Gudula Achterberg
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Unsere Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Wenn sich Rahmenbedingungen ändern, können Gesetze angepasst, ergänzt und erweitert werden. Das hat aber auch zur Folge, dass sich ein ehemals vielleicht knapp gefasstes Gesetz aufgrund verschiedenster Einflüsse von au- (Gudula Achterberg) ßen zu einem unübersichtlichen Paragrafendickicht entwickeln kann. Ministerpräsident Kretschmann hat dieses Phänomen ausufernder Bürokratie ja auch passenderweise, bildlich gesprochen, als Brombeergestrüpp bezeichnet. Daher ist es gut, wenn ein bereits länger bestehendes Gesetz mit all seinen Neuerungen auch hinterfragt werden kann. Gegebenenfalls kann dieser Vorgang dann die Novellierung eines Gesetzes nach sich ziehen. Und wenn es einen geeigneten Zeitpunkt gibt, an dem man dem Brombeergestrüpp mit der Heckenschere den Garaus machen kann, dann sollte dieser auch genutzt werden. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Deswegen sprechen wir heute über die Novellierung des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung, StVO-Zuständigkeitsgesetz Baden-Württemberg. Frau Staatssekretärin Zimmer hat diesen etwas sperrigen Begriff ja schon oft genug erwähnt. Das Verkehrsministerium hat diese Novelle angestoßen, weil es festgestellt hat, dass das Recht der Zuständigkeiten im Straßenverkehr in Baden-Württemberg zum einen nicht mehr auf dem aktuellen Stand und zum anderen stark zerfasert ist. Es muss aber immer klar sein, welches Recht gilt. Und es muss außerdem immer klar sein, wer für die Durchsetzung und Umsetzung welchen Rechts zuständig ist. Was hat also den Ausschlag für diese Novellierung gegeben? Diese Frage möchte ich an zwei Beispielen erläutern. Zu den gravierenden Änderungen in den Rahmenbedingungen gehört sicherlich die Gründung der Autobahn GmbH. Diese hat Aufgaben übernommen, die bis zum Jahr 2021 in der Zuständigkeit der Behörden der einzelnen Bundesländer gelegen haben. Aber auch die Änderungen im Straßenverkehrsrecht auf Bundesebene, die im letzten Jahr beschlossen worden sind, beinhalten Gesetzesänderungen, die Auswirkungen auf die bisher zuständigen und die zukünftig zuständigen Ebenen der verschiedenen Verkehrsbehörden haben können. Daher ist es wichtig und richtig, dass das Verkehrsministerium das Gesetz unter die Lupe genommen hat, um diese Zuständigkeiten zu überprüfen und klare Regelungen zu definieren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tim Bückner CDU) Frau Staatssekretärin Zimmer hat es eben schon gesagt: Mit dieser Novelle treiben wir die Verschlankung von Regelungen und den Abbau von Prüfpflichten innerhalb der Verwaltung voran, und diese Verschlankung begrüßen wir natürlich ausdrücklich. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tim Bückner CDU) Wir sehen das neue StVO-Zuständigkeitsgesetz ganz klar als Beitrag im Rahmen der Entlastungsallianz, die von der Landesregierung angestoßen worden ist. Sie sorgt für mehr Transparenz, und sie dient dazu, dass die Behörden auf den einzelnen Ebenen künftig anwendungs- und bürgerinnenfreundlicher arbeiten können. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Der Normenkontrollrat hat die Novelle geprüft und ihr zugestimmt. Er begründet seine Zustimmung damit, dass mit der Novellierung für die Praxis klare Entscheidungsregelungen auf den unterschiedlichen Ebenen umgesetzt und den Bedürfnissen der Verwaltungspraxis angepasst worden sind. Aus haushalterischer Sicht können wir sagen, dass durch die Novellierung weder mit einer Belastung des Landeshaushalts noch einer Belastung der kommunalen Haushalte zu rechnen ist. Wie Sie meinen Ausführungen zweifelsfrei entnehmen können, stimmen wir dem Gesetzentwurf für die Novellierung des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung zu, und wir laden alle anderen Fraktionen ein, dies ebenfalls zu tun. (Beifall bei den Grünen)
