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Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP 13.03.2025 Sitzungen 17/118

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu den bemerkenswerten Ausführungen des Innenministers, der von „Unterkomplexität“ und von „defizitärem Auftreten“ gesprochen hat. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Recht hat er!) Sie haben vor dem Verfassungsgericht verloren, Herr Innenminister, und zwar zur Frage des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg. Wie reagieren Sie darauf? Sie schwadronieren hier im Landtag von Baden-Württemberg über das Bundestagswahlrecht und über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt. Also, wenn jemand hier defizitär und unterkomplex auftritt, dann ist es der Innenminister des Landes Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich habe mir aber vorgenommen, auf sämtliche Redebeiträge in dieser Debatte einzugehen, die nicht defizitär und unterkomplex gewesen sind, also die von Herrn Kollegen Binder. (Abg. Sascha Binder SPD: Oh! Jetzt bin ich aber ge- spannt! – Heiterkeit) In der Tat: Das meiste von dem, was Sie gesagt haben, kann man unterschreiben. Es ist richtig, das Verfassungsgericht hat nicht gesagt: „Ihr müsst es so machen“, sondern das Verfassungsgericht hat gesagt, es gibt Spielraum. Dass es diesen Spielraum gibt, ist positiv. Denn auf diese Art und Weise kann das Parlament ein Wahlrecht gestalten, kann Prioritäten in die eine oder in die andere Richtung setzen, und man kann gegebenenfalls – das werden wir natürlich auch tun – einen solchen Gesetzentwurf der Bevölkerung vorlegen. Das Verfassungsgericht hat aber durchaus einen Hinweis gegeben, dass es auch zweckmäßig sein könnte, so vorzugehen, wie wir es tun. Denn entgegen dem, was in vielen Parlamentsdebatten zu dieser Thematik zu hören war, hat das Verfassungsgericht in dieses Urteil geschrieben – ich darf es noch einmal zitieren –: Des Weiteren hat sich diese Einteilung der Wahlkreise – nämlich 38 – in der Verfassungswirklichkeit bewährt. Sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene herangezogen werden. (Zuruf: Nein!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Damit ist dieser Vorschlag durch das Verfassungsgericht geadelt. (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen – Oh-Rufe –

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