Sascha Binder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsgerichtshof hat in der Tat an diesem Tag zwei Entscheidungen getroffen. Es ist so, unumwunden: Die FDP hat mit ihrer Klage recht bekommen. Herzlichen Glückwunsch, liebe FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Lachen bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Die freuen sich gar nicht! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das war eine sachliche Feststellung!) – Ja, das ist die andere Reaktion von denjenigen, die siegreich waren. Nachdem man beim Verfassungsgerichtshof gewonnen hat, hat man gesehen, wie die FDP ist, wenn sie gewinnt: Dann verteilen Sie Backpfeifen. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Heiterkeit – Zuruf von den Grünen: Ja! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nicht wir, das Ge- richt! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich weiß nicht, ob das einem Gewinner vor dem Verfassungsgerichtshof wirklich gut ansteht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Urteil ist richtig, und deshalb war es auch gut, dass die FDP geklagt hat – nicht nur, weil es ihr gutes Recht ist, sondern weil es tatsächlich auch inhaltliche Ausführungen zu den Möglichkeiten des Wahlrechts gab. Was der Verfassungsgerichtshof aber nicht macht, Herr Dr. Rülke: Er macht dem Landtag keine Vorgaben, wie der Gesetzgeber das Wahlrecht tatsächlich gestalten soll. Er hat Leitplanken gesetzt. Am Ende – auch das macht der Verfassungsgerichtshof deutlich – hat der Gesetzgeber einen sehr weiten Spielraum bei der Frage, wie er das Wahlrecht setzt, wie er es verändert und an welchen Maßgaben sich die Vorgaben der Verfassung orientieren. Das ist doch eigentlich an diesem Tag nicht nur ein Sieg für die FDP, sondern für das gesamte Parlament, dass es große Möglichkeiten der Gesetzgebung beim Wahlrecht gibt. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Diese Möglichkeiten hat das Parlament bereits in dieser Legislaturperiode genutzt (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Eben!) mit einer sehr intensiven Veränderung des Wahlrechts, was die Erst- und Zweitstimme angeht, aber mit keinerlei Veränderungen, (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) die Auswirkungen auf eine Vergrößerung oder Verkleinerung des Landtags haben – Kollegin Evers ist darauf eingegangen. Am Ende geht es um das Wahlverhalten; das wird entscheidend dafür sein, wie groß oder wie klein am Ende das Parlament sein wird. Jetzt ist es so: Ja, das Innenministerium hat eine verfassungswidrige Entscheidung in Bezug darauf getroffen, dass es das Volksbegehren nicht zugelassen hat. Jetzt ist es zugelassen. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg haben zum zweiten Mal die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wie das Parlament in Zukunft gewählt und wie es am Ende auch zusammengesetzt wird. Deshalb lassen wir die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Ich will nur davor warnen: Wenn nicht das Ergebnis herauskommt, das man sich wünscht, ist es kein guter demokratischer Brauch, am Ende die Regeln zu beschimpfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Denn auch das hat der Gesetzgeber gemacht: Er hat die Regeln und Vorgaben für mehr direkte Demokratie in diesem Land in den Jahren 2011 bis 2016 mit einer großen demokratischen Mehrheit deutlich verbessert. (Sascha Binder) Und ja, es mögen an der einen oder anderen Stelle Veränderungen notwendig sein. Auch wir haben schon mal ein Volksbegehren gemacht und sehen da die eine oder andere Erleichterung. Aber was man den Bürgerinnen und Bürgern nicht absprechen darf, wenn man für direkte Demokratie einsteht: Es gibt auch Bürgerinnen und Bürger, die sich bewusst dafür entscheiden, das Volksbegehren nicht zu unterschreiben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber das Wort. In diesem Fall hat die FDP entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt als Gesetzgeber das Wort haben. Also geben wir ihnen das Wort und warten ab, was das Ergebnis des Gesetzgebers, des Volkes, ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
