Hans Dieter Scheerer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will tatsächlich etwas Wasser in den Wein gießen. (Zurufe von den Grünen und der CDU: Oh, oh! – Zu- ruf von der CDU: Und das in der Fastenzeit! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist immer ein Verbrechen!) Jemand muss in der FDP/DVP auch die Wahrheit auf den Tisch legen. Deswegen sind wir diejenigen, die auch genau fragen. Ich habe den Eindruck, dass wir die Einzigen sind, die den Gesetzentwurf auch richtig durchgelesen haben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war früher auch wirklich strafbewehrt!) Es ist tatsächlich ein unspektakuläres Thema. Man könnte auch sagen, es ist nur eine Zuständigkeitsregelung, die man problemlos durchwinken kann. Grundsätzlich ist es auch begrüßenswert, dass alle Verordnungen und Erlasse vereinheitlicht werden. Teilweise sollen Verordnungen und Erlasse aus den Jahren 1995 oder 1981 gebündelt werden. Das Ziel steht in der Begründung: Das Regelungsgefüge soll möglichst klar, übersichtlich und damit anwendungs- und bürgerfreundlich gemacht werden. Ob das so ist, werden wir einmal genauer beobachten. Bemerkenswert ist zum einen, dass wir heute einen Gesetzentwurf beraten, dessen Ursachen auf das Jahr 2013, also zwölf Jahre vorher, zurückgehen. Es geht um das Selbsteintrittsrecht. Man will und fordert es zwar schon seit langer Zeit, man braucht aber dann zwölf Jahre, um einen Gesetzentwurf (Hans Dieter Scheerer) zu machen. Der Gesetzentwurf – ich weiß nicht, ob ihn der eine oder andere gelesen hat – umfasst vier großzügig beschriebene Textseiten, mit denen er hier im Landtag eingebracht wird. Schnell ist da aus unserer Sicht etwas anderes. Die Landesregierung handelt eben nach dem Motto des Dichters Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen: Gut Ding will Weile haben. Zweiter Punkt: insgesamt – das haben wir gerade gehört – vier Verwaltungsebenen. Warum vier Verwaltungsebenen? Örtliche, untere, obere und oberste Straßenverkehrsbehörde. Wir reden hier ständig über Bürokratieabbau. Brauchen wir vier? Zwei, maximal drei würden reichen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Nächster Punkt: Wenn schon vier Ebenen, dann müssten klare Regelungen hinsichtlich der Ebenen und Zuständigkeiten getroffen werden. Aber es gibt ja – das haben wir gerade gehört – ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht. Das heißt, die Fachaufsichtsbehörden dürfen dann direkt durchgreifen. Da wird auch im Gesetzentwurf und in der Begründung geschrieben, das sei dringend notwendig, und zwar nicht nur in der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern insgesamt. Da ist die Frage: Wenn wir schon Bürokratie abbauen, warum regeln wir das dann nicht im Landesverwaltungsgesetz? Dann hätte man eine generell-abstrakte Regelung. Warum das nicht gemacht wird, erschließt sich uns nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber beschleunigt wird es dadurch dann auch nicht!) Das Selbsteintrittsrecht mutet auch etwas ungewöhnlich an. Die oberste Straßenverkehrsbehörde kann durch Verwaltungsvorschrift – wir wissen ja nicht, was da alles drinsteht – Zustimmungsvorbehalte zum Anbringen und Entfernen von Verkehrszeichen einführen. Frau Staatssekretärin, Sie haben das vorhin zwar anders gesagt, aber § 3 Absatz 5 besagt: Das Ministerium kann Verkehrszeichen generell direkt anordnen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass das Ministerium durch diesen Zustimmungsvorbehalt im Extremfall selbst Parkverbotsschilder in den jeweiligen Kommunen anordnen kann. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Nur, wenn es der Minister anordnet!) Wir kennen ja das Verkehrsministerium, auch den Verkehrsminister, der sehr engagiert und sehr lange im Amt ist und der sicher viele der 1 100 Kommunen in Baden-Württemberg kennt. Aber ich glaube nicht, dass er entscheiden sollte, wo in welcher Kommune welches Parkverbotsschild aufgestellt werden muss. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Kennen Sie denn einen Fall aus der Pra- xis?) – Es ist gesetzlich möglich, Herr Lede Abal. Lassen Sie mich das zu Ende ausführen.
