in einem Anstrich aufgebracht wird. Deswegen verstehe ich die Diskussion nicht, die der Auftragnehmer mit seinem Subunternehmer führt. Wie das vonstattengehen soll, das haben Sie ja schon beschrieben. Sie haben im letzten Jahr sogar schon einen Zeitpunkt nennen können, wann das wohl losgehen solle. Damals war es dann offensichtlich aber nur die Verpressung der Risse. Das ist so ein bisschen meine Joggingstrecke; (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Jetzt wis- sen wir es! – Zuruf des Ministers Manfred Lucha) deswegen kann ich sehr genau verfolgen, was da passiert und was nicht. Liegt es daran, dass es niemanden gibt, der das dann anschließend abnimmt? Es kann ja kein Problem sein, diese Arbeit durchzuführen. Das Problem ist anschließend tatsächlich, dass jemand die Garantie übernimmt, dass das Ganze auch hält. Das wäre jetzt die konkrete Nachfrage, ob es, wenn das dann durchgeführt wird – wann auch immer das ist, okay; nehmen wir mal an, dass die nicht genau wissen, wann sie es machen können –, dann jemanden gibt, der da den Stempel darunter macht und sagt: „So, jetzt hält das Ding.“ Oder liegt es genau daran, dass es niemanden gibt, der garantiert, dass das funktioniert?

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Daniel Born

Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Herr Reith, die Frage ist schon die richtige. Allerdings ist es im Moment tatsächlich so, dass wir zwar diese karbonverstärkte Betonaufbringung machen können – das ist genehmigt vom Bund, das ist fachlich geprüft –, der Auftragnehmer jedoch sagt: „Ich bin dafür nicht zuständig, das muss mein Subunternehmer machen.“ Und der Subunternehmer weigert sich offensichtlich aber auch, weil er sagt: „Ich bin nicht zuständig.“ Das ist im Moment eine Aufgabe, die beim Auftragnehmer liegt, der nicht geregelt bekommt, wer das tatsächlich durchführen muss. Es liegt unserer Meinung nach im Moment nicht daran, dass es niemanden gibt, der das könnte, sondern der Auftragnehmer ist in der Pflicht, zu klären, ob der Subunternehmer das jetzt machen muss oder er selbst. Wir würden das dann nachher abnehmen. Das wäre nicht das Problem.

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Daniel Born

Herr Abg. Reith, eine weitere Nachfrage.

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Nikolai Reith FDP

Ich möchte das ungern in die nächste Legislatur mitnehmen. (Vereinzelt Heiterkeit – Staatssekretärin Elke Zim- mer: Ja!) Die Frage ist jetzt nicht, wann die das machen – ich habe verstanden, dass diese Antwort nicht kommen kann –, aber die Frage ist schon: Wie lange schauen Sie da noch zu? Es kann ja nicht sein, dass wir da jetzt noch zehn Jahre zuschauen.

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Daniel Born

Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Danke. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Heiterkeit des Ministers Manfred Lucha und des Abg. Hans-Peter Storz SPD) Das ist tatsächlich die spannende Frage, die es irgendwann zu klären gibt. Die Frage ist ja immer, wann das RP sagen wird: Jetzt ist aber genug, jetzt gibt es tatsächlich eine Ersatzvornahme, es wird jemand anderes beauftragt, der das machen muss. Dieser Weg ist aber rechtlich kompliziert und hat auch eine zeitliche Unwägbarkeit, weil wir auch da nicht wissen, ob es dann flott gemacht wird. Im Regelfall sagen unsere Erfahrungen, dass Ersatzvornahmen eher noch mal länger dauern. Das ist keine wirklich realistische Alternative. Nichtsdestotrotz ist es ein Drohszenario, das in der Luft steht und das irgendwann auch gezogen wird. Wann das sein wird, kann ich Ihnen nicht sagen.

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Daniel Born

Gibt es weitere Nachfragen? (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Zufrieden bin ich da- mit nicht!)

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Elke Zimmer

Das gestehe ich Ihnen vollkommen zu. Auch wir sind damit nicht zufrieden. Auch wir möchten dieses Thema nicht in die nächste Legislatur ziehen. Auch wir möchten nicht, dass wir eine neue Infrastruktur gebaut haben, die nicht genutzt werden kann. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Katastrophe!) Das ist absolut unbefriedigend, nicht nur für Sie, sondern auch für uns.

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Daniel Born

Gut. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. – Dann ganz herzlichen Dank. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – P r o j e k t „ S t r e e t - w o r k e r “ Herr Abgeordneter, eiligen Schrittes, nachdem wir Ihre Joggingstrecke jetzt alle kennen. (Heiterkeit)

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Nikolai Reith FDP

Ja, genau. Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Projekt „Streetworker“ geht aus dem Haushaltsplan 2025/2026 hervor. Die Frage kam aus einem Bereich der Träger in der Jugendhilfe. Die Fragen an dieser Stelle lauten: a) Ist das Projekt „Streetworker“ aus dem Einzelplan des Haushalts 2025/2026 bereits gestartet? b) Wie sieht die Ausgestaltung des Projekts „Streetworker“, auch für das Jahr 2026, aus? Vielen Dank.

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister Lucha, ich darf um die Beantwortung der Fragen bitten. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich schließe mich der Kollegin Zimmer an: Sie haben die richtige Frage gestellt. (Heiterkeit des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP – Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Und zwar nicht zum ersten Mal!) Das hat mir vorhin echt imponiert. Ich darf die Antworten zu a und b zusammenfassen und auch ein bisschen ausführen. Mit den bisherigen, seit 2020 im Haushalt veranschlagten Mitteln für Streetwork im Bereich der Integration wurde das Projekt „Förderung geflüchteter junger Erwachsener,“ – insbesondere allein ankommender Männer – „die durch besonders riskantes Verhalten auffällig werden“ können, gefördert. Das Projekt ist unter dem Namen „männlich.jung.geflüchtet“ bekannt. Dieses Projekt richtet sich an die spezifische Zielgruppe der männlichen jungen Geflüchteten, die durch besonders riskantes Verhalten z. B. gewaltauffällig werden können. Es werden modellhafte Ansätze zur fachlichen Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit zu erproben sein. Der Antrag wurde vom Diakonischen Werk Württemberg im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit – darauf beziehen Sie sich meines Erachtens, Herr Abg. Reith – gestellt. In diesem Jahr endet das Projekt mit einer Transferphase. Das neue Projekt „Streetworker“ für die Jahre 2025 und 2026 mit Fokus auf die Zugewanderten befindet sich jetzt in Planung, wie im Haushalt beschlossen. Die Ausgestaltung steht noch nicht fest, weil wir – Sie erinnern sich auch an die Beratungen im Ausschuss – die Erfahrungen aus dem Vorgängerprojekt mitnehmen wollen. Darum haben wir eine Transferphase vorgesehen, um im Prinzip nahtlos weitermachen zu können. Wir kofinanzieren mit im Doppelhaushalt 2025/2026 veranschlagten Mitteln teilweise auch zwei Projekte aus dem Bereich des digitalen Streetwork, die zusammen mit anderen Bundesländern durchgeführt werden und die die aufsuchende Informations- und Beratungsarbeit zum Inhalt haben. Diese Projekte finden Sie unter den Titeln „Nedim – Netzwerk digitale Migrationsberatung“ und „Kompan – Digital Streetwork für EU-Zugewanderte“. Wir haben seit 2020 für Streetwork im Bereich Integration 400 000 € veranschlagt; die Mittel werden wir auch umsetzen.

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Daniel Born

Herr Abg. Reith mit einer Zusatzfrage.

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Nikolai Reith FDP

Zunächst einmal vielen Dank, Herr Minister, für die Erläuterungen. Dann wird es zumindest auch mal klar. Denn wir hatten es nicht gefunden, da es unter einem anderen Titel bzw. Namen verortet war. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ja, ja. Sie finden es im Bereich „Streetwork für Zugewanderte“. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Nikolai Reith FDP

Diese Klarstellung und Erläuterung ist schon mal super; perfekt. Dann finden wir das auch. Bei der Summe ist das wahrscheinlich nicht flächendeckend, sondern vermutlich geografisch konzentriert. Daher: Können Sie schon sagen, wo diese Arbeit geografisch zuordenbar stattfindet? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Im Augenblick wird das bestehende Projekt mit der von mir beschriebenen Transferphase an vier Projektstandorten durchgeführt: Esslingen, Friedrichshafen, Deizisau und Ulm. Ehemalige Projektstandorte waren Reutlingen, Überlingen und Lörrach. Es wird ein Bestandteil des neuen Konzepts sein, dann gemeinsam mit den Trägern auch die Orte wieder zu definieren. Sie wissen, dass wir nicht nur dieses Projekt haben. Wir haben auch das Projekt „BW schützt!“ aufgenommen. Vielleicht haben Sie vor zwei Tagen das Interview in der „Stuttgarter Zeitung“ mit Maggie Schauer aus Reichenau zur Frage, wie wir psychisch kranke Geflüchtete bewusst fördern können, gelesen. Sie kennen die Bausteine. In diesem Zusammenhang verweise ich auch noch mal auf unser Integrationsmanagement – da bedanke ich mich wirklich bei Ihnen allen aus den demokratischen Fraktionen –, wo wir 58 Millionen € mit 1 200 Leuten nutzen können. Also, wir haben gute Quoten. Wir setzen die Bausteine zusammen. Kollege Reith, sobald wir die Erfahrungen aufgearbeitet haben, werden wir im Ausschuss die Neukonzeption vorlegen. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Super! Vielen Dank!)

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Daniel Born

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . H a n s - P e t e r S t o r z S P D – K l i m a n e u t r a l e S c h i f f f a h r t a u f d e m B o d e n s e e Herr Abgeordneter.

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Hans-Peter Storz SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Baden-Württemberg hat in diesem Jahr den Vorsitz der Internationalen Bodensee-Konferenz. Ein wesentliches Ziel im Bereich der Mobilität ist, die klimaneutrale Schifffahrt auf dem Bodensee voranzubringen. Baden-Württemberg hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben, um infrastrukturelle Voraussetzungen zu klären. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Mit welchen neuen Fragestellungen wird die Landesregierung die Ergänzung der bayerischen Machbarkeitsstudie zur klimaneutralen Schifffahrt auf dem Bodensee in Auftrag geben? b) Wann wird sie die Maßnahmen und den Zeitplan für eine klimaneutrale Schifffahrt auf dem Bodensee der Öffentlichkeit vorstellen? Vielen Dank.

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Frau Staatssekretärin Zimmer, ich darf Sie um die Beantwortung der Fragen bitten.

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Elke Zimmer

Herr Präsident! Lieber Kollege Storz, ganz herzlichen Dank für diese Frage. Auch diese Frage ist eine richtige, weil wichtige Frage. (Abg. Hans-Peter Storz SPD: Ich stelle nur wichtige Fragen!) – Immer nur richtig und wichtig aus Ihrer Richtung, ich weiß.

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Daniel Born

Ich weise nur einmal darauf hin, dass sich natürlich der erste Abgeordnete gekränkt fühlt, der nicht bestätigt bekommt, dass er eine richtige und wichtige Frage stellt. (Heiterkeit bei der SPD) Das hat jetzt schon eine gewisse Dynamik.

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Elke Zimmer

Danke für den Hinweis, Herr Präsident. Sie haben es gesagt, Herr Storz: Wir, das Verkehrsministerium, möchten im Rahmen einer Folgestudie das Gesamtszenario „Klimaneutrale Bodenseeschifffahrt“ noch einmal genauer betrachten. Im Moment liegt die bayerische Studie aus dem Jahr 2023 vor, die einen ersten Überblick gegeben hat, was an Herausforderungen vor uns liegt, was auch an Lösungsmöglichkeiten denkbar ist. Ziel ist es ganz allgemein für die Studie, die wir jetzt noch einmal in Auftrag geben, die Dekarbonisierung der gesamten Bodenseeschifffahrtsflotte mit den notwendigen technischen und infrastrukturellen Maßnahmen noch besser abschätzen zu können. Es geht darum, Konzepte zu entwickeln, mit denen die Treibhausgasemissionen am Bodensee minimiert werden können – das ist ja klar –, und es geht auch darum, dass wir sowohl die Vergnügungsschifffahrt als auch die gewerbliche Schifffahrt in den Blick nehmen. Die Studie selbst wird technologieoffen sein, also eine technologieoffene Analyse, um zu zeigen, welche alternativen Antriebsformen in Betracht kommen und bei welchem Schiffstyp welche Antriebsform geeignet ist. Insbesondere – jetzt komme ich auch zu dem, was ergänzend zu der bisherigen Studie gemacht wird – sollen Elektroantriebe noch einmal näher untersucht werden. Hier tut sich im Moment sehr, sehr viel. Die bayerische Studie hat das Thema „Elektroantriebe auf dem Bodensee“ eigentlich abgelehnt – mit der Begründung, die Batterien seien viel zu schwer, die Reichweite sei viel zu gering und man könne damit nur langsam fahren. Jetzt sehen wir aber beispielsweise bei der MS Insel Mainau: Wir haben schon Einsatzmöglichkeiten und sehen auch weltweit Einsatzmöglichkeiten. Da muss man tatsächlich noch einmal genauer hinschauen. Auch der Einsatz synthetischer Kraftstoffe wird in der Studie eine Rolle spielen. Ich denke, danach sehen wir klarer, für welchen Bereich was tatsächlich geeignet sein kann. Den Blick in das Ausland habe ich bereits genannt. Ich las diese Woche in der Zeitung einen interessanten Artikel zu den Amsterdamer Grachten. Die Amsterdamer Grachten werden riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 ab diesem Jahr nur noch emissionsfrei betrieben – Ausnahme bis 2030, aber tatsächlich nur bis 2030, sind die bisher dort schon zugelassenen Schiffe. Auch da lohnt es sich also, genau hinzuschauen, wie dort gearbeitet wird und ob man daraus lernen kann. Zudem soll abgeschätzt werden, ob bei den unterschiedlichen alternativen Kraftstoffen, die wir haben, eine Umrüstung der Bestandsmotoren möglich ist, welche Voraussetzungen es braucht und was es kostet. Was auch abgeschätzt werden soll, sind die weiteren Infrastrukturmaßnahmen, die es braucht, welche Kosten entstehen. Das wären E-Ladestationen, eine Hafeninfrastruktur, die angepasst werden muss, das sind Kosten für Tankstellen, für E-Methanol oder HVO und auch eine Abschätzung, wie sich eine Preisentwicklung bei diesen alternativen Antriebsstoffen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen darstellt. Klar ist: Am Bodensee können wir nur gemeinsam handeln. Wir brauchen das Einverständnis aller Anrainerstaaten; aber das wissen Sie vermutlich besser als ich. Deshalb ist es gut, dass sich die IBK dessen angenommen hat. Ohne Einigung geht nichts. Im letzten Jahr hat man sich auf das Positionspapier geeinigt, um die klimaneutrale Bodenseeschifffahrt tatsächlich voranzubringen. Wir wollen unser Vorsitzjahr nutzen, um hier tatsächlich weitere Schritte zu machen. Der erste Schritt wäre dann, dass man sich auf ein gemeinsames Zieljahr einigt. Diese Gespräche laufen jetzt, um dann daraus abzuleiten, welche Maßnahmen es braucht, um bei diesem Zieljahr dann auch tatsächlich ins Ziel zu kommen. Dabei wird uns diese Studie helfen. Ende 2025 erwarten wir erste Ergebnisse dieser Studie, damit wir dann mit den Anrainerstaaten schauen können, welche Maßnahmen es jetzt für einen konkreten Zeitplan braucht. Wir werden dann, wenn die Ergebnisse der Studie da sind, die Öffentlichkeit informieren, werden aber auch schon jetzt, in diesem Sommer eine Veranstaltungsreihe zum Thema „E-Mobilität auf dem Bodensee“ machen, um dieses Thema in breite Teile der Bevölkerung zu tragen. Wir wissen: Die Bodenseeschifffahrt ist vor Ort einfach ein emotionales Thema, und es ist uns ganz wichtig und ein großes Anliegen, dass wir die Menschen und die Öffentlichkeit bei diesem Thema frühzeitig mitnehmen.

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Daniel Born

Herr Abg. Storz, Sie haben eine Zusatzfrage.

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Hans-Peter Storz SPD

Vielen Dank, Frau Zimmer. Zusatzfrage: Wir haben eine sehr rührige Bodenseeschifffahrtsgesellschaft, die da wirklich aktiv werden möchte. Wir waren zusammen in Stockholm, haben gesehen, dass dort batterieelektrische Fähren wirklich auch gut funktionieren und angenommen werden. Klar, das kostet alles Geld und braucht auch Fördertöpfe. Ist von der Landesregierung angedacht, Fördertöpfe aufzulegen, um diese batterieelektrischen Fähren mitzufinanzieren oder eine Umrüstung – wie Sie gesagt haben – möglich zu machen? Soll es für so etwas Fördertöpfe geben?

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Daniel Born

Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Das ist eine wichtige Frage; denn – ich denke, da sind wir uns einig – ohne Förderung wird es nicht gehen. Unternehmen oder auch Freizeitschiffer wer- (Staatssekretärin Elke Zimmer) den diese Umstellung, die einfach Geld kostet, nicht allein stemmen können. Die Frage ist aber im Moment zu früh gesprungen. Wir wissen noch gar nicht, was es genau braucht. Erst dann, wenn wir das wissen, können wir tatsächlich beurteilen, welche zielgenauen Fördertöpfe wir brauchen, um hinterher einen möglichst großen Effekt zu erzielen. Aber es ist auch jetzt schon so, dass wir mit Geldern, die wir über den Haushaltsgesetzgeber im VM zur Verfügung haben, schon genau in dieser Richtung Projekte laufen haben. Wir sind mit dem KIT in einem Projekt, wo es genau darum geht, herauszuarbeiten, was es denn bei der Umrüstung von Seetankstellen braucht. Da sind wir hier mit drei Projekten auch ganz direkt vor Ort. Wir haben ein Projekt, bei dem es darum geht: Wie kommt denn überhaupt sozusagen ein Mischkraftstoff, bei dem beispielsweise „reFuels“ angemischt sind, an den Bodensee? Da braucht es irgendetwas im Tanklastformat. Da werde ich ja keine Leitung hinlegen können. Da gibt es mit einer Firma in Mannheim, die dort eine Tanker-Infrastruktur betreibt, auch mit dem KIT gemeinsam, ein Förderprojekt, um zu ermitteln, wie man so eine Tanklaster-Infrastruktur tatsächlich auf die Beine stellen kann, um ebendiesen Mischkraftstoff hinzubekommen. Daher: Wir sind schon mit Förderungen unterwegs. Es wird mit Sicherheit auch weiter so bleiben, aber wie das genau aussieht, das kann man Stand heute noch nicht sagen.

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Daniel Born

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . S t e - f a n F u l s t - B l e i S P D – I T - F o r t b i l d u n - g e n f ü r L e h r k r ä f t e a m Z e n t r u m f ü r S c h u l q u a l i t ä t u n d L e h r e r b i l d u n g ( Z S L ) Herr Abgeordneter.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Herr Präsident! Vielen herzlichen Dank. – Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass jetzt massiver und noch deutlicher in den Bereich der IT an den Schulen in unserem Land investiert wird, was wir seitens der SPD schon lange gefordert haben und jetzt auch ausdrücklich begrüßen, dass wir da einen Schritt vorankommen. Das wirft natürlich die Frage nach den Fachkräften auf, nach den Lehrkräften vor Ort, in welchem Ausmaß sie im Unterricht nicht nur ausreichend zur Verfügung stehen, sondern auch ausreichend qualifiziert sind. Vor diesem Hintergrund zwei Fragen: a) Welche Qualifikation müssen Personen nachweisen, die am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Weiterbildungen für Lehrkräfte im Bereich IT durchführen? b) Hat das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung aktuell ausreichend Personal, um den Bedarf an IT-Fortbildungen für Lehrkräfte zu decken? Herzlichen Dank. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Frau Staatssekretärin Boser, ich darf um die Beantwortung der Fragen bitten.

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Sandra Boser

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Abg. Fulst-Blei, für die richtige und wichtige Frage, die heute gestellt wird. (Vereinzelt Heiterkeit) Das wird jetzt der Insider. (Heiterkeit – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ge- nau!)

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Daniel Born

Wissen Sie, der Punkt ist der: Wenn das jetzt eine Gepflogenheit wird, dann sagen wir, wenn man sich in zehn oder 20 Jahren fragt: „Wir waren dabei bei dem historischen Moment, als es erfunden wurde.“ (Heiterkeit – Staatssekretärin Sandra Boser: Bei der ersten Stunde!) – Genau.

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Sandra Boser

Ich hoffe, dass ich die Anfrage von Ihnen, die ich wirklich richtig und wichtig finde, auch in Ihrem Sinn beantworte, weil – das will ich vorwegnehmen – der Bereich IT einen extrem großen Bereich darstellt. Wir haben schon in den vergangenen vier Jahren durch Fortbildungsverstärkungsmittel ein Programm aufgelegt, mit dem wir gezielt nochmals in IT-Fortbildungen investiert haben. Den Bereich Digitalisierung oder KI kann ich nachher noch mal genauer definieren, wo wir über 230 000 Lehrkräfte im Bereich Digitalisierung erreicht haben. Diese Fortbildungen sind aber sehr unterschiedlich. Es gibt fachspezifische Fortbildungen. Ich kann Ihnen den Threema-Kanal vom ZSL empfehlen, wo die Fortbildungen aufgeführt sind, beispielsweise von KI im Chemieunterricht bis hin zu „Wie nutze ich Lernmanagementsysteme?“, also sehr schulartübergreifende Fortbildungen. Das ist ein sehr breites Feld, was wir im Bereich der Bildung in der digitalen Welt zur Verfügung stellen. 3D-Fortbildungen gibt es genauso wie KI, Einsatz von Tablets, Qualifikation für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben, also Netzwerkbetreuerinnen und Netzwerkbetreuer oder Multimedia-Fortbildende. Unsere Fortbildungen orientieren sich an DigCompEdu BW, also an einem Kompass, den wir aus dem DigCompEdu der Europäischen Union abgeleitet haben, den es gibt, um den Rahmen für digitale Kompetenzen von Lehrkräften zu schaffen. Die fachspezifischen Fortbildungen der verschiedenen Schularten werden in der Regel von Fachberaterinnen und Fachberatern verantwortet – ich werde sie in der Folge FBU nennen –, die Sie ja sicherlich auch noch aus Ihrer aktiven Zeit in der Schule kennen und die ein wichtiger Bestandteil sind. Die FBU haben im Grunde ein Informatikstudium absolviert und auch in diesem Bereich unterrichtet. Alle FBU nehmen am Anfang in den ersten zwei Jahren an vier einführenden Seminarmodulen mit einem Umfang von insgesamt zehn Tagen teil. Dabei gibt es Themenschwerpunkte (Staatssekretärin Sandra Boser) beispielsweise in den Bereichen „Planen und Leiten von Fortbildungen und Sitzungen“, Erwachsenenlernen oder „Gruppen führen und leiten“. Ergänzt werden diese Basismodule durch berufsbegleitende interne Qualifizierungsgänge des ZSL, oftmals auch unter Einbeziehung der Wissenschaft. Insbesondere im Bereich der beruflichen Schulen werden die verantwortlichen FBU von Lehrkräften unterstützt, die ebenfalls oftmals über ein Informatikstudium verfügen oder ihre fachliche Kompetenz auf andere Weise nachgewiesen haben. Auch Ausbilderinnen und Ausbilder der Seminare für Ausund Fortbildung unterstützen die fachlichen Fortbildungstätigkeiten. Im Bereich „Bildung der digitalen Welt“ gibt es keine besonderen Voraussetzungen bezüglich Schulart oder -fach. Für die Fortbildenden werden neben den verpflichtenden internen Qualifizierungslehrgängen auch weitere Fortbildungen angeboten, aktuell beispielsweise schwerpunktmäßig im Bereich KI. Ein besonderes Qualifizierungsangebot, auf das ich immer sehr gern hinweise, ist für die Lehrkräfte das Kontaktstudium Informatik, ehemals Kontaktstudium IMP, das das ZSL in Kooperation mit der Uni Konstanz anbietet. Es feiert dieses Jahr auch Jubiläum. Dort können Lehrkräfte berufsbegleitend eine Qualifikation für das Fach Informatik erwerben, auch dann, wenn sie das Fach nicht originär studiert haben. Diese Lehrkräfte werden für uns natürlich auch in Zukunft extrem wichtig sein, gerade wenn es um die Umsetzung von Informatik und Medienbildung als neues Fach geht. Die Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Kontaktstudiums werden von Lehrenden oder von Professorinnen und Professoren der Universität Konstanz durchgeführt. Das Angebot wird aktuell von derzeit 200 Plätzen auf 400 Plätze ausgeweitet. Um auf Ihre zweite Frage zu antworten: Aktuell hat das ZSL hinreichend FBU und weitere Fortbildende in allen Schularten, um das geplante Fortbildungsangebot durchführen zu können. Vielleicht noch ein paar Zahlen: Geplant sind für dieses Jahr im Bereich Digitalisierung 1 660 Fortbildungsangebote. Es haben aber bereits 1 866 Fortbildungsangebote für das Schuljahr – ich muss es auf das Schuljahr beziehen – 2024/2025 stattgefunden, da sind wir also über Plan. Und im Bereich KI sollen 185 Fortbildungen stattfinden; da sind wir derzeit bei 120 Fortbildungen. Wir haben aktuell – das Schuljahr läuft ja noch – über beide Bereiche hinweg etwa 20 000 Lehrkräfte erreicht. Im Vergleich: 2023/2024 lagen wir bei etwa 30 000 Personen, die an den Fortbildungen teilgenommen haben. Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir uns jetzt gerade auch mit der Einrichtung des KI-Zentrums in Heilbronn das Thema Fortbildung noch mal konkret anschauen werden: Was bieten wir schon? Was braucht es in der Zukunft, um die Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich wirklich maßgeschneidert fortbilden zu können?

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Daniel Born

Es gibt eine Zusatzfrage. Herr Abgeordneter. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Vielen herzlichen Dank. – Mit Blick auf die Zahl von Fortbildungen wäre natürlich auch immer interessant, ob das einstündige, mehrstündige oder mehrtägige Fortbildungen sind, wie hoch der Bedarf ist. Das können wir aber, denke ich, im Fachausschuss mal klären. Ich habe mit Blick auf meine spezifische Fragestellung eine Frage. Zu den Fachberatern haben Sie ausgeführt, dass die FBU im Grunde über ein Informatikstudium verfügen müssen. Ist da ein Bachelor ausreichend oder muss das ausdrücklich der Master sein?

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Sandra Boser

Die Antwort schiebe ich nach, aber ich gehe davon aus, dass der Master notwendig ist, so wie überall im Bereich Schule. Ich kenne keinen Bereich, in dem ein Bachelor ausreichend wäre. Ich würde Ihnen die Antwort auf die Frage aber, damit ich Ihnen an dieser Stelle nichts Falsches sage, weil ich es nicht verifizieren kann, noch mal nachliefern. Ich gehe aber davon aus, dass der Master notwendig ist. Das Kontaktstudium endet auch mit einem Master. Wir haben den dualen Master Informatik, den wir neu anbieten. Es gibt eigentlich keinen Bereich in der Schule, in dem bisher ein Bachelor ausreichend ist. Ich sage immer „bisher“, denn Sie wissen auch, der Bildungsbereich ist – wie soll ich sagen? – dynamisch. Wer weiß, auf welche Personengruppen wir in Zukunft zurückgreifen müssen, um viele Bedarfe zu decken – auch wenn es keine Überlegung dazu gibt; so etwas wäre nur konform im Zusammenhang mit der KMK. Aber wir wissen ja, dass es dazu auch gerade ganz viele unterschiedliche Überlegungen gibt.

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Daniel Born

Noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Erst einmal herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. – Eine Bitte in diesem Kontext: Die Frage wäre dann sozusagen: Muss, wenn es da Personen gibt, dann sozusagen auf den Bachelor zwingend noch der Master draufgesetzt werden, oder gäbe es auch interne Fortbildungsmöglichkeiten oder die Anerkennung, dass man sich an anderer Stelle bewährt hat, sodass es da Aufstiegsmöglichkeiten gibt?

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Sandra Boser

Fachberaterinnen und Fachberater sind ja im Grunde Lehrkräfte. Da haben wir im Moment – außer beim Direkteinstieg in der Grundschule – überall die Master-Voraussetzung. Sie kennen ja auch die Diskussionen schon jetzt beim Direkteinstieg im Grundschulbereich, die großen Diskussionen: Ist das jetzt adäquat – trotz Fortbildungsmaßnahmen, die dann noch parallel laufen, also trotz Kurzkontaktstudium? Wir wollen natürlich die Qualität bei der Lehrkräfteausbildung nach wie vor hoch halten. Daher sehe ich eine solche Diskussion aktuell tatsächlich nicht. Aber – wie gesagt – wer weiß, was in der Folge noch alles kommt. Ich sehe es aber aktuell nicht.

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Daniel Born

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Da sind wir uns auch einig. Eine Information: Ich habe einen Fall – das ist auch der Hintergrund dieser Nachfrage –, eine Person, die im Lehramt ist (Dr. Stefan Fulst-Blei) und die „nur“ den Bachelor im Bereich IT hat. Da ist die Frage, ob es da die Möglichkeit gibt.

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Sandra Boser

Ich gehe einmal davon aus, das ist im Bereich berufliche Schulen, oder? (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD nickt.) – Ja. Das können wir uns gern im Einzelfall noch einmal anschauen. Aber da sind ja durch den Direkteinstieg – – In dem Bereich der beruflichen Schulen haben wir ja durch technische Lehrkräfte und andere nochmals andere Zugangsformate. Deswegen schiebe ich das immer so ein bisschen an den Rand. Aber wenn ich an die Sekundarstufe denke, haben wir da momentan immer die Voraussetzung – gerade auch beim Direkteinstieg –, den Master vorzuweisen.

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Daniel Born

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Dann sind wir schon bei Ziffer 7: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – B a u e i n e s K r e i s - v e r k e h r s i n d e r S t a d t G a i l d o r f ( L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l ) Herr Abgeordneter.

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Stephen Brauer FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir wird für meine Frage heute nicht gedankt. (Vereinzelt Heiterkeit) Denn in der Zwischenzeit habe ich erfahren, dass das Geld für den Kreisverkehr in der Bahnhofstraße eingestellt worden ist. Die 600 000 € kommen nach Gaildorf. Dafür möchte ich mich im Namen der Bürgerinnen und Bürger von Gaildorf bei Ihnen bedanken. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall)

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Daniel Born

Rein formal: Möchten Sie darauf antworten? (Staatssekretärin Elke Zimmer: Er hat alles gesagt!) – Gut. Okay. Dann war das ein sehr versöhnliches Ende unserer Fragestunde. – Ganz herzlichen Dank. Wir setzen unsere Beratungen fort, und ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Zuständigkeitsgesetz – StVOZuG) – Drucksache 17/8341 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Staatssekretärin Zimmer. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Elke Zimmer

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung – kurz StVO-Zuständigkeitsgesetz – einbringen kann. Das ist ja doch ein etwas sperriger Name für ein auf den ersten Blick eher unscheinbares Gesetz, das aber im Bereich der Straßenbauverwaltung ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und damit zum Bürokratieabbau genau in diesem Bereich ist. Es ist ein Gesetz, das den Aufwand in den Straßenverkehrsbehörden im Land erheblich reduzieren wird. Warum wird es diesen Aufwand reduzieren? Es wird eine deutliche Verschlankung der anzuwendenden Vorschriften geben, und es wird Verfahrensvereinfachungen für die Verwaltungspraxis geben. Dadurch erleichtern und beschleunigen wir die Arbeit der Behörden vor Ort. Die Verwaltung – das ist ganz klar – ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates und ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. In Baden-Württemberg sind im Bereich des Straßenbaus 240 Straßenverkehrsbehörden jeden Tag mit ihrer Arbeit für die Verkehrssicherheit im Land unterwegs. Mit dem StVO-Zuständigkeitsgesetz schaffen wir die Grundlage für Verwaltungsvereinfachungen. Das heißt, wir passen die bisherigen Regelungen an die Bedürfnisse der Verwaltungspraxis an, wir machen es übersichtlicher, wir machen es anwendungsfreundlicher und wir machen es praxisnäher. Damit haben wir ein Gesetz, das ein ehrlicher Beitrag zum Bürokratieabbau und ein ehrlicher Beitrag für eine leistungsfähige, zukunftsfähige und moderne Verwaltung ist. Mit diesen Neuregelungen im Gesetz erfüllen wir auch einen expliziten Wunsch der nachgeordneten Behörden, die mit dem Wunsch, dass wir die tägliche Arbeit verschlanken, auf uns zugekommen sind. Denn die bisherigen Vorschriften waren über die Jahre immer zersplitterter und immer unübersichtlicher aufgeteilt. Über viele Jahre hinweg gab es zahlreiche Einzeländerungen, die es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort unglaublich schwer gemacht haben, immer herauszufinden, wo gerade die passende Norm zu finden ist, die in dem betreffenden Fall anzuwenden ist. Deswegen: Wir haben strukturiert, wir haben aktualisiert, und vor allem haben wir reduziert, damit es auch tatsächlich weniger wird. Die bisherige Regelung, die noch aus dem Innenministerium stammt, hatte über 200 Seiten. Es gab diverse Erlasse, die im Laufe der Jahre dazugekommen waren. Wir bündeln jetzt anwenderfreundlich. Das StVO-Zuständigkeitsgesetz ist Bestandteil eines Pakets zur Novellierung der Zuständigkeitsregelungen im Straßenverkehrsrecht. Neben dem Zuständigkeitsgesetz gibt es dann noch eine Rechtsverordnung und eine Verwaltungsvorschrift, die zeitlich versetzt in Kraft treten. Damit jetzt aber keine Missverständnisse aufkommen – denn ich habe jetzt mehrere Male den Begriff „Straßenverkehrs-Ordnung“ benutzt –: Es geht hier nicht um substanzielle inhaltliche Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Vielmehr ist das eine reine Zuständigkeitsverordnung. Es sind hier also keine inhaltlichen Regelungen im Verkehrsrecht betroffen. Das müssen wir dann vielleicht an einer anderen Stelle ange- (Staatssekretärin Elke Zimmer) hen. Hier geht es vielmehr um grundsätzliche Zuständigkeiten der unteren, der örtlichen und der obersten Straßenverkehrsbehörden. Sprich: Hier werden die Fragen geklärt: Welche Behörde macht was? Welche Behörde prüft als Fachaufsicht das Verwaltungshandeln der anderen? Wie kann jetzt dieses Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz das Verfahren konkret vereinfachen und verschlanken? Das klingt jetzt alles erst einmal etwas theoretisch. Da geht es um den Abbau von Prüfpflichten, und es geht um die Vereinfachung von Zuständigkeiten, vor allem bei bezirksübergreifenden Anordnungen, Erlaubnissen oder Genehmigungen. Ich würde das jetzt mal an zwei Beispielen erläutern, damit man sich vorstellen kann, was diese Kleinarbeit in der Vereinfachung von Verwaltungshandeln tatsächlich bedeutet. Beispiel 1 – das Aufstellen von Verkehrszeichen –: Bisher war es in vielen Fällen so, dass eine übergeordnete Behörde erst prüfen musste, ob ein Verkehrszeichen aufgestellt werden darf. Im Rahmen des Novellierungspakets haben wir jetzt bei bestimmten Verkehrszeichen diese Prüfpflichten abgebaut oder an die unteren und örtlichen Behörden delegiert, sodass sie sozusagen gleich selbst prüfen können. Außerdem entfallen in diesem Bereich Zustimmungsvorbehalte. Das heißt, Straßenverkehrsbehörden können damit z. B. auch außerhalb geschlossener Ortschaften ein Verbot zum Überholen von Motor- und Fahrrädern anordnen – wer sich auskennt: das ist das Verkehrszeichen 277.1 –, ohne dass es dazu die Zustimmung des Verkehrsministeriums braucht. Man fragt sich schon: Wer kam überhaupt auf die Idee, dass das Verkehrsministerium zustimmen muss, wenn außerorts ein Überholverbot für Fahrräder angeordnet werden muss? Aber vermutlich ist es einfach so, dass heute die Verkehrssicherheit auch von Fahrradfahrenden eine viel größere Rolle spielt. Wir holen also die Kompetenz zurück vor Ort, wo auch die höchste Kompetenz für die Fälle und die Betrachtungsweise, was tatsächlich vor Ort nötig ist, direkt vorhanden ist, und wir machen das Ganze vor allem schneller, weil wir uns eine Schleife sparen. Wichtig ist in diesem Fall, dass dieser Zustimmungsvorbehalt auf die Fälle beschränkt bleibt, bei denen es keine Netzwirkung gibt. Das heißt, sobald ich eine Anordnung habe, die eine Netzwirkung entfaltet, muss sich die übergeordnete Behörde das Ganze noch einmal anschauen. Das kann z. B. bei Durchfahrtsverboten für Lkws der Fall sein. Hier dürfen natürlich keine Sackgassen entstehen, wenn eine Kommune sagt: „Bei mir gibt es ein Durchgangsverbot“, und die Lkws dann davor stehen bleiben und nicht weiterkommen. Das sind Fälle, bei denen dann auch weiterhin eine übergeordnete Behörde prüft. Beispiel 2 – bezirksübergreifende Genehmigungen –: Als Bürgerin oder als Veranstalterin fragt man sich manchmal, warum man einzelne Genehmigungen von verschiedenen Behörden braucht, obwohl es um den gleichen Fall geht. Klar ist: Die Grundlage, auf der unsere Straßenverkehrsbehörden weiter arbeiten, sind Verkehrssicherheit und Klimaschutz. Dafür braucht es einheitliche Regeln. Diese einheitlichen Regeln enden aber nicht an den Bezirksgrenzen, sondern sie gelten für alle Kommunen in unserem Land, und die Kommunen müssen eng zusammenarbeiten. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Bei bezirksübergreifenden Regelungen gab es bisher häufig parallele Arbeitsweisen. Jede Behörde hat für sich geprüft, und man musste, wenn man beispielsweise eine Sternfahrt veranstaltet hat, zwei- oder dreimal nachfragen, bis man die passenden Genehmigungen hatte. Stattdessen erfolgen jetzt mit dem neuen Gesetz Genehmigungen aus einer Hand bei der federführenden Behörde. Das senkt den Verwaltungsaufwand, beispielsweise wenn Baustellen an der Grenze zwischen zwei Landkreisen eingerichtet sind. Das senkt den Verwaltungsaufwand etwa bei Sternfahrten mit unterschiedlichen Startpunkten. Darunter fallen beispielsweise viele große Radevents oder auch gemeinsame Oldtimerausfahrten. Um es auf den Punkt zu bringen: Das StVO-Zuständigkeitsgesetz und das dazugehörige Novellierungspaket werden die Verwaltungspraxis der Behörden vor Ort spürbar erleichtern. Gerade in Zeiten von Personalknappheit und zunehmenden Aufgaben vereinfachen wir hier die Verwaltungsabläufe, sodass sich die Verwaltungsmitarbeitenden vor Ort um die wichtigen Themen kümmern können, beispielsweise um die Verkehrssicherheit. Das heißt, die Ressourcen können zielgenau für das eingesetzt werden, was uns wirklich wichtig ist, anstatt immer noch mal eine Verwaltungsschleife einzuführen. Diese Änderungen zu erarbeiten, war lohnenswert. Die Erarbeitung war aber auch sehr mühevoll und sehr kleinteilig. Daher danke ich den Fachleuten im Verkehrsministerium sehr herzlich, die diese Überarbeitung mit Sachkunde, mit Überblick und vor allem auch mit Akribie – denn da geht man ganz tief rein ins Verwaltungshandeln – geleistet haben und sich in einer Anhörung auch noch konstruktiv mit den Vorschlägen auseinandergesetzt haben, die dabei gemacht wurden. Mit diesem Gesetzentwurf ist es uns gelungen, ein großes Projekt zur Verwaltungsvereinfachung auf den Weg zu bringen. Verwaltungsvereinfachung, Bürokratieabbau, das sind Leitlinien, denen sich diese Landesregierung verschrieben hat. Ich möchte Sie deshalb bitten, diese Novellierungsvorhaben positiv zu unterstützen; denn mit dem Beschluss des StVO-Zuständigkeitsgesetzes tragen wir hier zu einer modernen, effizienten Straßenverkehrsverwaltung und zu einer sicheren Mobilität in unserem Land bei. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Thomas Dörf- linger und August Schuler CDU)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen in der Ersten Beratung zur Aussprache. Das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Gudula Achterberg.

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Gudula Achterberg GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Unsere Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn sich Rahmenbedingungen ändern, können Gesetze angepasst, ergänzt und erweitert werden. Das hat aber auch zur Folge, dass sich ein ehemals vielleicht knapp gefasstes Gesetz aufgrund verschiedenster Einflüsse von au- (Gudula Achterberg) ßen zu einem unübersichtlichen Paragrafendickicht entwickeln kann. Ministerpräsident Kretschmann hat dieses Phänomen ausufernder Bürokratie ja auch passenderweise, bildlich gesprochen, als Brombeergestrüpp bezeichnet. Daher ist es gut, wenn ein bereits länger bestehendes Gesetz mit all seinen Neuerungen auch hinterfragt werden kann. Gegebenenfalls kann dieser Vorgang dann die Novellierung eines Gesetzes nach sich ziehen. Und wenn es einen geeigneten Zeitpunkt gibt, an dem man dem Brombeergestrüpp mit der Heckenschere den Garaus machen kann, dann sollte dieser auch genutzt werden. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Deswegen sprechen wir heute über die Novellierung des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung, StVO-Zuständigkeitsgesetz Baden-Württemberg. Frau Staatssekretärin Zimmer hat diesen etwas sperrigen Begriff ja schon oft genug erwähnt. Das Verkehrsministerium hat diese Novelle angestoßen, weil es festgestellt hat, dass das Recht der Zuständigkeiten im Straßenverkehr in Baden-Württemberg zum einen nicht mehr auf dem aktuellen Stand und zum anderen stark zerfasert ist. Es muss aber immer klar sein, welches Recht gilt. Und es muss außerdem immer klar sein, wer für die Durchsetzung und Umsetzung welchen Rechts zuständig ist. Was hat also den Ausschlag für diese Novellierung gegeben? Diese Frage möchte ich an zwei Beispielen erläutern. Zu den gravierenden Änderungen in den Rahmenbedingungen gehört sicherlich die Gründung der Autobahn GmbH. Diese hat Aufgaben übernommen, die bis zum Jahr 2021 in der Zuständigkeit der Behörden der einzelnen Bundesländer gelegen haben. Aber auch die Änderungen im Straßenverkehrsrecht auf Bundesebene, die im letzten Jahr beschlossen worden sind, beinhalten Gesetzesänderungen, die Auswirkungen auf die bisher zuständigen und die zukünftig zuständigen Ebenen der verschiedenen Verkehrsbehörden haben können. Daher ist es wichtig und richtig, dass das Verkehrsministerium das Gesetz unter die Lupe genommen hat, um diese Zuständigkeiten zu überprüfen und klare Regelungen zu definieren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tim Bückner CDU) Frau Staatssekretärin Zimmer hat es eben schon gesagt: Mit dieser Novelle treiben wir die Verschlankung von Regelungen und den Abbau von Prüfpflichten innerhalb der Verwaltung voran, und diese Verschlankung begrüßen wir natürlich ausdrücklich. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tim Bückner CDU) Wir sehen das neue StVO-Zuständigkeitsgesetz ganz klar als Beitrag im Rahmen der Entlastungsallianz, die von der Landesregierung angestoßen worden ist. Sie sorgt für mehr Transparenz, und sie dient dazu, dass die Behörden auf den einzelnen Ebenen künftig anwendungs- und bürgerinnenfreundlicher arbeiten können. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Der Normenkontrollrat hat die Novelle geprüft und ihr zugestimmt. Er begründet seine Zustimmung damit, dass mit der Novellierung für die Praxis klare Entscheidungsregelungen auf den unterschiedlichen Ebenen umgesetzt und den Bedürfnissen der Verwaltungspraxis angepasst worden sind. Aus haushalterischer Sicht können wir sagen, dass durch die Novellierung weder mit einer Belastung des Landeshaushalts noch einer Belastung der kommunalen Haushalte zu rechnen ist. Wie Sie meinen Ausführungen zweifelsfrei entnehmen können, stimmen wir dem Gesetzentwurf für die Novellierung des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung zu, und wir laden alle anderen Fraktionen ein, dies ebenfalls zu tun. (Beifall bei den Grünen)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Tim Bückner für die CDU-Fraktion.

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Tim Bückner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die größte Herausforderung bei einem Gesetzentwurf darin besteht, dass man in der Vorbereitung der Rede daran verzweifelt, die verfügbare Redezeit sinnvoll zu füllen, spricht das für ein höchstens semikontroverses und relativ unspektakuläres Gesetz. (Vereinzelt Heiterkeit) Und wenn dann auch noch die Regierung und die Vorrednerin im Prinzip alles Wesentliche bereits gesagt haben, dann fehlen einem tatsächlich die Worte. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Heiterkeit) Unter einer Minute mache ich es trotzdem nicht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und der Grü- nen) Das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist eben genau ein solches Gesetz. Teile dieses Gesetzentwurfs werden allein deshalb notwendig, um das Landesrecht an die sich geändert habende Rechtslage auf Bundesebene anzupassen. Ein Beispiel dafür wurde bereits genannt: die Errichtung der Autobahn GmbH. Andere Teile dienen der Übersichtlichkeit, der Anwenderfreundlichkeit. Ich nenne hier beispielhaft das Selbsteintrittsrecht der höheren und obersten Straßenverkehrsbehörden sowie die Zuständigkeitsregelung bei den ebenfalls bereits erwähnten bezirksübergreifenden Veranstaltungen, wo dann statt des parallelen Handelns mehrerer verschiedener Behörden eine als zuständige Behörde definiert wird. Als Anwendungsfälle seien hier beispielsweise Sternfahrten genannt oder wenn Schausteller mit Ausnahmegenehmigung auf den Straßen unterwegs sind. Wenn wir dieses Gesetz jetzt so beschließen werden – wir nehmen die Einladung der Kollegin der Grünen an, hier mitzumachen –, (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen) (Tim Bückner) dürften die allerwenigsten Bürgerinnen und Bürger unmittelbare Auswirkungen spüren. Dennoch ist es ein notwendiges, ein richtiges und auch ein gutes Gesetz, da es zum Bürokratieabbau, zur Normenklarheit und zur Effizienz beiträgt. Bürokratie kommt eben nicht nur im Außenverhältnis der Exekutive zu Bürgerinnen und Bürgern oder zur Wirtschaft vor, sondern auch im Innenverhältnis, und dieses Gesetz dient genau diesem Bürokratieabbau in der Innenverwaltung. Wenn die Verwaltung an der einen Stelle entlastet wird, hat sie im Umkehrschluss eben zusätzliche Ressourcen zur Verfügung, die sie an anderer Stelle sinnvoller einsetzen kann, wo es die Bürger dann mittelbar eben doch spüren werden. Wir werden zwar immer gegebenenfalls darauf hinweisen können, dass der eine oder andere Paragraf oder Absatz oder eine Ziffer auch noch hätte eingespart werden können. Nachdem die angehörten Verbände sich jedoch durchweg positiv zu diesem Gesetz geäußert haben, begrüßen auch wir diesen Gesetzentwurf und werden ihm zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Nächste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Simone Kirschbaum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die erste Rede unserer Kollegin hier im Haus. Darum darf ich kurz an die Usancen erinnern: Wir machen keine Zwischenrufe, wir haben keine Zwischenbemerkungen. – Und damit haben Sie das Wort, Frau Abgeordnete.

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Simone Kirschbaum SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat sich in der Straßenverkehrsverwaltung viel getan. Besonders die Übernahme der Autobahnverwaltungen durch die Autobahn GmbH des Bundes und die Zuständigkeiten des Fernstraßen-Bundesamts haben unser bisheriges Regelwerk auf den Kopf gestellt. Zu vielen und zu oft bleibt unklar, wer wo durchgreifen darf, wer die Verantwortung trägt und wer im Zweifelsfall z. B. den Schilderwald lichten muss. Genau das soll das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung klären. Bei täglich einem Verkehrstoten in Baden-Württemberg ist es gerade im Straßenverkehr unerlässlich, dass dort Zuständigkeiten klar definiert werden. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Was regelt das Gesetz konkret? Erstens: Das Gesetz bringt Klarheit in die Zuständigkeiten. Die Straßenverkehrsbehörden werden eindeutig nach oberster, höherer und unterer Ebene aufgeteilt. Kommunen mit über 5 000 Einwohnern können weiterhin als örtliche Straßenverkehrsbehörden tätig sein, allerdings nur, wenn sie wirklich die dafür nötigen Fachkompetenzen ausweisen. Zweitens: Das Gesetz stellt sicher, dass die Fachaufsicht funktioniert. Die höhere und die oberste Straßenverkehrsbehörde können jetzt z. B. bei Gefahr im Verzug selbst eintreten, was im Gesetzestext als Selbsteintrittsrecht bezeichnet wird. Wenn riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 also eine untere Behörde ihre Aufgabe nicht wahrnimmt, kann nunmehr das Land direkt handeln. Drittens: Das Gesetz macht das ganze System flexibler. In Zukunft können Zuständigkeiten bei Bedarf per Verordnung schneller angepasst werden, damit wir nicht bei geringfügigen, aber erforderlichen Anpassungen gleich ein neues Gesetz brauchen. Was sagen die Expertinnen und Experten? Bedenken seitens des Normenkontrollrats gab es keine. Einwände seitens der Fachverbände bei der Anhörung gab es auch keine. Kosten für die Bevölkerung gibt es ebenfalls keine. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das StVO-Zuständigkeitsgesetz ist also kein umstrittenes oder überdimensioniertes Projekt. Aus Sicht der SPD ist es ein sinnvoller Beitrag für die Verwaltungsmodernisierung. Deshalb stimmen wir auch dem Gesetzentwurf und der Überweisung an den Verkehrsausschuss zu und nehmen die Einladung der Kollegin an. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Verkehrsausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

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Daniel Born

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die FDP/DVP-Fraktion folgt Herr Abg. Hans Dieter Scheerer.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will tatsächlich etwas Wasser in den Wein gießen. (Zurufe von den Grünen und der CDU: Oh, oh! – Zu- ruf von der CDU: Und das in der Fastenzeit! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist immer ein Verbrechen!) Jemand muss in der FDP/DVP auch die Wahrheit auf den Tisch legen. Deswegen sind wir diejenigen, die auch genau fragen. Ich habe den Eindruck, dass wir die Einzigen sind, die den Gesetzentwurf auch richtig durchgelesen haben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war früher auch wirklich strafbewehrt!) Es ist tatsächlich ein unspektakuläres Thema. Man könnte auch sagen, es ist nur eine Zuständigkeitsregelung, die man problemlos durchwinken kann. Grundsätzlich ist es auch begrüßenswert, dass alle Verordnungen und Erlasse vereinheitlicht werden. Teilweise sollen Verordnungen und Erlasse aus den Jahren 1995 oder 1981 gebündelt werden. Das Ziel steht in der Begründung: Das Regelungsgefüge soll möglichst klar, übersichtlich und damit anwendungs- und bürgerfreundlich gemacht werden. Ob das so ist, werden wir einmal genauer beobachten. Bemerkenswert ist zum einen, dass wir heute einen Gesetzentwurf beraten, dessen Ursachen auf das Jahr 2013, also zwölf Jahre vorher, zurückgehen. Es geht um das Selbsteintrittsrecht. Man will und fordert es zwar schon seit langer Zeit, man braucht aber dann zwölf Jahre, um einen Gesetzentwurf (Hans Dieter Scheerer) zu machen. Der Gesetzentwurf – ich weiß nicht, ob ihn der eine oder andere gelesen hat – umfasst vier großzügig beschriebene Textseiten, mit denen er hier im Landtag eingebracht wird. Schnell ist da aus unserer Sicht etwas anderes. Die Landesregierung handelt eben nach dem Motto des Dichters Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen: Gut Ding will Weile haben. Zweiter Punkt: insgesamt – das haben wir gerade gehört – vier Verwaltungsebenen. Warum vier Verwaltungsebenen? Örtliche, untere, obere und oberste Straßenverkehrsbehörde. Wir reden hier ständig über Bürokratieabbau. Brauchen wir vier? Zwei, maximal drei würden reichen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Nächster Punkt: Wenn schon vier Ebenen, dann müssten klare Regelungen hinsichtlich der Ebenen und Zuständigkeiten getroffen werden. Aber es gibt ja – das haben wir gerade gehört – ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht. Das heißt, die Fachaufsichtsbehörden dürfen dann direkt durchgreifen. Da wird auch im Gesetzentwurf und in der Begründung geschrieben, das sei dringend notwendig, und zwar nicht nur in der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern insgesamt. Da ist die Frage: Wenn wir schon Bürokratie abbauen, warum regeln wir das dann nicht im Landesverwaltungsgesetz? Dann hätte man eine generell-abstrakte Regelung. Warum das nicht gemacht wird, erschließt sich uns nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber beschleunigt wird es dadurch dann auch nicht!) Das Selbsteintrittsrecht mutet auch etwas ungewöhnlich an. Die oberste Straßenverkehrsbehörde kann durch Verwaltungsvorschrift – wir wissen ja nicht, was da alles drinsteht – Zustimmungsvorbehalte zum Anbringen und Entfernen von Verkehrszeichen einführen. Frau Staatssekretärin, Sie haben das vorhin zwar anders gesagt, aber § 3 Absatz 5 besagt: Das Ministerium kann Verkehrszeichen generell direkt anordnen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass das Ministerium durch diesen Zustimmungsvorbehalt im Extremfall selbst Parkverbotsschilder in den jeweiligen Kommunen anordnen kann. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Nur, wenn es der Minister anordnet!) Wir kennen ja das Verkehrsministerium, auch den Verkehrsminister, der sehr engagiert und sehr lange im Amt ist und der sicher viele der 1 100 Kommunen in Baden-Württemberg kennt. Aber ich glaube nicht, dass er entscheiden sollte, wo in welcher Kommune welches Parkverbotsschild aufgestellt werden muss. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Kennen Sie denn einen Fall aus der Pra- xis?) – Es ist gesetzlich möglich, Herr Lede Abal. Lassen Sie mich das zu Ende ausführen.

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Daniel Born

Das ist hier nicht die Fragestunde, sondern das Wort hat der Herr Abgeordnete. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist ein Zuruf!) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Hans Dieter Scheerer FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es muss auch der Kompetenz vor Ort vertraut werden, nämlich den Straßenverkehrsbehörden, wo welche Schilder aufgestellt werden. Deshalb: Vertrauen Sie den Menschen vor Ort, regeln Sie es klar. Dann können wir dem Gesetz zustimmen. Denn zusammengefasst kann man sagen: Das Gesetz ist, wie häufig bei dieser Landesregierung, gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Dieser Gesetzentwurf zeigt das Misstrauen den unteren Behörden gegenüber. Das Ziel, anwendungsfreundlich, bürgerfreundlich zu sein, ist wieder einmal verfehlt. Sie hätten eine Chance gehabt, klare, eindeutige Zuständigkeitsregelungen zu machen, Verwaltungsebenen abzuschaffen, zu entbürokratisieren. Aber wieder einmal – das wurde gerade gesagt – wurde das Brombeergestrüpp nicht geschnitten, sondern gedüngt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Rüdiger Klos für die AfD-Fraktion.

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Rüdiger Klos AfD

Herr Präsident, werte Kollegen! Vorab, Kollege Dörflinger: Gestern habe ich angesichts des Lärmpegels irrtümlicherweise das Wort „Machtoption“ Ihnen zugeordnet. Tatsächlich kam es aber von einem anderen Abgeordneten. Dies sei für das Protokoll festgehalten. Jetzt zum Gesetzentwurf: Wenn Kollege Scheerer hier sämtliche Kritikpunkte schon erwähnt hat ... (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aha! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Sie wollten sich doch ent- schuldigen! – Gegenruf von der CDU: Das ist die Entschuldigung! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Schon ein bisschen lau! – Glocke des Präsidenten)

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Daniel Born

Ich darf jetzt um etwas mehr Ruhe bitten.

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Rüdiger Klos AfD

... – danke –, ist es jetzt natürlich schwierig, nochmals alles hier zu erwähnen, was ein Kritikpunkt an diesem Gesetz ist. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird festgestellt, dass das Recht der Zuständigkeit im Straßenverkehr in Baden-Württemberg novelliert werden müsse, insbesondere im Hinblick auf das Fernstraßen-Bundesamt bzw. die Autobahn GmbH, ferner das Selbsteintrittsrecht der höheren und obersten Straßenverkehrsbehörde bei Gefahr im Verzug, nachdem die entsprechende bundesrechtliche Regelung bereits 2013 – ja, Sie haben richtig gehört –, vor sage und schreibe zwölf Jahren, weggefallen ist. Das ist eine ernüchternde und schlussendlich sehr negative Bilanz, die in der Tat ein sofortiges Handeln erfordert. Insofern begrüßen wir grundsätzlich die Einleitung von Maßnahmen. Allerdings müssen wir hier anmerken, dass die Änderungsbedarfe keineswegs aus dem Nichts heraus entstanden sind, sodass die jetzige Anpassung schon längst hätte erfolgen können und müssen. Kollege Scheerer hat dies schon erwähnt. Hier fordert die AfD eine Änderung und Überprüfung der organisatorischen Abläufe, um solch unbefriedigende Zustände in Zukunft zu vermeiden. Doch in Deutschland und auch in Baden-Württemberg dauert manches ja etwas länger. Man ist (Rüdiger Klos) verleitet, zu sagen: Wenn die Welt untergeht, gehe ich nach Baden-Württemberg; dort geht sie zehn Jahre später unter. (Vereinzelt Lachen) Unverständlich ist, dass dem Gesetzentwurf allein die Stellungnahme des Normenkontrollrats angeschlossen wurde. Warum wurden die Stellungnahmen aus der Anhörung der Verbände und Organisationen nicht öffentlich verfügbar gemacht, auch wenn diese – wie auf Seite 8 in Teil A Ziffer 8 der Begründung zum Gesetzentwurf angegeben – wohl größtenteils zustimmender Natur waren? Wir und sicher auch die Bürger hätten es begrüßt, wenn sämtliche Stellungnahmen öffentlich vorliegen würden. Nun zu den sogenannten örtlichen Straßenverkehrsbehörden: Eine offizielle Statistik bzw. eine zentrale Zusammenstellung, wie viele der Gemeinden in Baden-Württemberg – abzüglich der Stadtkreise, der kreisfreien Städte und der Großen Kreisstädte – als örtliche Straßenverkehrsbehörden fungieren, existiert indes nicht. Die Entscheidung über Anträge obliegt den Regierungspräsidien und wird lediglich im Landesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn sich die Zahl der örtlichen Straßenverkehrsbehörden ständig ändern kann, da Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften jederzeit Anträge stellen oder ihre Anerkennung widerrufen können, wäre eine, wie ich es einmal nenne, Hausnummer hier interessant – dies ans Ministerium gerichtet. Das würde auch zur sachgerechten Beurteilung dahin gehend beitragen, ob der Aufwand für diese Abweichung vom üblichen dreigliedrigen Verwaltungsaufbau überhaupt noch zu rechtfertigen ist. Auch dies hat Kollege Scheerer schon erwähnt. Nur weil es die örtlichen Straßenverkehrsbehörden auch schon vor der jetzigen Novellierung gab und weil manche Gemeinden das gern sein wollen, bedeutet das nicht, dass dieses Konstrukt zwangsläufig beibehalten werden muss. Zwar lassen sich hierfür die größere Sachnähe und das Subsidiaritätsprinzip als Pro-Argumente nennen, doch gibt es auch Kontra-Argumente. Bei örtlichen Straßenverkehrsbehörden verbleiben einige Aufgaben auch bei den Landratsämtern oder Großen Kreisstädten, was zu Doppelstrukturen führt. Da die Gemeinden sonst nicht müde werden, ob einer wachsenden Aufgabenflut zu jammern, brauchen sie eigentlich nichts „on top“. Womit wir beim letzten Thema sind, den Kosten. Diese spart der Gesetzentwurf aus, weil der Normenkontrollrat insoweit vorschlägt, von der Berechnung und Darstellung des Erfüllungsaufwands abzusehen. Man stützt sich hier auf einen Beschluss des „Amtschefausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau“ – das heißt wirklich so –, der die diesbezüglich eigentlich bestehende Pflicht aussetzt. Meine Damen und Herren, wir können uns eines Umstands sicher sein: Wenn die AfD das Ruder übernimmt, gibt es volle Transparenz bei Kosten und bei Bewertungen. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Christian Jung FDP/ DVP: Vergessen Sie es! Netter Versuch! – Abg. Tim Bückner CDU zu Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Große Verschwörung! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Gegenruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Alte Männer und Machtfantasien!) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann beende ich hiermit die Aussprache und schlage Ihnen vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/8341 zur weiteren Beratung an den zuständigen Verkehrsausschuss überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Staatsministeriums – Bürokratieabbau vorantreiben III – Jetzt in die Umsetzung einsteigen! – Drucksache 17/6199 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung und fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache. Das Wort für die antragstellende FDP/DVP-Fraktion erhält Herr Abg. Professor Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir gestern hier eine Regierungsbefragung hatten, hat die Landesregierung ihre Ausführungen – in einer Mischung zwischen „leicht genervt“ und Ungläubigkeit – begonnen mit: „Und täglich grüßt das Murmeltier“, schon wieder kommt die Opposition mit einem Antrag, der doch schon einmal vor einem Jahr oder vor zwei oder drei Jahren gestellt worden ist, und sie akzeptiert einfach nicht, dass sich nichts tut. Das Gleiche, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir heute. Wir kommen jetzt mit unserem Antrag „Bürokratieabbau vorantreiben III“, wir schreiben es sogar drauf: Numero 3, damit es jeder merkt. Täglich grüßt das Murmeltier – zumindest, sagen wir einmal, jedes Dreivierteljahr. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Immerhin kann die FDP bis drei zählen!) – Sie glauben gar nicht, wie ungern ich bis drei zähle. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Mir wäre es viel lieber, ich könnte nur bis zwei zählen und Sie würden endlich ins Tun kommen, Herr Kollege! Das wäre nämlich das, was der Wirtschaft etwas bringt, und nicht ein Rumgequatsche. (Beifall bei der FDP/DVP) Das ist nämlich genau das große Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wir haben: Wir stellen Ihnen jeweils sieben Punkte zur Abstimmung – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sogar bis sieben! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das steigert sich!) – Sie dürfen nicht von Ihrem Horizont ausgehen, Herr Kollege. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Mache ich nicht!) (Dr. Erik Schweickert) Sieben Punkte, und wir geben Ihnen die Möglichkeit, das, was Sie in Sonntagsreden immer ins Schaufenster stellen, am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag oder Samstag auch vielleicht mal umzusetzen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Schaufenster und FDP, ja!) Und wenn Sie sich das mal anschauen, da könnte man ja sagen: Na ja, jetzt kommt da ganz überraschend so ein Vorschlag von der FDP/DVP. Aber ich kann Ihnen nur mal empfehlen: Schauen Sie sich das Datum dieses Antrags an. Das heißt, seit gut einem Jahr weiß die Landesregierung, was wir vorschlagen. Wir haben übrigens die Vorschläge auch eingebracht, bevor heute die Landesbauordnung novelliert worden ist. Also, wir haben Ihnen frühzeitig gesagt, nicht was wir gern hätten, sondern was über viele Jahre von den von Ihnen eingesetzten Gremien erarbeitet worden ist: Normenkontrollrat, Entlastungsallianz – das waren ja Ihre Ideen, wie man den Bürokratieabbau angehen kann. Und dann müssen wir feststellen: Bisher ist nichts passiert. Jetzt geben wir Ihnen noch mal die Möglichkeit, über unsere Vorschläge abzustimmen. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie das nicht einfach bloß aus Koalitionsräson ablehnen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) sondern mal konkret dazu sprechen, wie Sie sich das vorstellen. Ich meine: Wenn ich manchmal die Zwischenrufe vom Kollegen der Grünen höre, da könnte ich wahnsinnig werden, (Lachen der Abg. Thomas Poreski und Daniel Lede Abal GRÜNE – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie sind ja auch in der FDP! – Zurufe der Abg. Thomas Poreski GRÜNE und Nikolai Reith FDP/DVP) und zwar im wahrsten Sinn des Wortes! Wissen Sie nämlich, wie Wahnsinn definiert ist, meine Damen und Herren? Das ist, wenn man glaubt, dass sich was ändert, wenn man immer wieder das Gleiche macht. Und genau das ist das ja! Aber, lieber Kollege von den Grünen: Die Wirtschaft in Baden-Württemberg, die Menschen in Baden-Württemberg haben es verdient, dass wir jeden Tag versuchen, sie zu entlasten und nicht mit Bürokratie zu quälen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Teilweise kommen die Vorschläge ja von den von Ihnen benannten Experten. Wir werden sehen, ob wir heute wieder gegen eine Wand hinschwätzen, ohne dass sich etwas tut, oder ob vielleicht mal was passiert. Es könnte ja sein, dass sich was tut. Wenn Sie die Pressemitteilungen der Landesregierung verfolgen, sehen Sie: Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut hat sich – jetzt ganz aktuell heute – zu einer Pressemitteilung hinreißen lassen, in der sinngemäß steht, die EU müsse endlich was tun beim Bürokratieabbau. Das ist richtig. Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut, Sie haben vollkommen recht, und da unterstützen wir Sie und die ganze Landesregierung. Die EU, die hauptverantwortlich für die Bürokratie ist, muss etwas tun. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Und auch der Bund – egal, ob das eine Ampel ist oder ob das eine kleine GroKo ist oder sonst was – muss bei diesem Thema etwas tun. Ich bin mal gespannt – im Sondierungspapier steht ja jetzt, liebe Kollegen der CDU: 25 % Reduzierung –, ob man, wenn der eigene Parteifreund in Berlin das nicht tut, dann noch genauso viel Hintern hat, hinzustehen und zu sagen: Ihr macht zu wenig. Ich erwarte, dass Sie nicht nur in Zeiten, in denen die CDU aus der Opposition in Berlin heraus Forderungen aufstellen konnte, vorangehen und schauen, ob das im Sondierungspapier steht oder nicht, und ich möchte wissen, ob Sie tatsächlich da auch einknicken und eine linke Wirtschaftspolitik machen. (Beifall bei der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, das wäre schädlich, nicht nur für Baden-Württemberg. Aber jetzt sind wir hier ja im Landtag. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Und wir sind nicht – – – Sehr gut, Herr Kollege Hockenberger. – Da stellt sich noch mal die Frage: Was hat denn diese Landesregierung gegen die Bürokratie in Baden-Württemberg getan? Alle Vorschläge, die wir Ihnen vorlegen, sind Regelungen hier für Baden-Württemberg, die Sie heute angehen können. Da müssen Sie nicht auf Frau von der Leyen schimpfen, da brauchen Sie nicht Herrn Merz anzugehen, da können Sie einfach was tun. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Also, meine Damen und Herren, machen Sie das. Und ganz zum Schluss noch ein Punkt, damit man vielleicht einmal versteht, was Bürokratie ist. Ich frage mich jedes Mal, wenn ich diesem Staat Informationen melden muss, die er von mir schon lange hat, egal, ob ich ein Unternehmer, ob ich ein Bürger mit einem Grundsteuerbescheid oder sonst wer bin: Warum muss ich meinem Staat eigentlich permanent immer das Gleiche melden, was er schon hat? Es wäre doch mal ein schöner Ansatz, wenn man hingeht und sagt: All die Dinge, die dem Staat schon vorliegen, braucht man ihm einfach nicht mehr zu melden. Das wäre Bürokratieabbau erster Kajüte. Also: Fangen Sie endlich an! (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD – Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Guter Vortrag! – Zuruf von der FDP/DVP: Sehr gut!)

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Daniel Born

Nächste Rednerin in der Debatte ist für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Clara Resch.

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Clara Resch GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn ich das Wort „Bürokratie“ höre, dann denke ich an Ämter mit langen, stillen Fluren, an sterile PVC-Böden, an den Geruch von Filterkaffee und an hohe Papierberge. Zugegeben: ein sehr klischeehaftes Bild. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Fehlt noch die grün- schwarze Landesregierung!) (Clara Resch) Aber muss das wirklich so sein? Vor genau zwei Wochen besuchte ich einen tollen Vortrag des bekannten Soziologen Hartmut Rosa bei mir in der IHK in Heidenheim zum Thema Bürokratieabbau. Seine Kernaussage war: Durch zu viel Bürokratie, durch zu viele Regeln, durch zu viele Vorgaben nehmen wir uns immer weniger als Handelnde und immer mehr bloß als Vollziehende wahr. Handeln bedeutet, aktiv zu gestalten, Verantwortung zu übernehmen und Spaß an der Arbeit zu haben. Vollziehen hingegen bedeutet, sich durch Vorschriften zu kämpfen, Formulare auszufüllen und starre Regeln zu befolgen. Beim Handeln fühlen wir uns frei; beim Vollziehen fühlen wir uns ohnmächtig. Ich danke der FDP/DVP für diesen Antrag. Er gibt mir noch mal die Gelegenheit, heute dieses wichtige Thema in den Diskurs zu werfen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sehr gern!) Ja, wir müssen Bürokratie abbauen. Und das tun wir kontinuierlich. Die Entlastungallianz wirkt. Der Normenkontrollrat macht eine wichtige Arbeit. Viele kleine einzelne Maßnahmen bringen am Ende einen großen Entlastungsschub. Diese Regierung versteht sehr wohl: Die Handelnden brauchen mehr Spielräume, mehr Freiheiten. Bürokratie muss eine Win-win-Situation schaffen: für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Bürokratie sorgt aber auch dafür, dass Verwaltungsvorgänge transparent sind, und stellt sicher, dass alle, die einen Antrag stellen, fair und nach den gleichen Kriterien behandelt werden. Sie gibt uns als Gesellschaft Sicherheit. Überbordende Bürokratie kostet die Unternehmen in unserem Land viel Zeit und Geld, und sie kostet unsere Verwaltungen den letzten Nerv. Bürokratie muss in Baden-Württemberg ein Standortvorteil sein. Mit klaren Regeln sorgen wir dafür, dass unser Land optimal aufgestellt ist, ohne dabei soziale und ökologische Standards zu opfern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wenn die FDP aber fordert, die Pflicht zur Begrünung von Dächern und Fassaden abzuschaffen, dann hat sie die Dringlichkeit der Klimakrise nicht verstanden. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Deuschle CDU – Zuruf von der AfD) Die Landesregierung hat die Landesbauordnung modernisiert, um Planungsprozesse zu beschleunigen und Baukosten zu senken. Meine Kollegin Cindy Holmberg hat es heute Vormittag gesagt: Mit dieser Reform setzen wir die Segel für den Bürokratieabbau beim Bauen. Wir haben darin die Typengenehmigung für Bauprojekte eingeführt, um langwierige Einzelgenehmigungen zu reduzieren – ein Punkt, den die FDP/DVP in ihrem Antrag fordert und den wir in der Umsetzung haben. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Mit der Entlastungsallianz Baden-Württemberg, einem Zusammenschluss von Ministerien, Kommunen und Wirtschaftsverbänden, haben wir in drei Entlastungspaketen 170 Maßnahmen auf den Weg gebracht: von einfacheren Vergabeverfahren bis zur Reduzierung von Schriftformerfordernissen. (Unruhe)

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Daniel Born

Frau Abgeordnete, einen Moment bitte. – Es finden im Moment hier so viele Zweier- und Dreiergespräche statt, dass es im Plenarsaal definitiv zu laut ist. Der Abgeordneten gehört jetzt die Aufmerksamkeit des Hauses, und ein Zweier- oder Dreiergespräch ist woanders zu führen.

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Clara Resch GRÜNE

Wir setzen bereits vieles erfolgreich um. Der Masterplan Verwaltung: Wir durchforsten die Vorschriften von Grund auf. Die Verwaltungen werden massiv entlastet. Das Regelungsbefreiungsgesetz: Kommunen bekommen mehr Freiheit, Vorschriften flexibler umzusetzen. Wir werden das Gold-Plating abschaffen – keine unnötigen Zusatzanforderungen zu EU- oder Bundesgesetzen. Baden-Württemberg hat eine klare Linie: Entlastung, wo sie sinnvoll ist, weniger Ballast, mehr Handlungsspielraum. Verwaltungen und Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger werden so immer mehr zu Partnern und können unser Land gemeinsam voranbringen. Bürokratie muss nicht länger als Kampfbegriff in der Politik herhalten, und die FDP/DVP muss nicht mehr diese Anträge schreiben, sondern kann kreativ werden. (Zuruf von der FDP/DVP: Oh!) Wir sind noch lange nicht fertig. Aber frei nach Hartmut Rosa: Jetzt handeln wir mehr und vollziehen weniger. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abg. Katrin Schindele für die CDU-Fraktion.

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Katrin Schindele CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bürokratieabbau ist eines der zentralen Anliegen dieser Landesregierung. Eines ist klar: Bürokratie ist kein Selbstzweck, sondern muss den Menschen dienen und nicht umgekehrt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Beim gestrigen Parlamentarischen Abend beim Handelsverband Baden-Württemberg hat jemand gesagt, Bürokratie sei wie der Regen: Zu viel ist nichts, aber kein Regen ist halt auch nichts. Das fand ich sehr gut, und genau so ist es auch. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren beim Bürokratieabbau schon einiges getan, aber es ist sicher so, dass man immer noch viel tun kann; es ist einfach eine Daueraufgabe. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Vorschriften müssen immer wieder hinterfragt werden, Prozesse vereinfacht und Entscheidungen beschleunigt werden. Das ist eine Daueraufgabe, und dieser Aufgabe stellen wir uns tagtäglich. (Katrin Schindele) Und wir handeln. Es gibt nämlich auch konkrete Fortschritte. Wir haben schon einiges zum Bürokratieabbau versprochen, hier auch geliefert und bleiben natürlich weiter dran. Ein paar Beispiele: Erstens Digitalisierung in der Verwaltung: Fünf Formulare, sieben Unterschriften und am Ende fehlt doch noch ein Stempel. So war das früher oft. Hier und da gibt es auch noch Verbesserungsbedarf. Aber wie bei der Bauantragstellung, liebe Frau Ministerin Razavi, sind wir schon große Schritte vorangegangen, und hier ist auf Digitalisierung umgestellt worden. Schneller, effizienter und damit weniger Papierberge – das ist genau der richtige Weg. Dafür vielen Dank; man sieht, es geht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Clara Resch GRÜNE) Zweitens weniger Vorschriften im Wohnungsbau: Kollegin Resch hat auch das vorhin schon angesprochen. Weniger Abstandsregelungen, weniger Nachweispflichten, mehr Tempo beim Bauen – das ist genau das, was hilft, und zwar den Bauherren, den Kommunen und den Menschen, die dringend Wohnraum benötigen. Und drittens die Wirtschaft: Wir hatten gerade hier im Haus eine Übergabe eines Papiers der Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald, die in ihrem Papier genau die Bürokratie thematisiert, die jeden Tag stört und ärgert. Daran sieht man, dass wir nicht irgendetwas tun, was die Unternehmen nicht bewegt, sondern genau das, was sie jeden Tag umtreibt. Deswegen auch hier: „Weniger Aktenordner und mehr Innovation“, ist die Devise. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir alle sind in unseren Wahlkreisen unterwegs. Wir sind auch erst zufrieden, wenn wir die Rückmeldungen der einzelnen Personen bekommen und wenn nicht nur gute Pressemitteilungen von den Ministerien kommen, sondern wenn wir von den einzelnen Unternehmen und Bürgern eine Rückmeldung bekommen, es sei einfacher, schneller und günstiger geworden. Ich möchte noch auf etwas hinweisen, was auch im Koalitionsvertrag steht. Das ist das, was der Kollege Erik Schweickert gefordert hat: weniger Bürokratie, „One in, one out“. Mir wäre es sogar lieber: zwei oder drei raus bei einer neuen Gesetzgebung. Da ist, denke ich, durchaus eine Unterstützung vorhanden, aber es ist immer etwas schwieriger, das dann auch zu machen. Deshalb hier die Frage in Richtung Staatsministerium, an Herrn Hassler, inwieweit das schon umgesetzt werden konnte; vielleicht könnte auch ein gutes Beispiel genannt werden, wo man genau das gemacht hat. Denn erst dann, wenn man etwas spürt, ist das etwas, was wir auch als Erfolg verkaufen können. Bürokratieabbau – man kann es manchmal schon fast nicht mehr hören. Wir sind jetzt auch in der Fastenzeit angekommen, Aschermittwoch war. Deshalb vielleicht so mit einem zwinkernden Auge: Bürokratiediät wäre vielleicht auch im einen oder anderen Ministerium jetzt angesagt. Wenn sich jeode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 des Ministerium so einen Bürokratie-Fastenmonat vornehmen würde, könnte vielleicht auch das eine oder andere noch gefunden werden. Vielleicht als Ansporn: Wenn man pro Monat fünf Verordnungen oder Vorschriften streichen würde, dann wäre das natürlich auch ein großer Beitrag zu unserer Wettbewerbsfähigkeit.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Katrin Schindele CDU

Genau.

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Daniel Born

Gut. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Katrin Schindele CDU

Dann würde ich den Fastenmonat hier noch einmal mit in die Ministerien geben und bin gespannt, was es an Erfolgen zu berichten gibt. Vielen Dank, Herr Präsident. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Dr. Boris Weirauch.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratie ist nicht per se schlecht. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften garantieren die Gleichheit vor dem Gesetz, schaffen Planungsund Investitionssicherheit. Es gibt viele Länder auf der Welt, denke ich, die Deutschland darum beneiden, dass wir eine funktionierende Verwaltung haben. (Zuruf) Bürokratie kann auch keine Chiffre sein für Deregulierung, die über die Hintertür Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrecht oder den Schutz vulnerabler Gruppen schleift. Leider muss man aber auch feststellen, dass nicht alles, was gut gemeint ist, auch gut gemacht ist. Zudem verselbstständigen sich viele Vorschriften über die Zeit und entwickeln ein besonderes Eigenleben im Verwaltungsvollzug. Wir haben immer dieses Gold-Plating, dass quasi Vorschriften immer noch mal verschlimmbessert werden. Das ist natürlich ein Übel, welches wir immer wieder auch selbst hier im politischen Alltag erleben; das sieht man, wenn man sich später die Vorschriften und die Verordnungen anschaut. Das sind natürlich Dinge, die wir seitens der SPD-Landtagsfraktion nicht akzeptieren können. Allein auf Bundesebene lagen die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft 2023 bei ungefähr 65 Milliarden €. 65 Milliarden €! Das hat der Nationale Normenkontrollrat berichtet. Das zeigt auch, dass überbordende Bürokratie in unserem Land immer mehr zum Hemmschuh von Unternehmergeist, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit wird. Dieses Geld – ich habe es gerade gesagt: 65 Milliarden € – könnte man wahrscheinlich viel besser dafür verwenden, dass man Investitionen fördert, Innovationen fördert, statt dass man es in überbordende Bürokratie investiert. Ich denke, da sind wir uns hier im Haus alle einig. (Dr. Boris Weirauch) Nicht nur das: Redundanz und unnötige Bürokratie kosten auch die Verwaltung Zeit und Ressourcen, die bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren viel sinnvoller eingesetzt werden könnten. Wo stehen wir aktuell im Land wirklich? Wie stehen wir hier? Wie ist unsere Bilanz? Haben die vielen Sonntagsreden über eine Entlastungsallianz und von der Entfesselung des Wachstumspotenzials etwas bewirkt? Ich meine, wenig bis nichts. Der Normenkontrollrat hat erst in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht wieder darauf hingewiesen, dass die Landesregierung bei Bürokratieabbau besonders bei der Digitalisierung und Modernisierung von Verwaltungsprozessen nach wie vor deutlich hinterherhinkt. Im Vergleich mit anderen Bundesländern haben wir in vielen Bereichen sogar den Anschluss verloren. Wir müssen uns die Frage stellen: Warum ist das so? Warum nutzen wir den technologischen Fortschritt nicht besser, um unsere Verwaltungen effizienter zu gestalten? Nehmen wir mal als Beispiel das Wirrwarr um die Förderprogramme des Landes. Der Begriff „Förderdschungel“ trifft es aus meiner Sicht da ganz gut. Wir werden das Gefühl nicht los, dass die Landesregierung mittlerweile selbst den Überblick darüber verloren hat, wer wie wo wann gefördert wird. Die IHK Region Stuttgart hat gemeinsam mit dem Normenkontrollrat eine umfassende Übersicht über sage und schreibe 414 unterschiedliche Landesförderprogramme erstellt, die allesamt ein einziges Problem aufzeigen: unübersichtlich, umständlich und ineffizient. Die Landesregierung verfährt offenbar nach dem Prinzip: Die besten Fördergelder sind die, die nicht abgerufen werden können oder wirkungslos sind. Warum sind andere Länder weiter, wenn es um die Standardisierung von Förderprogrammen und digitalen Prozessen geht? In Sachsen beispielsweise gibt es eine Förderkommission, die konkrete Empfehlungen zur Vereinfachung von Förderprogrammen durch Standardisierung erarbeitet hat. Bürokratieabbau wäre in dieser Hinsicht sicher von Vorteil. Man könnte Förderprogramme zusammenführen, die Beantragung vereinfachen. Das würde schon viel helfen. Jetzt komme ich aber noch mal zum Anfang meiner Rede zurück und damit auch zum Gegenstand des Beschlussteils des Antrags der FDP/DVP-Fraktion und zum Thema „Bürokratieabbau als Metapher für Deregulierung“. Sie wollen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz abschaffen, das sicherstellt, dass Wohnraum auch Wohnraum bleibt. Sie wollen die Mietpreisbremse abschaffen, die die Explosion der Mieten gerade in den Ballungsräumen verhindert. Für die SPD ist klar: Wer unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus Schutzvorschriften für Mieterinnen und Mieter, junge Familien, Alleinerziehende, Alleinstehende schleifen will, braucht nicht auf die Stimmen der SPD zu bauen. Da machen wir nicht mit. (Beifall bei der SPD) Außerdem wollen Sie die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen abschaffen, wohl wissend, dass sie, abgesehen von ökologischen Vorteilen für alle, seit langer Zeit auch eine Einnahmequelle für die Besitzer selbst darstellen. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Lachen des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Gegen- ruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist so!) Es handelt sich also hier um eine durchaus sinnvolle ordnungspolitische Maßnahme mit direktem Nutzen nicht nur für unsere Umwelt, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Bürokratie abbauen ja, aber ohne die soziale und ökologische Verantwortung zu gefährden, das ist die Position der Sozialdemokratie, auch hier im Haus. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Hellstern aus der AfD-Fraktion?

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Dr. Boris Weirauch SPD

Auf keinen Fall. (Heiterkeit des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Deshalb fordere ich die Landesregierung auf: Zeigen Sie den Mut, wirklich bürokratische Hürden, die den Alltag der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land belasten, ernsthaft zu hinterfragen. Streichen Sie unnötige Regelungen und bringen Sie den Bürokratieabbau voran – aber nicht auf Kosten unserer sozialen und rechtlichen Standards. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Land nicht länger von unnötiger Bürokratie gebremst wird, sondern von einer Verwaltung profitiert, die modern, effizient und bürgerfreundlich ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Daniel Lindenschmid.

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Daniel Lindenschmid AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag kommen Themenbereiche des Bürokratieabbaus zur Sprache, bei denen für das Land gewisse Gestaltungsspielräume bestehen. Diese Spielräume sind nicht groß; denn – wie wir alle wissen – ein Großteil der Bürokratiekosten geht unmittelbar oder zumindest mittelbar auf Regelungen der Europäischen Union zurück. Bereits der Jahresbericht 2007 des Nationalen Normenkontrollrats benannte hier eine Quote von 40 bis 50 %. Diese Problematik lässt sich aber auch an vielen Einzelbeispielen anschaulich erklären. Bei der Belastung von Handwerksbetrieben durch Berichtspflichten teilte die Landesregierung ebenfalls mit, dass es sich nahezu ausnahmslos um statistische Berichtspflichten handle, die auf Bundesgesetze und die EU-Gesetzgebung zurückgehen. Die EU selbst müsste beim Bürokratieabbau also grundsätzlich gegensteuern. Aber stattdessen nehmen dort im Zusammenhang mit dem geplanten Green Deal die ohnehin ausufernden Berichtspflichten für Unternehmen weiter zu. Die uns regelmäßig vorgelegten Unterrichtungen in neuen EU-Angelegenheiten verdeutlichen ebenfalls, dass die Mitgliedsstaaten (Daniel Lindenschmid) weiter gegängelt und nationale Verwaltungsbehörden zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden. Grundsätzliche Kritik an der EU gibt es aber auch hier im Landtag seit jeher ausschließlich vonseiten der AfD-Fraktion. Dies sollten Sie nicht vergessen, wenn hier jetzt einmal mehr von Ihnen die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus beschworen wird. (Beifall bei der AfD) Bürokratieabbau ist kein abstraktes Ziel mehr. Er ist eine Notwendigkeit, die die Regierung schon längst in die Umsetzung hätte bringen müssen, um Innovation, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern – Wettbewerbsfähigkeit, die diese Regierung in wenigen Jahren zunichtegemacht hat. Besonders unterstützen wir die Forderung nach einer Abschaffung der Mietpreisbremse, (Zuruf von den Grünen: Das war klar!) um Anreize für das Vermieten von Wohnraum zu vergrößern. Denn auch, wenn die Mietpreisbremse von den Anhängern staatlicher Überregulierung und Bevormundung weiterhin als notwendig angesehen wird, ist sie doch in der Praxis längst gescheitert. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den Grünen: Das stimmt nicht!) Auch die grundsätzlich erforderliche Rechtssicherheit wurde verfehlt. Denn Ausnahmeregelungen für den Fall einer umfassenden Modernisierung von Wohnraum führen in der Praxis nur allzu oft zu Auseinandersetzungen, ob denn solche modernisierenden Maßnahmen überhaupt vorliegen. Das Problem des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden bezahlbaren Wohnraums ist durch die auch in Baden-Württemberg aktuell noch geltende Mietpreisbremse deshalb in keiner Weise gelöst worden. Aber an diesem konkreten Einzelbeispiel sehen wir zugleich, wie der Bürokratieabbau bereits auf nationaler Ebene umgehend ausgebremst wird. Ein zaghafter Vorstoß der in Baden-Württemberg für den Wohnungsbau zuständigen Ministerin wurde umgehend von der SPD abgelehnt, die bekanntlich auf Bundesebene maßgeblich verantwortlich dafür ist, dass Deutschland beim Bürokratieabbau nicht vorankommen wird. Dem aktuellen Sondierungspapier zwischen SPD und CDU/ CSU auf Bundesebene können wir zu diesem Thema nur drei ganze Sätze entnehmen. Es ist vage von einem Rückbau von Berichts- und Statistikpflichten die Rede. Im Übrigen möchte man sich an Vorschlägen des Normenkontrollrats orientieren. Auch beim Thema Mietpreisbremse ist nicht mit Veränderungen zu rechnen; denn CDU und SPD haben sich für eine bundesweite Verlängerung um zunächst zwei Jahre ausgesprochen. Mit dieser sich auf Bundesebene abzeichnenden Politik befindet sich unsere derzeitige grün-schwarze Landesregierung in guter Gesellschaft, die ihrerseits einmal mehr ein nebulöses Drei-Säulen-Modell betont und dabei den konkreten Bürokraode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 tieabbau zuallererst in die Verantwortung der von ihr eingerichteten Entlastungsallianz abschiebt. Gleichzeitig wird die Modernisierung der Verwaltung wiederholt als universelle Lösung beschworen. Damit blenden Sie unverändert aus, dass es diese Landesregierung bisher nicht geschafft hat, Digitalisierung so zu gestalten, dass bürokratische Abläufe in der Verwaltung tatsächlich vereinfacht werden und Personal abgebaut wird. Von schnelleren, effizienteren und bürgerfreundlicheren Dienstleistungen kann kaum die Rede sein. (Beifall bei der AfD) Damit müssen wir ein ernüchterndes Fazit ziehen: Auch wenn wir den hier geforderten Einzelmaßnahmen in der Sache zustimmen können, sind doch gleichzeitig die Voraussetzungen für den Bürokratieabbau nicht nur in der EU, sondern auch auf Bundes- und Länderebene weiterhin äußerst schlecht. Echte Veränderungen wird hier erst ein grundsätzlicher Politikwechsel ermöglichen. Für diesen Wechsel steht auch hier im Landtag nur die AfD. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Staatssekretär Hassler das Wort.

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Florian Haßler

Einen schönen guten Nachmittag, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich übernehme heute sehr gern den Tagesordnungspunkt in Vertretung für unseren neuen Chef der Staatskanzlei, der leider erkrankt ist. An dieser Stelle möchte ich ihm im Namen aller Anwesenden gute Besserung wünschen. Ich gebe Ihnen sehr gern im Namen der Landesregierung einen Überblick zum aktuellen Sachstand. Mit Ihrem Antrag, Herr Professor Dr. Schweickert, fordern Sie ja, keine Zeit mehr beim Bürokratieabbau zu verlieren. Dem kann ich absolut nur zustimmen. Deswegen hat die Landesregierung auch im vergangenen Jahr keine Zeit verloren, keine Zeit verstreichen lassen, sondern sofort gehandelt. Seit der Vorlage der schriftlichen Stellungnahme zu Ihrem Antrag haben wir sogar weitere erhebliche Fortschritte erzielen können, haben wir viele gesteckte Ziele bereits erfolgreich umgesetzt. Ich möchte noch einmal betonen: Mit der Entlastungsallianz haben wir ein Format geschaffen, um schnelle und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Weil einige Rednerinnen und Redner danach gefragt haben, weise ich darauf hin, dass wir bereits drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht haben. Ich habe sie noch einmal ausgedruckt und mitgebracht: (Der Redner hält mehrere Schriftstücke hoch.) Entlastungspaket I, Entlastungspaket II, Entlastungspaket III. Alle drei Pakete sind natürlich frei zugänglich. Es würde den Zeitrahmen komplett sprengen, sie jetzt alle vorzutragen. Aber einige wesentliche Erfolge daraus möchte ich nennen. (Staatssekretär Florian Hassler) Im Vergabewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir deutliche Erleichterungen für Land und Kommunen geschaffen, indem nun höhere Vergabegrenzen gelten. So ist nun z. B. ein Direktauftrag statt bei 5 000 € bei 100 000 € möglich. Wir haben ein zweites Beispiel: Der Betrieb einer Gaststätte wird entbürokratisiert. Bislang sieht das Gaststättenrecht in Baden-Württemberg ein vorgeschaltetes Erlaubnisverfahren vor, um eine Gaststätte eröffnen zu können. Zukünftig reicht es aus, die Behörde auf die Eröffnung hinzuweisen. Ein drittes Beispiel, und zwar zum Bereich Projektförderung: Projektförderungen werden deutlich vereinfacht. Zukünftig ersetzt eine stichprobenhafte Verwendungsnachweisprüfung die bisherige Vollprüfung von Verwendungsnachweisen. Das wird den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und den Prozess beschleunigen. Auf den Punkt „Erleichterungen im Baurecht“ muss ich nicht noch einmal hinweisen, weil das bereits einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner getan haben. Und ein letztes Beispiel: Das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz zur Erprobung neuer Lösungsansätze kommt jetzt gerade aus der Anhörung und soll demnächst von der Landesregierung ins parlamentarische Verfahren gebracht werden. Die Arbeit der Entlastungsallianz geht weiter. Täglich kommen weitere Lösungen dazu. Ich denke, Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das Format der Entlastungsallianz funktioniert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich möchte noch einmal betonen: Der übergreifende Ansatz ist ein wirksames Instrument, um bürokratische Hürden abzubauen. Die Verbände in der Entlastungsallianz lobten das letzte Entlastungspaket – lassen Sie mich zitieren – als „wichtigen und richtigen Schritt in Richtung einer spürbaren Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung“. Ich meine, mit diesem Maßnahmenpaket hat die Entlastungsallianz belegt, dass sie substanzielle Ergebnisse liefern kann. Ein größeres Lob von Wirtschafts- und Kommunalverbänden kann es doch nicht geben. Wirtschaft, Kommunen und Landesverwaltung profitieren von unseren konzentrierten Anstrengungen. In einem möchte ich Sie, sehr geehrter Kollege Dr. Schweickert, aber abschließend enttäuschen: Es ist nun mal so, dass wir, das Land, tatsächlich nur einen Bruchteil von Regelungen, von Belastungen, von Regulierungen unmittelbar beeinflussen können. Für den Löwenanteil der Regelungen sind nun mal der Bund, sind die europäischen Institutionen zuständig. Wir, das Land, tun selbstverständlich, was wir können, aber wir kümmern uns im Moment natürlich auch auf Bundesebene intensiv darum, das Thema Bürokratieabbau, das Thema „Moderne Verwaltung, Digitalisierung“ auf die Agenda der neuen Bundesregierung zu bringen. Gestern hat sich unser Ministerpräsident mit Herrn de Maizière, Frau Jäkel und Herrn Steinbrück getroffen, um sich zur Initiative für einen handlungsfähigen Staat auszutauschen. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Unsere Anstrengungen für den Bürokratieabbau hören natürlich an den Landesgrenzen nicht auf. Ich weiß, dass wir durch die verschiedenen Ressorts auch in Brüssel sehr aktiv unterwegs sind und dort unterstützen. Die Landesregierung hat auch ausdrücklich begrüßt, dass die Pläne der neuen EU-Kommission vorsehen, bürokratische Regelungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu vereinfachen und zu verschlanken. Ich komme zum Schluss. Ich denke, Sie haben gesehen – ich hoffe, ich konnte es darlegen –, dass wir wirklich auf allen Ebenen unterwegs und aktiv sind, um Bürokratie abzubauen. Bürokratieabbau wird aber Kärrnerarbeit bleiben. Ich meine, wir sind auf dem richtigen Weg, wie die Erfolge, die ich vorgetragen habe, auch zeigen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Noch einmal Herr Abg. Professor Dr. Schweickert in der zweiten Runde.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Hassler, Ihren letzten Satz kann ich unterschreiben: Das ist Kärrnerarbeit. Vielleicht haben Sie nicht richtig zugehört: Wir haben nicht gesagt, dass das Land der Hauptbürokratieverursacher wäre. Wir wissen schon, dass sie auch von anderen kommt. Das habe ich hier gerade sogar gesagt. Wir sind aber der Meinung, dass man etwas tun muss. Wenn man gesehen hat, was auf sieben konkrete Vorschläge – einer davon, die Typengenehmigung, wurde übernommen; die Kollegin Resch hat das dargestellt – hin passiert, dann wissen Sie, warum Bürokratieabbau in Baden-Württemberg nicht funktioniert. Für die AfD ist das alles viel zu klein. Da muss man die EU auflösen und Sonstiges. Die Grünen und die SPD sind der Meinung, es gebe für alles ganz gute Gründe. Bürokratieabbau ist dann sofort das Schleifen ökologischer Standards oder von Sozialstandards. Frau Kollegin Resch, wenn das alles – mit der Dachbegrünungs- oder der Photovoltaikpflicht – so toll ist, wie Sie immer behaupten, dann machen die Leute das sogar freiwillig. Nur gibt es nun mal Fälle, in denen es sich nicht lohnt. Genau dann ist das Ganze eine bürokratische Last, und deswegen gehört es abgeschafft. Wenn Sie, Frau Kollegin Schindele, sich mal anschauen, was jetzt kam, da kann ich nur sagen: Machen! Warum macht ihr es nicht? Wenn Sie einen Fastenmonat wollen: Von mir aus können wir ein ganzes Fastenjahr machen. (Lachen der Abg. Katrin Schindele CDU) Dann verzichten wir einfach mal auf die Berichtspflichten und fragen nach einem Jahr: Gibt es irgendjemanden in Baden-Württemberg, der die Berichtspflicht überhaupt vermisst? Lassen Sie es uns tun! Sie sitzen in der Landesregierung. (Abg. Katrin Schindele CDU: Nein, ich leider nicht!) Sie können das sofort beantragen. Machen Sie es! (Beifall bei der FDP/DVP) (Dr. Erik Schweickert) Aber wir hören ja auch von Kollegin Resch: „Es muss einen Masterplan geben.“ Dieser ist auch wichtig. Aber Sie gehören dem Parlament noch nicht so lange an. Den Normenkontrollrat gibt es schon lange – in mehreren Ausfertigungen. Er hat die Vorschläge vorgelegt; die sind schon vorhanden. Sie müssen die nicht erst planen, Sie müssen nur ins Umsetzen kommen. Dann höre ich: „Wir machen kein Gold-Plating.“ Frau Resch, das Land Baden-Württemberg will gerade SuedLink bauen. Da werden auf Hunderten von Kilometern Leitungen verlegt. Und das Land Baden-Württemberg leistet sich ein Altlastenund Bodenschutzgesetz, nach dem man – das hat ja alles eine grüne Historie, und man darf die Ökologie nicht schleifen – in Baden-Württemberg als einzigem Bundesland selbst dann, wenn man eine Straße baut, ein Bodenschutzkonzept vorlegen muss. Ich lasse mir das gefallen. Ich bin ja gar nicht gegen ein Bodenschutzkonzept, wenn das Ding nachher nicht verbaut wird. Aber können Sie mir mal erklären, warum man dann, wenn man eine Straße baut, die ohnehin asphaltiert wird, oder beim Bau ein Bodenschutzkonzept braucht? Das gibt es nirgendwo anders. Aber die Grünen in Baden-Württemberg haben es „gold-geplatet“. Sagen Sie also bitte nicht: „Wir wollen es nicht“, sondern wenn, dann schaffen Sie es ab. (Beifall bei der FDP/DVP) Deshalb ist es eben nicht so einfach. Aber wir haben immer konkrete Vorschläge. Wir machen da auch mit dieser Kärrnerarbeit weiter; denn wir lassen uns nicht zurückhalten. Wir bleiben unserem Motto treu: Gern ein Jahr auf Berichtspflichten verzichten und nach diesem Zeitraum schauen, was man wieder braucht. Erster Punkt. (Zuruf von der FDP/DVP: Sehr gut!) „One in, two out“: Wer ein neues bürokratisches Gesetz will, soll zwei Gesetze rausnehmen. Dann bekommen wir zumindest eine kleine Entschleunigung hin. Die Schwellenwerte können wir sofort anheben. (Zuruf der Abg. Katrin Schindele CDU) – Überall, Frau Kollegin. Lassen Sie uns dort, wo „50 Beschäftigte“ steht, eine Anhebung auf 100 Beschäftigte vornehmen. Da wird die SPD nicht mitmachen. Aber damit erzielen wir bei den Berichtspflichten sofort einen Effekt, der „brutal“ zuschlägt. Ferner ist die Frage: Warum muss ein Bürger oder ein Unternehmer überhaupt Daten an den Staat liefern, wenn der Staat diese Daten schon hat, meine Damen und Herren? Das ist völliger Irrsinn. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Deshalb komme ich zum Schluss.

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Daniel Born

Gut.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Wir lassen jetzt gleich einzeln über unsere Vorschläge abstimmen. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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Daniel Born

Ja.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Uns ist klar, dass der zweite Punkt übernommen worden ist. Aber wir können nicht sagen: Wir wollen einzeln abstimmen lassen, bis auf diesen Punkt. Deswegen muss man entweder über alles zusammen abstimmen oder einzeln, auch wenn wir wissen, dass dieser Punkt übernommen worden ist. Ich möchte das nur klarstellen, nicht dass man denkt, wir hätten das nicht mitbekommen. Wir finden es sogar gut, wenn Sie mal einen Vorschlag von uns übernehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/6199, der aus zwei Abschnitten besteht. Abschnitt I ist ein Feststellungsteil, Abschnitt II beinhaltet verschiedene Ersuchen an die Regierung. Die SPD-Fraktion hat beantragt, über Abschnitt I getrennt und über Abschnitt II ziffernweise – – (Nicolas Fink SPD: Nein, über Abschnitt II getrennt!) – Die Abschnitte I und II getrennt und über Abschnitt II ziffernweise – – (Zuruf von der SPD) – Nein, nur über die Abschnitte I und II getrennt abzustimmen. (Abg. Nicolas Fink SPD nickt.) Kann ich Abschnitt I mit den Ziffern 1 bis 3 gemeinsam zur Abstimmung stellen? – Dies ist der Fall. Wer Abschnitt I zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt I mehrheitlich abgelehnt. Die FDP/DVP-Fraktion hat zu Abschnitt II ziffernweise Abstimmung beantragt. Wer Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Ziffer 2 ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 3 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Auch Ziffer 3 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Ziffer 4 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 5 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Ziffer 5 ist mehrheitlich abgelehnt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Wer stimmt Ziffer 6 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 6 ist mehrheitlich abgelehnt. Das Gleiche noch mal bei Ziffer 7: Wer stimmt zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 7 ist mehrheitlich abgelehnt. Damit ist auch Punkt 6 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 bis 19 auf: Punkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2025, Az.: 1 BvR 2524/24, 1 BvR 2525/24 – Verfassungsbeschwerden gegen das Unterlassen der Umsetzung der KEF-Empfehlung im Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag – Drucksache 17/8386 Berichterstattung: Abg. Thomas Hentschel Punkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 21. November 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2021 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 8: Management der IT-Lizenzen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg – Drucksachen 17/7870, 17/8348 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze Punkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. November 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 12: Festsetzung der Grunderwerbsteuer – Drucksachen 17/7948, 17/8353 Berichterstattung: Abg. Peter Seimer Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 3. Dezember 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 10: Lernmanagementsysteme als Teil der Digitalen Bildungsplattform – Drucksachen 17/7962, 17/8349 Berichterstattung: Abg. Dr. Albrecht Schütte Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 17. Dezember 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechriode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 nungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 14: Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen – Drucksachen 17/8025, 17/8350 Berichterstattung: Abg. Rudi Fischer Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 17. Oktober 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 19: Organisation und IT des Landesarchivs Baden-Württemberg – Drucksachen 17/7642, 17/8351 Berichterstattung: Abg. Nese Erikli Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. November 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 20: Erwerb und Verwaltung von Kunstgegenständen bei den Regierungspräsidien – Drucksachen 17/7943, 17/8352 Berichterstattung: Abg. Nese Erikli Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 23. Dezember 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 17: Qualität der Planungen im Staatlichen Hochbau – Drucksachen 17/8120, 17/8354 Berichterstattung: Abg. Peter Seimer Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Dezember 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Stand der IT-Neuordnung – Drucksachen 17/8074, 17/8347 Berichterstattung: Abg. Nese Erikli Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport zu der Mitteilung der Landesregierung vom 16. Oktober 2024 – Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens durch die Landesregierung nach § 18a Privatschulgesetz (PSchG) – Drucksachen 17/7660, 17/8088 Berichterstattung: Abg. Dr. Timm Kern (Stellv. Präsident Daniel Born) Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport zu der Mitteilung der Landesregierung vom 5. November 2024 – 11. Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe für gefährliche religiös-weltanschauliche Angebote – Drucksachen 17/7847, 17/8089 Berichterstattung: Abg. Daniel Born Punkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu der Mitteilung der Landesregierung vom 28. Januar 2025 – Information über Verwaltungsabkommensentwürfe; hier: Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden – Drucksachen 17/8223, 17/8228 Berichterstattung: Abg. Erwin Köhler Punkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung der Landesregierung vom 28. Januar 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Richtlinienentwurf Finanztransaktionssteuer – Drucksachen 17/8221, 17/8346 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den jeweils zuständigen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 20 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/8380, 17/8381, 17/8382 Die AfD-Fraktion hat zur Petition 17/3163 aus der Drucksache 17/8382 namentliche Abstimmung beantragt. Deshalb rufe ich zunächst die Beschlussempfehlungen zu den Petitionen in den Drucksachen 17/8380 und 17/8381 auf. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss beschlossen wurde. Wir fahren fort mit der Drucksache 17/8382 und zunächst mit der namentlichen Abstimmung zur Petition 17/3163 mit der laufenden Nummer 4 betreffend Flüchtlingsunterbringung. Hat der Antrag auf namentliche Abstimmung fünf Unterstützungen aus der Fraktion? – Das ist der Fall. Dann kommen wir zur namentlichen Abstimmung. Ich informiere Sie noch einmal: Der Petitionsausschuss schlägt Ihnen vor: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zustimmt, der verwende bitte die Stimmkarte „Ja“. Wer dieser Beschlussempfehlung nicht zustimmt, der verwende bitte die Stimmkarte „Nein“. Wer sich enthalten möchte, verwende die graue Stimmkarte. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, zur Abstimmungsurne zu gehen. Die Abstimmung ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Haben alle Abgeordneten mittlerweile abgestimmt? Falls noch nicht geschehen, bitte ich Sie, zur Stimmabgabe zu gehen. – Wie ich es sehe, haben alle abgestimmt. Dann schließe ich hiermit die Abstimmung und bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Das Abstimmungsergebnis gebe ich Ihnen später bekannt. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir setzen die Sitzung fort. Nun rufe ich die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8382 auf. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. – Dies sind die Petitionen mit den Nummern 1 bis 3 und 5 bis 8. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Das ist so beschlossen. Punkt 20 der Tagesordnung können wir damit vorläufig beenden. Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/8270 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich auch hier die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den zuständigen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Der unter Punkt 22 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Jetzt warten wir noch kurz das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ab. Ich teile es Ihnen dann mit. Bis dahin unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung: 16:06 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 16:11 Uhr)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere unterbrochene Sitzung fort. Ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/8380, 17/8381, 17/8382 Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: (Stellv. Präsident Daniel Born) An der namentlichen Abstimmung zur Petition 17/3163 haben sich 129 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 100 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 29 Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zugestimmt. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Sandra Boser, Daniela Evers, Saskia Frank, Silke Gericke, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Thomas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Cornelia von Loga, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Schluss: riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Volker Schebesta, Katrin Schindele, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Guido Wolf. SPD: Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. Mit N e i n haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Julia Goll, Jochen Haußmann, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Emil Sänze, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. * Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Ende der heutigen Tagesordnung erreicht. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 2. April 2025, um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Ich schließe die Sitzung und wünsche einen schönen Nachmittag. Bis dann. 16:12 Uhr Vorschlag der Fraktion der AfD Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen Ausschuss Funktion Ständiger Ausschuss Mitglied Ausschuss für Finanzen stellvertretendes Mitglie Ausschuss für Kultus, Jugend stellvertretendes Mitglie und Sport Ausschuss für Wirtschaft, Mitglied Arbeit und Tourismus stellvertretendes Mitglie Ausschuss für Soziales stellvertretendes Mitglie stellvertretendes Mitglie Ausschuss für Verkehr stellvertretendes Mitglie Ausschuss für Landesentwicklung Mitglied und Wohnen stellvertretendes Mitglie stellvertretendes Mitglie Ausschuss für Europa und stellvertretendes Mitglie Internationales Petitionsausschuss stellvertretendes Mitglie Untersuchungsausschuss Mitglied „IdP & Beförderungspraxis“ 12.3.2025 Anton Baron und Fraktion ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Anlage 1 scheidet aus tritt ein Rupp Klecker ed Goßner Stein ed Rupp Klecker Rupp Wolle ed Klauß Dr. Hellstern ed Rupp Dr. Balzer ed Stein Gögel ed Rupp Stein Klauß Stein ed Rupp Klauß ed Stein Gögel ed Stein Dr. Hellstern ed Klecker Wolle Goßner Klos Vorschlag der Fraktion AfD Umbesetzung bei den Schriftführern Funktion scheidet aus Schriftführer Rupp 12.3.2025 Anton Baron und Fraktion Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Parlamenta Funktion scheidet aus stellvertretendes Mitglied Goßner 12.3.2025 Anton Baron und Fraktion riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Anlage 2 tritt ein Dr. Hellstern Anlage 3 arischen Kontrollgremiums tritt ein Lindenschmid Vorschlag der Fraktion der AfD Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglie des Versorgungswerks der Mitglieder der Landtage von Nord und Baden-Württemberg Funktion scheidet aus Mitglied Abg. Rupp Stellvertretendes Mitglied Abg. Goßner 12.3.2025 Anton Baron und Fraktion ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Anlage 4 eds der Vertreterversammlung drhein-Westfalen, Brandenburg tritt ein Abg. Wolle Abg. Dr. Hellstern

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