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Rüdiger Klos

AfD 13.03.2025 Sitzungen 17/118

... – danke –, ist es jetzt natürlich schwierig, nochmals alles hier zu erwähnen, was ein Kritikpunkt an diesem Gesetz ist. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird festgestellt, dass das Recht der Zuständigkeit im Straßenverkehr in Baden-Württemberg novelliert werden müsse, insbesondere im Hinblick auf das Fernstraßen-Bundesamt bzw. die Autobahn GmbH, ferner das Selbsteintrittsrecht der höheren und obersten Straßenverkehrsbehörde bei Gefahr im Verzug, nachdem die entsprechende bundesrechtliche Regelung bereits 2013 – ja, Sie haben richtig gehört –, vor sage und schreibe zwölf Jahren, weggefallen ist. Das ist eine ernüchternde und schlussendlich sehr negative Bilanz, die in der Tat ein sofortiges Handeln erfordert. Insofern begrüßen wir grundsätzlich die Einleitung von Maßnahmen. Allerdings müssen wir hier anmerken, dass die Änderungsbedarfe keineswegs aus dem Nichts heraus entstanden sind, sodass die jetzige Anpassung schon längst hätte erfolgen können und müssen. Kollege Scheerer hat dies schon erwähnt. Hier fordert die AfD eine Änderung und Überprüfung der organisatorischen Abläufe, um solch unbefriedigende Zustände in Zukunft zu vermeiden. Doch in Deutschland und auch in Baden-Württemberg dauert manches ja etwas länger. Man ist (Rüdiger Klos) verleitet, zu sagen: Wenn die Welt untergeht, gehe ich nach Baden-Württemberg; dort geht sie zehn Jahre später unter. (Vereinzelt Lachen) Unverständlich ist, dass dem Gesetzentwurf allein die Stellungnahme des Normenkontrollrats angeschlossen wurde. Warum wurden die Stellungnahmen aus der Anhörung der Verbände und Organisationen nicht öffentlich verfügbar gemacht, auch wenn diese – wie auf Seite 8 in Teil A Ziffer 8 der Begründung zum Gesetzentwurf angegeben – wohl größtenteils zustimmender Natur waren? Wir und sicher auch die Bürger hätten es begrüßt, wenn sämtliche Stellungnahmen öffentlich vorliegen würden. Nun zu den sogenannten örtlichen Straßenverkehrsbehörden: Eine offizielle Statistik bzw. eine zentrale Zusammenstellung, wie viele der Gemeinden in Baden-Württemberg – abzüglich der Stadtkreise, der kreisfreien Städte und der Großen Kreisstädte – als örtliche Straßenverkehrsbehörden fungieren, existiert indes nicht. Die Entscheidung über Anträge obliegt den Regierungspräsidien und wird lediglich im Landesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn sich die Zahl der örtlichen Straßenverkehrsbehörden ständig ändern kann, da Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften jederzeit Anträge stellen oder ihre Anerkennung widerrufen können, wäre eine, wie ich es einmal nenne, Hausnummer hier interessant – dies ans Ministerium gerichtet. Das würde auch zur sachgerechten Beurteilung dahin gehend beitragen, ob der Aufwand für diese Abweichung vom üblichen dreigliedrigen Verwaltungsaufbau überhaupt noch zu rechtfertigen ist. Auch dies hat Kollege Scheerer schon erwähnt. Nur weil es die örtlichen Straßenverkehrsbehörden auch schon vor der jetzigen Novellierung gab und weil manche Gemeinden das gern sein wollen, bedeutet das nicht, dass dieses Konstrukt zwangsläufig beibehalten werden muss. Zwar lassen sich hierfür die größere Sachnähe und das Subsidiaritätsprinzip als Pro-Argumente nennen, doch gibt es auch Kontra-Argumente. Bei örtlichen Straßenverkehrsbehörden verbleiben einige Aufgaben auch bei den Landratsämtern oder Großen Kreisstädten, was zu Doppelstrukturen führt. Da die Gemeinden sonst nicht müde werden, ob einer wachsenden Aufgabenflut zu jammern, brauchen sie eigentlich nichts „on top“. Womit wir beim letzten Thema sind, den Kosten. Diese spart der Gesetzentwurf aus, weil der Normenkontrollrat insoweit vorschlägt, von der Berechnung und Darstellung des Erfüllungsaufwands abzusehen. Man stützt sich hier auf einen Beschluss des „Amtschefausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau“ – das heißt wirklich so –, der die diesbezüglich eigentlich bestehende Pflicht aussetzt. Meine Damen und Herren, wir können uns eines Umstands sicher sein: Wenn die AfD das Ruder übernimmt, gibt es volle Transparenz bei Kosten und bei Bewertungen. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Christian Jung FDP/ DVP: Vergessen Sie es! Netter Versuch! – Abg. Tim Bückner CDU zu Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Große Verschwörung! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Gegenruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Alte Männer und Machtfantasien!) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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