Daniela Evers
Sie haben obsiegt – das stimmt – bei der Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens. Um das zu begründen, hat sich das Gericht materiell-rechtlich auch mit der Frage der Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl auseinandergesetzt, und das hat es sehr umfassend und auch in einer sehr guten und begründeten Art getan. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja, das stimmt!) Aber zunächst ist zu sagen: Das, was Sie hier als „Klatsche für den Innenminister“ und das Innenministerium bezeichnen, ist eine Auseinandersetzung mit der bis dorthin in den Kommentaren herrschenden Meinung in der Rechtswissenschaft und der Juristerei. Also hier von einer Backpfeife für einen Innenminister zu sprechen, zeugt, meine ich, nicht von einer Auseinandersetzung mit den rechtlichen Theorien, die bis zur Entscheidung des Gerichts in der herrschenden Lehre vertreten wurden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Gericht hat das jetzt anders bewertet, sauber und ausführlich begründet. Das ist ein Glück; denn wir sind ein funktionierender Rechtsstaat, und es ist gelebte Rechtsstaatlichkeit, dass bei offenen, ungeklärten Rechtsfragen ein Gericht das letzte Wort hat. Es ist auch gut, dass ein Gericht anders entscheiden kann. Das dient der Rechtsfortbildung und Weiterbildung. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin dankbar, dass es den Verfassungsgerichtshof gibt. (Zuruf von der FDP/DVP: Wir auch!) In unseren Zeiten, in Zeiten von erodierenden Demokratien ist eine funktionierende und unabhängig arbeitende Justiz gar nicht hoch genug einzuschätzen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Es ist unsere Pflicht, diese zu respektieren und vor Angriffen und vor Eingriffen zu schützen. Ein Blick in andere Länder zeigt uns gerade jetzt, wie fragil diese Gewaltenteilung sein kann und wie extreme politische Kräfte versuchen, immer zuerst die unabhängige Justiz zu schwächen. Es gehört aber auch zum Respekt vor dem Rechtsstaat, Entscheidungen nicht zu skandalisieren (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein, wir finden die Entscheidung gut! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Die Entscheidung war großartig! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Hören Sie doch mal zu!) oder aufzublasen, wenn es gar kein Aufblasen gibt. – Ich komme schon noch zu den einzelnen Punkten; keine Sorge. Ex post ist man ja auch immer klüger. Aber gerade die FDP hat in der jüngeren Zeit ja auch Erfahrungen mit Niederlagen vor dem Verfassungsgericht gemacht, (Vereinzelt Beifall) sowohl im Bund als auch im Land. Sie sollten also durchaus erkennen: Eine Einordnung der Meinungsverschiedenheiten tut dem Rechtsstaat immer gut. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Als Parlament könnten wir glücklich sein über diese Entscheidung des Gerichts. Denn was hat das Gericht getan? Das Gericht hat betont, dass der Gesetzgeber einen weit größeren Spielraum in der Bewertung und in der Abwägung hat, als es bis dahin in der Lehre angenommen wurde. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Das heißt, das, was Sie jetzt suggerieren, nämlich dass die hier getroffene Entscheidung falsch sei, stimmt eben nicht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Spielraum bedeutet ja gerade nicht, dass andere Lösungen nicht auch rechtmäßig wären. Hier wurde sehr verantwortungsvoll und in großer Abwägung mit dieser Einschätzungsprärogative umgegangen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Die Abschaffung von 32 Wahlkreisen (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben wir nicht vorgeschlagen!) mag zwar verfassungsrechtlich zulässig sein – und ich betone: das Verfassungsgericht hat darauf hingewiesen, es sei hinreichend möglich –, aber es wurde betont: Es ist noch innerhalb der Grenzen, bevor man sich nach außerhalb dieser Mindestgröße begibt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! – Zu- ruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) (Daniela Evers) Ich bleibe dabei: Die Ebene des Landtags ist eine andere Ebene als die des Bundestags, und mit der Änderung der Wahlkreisgrößen würden sich mit einem Schlag die Wahlkreise hier quasi verdoppeln. Ich sage Ihnen: Mit einem Wahlkreis mit 30 Gemeinden und einem Querschnitt von 100 km weiß ich, wovon ich rede. Die Bürgernähe, die die Arbeit der Landtagsabgeordneten auszeichnet, wäre damit Geschichte. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ich bin sehr froh, dass das Land Baden-Württemberg mit der hier in großer Abwägung getroffenen Reform ein gutes und modernes Wahlrecht bekommt. Wir senken das Wahlalter auch bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Wir geben so den jungen Menschen gerade in der derzeitigen Zeit die Möglichkeit, über ihre Zukunft aktiv mitzuentscheiden. Wir haben das Zweistimmenwahlrecht eingeführt, welches Wählerinnen und Wählern künftig mehr Wahlfreiheit gibt. Und wir eröffnen über die Einführung von Listen die Möglichkeit, die Vielfalt der Gesellschaft besser abzubilden – ich erinnere an die gestrige Debatte hier in diesem Haus –, um beispielsweise qualifizierten Frauen mehr Beteiligung hier im Parlament zu ermöglichen. Das ist ein großer Erfolg. Sie sind mit Ihrem Gesetzentwurf hier im Parlament gescheitert. Auch das jetzige Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das Sie als neue Sachlage darstellen wollen, ändert daran nichts. Sie haben hier im Moment keine parlamentarische Mehrheit. Gehen wir aber doch kurz auf die Frage der Parlamentsgröße ein, weil Sie dieses Thema immer betonen. Ob der Landtag größer wird, hängt zunächst von den Wählern und dem Wahlergebnis ab. Die Wahlrechtsreform ändert daran erst einmal gar nichts. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Zukünftig haben Bürgerinnen und Bürger zwei Stimmen, also mehr Wahlfreiheit. Das ist ein Abwägungsgesichtspunkt, den wir hier abgewogen und für positiv befunden haben. Wollen Sie sich dagegen aussprechen? Mehr Wahlfreiheit bedeutet, dass dadurch Wahlergebnisse anders ausfallen können. Ob das zu einer Vergrößerung oder einer Verkleinerung des Parlaments führt, wissen wir nicht. Beides ist denkbar, wie auch der Blick in andere Bundesländer zeigt. Daher gehen wir Grünen so vor, wie wir es auch im Bundestag gemacht haben. Wenn Handlungsbedarf besteht, wenn wir sehen, dass es zu extremen Abweichungen kommt, dann können wir eine Reform zur Verkleinerung des Parlaments machen. Ins Blaue hinein machen wir das aber nicht; (Vereinzelt Beifall) denn das Wahlrecht ist ausbalanciert und abgewogen, ganz so, wie uns der Verfassungsgerichtshof aufgibt, diese Abwägung zu treffen. Eine Plafondierung würde ebenso wie eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise Nachteile mit sich bringen, nämlich in der Frage der Beteiligung, der Transparenz und der Bürgernähe. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Jetzt suche ich meinen Zettel mit den abschließenden Worten und komme dann zu Ihnen. Ich sage Ihnen eines: Ja, Sie haben nur bei der Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens gewonnen. Sie können jetzt einen weiteren Versuch eines Volksbegehrens starten. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau!) Das ist völlig legitim, das ist von der Verfassung vorgesehen. Vergessen Sie aber in der Werbung für das Volksbegehren nicht, darauf hinzuweisen, dass Abwägungen immer eine Priorisierung bedeuten und dass sie positive, aber auch negative Folgen haben können. Eine Verkleinerung des Parlaments bedeutet auf der anderen Seite den Verlust von Repräsentanz und Vielfalt. Seien Sie sich vor allem dessen bewusst, dass bei einer Kampagne, die Ressentiments gegen den Parlamentarismus bedient, vor allem immer die Demokratie verliert. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)
