Klaus Ranger
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin Razavi! „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ Dieser Satz von Peter Struck gilt leider nicht bei Ihnen und nicht für Ihren Gesetzentwurf für das schnellere Bauen. (Heiterkeit des Abg. Daniel Born SPD) Sie ignorieren unsere Vorschläge aus der ersten Lesung genauso hartnäckig wie die Ratschläge der Experten aus der Anhörung am 19. Februar 2025. Selbst die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – wir haben es gerade gehört – haben schon nach der Anhörung im Ausschuss gefordert, nach der Novelle die nächste Novelle anzugehen. (Abg. Christine Neumann-Martin CDU: Das war ich! – Heiterkeit – Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜ- NE) Das ist schon etwas peinlich. Warum gehen Sie es nicht sofort an und legen gleich eine bessere Lösung auf den Tisch? Was hätten wir uns gewünscht? Eine echte Reform natürlich. (Beifall bei der SPD) Ich liefere Ihnen hierzu gern ein paar Beispiele. Der lange Bestandsschutz der Betriebserlaubnis für ungenutzte Ställe in unseren geschlossenen Siedlungen blockiert durch unnötige Abstandsregelungen den Wohnungsbau in zentralen Lagen unserer Dörfer. Jeder leere Kuhstall ist besser geschützt als sinnvolle Tierhaltungsanlagen im Außenbereich. Als jemand, der aus der Landwirtschaft stammt, kann ich Ihnen allen aus eigener Erfahrung sagen, dass die Abschaffung der Kühe für jeden Landwirt eine sehr schwere Entscheidung ist. Ist sie aber einmal vollzogen, wird in keinen leeren Stall mehr eine Kuh einziehen. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Eine Reduzierung der Betriebserlaubnis von sechs Jahren auf zwei Jahre finden Sie in unserem Änderungsantrag. (Beifall bei der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Sehr gut!) Ein zweites Beispiel: Die Einschränkung des Widerspruchsverfahrens und der Nachbarschaftsbeteiligung ist ganz grundsätzlich zu begrüßen. Dass Sie aber die Warnung einiger Verbände wie der Architektenkammer sowie Bauwirtschaft BW ignorieren, verwundert mich. Sie gehen das Risiko ein, dass alle Meinungsverschiedenheiten gleich vor das Verwaltungs- (Klaus Ranger) gericht gehen. Eine Entschärfung wie in Bayern, bei der die Grundstücksnachbarn schon vor dem Einreichen des Bauantrags miteinander sprechen, und ein freiwilliges Vorverfahren sparen hier wirklich Zeit und Geld. Diese Lösung bringen wir in einem zweiten Antrag ein und zeigen damit auf, wie es in Baden-Württemberg funktionieren kann. (Beifall bei der SPD) Unverständlich – das kam gerade zur Sprache – ist für uns, dass das Thema Stellplatzschlüssel komplett ausgeklammert wurde. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Es gibt doch einen!) Ich frage mich: Warum wohl? Die Antworten fehlen uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. Seit Jahren weiß man, dass vor allem die Tiefgaragenplätze einer der großen Kostentreiber im Wohnungsbau sind. Wir sind der Meinung, dass unsere Kommunen am besten wissen, wo und wie viele Stellplätze benötigt werden, und sie das Stellplatzmanagement selbst am effizientesten regulieren können. Das Thema muss also kommunal und nur hilfsweise durch das Land geregelt werden, so, wie es fast alle Bundesländer in ihren LBOs schon geregelt haben. Die Kommunalisierung der Stellplatzschlüssel wurde im Vorfeld eigentlich bereits von beiden Koalitionspartnern gefordert. Warum wurde sie jetzt in der Novelle der LBO nicht umgesetzt? Wir machen es Ihnen einfach und haben dazu einen weiteren Antrag vorbereitet. Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, stimmen Sie diesem zu! Da bricht Ihnen kein Zacken aus der Krone. (Beifall bei der SPD – Lachen der Abg. Christiane Staab CDU – Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) Der für mich, der ich aus der Branche komme, größte Hammer ist allerdings, dass Sie den Verbraucherschutz bei der kleinen Bauvorlage durch einen erweiterten Personenkreis einfach hinten runterfallen lassen, liebe Kollegin Holmberg. Sie können das nicht einfach den Häuslebauern und jungen Familien zuschieben (Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) nach dem Motto: Die sollen einfach fragen, ob der Planverfasser ausreichend versichert ist. Ein Hausbau ist die größte Investition, die eine Familie im Leben tätigt. Deshalb gehört die Pflicht zur Fortbildung und eine ausreichende Haftpflichtversicherung als Vorschrift ins Gesetz. Alles andere ist einfach nur fahrlässig. Unser vierter Antrag fordert hier eine Nachbesserung. (Beifall bei der SPD) Man kann natürlich noch mehr Beispiele nennen, zu denen Sie sich in den zwei Jahren etwas hätten ausdenken können, z. B. wie man verhindert, im Rahmen des durchaus gut gemeinten Bestandsschutzes auch Schwarzbauten wie im Stuttgarter Leonhardsviertel quasi versehentlich noch zu schützen. Wir wissen natürlich, dass Sie unsere Anträge, weil sie ja von der Opposition kommen, alle ablehnen werden, um sie dann in der nächsten Novelle hoffentlich wieder aufzugreifen. Haode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 ben wir die Zeit dazu? Ich denke, nicht. Wie hat die „taz“ getitelt: Totalversagen. Landesregierung ambitioniert, aber mutlos. Warum wohl? Sie hätten auch im Baunebenrecht viele bürokratische Hürden angehen müssen, um das Bauen wirklich schneller zu machen. Aber wie sagte der Ministerpräsident schon: Die Bürokratie sei oft wie ein wüstes Brombeergestrüpp. Manches selbst gepflanzte und gut gedüngte Brombeergestrüpp muss man auch angehen, auch wenn es mal ein heikles oder heiliges Terrain ist. Wenn Sie das nicht angehen, haben Sie vielleicht Ruhe in Ihrer Koalition oder in Ihrer Parteibasis. Aber regiert man so ein Land? Nein. Das ist also kein großer Wurf, sondern nur ein Minimalkonsens mit einem minimalen Reförmchen. Frau Ministerin Razavi, was Sie hier vorlegen, ist weniger als das Minimum dessen, was wir eigentlich erwartet haben. Aus Verantwortung für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum warten, wollen wir Ihre kleine Reform aber würdigen und sie nicht komplett ablehnen. Sie bekommen daher heute eine Enthaltung von uns. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
