Simone Kirschbaum
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat sich in der Straßenverkehrsverwaltung viel getan. Besonders die Übernahme der Autobahnverwaltungen durch die Autobahn GmbH des Bundes und die Zuständigkeiten des Fernstraßen-Bundesamts haben unser bisheriges Regelwerk auf den Kopf gestellt. Zu vielen und zu oft bleibt unklar, wer wo durchgreifen darf, wer die Verantwortung trägt und wer im Zweifelsfall z. B. den Schilderwald lichten muss. Genau das soll das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung klären. Bei täglich einem Verkehrstoten in Baden-Württemberg ist es gerade im Straßenverkehr unerlässlich, dass dort Zuständigkeiten klar definiert werden. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Was regelt das Gesetz konkret? Erstens: Das Gesetz bringt Klarheit in die Zuständigkeiten. Die Straßenverkehrsbehörden werden eindeutig nach oberster, höherer und unterer Ebene aufgeteilt. Kommunen mit über 5 000 Einwohnern können weiterhin als örtliche Straßenverkehrsbehörden tätig sein, allerdings nur, wenn sie wirklich die dafür nötigen Fachkompetenzen ausweisen. Zweitens: Das Gesetz stellt sicher, dass die Fachaufsicht funktioniert. Die höhere und die oberste Straßenverkehrsbehörde können jetzt z. B. bei Gefahr im Verzug selbst eintreten, was im Gesetzestext als Selbsteintrittsrecht bezeichnet wird. Wenn riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 also eine untere Behörde ihre Aufgabe nicht wahrnimmt, kann nunmehr das Land direkt handeln. Drittens: Das Gesetz macht das ganze System flexibler. In Zukunft können Zuständigkeiten bei Bedarf per Verordnung schneller angepasst werden, damit wir nicht bei geringfügigen, aber erforderlichen Anpassungen gleich ein neues Gesetz brauchen. Was sagen die Expertinnen und Experten? Bedenken seitens des Normenkontrollrats gab es keine. Einwände seitens der Fachverbände bei der Anhörung gab es auch keine. Kosten für die Bevölkerung gibt es ebenfalls keine. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das StVO-Zuständigkeitsgesetz ist also kein umstrittenes oder überdimensioniertes Projekt. Aus Sicht der SPD ist es ein sinnvoller Beitrag für die Verwaltungsmodernisierung. Deshalb stimmen wir auch dem Gesetzentwurf und der Überweisung an den Verkehrsausschuss zu und nehmen die Einladung der Kollegin an. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Verkehrsausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP)
