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Matthias Miller

CDU 13.03.2025 Sitzungen 17/118

Vielen Dank. – Frau Landtagspräsidentin! Herr Rülke, Sie haben schon in Ihrem ersten Beitrag davon gesprochen, das Verfassungsgericht habe auch die Zweckmäßigkeit Ihres Vorschlags bestätigt. Da hat es mich schon geschüttelt. Ich möchte jetzt nur einmal den Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichtshofs erwähnen, der ausdrücklich in seinem Urteil festgestellt hat – dann können Sie sich selbst überlegen, ob das, was Sie gerade gesagt haben, stimmt –: Der Verfassungsgerichtshof hat dabei nur zu prüfen, ob sich der Gesetzentwurf innerhalb der von der Verfassung gezogenen Grenzen bewegt, nicht jedoch, ob es sich um die zweckmäßigste oder rechtspolitisch vorzugswürdigste Lösung handelt ... Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025

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