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Dr. Markus Rösler

GRÜNE 13.03.2025 Sitzungen 17/118

Kollege Hellstern, jetzt habe ich wirklich den Eindruck, Sie haben nicht zugehört. Ich habe gerade genau dazu mit Prozentangaben unsere Position erläutert. (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül- ke FDP/DVP: Ja!) 1 % ist zu wenig, 1,5 % sollten es mindestens sein, und 2 % sind aus meiner Sicht durchaus ein erstrebenswertes Ziel. Das (Dr. Markus Rösler) habe ich gerade eben gesagt. Also haben Sie – nichts für ungut – überhaupt nicht zugehört. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: 2 %! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Also weiter: Politische Vorhaben wie die Erhöhung der Pendlerpauschale, die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie oder die Mütterrente sollten aus unserer Sicht – wenn überhaupt – über den regulären Haushalt finanziert werden. Dafür brauchen wir das Grundgesetz nicht zu ändern. Dritter Punkt: Klimaschutz ist Pflicht. Auch hier scheint sich die CDU zu bewegen, wie wir gestern erfuhren. Das ist gut so, weil: zukunftsfähig. Zusätzliche – ich betone: zusätzliche! – Investitionen beispielsweise in kommunale Wärmenetze, in Klimaanpassungsstrategien, in natürlichen Klimaschutz, z. B. in die Renaturierung und Wiedervernässung von Mooren, in grüne Infrastruktur oder in den ÖPNV sind nicht nur sinnvolle, sondern erforderliche Investitionen in die Zukunft. Viertens: Transparenz bei den Zahlen. (Zuruf von der AfD) Das beste Konzept hilft nicht, wenn nicht Klarheit, also Transparenz herrscht. (Abg. Joachim Steyer AfD: Unfassbar!) Wie formulieren wir, die CDU und die Grünen, es in unseren Verhandlungen sinnvollerweise hier im Land? Wir müssen darauf achten, dass es keinen versteckten Dissens gibt, also Hausnummern in Millionen Euro benennen, beispielsweise bei Verteidigung, Cyberware und Kommunikation, und Hausnummern auch bei dem zweiten Sondervermögen nennen. Und in die Zukunft gerichtet: Ein Plan für die Tilgung der Schulden muss Bestandteil des Beschlusses sein. Dazu steht im Vorschlag der Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene bisher nichts drin. Wir brauchen dringend tragfähige Staatsfinanzen und dürfen den Druck auf den Bundeshaushalt bezüglich der Reformbedarfe nicht verringern. Beispiel: 60 Milliarden € umweltschädliche Subventionen. Auch diese kann man im Rahmen der Haushaltsverhandlungen regulär angehen, außerhalb einer Grundgesetzänderung. Beim Vorschlag der Sondierer in Berlin geht es immerhin um drei Grundgesetzänderungen, um 1 000 Milliarden €. (Abg. Anton Baron AfD: Wahnsinn!) Für die auch nach der heutigen Debatte im Bundestag fortzusetzenden Verhandlungen zwischen den Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD und unseren grünen Verhandlern in Berlin erwarten wir – wir erleben das gerade auch – eine Offenheit für eine gemeinsame und daher auch gemeinsam formulierte Regelung. Wir Grünen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir sind bereit, notwendige Reformen mitzugestalten, sowohl bei der Schuldenbremse als auch bei notwendigen Investitionen. Dazu sind und bleiben wir gesprächsbereit. (Beifall bei den Grünen) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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