Matthias Miller
... ich hätte die Entscheidung vielleicht im Wortlaut nicht verstanden –: Die mit dem Volksbegehren angestrebte Verringerung der Zahl der Wahlkreise hält sich noch innerhalb des durch Artikel 28 Absatz 1 und 3 Satz 1 der Landesverfassung vorgegebenen Gestaltungsrahmens … Sie hält sich n o c h im Rahmen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Der Mei- nung war der Innenminister nicht!) Das ist offensichtlich keine Klatsche. Wenn Sie die Entscheidung gelesen haben, dann haben Sie gesehen, dass sich doch der Verfassungsgerichtshof ausführlich damit beschäftigt hat, ob man es so oder so sehen kann, und auch angeführt, dass in Schleswig-Holstein, wo es ähnlich geregelt ist, diskutiert wird, wie man sieht. Die wissenschaftliche Literatur ist da uneinig. Hier von einer „Klatsche“ zu sprechen, zeugt nicht von einer besonderen juristischen Kompetenz, (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) zumal es meine Vorrednerin ja angesprochen hat: Mit Klatschen kennen Sie sich eigentlich ganz gut aus. Die FDP im Bund hat es innerhalb von einem Jahr dreimal geschafft: einmal mit dem Nachtragshaushalt – verfassungswidrig und nichtig –, dann haben Sie mit dem Wärmepumpengesetz das parlamentarische Verfahren verfassungswidrig nicht eingehalten, und dann haben Sie es sogar mit dem Wahlrecht im Bund hinbekommen, teilweise verfassungswidrig zu handeln. Von Ihnen lassen wir uns hier nichts zur Verfassungsgemäßheit sagen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der CDU: Genau!) (Dr. Matthias Miller) Ich habe mich schon gefragt, wenn man von einer Klatsche spricht, wie Sie überhaupt auf den Begriff „Klatsche“ kommen. Nachdem ich dann mal „Klatsche FDP“ gegoogelt habe, war mir klar, warum Sie diesen Begriff heute verwendet haben: „Strack-Zimmermann: Klatsche für die FDP“, „FDP-Chef tritt nach Wahlklatsche zurück“, „Droht der FDP nach Wahlklatsche das Aus?“. (Heiterkeit bei der AfD) Sie haben also relativ viel mit Klatschen zu tun gehabt. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU und der AfD) Wahrscheinlich haben Sie deswegen gemeint, Sie müssten diesen Begriff hier erwähnen. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Dann frage ich mich auch, warum Sie immer den Innenminister persönlich ansprechen. Es war offensichtlich nicht der Innenminister allein, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Er hat nichts damit zu tun?) sondern auch das Innenministerium mit der Anhörung und der Stellungnahme des Landtags, der die Auffassung des Innenministeriums vertritt. Ich habe mir mal angeschaut, wie oft Sie in der letzten Zeit den Innenminister persönlich in irgendwelchen Anträgen und Debatten genannt haben. Vielleicht kann man das mal vorlesen, um zu sehen, welche liebevolle Nähe Sie zum Innenminister haben (Heiterkeit) und was Sie alles am Innenminister interessiert: „Zahl der Staatssekretäre als Gradmesser für die Demokratie und unbemerkte Stelleneinsparungen des Innenministers“ – das war ja noch sachlich. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Der redet immer noch nicht zum Inhalt!) „Faktencheck zur Ankündigung von Innenminister Strobl: ,Aber zuerst wird jede und jeder sicherheitsüberprüft.‘“ (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Jetzt reden Sie seit fünf Minuten und immer noch nicht zum The- ma!) – Sie haben doch den Innenminister in den Antrag hineingeschrieben und nicht ich. Ohne Witz! (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Aber jetzt hören Sie einmal zu, was Sie über den Innenminister alles wissen wollten: „Grundlage der juristischen Bewertungskompetenz des Innenministers“, „Das ‚kleine Prädikatsexamen‘ des Innenministers“. Und Sie haben noch ganz andere Dinge wissen wollen. Man muss nur einmal hören, riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ist das wirklich schlau?) welche detailgetreuen Informationen Sie erfahren wollten. „Mangelnde Transparenz beim Berufsausübungsverbot von Innenminister Strobl“, „Übt Innenminister Strobl seinen Beruf als Rechtsanwalt noch aus?“ – auch das wollten Sie wissen. Sie sind ja schon sehr interessiert am Innenminister. Ich verstehe ehrlicherweise nicht, warum der Innenminister hier allein erwähnt wird. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Oh, wie schön könn- te das Leben ohne die Opposition sein!) Ohnehin, wenn wir einmal bei der Sache bleiben: Der Innenminister und das Innenministerium haben ein Volksbegehren zugelassen, nachdem Ihres aus Sicht des Innenministeriums als nicht verfassungsmäßig angesehen wurde. Das kann man so sehen. Ich finde es auch sehr vermessen von Ihnen, zu meinen, alles zu wissen. Er hat es zugelassen, (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) und Sie haben dann begonnen, Stimmen zu sammeln – bis zum 11. Februar 2025. Sie haben ungefähr ein Siebtel der erforderlichen Stimmen gesammelt und kommen jetzt hierher und machen auf große Verfassungslehre. Das finde ich ehrlicherweise ziemlich schwach, denn der Innenminister und das Innenministerium haben ein solches Volksbegehren zugelassen. Sie hatten Zeit, Stimmen zu sammeln. Sie haben es nicht geschafft. Dann liegt es nicht an uns. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Lachen des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Völlig absurd! So ein Quatsch! – Zuruf des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Vielleicht noch einen Punkt, weil Sie am Schluss auf eine „Anleitung“ eingehen. Sie haben zur Anleitung jetzt gar nichts gesagt; ich habe eigentlich gehofft, dass vielleicht eine Anleitung von Ihnen kommt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie haben vielleicht nicht zugehört oder es nicht verstanden!) – Ich habe es wahrscheinlich nicht verstanden, Herr Rülke. (Abg. Andreas Deuschle CDU zur FDP/DVP: So kongenial!) Jedenfalls hat der Staatsgerichtshof 2007 auch eine Anleitung gemacht. Darin steht das ganz ausdrücklich – ich möchte es Ihnen einmal vorlesen; das können Sie sich merken, auch wenn ich nicht weiß, ob Sie hier jemals wieder in die Verantwortung kommen, um das zu ändern –: Denn Ausdruck der Persönlichkeitswahl ist es, dass jedem in seinem Wahlkreis obsiegenden Bewerber dieser Sitz im Parlament unabhängig davon zusteht, ob die Bewerber seiner Partei mehr Erstmandate errungen haben, als der Partei nach der Stimmenzahl im Wahlgebiet tatsächlich zustehen. (Dr. Matthias Miller) Wenn Sie zugehört haben, haben Sie vielleicht auch herausgehört, dass das, was Sie mit Ihrem verkorksten Wahlgesetz im Bund gemacht haben – mit Wahlkappungen –, im Land Baden-Württemberg aufgrund der Persönlichkeitswahl nicht zulässig wäre. Diese Anleitung bitte für Sie mit auf den Weg genommen, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wie wäre denn Ihr Vorschlag? – Zuruf des Abg. Jochen Hauß- mann FDP/DVP) damit Sie sich merken: Ihr verkorkstes Wahlrecht im Bund – – (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) – Wieso schreien Sie eigentlich immer hinein, Herr Rülke? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben wir das beantragt? Sie haben überhaupt nicht verstanden, um was es hier überhaupt geht! Sie erzählen einen Unfug, das sucht seinesgleichen! – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) – Jetzt weiß Ihre eigene Fraktion nicht einmal, ob sie bei dem, was Sie sagen, klatschen soll oder nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt La- chen bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: So ein Quatsch! – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Ich möchte damit schließen: Sie haben hier also eine Debatte vom Zaun gebrochen: „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister!“ Man hätte vielleicht besser titeln sollen: „Zwei Urteile des Verfassungsgerichtshofs: eine Klatsche für die FDP/DVP und eine Anleitung, dass das verkorkste Wahlrecht der FDP im Bund bei uns im Land verfassungswidrig wäre“. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Lachen bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP schüttelt den Kopf.)
