Dr. Uwe Hellstern
Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Meine Frage zielt auf eine Auflage ab. Wir haben im Landtag vor ein, zwei Jahren beschlossen, dass bei Neubauten unbedingt, zwingend PV-Anlagen aufs Dach müssen. Jetzt ist aber im Januar im Bund ein Gesetz beschlossen worden – inzwischen werden an sonnigen Tagen Negativstrompreise erzielt, da es einfach zu viel PV-Strom gibt –, mit dem die Einspeisekonditionen seit dem 25. Februar drastisch verschlechtert wurden. Ist es noch zeitgemäß, den Bauherren, die mit jedem Cent rechnen müssen, die Pflicht aufzuerlegen, Solaranlagen aufs Dach zu machen, obwohl dieser Strom momentan schon ein Problem darstellt? Es wird beim Bund und auch beim Bundeswirtschaftsministerium überlegt, wie man an vielen Tagen diesen Strom abregeln kann, und es wird auch versucht, nur noch Anlagen zuzulassen, die man abregeln kann. Kann man da den Bauherren noch zumuten, für ein paar Zehntausend Euro so eine Anlage verpflichtend aufs Dach machen zu müssen? Danke. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Ich denke, der große Zulauf bei PV-Anlagen zeigt, dass es wirklich eine gute Sache ist, selbst Strom zu produzieren und zu generieren. Wer das machen kann und machen möchte, macht es auch wirklich gern. Ich denke, es stellt sich nicht die Frage, ob wir PV-Anlagen brauchen oder nicht. Es ist einfach eine gute Idee. Die Frage ist: Wie schnell kommen wir mit dem Netzausbau und vor allem auch mit dem Thema riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Speicherung voran? Das sind natürlich auch für die Zukunft ganz aktuelle Themen. Doch das heißt nicht, dass PV-Anlagen deswegen eine schlechte Idee sind. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bauordnungsrecht ist für das Bauen ganz grundlegend. Deswegen ist die LBO-Reform für schnelleres Bauen auch ein ganz wichtiger Meilenstein, und – ich greife gern ein oft genutztes Wort aus der Anhörung auf – sie ist mutig. Doch natürlich liegt im Bauordnungsrecht allein nicht die Antwort auf alle Fragen. Deswegen kommt es ganz entscheidend darauf an, dass es ein Gesamtpaket gibt aus allem, was wir im Bausektor, vor allem im Wohnungsbau, tun. Ich nenne hier mal nur ein paar wenige Schwerpunkte: unsere Wohnraumförderung, mit der wir im Doppelhaushalt 1,5 Milliarden € zur Verfügung stellen; die Städtebauförderung, mit der wir im Doppelhaushalt rund eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung stellen und die Kommunen damit unterstützen – wir alle wissen, dass jeder Fördereuro das Achtfache an Investitionen nach sich zieht und auslöst. Der dritte Punkt: Ich erinnere an und weise auf unser Virtuelles Bauamt hin, mit dem bereits 150 von 209 unteren Baurechtsbehörden vollproduktiv, also voll im Verfahren arbeiten und mit dem wir in Baden-Württemberg über 70 % aller Bauanträge bundesweit auf den Weg bringen. Wir sind hier bundesweit wirklich Vorreiter und Musterländle – mit drei Ausrufezeichen. Man sieht, was man tun kann, wenn man die Dinge auch bei der Digitalisierung ernst meint und gut macht. Es ist nicht das eine große Rad, mit dem wir das Uhrwerk wieder in Schwung bringen. Ich denke, das ist uns allen klar. Wir müssen die ganze Mechanik, jedes Rädchen im Blick behalten, in Schwung bringen, aktivieren und dann klug und mutig das tun, was wir tun können und was auch unbedingt notwendig ist. Mit „wir“ meine ich wirklich alle, die am Bau tätig sind, mit dem Bauen etwas zu tun haben und hier Verantwortung tragen. Da kann keiner nach dem Sankt-Florians-Prinzip sagen: „Bitte, andere sollen die Verantwortung tragen, sollen zur Beschleunigung und Vereinfachung beitragen, aber bei mir muss alles so bleiben, wie es ist.“ Freiheit bedeutet eben auch Verantwortung, und das gilt gerade ganz besonders für den Baubereich. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin diese große Reform der Landesbauordnung auch ganz persönlich mit dem Ziel angegangen, dass wir, die Landesregierung, aber auch der Gesetzgeber, einmal zeigen, dass wir nicht nur von Bürokratieabbau sprechen, sondern gerade in solchen Krisenzeiten, in denen der Motor beim Wohnungsbau komplett zum Stillstand gekommen ist, wirklich Ernst machen und wirklich jedes Steinchen umdrehen, um zu sehen, was in der LBO denn wirklich sein muss und was nicht. Die LBO ist nicht dafür da, den Komfort oder den Luxus zu definieren, sondern das zu definieren, was zwingend notwendig ist, und dann den Bauherren auch die notwendige Freiheit zur eigenen Entscheidung und Gestaltung zu geben. (Ministerin Nicole Razavi) Deswegen bin ich davon überzeugt, dass diese Reform der LBO weit mehr ist als nur ein weiterer Gesetzentwurf. Sie ist wirklich – darauf können wir, das Parlament, insgesamt auch stolz sein – Ausdruck unserer Entschlossenheit, das Bauen in unserem Land neu auszurichten. Es geht nicht nur darum, bürokratische Hürden abzubauen, sondern es geht auch darum, eine neue Kultur des Ermöglichens, des Möglichmachens zu schaffen. Genau das ist der Weg, den wir in dieser Legislaturperiode beschreiten wollen: weg von der Regulierung um ihrer selbst willen hin zu einer pragmatischen und zukunftsorientierten Gestaltung der Baupolitik. Vielleicht kann das dann auch die Blaupause und das gute Beispiel für viele weitere Themen sein, für die wir hier im Land Verantwortung tragen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Deswegen lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Gesetzentwurf zügig verabschiedet wird und dann auch zügig in Kraft treten kann. Und lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Zeichen für die Zukunft unseres Landes, seiner Gemeinden und Städte mit seinen Bürgerinnen und Bürgern setzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
