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Tim Bückner

CDU 13.03.2025 Sitzungen 17/118

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die größte Herausforderung bei einem Gesetzentwurf darin besteht, dass man in der Vorbereitung der Rede daran verzweifelt, die verfügbare Redezeit sinnvoll zu füllen, spricht das für ein höchstens semikontroverses und relativ unspektakuläres Gesetz. (Vereinzelt Heiterkeit) Und wenn dann auch noch die Regierung und die Vorrednerin im Prinzip alles Wesentliche bereits gesagt haben, dann fehlen einem tatsächlich die Worte. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Heiterkeit) Unter einer Minute mache ich es trotzdem nicht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und der Grü- nen) Das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist eben genau ein solches Gesetz. Teile dieses Gesetzentwurfs werden allein deshalb notwendig, um das Landesrecht an die sich geändert habende Rechtslage auf Bundesebene anzupassen. Ein Beispiel dafür wurde bereits genannt: die Errichtung der Autobahn GmbH. Andere Teile dienen der Übersichtlichkeit, der Anwenderfreundlichkeit. Ich nenne hier beispielhaft das Selbsteintrittsrecht der höheren und obersten Straßenverkehrsbehörden sowie die Zuständigkeitsregelung bei den ebenfalls bereits erwähnten bezirksübergreifenden Veranstaltungen, wo dann statt des parallelen Handelns mehrerer verschiedener Behörden eine als zuständige Behörde definiert wird. Als Anwendungsfälle seien hier beispielsweise Sternfahrten genannt oder wenn Schausteller mit Ausnahmegenehmigung auf den Straßen unterwegs sind. Wenn wir dieses Gesetz jetzt so beschließen werden – wir nehmen die Einladung der Kollegin der Grünen an, hier mitzumachen –, (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen) (Tim Bückner) dürften die allerwenigsten Bürgerinnen und Bürger unmittelbare Auswirkungen spüren. Dennoch ist es ein notwendiges, ein richtiges und auch ein gutes Gesetz, da es zum Bürokratieabbau, zur Normenklarheit und zur Effizienz beiträgt. Bürokratie kommt eben nicht nur im Außenverhältnis der Exekutive zu Bürgerinnen und Bürgern oder zur Wirtschaft vor, sondern auch im Innenverhältnis, und dieses Gesetz dient genau diesem Bürokratieabbau in der Innenverwaltung. Wenn die Verwaltung an der einen Stelle entlastet wird, hat sie im Umkehrschluss eben zusätzliche Ressourcen zur Verfügung, die sie an anderer Stelle sinnvoller einsetzen kann, wo es die Bürger dann mittelbar eben doch spüren werden. Wir werden zwar immer gegebenenfalls darauf hinweisen können, dass der eine oder andere Paragraf oder Absatz oder eine Ziffer auch noch hätte eingespart werden können. Nachdem die angehörten Verbände sich jedoch durchweg positiv zu diesem Gesetz geäußert haben, begrüßen auch wir diesen Gesetzentwurf und werden ihm zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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